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Verwaltungsvorlage (Allgemeine Benutzungsbestimmungen und Entgelttarif für das Umweltzentrum der Stadt Krefeld - Verwaltungsvorlage und Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.01.2015 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:27
Verwaltungsvorlage (Allgemeine Benutzungsbestimmungen und Entgelttarif für das Umweltzentrum der Stadt Krefeld - Verwaltungsvorlage und Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.01.2015 -) Verwaltungsvorlage (Allgemeine Benutzungsbestimmungen und Entgelttarif für das Umweltzentrum der Stadt Krefeld - Verwaltungsvorlage und Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.01.2015 -) Verwaltungsvorlage (Allgemeine Benutzungsbestimmungen und Entgelttarif für das Umweltzentrum der Stadt Krefeld - Verwaltungsvorlage und Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.01.2015 -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.12.2014 Nr. 578 /14/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 27.01.2015 Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 04.02.2015 Rat 05.02.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.03.2015 Rat 26.03.2015 Betreff Allgemeine Benutzungsbestimmungen und Entgelttarif für das Umweltzentrum der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Die "Allgemeinen Benutzungsbestimmungen und Entgelttarif für das Umweltzentrum der Stadt Krefeld" in der Fassung vom __.__.____ werden beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 578 /14/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06701030000 44610100 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 0,00 EUR 24.000,00 EUR - Einsparungen + 24.000,00 EUR Bemerkungen Durch die Erhebung eines Entgelts i. H. v. 50,00 EUR je Schulklasse für einen Besuch im Umweltzentrum der Stadt Krefeld werden Erträge von rund 24.000,00 EUR jährlich erwartet. Die Summe wurde bereits im Haushaltsplanentwurf 2015 fortlaufend berücksichtigt. Da die Besuchstermine bis Mitte März bereits vergeben sind und das Anmeldeverfahren für den folgenden Besuchszeitraum bis zu den Sommerferien 2015 vor der Sitzung des Rates beginnen muss, werden die Entgelte in 2015 für Besuche nach den Sommerferien (NRW) erhoben. Begründung Seite 2 Das Krefelder Umweltzentrum liegt im Norden der Stadt Krefeld am Rand des Naturschutzgebiets "Hülser Bruch – Hülser Berg" auf dem brachliegenden Gelände einer ehemaligen Betonfabrik, die 1986 ihre Produktion eingestellt hat. Seit 1989 dient dieser Standort als außerschulischer Lernort für nachhaltige Umweltpädagogik der Stadt Krefeld. Das Umweltzentrum wird von der Stadt Krefeld getragen. Das Gebäude wurde durch die Wohnstätte Krefeld saniert und anschließend zum Zweck der Umweltbildung an die Stadt vermietet. Sowohl durch die Lage im Naturschutzgebiet auf einer Industriebrache als auch durch die Bauweise des Gebäudes ist eine alternative Nutzung der Liegenschaft nicht möglich. Für die Durchführung von Umweltpädagogik jedoch ist das Gelände des Umweltzentrums bestens geeignet. Heute lassen sich auf dem Gelände verschiedene Entwicklungsstadien einer Industriebrache darstellen, die eine für diese Gegend überraschende und ungewohnte Artenvielfalt hervorrufen. Die mosaikartige Verflechtung der einzelnen Lebensgemeinschaften führt zu einer hohen Biotopdiversität und damit einem hohen ökologischen Wert des gesamten Bereichs. In diesem Umfeld hat die Stadt Krefeld zur Verfolgung ihrer strategischen Ziele „Familienfreundliche“ sowie „Grüne Stadt“ eine außerschulische Bildungseinrichtung für Kinder und Jugendliche geschaffen. Das Umweltzentrum als „Grünes Klassenzimmer“ hat sich die Aufgabe gestellt, das Umweltwissen zu erweitern und das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Schutzes unserer natürlichen Ressourcen durch eigenständiges Forschen und Entdecken begreiflich zu machen. Es werden verschiedene, erlebnisorientierte Lernveranstaltungen angeboten. Damit leistet das Umweltzentrum als außerschulischer Lernort einen konkreten Beitrag zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Sowohl in der Sommer- als auch in der Winterperiode sind die angebotenen Programme ständig ausgebucht. Regelmäßig herrscht ein Überhang bei den Anmeldungen. Dies zeigt, wie beliebt das Umweltzentrum bei den Schulen ist. Zurzeit kann ca. 480 Schulklassen pro Schuljahr der gewünschte Besuch im Krefelder Umweltzentrum ermöglicht werden. Hierbei wird die Stadt Krefeld als Träger der Einrichtung von dem Förderverein des Umweltzentrums unterstützt und in der Bildungsarbeit durch die Freistellung von Lehrkräften vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Bisher wurde ein jährlicher Kostenbeitrag in Höhe von 24.000 EUR für den Besuch der Schülerinnen und Schüler durch den Fachbereich 40 – Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst – geleistet. Aufgrund der Finanzlage der Stadt Krefeld kann zukünftig zu der vorgenannten freiwilligen, aber aufgrund der strategischen Zielsetzung der Kommune überaus zweckmäßigen und wertvollen Leistung keine vollständige Finanzierung aus städtischen Mitteln mehr erfolgen. Daher ist zur Aufrechterhaltung des Betriebs des Umweltzentrums als außerschulische Bildungseinrichtung die Erhebung eines Entgelts für Besuche von Schulklassen in Höhe von 50,00 EUR je Klasse notwendig. Nur so kann auch weiteren Generationen von Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an den vor Ort angebotenen Programmen und damit der Zugang zu einer bewährten, fachgerechten Umweltpädagogik ermöglicht werden. Die Erstellung der Vorlage 578/14/1 wurde notwendig, da die Vorlage 578/14 von den zuständigen Gremien in 2014 nicht beraten wurde. In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 19.11.2014 wurde die Entscheidung bis zu den Haushaltsberatungen vertagt. Durch die Zeitverzögerung kann die Erhebung eines Entgeltes gemäß Anlage nunmehr erst für Besuche nach den Sommerferien (NRW) 2015 umgesetzt werden.