Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der FDP-Fraktion vom 10.07.2014
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.08.2014
Nr.
308 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 6102 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
17.09.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 529/II; Park- und Kirmesplatz an der alten Feuerwache in Krefeld-Hüls
Antrag der FDP-Fraktion vom 10.07.2014
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Die derzeitigen Planungsziele für den Bereich des Park- und Kirmesplatzes an der alten Feuerwache in Krefeld-Hüls -sind im Bebauungsplan Nr. 529/II – östlich Krefelder Straße / nördlich Auf
dem Graben – festgelegt.
Zielsetzung ist die Aufweitung der Straßenprofile der Straße Auf dem Graben und der Bruckersche Straße zur Ermöglichung eines Beidrichtungsverkehrs auf diesen Straßen. Dies bedeutet,
dass die heutige Kante des Kirmesplatzes ca. zwischen 2 und 5 m zurückverlegt wird.
Der verbleibende Kirmesplatz ist als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Parkplatz/Festplatz) festgesetzt. Anstelle des derzeitigen Platzes ermöglicht der Bebauungsplan unter
Ausnutzung des natürlichen Gefälles die Errichtung einer offenen Stellplatzanlage mit zwei Parkdecks für ca. 160 PKW. Die Voraussetzungen für eine Zu- und Abfahrt für das untere Parkdeck
werden an der Bruckersche Straße geschaffen, während das obere Parkdeck von der Straße Auf
dem Graben angefahren werden könnte. Um die Zielsetzung der weiteren Festplatznutzung für
die Hülser Kirmes sowie andere Festplatzveranstaltungen zu gewährleisten, ist die Deckenkonstruktion entsprechend auszulegen. Eine bauliche Nutzung mit Wohn- oder Geschäftsgebäuden
ist nicht vorgesehen.
Die alte Feuerwache liegt im an die Platzfläche angrenzenden Mischgebiet nach § 6 Baunutzungsverordnung. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Im Vordergrund steht dabei ein verträgliches
Miteinander der Nutzungen. Der Bebauungsplan Nr. 529/II ermöglicht im Bereich der alten Feuerwache in begrenztem Rahmen noch eine bauliche Erweiterung.