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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 529/II; Park- und Kirmesplatz an der alten Feuerwache in Krefeld-Hüls)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
249 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:27
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 529/II; Park- und Kirmesplatz an der alten Feuerwache in Krefeld-Hüls) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 529/II; Park- und Kirmesplatz an der alten Feuerwache in Krefeld-Hüls)

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Antrag der FDP-Fraktion vom 10.07.2014 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.08.2014 Nr. 308 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 6102 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.09.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 529/II; Park- und Kirmesplatz an der alten Feuerwache in Krefeld-Hüls Antrag der FDP-Fraktion vom 10.07.2014 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Die derzeitigen Planungsziele für den Bereich des Park- und Kirmesplatzes an der alten Feuerwache in Krefeld-Hüls -sind im Bebauungsplan Nr. 529/II – östlich Krefelder Straße / nördlich Auf dem Graben – festgelegt. Zielsetzung ist die Aufweitung der Straßenprofile der Straße Auf dem Graben und der Bruckersche Straße zur Ermöglichung eines Beidrichtungsverkehrs auf diesen Straßen. Dies bedeutet, dass die heutige Kante des Kirmesplatzes ca. zwischen 2 und 5 m zurückverlegt wird. Der verbleibende Kirmesplatz ist als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Parkplatz/Festplatz) festgesetzt. Anstelle des derzeitigen Platzes ermöglicht der Bebauungsplan unter Ausnutzung des natürlichen Gefälles die Errichtung einer offenen Stellplatzanlage mit zwei Parkdecks für ca. 160 PKW. Die Voraussetzungen für eine Zu- und Abfahrt für das untere Parkdeck werden an der Bruckersche Straße geschaffen, während das obere Parkdeck von der Straße Auf dem Graben angefahren werden könnte. Um die Zielsetzung der weiteren Festplatznutzung für die Hülser Kirmes sowie andere Festplatzveranstaltungen zu gewährleisten, ist die Deckenkonstruktion entsprechend auszulegen. Eine bauliche Nutzung mit Wohn- oder Geschäftsgebäuden ist nicht vorgesehen. Die alte Feuerwache liegt im an die Platzfläche angrenzenden Mischgebiet nach § 6 Baunutzungsverordnung. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Im Vordergrund steht dabei ein verträgliches Miteinander der Nutzungen. Der Bebauungsplan Nr. 529/II ermöglicht im Bereich der alten Feuerwache in begrenztem Rahmen noch eine bauliche Erweiterung.