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Verwaltungsvorlage (Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
284 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:27
Verwaltungsvorlage (Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2018) Verwaltungsvorlage (Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2018) Verwaltungsvorlage (Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2018) Verwaltungsvorlage (Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2018)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4963 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 07.03.2018 Betreff Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2018 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Beschluss des Rates vom 05. Dezember 2017 zur Kenntnis, wonach zur Finanzierung von 6,7 Vollzeitstellen in Jugendeinrichtungen zur Sicherung der Strukturen in Jugendeinrichtungen ab 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 385.000 EUR bereitgestellt wurden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4963 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Ausgangslage Gemäß § 71 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Entsprechendes regelt § 5 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld. In § 5 Abs. 2 Ziffer 2 c der Jugendamtssatzung wird dem Jugendhilfeausschuss konkret die Entscheidung über die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe übertragen. Aus dem Entscheidungsrecht des Jugendhilfeausschusses im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel ergibt sich nach Auffassung der Verwaltung die Notwendigkeit einer Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über die Verteilung der Mittel nach der Entscheidung des Rates über die Bereitstellung der Mittel. Um ein den gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben entsprechendes Verfahren zu gewährleisten, ist daher nach Auffassung der Verwaltung jedenfalls dann, wenn der Rat von den vorhergehenden Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses abweicht, eine erneute Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses über die Verwendung der Haushaltsmittel erforderlich. Im Folgenden werden nur die Bereiche betrachtet, bei denen der Rat den Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses nicht gefolgt ist. 2. Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - am 27. September 2017 Der Jugendhilfeausschuss hat über die im Beschlussentwurf enthaltenen Punkte wie folgt abgestimmt: a) Dem Rat wurde empfohlen, Haushaltsmittel in Höhe von 178.500 EUR ab 2018 zur Aufstockung der Leistungsentgelte für die Erziehungsberatungsstellen des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Krefeld e. V., des Diakonischen Werks Krefeld-Viersen des Evangelischen Kirchenkreises Krefeld-Viersen und des Caritasverbandes für die Region Krefeld e.V. bereit zu stellen. Einstimmig beschlossen bei sieben Enthaltungen. b) Dem Rat wurde empfohlen, Haushaltsmittel in Höhe von 410.710 EUR zur Finanzierung von 6,7 Vollzeitstellen in Jugendeinrichtungen zur Sicherung der Strukturen in Jugendeinrichtungen ab 2018 bereit zu stellen. Einstimmig beschlossen bei sieben Enthaltungen. 3. Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Krefeld am 05. Dezember 2017 Die zu 2. aufgeführten Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses wurden vom Rat der Stadt Krefeld bei der Verabschiedung des Haushaltes 2018 zum Teil beschlossen. Somit können 6,7 Vollzeitstellen in Jugendeinrichtungen zur Sicherung der Strukturen in Jugendeinrichtungen ab 2018 mit den bereit gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 385.000 EUR gefördert werden. 4. Rechtliche Würdigung Begründung Seite 3 In einer Stellungnahme weist der Fachbereich Recht darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss zwar das Recht habe, über die Verwendung der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel zu entscheiden. Allerdings dürfe die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses grundsätzlich nicht von der des Rates abweichen, da dem Rat das vorrangige Haushaltsrecht zustehe. Insoweit ist die Entscheidung des Rates in beiden Punkten auch für den Jugendhilfeausschuss bindend. Die vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel müssen entsprechend der Ratsentscheidung verwendet werden. Die veranschlagten Haushaltsmittel der Positionen, in denen der Rat den Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses gefolgt ist, können erst dann verausgabt werden, wenn der Haushalt in Kraft getreten ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Haushaltssatzung von der Bezirksregierung genehmigt und anschließend veröffentlicht ist.