Daten
Kommune
Krefeld
Größe
246 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:28
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 04.09.2017
Nr.
4406 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Süd
11.10.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.11.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.12.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung - Güterbahnhof Süd;
Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
I.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004
BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich ein Bebauungsplan
aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die
Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung – Güterbahnhof Süd –.
Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird
im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf.
Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage Nr. 2 zur Vorlage Nr.
4406/17) wird zugestimmt.
Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. 742 - Güterbahnhof Süd - für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 742 1. Änderung außer Kraft
gesetzt werden
II.
Die Bezirksvertretung Süd nimmt den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 742 1. Änderung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
X nein