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Archiv (Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung - Güterbahnhof Süd - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
246 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:28
Archiv (Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung - Güterbahnhof Süd - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.09.2017 Nr. 4406 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Süd 11.10.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 23.11.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.12.2017 Rat 05.12.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung - Güterbahnhof Süd; Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung – Güterbahnhof Süd –. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage Nr. 2 zur Vorlage Nr. 4406/17) wird zugestimmt. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. 742 - Güterbahnhof Süd - für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 742 1. Änderung außer Kraft gesetzt werden II. Die Bezirksvertretung Süd nimmt den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 742 1. Änderung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein