Daten
Kommune
Krefeld
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117 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017
Bewirtschaf- Projektdefinition
tender
Fachbereich
PSP-Element
1
2
00
7.600001
7.600001.705
00
7.600007
7.600007.730
00
05
10
7.600012
7.605001
7.610026
10
Investitionsmaßnahme konkrete
Bezeichnung
3
4
Investitionspauschale
Sachkonto
5
Ansatz
Einzahlungen 2017
(Zuweisungen,
Zuschüsse Dritter)
Einzahlungen
APL/ÜPL
6
7
Einzahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
8
Anlage 1
Einzahlungen ISTPrognose zum
31.12.2017
Ansatz
Auszahlungen
2017
Ermächtigungsübertragung
Auszahlungen
Vorjahr
Auszahlungen
APL/ÜPL
Auszahlungen
Deckungsfähig
Auszahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Auszahlungen
Obligo
Auszahlungs-IST
Prognose zum
31.12.2017
9
10
11
12
13
14
15
16
1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd.
liches)
Vergabeverfahren
Datum der
3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche
me
Regressansprüche
17
68110000
-8.541.588,00
0,00
-8.541.587,51
-8.541.587,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
68653000
-15.300,00
0,00
0,00
-15.338,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
68653000
78321000
78530000
-415.980,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-415.980,71
0,00
0,00
-415.980,71
0,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
534.749,38
0,00
25.420,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
49.658,82
481.722,13
0,00
0,00
0,00
0,00
50.323,18
481.722,13
3
7.610027
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
211.574,08
165.000,00
0,00
4.426,80
4.603,20
4.426,80
2
10
7.610036
7.610036.700.200 Serverlandschaft
78311100
0,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
7.610036
7.610036.700.100 Serverlandschaft
78321100
0,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
0,00
0,00
0,00
57.597,35
0,00
57.597,35
10
7.610041
7.610041.700.100 TDZ Stadthaus
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
20
21
7.620081
7.620096
7.621107
7.620081.730
Darlehensrückfluss EAG
7.620096.700.100 Einlage in die Kapitalrücklage
7.621107.730
Ausleihung
68653000
78480000
68653000
-1.045.822,00
0,00
-28.000,00
0,00
0,00
0,00
-1.045.821,88
0,00
-27.901,21
-1.045.821,88
0,00
-27.901,21
0,00
6.000.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.000.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.000.000,00
0,00
21
7.621107
7.621107.730
Ausleihung
68683000
-51.000,00
-359.100,00
-460.008,68
-460.008,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21
7.621132
7.621132.730
Rückfluß Darlehen
68683000
-55.000,00
0,00
-146.830,43
-146.830,43
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21
7.621136
7.621136.770
Grundstücksverkehr
68210000
-11.555.000,00
0,00
-8.532.874,75
-8.532.874,75
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21
7.621136
7.621136.700.100 Grundstücksverkehr
78211000
0,00
0,00
0,00
0,00
1.100.000,00
256.600,00
1.544.000,00
0,00
596.562,95
596.795,46
1.215.288,14
21
21
21
32
7.621146
7.621156
7.621166
7.632016
7.621146.750
7.621156.750
7.621166.750
7.632016.700.100
78211000
78211000
78211000
78321100
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.000,00
27.000,00
19.000,00
85.000,00
0,00
0,00
0,00
4.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.680,00
24.648,00
18.132,00
0,00
1.336,00
0,00
0,00
0,00
6.680,00
24.648,00
18.132,00
0,00
2
37
37
7.637086
7.637086
7.637086.705
Errichtung Sirenensystem
7.637086.700.100 Errichtung Sirenensystem
68110000
78321000
0,00
0,00
-18.110,00
0,00
-88.093,20
0,00
-88.093,20
0,00
0,00
20.400,00
0,00
17.772,00
0,00
18.110,00
0,00
0,00
0,00
23.411,36
0,00
32.867,96
0,00
23.411,36
3
37
37
7.637126
7.637156
7.637126.705
7.637156.705
Investitionszuweisung Land
Sicherheitsentwicklungsplan
68110000
68180000
-350.000,00
0,00
0,00
-34.000,00
-317.727,79
-34.000,00
-317.727,79
-34.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
37
7.637156
7.637156.700.100 Sicherheitsentwicklungsplan
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
42.571,00
34.000,00
0,00
6,66
123.902,25
6,66
37
7.637181
7.637181.705
68110000
0,00
-30.000,00
-30.000,00
-30.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Neue Hauptfeuerwache
Leitstellentechnik Brand- und
Hilfeleistung
1
19
Aufgrund des vorliegenden Bewilligungsbescheides
vom 17.01.2017.
Ausleihung Fischers-MeyserStiftung
7.600012.730
Ausleihung Hafen-Gesellschaft
7.605001.700.100 Aufbauten Weihnachtsmarkt
7.610026.700.100 Ertüchtigung Rechenzentrum
Rathaus
7.610027.700.100 Telefonanlage Rathaus
Leibrentenvertrag 42/465
Leibrentenvertrag 42/489
Leibrentenvertrag 42/497
Ankauf PKW
Geschwindigkeitsüberwachung
18
Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich )
12.2017
12.2017
11.2017
1
Das Rechenzentrum ist mit Datum vom 19.12.2017 in Betrieb genommen
worden.
Es ist beabsichtigt, dass Anfang 2018 ein erstes Treffen mit den Firmen
stattfindet. Insgesamt wird es voraussichtlich 3 Verhandlungsrunden geben.
Diese Vorgehensweise bedeutet jedoch, dass sich der Erwerb/die
Inbetriebnahme und die haushalterische Abwicklung der neuen TK Anlage
Rathaus auf das 2./3. Quartal 2018 verschieben wird. Die eingepflegte
Mittelbindung enthält die Auftragsvergabe an die externe Beratung im
anstehenden Verhandlungsverfahren.
Der Planansatz umfasste 2 Positionen:
1. Einführung einer Sicherheitssoftware für Devicemanagement (50.000,00 €).
Nach Rücksprache werden keine Investitionsmittel in 2017 benötigt.
2. Servermigration auf Win 16. Für diese Position werden keine
Investitionsmittel benötigt, da durch den abgeschlossenen
Enterpriseagreementvertrag die Kosten konsumtiv verausgabt werden.
Beschaffung Festplattenspeicher für das Rechenzentrum Rathaus ist mit der
Inbetriebnahme des gesamten Rechenzentrums abgeschlossen.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine externe Begleitung in Gänze nicht
erforderlich. Die geplanten Mittel werden aber für externe Beratungen in
Teilbereichen der IT zu einem späteren Zeitpunkt (2018) im Rahmen des
Gesamtprojektes benötigt.
laufender Rückfluss von Tilgung für ausgegebene Darlehen, kein Projekt
12.2017
3
2018
laufender Rückfluss von Tilgung für ausgegebene Darlehen, kein Projekt,
Differenz durch vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens für Mietwohungsbau
laufender Rückfluss von Tilgung für ausgegebene Darlehen, kein Projekt,
Differenz durch vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens
Ein Anteil von rd. 7 Mio. EUR entfällt auf die Übertragung des Grundstücks
Fegeteschstr. 40 an eine verbundene Gesellschaft. In Verbindung mit diesem
Verkauf wurde der Ansatz von 4,5 Mio. EUR auf 11,5 Mio. EUR angehoben. In
der Ergebnisrechnung schlägt diese Maßnahme mit rd. 6,5 Mio. EUR zu Buche.
Es wurden noch zwei Verträge mit einem Volumen von ca. 145.000 EUR
beurkundet, die in 2017 kassenwirksam werden. Die Einzahlungserwartungen
werden zwar nicht erfüllt, aber das Ertragsziel von 2,15 Mio. EUR wird mit
Verkaufserlösen über Buchwert von ca. 7,4 Mio. EUR bei Weitem
überschritten. Im Anordnungssoll sind schon Buchungen mit Fälligkeit in 2018
enthalten.
Beim Ankauf von Grundvermögen handelt es sich nicht um ein Projekt. Die
Mittel fließen ab, wenn Ankäufe notwendig werden. 265.000 EUR zzgl.
Nebenkosten wurden für den Ankauf Kita Cäcilienstraße verausgabt. Im
Bereich südlich Elfrather See sind Ankäufe zur Ausweisung weiterer
Gewerbeflächen in der Prüfung. Im Wege der Zwangsversteigerung wurde ein
landwirtschaftliches Grundstück in der Gemarkung Vorst zum Preis von
260.000 EUR inkl. Nebenkosten ersteigert. Mittel von rund 500.000 EUR (inkl.
Nebenkosten) werden benötigt, um ein Grundstück im Umlegungsgebiet
Fischeln-Süd zurück zu kaufen. 1,544 Mio. EUR wurden für die Ausübung eines
gesetzlichen Vorkaufsrechts in Tackheide nachbewilligt. Davon sind bisher erst
150.000 EUR abgeflossen; der Restbetrag wird zur Übertragung beantragt.
Empfängerin verstorben, keine weitere Auszahlung
laufende Leibrentenzahlung, kein Projekt
laufende Leibrentenzahlung, kein Projekt
Vergabeverfahren wurde eingeleitet, konnte in 2017 aber nicht mehr
abgeschlossen werden. Die Mittel werden im Rahmen einer
Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2018 übernommen.
Der in 09/2017 vergebene Auftrag über 32.867,95 EUR wird erst in 2018
abgerechnet werden. Die verbleibenden Haushaltsmittel werden zur
Ermächtigungsübertragung beantragt.
Zahlung der Feuerwehrpauschale ist 2017 in dieser Höhe erfolgt.
Die Mittel werden für den Ausbau des Kommandowagens des medizinischen
Hilfsdienstes benötigt.
Die im Obligo vorgebuchten Aufträge werden in 2017 nicht mehr
kassenwirksam. Die in 2017 nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden zur
Ermächtigungsübertragung beantragt.
Zweckgebundene Landeszuweisung zum Teilausbau der Leitstellentechnik.
Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017
Bewirtschaf- Projektdefinition
tender
Fachbereich
PSP-Element
Investitionsmaßnahme konkrete
Bezeichnung
3
4
1
2
37
7.637181
7.637181.700.100 Neue Hauptfeuerwache
Leitstellentechnik Brand- und
Hilfeleistung
37
7.637182
7.637182.705
37
7.637182
37
37
7.637186
7.637186
37
37
7.637186
7.637186
37
Sachkonto
Ansatz
Einzahlungen 2017
(Zuweisungen,
Zuschüsse Dritter)
Einzahlungen
APL/ÜPL
Einzahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Einzahlungen ISTPrognose zum
31.12.2017
Ansatz
Auszahlungen
2017
Ermächtigungsübertragung
Auszahlungen
Vorjahr
5
6
7
8
9
10
11
Auszahlungen
APL/ÜPL
Auszahlungen
Deckungsfähig
12
13
Anlage 1
Auszahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Auszahlungen
Obligo
Auszahlungs-IST
Prognose zum
31.12.2017
14
15
16
1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd.
liches)
Vergabeverfahren
Datum der
3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche
me
Regressansprüche
17
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
91.920,00
30.000,00
0,00
85.782,60
6.000,00
85.782,60
Neue Hauptfeuerwache Leitstelle 68110000
Rettungsdienst
7.637182.700.100 Neue Hauptfeuerwache Leitstelle 78321000
Rettungsdienst
0,00
-20.000,00
-20.000,00
-20.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
61.280,00
20.000,00
0,00
57.188,40
4.000,00
57.188,40
Da die beauftragte Firma immer noch mit diversen Nachbesserungen
beschäftigt ist, müssen die Haushaltsmittel für das noch offen stehende Obligo
zur Übertragung beantragt werden. Die Landeszuweisung kann laut
Zuwendungsbescheid auch noch in 2018 verausgabt werden.
Zweckgebundene Landeszuweisung zum Teilausbau der Leitstellentechnik.
1
3
Da die beauftragte Firma immer noch mit diversen Nachbesserungen
beschäftigt ist, müssen die Haushaltsmittel für das noch offen stehende Obligo
zur Übertragung beantragt werden. Die Landeszuweisung kann laut
Zuwendungsbescheid auch noch in 2018 verausgabt werden.
78321000
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
290.000,00
65.051,35
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
65.051,35
289.997,05
0,00
0,00
65.051,35
289.997,05
78321000
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
0,00
0,00
17.000,00
-80.000,00
0,00
0,00
16.563,57
0,00
0,00
0,00
16.563,57
0,00
1
7.637186
7.637186.700.170 Hilfeleistungslöschfahrzeuge
Berufsfeuerwehr
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
200.000,00
0,00
80.000,00
0,00
0,00
280.000,00
0,00
3
37
7.637186
7.637186.700.180 2 Einsatzleitwagen
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
90.000,00
0,00
8.800,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3
37
7.637186
7.637186.700.190 2 Mannschaftstransportwagen
Freiwillige Feuerwehr Fischeln/
Hüls
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
105.000,00
0,00
5.000,00
0,00
80.486,74
29.047,90
80.486,74
3
37
37
7.637186
7.637186
7.637186.700.230 Kleinalarmfahrzeuge
7.637186.700.240 2 Wechsellader
78321000
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
160.000,00
0,00
11.400,00
39.850,00
0,00
0,00
169.429,47
0,00
1.209,41
185.289,07
170.638,88
0,00
3
37
7.637191
7.637191.700.100 8 Fahrgestelle für Rettungswagen 78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
260.000,00
0,00
75.000,00
0,00
131.872,41
177.463,80
131.872,41
3
37
37
7.637191
7.637191
7.637191.700.110 7 Rettungswagen
7.637191.700.120 3 Einsatzleitwagen
78321000
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.150.000,00
186.000,00
410.000,00
104.000,00
-121.900,00
0,00
0,00
0,00
1.231.814,23
0,00
0,00
95.285,73
1.231.814,23
0,00
37
7.637191
7.637191.700.130 3 Krankentransportwagen
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
227.000,00
110.000,00
18.500,00
0,00
0,00
297.554,75
0,00
37
37
7.637191
7.637997
78321000
68310000
0,00
0,00
0,00
-25.250,00
0,00
-25.250,00
0,00
-25.250,00
0,00
0,00
465.695,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
440.270,18
0,00
755,10
0,00
440.270,18
0,00
37
7.637999
68310000
0,00
0,00
-5.199,00
-5.199,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
7.640111
7.637191.700.140 2 Notarzt Einsatzwagen
7.637997.770
Veräußerung Anlagevermögen
Gefahrenabwehr
7.637999.770
Veräußerung Anlagevermögen
Rettungsdienst
7.640111.705
Schulpauschale
68110000
-3.669.587,00
0,00
-3.669.587,00
-3.669.587,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
41
7.641505
7.641505.740
78170000
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
20.000,00
3
41
7.641507
7.641507.700.100 Erstausstattung KWM
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.090,00
0,00
0,00
2.268,14
2.268,14
2.268,14
3
41
7.641507
7.641507.720
Erstausstattung KWM
78322000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.700,00
0,00
0,00
704,48
704,48
704,48
3
21
7.650002
7.650002.730
Rückfluß Ausleihungen
68683000
0,00
-616.600,00
-617.002,25
-617.002,25
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2
19
1
3
7.637186.700.120 Einsatzleitwagen
7.637186.700.130 Hilfeleistungslöschfahrzeuge
Freiwillige Feuerwehr Oppum
7.637186.700.140 Abrollbehälter Tank
7.637186.700.150 Mehrzweckboot
Ankauf Kunstgegenstände
18
Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich )
02.2017
01.2017
12.2017
08.2017
10.2017
2
3
2
10.2017
Eine endgülige Entscheidung über das Mehrzweckboot erfolgt erst nach der
Erstellung des Brandschutzbedarfsplans. Die veranschlagten Haushaltsmittel
wurden zunächst für 2017 als Deckungsvorschlag für die Mehrkosten bei der
Beschaffung der 5 Hilfeleistungsfahrzeuge angegeben.
Eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wurde bewilligt, damit
direkt 5 Hilfeleistungsfahrzeuge beschafft werden können. Nach erfolgter
Auswertung der Angebote ergab sich, dass weitere überplanmäßige
Haushaltsmittel benötigt werden. Die Auftragsvergabe ist zwischenzeitlich
genehmigt worden und erfolgt. Kassenwirksam wird die Vergabe in 2018 bzw.
den Folgejahren. Die veranschlagten Haushaltsmittel werden zur Übertragung
beantragt.
Die Erteilung des Auftrages zur Lieferung von 2 Kommandowagen/ Kosten für
die Beschriftung wurde noch in 2017 bis zur Höhe von 98.776,95 EUR erteilt.
Kassenwirksamkeit erfolgt erst in 2018. Die veranschlagten Haushaltsmittel
werden zur Übertragung beantragt.
Aufträge für Fahrgestelle wurden abgerechnet und die Aufträge für den
Ausbau wurden erteilt, der Endausbau sollte unter Verwendung der noch
verfügbaren Mittel bis Ende 2017 erfolgen, dieser Termin ist nicht mehr
einzuhalten. Anfang Dezember erfolgte eine Baubesprechung, sodass die
Maßnahme erst in 2018 abgeschlossen werden kann. Die veranschlagten
Haushaltsmittel in Höhe der vergebenen Aufträge müssen zur Übertragung
beantragt
werden.
Die Maßnahme
ist abgeschlossen.
Die Aufträge zur Lieferung des Fahrgestells sowie zum Ausbau sind
zwischenzeitlich erteilt. Bedingt durch lange Lieferfristen wird die Maßnahme
erst in 2018 kassenwirksam. Die Haushaltsmittel müssen zur Übertragung in
das Haushaltsjahr 2018 beantragt werden.
Die Abrechnung der Fahrgestelle ist erfolgt. Zur Fortsetzung der Maßnahme
wurden überplanmäßige Haushaltsmittel bewilligt. Die Maßnahme wird in
2018 fortgesetzt, sodass die Übertragung der verbleibenden Haushaltsmittel
beantragt wird.
Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Der Auftrag für die Lieferung von zwei Fahrzeugen als Kommandowagen wird
erteilt. Die Submission zur Beschaffung des Kommandowagens für den
ärztlichen Leiter erfolgt in 01/2018. Die Haushaltsmittel werden zur
Übertragung beantragt .
Die Aufträge für die Lieferung der Fahrgestelle erfolgte Ausschreibung der
Fahrgestelle und des Ausbaus zum Krankentransportwagen geht in 02/2018 in
den Ausschuss. Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden zur Übertragung
beantragt.
Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Es sind keine weiteren Fahrzeugverkäufe erfolgt.
Es sind keine weiteren Fahrzeugverkäufe erfolgt.
Aufgrund des vorliegenden Bewilligungsbescheides
vom 17.01.2017.
Der jährl. Investitionszuschuss der Stadt Krefeld an die Freunde der
Kunstmuseen e.V. für die Beschaffung von Kunstwerken für die Sammlung der
Kunstmuseen entspricht dem städt. Ankaufsetat von 50.000 EUR. Aufgrund
des in 2018 geplanten Ankaufs wird im Rahmen der Resteübertragungen
Jahresabschluss 2017 eine Übertragung von Mitteln in Höhe von 30.000 EUR
ins Haushaltsjahr 2018 beantragt. Mittel in Höhe von 20.000 EUR wurden
bereits bereitgestellt und an den Verein ausgezahlt.
Für die Beschaffung von Büromöbeln und Anbauregalen Depot Sammlung. Die
Beschaffung beider Maßnahmen ist abgeschlossen.
Für die Beschaffung von Anbauregalen Depot Sammlung. Die Anbauregale
wurden beschafft.
laufender Rückfluss von Tilgung für ausgegebene Darlehen, kein Projekt
Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017
Bewirtschaf- Projektdefinition
tender
Fachbereich
PSP-Element
Investitionsmaßnahme konkrete
Bezeichnung
3
4
Anlage 1
Sachkonto
Ansatz
Einzahlungen 2017
(Zuweisungen,
Zuschüsse Dritter)
Einzahlungen
APL/ÜPL
Einzahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Einzahlungen ISTPrognose zum
31.12.2017
Ansatz
Auszahlungen
2017
Ermächtigungsübertragung
Auszahlungen
Vorjahr
Auszahlungen
APL/ÜPL
Auszahlungen
Deckungsfähig
Auszahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Auszahlungen
Obligo
Auszahlungs-IST
Prognose zum
31.12.2017
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd.
liches)
Vergabeverfahren
Datum der
3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche
me
Regressansprüche
1
2
67
7.651041
7.651041.700.100 Ankauf von Spielgeräten
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
5.000,00
0,00
2.378,81
3.734,71
5.581,10
67
67
7.651061
7.651061
7.651061.705
Bau von Kinderspielplätzen
7.651061.705.305 Bau von Kinderspielplätzen
68110000
68110000
0,00
0,00
-50.400,00
-48.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
67
7.651061
7.651061.705.310 Bau von Kinderspielplätzen
68110000
0,00
-31.050,00
-81.450,00
-81.450,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
67
7.651061
7.651061.705.315 Bau von Kinderspielplätzen
68110000
0,00
-184.800,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
67
7.651061
7.651061.700.300 Bau von Kinderspielplätzen
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
450.000,00
409.712,48
148.370,00
0,00
276.683,51
67
7.651061
7.651061.700.315 Bau von Kinderspielplätzen
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
231.000,00
0,00
0,00
21
7.651092
7.651092.730
Rückfluß Ausleihungen
68683000
-39.000,00
0,00
-84.966,48
-84.966,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
52
52
7.652026
7.652036
7.652026.705
Sportpauschale
7.652036.700.100 Eisfahrzeug für Eishalle
68110000
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
-611.484,00
0,00
-611.484,00
0,00
0,00
0,00
0,00
90.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
90.000,00
0,00
0,00
1
52
7.652101
7.652101.700.100 Kunstrasen Hölschen Dyk
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17.936,44
0,00
0,00
200,00
17.736,44
200,00
3
52
7.652121
7.652121.700.100 Kunstrasen BSA Bockum
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
90.000,00
0,00
24.055,58
65.944,42
24.055,58
2
52
7.652131
7.652131.700.100 Kunstrasen BSA Horkesgath
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
1
60
7.660001
7.660001.700.100 Albert-Schweitzer-Realschule
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
37.950,00
0,00
0,00
24.292,16
13.580,10
24.292,16
60
7.660031
7.660031.700.200 Einführung gebundener Ganztag
Realschulen
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
133.359,74
0,00
0,00
81.199,56
1.525,75
82.500,00
1
3
60
7.660036
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
133.359,75
0,00
0,00
81.199,52
1.525,75
82.500,00
1
3
60
60
60
60
60
60
60
60
60
7.660041
7.660041
7.660041
7.660041
7.660041
7.660041
7.660041
7.660041
7.660041
7.660036.700.200 Einführung gebundener Ganztag
Gymnasien
7.660041.705.205 Neubau Stufenplan IIa
7.660041.705.310 Neubau Stufenplan IIa
7.660041.705
Neubau Stufenplan IIa
7.660041.705.205 Neubau Stufenplan IIa
7.660041.700.500 Neubau Stufenplan IIa
7.660041.700.300 Neubau Stufenplan IIa
7.660041.700.305 Neubau Stufenplan IIa
7.660041.700.200 Neubau Stufenplan IIa
7.660041.700.205 Neubau Stufenplan IIa
68100000
68100000
68110000
68110000
78210000
78321000
78321000
78510000
78510000
0,00
0,00
-724.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-239.400,00
-422.471,20
0,00
-1.330.553,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-239.400,00
-422.471,20
0,00
-1.330.553,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
300.000,00
0,00
2.200.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
730.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
36.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-36.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.700,00
0,00
2.278.315,21
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
296.085,63
0,00
649.713,66
0,00
0,00
0,00
0,00
36.000,00
0,00
11.800,00
0,00
2.530.670,25
60
60
60
7.660041
7.660041
7.660041
7.660041.700.700 Neubau Stufenplan IIa
7.660041.700.400 Neubau Stufenplan IIa
7.660041.700.405 Neubau Stufenplan IIa
78510000
78520000
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
350.000,00
0,00
0,00
31.325,55
0,00
0,00
0,00
0,00
36.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
48.194,06
0,00
0,00
321.093,17
4.968,25
0,00
63.795,00
1
60
7.660042
7.660042.700.100 Neubauten Stufenplan IIb
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
0,00
0,00
0,00
1.036,01
13.900,00
1.036,01
1
60
60
60
60
7.660046
7.660046
7.660046
7.660046
7.660046.780
7.660046.705.105
7.660046.705
7.660046.705.205
54996000
68100000
68110000
68110000
0,00
0,00
-1.726.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-142.428,00
0,00
-200.000,00
0,00
-142.428,00
0,00
-200.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.570,58
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
26.823,91
0,00
0,00
0,00
7.378,42
0,00
0,00
0,00
U3 - Ausbauprogramm
Erweiterung
auf 11 Gruppen
U3 - Ausbauprogramm
U3 - Ausbauprogramm
U3 - Ausbauprogramm
3
17
Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich )
18
1
3
19
Der Ankauf von Spielgeräten für Kinderspielplätze, die nicht im KinderspielplatzKonzept verankert sind, erfolgt bei besonderem Bedarf unterjährig. Der
Haushaltsansatz steht 2018 wieder in der selben Höhe zur Verfügung.
vereinnahmt bei 7.651061.705.310
Kinderspielplatz Geldernsche Str.: Ausschreibung, Auftragsvergabe und
Ausführung erfolgen in 2018.
Die Umbuchung der Mittel vom Sammelkonto des FB 61 soll durch den FB 21
erfolgen.
Die in 2016 begonnenen Baustellen werden weitergeführt. In der Planung
befinden sich weitere Kinderspielplatz-Projekte.
1
3
2018
0,00
1
3
2018
0,00
0,00
1
Sanierung Kinderspielplatz Südwall: Die Mittel werden erst in 2018 abgerufen.
429.028,97
276.683,51
1
3
0,00
0,00
1
Die Kinderspielplätze konnten in 2017 nicht fertiggestellt werden, so dass die
nicht verausgabten Mittel nach 2018 übertragen bzw. wieder zur Verfügung
gestellt werden müssen.
Sanierung Kinderspielplatz Südwall. Mittel stehen 2018 erneut zur Verfügung.
0,00
0,00
Vorzeitige Tilgung eines Darlehens der Lebenshilfe Krefeld e.V.
03.2014
1
1
3
3
3
Laut Bescheid vom 17.01.2017.
Die Beschaffung einer Eismaschine findet 2017 nicht mehr statt. Das Obligo
wird erst 2018 kassenwirksam. Die Mittel sind zu übertragen.
Die eigentliche Baumaßnahme ist bereits abgeschlossen. Aufgrund einer
fehlenden Gewährleistungsbürgschaft konnten die Leistungen einer Firma
noch nicht in vollem Umfang vergütet werden.
Die Entwurfsplanung der Maßnahme liegt nach der Beauftragung nun vor. Auf
Basis des Entwurfes muss nun ein weiterer Beschluss zur Umsetzung der
Maßnahme erfolgen.
Mit der Maßnahme wird nun in Form einer Konzeptstudie begonnen.
Grundsätzlich ist das Projekt in "Gute Schule 2020" platziert. Das Obligo wird
2017 nicht mehr kassenwirksam, Mittel sind zu übertragen.
Unter Berücksichtigung der für die Abwicklung der Leistungsphase 9 HOAI
(Gewährleistung) noch erforderlichen Mittel ist mit einem Mittelabfluss in
Höhe von 24.292,16 EUR zu rechnen. Gebundene Mittel werden 2017 nicht
mehr kassenwirksam.
Um das mittlerweile in diesem Projektzusammenhang seit rund zwei Jahren
zurückgestellte Selbstlernzentrum ausführen zu können, werden u. a. für
Schreiner-/ Trockenbau-/Bodenleger-/Elektro- u. Anstricharbeiten rund
165.000 EUR 2017 benötigt (Aufteilung Realschule/Gymnasium - 50/50). Das
Verfahren zur Behebung der Mängel bzgl. des Daches befindet sich in
Abstimmung mit der ausführenden Firma. Es soll eine einvernehmliche
Vereinbarung über den Umfang der noch auszuführenden Arbeiten geben. In
der Prognose ist die aufwendigere Lösung beinhaltet. Evtl. wird dieser Betrag
nicht in vollem Umfang benötigt.
dto.
U3, KiTa Hubertusstraße Bundesmittel
U3, KiTa Hubertusstraße Bundesmittel
Konnexitätsmittel Kita Hubertusstraße
U3, Ersatz KiTa Kempener Allee - Erwerb von Grundstücken
Siehe Folgezeile
U3, KiTa Hubertusstraße: Erwerb Einrichtung.
Siehe Folgezeile
U3, KiTa Hubertusstraße: Unter Berücksichtigung des aktuellen Baufortschritts
ist 2017 mit Zahlungen in Höhe von 2.530.670,25 EUR zu rechnen. Restmittel
sind zu übertragen.
U3, Ersatz KiTa Kempener Allee - Hochbau
Siehe Folgezeile
U3, KiTa Hubertusstraße: es ist 2017 mit Zahlungen in Höhe von rund 63.795
EUR zu rechnen. Obligos werden nur bis zur gennanten Höhe kassenwirksam,
Restmittel sind zu übertragen.
Im Rahmen des U3-Ausbauprgrammes, Stufenplan IIb, ist der Neubau einer
Kindertageseinrichtung auf dem städtischen Gelände des ehemaligen PSV
Krefeld am Appellweg beabsichtigt. Als vorbereitende Maßnahme ist der
Abbruch der noch vorhandenen Baulichkeiten erforderlich. Im ersten Schritt
besteht die Notwendigkeit einer Schadstoffuntersuchung verbunden mit
einem Entsorgungskonzept. Hierfür benötigte Mittel in Höhe von rund 10.000
EUR erfolgen. Weiterhin werden für eine Altlastuntersuchung auf dem
Gelände der vorgesehenen Kita Randstr. rund 15.000 EUR benötigt. Durch
Verzögerungen bei der Maßnahme kommt es lediglich zu einem Mittelabfluss
von ungefähr 1.036 EUR im Jahr 2017, Restmittel sind zu übertragen.
U3, KiTa am Kinderhort, Beschaffungen Festwerte.
KiTa Am Kinderhort, Investitionszuweisungen Bundesmittel.
Konnexitätsmittel Kita Am Kinderhort
Konnexitätsmittel Kita Am Kinderhort
Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017
Bewirtschaf- Projektdefinition
tender
Fachbereich
PSP-Element
Investitionsmaßnahme konkrete
Bezeichnung
3
4
Sachkonto
Ansatz
Einzahlungen 2017
(Zuweisungen,
Zuschüsse Dritter)
Einzahlungen
APL/ÜPL
5
6
7
Einzahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Einzahlungen ISTPrognose zum
31.12.2017
Ansatz
Auszahlungen
2017
Ermächtigungsübertragung
Auszahlungen
Vorjahr
Auszahlungen
APL/ÜPL
Auszahlungen
Deckungsfähig
Auszahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Auszahlungen
Obligo
Auszahlungs-IST
Prognose zum
31.12.2017
9
10
11
12
13
14
15
16
1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd.
liches)
Vergabeverfahren
Datum der
3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche
me
Regressansprüche
1
2
60
60
7.660046
7.660046
7.660046.705.240 U3 - Ausbauprogramm
auf 11 Gruppen
7.660046.700.100 Erweiterung
U3 - Ausbauprogramm
Erweiterung auf 11 Gruppen
68110000
78180000
0,00
0,00
0,00
0,00
-586.092,00
0,00
-586.092,00
0,00
0,00
0,00
0,00
85.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
85.500,00
0,00
0,00
1
60
7.660046
78210000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
60.000,00
3
60
7.660046
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
1.460.000,00
250.819,84
-271.000,00
-60.000,00
0,00
6.700,00
0,00
60
7.660046
7.660046.700.425 U3 - Ausbauprogramm
Erweiterung auf 11 Gruppen
7.660046.700.100 U3 - Ausbauprogramm
Erweiterung auf 11 Gruppen
7.660046.700.105 U3 - Ausbauprogramm
Erweiterung auf 11 Gruppen
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
469.550,34
92.740,37
471.530,96
60
7.660046
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.184,04
16.407,45
10.500,00
60
7.660046
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.094,00
0,00
60
7.660046
60
7.660046
60
7.660046
60
7.660046
60
7.660046
60
7.660051
60
7.660051
60
7.660051
60
7.660051
60
7.660051
60
7.660051
7.660046.700.110 U3 - Ausbauprogramm
Erweiterung auf 11 Gruppen
7.660046.700.125 U3 - Ausbauprogramm
Erweiterung auf 11 Gruppen
7.660046.700.130 U3 - Ausbauprogramm
auf 11 Gruppen
7.660046.700.150 Erweiterung
U3 - Ausbauprogramm
8
Anlage 1
17
60
7.660051
60
7.660051
60
7.660076
7.660076.770
Kaiser-Wilhelm-Museum
60
7.660076
60
18
19
Konnexitätsmittel Kita Wilhelmstraße
Der Investzuschuss an den Eigentümer des Objektes Oberdießemer Str. kann
erst nach Erstellung der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen und
Ausführung der für die U3-Nutzung erforderlichen Umbauten, voraussichtlich
2018, erfolgen.
U3 KiTa Lüdersstraße - Ankauf Teileigentum
Siehe Folgezeilen
3
07.2016
1
U3, Kita Am Kinderhort: Prognose Mittelabfluss 2017. Anpasung der
Prognosewerte nach Rücksprache mit der Abteilung Neubau und Planung.
Obligos werden nur bis zur genannten Höhe kassenwirksam, Restmittel sind zu
übertragen.
U3, KiTa An de Dreew: Klärung strittige Restzahlungen steht noch aus.
U3, KiTa Lüdersstraße
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
43.246,91
35.507,63
43.246,91
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.942,08
0,00
1.942,08
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
37.387,86
0,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
165.250,50
5.935,57
165.250,50
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.192,50
0,00
6.192,50
54996000
0,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
29.800,00
0,00
68100000
0,00
0,00
-75.600,00
-75.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
U3, Kita Niederbruchstr.: Die Mittel werden für zu realisierende Beschaffungen
erst 2018 benötigt.
U3 Kita Niederbruchstraße Bundesfördermittel
68110000
-900.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Siehe Folgezeile
68110000
0,00
0,00
-390.308,11
-390.308,11
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Konnexitätsmittel Niederbruchstraße
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
403.000,00
137.443,68
215.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Siehe Folgezeile
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
385.289,46
355.112,91
422.200,00
Erweiterung auf 11 Gruppen
7.660046.700.200 U3 - Ausbauprogramm
Erweiterung auf 11 Gruppen
7.660046.700.205 U3 - Ausbauprogramm
Erweiterung auf 11 Gruppen
7.660046.700.210 U3 - Ausbauprogramm
Erweiterung auf 11 Gruppen
7.660051.780
U3 - Ausbauprogramm Anpassung
Raumangebot
7.660051.705.335 U3 - Ausbauprogramm Anpassung
Raumangebot
7.660051.705
U3 - Ausbauprogramm Anpassung
Raumangebot
7.660051.705.235 U3 - Ausbauprogramm Anpassung
Raumangebot
7.660051.700.100 U3 - Ausbauprogramm Anpassung
Raumangebot
7.660051.700.135 U3 - Ausbauprogramm Anpassung
Raumangebot
Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich )
7.660051.700.200 U3 - Ausbauprogramm Anpassung 78520000
Raumangebot
7.660051.700.400 U3 - Ausbauprogramm Anpassung 78530000
Raumangebot
04.2016
1
3
Siehe Folgezeilen
3
07.2016
1
3
0,00
0,00
0,00
0,00
47.000,00
0,00
42.211,00
0,00
0,00
89.211,00
0,00
1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13.789,00
0,00
0,00
13.789,00
0,00
3
68170000
-280.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.660076.700.100 Kaiser-Wilhelm-Museum
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
300.000,00
0,00
300.000,00
0,00
583.635,52
16.364,48
599.935,52
7.660081
7.660081.700.100 Musikschule Haus Sollbrüggen
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.079,69
68.652,00
0,00
0,00
2.142,00
41.000,00
2
60
7.660111
7.660111.700.100 Barrierfreier Zugang öffentliche
Gebäude
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
300.000,00
0,00
-250.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
60
7.660126
68910000
0,00
0,00
-2.000,00
-2.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
60
7.660126
78212000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.620,00
0,00
0,00
0,00
2.620,00
0,00
3
60
60
7.660146
7.660146
7.660126.700.100 Ankauf Grundstück Neubau
Feuerwache
7.660126.700.200 Ankauf Grundstück Neubau
Feuerwache
7.660146.780
Bismarkschule Pavillon
7.660146.700.200 Bismarkschule Pavillon
54996000
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
300.000,00
0,00
812.063,20
0,00
350.000,00
0,00
0,00
0,00
933.010,07
50.000,00
522.812,00
0,00
976.210,07
1
3
60
7.660146
7.660146.700.100 Bismarkschule Pavillon
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3
4
U3, KiTa Peter-Lauten-Straße: Klärung strittige Restzahlungen steht noch aus
U3, KiTa Krützboomweg. Bisher konnte nur das Bodengutachten realisiert
werden. Weitere Baumaßnahmen folgen 2018.
U3, Kita Am Kinderhort: Prognose Mittelabfluss zur Erstellung der
Außenanlagen unter Berücksichtigung des Ermächtigungsrestes (37.390 EUR).
Nachträgliche Kosten für Außenanlagen U3, Kita An de Dreew
U3, Kita Niederbruchstr.: Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten
Ausschreibungen werden unter Hinweis auf den Nachbewilligungsantrag rund
755.000 EUR für das gesamte Projekt benötigt. Derzeit ist mit einem
Mittelabfluss für 2017 in Höhe von 422.200 EUR zu rechnen. Obligos werden
nur bis zur genannten Höhe kassenwirksam, Restmittel sind zu übertragen.
Mittelabfluss für Außenanlagen. Verzögerungen bei der Vergabe lassen einen
Mittelabfluss 2017 nicht zu.
U3, KiTa Niederbruchstraße Terrasse Außenanlage. Verzögerungen bei der
Vergabe lassen einen Mittelabfluss 2017 nicht zu.
04.2016
Ob der aus dem anhängigen Verfahren zum Gewerk Fenster resultierende
Mittelrückfluss realistisch ist, wird sich im Laufe des nächsten Jahres zeigen.
Aufgrund der Bauzeitverlängerung ergeben sich Mehrkosten, die nach
aktueller Einschätzung 2017 (rund 300.000 EUR) und 2018 (rund 570.000 EUR)
zur Zahlung hinzukommen.
Für die investiv zugeordneten Restarbeiten werden rund 60.000 EUR benötigt.
Im Jahr 2017 sind Mittel in Höhe von 41.000 EUR abgeflossen. Da diese aus
konsumtiven Quellen ausbezahlt wurden, erfolgt derzeit eine Umbuchung auf
das investive Budget.
Aktuell sind Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Rathaus in Planung. Die
tatsächliche Umsetzung erfolgt jedoch erst ab dem ersten Quartal 2018. Daher
ist von keinem Mittelabfluss im Jahr 2017 auszugehen.
Einzahlung in Zusammenhang mit Mängelbeseitigung
Die ausführende Firma für das Baucontrolling wird nochmals aufgefordert die
erforderliche Schlussrechnung zu stellen. Mittelabfluss frühestens 2018.
Die Beschaffung erfolgt erst 2018, Mittel sind zu übertragen.
Das Projekt befindet sich in der Bauphase, die Fertigstellung ist 2018
vorgesehen. Weitere Mittelabflüsse erfolgen 2018. Nach Durchführung
weiterer Ausschreibungsverfahren ergeben sich Mehrkosten. Entgegen der
ursprünglichen Einschätzung verschieben sich die Mittelabflüsse weiter nach
hinten.
dto.
Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017
Bewirtschaf- Projektdefinition
tender
Fachbereich
PSP-Element
Investitionsmaßnahme konkrete
Bezeichnung
3
4
Sachkonto
Ansatz
Einzahlungen 2017
(Zuweisungen,
Zuschüsse Dritter)
Einzahlungen
APL/ÜPL
Einzahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Einzahlungen ISTPrognose zum
31.12.2017
5
6
7
8
9
Ansatz
Auszahlungen
2017
Ermächtigungsübertragung
Auszahlungen
Vorjahr
10
11
Anlage 1
Auszahlungen
APL/ÜPL
Auszahlungen
Deckungsfähig
Auszahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Auszahlungen
Obligo
Auszahlungs-IST
Prognose zum
31.12.2017
12
13
14
15
16
1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd.
liches)
Vergabeverfahren
Datum der
3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche
me
Regressansprüche
1
2
60
7.660151
7.660151.700.100 Gesamtschule Kaiserplatz
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
700.000,00
0,00
-350.000,00
0,00
3.400,00
6.600,00
3.400,00
1
60
7.660156
7.660156.780
Schulformänderung Hochbau
54996000
0,00
0,00
0,00
0,00
175.000,00
0,00
0,00
0,00
13.144,09
140.363,74
34.300,00
3
60
7.660156
7.660156.700.100 Schulformänderung Hochbau
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
500.000,00
47.060,09
-160.000,00
0,00
367.027,75
32,34
371.500,00
3
60
7.660176
7.660176.700.100 Erneuerung Hausalarm Anlagen
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
0,00
-100.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
60
60
60
60
7.660176
7.660201
7.660206
7.660206
7.660176.700.100
7.660201.750
7.660206.705
7.660206.700.100
78520000
78510000
68110000
78510000
0,00
0,00
-200.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-145.000,00
0,00
0,00
0,00
-145.000,00
0,00
20.000,00
720.380,00
0,00
200.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
720.370,98
0,00
54.637,28
0,00
9,02
0,00
6.561,53
0,00
720.370,98
0,00
54.937,61
1
3
60
7.660211
7.660211.700.100 Ersatz Spielgeräte
Kindertagesstätten
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
60
7.660236
7.660236.700.200 Errichtung 5. Gesamtschule
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
2.000.000,00
20.722,00
0,00
0,00
1.050.272,02
944.956,33
1.050.272,02
3
60
7.660245
7.660245.700.100 Errichtung Parkpalette
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
60
7.660503
7.660503.700.100 Sanierung Stadthaus
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500.000,00
369.000,00
0,00
0,00
1.135.641,59
126.422,83
1.135.642,00
1
60
7.660504
7.660504.700.100 TDZ Sanierung Stadthaus
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
6.100.000,00
479.886,44
0,00
0,00
896.479,44
122.180,15
1.421.000,00
3
60
7.660601
78211000
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
-30.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
60
7.660621
7.660601.700.100 Planung Entschädigung
Erbbaurecht
7.660621.700.100 Erweiterung 4. Gesamtschule
Uerdingen
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
0,00
300.000,00
0,00
290.881,63
75.231,13
392.281,63
1
60
7.660626
7.660626.700.100 Barrierefreiheit Rathaus Fischeln
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
60
7.660631
7.660631.700.100 Diverse Kitas Brandmeldeanlagen 78510000
und Hausalarm
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
-15.652,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
60
7.660651
7.660651.700.100 Stadtwaldhaus
78510000
0,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
0,00
0,00
0,00
33.918,61
5.886,89
33.918,61
1
60
7.660981
7.660981.770
Veräußerung von Gebäuden und
Bauten Immobilienservice
68210000
-2.680.000,00
-400.000,00
-1.504.231,00
-1.504.231,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
3
61
7.661006
7.661006.705
Stadtumbau West - Innenstadt
68110000
-2.434.220,00
0,00
-104.334,00
-104.334,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
61
7.661006
7.661006.715
Stadtumbau West - Innenstadt
68811000
-658.650,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
Erneuerung Hausalarm Anlagen
Neue Hauptfeuerwache
Inklusion
Inklusion
5
17
18
Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich )
19
Aufgrund höherer Priorisierung anderer Projekte sind hier nur Ausgaben für
Planungsleistungen in Höhe von bis zu 3.400 EUR für das Jahr 2017
vorzusehen.
Für die Projekte Comeniusschule und Gesamtschule Uerdingen ist aktuell von
Zahlungen über 34.300 EUR auszugehen.
Unter Hinweis auf die erfolgten Freigaben ist für die Projekte Comeniusschule,
Restarbeiten/-zahlungen, GS Königshof, Anbau, aktuell von Zahlungen über
371.500 EUR auszugehen.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung war Inhalt der Abstimmung, dass
sowohl Erneuerung als auch Erweiterung von Anlagen über diese Position
abzubilden sind. Im Nachhinein haben sich die Vorgaben dahingehend
geändert, dass nur noch komplett neue Anlagen hier zu berücksichtigen sind.
Da diese neuen Anlagen fast ausschließlich im Rahmen von gesonderten
Projekten abgebildet werden, erfolgt hier voraussichtlich kein Mittelabfluss.
dto.
LaufendeTilgungsleistungen Hauptfeuerwache
Anpassung aufgrund reduzierter Landeszuweisung.
Für das Projekt "Nutzung Räume Schule Breslauer Str. für FS Stettiner Str."
werden 2017 rund 54.940 EUR zur Zahlung kommen.
Es ist kein Mittelabfluss für 2017 zu verzeichnen. Durch die geprüften
Spielgeräte ist mit vermehrten Ersatzbeschaffungen im Jahr 2018 zu rechnen.
Ein Antrag auf Mittelübertragung wird vorbereitet.
Eine inhaltliche Überarbeitung des Projektes hat zur Folge, dass 2017 lediglich
mit einem Mittelabfluss von 1.050.272,02 EUR zu rechnen ist. Die
Überarbeitung der Projektkosten und der Jahresaufteilung erfolgte bereits im
Rahmen des Veränderungsnachweises.
Das Projekt Parkpalette befindet sich momentan in der Eigenplanung.
Aufgrund weiterer erforderlicher Abstimmungen ist mit einem Projektbeginn
bzw. Mittelabfluss 2017 nicht mehr zu rechnen. Bauantrag ist gestellt
(Bauvoranfrage).
Unter Berücksichtigung des aktuellen Projektstandes ist von einem
Mittelabfluss von 1.135.642 EUR auszugehen.
Nach Abschluss des Angebotsverfahrens zur Vergabe der Aufträge an einen
Generalunternehmer ist zwischenzeitlich der Baubeginn erfolgt. Nach Meldung
durch den Projektverantwortlichen ergibt sich eine aktualisierte Prognose zum
Mittelabfluss 2017 von 1.421.000 EUR. Die Restmittel sind zu übertragen.
Wegen Verfahrensänderung sind an dieser Stelle keine Auszahlungen zu
erwarten.
Zur Umsetzung der Maßnahme wird aktuell ein Generalplaner beauftragt.
Gemäß Bauzeiten-/ Mittelabflussplan werden für die entsprechende
Leistungserbringung im laufenden Haushaltsjahr 392.281,63 EUR
kassenwirksam benötigt.
Das voraussichtliche Gesamtvolumen des Projektes beläuft sich auf 250.000
EUR. Aufgrund von Verzögerungen bei der Vergabe und bei Abstimmungen
kommt es 2017 nicht mehr zu einem Mittelabfluss.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung war Inhalt der Abstimmung, dass
sowohl Erneuerung als auch Erweiterung von Anlagen über diese Position
abzubilden sind. Im Nachhinein haben sich die Vorgaben dahingehend
geändert, dass nur noch komplett neue Anlagen hier zu berücksichtigen sind.
Da diese neuen Anlagen fast ausschließlich im Rahmen von gesonderten
Projekten abgebildet werden, erfolgt hier voraussichtlich kein Mittelabfluss.
Nach zwischenzeitlichem Vorliegen der Bestandsaufnahme zu den
Modernisierungs- und Sanierungserfordernissen (05.2017) folgt zurzeit noch
eine Abstimmung mit dem Pächter. Anschließend ist eine Aussage zum
weiteren Verfahren unter Abstimmung mit Verwaltung und Politik zu treffen.
Eine Aussage zum voraussichtlichen Mittelabfluss ist von den Ergebnissen
dieser Abstimmung abhängig. Aktuell wird von einem Mittelabfluss von
33.918,61 EUR ausgegangen.
Immobilienverkäufe werden seit 11/2017 nicht mehr hier sondern bei
7.621136 abgebildet.
Bei den nebenstehenden Einnahmen handelt es sich um die für das lfd. Jahr
bei der Bezirksregierung abgerufenen Landeszuweisungen zu Maßnahmen im
Rahmen des Bund-Länderprogramms "Stadtumbau West". Die Höhe der
abzurufenden Landeszuweisung richtet sich nach dem jeweiligen Stand der
Maßnahmen und den hierzu bereits verausgabten Kosten. Der überwiegende
Teil der für 2017 etatisierten Maßnahmen kommt frühestens in 2018 zur
Abrechnung/Ausführung.
Zur Darstellung der Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des BundLänderprogramms "Stadtumbau West" sind neben den zu erwartenden
Landeszuweisungen auch sonstige Einnahmen - hier nach dem
Kommunalabgabengesetz (KAG) - aufzuführen. Die Einnahmen sind gegenüber
dem Fördergeber nachzuweisen, da diese bei der Ermittlung der Förderhöhe
(Landeszuweisung) zu berücksichtigen sind. Die Beiträge kommen frühestens
nach Fertigstellung der betr. Maßnahmen zur Erhebung.
Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017
Bewirtschaf- Projektdefinition
tender
Fachbereich
PSP-Element
Investitionsmaßnahme konkrete
Bezeichnung
3
4
Sachkonto
Ansatz
Einzahlungen 2017
(Zuweisungen,
Zuschüsse Dritter)
Einzahlungen
APL/ÜPL
Einzahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Einzahlungen ISTPrognose zum
31.12.2017
5
6
7
8
9
Ansatz
Auszahlungen
2017
Ermächtigungsübertragung
Auszahlungen
Vorjahr
10
11
Anlage 1
Auszahlungen
APL/ÜPL
Auszahlungen
Deckungsfähig
Auszahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Auszahlungen
Obligo
Auszahlungs-IST
Prognose zum
31.12.2017
12
13
14
15
16
1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd.
liches)
Vergabeverfahren
Datum der
3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche
me
Regressansprüche
1
2
61
7.661006
7.661006.700.100 Stadtumbau West - Innenstadt
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
3.754.850,00
0,00
-458.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
61
7.661011
7.661011.705
68170000
0,00
0,00
-85.960,00
-85.960,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
21
21
66
7.662056
7.662061
7.666022
7.662056.750
Leibrentenvertrag 42/498 (Neu)
7.662061.750
Leibrentenvertrag 42/501 (Neu)
7.666022.700.100 Philadelphiastr. Tiefbau
78211000
78211000
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
83.000,00
9.000,00
300.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
81.180,00
8.856,00
5.503,75
0,00
0,00
0,00
81.180,00
8.856,00
5.503,75
1
66
66
7.666111
7.666111
78520000
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
200.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
51.053,62
96.000,00
0,00
0,00
51.053,62
96.000,00
66
7.666161
7.666111.700.100 Oldenburger Weg Tiefbau
7.666111.700.101 Oldenburger Weg Tiefbau Verkehrsfläche
7.666161.705
Erneuerung der
68110000
-693.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Investitionszuschuss private
Unternehmen
17
66
7.666161
Lichtzeichenanlage 4. BA
7.666161.700.100 Erneuerung der
Lichtzeichenanlage 4. BA
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
850.000,00
0,00
-99.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
66
7.666196
7.666206
7.666196.700.100 Erneuerung Steuergeräte
78520000
7.666206.700.100 Erneuerung Beleuchtungsanlagen 78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
160.000,00
2.200.000,00
72.297,26
0,00
27.600,00
0,00
0,00
0,00
169.621,59
1.999.150,97
88.458,59
200.849,03
258.080,18
2.200.000,00
66
7.666216
7.666216.700.100 Parkscheinautomaten
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
300.000,00
0,00
-39.000,00
0,00
22.686,16
0,00
22.686,16
66
66
7.666231
7.666236
7.666231.700.100 Erschließung Baugelände
7.666236.700.100 Tauben-/Uerdinger Straße
78211000
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
35.201,15
0,00
14.798,85
0,00
35.201,15
0,00
3
66
7.666246
7.666246.700.100 Schroersdyk
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
0,00
0,00
0,00
2.142,00
53.557,80
2.142,00
1
66
7.666256
7.666256.705
Europark Fichtenhain
68150000
0,00
0,00
-176.462,30
-176.462,30
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666256
7.666256.700.200 Europark Fichtenhain
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
450.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666286
7.666286.705.100 Radwegebau
68100000
-207.900,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666286
7.666286.700.200 Radwegebau Tiefbau
78211000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.000,00
0,00
0,00
0,00
9.000,00
0,00
3
66
7.666286
7.666286.700.200 Radwegebau Tiefbau
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
330.000,00
0,00
0,00
0,00
9.643,44
0,00
9.643,44
1
66
7.666286
7.666286.700.210 Radwegebau Anrather Straße
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.927,48
16.189,52
7.927,48
66
7.666301
7.666301.705
68110000
-240.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
3
Fischeln Süd-West
6
Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich )
18
19
11.2017
11.2017
Sämtliche Maßnahmen, die zum jeweiligen Programmjahr des BundLänderprogramms "Stadtumbau West" zur Förderung angemeldet werden,
sind auch im jeweiligen Haushaltsjahr einzuplanen. Der Nachweis der
Finanzierung ist gegenüber dem Fördergeber mit der Antragstellung zu
erbringen. Der Gesamtansatz beinhaltet auch die erforderlichen Mittel von
Maßnahmen des Vorjahres, die bislang nicht umgesetzt wurden und eine
Übertragung der Restmittel in das lfd. Haushaltsjahr nicht erfolgt ist. Die
Maßnahmen "KSP Dreikönigenstraße", "Blumenstraße-2. BA", "Evgl.
Kirchplatz", "Planung Dionysiusplatz" und "Planung Dr.-Hirschfelder Platz" sind
in 2017 nicht mehr zur Ausführung gekommen.
Zur Aufstellung und Verwirklichung von Bebauungsplänen kann die Stadt auf
der Grundlage des Baugesetzbuches entsprechende städtebauliche Verträge
mit privaten Dritten (Investoren) abschließen, um diese u.a. an den
anfallenden Folgekosten zu beteiligen. Der Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung
wird vertraglich festgesetzt. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
bedarf der Zustimmung des Rates. Eine jährliche Einplanung von Einnahmen ist
nicht möglich. Daher werden lediglich die im lfd. Jahr bereits erfolgten
Einnahmen als Prognosewert übernommen.
laufende Leibrentenzahlung, kein Projekt
laufende Leibrentenzahlung, kein Projekt
Die Planung wird in Eigenleistung erfolgen; das Ergebnis wird Mitte 2018
vorliegen. Ebenfalls in 2018 wird die Bewilligung vom Zuschussgeber erwartet.
Die Mittel zur Bauausführung sind im Haushalt 2018 ff. eingestellt.
Die Maßnahme ist schlussgerechnet.
dito
2017
Der Zuwendungsantrag für den 4. BA kann erst in 06/2018 und für den 5. BA im
darauf folgenden Jahr bei der Bezirksregierung eingereicht werden kann.
Erfolgt der Bewilligungsbescheid für den 4. BA in 2019, kann sofort die
Ausschreibung eingeleitet werden. Für den 5. BA wurde die Vorplanung an ein
Ingenieurbüro vergeben werden, sodass in 2019 der Zuwendungsantrag
gestellt wird und in 2021 das Ausschreibungsverfahren beginnt, Bauausführung
dann in 2022.
Diverse Anlagen sind schlussgerechnet.
12.2017
Es wurden nur vier Parkscheinautomaten beschafft. Die Maßnahme ist
schlussgerechnet.
Die Kosten der Bauausführung sind im Investitionshaushalt 2020 vorgesehen.
Eine zeitnahe Umsetzung der Planung steht im Sachzusammenhang mit der
Bauausführung. Die Mittel wurden für den Haushalt 2018 ff in das Jahr 2019
neu angemeldet.
Eine neue Planungsvariante wurde den Gremien zur Beschlussfassung
vorgestellt. Die Bauausschreibung erfolgt in 2018.
Der Erschließungsträger hat sich verpflichtet für die von der Stadt Krefeld
bereits getätigten Aufwendungen die Kosten zu erstatten. Es handelt sich um
die Medien- und Kommunikationsstr.
Der Knoten Anrather Straße/Europapark Fichtenhain A (nach Süden)
/Fichtenhain B (nach Norden) ist bereits heute in Spitzenzeiten durch Verkehre
aus und in die untergeordneten Richtungen stark belastet. Durch neue
Ansiedlungen werden die Verkehre hier weiter zunehmen. Es ist daher
vorgesehen,hier künftig einen Kreisverkehr bei Vorliegen des Baurechts zu
realisieren. Die Planungen dazu wurden bereits begonnen. Der Stadt Krefeld ist
am weiteren Zufluss von Gewerbesteuereinnahmen sehr gelegen.
Entsprechend zum Fortschritt der Maßnahme werden keine Fördermittel
abgerufen.
Der Ankauf einer Teilfläche sollte mit dem Notarvertrag in 2017 abgeschlossen
werden. Eine Auszahlung zzgl. Grunderwerbsnebenkosten ist für 2018
vorgesehen. Die Mittel sind nach 2018 zu übertragen.
Vorgesehen ist der Lückenschluss im Radwegenetz an der Anrather Straße vom
Bahnübergang Thyssen/Krupp bis Hückelsmaystraße. Wegen des hohen LKWVerkehrs auf der Anrather Straße ist es dringend erforderlich diesen Radweg zu
bauen. Für den Radwegebau ist es auch erforderlich die
Bahnübergangssicherungsanlage zu erweitern. Die DB Netz AG führt die
Planung der Erweiterung der Bahnübergang Sicherung für den Radweg durch.
Die Kosten sind gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz anteilig (50%) von der Stadt
zu tragen. Die DB hat sich im September zu den anteiligen Kosten nicht erklärt,
da die Planungsleistungen nicht voll erbracht wurden. Zudem muss ein
landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden.
dito
Der Zuwendungsantrag muss bis Juni 2018 eingereicht sein. Erfolgt der
Bewilligungsbescheid kann die Ausführungsplanung in 2019 beauftragt werden
und das Ausschreibungsverfahren für den Bau in 2020 eingeleitet werden.
Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017
Bewirtschaf- Projektdefinition
tender
Fachbereich
PSP-Element
Investitionsmaßnahme konkrete
Bezeichnung
3
4
Sachkonto
Ansatz
Einzahlungen 2017
(Zuweisungen,
Zuschüsse Dritter)
Einzahlungen
APL/ÜPL
Einzahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Einzahlungen ISTPrognose zum
31.12.2017
5
6
7
8
9
Anlage 1
Ansatz
Auszahlungen
2017
Ermächtigungsübertragung
Auszahlungen
Vorjahr
Auszahlungen
APL/ÜPL
Auszahlungen
Deckungsfähig
Auszahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Auszahlungen
Obligo
Auszahlungs-IST
Prognose zum
31.12.2017
10
11
12
13
14
15
16
1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd.
liches)
Vergabeverfahren
Datum der
3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche
me
Regressansprüche
1
2
66
7.666301
7.666301.700.200 Fischeln Süd-West
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
400.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Die Planung der Baumaßnahme Fischeln-Südwest soll weiter verfolgt werden.
66
7.666311
7.666311.705.300 Ostwall 2-5 BA
68130000
-1.183.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666311
7.666311.700.100 Ostwall 2-5 BA (UdU)
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
1.033.000,00
1.744.405,30
0,00
0,00
0,00
57.723,44
0,00
3
4
66
7.666311
7.666311.700.110 Ostwall 2-5 BA (UdU)
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.219,90
884.007,85
8.219,90
66
7.666311
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
49.474,16
853.631,66
49.474,16
66
7.666311
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.398,26
6.030,26
4.511,59
66
7.666311
7.666311.700.111 Ostwall 2-5 BA (UdU78520000
Verkehrsfläche)
7.666311.700.112 Ostwall 2-5 BA (UdU78520000
Lichtsignalanlagen)
7.666311.700.113 Ostwall 2-5 BA (UdU-Beleuchtung) 78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
78.883,08
0,00
3
4
3
4
3
4
3
Nach Abschluss der Nachverhandlungen und Abrechnung der Obligos kann der
Schlussverwendungsnachweis gestellt werden. Somit konnte bisher nicht alles
auf eine Förderfähigkeit geprüft werden. Die Nachverhandlungen ziehen sich in
die Länge. Das Volumen der Kosten aus den Rechtsstreitigkeiten bzw.
laufenden Klageverfahren ist derzeit nicht absehbar. Ein
Schlussverwendungsnachweis kann frühestens Ende 2018 erstellt werden.
Unstrittige Obligos wurden in 2017 kassenwirksam; über die darüberhinaus
entstehenden Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Aussage
getroffen werden. Mit zwei Firmen konnte eine Einigung erzielt werden.
Abhängig vom ersten Rechtsverfahren ist auch die Straßenbaufirma, deren
Forderungen sich auf 1,2 Mio. EUR belaufen. Der Planansatz und der
Ermächtigungsrest ergeben in der Summe 2.777.405,30 EUR. Die
verbleibenden Mittel sind zu übertragen, da sie auch zur Beauftragung der 2
Einhausungen Rheinstr. und Theaterplatz, Ertüchtigung der Minus 1. Ebene
(techn. Ausrüstung erneuern) und der Barrierefreiheit im Haltestellenbereich
notwendig sind.
66
7.666311
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
149.910,94
28.824,71
149.910,94
66
7.666351
7.666311.700.115 Ostwall 2-5 BA (UdU-Andere
Bauten)
7.666351.705.200 Hafenring 2. BA
68100000
-94.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
66
66
66
66
66
7.666351
7.666351
7.666351
7.666351
7.666356
7.666356
7.666351.705.100
7.666351.700.200
7.666351.700.201
7.666351.700.203
7.666356.705.100
7.666356.700.200
Hafenring 2. BA
Hafenring 2. BA
Hafenring 2. BA (Verkehrsfläche)
Hafenring 2. BA (Beleuchtung)
Aufweitung Kölner Straße
Aufweitung Kölner Straße
68110000
78520000
78520000
78520000
68110000
78520000
-16.700,00
0,00
0,00
0,00
-1.325.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.500.000,00
0,00
181.537,11
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
39.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.107,48
97.726,25
110.840,71
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.107,48
97.726,25
110.840,71
0,00
0,00
66
7.666411
7.666411.705
Erneuerung von Straßen und
Gehwegen
68150000
0,00
-113.900,00
-262.701,89
-262.701,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666411
7.666411.700.100 Erneuerung von Straßen und
Gehwegen
7.666411.700.221 Erneuerung von Straßen und
Gehwegen (Bahnhofsstraße)
7.666411.700.241 Erneuerung von Straßen und
Gehwegen (Düsseldorfer Straße,
von Hafenstraße Fegeteschstraße)
7.666411.700.281 Erneuerung von Straßen und
Gehwegen (Moerser Straße, von
Husarenallee - Palmstraße)
7.666411.700.291 Erneuerung von Straßen und
Gehwegen (Moerser Straße, von
Palmstraße - Naussauer Ring)
7.666411.700.301 Erneuerung von Straßen und
Gehwegen (Moerser Straße, von
Nassauer Ring bis
Heyenbaumstraße)
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500.000,00
461.041,34
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666411
66
7.666411
66
7.666411
66
7.666411
66
7.666411
17
Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich )
18
19
Die Ausführung der Arbeiten stagniert. Aus diesem Grunde wurde das Obligo
in 2017 nicht kassenwirksam.
3
4
In 2018 kann dann der Schlussverwendungsnachweis erstellt werden, sodass
Fördermittel erst dann abgerufen werden können.
dito
Die Maßnahme ist schlussgerechnet.
dito
dito
dito 7.666356.705.200
Mit Schreiben vom 15.05.2017 übermittelte die Bezirksregierung den Bescheid
über den zuwendungsunschädlichen Baubeginn. Diese Zustimmung gilt nur,
soweit mit der Maßnahme bis zum 22.05.2018 begonnen wurde. Die
Kostenfestsetzung wurde am 07.11.2017 beschlossen. Auf Wunsch des
Zuwendungsgebers muss die Planung erweitert und aktualisiert werden, z.B.
um die Barrierefreiheit. Eine Eigenplanung erfolgt im Bereich der Gleise,
Fahrdraht und Haltestelle durch die SWK.
1) für Maßnahme Moerser Str. v. Palmstr. bis Nassauerring = 262.701,89 EUR.
Dies musste aufgeteilt werden, da ein Teil investiv verbucht werden musste
und der andere Teil konsumtiv. Die Einnahmen waren höher als die Ausgaben.
Die Einnahme wurde nach Straßenbenutzungsvertrag errechnet. Es ergab sich
nun: 148.710,78 EUR investive Verbuchung und 67.753,46 EUR konsumtive
Verbuchung. 2) für die Maßnahme Moerser Str. v. Nassauerring bis
Heyenbaumstr.: 113.991,11 EUR investive Verbuchung und 40.170,06 EUR
konsumtive Verbuchung.
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
22.528,94
0,00
22.528,94
06.2017
schlussgerechnet
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
68.444,46
0,00
68.444,46
10.2016
schlussgerechnet
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
111.489,36
0,00
111.489,36
05.2017
schlussgerechnet
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
113.837,29
0,00
113.837,29
05.2017
schlussgerechnet
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
148.556,96
0,00
148.556,96
10.2017
schlussgerechnet
7
Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017
Bewirtschaf- Projektdefinition
tender
Fachbereich
1
2
66
7.666411
66
7.666411
66
7.666411
66
7.666411
66
7.666416
66
7.666471
66
7.666471
66
66
66
66
66
7.666486
7.666491
7.666491
7.666491
7.666551
66
7.666576
66
66
PSP-Element
Investitionsmaßnahme konkrete
Bezeichnung
Sachkonto
Ansatz
Einzahlungen 2017
(Zuweisungen,
Zuschüsse Dritter)
Einzahlungen
APL/ÜPL
Einzahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Einzahlungen ISTPrognose zum
31.12.2017
Ansatz
Auszahlungen
2017
Ermächtigungsübertragung
Auszahlungen
Vorjahr
Auszahlungen
APL/ÜPL
Auszahlungen
Deckungsfähig
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
7.666411.700.321 Erneuerung von Straßen und
78520000
Gehwegen (Düsseldorfer Straße,
von Hafenstraße - Floßstraße)
7.666411.700.361 Erneuerung von Straßen und
78520000
Gehwegen (Moerser Landstraße)
7.666411.700.371 Erneuerung von Straßen und
78520000
Gehwegen (Wilhelmshofallee)
Anlage 1
Auszahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Auszahlungen
Obligo
Auszahlungs-IST
Prognose zum
31.12.2017
14
15
16
1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd.
liches)
Vergabeverfahren
Datum der
3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche
me
Regressansprüche
17
Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich )
18
19
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
528.726,19
0,00
528.726,19
10.2017
schlussgerechnet
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
149.787,51
0,00
149.787,51
07.2017
schlussgerechnet
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
174.474,78
412.329,35
174.474,78
3
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.950,77
0,00
1.950,77
1
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
400.000,00
0,00
99.000,00
0,00
498.745,59
0,00
498.745,59
3
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
41.000,00
0,00
40.906,25
0,00
3
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
240.000,00
5.100,00
0,00
-41.000,00
0,00
180.892,02
0,00
3
78321000
68170000
68180000
68811000
78520000
0,00
-100.000,00
-50.000,00
-2.900.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-117.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-117.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.712,45
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.974,20
0,00
0,00
0,00
0,00
3.738,25
0,00
0,00
0,00
0,00
4.974,20
7.666576.700.100 Rheinblick
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
200.000,00
26.040,53
0,00
0,00
140.871,81
4.472,88
140.871,81
7.666581
7.666581
7.666581.705
Konzept Gewässerentwicklung
7.666581.700.100 Konzept Gewässerentwicklung
68110000
78520000
-80.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
38.561,30
0,00
17.657,64
0,00
38.561,30
66
7.666596
7.666596.700.200 Stadtumbau West Neusser Straße 78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
500.000,00
356.786,40
-86.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666596
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
571.853,41
109.423,13
571.853,41
66
66
66
7.666611
7.666611
7.666661
68110000
78520000
68110000
0,00
0,00
-400.000,00
0,00
0,00
0,00
-38.000,00
0,00
0,00
-38.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
224.043,75
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.777,93
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.777,93
0,00
66
7.666661
7.666596.700.201 Stadtumbau West Neusser Straße
(Verkehrsfläche)
7.666611.705
Sanierung Rheindeiche
7.666611.700.100 Sanierung Rheindeiche
7.666661.705
Stadtumbau West Vorplatz KaiserWilhelm-Museum
7.666661.700.100 Stadtumbau West Vorplatz KaiserWilhelm-Museum
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
1.082.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666661
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.070,35
0,00
3.070,35
66
7.666671
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
53.869,81
0,00
0,00
42.221,34
0,00
42.221,34
66
7.666681
68110000
-400.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666681
78211000
0,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.000,00
0,00
66
7.666681
7.666681.700.100 Knoten Düsseldorfer
Straße/Floßstr.
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
775.000,00
0,00
0,00
0,00
987,70
143.309,00
987,70
3
66
7.666711
7.666711.700.100 Sanierung Linner Mühlbach
Hochwasser Pumpwerk
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
572.448,13
0,00
0,00
66.621,40
7.483,03
66.621,40
1
66
7.666726
7.666726.705
68110000
-23.400,00
0,00
-25.100,00
-25.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.666411.700.381 Erneuerung von Straßen und
Gehwegen (Verkehrsfläche)
7.666416.700.200 Kostenbeteiligung SWK Straßen
und Gehwege
7.666471.700.100 Bahnhofsunterführung Umfeld
Oppum
7.666471.700.200 Bahnhofsunterführung Umfeld
Oppum
7.666486.700.100 Ankauf Fahrzeuge
7.666491.705
Beiträge und ähnliche Abgaben
7.666491.705
Beiträge und ähnliche Abgaben
7.666491.715
Beiträge und ähnliche Abgaben
7.666551.700.100 Erneuerung Lichtsignalanlage
Düsseldorfer Str.
7.666661.700.101 Stadtumbau West Vorplatz KaiserWilhelm-Museum
(Verkehrsfläche)
7.666671.700.100 Lichtsignalanlage Neue
Hauptfeuerwache
7.666681.705
Knoten Düsseldorfer
Straße/Floßstr
7.666681.700.200 Knoten Düsseldorfer
Straße/Floßstr (Ankauf von
Grundstücken)
B&R Bellenweg
8
Die Bauausführung der Maßnahme Wilhelmshofallee war im IV. Quartal 2017
witterungsabhängig. Aus diesem Grunde sind 412.329,35 EUR nach 2018 zu
übertragen.
Düsseldorfer Str. Floßstr. bis Rheinbrücke, Vorarbeiten zur Maßnahme in
2018.
Die Maßnahmen sind nach Straßenbenutzungsvertrag §4 (Stadt Krefeld/SWK
Mobil) zwingend durchzuführen, da die Verkehrssicherheit für den
Individualverkehr, insbesondere Zweiradfahrer und die Aufrechterhaltung der
Betriebssicherheit der Straßenbahn nicht gewährleistet werden konnte.
Siehe Folgezeile. Die Lieferung der Fahrradboxen ist abhängig vom
Bauzeitenverlauf. Die Mittel sind nach 2018 zu übertragen.
Der Baumaßnahme wird in 2018 ausgeführt. Es können keine
Winteraktivitäten vor Ort ausgeführt werden. Die Mittel sind nach 2018 zu
übertragen.
Die Beschaffung von Spezialfahrzeugen erfolgt in Abstimmung mit der AÖR.
Siehe PSP-Element 7.666836.715
Eine Kreuzungsvereinbarung wurde mit der Hafen GmbH und der Stadt Krefeld
abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde dem Land zur Genehmigung
zugeleitet. Um diese Genehmigung zu erteilen, benötigt das Land eine
wirtschaftlich-technische Prüfung. Die Ausschreibung wird in 2018 erfolgen.
Die Stadt Krefeld wurde von der Bezirksregierung aufgefordert, die
Hochwasserschutzanlage zu sanieren. Die Stadt Krefeld ist
hochwasserschutzpflichtig und somit für die Umsetzung der Maßnahme
zuständig. Parallel erfolgt eine rechtliche und technische Prüfung zur
Umwandlung des Rheinuferareals in ein Hochufer. Die Machbarkeitsstudie sagt
aus, dass die Umwandlung in ein Hochufer möglich ist. Eine Abstimmung mit
der Bezirksregierung zur Machbarkeitsstudie wird im Januar 2018 eingereicht.
Nach positiver Bescheidung der Machbarkeitsstudie wird ein
Planfeststellungsverfahren erarbeitet und voraussichtlich 2020 durchgeführt.
Der Abruf der Förderung kann erst nach Vorliegen der Auszahlungen erfolgen.
Der Auftrag zur Aufstellung eines Konzeptes wurde mit rd. 47.000 EUR
vergeben. Erst nach Vorliegen des Konzeptes ist eine Vergabe der Planung
möglich, die in 2018 umgesetzt wird.
3
Die Maßnahme wird in 2018 schlussgerechnet. Eine Bauabnahme erfolgt in der
2. KW 2018. Die Restmittel sind nach 2018 zu übertragen.
Die Maßnahme ist schlussgerechnet.
Der Abruf der Förderung kann erst nach Vorliegen der Auszahlungen erfolgen.
Die Maßnahme wird in 2018 ausgeschrieben und der Baubeginn wird im III.
Quartal erfolgen. Die Mittel sind im Haushalt 2018 eingestellt. Da der fließende
Verkehr in der Innenstadt über die Marktstr. und Nebenstraßen geleitet
werden muss, ist die Maßnahme KInvFöG Markstr. als erstes fertig zu stellen.
dito
schlussgerechnet.
2018
Mit der Rechnungslegung ist erst zum Jahresende 2018 zu rechnen. Daher
konnten in 2017 keine Mittel beim Fördergeber abgerufen werden.
Es bestehen erhebliche Schwierigkeiten wegen der Vorkaufsrechte. Der
beauftragte Notar wird alle Vorkaufsberechtigten anschreiben müssen, was zu
einer erheblichen Zeitverzögerung und Kostensteigerung führen wird. Ein
Ermächtigungsrest ist zu bilden.
Seit September wird die Planung der Leitungsverlegungen durchgeführt,
nachdem die Kostenerklärung von rd. 142.000 EUR von der Stadt Krefeld
unterzeichnet wurde; diese ist verpflichtend und führt in 2018 zur
Kassenwirksamkeit. Die eigentlichen Leitungsverlegungen erfolgen in 2018;
daraus resultiert der nachfolgende Straßenbau. Die Mittel müssen nach 2018
übertragen werden.
Maßnahme konnte nicht umgesetzt werden (s. Bericht 31.12.2016). Es wurden
provisorisch zwei Pumpen umgeschlossen. Bei steigendem Wasserpegel,
Starkregen könnten weitere Pumpen angeschlossen werden (Trotzdem, es
bleibt Gefahr in Verzug und dann sofortiger Handlungsbedarf). Die Planung
und Erstellen des Leistungsverzeichnisses zur Bauwerkssanierung konnte in
2017 nicht schlussgerechnet werden. Daher liegt noch kein
Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung vor. Die Mittel sind nach 2018 zu
Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017
Bewirtschaf- Projektdefinition
tender
Fachbereich
PSP-Element
Investitionsmaßnahme konkrete
Bezeichnung
3
4
Sachkonto
Ansatz
Einzahlungen 2017
(Zuweisungen,
Zuschüsse Dritter)
Einzahlungen
APL/ÜPL
Einzahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Einzahlungen ISTPrognose zum
31.12.2017
Ansatz
Auszahlungen
2017
Ermächtigungsübertragung
Auszahlungen
Vorjahr
Auszahlungen
APL/ÜPL
5
6
7
8
9
10
11
12
Anlage 1
Auszahlungen
Deckungsfähig
Auszahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Auszahlungen
Obligo
Auszahlungs-IST
Prognose zum
31.12.2017
13
14
15
16
1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd.
liches)
Vergabeverfahren
Datum der
3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche
me
Regressansprüche
Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich )
1
2
17
18
19
66
7.666726
7.666726.700.200 B&R Bellenweg
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13.400,00
0,00
13.328,00
0,00
3
2018
66
7.666726
7.666726.700.100 B&R Bellenweg
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
66.500,00
0,00
-9.200,00
-13.400,00
20.000,00
18.133,40
20.000,00
3
2018
66
7.666731
7.666731.700.100 Rheinuferstr.
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
340.000,00
45.211,65
0,00
0,00
53.521,30
0,00
53.521,30
3
Die Überdachung der Fahrradabstellanlage kann erst nach Straßenbau
erfolgen. Die Mittel sind zu übertragen.
Der Straßenbau wird in 2018 fertig gestellt. Die Mittel sind nach 2018 zu
übertragen.
Die Planung und die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses durch das
beauftragte Ingenieurbüro verzögerte sich. Die Ausschreibung der Maßnahme
erfolgt in 2018. Die Bauausführung ist abhängig von hochwasserfreien Zeiten.
Ein ÜPL-Antrag für das Jahr 2018 wurde gestellt, da sich die Kostenfestsetzung
auf rd. 1,56 Mio EUR beläuft. Daher sind die Resrtmittel nach 2018 zu
übertragen, der Planansatz 2018 beträgt 1.030.000 EUR.
66
66
7.666746
7.666761
7.666746.700.210 Hafenerschließung
78211000
7.666761.700.100 Kreisverkehr Oberbenrader Straße 78211000
(Ankauf von Grundstücken)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
800.000,00
50.000,00
700.000,00
0,00
-90.000,00
0,00
0,00
0,00
1.391.370,51
0,00
0,00
0,00
1.391.370,51
0,00
66
7.666761
7.666761.700.100 Kreisverkehr Oberbenrader Straße 78520000
(Verkehrsfläche)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
40.800,00
0,00
0,00
0,00
14.479,47
0,00
1
66
7.666781
7.666781.700.100 Rheinblick KronenstraßeCasinogasse
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
93.000,00
0,00
0,00
12.800,00
20.079,18
12.800,00
1
66
7.666801
7.666801.705
-1.065.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666801
Lichtsignalanlage Beschleunigung 68110000
ÖPNV 5. BA
7.666801.700.100 Lichtsignalanlage Beschleunigung 78520000
ÖPNV 5. BA
0,00
0,00
0,00
0,00
1.775.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
86.627,04
0,00
66
7.666806
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
300.000,00
0,00
-177.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666816
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
550.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666821
68100000
-297.000,00
0,00
-297.264,00
-297.264,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666821
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
330.000,00
0,00
0,00
0,00
270.000,00
60.000,00
270.000,00
66
7.666836
68811000
0,00
0,00
-1.202.776,42
-1.202.776,42
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666841
0,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
66
7.666846
7.666841.700.100 Neubau diverser
78520000
Beleuchtungsanlagen
7.666846.700.100 Lichtsignalanlage Dießemer Bruch 78520000
(Alexianer Krankenhaus)
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66
7.666861
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
90.000,00
0,00
0,00
717,57
0,00
7.666806.700.100 Neugestaltung Hülser
Kirmesmarkt
7.666816.700.100 Erneuerung Gewässerverrohrung
Hauptstraße
7.666821.705
B&R Anlag. In Verbindung ÖPNV
Klimaschutz Radverkehr
7.666821.700.100 B&R Anlag. In Verbindung ÖPNV
Klimaschutz Radverkehr
7.666836.715
Sondernutzung Gestattung
Beiträge
7.666861.700.100 Knoten Moerser
Straße/Heyenbaumstraße
(Marcelli)
78520000
9
2017
1
schlussgerechnet.
Die Mittel werden zum Haushalt 2019 neu angemeldet.
Die gebundenen Mittel beziehen sich auf die Planungsbeauftragung bis zur
Genehmigungsplanung. Im Abstimmungsverfahren mit Planungsbeteiligten,
Versorgungsträgern und dem Straßenbaulastträger Straßen NRW wird sich
zeigen, welche Randbedingungen sich für die weitere Planung ergeben, z.B.
auch hinsichtlich Bundesverkehrswegeplan und B9. Hiervon wird die noch zu
beauftragende Ausführungsplanung abhängig gemacht. Das beauftragte Ing.Büro konnte in 2017 die Planung nicht mehr fortführen.
Z.Zt. bestehen einige zeitliche Unwägbarkeiten, die Auswirkungen auf den
weiteren Ablauf des Auftrages haben: Das Ausschreibungsverfahren
"Bodenuntersuchungen" musste aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit
aufgehoben werden. Der Zeitpunkt zur Ausführung kann nicht terminiert
werden. Weiterhin muss eine Vorbesprechung mit den Gremien erfolgen. Der
Planansatz 2018 beläuft sich auf 700.000 EUR und ist aus jetziger Sicht
auskömmlich.
Eine Kreuzungsumbauplanung an 16 Knoten wurde an ein externes Ing.-Büro in
2017 vergeben. Zur Fortführung der Planung und der daraus entstehenden
Kassenwirksamkeit in 2018 ist das bestehende Obligo zu übertragen. Der
Planansatz in 2018 beläuft sich auf 0,00 EUR. Erst in 2021 sind 20.000 EUR für
erneute Planungskosten im Haushalt 2018 ff vorgesehen.
Ausfall der Mittel aus 2017. Die Maßnahme wurde zum Haushalt 2018 mit
300.000 und für 2019 mit 500.000 EUR neu angemeldet.
Die Maßnahme wurde zum Haushalt 2018 neu angemeldet. Planansatz 2019
550.000 EUR.
Ausfall der freien Mittel aus 2017. Der Planansatz 2018 beläuft sich auf
499.060 EUR und ist zur weiteren Abwicklung auskömmlich.
Die tatsächlichen Einnahmen von 1.202.776,42 EUR sind hinter der
Einnahmeerwartung von 2.900.000 Euro zurückgeblieben. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum bei gleichbleibendem
Arbeitsaufwand überwiegend straßenbauliche Maßnahmen mit deutlich
geringerem Investitionsvolumen als beitragsfähige Maßnahmen nach dem
Baugesetzbuch abgerechnet wurden. Darüber hinaus waren Beitragsrückflüsse
für Maßnahmen eingeplant, die sich baulich verzögerten und daher nicht
zeitnah abgeschlossen werden konnten. Zur Abrechnung nach BauGB lag
lediglich eine Erschließungsmaßnahme mit entsprechend höherer
Beitragseinnahme vor; andere Erschließungsmaßnahmen wurden über
Verträge mit Investoren abgewickelt und führten aus diesem Grunde zu keinen
weiteren Beitragseinnahmen.
Der für 2017 geplante Teilabschnitt Kölner Straße befindet sich im Bau und
wird in 2018 schlussgerechnet. Die Mittel sind nach 2018 zu übertragen.
Zum Alexianer Krankenhaus soll eine neue Buslinie geführt werden. Damit der
Bus von der Stichstraße sicher auf den Dießemer Bruch einbiegen kann, ist
wegen der Verkehrsmengen auf dem Dießemer Bruch an dieser Stelle eine
neue Signalanlage erforderlich. Die Kostenfestsetzung kann erst 2018
beschlossen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 187.000 EUR. Im
Haushalt 2018 sind 110.000 EUR vorgesehen. Ein ÜPL-Antrag wird notwendig
in 2018. Die Mittel sind zu übertragen.
Die Untersuchung der Senkenleitung wurde in 2017 an eine externe Firma
vergeben. Rechnungseingang und damit Kassenwirksamkeit wird Anfang 2018
erfolgen. Die Mittel sind zu übertragen.
Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017
Bewirtschaf- Projektdefinition
tender
Fachbereich
PSP-Element
Investitionsmaßnahme konkrete
Bezeichnung
3
4
Sachkonto
Ansatz
Einzahlungen 2017
(Zuweisungen,
Zuschüsse Dritter)
5
Einzahlungen
APL/ÜPL
Anlage 1
Einzahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Einzahlungen ISTPrognose zum
31.12.2017
Ansatz
Auszahlungen
2017
Ermächtigungsübertragung
Auszahlungen
Vorjahr
Auszahlungen
APL/ÜPL
Auszahlungen
Deckungsfähig
Auszahlungen
Anordnungssoll
(Stichtag)
Auszahlungen
Obligo
Auszahlungs-IST
Prognose zum
31.12.2017
8
9
10
11
12
13
14
15
16
1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd.
liches)
Vergabeverfahren
Datum der
3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche
me
Regressansprüche
1
2
6
7
67
67
67
7.667001
7.667001
7.667001
7.667001.705
Durchführung Landschaftsplan
7.667001.700.100 Durchführung Landschaftsplan
7.667001.700.200 Durchführung Landschaftsplan
68110000
78211000
78530000
-40.000,00
0,00
0,00
-34.000,00
0,00
0,00
-39.475,71
0,00
0,00
-39.475,71
0,00
0,00
0,00
10.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
48.660,40
0,00
0,00
323,74
0,00
0,00
48.660,40
67
7.667006
7.667006.705
68150000
0,00
0,00
-1.000,00
-1.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
67
7.667006
68180000
-30.000,00
0,00
-10.262,50
-27.849,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
67
7.667006
78211000
0,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
107.282,56
47.700,00
0,00
119.290,29
4.345,63
119.290,29
67
7.667006
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
36.100,00
0,00
12.652,03
0,00
12.652,03
67
7.667011
7.667006.700.400 Ersatzleistungen nach §15
BNatschG
7.667011.705
Renaturierung Niepkuhlen
68110000
0,00
0,00
-1.067,17
-1.067,17
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
67
7.667011
7.667011.700.100 Renaturierung Niepkuhlen
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
108.047,00
0,00
0,00
73.099,99
24.162,45
79.099,99
67
67
7.667041
7.667041
7.667041.770.100 Ankauf Fahrzeuge
7.667041.700.100 Ankauf Fahrzeuge
68310000
78321000
0,00
0,00
-2.900,00
0,00
-2.927,77
0,00
-2.927,77
0,00
0,00
87.220,00
0,00
98.220,00
0,00
27.500,00
0,00
0,00
0,00
167.184,20
0,00
45.755,80
0,00
167.184,20
67
7.667046
68310000
0,00
-27.500,00
-27.500,00
-27.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
67
7.667046
78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
26.333,41
0,00
59.514,37
5.777,98
59.514,37
67
7.667051
7.667046.770.100 Anschaffung von Maschinen und
Geräten
7.667046.700.100 Anschaffung von Maschinen und
Geräten
7.667051.700.100 Wegeinstandsetzung
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
20.900,00
0,00
0,00
5.700,00
65.113,84
7.700,00
67
7.667081
7.667081.700.100 Herrichtung von Grabfeldern
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
8.169,48
0,00
0,00
0,00
33.169,48
0,00
67
67
7.667086
7.667086
7.667086.705
Renaturierung Flöthbach
7.667086.700.100 Renaturierung Flöthbach
68110000
78520000
0,00
0,00
-54.104,00
0,00
-54.104,00
0,00
-54.104,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
61.480,00
0,00
0,00
0,00
41.066,56
0,00
20.413,44
0,00
41.066,56
67
7.667121
7.667121.705.300 Stadtumbau West
68110000
0,00
-1.048.000,00
0,00
-73.700,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
67
67
67
67
67
67
67
7.667121
7.667121
7.667121
7.667121
7.667121
7.667121
7.667121
7.667121.705.550
7.667121.705.600
7.667121.705.100
7.667121.705.400
7.667121.700.100
7.667121.700.200
7.667121.700.300
Stadtumbau West
Stadtumbau West
Stadtumbau West
Stadtumbau West
Stadtumbau West
Stadtumbau West
Stadtumbau West
68110000
68110000
68180000
68180000
78520000
78520000
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-225.600,00
-325.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-9.275,00
-374,73
0,00
0,00
0,00
-20.000,00
0,00
-9.275,00
-374,73
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.500,00
0,00
49.769,71
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.310.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.774,90
0,00
42.839,91
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.834,69
6.929,80
0,00
0,00
0,00
0,00
4.774,90
1.834,69
42.839,91
67
7.667121
7.667121.700.400 Stadtumbau West
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
170.623,00
0,00
0,00
69.187,44
65.642,56
69.187,44
1
2
3
67
7.667121
7.667121.700.550 Stadtumbau West
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
282.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
67
7.667121
7.667121.700.600 Stadtumbau West
78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
407.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
67
7.667126
7.667126.700.100 Neubau Niepkuhlenbrücke
78530000
0,00
0,00
0,00
0,00
408.190,00
15.024,50
0,00
0,00
398.834,94
24.379,56
398.834,94
3
67
7.667131
7.667131.700.100 Sanierung Wall- und Rheinanlagen 78520000
0,00
0,00
0,00
0,00
200.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
67
67
7.667171
7.667181
7.667171.700.100 Fahrzeug mit Greifer
78321000
7.667181.700.100 Ersatz Großgeräte und Fahrzeuge 78321000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
200.000,00
168.861,00
120.340,00
0,00
-15.833,41
0,00
0,00
167.790,00
213.645,61
0,00
90.860,98
167.790,00
269.506,59
3
67
67
7.667196
7.667201
7.667196.770
7.667201.770
0,00
0,00
-44.514.747,00
0,00
-215.000,00
-3.863.914,00
-17.290,00
-215.685,00
-32.482.409,58
-17.290,00
-215.685,00
-32.609.035,34
0,00
0,00
52.447.540,00
0,00
0,00
11.933.831,13
0,00
0,00
4.092.630,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
28.672.661,52
0,00
0,00
10.414.997,08
0,00
0,00
30.773.139,54
Ersatzleistungen nach §15
BNatschG
7.667006.705
Ersatzleistungen nach §15
BNatschG
7.667006.700.100 Ersatzleistungen nach §15
BNatschG
Verkauf Grundstücke
Verkauf Grundstücke
68210000
68210000
10
17
18
Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich )
19
Erfolgte Mittelabrufe 39.475,71 EUR
Es war ein Grundstückskauf vorgesehen, der jedoch scheiterte.
Abplaggen von Heideflächen Egelsberg und Anlage Kleingewässer Kullpfad:
Beide Maßnahmen sind abgeschlossen.
Zurzeit liegen keine weiteren Planungen vor.
Folgende Grundstücksankäufe sind abgeschlossen: Korekamp, Pescher und
Voltaplatz. Die Restmittel müssen nach 2018 übertragen werden, da weitere
Ankäufe im Verlauf sind.
Die Maßnahmen sind beauftragt, aber noch nicht abgeschlossen. Die
Restmittel müssen daher nach 2018 übertragen werden.
3
1
3
3
1
3
1
3
4
1
3
4
1
3
1
2
3
1
1
05.2017
Die Maßnahme ist abgeschlossen. Es stehen jedoch noch Schlussrechnungen
aus. Die Restmittel sind daher nach 2018 zu übertragen.
Es sind noch nicht alle Fahrzeuge ausgeliefert. Die Übertragung der Mittel nach
2018 ist daher erforderlich.
Ende 2017 Sämtliche Einzahlungen wurden für weitere investive
Beschaffungsmaßnahmen per Nachbewilligung verteilt.
2018
Unterschiedliche Beschaffungsmaßnahmen, die teilweise noch nicht
abgeschlossen sind, Restmittel sind zu übertragen.
12.2018 Die Mittelverwendung muss immer gemeinsam mit dem PSP-Element
7.667081.700.100 gesehen werden (Maßnahmenzusammenhang).
Maßnahmen aus 2017 wurden weitestgehend abgeschlossen. Die gebundenen
Mittel von 1.113,84 EUR stehen noch zur Abrechnung an. Die übrigen
gebundenen Mittel werden zwingend für die Herstellung des neuen, aus der
Bürgerschaft geforderten Baumgrabfeldes in Fischeln benötigt. Eine erste
Kostenschätzung geht von rd. 86.000 EUR aus. Die Übertragung der
entsprechenden Ermächtigungsreste wird beantragt.
12.2018 Die Mittelverwendung muss immer gemeinsam mit dem PSP-Element
7.667051.700.100 gesehen werden (Maßnahmenzusammenhang). Die
gebundenen Mittel werden zwingend für die Herstellung des neuen, aus der
Bürgerschaft geforderten Baumgrabfeldes in Fischeln benötigt. Eine erste
Kostenschätzung geht von rd. 86.000 EUR aus. Die Übertragung der
entsprechenden Ermächtigungsreste wird beantragt.
keine weitere Planung
03.2018 Abflachung von Ufer: Die wasserrechtliche Genehmigung ist erteilt. Die
Maßnahme konnte in 2017 noch nicht vollständig fertiggestellt werden. Die
Fördermittel sind bei der Bezirksregierung abgerufen. Mit der Fertigstellung ist
Anfang 2018 zu rechnen. Die Restmittel in Höhe von 20.413,44 EUR müssen
daher übertragen werden.
Landeszuweisung Stadtterasse
Wallviereck, Landeszuweisung Ergänzung Westwall
Wallviereck, Landeszuweisung Ergänzung Südwall
06.2015
08.2016
08.2018
05.2017
07.2017
01.2018
Kaiser Friedrich Hain: Die Restmittel müssen nach 2018 übertragen werden.
Stadtgarten: Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Stadtterasse: Die in 2017 nicht ausgezahlten Mittel sollen nach 2018
übertragen werden.
Neugestaltung Blumenplatz: Die Restmittel müssen zur Ausführung von
Restarbeiten nach 2018 übertragen werden.
Wallviereck, Ergänzung Westwall: Die Mittel stehen im Haushalt 2018 wieder
zur Verfügung.
Wallviereck, Ergänzung Südwall: Die Mittel stehen im Haushalt 2018 wieder zur
Verfügung.
Der Bau der Niepkuhlenbrücke ist abgeschlossen. Die Abschlussrechnungen
stehen jedoch noch aus. Die Restmittel sind daher nach 2018 zu übertragen.
Die Maßnahme ist abhängig vom Fortschritt der Tiefbaumaßnahmen. Erst nach
deren Beendigung kann mit den Grünarbeiten begonnen werden. Da gerade
erst einen neuer Planungsauftrag vergeben wurde (Stand 20.12.2017), werden
für 2017 keine Mittel abfließen. Die Übertragung der Mittel nach 2018 ist
daher erforderlich.
Alle geplanten Anschaffungen aus 2016 und 2017 wurden realisiert. Der
Beschaffungsauftrag des Minikippers (MB über 35.000 EUR) wird erst im 1.
Quartal 2018 realisiert. Die Übertragung des Ermächtigungsrestes wird
veranlasst. Verfügbare Mittel wurden per Nachbewilligung u.a. auf PSP
7.667046.700.100 - 78321000 zur Beschaffung priorisierter Anlagegüter
übertragen.
Verkauf Korekamp
Es werden keine weiteren Grundstücke verkauft.