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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 DIN A3.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:28

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Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017 Bewirtschaf- Projektdefinition tender Fachbereich PSP-Element 1 2 00 7.600001 7.600001.705 00 7.600007 7.600007.730 00 05 10 7.600012 7.605001 7.610026 10 Investitionsmaßnahme konkrete Bezeichnung 3 4 Investitionspauschale Sachkonto 5 Ansatz Einzahlungen 2017 (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Einzahlungen APL/ÜPL 6 7 Einzahlungen Anordnungssoll (Stichtag) 8 Anlage 1 Einzahlungen ISTPrognose zum 31.12.2017 Ansatz Auszahlungen 2017 Ermächtigungsübertragung Auszahlungen Vorjahr Auszahlungen APL/ÜPL Auszahlungen Deckungsfähig Auszahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Auszahlungen Obligo Auszahlungs-IST Prognose zum 31.12.2017 9 10 11 12 13 14 15 16 1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd. liches) Vergabeverfahren Datum der 3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche me Regressansprüche 17 68110000 -8.541.588,00 0,00 -8.541.587,51 -8.541.587,51 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 68653000 -15.300,00 0,00 0,00 -15.338,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 68653000 78321000 78530000 -415.980,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -415.980,71 0,00 0,00 -415.980,71 0,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 534.749,38 0,00 25.420,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 49.658,82 481.722,13 0,00 0,00 0,00 0,00 50.323,18 481.722,13 3 7.610027 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 211.574,08 165.000,00 0,00 4.426,80 4.603,20 4.426,80 2 10 7.610036 7.610036.700.200 Serverlandschaft 78311100 0,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 7.610036 7.610036.700.100 Serverlandschaft 78321100 0,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 57.597,35 0,00 57.597,35 10 7.610041 7.610041.700.100 TDZ Stadthaus 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 20 21 7.620081 7.620096 7.621107 7.620081.730 Darlehensrückfluss EAG 7.620096.700.100 Einlage in die Kapitalrücklage 7.621107.730 Ausleihung 68653000 78480000 68653000 -1.045.822,00 0,00 -28.000,00 0,00 0,00 0,00 -1.045.821,88 0,00 -27.901,21 -1.045.821,88 0,00 -27.901,21 0,00 6.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000.000,00 0,00 21 7.621107 7.621107.730 Ausleihung 68683000 -51.000,00 -359.100,00 -460.008,68 -460.008,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21 7.621132 7.621132.730 Rückfluß Darlehen 68683000 -55.000,00 0,00 -146.830,43 -146.830,43 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21 7.621136 7.621136.770 Grundstücksverkehr 68210000 -11.555.000,00 0,00 -8.532.874,75 -8.532.874,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21 7.621136 7.621136.700.100 Grundstücksverkehr 78211000 0,00 0,00 0,00 0,00 1.100.000,00 256.600,00 1.544.000,00 0,00 596.562,95 596.795,46 1.215.288,14 21 21 21 32 7.621146 7.621156 7.621166 7.632016 7.621146.750 7.621156.750 7.621166.750 7.632016.700.100 78211000 78211000 78211000 78321100 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.000,00 27.000,00 19.000,00 85.000,00 0,00 0,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.680,00 24.648,00 18.132,00 0,00 1.336,00 0,00 0,00 0,00 6.680,00 24.648,00 18.132,00 0,00 2 37 37 7.637086 7.637086 7.637086.705 Errichtung Sirenensystem 7.637086.700.100 Errichtung Sirenensystem 68110000 78321000 0,00 0,00 -18.110,00 0,00 -88.093,20 0,00 -88.093,20 0,00 0,00 20.400,00 0,00 17.772,00 0,00 18.110,00 0,00 0,00 0,00 23.411,36 0,00 32.867,96 0,00 23.411,36 3 37 37 7.637126 7.637156 7.637126.705 7.637156.705 Investitionszuweisung Land Sicherheitsentwicklungsplan 68110000 68180000 -350.000,00 0,00 0,00 -34.000,00 -317.727,79 -34.000,00 -317.727,79 -34.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 37 7.637156 7.637156.700.100 Sicherheitsentwicklungsplan 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 42.571,00 34.000,00 0,00 6,66 123.902,25 6,66 37 7.637181 7.637181.705 68110000 0,00 -30.000,00 -30.000,00 -30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Neue Hauptfeuerwache Leitstellentechnik Brand- und Hilfeleistung 1 19 Aufgrund des vorliegenden Bewilligungsbescheides vom 17.01.2017. Ausleihung Fischers-MeyserStiftung 7.600012.730 Ausleihung Hafen-Gesellschaft 7.605001.700.100 Aufbauten Weihnachtsmarkt 7.610026.700.100 Ertüchtigung Rechenzentrum Rathaus 7.610027.700.100 Telefonanlage Rathaus Leibrentenvertrag 42/465 Leibrentenvertrag 42/489 Leibrentenvertrag 42/497 Ankauf PKW Geschwindigkeitsüberwachung 18 Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich ) 12.2017 12.2017 11.2017 1 Das Rechenzentrum ist mit Datum vom 19.12.2017 in Betrieb genommen worden. Es ist beabsichtigt, dass Anfang 2018 ein erstes Treffen mit den Firmen stattfindet. Insgesamt wird es voraussichtlich 3 Verhandlungsrunden geben. Diese Vorgehensweise bedeutet jedoch, dass sich der Erwerb/die Inbetriebnahme und die haushalterische Abwicklung der neuen TK Anlage Rathaus auf das 2./3. Quartal 2018 verschieben wird. Die eingepflegte Mittelbindung enthält die Auftragsvergabe an die externe Beratung im anstehenden Verhandlungsverfahren. Der Planansatz umfasste 2 Positionen: 1. Einführung einer Sicherheitssoftware für Devicemanagement (50.000,00 €). Nach Rücksprache werden keine Investitionsmittel in 2017 benötigt. 2. Servermigration auf Win 16. Für diese Position werden keine Investitionsmittel benötigt, da durch den abgeschlossenen Enterpriseagreementvertrag die Kosten konsumtiv verausgabt werden. Beschaffung Festplattenspeicher für das Rechenzentrum Rathaus ist mit der Inbetriebnahme des gesamten Rechenzentrums abgeschlossen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine externe Begleitung in Gänze nicht erforderlich. Die geplanten Mittel werden aber für externe Beratungen in Teilbereichen der IT zu einem späteren Zeitpunkt (2018) im Rahmen des Gesamtprojektes benötigt. laufender Rückfluss von Tilgung für ausgegebene Darlehen, kein Projekt 12.2017 3 2018 laufender Rückfluss von Tilgung für ausgegebene Darlehen, kein Projekt, Differenz durch vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens für Mietwohungsbau laufender Rückfluss von Tilgung für ausgegebene Darlehen, kein Projekt, Differenz durch vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens Ein Anteil von rd. 7 Mio. EUR entfällt auf die Übertragung des Grundstücks Fegeteschstr. 40 an eine verbundene Gesellschaft. In Verbindung mit diesem Verkauf wurde der Ansatz von 4,5 Mio. EUR auf 11,5 Mio. EUR angehoben. In der Ergebnisrechnung schlägt diese Maßnahme mit rd. 6,5 Mio. EUR zu Buche. Es wurden noch zwei Verträge mit einem Volumen von ca. 145.000 EUR beurkundet, die in 2017 kassenwirksam werden. Die Einzahlungserwartungen werden zwar nicht erfüllt, aber das Ertragsziel von 2,15 Mio. EUR wird mit Verkaufserlösen über Buchwert von ca. 7,4 Mio. EUR bei Weitem überschritten. Im Anordnungssoll sind schon Buchungen mit Fälligkeit in 2018 enthalten. Beim Ankauf von Grundvermögen handelt es sich nicht um ein Projekt. Die Mittel fließen ab, wenn Ankäufe notwendig werden. 265.000 EUR zzgl. Nebenkosten wurden für den Ankauf Kita Cäcilienstraße verausgabt. Im Bereich südlich Elfrather See sind Ankäufe zur Ausweisung weiterer Gewerbeflächen in der Prüfung. Im Wege der Zwangsversteigerung wurde ein landwirtschaftliches Grundstück in der Gemarkung Vorst zum Preis von 260.000 EUR inkl. Nebenkosten ersteigert. Mittel von rund 500.000 EUR (inkl. Nebenkosten) werden benötigt, um ein Grundstück im Umlegungsgebiet Fischeln-Süd zurück zu kaufen. 1,544 Mio. EUR wurden für die Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts in Tackheide nachbewilligt. Davon sind bisher erst 150.000 EUR abgeflossen; der Restbetrag wird zur Übertragung beantragt. Empfängerin verstorben, keine weitere Auszahlung laufende Leibrentenzahlung, kein Projekt laufende Leibrentenzahlung, kein Projekt Vergabeverfahren wurde eingeleitet, konnte in 2017 aber nicht mehr abgeschlossen werden. Die Mittel werden im Rahmen einer Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2018 übernommen. Der in 09/2017 vergebene Auftrag über 32.867,95 EUR wird erst in 2018 abgerechnet werden. Die verbleibenden Haushaltsmittel werden zur Ermächtigungsübertragung beantragt. Zahlung der Feuerwehrpauschale ist 2017 in dieser Höhe erfolgt. Die Mittel werden für den Ausbau des Kommandowagens des medizinischen Hilfsdienstes benötigt. Die im Obligo vorgebuchten Aufträge werden in 2017 nicht mehr kassenwirksam. Die in 2017 nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden zur Ermächtigungsübertragung beantragt. Zweckgebundene Landeszuweisung zum Teilausbau der Leitstellentechnik. Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017 Bewirtschaf- Projektdefinition tender Fachbereich PSP-Element Investitionsmaßnahme konkrete Bezeichnung 3 4 1 2 37 7.637181 7.637181.700.100 Neue Hauptfeuerwache Leitstellentechnik Brand- und Hilfeleistung 37 7.637182 7.637182.705 37 7.637182 37 37 7.637186 7.637186 37 37 7.637186 7.637186 37 Sachkonto Ansatz Einzahlungen 2017 (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Einzahlungen APL/ÜPL Einzahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Einzahlungen ISTPrognose zum 31.12.2017 Ansatz Auszahlungen 2017 Ermächtigungsübertragung Auszahlungen Vorjahr 5 6 7 8 9 10 11 Auszahlungen APL/ÜPL Auszahlungen Deckungsfähig 12 13 Anlage 1 Auszahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Auszahlungen Obligo Auszahlungs-IST Prognose zum 31.12.2017 14 15 16 1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd. liches) Vergabeverfahren Datum der 3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche me Regressansprüche 17 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 91.920,00 30.000,00 0,00 85.782,60 6.000,00 85.782,60 Neue Hauptfeuerwache Leitstelle 68110000 Rettungsdienst 7.637182.700.100 Neue Hauptfeuerwache Leitstelle 78321000 Rettungsdienst 0,00 -20.000,00 -20.000,00 -20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61.280,00 20.000,00 0,00 57.188,40 4.000,00 57.188,40 Da die beauftragte Firma immer noch mit diversen Nachbesserungen beschäftigt ist, müssen die Haushaltsmittel für das noch offen stehende Obligo zur Übertragung beantragt werden. Die Landeszuweisung kann laut Zuwendungsbescheid auch noch in 2018 verausgabt werden. Zweckgebundene Landeszuweisung zum Teilausbau der Leitstellentechnik. 1 3 Da die beauftragte Firma immer noch mit diversen Nachbesserungen beschäftigt ist, müssen die Haushaltsmittel für das noch offen stehende Obligo zur Übertragung beantragt werden. Die Landeszuweisung kann laut Zuwendungsbescheid auch noch in 2018 verausgabt werden. 78321000 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 290.000,00 65.051,35 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 65.051,35 289.997,05 0,00 0,00 65.051,35 289.997,05 78321000 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 0,00 17.000,00 -80.000,00 0,00 0,00 16.563,57 0,00 0,00 0,00 16.563,57 0,00 1 7.637186 7.637186.700.170 Hilfeleistungslöschfahrzeuge Berufsfeuerwehr 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 200.000,00 0,00 80.000,00 0,00 0,00 280.000,00 0,00 3 37 7.637186 7.637186.700.180 2 Einsatzleitwagen 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 90.000,00 0,00 8.800,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 37 7.637186 7.637186.700.190 2 Mannschaftstransportwagen Freiwillige Feuerwehr Fischeln/ Hüls 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 105.000,00 0,00 5.000,00 0,00 80.486,74 29.047,90 80.486,74 3 37 37 7.637186 7.637186 7.637186.700.230 Kleinalarmfahrzeuge 7.637186.700.240 2 Wechsellader 78321000 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 160.000,00 0,00 11.400,00 39.850,00 0,00 0,00 169.429,47 0,00 1.209,41 185.289,07 170.638,88 0,00 3 37 7.637191 7.637191.700.100 8 Fahrgestelle für Rettungswagen 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 260.000,00 0,00 75.000,00 0,00 131.872,41 177.463,80 131.872,41 3 37 37 7.637191 7.637191 7.637191.700.110 7 Rettungswagen 7.637191.700.120 3 Einsatzleitwagen 78321000 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.150.000,00 186.000,00 410.000,00 104.000,00 -121.900,00 0,00 0,00 0,00 1.231.814,23 0,00 0,00 95.285,73 1.231.814,23 0,00 37 7.637191 7.637191.700.130 3 Krankentransportwagen 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 227.000,00 110.000,00 18.500,00 0,00 0,00 297.554,75 0,00 37 37 7.637191 7.637997 78321000 68310000 0,00 0,00 0,00 -25.250,00 0,00 -25.250,00 0,00 -25.250,00 0,00 0,00 465.695,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 440.270,18 0,00 755,10 0,00 440.270,18 0,00 37 7.637999 68310000 0,00 0,00 -5.199,00 -5.199,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 7.640111 7.637191.700.140 2 Notarzt Einsatzwagen 7.637997.770 Veräußerung Anlagevermögen Gefahrenabwehr 7.637999.770 Veräußerung Anlagevermögen Rettungsdienst 7.640111.705 Schulpauschale 68110000 -3.669.587,00 0,00 -3.669.587,00 -3.669.587,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 41 7.641505 7.641505.740 78170000 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 20.000,00 3 41 7.641507 7.641507.700.100 Erstausstattung KWM 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.090,00 0,00 0,00 2.268,14 2.268,14 2.268,14 3 41 7.641507 7.641507.720 Erstausstattung KWM 78322000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.700,00 0,00 0,00 704,48 704,48 704,48 3 21 7.650002 7.650002.730 Rückfluß Ausleihungen 68683000 0,00 -616.600,00 -617.002,25 -617.002,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 19 1 3 7.637186.700.120 Einsatzleitwagen 7.637186.700.130 Hilfeleistungslöschfahrzeuge Freiwillige Feuerwehr Oppum 7.637186.700.140 Abrollbehälter Tank 7.637186.700.150 Mehrzweckboot Ankauf Kunstgegenstände 18 Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich ) 02.2017 01.2017 12.2017 08.2017 10.2017 2 3 2 10.2017 Eine endgülige Entscheidung über das Mehrzweckboot erfolgt erst nach der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans. Die veranschlagten Haushaltsmittel wurden zunächst für 2017 als Deckungsvorschlag für die Mehrkosten bei der Beschaffung der 5 Hilfeleistungsfahrzeuge angegeben. Eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wurde bewilligt, damit direkt 5 Hilfeleistungsfahrzeuge beschafft werden können. Nach erfolgter Auswertung der Angebote ergab sich, dass weitere überplanmäßige Haushaltsmittel benötigt werden. Die Auftragsvergabe ist zwischenzeitlich genehmigt worden und erfolgt. Kassenwirksam wird die Vergabe in 2018 bzw. den Folgejahren. Die veranschlagten Haushaltsmittel werden zur Übertragung beantragt. Die Erteilung des Auftrages zur Lieferung von 2 Kommandowagen/ Kosten für die Beschriftung wurde noch in 2017 bis zur Höhe von 98.776,95 EUR erteilt. Kassenwirksamkeit erfolgt erst in 2018. Die veranschlagten Haushaltsmittel werden zur Übertragung beantragt. Aufträge für Fahrgestelle wurden abgerechnet und die Aufträge für den Ausbau wurden erteilt, der Endausbau sollte unter Verwendung der noch verfügbaren Mittel bis Ende 2017 erfolgen, dieser Termin ist nicht mehr einzuhalten. Anfang Dezember erfolgte eine Baubesprechung, sodass die Maßnahme erst in 2018 abgeschlossen werden kann. Die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe der vergebenen Aufträge müssen zur Übertragung beantragt werden. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Die Aufträge zur Lieferung des Fahrgestells sowie zum Ausbau sind zwischenzeitlich erteilt. Bedingt durch lange Lieferfristen wird die Maßnahme erst in 2018 kassenwirksam. Die Haushaltsmittel müssen zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2018 beantragt werden. Die Abrechnung der Fahrgestelle ist erfolgt. Zur Fortsetzung der Maßnahme wurden überplanmäßige Haushaltsmittel bewilligt. Die Maßnahme wird in 2018 fortgesetzt, sodass die Übertragung der verbleibenden Haushaltsmittel beantragt wird. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Der Auftrag für die Lieferung von zwei Fahrzeugen als Kommandowagen wird erteilt. Die Submission zur Beschaffung des Kommandowagens für den ärztlichen Leiter erfolgt in 01/2018. Die Haushaltsmittel werden zur Übertragung beantragt . Die Aufträge für die Lieferung der Fahrgestelle erfolgte Ausschreibung der Fahrgestelle und des Ausbaus zum Krankentransportwagen geht in 02/2018 in den Ausschuss. Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden zur Übertragung beantragt. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Es sind keine weiteren Fahrzeugverkäufe erfolgt. Es sind keine weiteren Fahrzeugverkäufe erfolgt. Aufgrund des vorliegenden Bewilligungsbescheides vom 17.01.2017. Der jährl. Investitionszuschuss der Stadt Krefeld an die Freunde der Kunstmuseen e.V. für die Beschaffung von Kunstwerken für die Sammlung der Kunstmuseen entspricht dem städt. Ankaufsetat von 50.000 EUR. Aufgrund des in 2018 geplanten Ankaufs wird im Rahmen der Resteübertragungen Jahresabschluss 2017 eine Übertragung von Mitteln in Höhe von 30.000 EUR ins Haushaltsjahr 2018 beantragt. Mittel in Höhe von 20.000 EUR wurden bereits bereitgestellt und an den Verein ausgezahlt. Für die Beschaffung von Büromöbeln und Anbauregalen Depot Sammlung. Die Beschaffung beider Maßnahmen ist abgeschlossen. Für die Beschaffung von Anbauregalen Depot Sammlung. Die Anbauregale wurden beschafft. laufender Rückfluss von Tilgung für ausgegebene Darlehen, kein Projekt Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017 Bewirtschaf- Projektdefinition tender Fachbereich PSP-Element Investitionsmaßnahme konkrete Bezeichnung 3 4 Anlage 1 Sachkonto Ansatz Einzahlungen 2017 (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Einzahlungen APL/ÜPL Einzahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Einzahlungen ISTPrognose zum 31.12.2017 Ansatz Auszahlungen 2017 Ermächtigungsübertragung Auszahlungen Vorjahr Auszahlungen APL/ÜPL Auszahlungen Deckungsfähig Auszahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Auszahlungen Obligo Auszahlungs-IST Prognose zum 31.12.2017 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd. liches) Vergabeverfahren Datum der 3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche me Regressansprüche 1 2 67 7.651041 7.651041.700.100 Ankauf von Spielgeräten 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 5.000,00 0,00 2.378,81 3.734,71 5.581,10 67 67 7.651061 7.651061 7.651061.705 Bau von Kinderspielplätzen 7.651061.705.305 Bau von Kinderspielplätzen 68110000 68110000 0,00 0,00 -50.400,00 -48.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 67 7.651061 7.651061.705.310 Bau von Kinderspielplätzen 68110000 0,00 -31.050,00 -81.450,00 -81.450,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 67 7.651061 7.651061.705.315 Bau von Kinderspielplätzen 68110000 0,00 -184.800,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 67 7.651061 7.651061.700.300 Bau von Kinderspielplätzen 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 450.000,00 409.712,48 148.370,00 0,00 276.683,51 67 7.651061 7.651061.700.315 Bau von Kinderspielplätzen 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 231.000,00 0,00 0,00 21 7.651092 7.651092.730 Rückfluß Ausleihungen 68683000 -39.000,00 0,00 -84.966,48 -84.966,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 52 52 7.652026 7.652036 7.652026.705 Sportpauschale 7.652036.700.100 Eisfahrzeug für Eishalle 68110000 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 -611.484,00 0,00 -611.484,00 0,00 0,00 0,00 0,00 90.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 90.000,00 0,00 0,00 1 52 7.652101 7.652101.700.100 Kunstrasen Hölschen Dyk 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.936,44 0,00 0,00 200,00 17.736,44 200,00 3 52 7.652121 7.652121.700.100 Kunstrasen BSA Bockum 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 90.000,00 0,00 24.055,58 65.944,42 24.055,58 2 52 7.652131 7.652131.700.100 Kunstrasen BSA Horkesgath 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 1 60 7.660001 7.660001.700.100 Albert-Schweitzer-Realschule 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 37.950,00 0,00 0,00 24.292,16 13.580,10 24.292,16 60 7.660031 7.660031.700.200 Einführung gebundener Ganztag Realschulen 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 133.359,74 0,00 0,00 81.199,56 1.525,75 82.500,00 1 3 60 7.660036 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 133.359,75 0,00 0,00 81.199,52 1.525,75 82.500,00 1 3 60 60 60 60 60 60 60 60 60 7.660041 7.660041 7.660041 7.660041 7.660041 7.660041 7.660041 7.660041 7.660041 7.660036.700.200 Einführung gebundener Ganztag Gymnasien 7.660041.705.205 Neubau Stufenplan IIa 7.660041.705.310 Neubau Stufenplan IIa 7.660041.705 Neubau Stufenplan IIa 7.660041.705.205 Neubau Stufenplan IIa 7.660041.700.500 Neubau Stufenplan IIa 7.660041.700.300 Neubau Stufenplan IIa 7.660041.700.305 Neubau Stufenplan IIa 7.660041.700.200 Neubau Stufenplan IIa 7.660041.700.205 Neubau Stufenplan IIa 68100000 68100000 68110000 68110000 78210000 78321000 78321000 78510000 78510000 0,00 0,00 -724.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -239.400,00 -422.471,20 0,00 -1.330.553,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -239.400,00 -422.471,20 0,00 -1.330.553,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 300.000,00 0,00 2.200.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 730.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 36.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -36.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.700,00 0,00 2.278.315,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 296.085,63 0,00 649.713,66 0,00 0,00 0,00 0,00 36.000,00 0,00 11.800,00 0,00 2.530.670,25 60 60 60 7.660041 7.660041 7.660041 7.660041.700.700 Neubau Stufenplan IIa 7.660041.700.400 Neubau Stufenplan IIa 7.660041.700.405 Neubau Stufenplan IIa 78510000 78520000 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 350.000,00 0,00 0,00 31.325,55 0,00 0,00 0,00 0,00 36.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 48.194,06 0,00 0,00 321.093,17 4.968,25 0,00 63.795,00 1 60 7.660042 7.660042.700.100 Neubauten Stufenplan IIb 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 0,00 0,00 1.036,01 13.900,00 1.036,01 1 60 60 60 60 7.660046 7.660046 7.660046 7.660046 7.660046.780 7.660046.705.105 7.660046.705 7.660046.705.205 54996000 68100000 68110000 68110000 0,00 0,00 -1.726.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -142.428,00 0,00 -200.000,00 0,00 -142.428,00 0,00 -200.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.570,58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26.823,91 0,00 0,00 0,00 7.378,42 0,00 0,00 0,00 U3 - Ausbauprogramm Erweiterung auf 11 Gruppen U3 - Ausbauprogramm U3 - Ausbauprogramm U3 - Ausbauprogramm 3 17 Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich ) 18 1 3 19 Der Ankauf von Spielgeräten für Kinderspielplätze, die nicht im KinderspielplatzKonzept verankert sind, erfolgt bei besonderem Bedarf unterjährig. Der Haushaltsansatz steht 2018 wieder in der selben Höhe zur Verfügung. vereinnahmt bei 7.651061.705.310 Kinderspielplatz Geldernsche Str.: Ausschreibung, Auftragsvergabe und Ausführung erfolgen in 2018. Die Umbuchung der Mittel vom Sammelkonto des FB 61 soll durch den FB 21 erfolgen. Die in 2016 begonnenen Baustellen werden weitergeführt. In der Planung befinden sich weitere Kinderspielplatz-Projekte. 1 3 2018 0,00 1 3 2018 0,00 0,00 1 Sanierung Kinderspielplatz Südwall: Die Mittel werden erst in 2018 abgerufen. 429.028,97 276.683,51 1 3 0,00 0,00 1 Die Kinderspielplätze konnten in 2017 nicht fertiggestellt werden, so dass die nicht verausgabten Mittel nach 2018 übertragen bzw. wieder zur Verfügung gestellt werden müssen. Sanierung Kinderspielplatz Südwall. Mittel stehen 2018 erneut zur Verfügung. 0,00 0,00 Vorzeitige Tilgung eines Darlehens der Lebenshilfe Krefeld e.V. 03.2014 1 1 3 3 3 Laut Bescheid vom 17.01.2017. Die Beschaffung einer Eismaschine findet 2017 nicht mehr statt. Das Obligo wird erst 2018 kassenwirksam. Die Mittel sind zu übertragen. Die eigentliche Baumaßnahme ist bereits abgeschlossen. Aufgrund einer fehlenden Gewährleistungsbürgschaft konnten die Leistungen einer Firma noch nicht in vollem Umfang vergütet werden. Die Entwurfsplanung der Maßnahme liegt nach der Beauftragung nun vor. Auf Basis des Entwurfes muss nun ein weiterer Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Mit der Maßnahme wird nun in Form einer Konzeptstudie begonnen. Grundsätzlich ist das Projekt in "Gute Schule 2020" platziert. Das Obligo wird 2017 nicht mehr kassenwirksam, Mittel sind zu übertragen. Unter Berücksichtigung der für die Abwicklung der Leistungsphase 9 HOAI (Gewährleistung) noch erforderlichen Mittel ist mit einem Mittelabfluss in Höhe von 24.292,16 EUR zu rechnen. Gebundene Mittel werden 2017 nicht mehr kassenwirksam. Um das mittlerweile in diesem Projektzusammenhang seit rund zwei Jahren zurückgestellte Selbstlernzentrum ausführen zu können, werden u. a. für Schreiner-/ Trockenbau-/Bodenleger-/Elektro- u. Anstricharbeiten rund 165.000 EUR 2017 benötigt (Aufteilung Realschule/Gymnasium - 50/50). Das Verfahren zur Behebung der Mängel bzgl. des Daches befindet sich in Abstimmung mit der ausführenden Firma. Es soll eine einvernehmliche Vereinbarung über den Umfang der noch auszuführenden Arbeiten geben. In der Prognose ist die aufwendigere Lösung beinhaltet. Evtl. wird dieser Betrag nicht in vollem Umfang benötigt. dto. U3, KiTa Hubertusstraße Bundesmittel U3, KiTa Hubertusstraße Bundesmittel Konnexitätsmittel Kita Hubertusstraße U3, Ersatz KiTa Kempener Allee - Erwerb von Grundstücken Siehe Folgezeile U3, KiTa Hubertusstraße: Erwerb Einrichtung. Siehe Folgezeile U3, KiTa Hubertusstraße: Unter Berücksichtigung des aktuellen Baufortschritts ist 2017 mit Zahlungen in Höhe von 2.530.670,25 EUR zu rechnen. Restmittel sind zu übertragen. U3, Ersatz KiTa Kempener Allee - Hochbau Siehe Folgezeile U3, KiTa Hubertusstraße: es ist 2017 mit Zahlungen in Höhe von rund 63.795 EUR zu rechnen. Obligos werden nur bis zur gennanten Höhe kassenwirksam, Restmittel sind zu übertragen. Im Rahmen des U3-Ausbauprgrammes, Stufenplan IIb, ist der Neubau einer Kindertageseinrichtung auf dem städtischen Gelände des ehemaligen PSV Krefeld am Appellweg beabsichtigt. Als vorbereitende Maßnahme ist der Abbruch der noch vorhandenen Baulichkeiten erforderlich. Im ersten Schritt besteht die Notwendigkeit einer Schadstoffuntersuchung verbunden mit einem Entsorgungskonzept. Hierfür benötigte Mittel in Höhe von rund 10.000 EUR erfolgen. Weiterhin werden für eine Altlastuntersuchung auf dem Gelände der vorgesehenen Kita Randstr. rund 15.000 EUR benötigt. Durch Verzögerungen bei der Maßnahme kommt es lediglich zu einem Mittelabfluss von ungefähr 1.036 EUR im Jahr 2017, Restmittel sind zu übertragen. U3, KiTa am Kinderhort, Beschaffungen Festwerte. KiTa Am Kinderhort, Investitionszuweisungen Bundesmittel. Konnexitätsmittel Kita Am Kinderhort Konnexitätsmittel Kita Am Kinderhort Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017 Bewirtschaf- Projektdefinition tender Fachbereich PSP-Element Investitionsmaßnahme konkrete Bezeichnung 3 4 Sachkonto Ansatz Einzahlungen 2017 (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Einzahlungen APL/ÜPL 5 6 7 Einzahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Einzahlungen ISTPrognose zum 31.12.2017 Ansatz Auszahlungen 2017 Ermächtigungsübertragung Auszahlungen Vorjahr Auszahlungen APL/ÜPL Auszahlungen Deckungsfähig Auszahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Auszahlungen Obligo Auszahlungs-IST Prognose zum 31.12.2017 9 10 11 12 13 14 15 16 1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd. liches) Vergabeverfahren Datum der 3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche me Regressansprüche 1 2 60 60 7.660046 7.660046 7.660046.705.240 U3 - Ausbauprogramm auf 11 Gruppen 7.660046.700.100 Erweiterung U3 - Ausbauprogramm Erweiterung auf 11 Gruppen 68110000 78180000 0,00 0,00 0,00 0,00 -586.092,00 0,00 -586.092,00 0,00 0,00 0,00 0,00 85.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 85.500,00 0,00 0,00 1 60 7.660046 78210000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 60.000,00 3 60 7.660046 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 1.460.000,00 250.819,84 -271.000,00 -60.000,00 0,00 6.700,00 0,00 60 7.660046 7.660046.700.425 U3 - Ausbauprogramm Erweiterung auf 11 Gruppen 7.660046.700.100 U3 - Ausbauprogramm Erweiterung auf 11 Gruppen 7.660046.700.105 U3 - Ausbauprogramm Erweiterung auf 11 Gruppen 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 469.550,34 92.740,37 471.530,96 60 7.660046 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.184,04 16.407,45 10.500,00 60 7.660046 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.094,00 0,00 60 7.660046 60 7.660046 60 7.660046 60 7.660046 60 7.660046 60 7.660051 60 7.660051 60 7.660051 60 7.660051 60 7.660051 60 7.660051 7.660046.700.110 U3 - Ausbauprogramm Erweiterung auf 11 Gruppen 7.660046.700.125 U3 - Ausbauprogramm Erweiterung auf 11 Gruppen 7.660046.700.130 U3 - Ausbauprogramm auf 11 Gruppen 7.660046.700.150 Erweiterung U3 - Ausbauprogramm 8 Anlage 1 17 60 7.660051 60 7.660051 60 7.660076 7.660076.770 Kaiser-Wilhelm-Museum 60 7.660076 60 18 19 Konnexitätsmittel Kita Wilhelmstraße Der Investzuschuss an den Eigentümer des Objektes Oberdießemer Str. kann erst nach Erstellung der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen und Ausführung der für die U3-Nutzung erforderlichen Umbauten, voraussichtlich 2018, erfolgen. U3 KiTa Lüdersstraße - Ankauf Teileigentum Siehe Folgezeilen 3 07.2016 1 U3, Kita Am Kinderhort: Prognose Mittelabfluss 2017. Anpasung der Prognosewerte nach Rücksprache mit der Abteilung Neubau und Planung. Obligos werden nur bis zur genannten Höhe kassenwirksam, Restmittel sind zu übertragen. U3, KiTa An de Dreew: Klärung strittige Restzahlungen steht noch aus. U3, KiTa Lüdersstraße 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 43.246,91 35.507,63 43.246,91 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.942,08 0,00 1.942,08 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 37.387,86 0,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 165.250,50 5.935,57 165.250,50 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.192,50 0,00 6.192,50 54996000 0,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 29.800,00 0,00 68100000 0,00 0,00 -75.600,00 -75.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 U3, Kita Niederbruchstr.: Die Mittel werden für zu realisierende Beschaffungen erst 2018 benötigt. U3 Kita Niederbruchstraße Bundesfördermittel 68110000 -900.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Siehe Folgezeile 68110000 0,00 0,00 -390.308,11 -390.308,11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Konnexitätsmittel Niederbruchstraße 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 403.000,00 137.443,68 215.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Siehe Folgezeile 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 385.289,46 355.112,91 422.200,00 Erweiterung auf 11 Gruppen 7.660046.700.200 U3 - Ausbauprogramm Erweiterung auf 11 Gruppen 7.660046.700.205 U3 - Ausbauprogramm Erweiterung auf 11 Gruppen 7.660046.700.210 U3 - Ausbauprogramm Erweiterung auf 11 Gruppen 7.660051.780 U3 - Ausbauprogramm Anpassung Raumangebot 7.660051.705.335 U3 - Ausbauprogramm Anpassung Raumangebot 7.660051.705 U3 - Ausbauprogramm Anpassung Raumangebot 7.660051.705.235 U3 - Ausbauprogramm Anpassung Raumangebot 7.660051.700.100 U3 - Ausbauprogramm Anpassung Raumangebot 7.660051.700.135 U3 - Ausbauprogramm Anpassung Raumangebot Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich ) 7.660051.700.200 U3 - Ausbauprogramm Anpassung 78520000 Raumangebot 7.660051.700.400 U3 - Ausbauprogramm Anpassung 78530000 Raumangebot 04.2016 1 3 Siehe Folgezeilen 3 07.2016 1 3 0,00 0,00 0,00 0,00 47.000,00 0,00 42.211,00 0,00 0,00 89.211,00 0,00 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.789,00 0,00 0,00 13.789,00 0,00 3 68170000 -280.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.660076.700.100 Kaiser-Wilhelm-Museum 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 583.635,52 16.364,48 599.935,52 7.660081 7.660081.700.100 Musikschule Haus Sollbrüggen 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.079,69 68.652,00 0,00 0,00 2.142,00 41.000,00 2 60 7.660111 7.660111.700.100 Barrierfreier Zugang öffentliche Gebäude 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 300.000,00 0,00 -250.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 60 7.660126 68910000 0,00 0,00 -2.000,00 -2.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60 7.660126 78212000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.620,00 0,00 0,00 0,00 2.620,00 0,00 3 60 60 7.660146 7.660146 7.660126.700.100 Ankauf Grundstück Neubau Feuerwache 7.660126.700.200 Ankauf Grundstück Neubau Feuerwache 7.660146.780 Bismarkschule Pavillon 7.660146.700.200 Bismarkschule Pavillon 54996000 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 300.000,00 0,00 812.063,20 0,00 350.000,00 0,00 0,00 0,00 933.010,07 50.000,00 522.812,00 0,00 976.210,07 1 3 60 7.660146 7.660146.700.100 Bismarkschule Pavillon 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 4 U3, KiTa Peter-Lauten-Straße: Klärung strittige Restzahlungen steht noch aus U3, KiTa Krützboomweg. Bisher konnte nur das Bodengutachten realisiert werden. Weitere Baumaßnahmen folgen 2018. U3, Kita Am Kinderhort: Prognose Mittelabfluss zur Erstellung der Außenanlagen unter Berücksichtigung des Ermächtigungsrestes (37.390 EUR). Nachträgliche Kosten für Außenanlagen U3, Kita An de Dreew U3, Kita Niederbruchstr.: Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Ausschreibungen werden unter Hinweis auf den Nachbewilligungsantrag rund 755.000 EUR für das gesamte Projekt benötigt. Derzeit ist mit einem Mittelabfluss für 2017 in Höhe von 422.200 EUR zu rechnen. Obligos werden nur bis zur genannten Höhe kassenwirksam, Restmittel sind zu übertragen. Mittelabfluss für Außenanlagen. Verzögerungen bei der Vergabe lassen einen Mittelabfluss 2017 nicht zu. U3, KiTa Niederbruchstraße Terrasse Außenanlage. Verzögerungen bei der Vergabe lassen einen Mittelabfluss 2017 nicht zu. 04.2016 Ob der aus dem anhängigen Verfahren zum Gewerk Fenster resultierende Mittelrückfluss realistisch ist, wird sich im Laufe des nächsten Jahres zeigen. Aufgrund der Bauzeitverlängerung ergeben sich Mehrkosten, die nach aktueller Einschätzung 2017 (rund 300.000 EUR) und 2018 (rund 570.000 EUR) zur Zahlung hinzukommen. Für die investiv zugeordneten Restarbeiten werden rund 60.000 EUR benötigt. Im Jahr 2017 sind Mittel in Höhe von 41.000 EUR abgeflossen. Da diese aus konsumtiven Quellen ausbezahlt wurden, erfolgt derzeit eine Umbuchung auf das investive Budget. Aktuell sind Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Rathaus in Planung. Die tatsächliche Umsetzung erfolgt jedoch erst ab dem ersten Quartal 2018. Daher ist von keinem Mittelabfluss im Jahr 2017 auszugehen. Einzahlung in Zusammenhang mit Mängelbeseitigung Die ausführende Firma für das Baucontrolling wird nochmals aufgefordert die erforderliche Schlussrechnung zu stellen. Mittelabfluss frühestens 2018. Die Beschaffung erfolgt erst 2018, Mittel sind zu übertragen. Das Projekt befindet sich in der Bauphase, die Fertigstellung ist 2018 vorgesehen. Weitere Mittelabflüsse erfolgen 2018. Nach Durchführung weiterer Ausschreibungsverfahren ergeben sich Mehrkosten. Entgegen der ursprünglichen Einschätzung verschieben sich die Mittelabflüsse weiter nach hinten. dto. Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017 Bewirtschaf- Projektdefinition tender Fachbereich PSP-Element Investitionsmaßnahme konkrete Bezeichnung 3 4 Sachkonto Ansatz Einzahlungen 2017 (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Einzahlungen APL/ÜPL Einzahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Einzahlungen ISTPrognose zum 31.12.2017 5 6 7 8 9 Ansatz Auszahlungen 2017 Ermächtigungsübertragung Auszahlungen Vorjahr 10 11 Anlage 1 Auszahlungen APL/ÜPL Auszahlungen Deckungsfähig Auszahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Auszahlungen Obligo Auszahlungs-IST Prognose zum 31.12.2017 12 13 14 15 16 1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd. liches) Vergabeverfahren Datum der 3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche me Regressansprüche 1 2 60 7.660151 7.660151.700.100 Gesamtschule Kaiserplatz 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 700.000,00 0,00 -350.000,00 0,00 3.400,00 6.600,00 3.400,00 1 60 7.660156 7.660156.780 Schulformänderung Hochbau 54996000 0,00 0,00 0,00 0,00 175.000,00 0,00 0,00 0,00 13.144,09 140.363,74 34.300,00 3 60 7.660156 7.660156.700.100 Schulformänderung Hochbau 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 47.060,09 -160.000,00 0,00 367.027,75 32,34 371.500,00 3 60 7.660176 7.660176.700.100 Erneuerung Hausalarm Anlagen 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 -100.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 60 60 60 60 7.660176 7.660201 7.660206 7.660206 7.660176.700.100 7.660201.750 7.660206.705 7.660206.700.100 78520000 78510000 68110000 78510000 0,00 0,00 -200.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -145.000,00 0,00 0,00 0,00 -145.000,00 0,00 20.000,00 720.380,00 0,00 200.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 720.370,98 0,00 54.637,28 0,00 9,02 0,00 6.561,53 0,00 720.370,98 0,00 54.937,61 1 3 60 7.660211 7.660211.700.100 Ersatz Spielgeräte Kindertagesstätten 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 60 7.660236 7.660236.700.200 Errichtung 5. Gesamtschule 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000.000,00 20.722,00 0,00 0,00 1.050.272,02 944.956,33 1.050.272,02 3 60 7.660245 7.660245.700.100 Errichtung Parkpalette 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 60 7.660503 7.660503.700.100 Sanierung Stadthaus 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500.000,00 369.000,00 0,00 0,00 1.135.641,59 126.422,83 1.135.642,00 1 60 7.660504 7.660504.700.100 TDZ Sanierung Stadthaus 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 6.100.000,00 479.886,44 0,00 0,00 896.479,44 122.180,15 1.421.000,00 3 60 7.660601 78211000 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60 7.660621 7.660601.700.100 Planung Entschädigung Erbbaurecht 7.660621.700.100 Erweiterung 4. Gesamtschule Uerdingen 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 300.000,00 0,00 290.881,63 75.231,13 392.281,63 1 60 7.660626 7.660626.700.100 Barrierefreiheit Rathaus Fischeln 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 60 7.660631 7.660631.700.100 Diverse Kitas Brandmeldeanlagen 78510000 und Hausalarm 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -15.652,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 60 7.660651 7.660651.700.100 Stadtwaldhaus 78510000 0,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00 0,00 0,00 33.918,61 5.886,89 33.918,61 1 60 7.660981 7.660981.770 Veräußerung von Gebäuden und Bauten Immobilienservice 68210000 -2.680.000,00 -400.000,00 -1.504.231,00 -1.504.231,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 3 61 7.661006 7.661006.705 Stadtumbau West - Innenstadt 68110000 -2.434.220,00 0,00 -104.334,00 -104.334,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 61 7.661006 7.661006.715 Stadtumbau West - Innenstadt 68811000 -658.650,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 Erneuerung Hausalarm Anlagen Neue Hauptfeuerwache Inklusion Inklusion 5 17 18 Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich ) 19 Aufgrund höherer Priorisierung anderer Projekte sind hier nur Ausgaben für Planungsleistungen in Höhe von bis zu 3.400 EUR für das Jahr 2017 vorzusehen. Für die Projekte Comeniusschule und Gesamtschule Uerdingen ist aktuell von Zahlungen über 34.300 EUR auszugehen. Unter Hinweis auf die erfolgten Freigaben ist für die Projekte Comeniusschule, Restarbeiten/-zahlungen, GS Königshof, Anbau, aktuell von Zahlungen über 371.500 EUR auszugehen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung war Inhalt der Abstimmung, dass sowohl Erneuerung als auch Erweiterung von Anlagen über diese Position abzubilden sind. Im Nachhinein haben sich die Vorgaben dahingehend geändert, dass nur noch komplett neue Anlagen hier zu berücksichtigen sind. Da diese neuen Anlagen fast ausschließlich im Rahmen von gesonderten Projekten abgebildet werden, erfolgt hier voraussichtlich kein Mittelabfluss. dto. LaufendeTilgungsleistungen Hauptfeuerwache Anpassung aufgrund reduzierter Landeszuweisung. Für das Projekt "Nutzung Räume Schule Breslauer Str. für FS Stettiner Str." werden 2017 rund 54.940 EUR zur Zahlung kommen. Es ist kein Mittelabfluss für 2017 zu verzeichnen. Durch die geprüften Spielgeräte ist mit vermehrten Ersatzbeschaffungen im Jahr 2018 zu rechnen. Ein Antrag auf Mittelübertragung wird vorbereitet. Eine inhaltliche Überarbeitung des Projektes hat zur Folge, dass 2017 lediglich mit einem Mittelabfluss von 1.050.272,02 EUR zu rechnen ist. Die Überarbeitung der Projektkosten und der Jahresaufteilung erfolgte bereits im Rahmen des Veränderungsnachweises. Das Projekt Parkpalette befindet sich momentan in der Eigenplanung. Aufgrund weiterer erforderlicher Abstimmungen ist mit einem Projektbeginn bzw. Mittelabfluss 2017 nicht mehr zu rechnen. Bauantrag ist gestellt (Bauvoranfrage). Unter Berücksichtigung des aktuellen Projektstandes ist von einem Mittelabfluss von 1.135.642 EUR auszugehen. Nach Abschluss des Angebotsverfahrens zur Vergabe der Aufträge an einen Generalunternehmer ist zwischenzeitlich der Baubeginn erfolgt. Nach Meldung durch den Projektverantwortlichen ergibt sich eine aktualisierte Prognose zum Mittelabfluss 2017 von 1.421.000 EUR. Die Restmittel sind zu übertragen. Wegen Verfahrensänderung sind an dieser Stelle keine Auszahlungen zu erwarten. Zur Umsetzung der Maßnahme wird aktuell ein Generalplaner beauftragt. Gemäß Bauzeiten-/ Mittelabflussplan werden für die entsprechende Leistungserbringung im laufenden Haushaltsjahr 392.281,63 EUR kassenwirksam benötigt. Das voraussichtliche Gesamtvolumen des Projektes beläuft sich auf 250.000 EUR. Aufgrund von Verzögerungen bei der Vergabe und bei Abstimmungen kommt es 2017 nicht mehr zu einem Mittelabfluss. Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung war Inhalt der Abstimmung, dass sowohl Erneuerung als auch Erweiterung von Anlagen über diese Position abzubilden sind. Im Nachhinein haben sich die Vorgaben dahingehend geändert, dass nur noch komplett neue Anlagen hier zu berücksichtigen sind. Da diese neuen Anlagen fast ausschließlich im Rahmen von gesonderten Projekten abgebildet werden, erfolgt hier voraussichtlich kein Mittelabfluss. Nach zwischenzeitlichem Vorliegen der Bestandsaufnahme zu den Modernisierungs- und Sanierungserfordernissen (05.2017) folgt zurzeit noch eine Abstimmung mit dem Pächter. Anschließend ist eine Aussage zum weiteren Verfahren unter Abstimmung mit Verwaltung und Politik zu treffen. Eine Aussage zum voraussichtlichen Mittelabfluss ist von den Ergebnissen dieser Abstimmung abhängig. Aktuell wird von einem Mittelabfluss von 33.918,61 EUR ausgegangen. Immobilienverkäufe werden seit 11/2017 nicht mehr hier sondern bei 7.621136 abgebildet. Bei den nebenstehenden Einnahmen handelt es sich um die für das lfd. Jahr bei der Bezirksregierung abgerufenen Landeszuweisungen zu Maßnahmen im Rahmen des Bund-Länderprogramms "Stadtumbau West". Die Höhe der abzurufenden Landeszuweisung richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Maßnahmen und den hierzu bereits verausgabten Kosten. Der überwiegende Teil der für 2017 etatisierten Maßnahmen kommt frühestens in 2018 zur Abrechnung/Ausführung. Zur Darstellung der Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des BundLänderprogramms "Stadtumbau West" sind neben den zu erwartenden Landeszuweisungen auch sonstige Einnahmen - hier nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) - aufzuführen. Die Einnahmen sind gegenüber dem Fördergeber nachzuweisen, da diese bei der Ermittlung der Förderhöhe (Landeszuweisung) zu berücksichtigen sind. Die Beiträge kommen frühestens nach Fertigstellung der betr. Maßnahmen zur Erhebung. Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017 Bewirtschaf- Projektdefinition tender Fachbereich PSP-Element Investitionsmaßnahme konkrete Bezeichnung 3 4 Sachkonto Ansatz Einzahlungen 2017 (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Einzahlungen APL/ÜPL Einzahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Einzahlungen ISTPrognose zum 31.12.2017 5 6 7 8 9 Ansatz Auszahlungen 2017 Ermächtigungsübertragung Auszahlungen Vorjahr 10 11 Anlage 1 Auszahlungen APL/ÜPL Auszahlungen Deckungsfähig Auszahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Auszahlungen Obligo Auszahlungs-IST Prognose zum 31.12.2017 12 13 14 15 16 1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd. liches) Vergabeverfahren Datum der 3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche me Regressansprüche 1 2 61 7.661006 7.661006.700.100 Stadtumbau West - Innenstadt 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 3.754.850,00 0,00 -458.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 61 7.661011 7.661011.705 68170000 0,00 0,00 -85.960,00 -85.960,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 21 21 66 7.662056 7.662061 7.666022 7.662056.750 Leibrentenvertrag 42/498 (Neu) 7.662061.750 Leibrentenvertrag 42/501 (Neu) 7.666022.700.100 Philadelphiastr. Tiefbau 78211000 78211000 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 83.000,00 9.000,00 300.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 81.180,00 8.856,00 5.503,75 0,00 0,00 0,00 81.180,00 8.856,00 5.503,75 1 66 66 7.666111 7.666111 78520000 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 51.053,62 96.000,00 0,00 0,00 51.053,62 96.000,00 66 7.666161 7.666111.700.100 Oldenburger Weg Tiefbau 7.666111.700.101 Oldenburger Weg Tiefbau Verkehrsfläche 7.666161.705 Erneuerung der 68110000 -693.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Investitionszuschuss private Unternehmen 17 66 7.666161 Lichtzeichenanlage 4. BA 7.666161.700.100 Erneuerung der Lichtzeichenanlage 4. BA 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 850.000,00 0,00 -99.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 66 7.666196 7.666206 7.666196.700.100 Erneuerung Steuergeräte 78520000 7.666206.700.100 Erneuerung Beleuchtungsanlagen 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 160.000,00 2.200.000,00 72.297,26 0,00 27.600,00 0,00 0,00 0,00 169.621,59 1.999.150,97 88.458,59 200.849,03 258.080,18 2.200.000,00 66 7.666216 7.666216.700.100 Parkscheinautomaten 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 300.000,00 0,00 -39.000,00 0,00 22.686,16 0,00 22.686,16 66 66 7.666231 7.666236 7.666231.700.100 Erschließung Baugelände 7.666236.700.100 Tauben-/Uerdinger Straße 78211000 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 35.201,15 0,00 14.798,85 0,00 35.201,15 0,00 3 66 7.666246 7.666246.700.100 Schroersdyk 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 0,00 0,00 2.142,00 53.557,80 2.142,00 1 66 7.666256 7.666256.705 Europark Fichtenhain 68150000 0,00 0,00 -176.462,30 -176.462,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666256 7.666256.700.200 Europark Fichtenhain 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 450.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666286 7.666286.705.100 Radwegebau 68100000 -207.900,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666286 7.666286.700.200 Radwegebau Tiefbau 78211000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.000,00 0,00 0,00 0,00 9.000,00 0,00 3 66 7.666286 7.666286.700.200 Radwegebau Tiefbau 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 330.000,00 0,00 0,00 0,00 9.643,44 0,00 9.643,44 1 66 7.666286 7.666286.700.210 Radwegebau Anrather Straße 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.927,48 16.189,52 7.927,48 66 7.666301 7.666301.705 68110000 -240.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 3 Fischeln Süd-West 6 Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich ) 18 19 11.2017 11.2017 Sämtliche Maßnahmen, die zum jeweiligen Programmjahr des BundLänderprogramms "Stadtumbau West" zur Förderung angemeldet werden, sind auch im jeweiligen Haushaltsjahr einzuplanen. Der Nachweis der Finanzierung ist gegenüber dem Fördergeber mit der Antragstellung zu erbringen. Der Gesamtansatz beinhaltet auch die erforderlichen Mittel von Maßnahmen des Vorjahres, die bislang nicht umgesetzt wurden und eine Übertragung der Restmittel in das lfd. Haushaltsjahr nicht erfolgt ist. Die Maßnahmen "KSP Dreikönigenstraße", "Blumenstraße-2. BA", "Evgl. Kirchplatz", "Planung Dionysiusplatz" und "Planung Dr.-Hirschfelder Platz" sind in 2017 nicht mehr zur Ausführung gekommen. Zur Aufstellung und Verwirklichung von Bebauungsplänen kann die Stadt auf der Grundlage des Baugesetzbuches entsprechende städtebauliche Verträge mit privaten Dritten (Investoren) abschließen, um diese u.a. an den anfallenden Folgekosten zu beteiligen. Der Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung wird vertraglich festgesetzt. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages bedarf der Zustimmung des Rates. Eine jährliche Einplanung von Einnahmen ist nicht möglich. Daher werden lediglich die im lfd. Jahr bereits erfolgten Einnahmen als Prognosewert übernommen. laufende Leibrentenzahlung, kein Projekt laufende Leibrentenzahlung, kein Projekt Die Planung wird in Eigenleistung erfolgen; das Ergebnis wird Mitte 2018 vorliegen. Ebenfalls in 2018 wird die Bewilligung vom Zuschussgeber erwartet. Die Mittel zur Bauausführung sind im Haushalt 2018 ff. eingestellt. Die Maßnahme ist schlussgerechnet. dito 2017 Der Zuwendungsantrag für den 4. BA kann erst in 06/2018 und für den 5. BA im darauf folgenden Jahr bei der Bezirksregierung eingereicht werden kann. Erfolgt der Bewilligungsbescheid für den 4. BA in 2019, kann sofort die Ausschreibung eingeleitet werden. Für den 5. BA wurde die Vorplanung an ein Ingenieurbüro vergeben werden, sodass in 2019 der Zuwendungsantrag gestellt wird und in 2021 das Ausschreibungsverfahren beginnt, Bauausführung dann in 2022. Diverse Anlagen sind schlussgerechnet. 12.2017 Es wurden nur vier Parkscheinautomaten beschafft. Die Maßnahme ist schlussgerechnet. Die Kosten der Bauausführung sind im Investitionshaushalt 2020 vorgesehen. Eine zeitnahe Umsetzung der Planung steht im Sachzusammenhang mit der Bauausführung. Die Mittel wurden für den Haushalt 2018 ff in das Jahr 2019 neu angemeldet. Eine neue Planungsvariante wurde den Gremien zur Beschlussfassung vorgestellt. Die Bauausschreibung erfolgt in 2018. Der Erschließungsträger hat sich verpflichtet für die von der Stadt Krefeld bereits getätigten Aufwendungen die Kosten zu erstatten. Es handelt sich um die Medien- und Kommunikationsstr. Der Knoten Anrather Straße/Europapark Fichtenhain A (nach Süden) /Fichtenhain B (nach Norden) ist bereits heute in Spitzenzeiten durch Verkehre aus und in die untergeordneten Richtungen stark belastet. Durch neue Ansiedlungen werden die Verkehre hier weiter zunehmen. Es ist daher vorgesehen,hier künftig einen Kreisverkehr bei Vorliegen des Baurechts zu realisieren. Die Planungen dazu wurden bereits begonnen. Der Stadt Krefeld ist am weiteren Zufluss von Gewerbesteuereinnahmen sehr gelegen. Entsprechend zum Fortschritt der Maßnahme werden keine Fördermittel abgerufen. Der Ankauf einer Teilfläche sollte mit dem Notarvertrag in 2017 abgeschlossen werden. Eine Auszahlung zzgl. Grunderwerbsnebenkosten ist für 2018 vorgesehen. Die Mittel sind nach 2018 zu übertragen. Vorgesehen ist der Lückenschluss im Radwegenetz an der Anrather Straße vom Bahnübergang Thyssen/Krupp bis Hückelsmaystraße. Wegen des hohen LKWVerkehrs auf der Anrather Straße ist es dringend erforderlich diesen Radweg zu bauen. Für den Radwegebau ist es auch erforderlich die Bahnübergangssicherungsanlage zu erweitern. Die DB Netz AG führt die Planung der Erweiterung der Bahnübergang Sicherung für den Radweg durch. Die Kosten sind gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz anteilig (50%) von der Stadt zu tragen. Die DB hat sich im September zu den anteiligen Kosten nicht erklärt, da die Planungsleistungen nicht voll erbracht wurden. Zudem muss ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden. dito Der Zuwendungsantrag muss bis Juni 2018 eingereicht sein. Erfolgt der Bewilligungsbescheid kann die Ausführungsplanung in 2019 beauftragt werden und das Ausschreibungsverfahren für den Bau in 2020 eingeleitet werden. Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017 Bewirtschaf- Projektdefinition tender Fachbereich PSP-Element Investitionsmaßnahme konkrete Bezeichnung 3 4 Sachkonto Ansatz Einzahlungen 2017 (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Einzahlungen APL/ÜPL Einzahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Einzahlungen ISTPrognose zum 31.12.2017 5 6 7 8 9 Anlage 1 Ansatz Auszahlungen 2017 Ermächtigungsübertragung Auszahlungen Vorjahr Auszahlungen APL/ÜPL Auszahlungen Deckungsfähig Auszahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Auszahlungen Obligo Auszahlungs-IST Prognose zum 31.12.2017 10 11 12 13 14 15 16 1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd. liches) Vergabeverfahren Datum der 3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche me Regressansprüche 1 2 66 7.666301 7.666301.700.200 Fischeln Süd-West 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 400.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Die Planung der Baumaßnahme Fischeln-Südwest soll weiter verfolgt werden. 66 7.666311 7.666311.705.300 Ostwall 2-5 BA 68130000 -1.183.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666311 7.666311.700.100 Ostwall 2-5 BA (UdU) 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 1.033.000,00 1.744.405,30 0,00 0,00 0,00 57.723,44 0,00 3 4 66 7.666311 7.666311.700.110 Ostwall 2-5 BA (UdU) 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.219,90 884.007,85 8.219,90 66 7.666311 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 49.474,16 853.631,66 49.474,16 66 7.666311 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.398,26 6.030,26 4.511,59 66 7.666311 7.666311.700.111 Ostwall 2-5 BA (UdU78520000 Verkehrsfläche) 7.666311.700.112 Ostwall 2-5 BA (UdU78520000 Lichtsignalanlagen) 7.666311.700.113 Ostwall 2-5 BA (UdU-Beleuchtung) 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 78.883,08 0,00 3 4 3 4 3 4 3 Nach Abschluss der Nachverhandlungen und Abrechnung der Obligos kann der Schlussverwendungsnachweis gestellt werden. Somit konnte bisher nicht alles auf eine Förderfähigkeit geprüft werden. Die Nachverhandlungen ziehen sich in die Länge. Das Volumen der Kosten aus den Rechtsstreitigkeiten bzw. laufenden Klageverfahren ist derzeit nicht absehbar. Ein Schlussverwendungsnachweis kann frühestens Ende 2018 erstellt werden. Unstrittige Obligos wurden in 2017 kassenwirksam; über die darüberhinaus entstehenden Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Aussage getroffen werden. Mit zwei Firmen konnte eine Einigung erzielt werden. Abhängig vom ersten Rechtsverfahren ist auch die Straßenbaufirma, deren Forderungen sich auf 1,2 Mio. EUR belaufen. Der Planansatz und der Ermächtigungsrest ergeben in der Summe 2.777.405,30 EUR. Die verbleibenden Mittel sind zu übertragen, da sie auch zur Beauftragung der 2 Einhausungen Rheinstr. und Theaterplatz, Ertüchtigung der Minus 1. Ebene (techn. Ausrüstung erneuern) und der Barrierefreiheit im Haltestellenbereich notwendig sind. 66 7.666311 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 149.910,94 28.824,71 149.910,94 66 7.666351 7.666311.700.115 Ostwall 2-5 BA (UdU-Andere Bauten) 7.666351.705.200 Hafenring 2. BA 68100000 -94.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 66 66 66 66 66 7.666351 7.666351 7.666351 7.666351 7.666356 7.666356 7.666351.705.100 7.666351.700.200 7.666351.700.201 7.666351.700.203 7.666356.705.100 7.666356.700.200 Hafenring 2. BA Hafenring 2. BA Hafenring 2. BA (Verkehrsfläche) Hafenring 2. BA (Beleuchtung) Aufweitung Kölner Straße Aufweitung Kölner Straße 68110000 78520000 78520000 78520000 68110000 78520000 -16.700,00 0,00 0,00 0,00 -1.325.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.500.000,00 0,00 181.537,11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 39.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.107,48 97.726,25 110.840,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.107,48 97.726,25 110.840,71 0,00 0,00 66 7.666411 7.666411.705 Erneuerung von Straßen und Gehwegen 68150000 0,00 -113.900,00 -262.701,89 -262.701,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666411 7.666411.700.100 Erneuerung von Straßen und Gehwegen 7.666411.700.221 Erneuerung von Straßen und Gehwegen (Bahnhofsstraße) 7.666411.700.241 Erneuerung von Straßen und Gehwegen (Düsseldorfer Straße, von Hafenstraße Fegeteschstraße) 7.666411.700.281 Erneuerung von Straßen und Gehwegen (Moerser Straße, von Husarenallee - Palmstraße) 7.666411.700.291 Erneuerung von Straßen und Gehwegen (Moerser Straße, von Palmstraße - Naussauer Ring) 7.666411.700.301 Erneuerung von Straßen und Gehwegen (Moerser Straße, von Nassauer Ring bis Heyenbaumstraße) 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500.000,00 461.041,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666411 66 7.666411 66 7.666411 66 7.666411 66 7.666411 17 Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich ) 18 19 Die Ausführung der Arbeiten stagniert. Aus diesem Grunde wurde das Obligo in 2017 nicht kassenwirksam. 3 4 In 2018 kann dann der Schlussverwendungsnachweis erstellt werden, sodass Fördermittel erst dann abgerufen werden können. dito Die Maßnahme ist schlussgerechnet. dito dito dito 7.666356.705.200 Mit Schreiben vom 15.05.2017 übermittelte die Bezirksregierung den Bescheid über den zuwendungsunschädlichen Baubeginn. Diese Zustimmung gilt nur, soweit mit der Maßnahme bis zum 22.05.2018 begonnen wurde. Die Kostenfestsetzung wurde am 07.11.2017 beschlossen. Auf Wunsch des Zuwendungsgebers muss die Planung erweitert und aktualisiert werden, z.B. um die Barrierefreiheit. Eine Eigenplanung erfolgt im Bereich der Gleise, Fahrdraht und Haltestelle durch die SWK. 1) für Maßnahme Moerser Str. v. Palmstr. bis Nassauerring = 262.701,89 EUR. Dies musste aufgeteilt werden, da ein Teil investiv verbucht werden musste und der andere Teil konsumtiv. Die Einnahmen waren höher als die Ausgaben. Die Einnahme wurde nach Straßenbenutzungsvertrag errechnet. Es ergab sich nun: 148.710,78 EUR investive Verbuchung und 67.753,46 EUR konsumtive Verbuchung. 2) für die Maßnahme Moerser Str. v. Nassauerring bis Heyenbaumstr.: 113.991,11 EUR investive Verbuchung und 40.170,06 EUR konsumtive Verbuchung. 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22.528,94 0,00 22.528,94 06.2017 schlussgerechnet 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 68.444,46 0,00 68.444,46 10.2016 schlussgerechnet 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 111.489,36 0,00 111.489,36 05.2017 schlussgerechnet 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 113.837,29 0,00 113.837,29 05.2017 schlussgerechnet 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 148.556,96 0,00 148.556,96 10.2017 schlussgerechnet 7 Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017 Bewirtschaf- Projektdefinition tender Fachbereich 1 2 66 7.666411 66 7.666411 66 7.666411 66 7.666411 66 7.666416 66 7.666471 66 7.666471 66 66 66 66 66 7.666486 7.666491 7.666491 7.666491 7.666551 66 7.666576 66 66 PSP-Element Investitionsmaßnahme konkrete Bezeichnung Sachkonto Ansatz Einzahlungen 2017 (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Einzahlungen APL/ÜPL Einzahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Einzahlungen ISTPrognose zum 31.12.2017 Ansatz Auszahlungen 2017 Ermächtigungsübertragung Auszahlungen Vorjahr Auszahlungen APL/ÜPL Auszahlungen Deckungsfähig 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 7.666411.700.321 Erneuerung von Straßen und 78520000 Gehwegen (Düsseldorfer Straße, von Hafenstraße - Floßstraße) 7.666411.700.361 Erneuerung von Straßen und 78520000 Gehwegen (Moerser Landstraße) 7.666411.700.371 Erneuerung von Straßen und 78520000 Gehwegen (Wilhelmshofallee) Anlage 1 Auszahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Auszahlungen Obligo Auszahlungs-IST Prognose zum 31.12.2017 14 15 16 1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd. liches) Vergabeverfahren Datum der 3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche me Regressansprüche 17 Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich ) 18 19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 528.726,19 0,00 528.726,19 10.2017 schlussgerechnet 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 149.787,51 0,00 149.787,51 07.2017 schlussgerechnet 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 174.474,78 412.329,35 174.474,78 3 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.950,77 0,00 1.950,77 1 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 400.000,00 0,00 99.000,00 0,00 498.745,59 0,00 498.745,59 3 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 41.000,00 0,00 40.906,25 0,00 3 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 240.000,00 5.100,00 0,00 -41.000,00 0,00 180.892,02 0,00 3 78321000 68170000 68180000 68811000 78520000 0,00 -100.000,00 -50.000,00 -2.900.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -117.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -117.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.712,45 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.974,20 0,00 0,00 0,00 0,00 3.738,25 0,00 0,00 0,00 0,00 4.974,20 7.666576.700.100 Rheinblick 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 200.000,00 26.040,53 0,00 0,00 140.871,81 4.472,88 140.871,81 7.666581 7.666581 7.666581.705 Konzept Gewässerentwicklung 7.666581.700.100 Konzept Gewässerentwicklung 68110000 78520000 -80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 38.561,30 0,00 17.657,64 0,00 38.561,30 66 7.666596 7.666596.700.200 Stadtumbau West Neusser Straße 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 356.786,40 -86.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666596 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 571.853,41 109.423,13 571.853,41 66 66 66 7.666611 7.666611 7.666661 68110000 78520000 68110000 0,00 0,00 -400.000,00 0,00 0,00 0,00 -38.000,00 0,00 0,00 -38.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 224.043,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.777,93 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.777,93 0,00 66 7.666661 7.666596.700.201 Stadtumbau West Neusser Straße (Verkehrsfläche) 7.666611.705 Sanierung Rheindeiche 7.666611.700.100 Sanierung Rheindeiche 7.666661.705 Stadtumbau West Vorplatz KaiserWilhelm-Museum 7.666661.700.100 Stadtumbau West Vorplatz KaiserWilhelm-Museum 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 1.082.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666661 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.070,35 0,00 3.070,35 66 7.666671 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 53.869,81 0,00 0,00 42.221,34 0,00 42.221,34 66 7.666681 68110000 -400.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666681 78211000 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 0,00 66 7.666681 7.666681.700.100 Knoten Düsseldorfer Straße/Floßstr. 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 775.000,00 0,00 0,00 0,00 987,70 143.309,00 987,70 3 66 7.666711 7.666711.700.100 Sanierung Linner Mühlbach Hochwasser Pumpwerk 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 572.448,13 0,00 0,00 66.621,40 7.483,03 66.621,40 1 66 7.666726 7.666726.705 68110000 -23.400,00 0,00 -25.100,00 -25.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.666411.700.381 Erneuerung von Straßen und Gehwegen (Verkehrsfläche) 7.666416.700.200 Kostenbeteiligung SWK Straßen und Gehwege 7.666471.700.100 Bahnhofsunterführung Umfeld Oppum 7.666471.700.200 Bahnhofsunterführung Umfeld Oppum 7.666486.700.100 Ankauf Fahrzeuge 7.666491.705 Beiträge und ähnliche Abgaben 7.666491.705 Beiträge und ähnliche Abgaben 7.666491.715 Beiträge und ähnliche Abgaben 7.666551.700.100 Erneuerung Lichtsignalanlage Düsseldorfer Str. 7.666661.700.101 Stadtumbau West Vorplatz KaiserWilhelm-Museum (Verkehrsfläche) 7.666671.700.100 Lichtsignalanlage Neue Hauptfeuerwache 7.666681.705 Knoten Düsseldorfer Straße/Floßstr 7.666681.700.200 Knoten Düsseldorfer Straße/Floßstr (Ankauf von Grundstücken) B&R Bellenweg 8 Die Bauausführung der Maßnahme Wilhelmshofallee war im IV. Quartal 2017 witterungsabhängig. Aus diesem Grunde sind 412.329,35 EUR nach 2018 zu übertragen. Düsseldorfer Str. Floßstr. bis Rheinbrücke, Vorarbeiten zur Maßnahme in 2018. Die Maßnahmen sind nach Straßenbenutzungsvertrag §4 (Stadt Krefeld/SWK Mobil) zwingend durchzuführen, da die Verkehrssicherheit für den Individualverkehr, insbesondere Zweiradfahrer und die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der Straßenbahn nicht gewährleistet werden konnte. Siehe Folgezeile. Die Lieferung der Fahrradboxen ist abhängig vom Bauzeitenverlauf. Die Mittel sind nach 2018 zu übertragen. Der Baumaßnahme wird in 2018 ausgeführt. Es können keine Winteraktivitäten vor Ort ausgeführt werden. Die Mittel sind nach 2018 zu übertragen. Die Beschaffung von Spezialfahrzeugen erfolgt in Abstimmung mit der AÖR. Siehe PSP-Element 7.666836.715 Eine Kreuzungsvereinbarung wurde mit der Hafen GmbH und der Stadt Krefeld abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde dem Land zur Genehmigung zugeleitet. Um diese Genehmigung zu erteilen, benötigt das Land eine wirtschaftlich-technische Prüfung. Die Ausschreibung wird in 2018 erfolgen. Die Stadt Krefeld wurde von der Bezirksregierung aufgefordert, die Hochwasserschutzanlage zu sanieren. Die Stadt Krefeld ist hochwasserschutzpflichtig und somit für die Umsetzung der Maßnahme zuständig. Parallel erfolgt eine rechtliche und technische Prüfung zur Umwandlung des Rheinuferareals in ein Hochufer. Die Machbarkeitsstudie sagt aus, dass die Umwandlung in ein Hochufer möglich ist. Eine Abstimmung mit der Bezirksregierung zur Machbarkeitsstudie wird im Januar 2018 eingereicht. Nach positiver Bescheidung der Machbarkeitsstudie wird ein Planfeststellungsverfahren erarbeitet und voraussichtlich 2020 durchgeführt. Der Abruf der Förderung kann erst nach Vorliegen der Auszahlungen erfolgen. Der Auftrag zur Aufstellung eines Konzeptes wurde mit rd. 47.000 EUR vergeben. Erst nach Vorliegen des Konzeptes ist eine Vergabe der Planung möglich, die in 2018 umgesetzt wird. 3 Die Maßnahme wird in 2018 schlussgerechnet. Eine Bauabnahme erfolgt in der 2. KW 2018. Die Restmittel sind nach 2018 zu übertragen. Die Maßnahme ist schlussgerechnet. Der Abruf der Förderung kann erst nach Vorliegen der Auszahlungen erfolgen. Die Maßnahme wird in 2018 ausgeschrieben und der Baubeginn wird im III. Quartal erfolgen. Die Mittel sind im Haushalt 2018 eingestellt. Da der fließende Verkehr in der Innenstadt über die Marktstr. und Nebenstraßen geleitet werden muss, ist die Maßnahme KInvFöG Markstr. als erstes fertig zu stellen. dito schlussgerechnet. 2018 Mit der Rechnungslegung ist erst zum Jahresende 2018 zu rechnen. Daher konnten in 2017 keine Mittel beim Fördergeber abgerufen werden. Es bestehen erhebliche Schwierigkeiten wegen der Vorkaufsrechte. Der beauftragte Notar wird alle Vorkaufsberechtigten anschreiben müssen, was zu einer erheblichen Zeitverzögerung und Kostensteigerung führen wird. Ein Ermächtigungsrest ist zu bilden. Seit September wird die Planung der Leitungsverlegungen durchgeführt, nachdem die Kostenerklärung von rd. 142.000 EUR von der Stadt Krefeld unterzeichnet wurde; diese ist verpflichtend und führt in 2018 zur Kassenwirksamkeit. Die eigentlichen Leitungsverlegungen erfolgen in 2018; daraus resultiert der nachfolgende Straßenbau. Die Mittel müssen nach 2018 übertragen werden. Maßnahme konnte nicht umgesetzt werden (s. Bericht 31.12.2016). Es wurden provisorisch zwei Pumpen umgeschlossen. Bei steigendem Wasserpegel, Starkregen könnten weitere Pumpen angeschlossen werden (Trotzdem, es bleibt Gefahr in Verzug und dann sofortiger Handlungsbedarf). Die Planung und Erstellen des Leistungsverzeichnisses zur Bauwerkssanierung konnte in 2017 nicht schlussgerechnet werden. Daher liegt noch kein Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung vor. Die Mittel sind nach 2018 zu Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017 Bewirtschaf- Projektdefinition tender Fachbereich PSP-Element Investitionsmaßnahme konkrete Bezeichnung 3 4 Sachkonto Ansatz Einzahlungen 2017 (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Einzahlungen APL/ÜPL Einzahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Einzahlungen ISTPrognose zum 31.12.2017 Ansatz Auszahlungen 2017 Ermächtigungsübertragung Auszahlungen Vorjahr Auszahlungen APL/ÜPL 5 6 7 8 9 10 11 12 Anlage 1 Auszahlungen Deckungsfähig Auszahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Auszahlungen Obligo Auszahlungs-IST Prognose zum 31.12.2017 13 14 15 16 1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd. liches) Vergabeverfahren Datum der 3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche me Regressansprüche Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich ) 1 2 17 18 19 66 7.666726 7.666726.700.200 B&R Bellenweg 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.400,00 0,00 13.328,00 0,00 3 2018 66 7.666726 7.666726.700.100 B&R Bellenweg 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 66.500,00 0,00 -9.200,00 -13.400,00 20.000,00 18.133,40 20.000,00 3 2018 66 7.666731 7.666731.700.100 Rheinuferstr. 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 340.000,00 45.211,65 0,00 0,00 53.521,30 0,00 53.521,30 3 Die Überdachung der Fahrradabstellanlage kann erst nach Straßenbau erfolgen. Die Mittel sind zu übertragen. Der Straßenbau wird in 2018 fertig gestellt. Die Mittel sind nach 2018 zu übertragen. Die Planung und die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses durch das beauftragte Ingenieurbüro verzögerte sich. Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt in 2018. Die Bauausführung ist abhängig von hochwasserfreien Zeiten. Ein ÜPL-Antrag für das Jahr 2018 wurde gestellt, da sich die Kostenfestsetzung auf rd. 1,56 Mio EUR beläuft. Daher sind die Resrtmittel nach 2018 zu übertragen, der Planansatz 2018 beträgt 1.030.000 EUR. 66 66 7.666746 7.666761 7.666746.700.210 Hafenerschließung 78211000 7.666761.700.100 Kreisverkehr Oberbenrader Straße 78211000 (Ankauf von Grundstücken) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 800.000,00 50.000,00 700.000,00 0,00 -90.000,00 0,00 0,00 0,00 1.391.370,51 0,00 0,00 0,00 1.391.370,51 0,00 66 7.666761 7.666761.700.100 Kreisverkehr Oberbenrader Straße 78520000 (Verkehrsfläche) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40.800,00 0,00 0,00 0,00 14.479,47 0,00 1 66 7.666781 7.666781.700.100 Rheinblick KronenstraßeCasinogasse 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 93.000,00 0,00 0,00 12.800,00 20.079,18 12.800,00 1 66 7.666801 7.666801.705 -1.065.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666801 Lichtsignalanlage Beschleunigung 68110000 ÖPNV 5. BA 7.666801.700.100 Lichtsignalanlage Beschleunigung 78520000 ÖPNV 5. BA 0,00 0,00 0,00 0,00 1.775.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 86.627,04 0,00 66 7.666806 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 300.000,00 0,00 -177.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666816 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 550.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666821 68100000 -297.000,00 0,00 -297.264,00 -297.264,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666821 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 330.000,00 0,00 0,00 0,00 270.000,00 60.000,00 270.000,00 66 7.666836 68811000 0,00 0,00 -1.202.776,42 -1.202.776,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666841 0,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 66 7.666846 7.666841.700.100 Neubau diverser 78520000 Beleuchtungsanlagen 7.666846.700.100 Lichtsignalanlage Dießemer Bruch 78520000 (Alexianer Krankenhaus) 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 7.666861 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 90.000,00 0,00 0,00 717,57 0,00 7.666806.700.100 Neugestaltung Hülser Kirmesmarkt 7.666816.700.100 Erneuerung Gewässerverrohrung Hauptstraße 7.666821.705 B&R Anlag. In Verbindung ÖPNV Klimaschutz Radverkehr 7.666821.700.100 B&R Anlag. In Verbindung ÖPNV Klimaschutz Radverkehr 7.666836.715 Sondernutzung Gestattung Beiträge 7.666861.700.100 Knoten Moerser Straße/Heyenbaumstraße (Marcelli) 78520000 9 2017 1 schlussgerechnet. Die Mittel werden zum Haushalt 2019 neu angemeldet. Die gebundenen Mittel beziehen sich auf die Planungsbeauftragung bis zur Genehmigungsplanung. Im Abstimmungsverfahren mit Planungsbeteiligten, Versorgungsträgern und dem Straßenbaulastträger Straßen NRW wird sich zeigen, welche Randbedingungen sich für die weitere Planung ergeben, z.B. auch hinsichtlich Bundesverkehrswegeplan und B9. Hiervon wird die noch zu beauftragende Ausführungsplanung abhängig gemacht. Das beauftragte Ing.Büro konnte in 2017 die Planung nicht mehr fortführen. Z.Zt. bestehen einige zeitliche Unwägbarkeiten, die Auswirkungen auf den weiteren Ablauf des Auftrages haben: Das Ausschreibungsverfahren "Bodenuntersuchungen" musste aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden. Der Zeitpunkt zur Ausführung kann nicht terminiert werden. Weiterhin muss eine Vorbesprechung mit den Gremien erfolgen. Der Planansatz 2018 beläuft sich auf 700.000 EUR und ist aus jetziger Sicht auskömmlich. Eine Kreuzungsumbauplanung an 16 Knoten wurde an ein externes Ing.-Büro in 2017 vergeben. Zur Fortführung der Planung und der daraus entstehenden Kassenwirksamkeit in 2018 ist das bestehende Obligo zu übertragen. Der Planansatz in 2018 beläuft sich auf 0,00 EUR. Erst in 2021 sind 20.000 EUR für erneute Planungskosten im Haushalt 2018 ff vorgesehen. Ausfall der Mittel aus 2017. Die Maßnahme wurde zum Haushalt 2018 mit 300.000 und für 2019 mit 500.000 EUR neu angemeldet. Die Maßnahme wurde zum Haushalt 2018 neu angemeldet. Planansatz 2019 550.000 EUR. Ausfall der freien Mittel aus 2017. Der Planansatz 2018 beläuft sich auf 499.060 EUR und ist zur weiteren Abwicklung auskömmlich. Die tatsächlichen Einnahmen von 1.202.776,42 EUR sind hinter der Einnahmeerwartung von 2.900.000 Euro zurückgeblieben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum bei gleichbleibendem Arbeitsaufwand überwiegend straßenbauliche Maßnahmen mit deutlich geringerem Investitionsvolumen als beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch abgerechnet wurden. Darüber hinaus waren Beitragsrückflüsse für Maßnahmen eingeplant, die sich baulich verzögerten und daher nicht zeitnah abgeschlossen werden konnten. Zur Abrechnung nach BauGB lag lediglich eine Erschließungsmaßnahme mit entsprechend höherer Beitragseinnahme vor; andere Erschließungsmaßnahmen wurden über Verträge mit Investoren abgewickelt und führten aus diesem Grunde zu keinen weiteren Beitragseinnahmen. Der für 2017 geplante Teilabschnitt Kölner Straße befindet sich im Bau und wird in 2018 schlussgerechnet. Die Mittel sind nach 2018 zu übertragen. Zum Alexianer Krankenhaus soll eine neue Buslinie geführt werden. Damit der Bus von der Stichstraße sicher auf den Dießemer Bruch einbiegen kann, ist wegen der Verkehrsmengen auf dem Dießemer Bruch an dieser Stelle eine neue Signalanlage erforderlich. Die Kostenfestsetzung kann erst 2018 beschlossen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 187.000 EUR. Im Haushalt 2018 sind 110.000 EUR vorgesehen. Ein ÜPL-Antrag wird notwendig in 2018. Die Mittel sind zu übertragen. Die Untersuchung der Senkenleitung wurde in 2017 an eine externe Firma vergeben. Rechnungseingang und damit Kassenwirksamkeit wird Anfang 2018 erfolgen. Die Mittel sind zu übertragen. Investitionsbericht zum Stichtag 31.12.2017 Bewirtschaf- Projektdefinition tender Fachbereich PSP-Element Investitionsmaßnahme konkrete Bezeichnung 3 4 Sachkonto Ansatz Einzahlungen 2017 (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) 5 Einzahlungen APL/ÜPL Anlage 1 Einzahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Einzahlungen ISTPrognose zum 31.12.2017 Ansatz Auszahlungen 2017 Ermächtigungsübertragung Auszahlungen Vorjahr Auszahlungen APL/ÜPL Auszahlungen Deckungsfähig Auszahlungen Anordnungssoll (Stichtag) Auszahlungen Obligo Auszahlungs-IST Prognose zum 31.12.2017 8 9 10 11 12 13 14 15 16 1) in der Planung (Voraussicht2) im lfd. liches) Vergabeverfahren Datum der 3) in der Abwicklung Inbetriebnah4) mögliche me Regressansprüche 1 2 6 7 67 67 67 7.667001 7.667001 7.667001 7.667001.705 Durchführung Landschaftsplan 7.667001.700.100 Durchführung Landschaftsplan 7.667001.700.200 Durchführung Landschaftsplan 68110000 78211000 78530000 -40.000,00 0,00 0,00 -34.000,00 0,00 0,00 -39.475,71 0,00 0,00 -39.475,71 0,00 0,00 0,00 10.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 48.660,40 0,00 0,00 323,74 0,00 0,00 48.660,40 67 7.667006 7.667006.705 68150000 0,00 0,00 -1.000,00 -1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 67 7.667006 68180000 -30.000,00 0,00 -10.262,50 -27.849,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 67 7.667006 78211000 0,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 107.282,56 47.700,00 0,00 119.290,29 4.345,63 119.290,29 67 7.667006 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 36.100,00 0,00 12.652,03 0,00 12.652,03 67 7.667011 7.667006.700.400 Ersatzleistungen nach §15 BNatschG 7.667011.705 Renaturierung Niepkuhlen 68110000 0,00 0,00 -1.067,17 -1.067,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 67 7.667011 7.667011.700.100 Renaturierung Niepkuhlen 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 108.047,00 0,00 0,00 73.099,99 24.162,45 79.099,99 67 67 7.667041 7.667041 7.667041.770.100 Ankauf Fahrzeuge 7.667041.700.100 Ankauf Fahrzeuge 68310000 78321000 0,00 0,00 -2.900,00 0,00 -2.927,77 0,00 -2.927,77 0,00 0,00 87.220,00 0,00 98.220,00 0,00 27.500,00 0,00 0,00 0,00 167.184,20 0,00 45.755,80 0,00 167.184,20 67 7.667046 68310000 0,00 -27.500,00 -27.500,00 -27.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 67 7.667046 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 26.333,41 0,00 59.514,37 5.777,98 59.514,37 67 7.667051 7.667046.770.100 Anschaffung von Maschinen und Geräten 7.667046.700.100 Anschaffung von Maschinen und Geräten 7.667051.700.100 Wegeinstandsetzung 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 20.900,00 0,00 0,00 5.700,00 65.113,84 7.700,00 67 7.667081 7.667081.700.100 Herrichtung von Grabfeldern 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 8.169,48 0,00 0,00 0,00 33.169,48 0,00 67 67 7.667086 7.667086 7.667086.705 Renaturierung Flöthbach 7.667086.700.100 Renaturierung Flöthbach 68110000 78520000 0,00 0,00 -54.104,00 0,00 -54.104,00 0,00 -54.104,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61.480,00 0,00 0,00 0,00 41.066,56 0,00 20.413,44 0,00 41.066,56 67 7.667121 7.667121.705.300 Stadtumbau West 68110000 0,00 -1.048.000,00 0,00 -73.700,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 67 67 67 67 67 67 67 7.667121 7.667121 7.667121 7.667121 7.667121 7.667121 7.667121 7.667121.705.550 7.667121.705.600 7.667121.705.100 7.667121.705.400 7.667121.700.100 7.667121.700.200 7.667121.700.300 Stadtumbau West Stadtumbau West Stadtumbau West Stadtumbau West Stadtumbau West Stadtumbau West Stadtumbau West 68110000 68110000 68180000 68180000 78520000 78520000 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -225.600,00 -325.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.275,00 -374,73 0,00 0,00 0,00 -20.000,00 0,00 -9.275,00 -374,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.500,00 0,00 49.769,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.310.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.774,90 0,00 42.839,91 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.834,69 6.929,80 0,00 0,00 0,00 0,00 4.774,90 1.834,69 42.839,91 67 7.667121 7.667121.700.400 Stadtumbau West 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 170.623,00 0,00 0,00 69.187,44 65.642,56 69.187,44 1 2 3 67 7.667121 7.667121.700.550 Stadtumbau West 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 282.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 67 7.667121 7.667121.700.600 Stadtumbau West 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 407.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 67 7.667126 7.667126.700.100 Neubau Niepkuhlenbrücke 78530000 0,00 0,00 0,00 0,00 408.190,00 15.024,50 0,00 0,00 398.834,94 24.379,56 398.834,94 3 67 7.667131 7.667131.700.100 Sanierung Wall- und Rheinanlagen 78520000 0,00 0,00 0,00 0,00 200.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 67 67 7.667171 7.667181 7.667171.700.100 Fahrzeug mit Greifer 78321000 7.667181.700.100 Ersatz Großgeräte und Fahrzeuge 78321000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200.000,00 168.861,00 120.340,00 0,00 -15.833,41 0,00 0,00 167.790,00 213.645,61 0,00 90.860,98 167.790,00 269.506,59 3 67 67 7.667196 7.667201 7.667196.770 7.667201.770 0,00 0,00 -44.514.747,00 0,00 -215.000,00 -3.863.914,00 -17.290,00 -215.685,00 -32.482.409,58 -17.290,00 -215.685,00 -32.609.035,34 0,00 0,00 52.447.540,00 0,00 0,00 11.933.831,13 0,00 0,00 4.092.630,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28.672.661,52 0,00 0,00 10.414.997,08 0,00 0,00 30.773.139,54 Ersatzleistungen nach §15 BNatschG 7.667006.705 Ersatzleistungen nach §15 BNatschG 7.667006.700.100 Ersatzleistungen nach §15 BNatschG Verkauf Grundstücke Verkauf Grundstücke 68210000 68210000 10 17 18 Sachstand und/oder Begründung (immer erforderlich ) 19 Erfolgte Mittelabrufe 39.475,71 EUR Es war ein Grundstückskauf vorgesehen, der jedoch scheiterte. Abplaggen von Heideflächen Egelsberg und Anlage Kleingewässer Kullpfad: Beide Maßnahmen sind abgeschlossen. Zurzeit liegen keine weiteren Planungen vor. Folgende Grundstücksankäufe sind abgeschlossen: Korekamp, Pescher und Voltaplatz. Die Restmittel müssen nach 2018 übertragen werden, da weitere Ankäufe im Verlauf sind. Die Maßnahmen sind beauftragt, aber noch nicht abgeschlossen. Die Restmittel müssen daher nach 2018 übertragen werden. 3 1 3 3 1 3 1 3 4 1 3 4 1 3 1 2 3 1 1 05.2017 Die Maßnahme ist abgeschlossen. Es stehen jedoch noch Schlussrechnungen aus. Die Restmittel sind daher nach 2018 zu übertragen. Es sind noch nicht alle Fahrzeuge ausgeliefert. Die Übertragung der Mittel nach 2018 ist daher erforderlich. Ende 2017 Sämtliche Einzahlungen wurden für weitere investive Beschaffungsmaßnahmen per Nachbewilligung verteilt. 2018 Unterschiedliche Beschaffungsmaßnahmen, die teilweise noch nicht abgeschlossen sind, Restmittel sind zu übertragen. 12.2018 Die Mittelverwendung muss immer gemeinsam mit dem PSP-Element 7.667081.700.100 gesehen werden (Maßnahmenzusammenhang). Maßnahmen aus 2017 wurden weitestgehend abgeschlossen. Die gebundenen Mittel von 1.113,84 EUR stehen noch zur Abrechnung an. Die übrigen gebundenen Mittel werden zwingend für die Herstellung des neuen, aus der Bürgerschaft geforderten Baumgrabfeldes in Fischeln benötigt. Eine erste Kostenschätzung geht von rd. 86.000 EUR aus. Die Übertragung der entsprechenden Ermächtigungsreste wird beantragt. 12.2018 Die Mittelverwendung muss immer gemeinsam mit dem PSP-Element 7.667051.700.100 gesehen werden (Maßnahmenzusammenhang). Die gebundenen Mittel werden zwingend für die Herstellung des neuen, aus der Bürgerschaft geforderten Baumgrabfeldes in Fischeln benötigt. Eine erste Kostenschätzung geht von rd. 86.000 EUR aus. Die Übertragung der entsprechenden Ermächtigungsreste wird beantragt. keine weitere Planung 03.2018 Abflachung von Ufer: Die wasserrechtliche Genehmigung ist erteilt. Die Maßnahme konnte in 2017 noch nicht vollständig fertiggestellt werden. Die Fördermittel sind bei der Bezirksregierung abgerufen. Mit der Fertigstellung ist Anfang 2018 zu rechnen. Die Restmittel in Höhe von 20.413,44 EUR müssen daher übertragen werden. Landeszuweisung Stadtterasse Wallviereck, Landeszuweisung Ergänzung Westwall Wallviereck, Landeszuweisung Ergänzung Südwall 06.2015 08.2016 08.2018 05.2017 07.2017 01.2018 Kaiser Friedrich Hain: Die Restmittel müssen nach 2018 übertragen werden. Stadtgarten: Die Maßnahme ist abgeschlossen. Stadtterasse: Die in 2017 nicht ausgezahlten Mittel sollen nach 2018 übertragen werden. Neugestaltung Blumenplatz: Die Restmittel müssen zur Ausführung von Restarbeiten nach 2018 übertragen werden. Wallviereck, Ergänzung Westwall: Die Mittel stehen im Haushalt 2018 wieder zur Verfügung. Wallviereck, Ergänzung Südwall: Die Mittel stehen im Haushalt 2018 wieder zur Verfügung. Der Bau der Niepkuhlenbrücke ist abgeschlossen. Die Abschlussrechnungen stehen jedoch noch aus. Die Restmittel sind daher nach 2018 zu übertragen. Die Maßnahme ist abhängig vom Fortschritt der Tiefbaumaßnahmen. Erst nach deren Beendigung kann mit den Grünarbeiten begonnen werden. Da gerade erst einen neuer Planungsauftrag vergeben wurde (Stand 20.12.2017), werden für 2017 keine Mittel abfließen. Die Übertragung der Mittel nach 2018 ist daher erforderlich. Alle geplanten Anschaffungen aus 2016 und 2017 wurden realisiert. Der Beschaffungsauftrag des Minikippers (MB über 35.000 EUR) wird erst im 1. Quartal 2018 realisiert. Die Übertragung des Ermächtigungsrestes wird veranlasst. Verfügbare Mittel wurden per Nachbewilligung u.a. auf PSP 7.667046.700.100 - 78321000 zur Beschaffung priorisierter Anlagegüter übertragen. Verkauf Korekamp Es werden keine weiteren Grundstücke verkauft.