Daten
Kommune
Krefeld
Größe
322 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:28
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4889 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201 - bg Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
14.03.2018
Betreff
Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 31.12.2017
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4889 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 wurden neben den laufenden Investitionsmaßnahmen
weitere Investitionen durch die Fachbereiche angemeldet. Da bereits in den Haushaltsjahren 2015 und
2016 die Notwendigkeit erkannt worden ist, über die Investitionsmaßnahmen zu berichten, wird auf Basis
des Haushaltsplans 2017 die Abwicklung der investiven Maßnahmen dargestellt.
Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss.
1. Festwerte/ geringwertige Wirtschaftsgüter/ Maßnahmen bis 50.000 EUR im Einzelfall
Auf der Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine Prognose zum Jahresende erstellt, die dem aktuellen Anordnungssoll entspricht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Planansatz
Ermächtigungsreste
APL/ÜPL
Prognose
Einzahlungen
0,00
0,00
-67.590,00
-69.870,00
Auszahlungen
1.341.290,00
47.900,00
109.490,00
1.098.610,28
2.280,00
400.069,72
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)
Festwerte
Planansatz
Ermächtigungsreste
APL/ÜPL
Prognose
Einzahlungen
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)
Maßnahmen bis 50.000 EUR
Planansatz
Ermächtigungsreste
APL/ÜPL
Prognose
0,00
0,00
-2.458,00
-2.458,00
Auszahlungen
3.378.800,00
162.277,52
465.218,00
3.411.802,36
0,00
594.493,16
Einzahlungen
0,00
0,00
-55.341,01
-150.744,74
Auszahlungen
2.045.160,00
633.304,54
6.971,01
1.483.344,79
95.403,73
1.202.090,76
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)
Zum Jahresende beläuft sich die tatsächliche Haushaltsverbesserung bei diesen Haushaltspositionen auf
2.294.337,37 EUR.
2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage 1)
Begründung
Maßnahmen über 50.000 EUR (ohne KInvFöG)
Planansatz
Ermächtigungsreste
APL/ÜPL
Prognose
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)
Seite 3
Einzahlungen
-44.514.747,00
0,00
-3.863.914,00
-32.609.035,34
Auszahlungen
52.447.540,00
11.933.831,13
4.092.630,00
30.773.139,54
-15.769.625,66
37.700.861,59
Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 1 entnommen werden.
3. KInvFöG Maßnahmen (Anlage 2)
KInvFöG Maßnahmen
Planansatz
Ermächtigungsreste
APL/ÜPL
Prognose
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)
Einzahlungen
-9.481.110,00
0,00
-577.000,00
-955.553,88
Auszahlungen
10.505.700,00
1.897.406,61
174.000,00
2.890.648,97
-9.102.556,12
9.686.457,64
Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 2 entnommen werden.
4. Fazit
Aus den unter den Punkten 1 bis 3 dargestellten Maßnahmen errechnen sich Gesamteinzahlungen in
Höhe von 33.787.661.96 EUR, denen Gesamtauszahlungen in Höhe von 39.657.545,94 EUR gegenüberstehen, sodass sich ein Eigenfinanzierungsbedarf von 5.869.883,98 EUR errechnet.
Diesem steht eine Kreditaufnahme im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" in Höhe von
470.000 EUR gegenüber.
Der verbleibende Eigenfinanzierungsbedarf von 5.399.883,98 EUR kann über Finanzierungsüberschüsse
aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden, deren genaue Höhe erst mit Vorlage des Jahresabschlusses feststeht, sodass die verbleibende Kreditermächtigung von 8.873.630 EUR in 2017 nicht in Anspruch genommen werden muss.
Darüber hinaus handelt es sich zwar um finanzielle Veränderungen in 2017, nicht aber zwingend um tatsächliche Einsparungen. In einer Vielzahl von Fällen ist die Bildung von Ermächtigungsresten erforderlich.