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Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 31.12.2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
322 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:28
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4889 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201 - bg Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 14.03.2018 Betreff Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 31.12.2017 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4889 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 wurden neben den laufenden Investitionsmaßnahmen weitere Investitionen durch die Fachbereiche angemeldet. Da bereits in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 die Notwendigkeit erkannt worden ist, über die Investitionsmaßnahmen zu berichten, wird auf Basis des Haushaltsplans 2017 die Abwicklung der investiven Maßnahmen dargestellt. Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss. 1. Festwerte/ geringwertige Wirtschaftsgüter/ Maßnahmen bis 50.000 EUR im Einzelfall Auf der Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine Prognose zum Jahresende erstellt, die dem aktuellen Anordnungssoll entspricht. Geringwertige Wirtschaftsgüter Planansatz Ermächtigungsreste APL/ÜPL Prognose Einzahlungen 0,00 0,00 -67.590,00 -69.870,00 Auszahlungen 1.341.290,00 47.900,00 109.490,00 1.098.610,28 2.280,00 400.069,72 Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) Festwerte Planansatz Ermächtigungsreste APL/ÜPL Prognose Einzahlungen Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) Maßnahmen bis 50.000 EUR Planansatz Ermächtigungsreste APL/ÜPL Prognose 0,00 0,00 -2.458,00 -2.458,00 Auszahlungen 3.378.800,00 162.277,52 465.218,00 3.411.802,36 0,00 594.493,16 Einzahlungen 0,00 0,00 -55.341,01 -150.744,74 Auszahlungen 2.045.160,00 633.304,54 6.971,01 1.483.344,79 95.403,73 1.202.090,76 Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) Zum Jahresende beläuft sich die tatsächliche Haushaltsverbesserung bei diesen Haushaltspositionen auf 2.294.337,37 EUR. 2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage 1) Begründung Maßnahmen über 50.000 EUR (ohne KInvFöG) Planansatz Ermächtigungsreste APL/ÜPL Prognose Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) Seite 3 Einzahlungen -44.514.747,00 0,00 -3.863.914,00 -32.609.035,34 Auszahlungen 52.447.540,00 11.933.831,13 4.092.630,00 30.773.139,54 -15.769.625,66 37.700.861,59 Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 1 entnommen werden. 3. KInvFöG Maßnahmen (Anlage 2) KInvFöG Maßnahmen Planansatz Ermächtigungsreste APL/ÜPL Prognose Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) Einzahlungen -9.481.110,00 0,00 -577.000,00 -955.553,88 Auszahlungen 10.505.700,00 1.897.406,61 174.000,00 2.890.648,97 -9.102.556,12 9.686.457,64 Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 2 entnommen werden. 4. Fazit Aus den unter den Punkten 1 bis 3 dargestellten Maßnahmen errechnen sich Gesamteinzahlungen in Höhe von 33.787.661.96 EUR, denen Gesamtauszahlungen in Höhe von 39.657.545,94 EUR gegenüberstehen, sodass sich ein Eigenfinanzierungsbedarf von 5.869.883,98 EUR errechnet. Diesem steht eine Kreditaufnahme im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" in Höhe von 470.000 EUR gegenüber. Der verbleibende Eigenfinanzierungsbedarf von 5.399.883,98 EUR kann über Finanzierungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden, deren genaue Höhe erst mit Vorlage des Jahresabschlusses feststeht, sodass die verbleibende Kreditermächtigung von 8.873.630 EUR in 2017 nicht in Anspruch genommen werden muss. Darüber hinaus handelt es sich zwar um finanzielle Veränderungen in 2017, nicht aber zwingend um tatsächliche Einsparungen. In einer Vielzahl von Fällen ist die Bildung von Ermächtigungsresten erforderlich.