Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:29
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.09.2016
Nr.
3106 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
20.09.2016
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
27.09.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Projekt zur Gründung eines Kommunalbetriebs Krefeld
Beschlussentwurf:
Beschlussempfehlung für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie für den
Haupt- und Beschwerdeausschuss:
1.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss stimmen den Ausführungen der Verwaltung zu und empfehlen dem Rat eine Beschlussfassung im Sinne dieser Vorlage.
Beschlussempfehlung für den Betriebsausschuss Stadtentwässerung:
1.
Der Betriebsausschuss Stadtentwässerung stimmt der Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu und beauftragt
die Betriebsleitung, die notwendigen Schritte für eine Beschlussfassung spätestens im Dezember 2016
vorzubereiten.
Beschlussempfehlung für den Rat:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Gründung eines „Kommunalbetriebs Krefeld“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) fortzuführen.
2.
Der Rat stimmt der Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung
Krefeld“ in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen
Schritte für eine Beschlussfassung spätestens im Dezember 2016 vorzubereiten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3106 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
1.
Seite 2
Sachverhaltsdarstellung
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2016 im Rahmen eines Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung beauftragt,
„die mit dem Ziel einer umfassenden Umstrukturierung der Stadtverwaltung Krefeld bereits beauftragte Prüfung, die Aufgaben der Fachbereiche Grünflächen, Tiefbau, Sport und Bäder, Gebäudemanagement, die Betriebshöfe, den Fuhrpark, Stadtentwässerung und weiterer technischer Fachbereiche, deren Zusammenführung sinnvoll ist, unter dem Dach einer Anstalt des Öffentlichen Rechts (AÖR) in einem sog. ,,Wirtschaftsbetrieb der Stadt Krefeld" zu bündeln, fortzusetzen. Das Resultat der Untersuchung soll ergebnisoffen in den zuständigen Fachausschüssen
und im Rat der Stadt Krefeld diskutiert werden. Bei einem positiven Ratsbeschluss sind in der weiteren Vorbereitung zur Errichtung des Wirtschaftsbetriebes die zukünftigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter einzubeziehen. Angestrebtes Ziel für den Umsetzungsbeginn des Wirtschaftsbetriebes
der Stadt Krefeld ist der 01.01.2017.“
Im Zuge der Umsetzung dieses Beschlusses hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Krefeld am
28.06.2016 die Durchführung eines Projektes mit der Bezeichnung „Bildung eines Kommunalbetriebs Krefeld“ beschlossen, der in folgenden Punkten den Haushaltsbegleitbeschluss modifiziert:
Eine Integration des FB 60 – Gebäudemanagement in das Projekt „Bildung eines Kommunalbetriebs Krefeld“ ist zunächst nicht sinnvoll, da die inhaltliche Aufgabenstellung und spätere Ausrichtung des Kommunalbetriebs (Aufgaben in der Fläche) zu unterschiedlich sind und das Projekt
von der Dimension her überfrachtet würde. Gleichwohl soll entsprechend den Ausführungen im
Haushaltsbegleitbeschluss vom 19.05.2016 in einem Parallelprojekt über die zukünftige Ausrichtung des FB 60 – Zentrales Gebäudemanagement entschieden und in einer separaten Betrachtung geprüft werden, ob sich gemeinsame Synergiepotenziale aus beiden Projekten ergeben.
Dazu zählt auch, dass eine mögliche spätere Einbindung des Gebäudemanagements in den künftigen Kommunalbetrieb geprüft werden soll.
Vor dem Hintergrund der aufgabenspezifischen „Zugehörigkeit“ wird der Fachbereich 36 - Umwelt
mit
in
den
Untersuchungsbereich
des
Projektes
einbezogen.
Durch die Einbeziehung des Fachbereiches 66 – Tiefbau, und hier insbesondere der Bereich Straßenbau und Straßenunterhaltung, soll auch eine Einbeziehung der Aufgaben Kanalbau und Kanalunterhaltung aus der ehemaligen SWK Aqua geprüft werden.
Aufgrund der Komplexität des Projektes ist ein Umsetzungsbeginn des Kommunalbetriebes der
Stadt Krefeld zum 01.01.2017 nicht zu realisieren. Eine Entscheidung über das Konzept zur Neustrukturierung/Bildung eines Kommunalbetriebes Krefeld sowie die notwendigen Beschlüsse
werden bis zur letzten Sitzung des Rates der Stadt Krefeld im Jahre 2017 angestrebt.
Zur Konkretisierung des Haushaltsbegleitbeschlusses hat der Verwaltungsvorstand ergänzend
gebeten, eine transparente Entscheidung vorzubereiten, in welcher Rechtsform der geplante
Kommunalbetrieb die angestrebten Ziele am besten realisieren kann. Hierbei sollen die Unterscheidungskriterien der einzelnen Rechtsformen aus dem Bereich der juristischen Personen des
öffentlichen Rechts (AÖR), Fachbereich/Regiebetrieb und Eigenbetrieb gegenüber Politik und
Mitarbeiterschaft aufgezeigt werden. Privatwirtschaftliche Rechtsformen sollen nicht zum Tragen kommen. Ziel ist eine umfassende Information über den Entscheidungsprozess gegenüber
Begründung
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den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Sensibilisierung für den Veränderungsprozess sowie eine gegenseitige Vertrauenskultur.
2.
Projektziel/-struktur
Ziel des Projektes ist die Erarbeitung einer Entscheidungsvorlage zur Bildung eines „Kommunalbetriebs Krefeld“, in dem die wesentlichen Aufgaben aus den Bereichen Planung, Bau und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur (u.a. Straße, Radwege, Grünflächen, Abwasser, Kanal, Abfall,
Straßenreinigung) gebündelt und weitest möglich aus einer Hand wahrgenommen werden und
die Aufgabenwahrnehmung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten von hoher Effektivität und
Effizienz geprägt ist. Dabei bedarf es einer Überprüfung der Synergiepotenziale durch Zusammenführung/Bündelung der Aufgabenportfolios vornehmlich aus den Untersuchungsbereichen
36 – Umwelt, 52 – Sport und Bäder, 66 – Tiefbau, 67 – Grünflächen sowie 75 – Eigenbetrieb
Stadtentwässerung in einer Organisationseinheit unter Einbeziehung der in Krefeld vorgehaltenen Betriebshöfe, des Fuhr- und Maschinenparks sowie einer Prüfung von Teilaufgaben des Kanalbaus bzw. der Kanalunterhaltung aus der ehemaligen SWK Aqua und einer optimierten Vernetzung der Aufgabenwahrnehmung zur GSAK. Externe Berater sind zur Beleuchtung der organisatorischen, rechtlichen, steuerrechtlichen, wirtschaftlichen und personalwirtschaftlich relevanten Aspekte hinzuzuziehen. Die abschließende Entscheidung zur Umsetzung des Modells trifft
der Rat der Stadt Krefeld voraussichtlich bis zu seiner letzten Sitzung des Jahres 2017.
Der Verwaltungsvorstand nimmt die Funktion des Projektlenkungsausschusses wahr. Die Projektverantwortung obliegt Frau Stadtdirektorin Zielke in ihrer Funktion als Personal- und Organisationsdezernentin im Benehmen mit den zuständigen Geschäftsbereichsleitern Herrn Beigeordneten Linne und Herrn Beigeordneten Visser. Die Projektleitung erfolgt durch Herrn Döpcke (Leitung) und Herrn Bangel (Stellvertretung).
Die Projektorganisation weist eine Projektgruppe sowie eine Steuerungsgruppe aus. Letztere
übernimmt die Koordinationsaufgaben der umfangreichen Arbeitsaufträge.
3.
Einbindung der Mitarbeiterschaft (einschließlich Personalrat)
Gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstandes zum Projektauftrag sind die kontinuierliche Einbindung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Information über Aktivitäten und Teil-/Ergebnisse des Projektes vorrangig durch folgende Aktivitäten sicherzustellen:
•
Regelmäßige Information der Fachbereichsvertreter aus Steuerungs- und Projektgruppe
in ihre Organisationseinheit,
•
Newsletter, Intranet durch Geschäftsführung,
•
Mitarbeiterteilversammlungen/-workshops.
Mit Beginn der Projektarbeit Anfang Juli 2016 wurden erstmalig im Juli 2016 sämtliche betroffene Fachbereiche (FB 36, 52, 66 und 67) sowie der Eigenbetrieb Stadtentwässerung im Rahmen
von Informationsveranstaltungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Bereichs über Inhalt und Ausrichtung des Projektes informiert und Fragen zum Projekt beantwortet.
Begründung
Seite 4
Im September 2016 erfolgte eine erneute Runde entsprechender Informationsveranstaltungen
in allen betroffenen Bereichen, um erste Umsetzungsmaßnahmen sowie die Zielsetzungen der
vorliegenden Ratsvorlage zu erläutern. Zu allen Veranstaltungen ist der Personalrat eingeladen.
Darüber hinaus hat die Projektleitung bereits weitergehende inhaltliche Gespräche mit dem Gesamtpersonalrat und seinem rechtlichen Vertreter geführt. Ein kontinuierlicher Austausch mit
dem Personalrat wird durch die Projektleitung sichergestellt.
Neben den Leitern der betroffenen Fachbereiche sowie des Eigenbetriebs sind Vertreter des
Personalrates ständige Mitglieder der Projektgruppe und fungieren ebenfalls gegenüber der
Mitarbeiterschaft als Multiplikatoren.
Zudem arbeitet die Projektleitung/Geschäftsführung zurzeit an der Einrichtung einer Informationsplattform über das Intranet. Mit der Einrichtung soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
neben aktuellen Informationen zum Projekt über ein sogenanntes Kontaktformular die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv am Entwicklungsprozess durch Anregungen, kritische Anmerkungen etc. zu beteiligen. Über eine entsprechende FAQ-Liste werden die wesentlichen Punkte
über das Intranet veröffentlicht.
Zusätzlich ist vorgesehen, mit zunehmendem Projektverlauf weitreichendere Maßnahmen der
Mitarbeitereinbindung, insbesondere in Form von Mitarbeiterworkshops, durchzuführen.
4.
Qualitative Bewertung möglicher Organisationsformen für die Bildung eines „Kommunalbetriebs Krefeld“
Auf die als Anlage beigefügten Ausführungen von Herrn Volkhard Hahnke (BPG Consult GmbH)
zur qualitativen Bewertung möglicher Organisationsformen für die Bildung eines „Kommunalbetriebs Krefeld“ wird verwiesen.
Im Ergebnis spricht die BPG Consult GmbH folgende Handlungsempfehlung aus:
"Auf Basis der Ergebnisse der qualitativen Bewertung der möglichen Organisationsformen
-
Fachbereich
Eigenbetrieb
Anstalt des öffentlichen Rechts
ergibt sich, dass das Ziel, die Bildung eines „Wirtschaftsbetriebs Krefeld“, in dem die wesentlichen
Aufgaben aus den Bereichen Planung, Bau und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur (u.a. Straße, Radwege, Grünflächen, Abwasser, Kanal, Abfall, Straßenreinigung) gebündelt und möglichst
aus einer Hand wahrgenommen werden und die Aufgabenwahrnehmung unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten von hoher Effektivität und Effizienz geprägt ist, am vorteilhaftesten in der Organisationsform einer
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
umgesetzt werden kann.
Begründung
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Die Rahmenbedingungen dieser Organisationsform gewährleisten eine maximal mögliche Effizienz und Effektivität zur wirtschaftlichen Aufgabenerledigung, womit sie gegenüber den anderen
Organisationsformen als die vorzugswürdigste anzusehen ist. Der Einfluss des Stadtrates und der
Verwaltung ist über die Satzung und den Verwaltungsrat der AöR ausreichend gesichert. Auch für
das Personal, das in dieser Organisationsform eingesetzt wird, ergeben sich keine Nachteile zu
den anderen Organisationsformen. Zudem kann die AöR jederzeit wieder aufgelöst werden, so
dass ein Risiko einer nicht mehr umkehrbaren Entscheidung zugunsten dieser Organisationsform
nicht besteht."
5.
Gründung einer Kern-AöR (Umsatzsteueraspekt)
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der juristischen Personen des öffentlichen
Rechts (jPdöR) wird sich mit dem Steueränderungsgesetz 2015 (BGBl. vom 05.11.2015, Teil I, S
1834) mit Beginn des Jahres 2017 grundlegend ändern. Es ist von einer wesentlichen Ausweitung
der steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen einer jPdöR auszugehen. Grundsätzlich sind
Körperschaften des öffentlichen Rechts nach § 2 b Abs. 1 UStG (neues Recht) als Unternehmer zu
behandeln, was im Vergleich zur alten Rechtssituation bereits einen erheblichen Unterschied
darstellt. Während das alte Recht davon ausging, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts
nicht Unternehmer waren und nur im Ausnahmefall (Betrieb gewerblicher Art, Land- und Forstwirtschaft) die Unternehmereigenschaft vorlag, wird das Verhältnis von Regel und Ausnahme
nun umgekehrt. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wird grundsätzlich als Unternehmerin
behandelt, es sei denn, es greift die im Gesetz geregelte Ausnahme. Demnach besteht eine Ausnahme nur dann, wenn die Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Tätigkeit ausübt, die ihr im
Rahmen der öffentlichen Gewalt (hoheitliche Aufgaben) obliegt und ferner eine Behandlung als
Nichtunternehmer nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.
Die neue Rechtslage stellt die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen, da diese sich auf
das neue Umsatzsteuerrecht umstellen müssen. Jedoch ist mit dem neu eingefügten § 27 Abs. 22
UStG gleichzeitig eine Übergangsregelung geschaffen worden, wonach die juristische Person des
öffentlichen Rechts die Fortführung der Besteuerung nach den Grundsätzen des alten Rechts
längstens bis zum 31.12.2020 erklären kann. Diese sog. „Optionserklärung“ ist einmalig gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.12.2016 für sämtliche von ihr ausgeübte Tätigkeiten einheitlich
abzugeben.
Aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Sicherung der Optionsmöglichkeit ist es aus Sicht der
Verwaltung geboten, noch in diesem Jahr eine sog. „Kern-AöR“ durch Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge zu gründen. Dies geschieht allein vor dem Hintergrund, Auswirkungen aus dem neuen Umsatzsteuerrecht durch Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.12.2016 abzumindern (Fristwahrung) und hat folglich keine präjudizierende Wirkung auf das Ergebnis des Gesamtprojektes. Sämtliche, sich aus dem Untersuchungsbereich im Rahmen der laufenden Projektarbeit ergebenden Aufgabenübertragungen unterliegen einer gesonderten personalvertretungsrechtlichen und politischen Entscheidung.
Die Bildung einer sog. geschäftsfähigen "Kern-AöR" durch Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ setzt nach § 108 Abs. 2 GO NW u.a. voraus, dass
die Gemeinde die Rechtsverhältnisse der Anstalt durch eine Satzung regelt. Die Satzung muss
Bestimmungen über den Namen und die Aufgaben der Anstalt, die Zahl der Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrates, die Höhe des Stammkapitals, die Wirtschaftsführung, die Ver-
Begründung
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mögensverwaltung und die Rechnungslegung enthalten. Die Beschlussfassung ist dem Rat vorbehalten.
6.
Fazit und weiteres Vorgehen
•
Die Verwaltung beabsichtigt, das Verfahren zur Gründung eines „Kommunalbetriebs Krefeld“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) fortzuführen.
•
Die Verwaltung beabsichtigt, die mit der Bildung der Kern-AöR durch Umwandlung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung “Stadtentwässerung Krefeld“ verbundenen Maßnahmen
vorzubereiten und bis spätestens zur letzten Sitzung des Rates am 08. Dezember 2016 zur Beschlussfassung vorzulegen.
•
Die vorgezogene Gründung der sog. Kern-AöR geschieht vor dem Hintergrund, die Möglichkeit des neuen Umsatzsteuerrechtes durch eine Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt
bis zum 31.12.2016 zugunsten des Gesamtprojektes zu ziehen. Sämtliche, sich aus dem Untersuchungsbereich im Rahmen der laufenden Projektarbeit ergebenden Aufgabenübertragungen
unterliegen einer gesonderten personalvertretungsrechtlichen und politischen Entscheidung.
•
Mit der Festlegung des Rates zur Fortsetzung der Prüfungen mit dem Ziel der Gründung
eines Kommunalbetriebs Krefeld in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts beginnen im weiteren Projektverlauf die umfangreichen Detailarbeiten bezogen auf die Untersuchung
des Aufgabenportfolios, der Verwaltungsabläufe sowie die Analyse der finanz-, betriebswirtschaftlichen, personalrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte, einschließlich eines Unterbringungs- und Betriebshofkonzeptes. Es ist beabsichtigt, im Dezember nächsten Jahres die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
•
Den Betrieb einer rechtsfähigen Gesamtgesellschaft „Kommunalbetrieb Krefeld“, in dem
die wesentlichen Aufgaben aus den Bereichen Planung, Bau und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur gebündelt und möglichst aus einer Hand wahrgenommen werden, unterliegt gesonderten politischen Entscheidungen und avisiert die Verwaltung nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat frühestens zum 01. Januar 2018.
•
Eine regelmäßige Information über den Fortgang des Projektes sowie die Einbindung der
betroffenen politischen Gremien zu richtungsweisenden Grundsatzentscheidungen werden sichergestellt.