Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:29
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.11.2016
Nr.
3354 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Zentrale Finanzsteuerung - 20/1 Ong Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.11.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Sachstandsbericht zur Umsetzung der KInvFöG-Maßnahmen zum Stichtag 30.09.2016 wird
zur Kenntnis genommen.
2a. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu beschließen.
2b. Der Rat beschließt die Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3354 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Am 22.09.2016 wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf der Haushaltsplan 2016 genehmigt. Mit
dem durch die Genehmigung geforderten Beitrittsbeschluß und der Veröffentlichung der Haushaltssatzung am 06.10.2016 endete die vorläufige Haushaltsführung und neue Investitionsmaßnahmen können
begonnen werden.
Vor diesem Hintergrund sind die bisher noch nicht der Bezirksregierung vorgelegten KInvFöGMaßnahmen
Dachsanierung Südbahnhof
Promenade im Abschnitt Güterstraße bis Trift/Weiden
Platz der Wiedervereinigung
nachgemeldet und durch diese genehmigt worden.
Am 04.11.2016 wurde dann die Umsetzungsfrist für KInvFöG-Maßnahmen durch den Bundesrat um zwei
Jahre bis zum 31.12.2020 verlängert.
1. Beendete Maßnahmen
Für folgende Maßnahmen wurden Beendigungsanzeigen und Mittelabrufe an die Bezirksregierung
übermittelt:
Lfd.
Nr.
Maßnahmenbezeichnung
VI.1 Mündelheimer Straße
von Alte Krefelder Straße bis Königsberger
Straße
III.8 Radwegerneuerung
Kempener Allee, östliche Seite Privatstraße
neben Haus-Nr. 149 bis
Dieselstraße
III.11 Radwegerneuerung
Wüstrathstraße von Alte
Krefelder Straße bis Am
Röttgen
III.9 Radwegerneuerung St.
Töniser Straße von DBBrücke bis Gutenbergerstraße
Investitionsvolumen
Beiträge
Fördersumme
Eigenanteil
der Stadt Krefeld
191.142,23
57.342,66
120.419,61
13.379,96
15.313,12
4.593,93
9.647,27
1.071,92
13.625,60
4.087,68
8.584,12
953,80
23.953,84
7.186,15
15.090,92
1.676,77
2. Nicht durchzuführende Maßnahmen
Der Rat beschließt die folgenden Maßnahmen nicht durchführen zu lassen:
Lfd.
Nr.
I.5
Maßnahmenbezeichnung
Dämmung der Geschossdecken und Dä-
Investitionsvolumen
Beiträge
Fördersumme
Eigenanteil
der Stadt Krefeld
1.000.000,00
0,00
0,00
0,00
Begründung
Seite 3
cher
I.7
Anbindung an Gebäudeleittechnik
VI.66 Werner-Voß-Straße von
Europaring bis Magdeburger Straße
150.000,00
0,00
0,00
0,00
310.000,00
0,00
0,00
0,00
Desweiteren können aufgrund verbesserter Submissionsergebnisse die bei der Ausführung von Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 639.356,20 EUR erzielt wurden, Ersatzmaßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen werden.
3. Neue Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen werden nunmehr zur Umsetzung vorgeschlagen:
Lfd.
Nr.
Maßnahmenbezeichnung
Radwegerneuerung
2019/2020
Promenade, 2. BA von
Oppum nach Linn
Investitionsvolumen
Beiträge
Fördersumme
Eigenanteil
der Stadt Krefeld
1.000.000,00
0,00
900.000,00
100.000,00
1.800.000,00
0,00
1.620.000,00
180.000,00
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen im Rahmen der geänderten
Investitionsvolumina durchzuführen. Darüber hinaus sollen die neu aufgeführten Maßnahmen ins KInvFöG Programm übernommen und ausgeführt werden.
Da eine Unterdeckung durch die Fördermittel besteht, erhöht sich der städtische Eigenanteil für den Fall,
dass alle Maßnahmen in Höhe des angemeldeten Investitionsvolumens durchgeführt werden.