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Verwaltungsvorlage (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
302 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:29
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.11.2016 Nr. 3354 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Zentrale Finanzsteuerung - 20/1 Ong Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.11.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) NRW Beschlussentwurf: 1. Der Sachstandsbericht zur Umsetzung der KInvFöG-Maßnahmen zum Stichtag 30.09.2016 wird zur Kenntnis genommen. 2a. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu beschließen. 2b. Der Rat beschließt die Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3354 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Am 22.09.2016 wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf der Haushaltsplan 2016 genehmigt. Mit dem durch die Genehmigung geforderten Beitrittsbeschluß und der Veröffentlichung der Haushaltssatzung am 06.10.2016 endete die vorläufige Haushaltsführung und neue Investitionsmaßnahmen können begonnen werden. Vor diesem Hintergrund sind die bisher noch nicht der Bezirksregierung vorgelegten KInvFöGMaßnahmen Dachsanierung Südbahnhof Promenade im Abschnitt Güterstraße bis Trift/Weiden Platz der Wiedervereinigung nachgemeldet und durch diese genehmigt worden. Am 04.11.2016 wurde dann die Umsetzungsfrist für KInvFöG-Maßnahmen durch den Bundesrat um zwei Jahre bis zum 31.12.2020 verlängert. 1. Beendete Maßnahmen Für folgende Maßnahmen wurden Beendigungsanzeigen und Mittelabrufe an die Bezirksregierung übermittelt: Lfd. Nr. Maßnahmenbezeichnung VI.1 Mündelheimer Straße von Alte Krefelder Straße bis Königsberger Straße III.8 Radwegerneuerung Kempener Allee, östliche Seite Privatstraße neben Haus-Nr. 149 bis Dieselstraße III.11 Radwegerneuerung Wüstrathstraße von Alte Krefelder Straße bis Am Röttgen III.9 Radwegerneuerung St. Töniser Straße von DBBrücke bis Gutenbergerstraße Investitionsvolumen Beiträge Fördersumme Eigenanteil der Stadt Krefeld 191.142,23 57.342,66 120.419,61 13.379,96 15.313,12 4.593,93 9.647,27 1.071,92 13.625,60 4.087,68 8.584,12 953,80 23.953,84 7.186,15 15.090,92 1.676,77 2. Nicht durchzuführende Maßnahmen Der Rat beschließt die folgenden Maßnahmen nicht durchführen zu lassen: Lfd. Nr. I.5 Maßnahmenbezeichnung Dämmung der Geschossdecken und Dä- Investitionsvolumen Beiträge Fördersumme Eigenanteil der Stadt Krefeld 1.000.000,00 0,00 0,00 0,00 Begründung Seite 3 cher I.7 Anbindung an Gebäudeleittechnik VI.66 Werner-Voß-Straße von Europaring bis Magdeburger Straße 150.000,00 0,00 0,00 0,00 310.000,00 0,00 0,00 0,00 Desweiteren können aufgrund verbesserter Submissionsergebnisse die bei der Ausführung von Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 639.356,20 EUR erzielt wurden, Ersatzmaßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen werden. 3. Neue Maßnahmen Die folgenden Maßnahmen werden nunmehr zur Umsetzung vorgeschlagen: Lfd. Nr. Maßnahmenbezeichnung Radwegerneuerung 2019/2020 Promenade, 2. BA von Oppum nach Linn Investitionsvolumen Beiträge Fördersumme Eigenanteil der Stadt Krefeld 1.000.000,00 0,00 900.000,00 100.000,00 1.800.000,00 0,00 1.620.000,00 180.000,00 Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen im Rahmen der geänderten Investitionsvolumina durchzuführen. Darüber hinaus sollen die neu aufgeführten Maßnahmen ins KInvFöG Programm übernommen und ausgeführt werden. Da eine Unterdeckung durch die Fördermittel besteht, erhöht sich der städtische Eigenanteil für den Fall, dass alle Maßnahmen in Höhe des angemeldeten Investitionsvolumens durchgeführt werden.