Daten
Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:30
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 24.07.2017
Nr.
3904 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 612 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.09.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
19.09.2017
Rat
19.09.2017
Betreff
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtumbaugebiet Innenstadt
Beschlussentwurf:
Das Integrierte Handlungskonzept für das Stadtumbaugebiet Innenstadt in der fortgeschriebenen Fassung
vom 21.07.2017 wird beschlossen.
Die darin enthaltene Maßnahmenübersicht ist Grundlage für die Antragstellung zum BundLänderprogramm „Stadtumbau West“ der Förderjahre ab 2018.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3904 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 29.04.2009 für den Bereich der Krefelder Innenstadt ein
städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.
Das Entwicklungskonzept ist Grundlage für eine entsprechende Gebietsfestlegung und Voraussetzung für
eine mögliche Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bund-Länderprogramms „Stadtumbau West“.
Bestandteil des Entwicklungskonzeptes ist neben der Darstellung möglicher Ziele und Leitsätze auch ein
entsprechender Maßnahmenkatalog. Die Vielzahl der dort aufgeführten Maßnahmen war u.a. vor dem
Hintergrund eines zeitlichen Förderkorridors von zunächst etwa 5-7 Jahren nicht umzusetzen. Das damalige Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) hat der Verwaltung empfohlen, Förderschwerpunkte herauszuarbeiten und hierzu ein entsprechendes Integriertes Handlungskonzept einschließlich einer modifizierten Maßnahmenübersicht aufzustellen.
Das Integrierte Handlungskonzept wurde dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung in seiner
Sitzung am 27.10.2010 vorgestellt. Das Handlungskonzept ist seitdem Grundlage für die jährliche Förderantragstellung.
Nach bereits erfolgter Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass ein Teil der im Integrierten Handlungskonzept aufgeführten Maßnahmen aus verschiedenen
Gründen nicht realisiert werden kann.
Andere Maßnahmen dagegen, die bislang ausschließlich Bestandteil des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sind, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Zu diesen gehört u.a. auch das Projekt „Krefelder
Promenade“.
Dem Projekt wird seitens des zuständigen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) überregionale Bedeutung beigemessen. Eine Förderung der Promenade – einschließlich
der angrenzenden Abschnitte westlich und östlich des derzeit festgelegten Stadtumbaugebietes – wurde
vom MBWSV im Rahmen eines Abstimmungsgespräches im November des vergangenen Jahres in Aussicht gestellt.
Vor diesem Hintergrund sowie zur Sicherstellung einer Förderung in den Folgejahren ist eine Evaluierung
und eine Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes unerlässlich.
Das Integrierte Handlungskonzept in der fortgeschriebenen Fassung vom 21.07.2017 ist Bestandteil der
Vorlage und als Anlage beigefügt.
Der Stadtumbaubeirat hat in seiner Sitzung am 05.07.2017 die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes beraten. Die dort vorgetragenen Punkte zu den "Wällen" sind entsprechend in die Fortschreibung eingeflossen.