Daten
Kommune
Krefeld
Größe
281 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:30
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5065 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 60/10 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
03.07.2018
Betreff
Vorstellung der geplanten Rückbauarbeiten Gerberstr. 53 und 55 einschl. Nebengebäude und
Kostenfestsetzung
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beschließt die Planung zum Rückbau der Wohnhäuser
Gerberstr. 53 und 55 einschl. Nebengebäude und stellt die Kosten in Höhe von 235.000,00 € fest.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5065 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
nein
P06002520000 Gewerbeimmobilie
52910000 sonstige Dienstleistungen
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
15.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
15.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 15.000,00 EUR
Bemerkungen
Die jährlichen Kosten für die Sicherung des Geländes nach Abbruch mittels Kameraüberwachung belaufen
sich auf rd. 15.000,00 €.
Begründung
Seite 2
Die unterkellerten zweigeschossigen Wohnhäuser Gerberstr. 53 +55 sollen einschl. ihrer Nebengebäude
im Rahmen der Quartiersentwicklung und -aufwertung abgebrochen werden. Somit soll gleichzeitig auch
eine Erschließung zum Blockinneren geschaffen werden. Die Gebäude sind bzgl. der noch nicht finalisierten Konzeption für das Stadtbad, in jedem Fall aber als Rettungsweg für die Feuerwehr abzubrechen.
Durch die Hofeinfahrt von Objekt Nr. 55 erfolgte der separate Zugang zum ehemal. Freibad vom Alten
Stadtbad Neusser Str. 58-60.
Durch den jahrelangen Leerstand ist der bauliche Zustand der Wohngebäude marode. Bedingt durch
Feuchtigkeit und Schädlingsbefall gibt es Probleme an den Nachbargebäuden.
Die unterkellerten zweigeschossigen Objekte einschl. der abzubrechenden Nebengebäude umfassen rd.
1.100 cbm (Gerberstr. 53) bzw. 1.000 cbm (Gerberstr. 55).
Die Objekte stehen nicht unter Denkmalschutz.
Die ehemal. Werkstatt vom Stadtbad auf dem Grundstück von Nr. 53 sowie die Trafostation der Netzgesellschaft Niederrhein mbH (NGN) auf dem Grundstück von Objekt Nr. 55 sollen bis zur Findung einer
Nachnutzung des Gesamtareals vorerst bestehen bleiben.
Die Trafostation umfasst 2 Trafoanlagen, die eine Stromversorgung des ehemal. Stadtbades, der Neusser
Str. und des umliegenden Gebietes gewährleisten. Die im Kellergeschoss von Wohnhaus Nr. 55 verlegten
Stromleitungen werden im Zuge der Abbrucharbeiten und nach Abstimmung mit der NGN in die neue
Schottertragschicht eingebaut.
Für die Rückbauarbeiten wird ein Abbruchplan erstellt, der die örtliche Situation im eng bebauten Stadtgebiet berücksichtigt. Darüber hinaus wird vor Beginn der Maßnahme ein Beweissicherungsverfahren für
die angrenzenden Nachbargebäude sowie für das in ca. 2 m Abstand zur Grundstücksgrenze erdverlegte
110 KV Hochspannungskabel durchgeführt. Diese Leitung wird auch während der Bauzeit vor Erschütterungen und sonst. Beschädigungen geschützt.
Die Sicherung der Giebelseiten zu den Nachbarn erfolgt nach Vorgaben eines Statikers, der ebenfalls den
Rückbau begleiten wird.
Nach dem Rückbau der Objekte wird das Gelände durch einen stabilen Bauzaun inkl. Kameraüberwachung vor Zutritt durch Unbefugte gesichert.
Bereits im Dezember 2017 wurde bei der Bauaufsicht für beide Liegenschaften ein Antrag auf Abbruchgenehmigung gestellt. In einem Zwischenbescheid vom 08.03.2018 wird vom Fachbereich 67 – Grünflächen ein artenschutzrechtliches Fachgutachten mit Untersuchungsbegehungen zur Überprüfung von
Quartiersmöglichkeiten für Fledermäuse und Gebäudebrüter gefordert, um abschließend eine Stellungnahme zum geplanten Abbruch anfertigen zu können. Diese Untersuchungen werden bis Ende Juli / Anfang August 2018 andauern.
Der derzeitige Standort der Trafoanlagen ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 639 als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung „Trafostation“ festgesetzt. Sollte eine Umsetzung der Trafostation zu
einem späteren Zeitpunkt geplant sein, ist bei Leitungsverlegungsarbeiten der Wurzelbereich der ca. 100
Jahre alten und im B-Plan zur Erhaltung festgesetzten Platane zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sei auf das im Grundbuch von Grundstück Nr. 55 eingetragene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht („GFL“) hingewiesen.
Kosten
Die geschätzten Kosten für die Abbrucharbeiten beider Objekte einschl. Baustelleneinrichtung, Entrümpelung, Verfüllung der Kellergruben und Verlegung der NGN-Leitungen belaufen sich auf ca. 163.000,00 €
(brutto).
Für die statische Sicherung und Ertüchtigung der Nachbargiebel sind Kosten in Höhe von ca. 42.000,00 €
(brutto) veranschlagt.
Hinzu kommen finanzielle Aufwendungen für Ingenieure (Statiker, Gutachter Artenschutz, Beweissicherung etc.) in Höhe von ca. 30.000,00 € (brutto).
Der geschätzte Gesamtkostenrahmen für die beschriebene Abbruchmaßnahme beträgt ca. 235.000,00 €
(brutto).
Begründung
Seite 3
Die jährlichen Kosten für die Sicherung des Geländes nach Abbruch mittels Kameraüberwachung belaufen
sich auf rd. 15.000,00 €.
Die Haushaltsmittel stehen unter Innenauftrag: P06002520000 – Gewerbeimmobilie und Kostenart:
52910000 – sonstige Dienstleistungen in 2018 zur Verfügung und sind freigegeben.