Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:31
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.01.2017
Nr.
3578 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Fischeln
25.04.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
03.05.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
04.05.2017
Rat
04.05.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg - ;
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
I.
1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung
zur Vorlage entschieden.
2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen
Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg - in der durch
violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen.
3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach § 2a BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg - (Anlage 1 zur Vorlage Nr.
3578/17) wird zugestimmt.
4. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 784 außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 246 - Anrather Straße / Rosenstraße / Willicher Straße / Hanninxweg,
- Bebauungsplan Nr. 660 - Westumgehung Fischeln: Teilabschnitt von der südlichen Kölner
Straße bis zur Anrather Straße und
- Bebauungsplan Nr. 768 - westlich Krützboomweg.
II. Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 784 gemäß § 2
Abs. 2 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3578 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen