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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:31
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg -  Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg -  Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.01.2017 Nr. 3578 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 25.04.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 03.05.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 04.05.2017 Rat 04.05.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg - ; Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg - in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg - (Anlage 1 zur Vorlage Nr. 3578/17) wird zugestimmt. 4. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 784 außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 246 - Anrather Straße / Rosenstraße / Willicher Straße / Hanninxweg, - Bebauungsplan Nr. 660 - Westumgehung Fischeln: Teilabschnitt von der südlichen Kölner Straße bis zur Anrather Straße und - Bebauungsplan Nr. 768 - westlich Krützboomweg. II. Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 784 gemäß § 2 Abs. 2 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3578 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen