Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:31
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 31.07.2015
Nr.
1659 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1-jü Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Ost
26.08.2015
Betreff
Aufteilung der vom Rat der Bezirksvertretung gem. § 37 Abs. 3 GO NRW zugewiesenen Haushaltsmittel
auf Einzelzwecke bei gleichzeitiger Festlegung der Ansatzhöhe
Beschlussentwurf:
Gemäß § 1 Abs. 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird der Verwendungszweck der Haushaltsmittel, die der Rat der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt hat - vorbehaltlich einer Genehmigung des
Haushaltssicherungskonzeptes durch die Aufsichtsbehörde - , wie folgt festgelegt:
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1659 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 1 Abs. 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 bzw. § 37 Abs. 3 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die vom Rat für die Bezirksvertretungen
bereitgestellt worden sind.
Mit Beschluss vom 18.06.2015 hat der Rat der Stadt Krefeld jeder Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr
2015 Mittel in Höhe von 5.120 Euro zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt.
Die von den Bezirksvertretungen festgelegten Mittelverwendungen sind nicht mehr Bestandteil der Etatberatungen und werden nicht im Haushaltsplan 2015 ausgewiesen.
Da die Haushaltssatzung noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde und die Stadt Krefeld sich deshalb
noch im Nothaushalt befindet, steht der Beschluss der Bezirksvertretung unter dem Vorbehalt einer Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Aufsichtsbehörde.