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Verwaltungsvorlage (Aufteilung der vom Rat der Bezirksvertretung gem. § 37 Abs. 3 GO NRW zugewiesenen Haushaltsmittel auf Einzelzwecke bei gleichzeitiger Festlegung der Ansatzhöhe )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
260 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:31
Verwaltungsvorlage (Aufteilung der vom Rat der Bezirksvertretung gem. § 37 Abs. 3 GO NRW zugewiesenen Haushaltsmittel auf Einzelzwecke bei gleichzeitiger Festlegung der Ansatzhöhe ) Verwaltungsvorlage (Aufteilung der vom Rat der Bezirksvertretung gem. § 37 Abs. 3 GO NRW zugewiesenen Haushaltsmittel auf Einzelzwecke bei gleichzeitiger Festlegung der Ansatzhöhe ) Verwaltungsvorlage (Aufteilung der vom Rat der Bezirksvertretung gem. § 37 Abs. 3 GO NRW zugewiesenen Haushaltsmittel auf Einzelzwecke bei gleichzeitiger Festlegung der Ansatzhöhe )

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 31.07.2015 Nr. 1659 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1-jü Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 26.08.2015 Betreff Aufteilung der vom Rat der Bezirksvertretung gem. § 37 Abs. 3 GO NRW zugewiesenen Haushaltsmittel auf Einzelzwecke bei gleichzeitiger Festlegung der Ansatzhöhe Beschlussentwurf: Gemäß § 1 Abs. 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird der Verwendungszweck der Haushaltsmittel, die der Rat der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt hat - vorbehaltlich einer Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Aufsichtsbehörde - , wie folgt festgelegt: Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1659 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 1 Abs. 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 bzw. § 37 Abs. 3 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die vom Rat für die Bezirksvertretungen bereitgestellt worden sind. Mit Beschluss vom 18.06.2015 hat der Rat der Stadt Krefeld jeder Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr 2015 Mittel in Höhe von 5.120 Euro zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt. Die von den Bezirksvertretungen festgelegten Mittelverwendungen sind nicht mehr Bestandteil der Etatberatungen und werden nicht im Haushaltsplan 2015 ausgewiesen. Da die Haushaltssatzung noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde und die Stadt Krefeld sich deshalb noch im Nothaushalt befindet, steht der Beschluss der Bezirksvertretung unter dem Vorbehalt einer Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Aufsichtsbehörde.