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Verwaltungsvorlage (Beschluss zur Gesellschafterversammlung der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:32
Verwaltungsvorlage (Beschluss zur Gesellschafterversammlung der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags) Verwaltungsvorlage (Beschluss zur Gesellschafterversammlung der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags) Verwaltungsvorlage (Beschluss zur Gesellschafterversammlung der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.01.2016 Nr. 2265 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/vs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 16.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Beschluss zur Gesellschafterversammlung der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt Krefeld in der Gesellschafterversammlung der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH wird angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Gesellschaftsvertrag der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 2 und in § 13 Abs. 1 Ziffer 9 wird jeweils „HELIOS Klinik Hüls“ durch „HELIOS Cäcilien-Hospital Hüls“ ersetzt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2265 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH hat in seiner Sitzung am 30.11.2015 die Geschäftsführung beauftragt, eine Umbenennung der „HELIOS Klinik Hüls“ in „HELIOS CäcilienHospital Hüls“ zu prüfen und vorzubereiten. Zur Realisierung des Vorhabens ist die Klinikbezeichnung im Gesellschaftsvertrag wie im Beschlussentwurf angegeben anzupassen. Nach § 13 Abs. 1 Ziffer 12 des Gesellschaftsvertrags der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH fallen Beschlussfassungen über die Änderung des Gesellschaftsvertrags in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Hierzu benötigt der Vertreter der Stadt die im Beschlussentwurf aufgeführte Weisung.