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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle, Änderung der Deckung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
293 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:32
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017  Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle, Änderung der Deckung) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017  Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle, Änderung der Deckung) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017  Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle, Änderung der Deckung) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017  Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle, Änderung der Deckung)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4803 /18/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201-re Beratungsfolge: Sitzungstermin: Sportausschuss 15.02.2018 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 14.03.2018 Rat 12.04.2018 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle, Änderung der Deckung Beschlussentwurf: Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 01.06.2017, genehmigt in der Sitzung des Rates am 06.07.2017, wurde der Bereitstellung eines außerplanmäßigen Aufwandes bzw. einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05201020000 - BgA Turn- und Sporthallen-, Kostenart 52111000/72111000 - Gebäudeunterhaltung - in Höhe von 100.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgte durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P05202010000 - Sportförderung -, Kostenart 41410000 - Zuweisungen und Zuschüsse vom Land - (Auflösung PRAP). In der Finanzrechnung erfolgte die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren - in gleicher Höhe (Sportpauschale). Die Deckung eines Teilbetrages von 51.414,12 EUR soll nunmehr durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P05201020000 - BgA Turn- und Sporthallen -, Kostenart 41810000/61810000 - Kostenerstattungen etc. vom Land - erfolgen. Dieser Änderung wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4803 /18/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P05201020000 - BgA Turn- und Sporthallen 52111000 und 72111000 - Gebäudeunterhaltung Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In seiner 14. Sitzung am 16.03.2017 hat der Sportausschuss dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt, im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses finanzielle Mittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen in der Sporthalle Glockenspitz, die zum größten Teil auf die Inanspruchnahme der Sportstätte als Flüchtlingsunterkunft zurückzuführen waren, bis zu einer Bereitstellung entsprechender Landesmittel aus der Sportpauschale vorzufinanzieren. Für die erforderliche Instandsetzung der Umkleide- und Sanitäranlagen wurde ein konsumtiver Sanierungsaufwand von 100.000,00 EUR sowie für die Erneuerung von Ausstattungsgegenständen ein investiver Sanierungsbedarf von 20.000,00 EUR, insgesamt somit Kosten in Höhe von 120.000,00 Euro kalkuliert. Hinsichtlich der Reparatur des Hallenbodens wurde bereits frühzeitig seitens des Landes NordrheinWestfalen signalisiert, dass eine vollständige Kostenübernahme von dort erfolgen werde, so dass für diese Maßnahme eine Vorfinanzierung aus der Sportpauschale entfiel. Der Entnahme von 120.000,00 EUR für die erforderlichen Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle aus Mitteln der Sportpauschale wurde mit Dringlichkeitsbeschluss vom 19.04.2017 zugestimmt. Auf den entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss (Vorlagen-Nr. 3973/17) wird inhaltlich verwiesen. Die erforderliche konsumtive Mittelbereitstellung eines außerplanmäßigen Aufwandes bzw. einer außerplanmäßigen Auszahlung erfolgte bei dem Innenauftrag P05201020000 - BgA Turn- und Sporthallen -, Kostenart 52111000/72111000 - Gebäudeunterhaltung - in Höhe von 100.000,00 EUR mit Dringlichkeitsbeschluss vom 01.06.2017 (Vorlagen-Nr. 4046/17), genehmigt in der Sitzung des Rates am 06.07.2017. Die Deckung erfolgte durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P05202010000 - Sportförderung -, Kostenart 41410000 - Zuweisungen und Zuschüsse vom Land - (Auflösung PRAP). In der Finanzrechnung erfolgte die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren - in gleicher Höhe (Sportpauschale). Der Dringlichkeitsbeschluss über die Mittelbereitstellung wurde erforderlich, da bei dem o. a. Konto bereits mit Verfügung vom 11.04.2017 Mittel von 70.000,00 EUR für Instandsetzungen im Sanitärbereich der Sporthalle Glockenspitz nach Aufgabe als Flüchtlingsunterkunft außerplanmäßig bereit- gestellt und so mit einer weiteren Mittelbereitstellung von 100.000,00 EUR die Erheblichkeitsgrenze im Rahmen des § 22 Nr. 4 der Hauptsatzung überschritten wurde. Auf den entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss (Vorlagen-Nr. 4046/17) wird inhaltlich verwiesen. Im Rahmen der Kostenabwicklung mit dem Land zeichnete sich ab, dass die bei dem Innenauftrag P05201020000 - BgA Turn- und Sporthallen -, Kostenart 52111000/72111000 - Gebäudeunterhaltung bereitgestellten Mittel in Höhe von 170.000,00 EUR nicht in Gänze benötigt werden, da sich die Höhe des ursprünglich geschätzten Sanierungsaufwands nach Ausführung der Maßnahme reduzierte. Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 25.07.2017 (Vorlagen-Nr. 4249/17), genehmigt in der Sitzung des Rates vom 19.09.2017, wurde daher ein Teilbetrag von 40.000,00 EUR bei dem Innenauftrag BgA Turn- und Sporthallen aufgehoben und zugunsten des Innenauftrags P05201010000 - BgA Eishallen -, Kostenart 52553000 / 72553000 - Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen - für die Reparatur der Kälteanlage zur Deckung herangezogen. Nach nunmehr erfolgtem Abschluss der Abrechnungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen stellt sich die Situation wie folgt dar: Begründung Aufwand für die Sanierung des Hallenbodens: Landesanteil: städtischer Anteil: konsumtiver Sanierungsaufwand (Umkleiden/Sanitär): Landesanteil: städtischer Anteil: investiver Sanierungsbedarf (Ausstattung): Landesanteil: städtischer Anteil: Gesamtkosten: Landesanteil: städtischer Anteil: Seite 3 30.193,67 Euro 30.193,67 Euro 0,00 Euro 121.707,07 Euro 51.414,12 Euro 70.292,95 Euro 19.421,95 Euro 6.440,00 Euro 12.981,95 Euro 171.322,69 Euro 88.047,79 Euro 83.274,90 Euro Die entsprechenden Landeszuweisungen konnten nunmehr nach Beendigung der Maßnahme durch das Fachamt bei der Bezirksregierung Düsseldorf abgerufen werden. Die aus der Sportpauschale vorfinanzierten Mittel für den konsumtiven Sanierungsaufwand (Umkleiden/Sanitär) sowie für den investiven Sanierungsbedarf (Ausstattung) sind der Sportpauschale daher wieder zuzuführen. Vor diesem Hintergrund ist die Deckung für den Teilbetrag von 51.414,12 EUR, die ursprünglich aus den Konten P05202010000 - Sportförderung -/41410000 - Zuweisungen und Zuschüsse vom Land - bzw. P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -/69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren - vorfinanziert und gedeckt wurden, durch Mehrerträge/-einzahlungen bei dem Innenauftrag P05201020000 - BgA Turn- und Sporthallen - , Kostenart 41810000/61810000 - Kostenerstattungen etc. vom Land - zu ersetzen. Der Landesanteil in Höhe von 6.440,00 EUR für den investiven Sanierungsbedarf (Ausstattung) ist bereits mit Verfügung des Stadtkämmerers vom 12.01.2018 in die Sportpauschale zurückgeflossen. Die Erstellung einer Strich 1-Vorlage war notwendig, um nach erfolgtem Abschluss der Maßnahme "Sanierung Sporthalle Glockenspitz" die insgesamt geflossene Kostenerstattung vom Land zu verdeutlichen.