Daten
Kommune
Krefeld
Größe
288 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsbeschluss vom 1. Juli 2014
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.08.2014
Nr.
267 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
17.09.2014
Rat
18.09.2014
Betreff
Krefeld-Uerdingen - Kommunales integriertes Handlungskonzept
Ratsbeschluss vom 1. Juli 2014
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 267 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Uerdinger Innenstadt ist mit zahlreichen gestalterischen und funktionalen Problemen behaftet. es
finden sich Mängel in den Feldern
• Stadtgestaltung und historisches Stadtbild,
• in den verschiedensten Verkehrsbereichen,
• in der Funktion als Mittelzentrum (Einzelhandel und öffentliche Infrastruktur),
• in der Gestaltung von Grün- und Freiflächen inklusive der Öffnung zum Rhein,
• im Wohnungsbestand,
• in den Auswirkungen des demographischen Wandels.
Die Vielzahl der Mängel ist nicht durch Einzelmaßnahmen zu beheben. Eine durchgreifende Verbesserung
ist nur durch ein Konzept erreichbar, das an allen oben genannten Problemfeldern ansetzt. Im allgemeinen wird ein solches Konzept als "integriertes Handlungskonzept" bezeichnet. Als Bestandteile eines integrierten Handlungskonzeptes sind zu nennen:
• Analyse der Ausgangssituation in Form einer Stärken-Schwächen-Analyse,
• Festlegung des Programmgebietes,
• Definition von Zielen,
• Formulierung von daraus abgeleiteten Handlungsansätzen und Maßnahmen der Gebietsentwicklung,
• Erstellung eines Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes,
• Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung.
Beim Zeitrahmen für die Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes ist von 12 bis 18 Monaten
auszugehen, da qualitätvolle Analysen, detaillierte Lösungsansätze sowie umfangreiche Beteiligungsprozesse Zeit brauchen.
Ein integriertes Handlungskonzept ist die Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmittel.
In § 164a Abs. 1 Baugesetzbuch wird bestimmt: "Zur Deckung der Kosten der einheitlichen Vorbereitung
und zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme als Einheit (Gesamtmaßnahme)
werden Finanzierungs- und Förderungsmittel (Städtebauförderungsmittel) eingesetzt." Eine städtebauliche Gesamtmaßnahme ist - laut Informationsbroschüre über die Förderrichtlinien Stadterneuerung des
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NW - im Unterschied zur Einzelmaßnahme die Summe unterschiedlicher Teilmaßnahmen, die zur Erneuerung eines räumlich begrenzten,
funktional zusammenhängenden Quartiers innerhalb eines bestimmten Zeitraums dienen. Die Gesamtmaßnahme wird beschrieben in einem mehrjährigen, strategischen, integrierten Handlungskonzept.
Es gibt grundsätzlich eine Reihe von Fördermöglichkeiten, die sich nach der Art der Maßnahme richten.
Im Rahmen der Programmstruktur sind im Falle Uerdingens das Programm "Stadtumbau" für die Anpassung an den strukturellen und demographischen Wandel und das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für die Stärkung der Funktionsfähigkeit von Zentren zu nennen.
Was eine Gebietsfestlegung für Uerdingen angeht, so ist die Einbeziehung des historischen Ortskerns und
des westlich davon liegenden Bereichs bis zur Bahntrasse, inklusive des Bereichs um den Uerdinger
Bahnhof sowie der Bereich des Uerdinger Rheinufers, denkbar. Allerdings erfolgt - wie oben bereits erwähnt - die konkrete Gebietsabgrenzung erst im Rahmen der Erarbeitung des Handlungskonzeptes.