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Verwaltungsvorlage (Krefeld-Uerdingen - Kommunales integriertes Handlungskonzept)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
288 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:32
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Inhalt der Datei

Ratsbeschluss vom 1. Juli 2014 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 19.08.2014 Nr. 267 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.09.2014 Rat 18.09.2014 Betreff Krefeld-Uerdingen - Kommunales integriertes Handlungskonzept Ratsbeschluss vom 1. Juli 2014 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 267 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Uerdinger Innenstadt ist mit zahlreichen gestalterischen und funktionalen Problemen behaftet. es finden sich Mängel in den Feldern • Stadtgestaltung und historisches Stadtbild, • in den verschiedensten Verkehrsbereichen, • in der Funktion als Mittelzentrum (Einzelhandel und öffentliche Infrastruktur), • in der Gestaltung von Grün- und Freiflächen inklusive der Öffnung zum Rhein, • im Wohnungsbestand, • in den Auswirkungen des demographischen Wandels. Die Vielzahl der Mängel ist nicht durch Einzelmaßnahmen zu beheben. Eine durchgreifende Verbesserung ist nur durch ein Konzept erreichbar, das an allen oben genannten Problemfeldern ansetzt. Im allgemeinen wird ein solches Konzept als "integriertes Handlungskonzept" bezeichnet. Als Bestandteile eines integrierten Handlungskonzeptes sind zu nennen: • Analyse der Ausgangssituation in Form einer Stärken-Schwächen-Analyse, • Festlegung des Programmgebietes, • Definition von Zielen, • Formulierung von daraus abgeleiteten Handlungsansätzen und Maßnahmen der Gebietsentwicklung, • Erstellung eines Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes, • Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Beim Zeitrahmen für die Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes ist von 12 bis 18 Monaten auszugehen, da qualitätvolle Analysen, detaillierte Lösungsansätze sowie umfangreiche Beteiligungsprozesse Zeit brauchen. Ein integriertes Handlungskonzept ist die Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmittel. In § 164a Abs. 1 Baugesetzbuch wird bestimmt: "Zur Deckung der Kosten der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme als Einheit (Gesamtmaßnahme) werden Finanzierungs- und Förderungsmittel (Städtebauförderungsmittel) eingesetzt." Eine städtebauliche Gesamtmaßnahme ist - laut Informationsbroschüre über die Förderrichtlinien Stadterneuerung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NW - im Unterschied zur Einzelmaßnahme die Summe unterschiedlicher Teilmaßnahmen, die zur Erneuerung eines räumlich begrenzten, funktional zusammenhängenden Quartiers innerhalb eines bestimmten Zeitraums dienen. Die Gesamtmaßnahme wird beschrieben in einem mehrjährigen, strategischen, integrierten Handlungskonzept. Es gibt grundsätzlich eine Reihe von Fördermöglichkeiten, die sich nach der Art der Maßnahme richten. Im Rahmen der Programmstruktur sind im Falle Uerdingens das Programm "Stadtumbau" für die Anpassung an den strukturellen und demographischen Wandel und das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für die Stärkung der Funktionsfähigkeit von Zentren zu nennen. Was eine Gebietsfestlegung für Uerdingen angeht, so ist die Einbeziehung des historischen Ortskerns und des westlich davon liegenden Bereichs bis zur Bahntrasse, inklusive des Bereichs um den Uerdinger Bahnhof sowie der Bereich des Uerdinger Rheinufers, denkbar. Allerdings erfolgt - wie oben bereits erwähnt - die konkrete Gebietsabgrenzung erst im Rahmen der Erarbeitung des Handlungskonzeptes.