Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:32
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.03.2017
Nr.
3751 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20, 201-Ro Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
26.04.2017
Rat
04.05.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2017
hier: Mehrbedarf für die Erweiterung Gesamtschule Uerdingen (4. GS)
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06001010000 – Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte -,
Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660621.700.100 – Erweiterung Gesamtschule Uerdingen (4. GS)) - in Höhe von 300.000 EUR für 2017 zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06001010000 – Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte -, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
(7.660151.700.100 - Erweiterung Gesamtschule Kaiserplatz )–.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3751 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06001010000 - Großbaumaßnahmen, Sonderprojekte
78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
7.660621.700.100 - Erweiterung Gesamtschule Uerdingen (4. GS))
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
300.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
300.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 300.000,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Am 13.09.2016 wurde vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschlossen, den 5-zügigen Ausbau
der 4. Gesamtschule am Standort Uerdinger Straße 783 mit einem Bauvolumen von ca. 4.000 qm Bruttogeschossfläche und einem Kostenvolumen von ca. 10 Mio. EUR brutto einzuleiten.
Zur Umsetzung der Maßnahme soll im Juni 2017 ein Generalplaner beauftragt werden. Gemäß Bauzeiten/Mittelabflussplan werden für die entsprechende Leistungserbringung im laufenden Haushaltsjahr rund
400.000 EUR kassenwirksam benötigt.
Im Haushaltsplan 2017 stehen für diese Maßnahme Haushaltsmittel von 100 TEUR zur Verfügung, sodass
eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 300 TEUR erforderlich ist.
Da es sich um ein Vorziehen der bislang in 2018 zur Auszahlung vorgesehenen Mittel handelt, ist mit der
überplanmäßigen Bereitstellung keine Ausweitung der Gesamtkosten verbunden.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt. Die Haushaltsmittel stehen bei der Maßnahme
entsprechend zur Verfügung, da die Zeitplanung der Baumaßnahme zwischenzeitlich angepasst wurde
mit der Folge, dass die für 2017 etatisierten Haushaltsmittel für diese Maßnahme erst im kommenden
Jahr kassenwirksam werden.