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Verwaltungsvorlage (B_2016_13_GA 2014_Endfassung Vorlage RAT.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
2,8 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:33

Inhalt der Datei

3752/17 2014 13/2016 Bericht Nr. 13/2016 über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld zum 31.12.2014 gemäß § 116 (6) GO NRW durch die Rechnungsprüfung für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Krefeld Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Seite 2 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Prüfungsauftrag.................................................................................................... 5 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............................................................. 6 3 Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ........ 9 4 3.1 Allgemeines ............................................................................................. 9 3.2 Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag ................. 9 3.3 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse............................................................................................. 12 3.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung .................................. 12 Prüfungsschwerpunkte ....................................................................................... 14 4.1 5 Einsatz der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD) ................... 14 4.1.1 Bereitstellung der Prüferrolle .................................................................. 14 4.1.2 Einspielung vertraulicher Daten durch den Softwarehersteller ................ 15 4.1.3 Abweichung des Positionenplans in der GA-Richtlinie zum DADPositionenplan ....................................................................................... 15 4.1.4 Teilweise Abweichung der Kapitalflussrechnung in DAD zu der in Druckvorlage abgebildeten ..................................................................... 15 4.2 Gesamtanhang - Gesamtverbindlichkeitenspiegel .................................. 17 4.3 Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses ..................... 17 4.3.1 Bilanzposition Aktiva 1.1 – Immaterielle Vermögensgegenstände .......... 18 4.3.2 Bilanzposition Aktiva 1.3 – Finanzanlagen ............................................. 18 4.3.3 Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ......................................................................... 20 4.3.4 Bilanzposition Passiva 1.2 – Gesamtjahresergebnis ............................... 20 4.3.5 Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen ............................ 21 Gesamtsteuerung im Konzern „Stadt Krefeld“ ..................................................... 22 5.1 Gesetzliche Regelungen ......................................................................... 23 5.2 Beteiligungssteuerung............................................................................ 23 5.3 Beteiligungsrichtlinie ............................................................................. 24 5.4 Internes Kontrollsystem .......................................................................... 24 5.5 Risikomanagement ................................................................................. 25 5.6 Compliance-Regelungen ......................................................................... 25 6 Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung ................................. 26 7 Bestätigungsvermerk.......................................................................................... 28 8 Anlagenverzeichnis ............................................................................................ 30 9 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................... 31 Seite 3 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Anlagen Stellungnahme der Verwaltung………………………………………………………………………………33 Gesamtabschluss 2014 der Verwaltung…………………………………………………………………37 Seite 4 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 1 Prüfungsauftrag Die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld obliegt gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung, zu deren Aufgabenbereich die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört. Die Prüfung erfolgt unter Beachtung der Gemeindeordnung NRW (GO), der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO), sowie der örtlichen Regelungen, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) und Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung. Dabei legt die GemHVO NRW fest, dass das HGB ab dem Haushaltsjahr 2013 in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009, anzuwenden ist. Zudem wurden die Handlungsempfehlungen des nordrheinwestfälischen Modellprojektes zur Aufstellung eines NKFGesamtabschlusses (Praxisleitfaden des IM NRW, 4. Auflage, September 2009) sowie die Handreichung für Kommunen des MIK NRW zur Anwendung des NKF (6. Auflage, Oktober 2014) zur Prüfung herangezogen. Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfungsbericht. Seite 5 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der gesetzliche Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2014 einschließlich Gesamtanhang sowie der Gesamtlagebericht (§ 116 Abs. 6 GO NRW). Dem Gesamtabschluss ist gemäß § 117 Absatz 1 Satz 2 GO der Beteiligungsbericht nach § 117 GO beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2014 wurde dem Rat der Stadt Krefeld bereits am 29.09.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 1699/15). Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Gesamtabschluss abzugeben. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages ist die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften geprüft worden. Die Prüfung ist gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW und § 116 Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW sowie in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen worden. Daneben hat sich die Prüfung an den vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) aufgestellten „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie 300) in Verbindung mit den „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie L 200) orientiert. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtabschluss frei von wesentlichen Fehlern ist. Ziel der Prüfung ist gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW die Beurteilung, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Durch die Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen bestätigt und insoweit deren Glaubhaftigkeit erhöht werden. Die Verlässlichkeit dieser Informationen schließt auch deren Ordnungsmäßigkeit ein, da diese von den Adressaten des Gesamtabschlusses bei ihrer Interpretation mit herangezogen wird. Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes ist eine an den Risiken des „Konzern Stadt Krefeld“ ausgerichtete Prüfungsplanung vorgenommen worden. Diese Prüfungsplanung beruht auf vorbereitenden analytischen Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Einschätzung der Wirksamkeit des im Aufbau befindlichen rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems auf Konzernebene (Konzern-IKS insbesondere Konsolidierungsprozess). Das darauf aufbauende prüffeldbezogene Prüfungsprogramm bestimmt auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren die Prüfungsschwerpunkte. Seite 6 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Die Prüfung umfasst insbesondere • die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse und Überleitungsrechnungen, • der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, • der angewandten Konsolidierungsgrundsätze (GoK), • der wesentlichen Lageeinschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie • die abschließende Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichtes. Die gesetzlichen Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurden gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW nicht durch die Rechnungsprüfung geprüft, da die Prüfung bereits nach gesetzlichen Vorschriften durch deren Abschlussprüfer erfolgt ist. Dennoch wurden die Überleitungsrechnungen der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht durch die jeweiligen Abschlussprüfer unterzogen wurden, stichprobenartig durch die örtliche Rechnungsprüfung nochmals durchgesehen, aber nicht gesondert geprüft. Für diese Abschlüsse kann festgestellt werden, dass sie vollständig sind und eine geeignete Konsolidierungsgrundlage darstellen. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Es wurden System- und Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Auswahl der Stichproben beruhte - im Gegensatz zu mathematisch-statistischen Verfahren - auf Verfahren mit bewusster Auswahl. Die Prüfungshandlungen wurden überwiegend im Zeitraum September bis Dezember 2016 durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses wurden Prüfungshandlungen insbesondere mit folgenden Schwerpunkten vorgenommen: • Prüfung von Festlegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, einschließlich der vertikalen Konzernstruktur, • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse, Seite 7 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 • Ermittlung des Summenabschlusses (einschließlich der Überleitungsrechnungen und Anpassungen an die Bewertungsmethoden aus Sicht des Gesamtabschlusses, zutreffende Anwendung von Wahlrechten, Ansatzgeboten und -verboten sowie Vereinfachungen auf Grundlage der geltenden Gesamtabschluss-Richtlinie), • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Übernahmewerte aus den Meldedateien der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche einschließlich systembezogener Grundlagen, • Prüfung der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung), • Ermittlung der Anteile fremder Gesellschafter und der auf fremde Gesellschafter entfallenden Jahresergebnisse, • Prüfung von Darstellung und Erläuterungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung und • Prüfung von Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Angaben im Gesamtanhang einschließlich der Gesamtkapitalflussrechnung sowie der beigefügten rechnungslegungsbezogenen Übersichten (Gesamtanlagenspiegel, Gesamtverbindlichkeitenspiegel). Die Prüfung wurde überwiegend in Stichproben durchgeführt. Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf. eine Änderung des Entwurfs des Gesamtabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen. Ist eine einvernehmliche Wertung von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben. Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden, enthält der Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Seite 8 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 3 Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses 3.1 Allgemeines H 1 Die gesetzlichen Fristen zur Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat und Feststellung durch den Rat wurden nicht eingehalten. Nach § 116 (5) GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Die Einbringung des Gesamtabschlusses 2014 erfolgte zur Sitzung des Rates am 25. Februar 2016, also mit 5 monatiger Verspätung. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss ist gemäß § 116 i. V. m. § 96 (1) GO NRW bis zum 31. Dezember des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat der Stadt durch Beschluss zu bestätigen. Auf den Gesamtabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichungen bedingt oder nichts anderes bestimmt ist, gemäß § 49 Absatz 3 GemHVO NRW die §§ 32 bis 38, 41 bis 43 und 47 GemHVO NRW, die die Regelungen zum städtischen Einzelabschluss (Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW) enthalten, entsprechend anzuwenden. 3.2 Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch selbständigen Unternehmen der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW einbezogen werden müssen. Die Art der Einbeziehung richtet sich nach § 50 GemHVO NRW. Hierbei bezieht sich die GemHVO NRW auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung. Die GemHVO NRW regelt, dass das HGB in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009, anzuwenden ist. Verselbstständigte Aufgabenbereiche sind voll zu konsolidieren, sofern sie entweder unter der einheitlichen Leitung der Kommune gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 GemHVO NRW stehen oder das Control-Konzept gemäß § 50 Abs. 2 S. 2 GemHVO NRW seine Anwendung findet. Sondervermögen u. ä. öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der Stadt sind gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO stets voll zu konsolidieren. Kann die Kommune nur einen maßgeblichen Einfluss auf die verselbstständigten Aufgabenbereiche ausüben, ist die Equity-Methode gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. §§ 311 und 312 HGB anzuwenden. Ausgehend von den Anschaffungskosten der Beteiligung im Erwerbszeitpunkt wird der Beteiligungsbuchwert laufend an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht, angepasst. Seite 9 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Sofern weder beherrschender noch maßgeblicher Einfluss von Seiten der Kommune gegeben ist oder aber das Einbeziehungswahlrecht gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW ausgeübt wird, sind die Unternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Cost) zu bewerten. Die Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises und die Abgrenzung der nach der Equity-Methode einzubeziehenden Unternehmen erfolgten grundsätzlich nach Wesentlichkeitsgrundsätzen, die sich an den im NRW-Modellprojekt genannten Kriterien orientieren. Zur Bestimmung des Konsolidierungskreises für den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2013 wurden Kennzahlen hinsichtlich der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage aus den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2013 der verselbständigten Aufgabenbereiche anhand absoluter und relativer Werte zu Grunde gelegt. Die ermittelten Beträge jedes Unternehmens wurden ins Verhältnis zu der Gesamtsumme aller verbundenen Unternehmen je Kriterium gesetzt. Anhand der Zahlenwerte wurde jeder einzelne verselbständigte Aufgabenbereich hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft. Anschließend erfolgte eine Gesamtbetrachtung in Form einer Addition aller als unwesentlich eingestuften Unternehmen je Kriterium. a. Die folgenden verselbständigten Aufgabenbereiche werden voll konsolidiert: 1) Kernverwaltung Stadt Krefeld 2) SWK Stadtwerke Krefeld AG 2.1) SWK ENERGIE GmbH 2.2) SWK MOBIL GmbH 2.3) SWK FAHRSERVICE GmbH 2.4) SWK NETZE GmbH 2.5) SWK AQUA GmbH 2.6) SWK KOMPAKT GmbH 2.7) SWK SETEC GmbH 2.8) SWK-EGN Verwaltungs-GmbH 2.9) EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG 2.10) EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG 2.11) GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. GK 2.12) DYNERGIO SERVICE GmbH 2.13) EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH 2.14) NH Niederrhein Holding GmbH 2.15) NOEX AG 2.16) Eco-Care Recycling Solutions GmbH 2.17) Städtereinigung Gerke GmbH 2.18) Dürener Deponiegesellschaft mbH 2.19) Gerhard Schug Containerdienst GmbH 2.20) lekker Energie GmbH 2.21) lekker Strom Beteiligungs GmbH Seite 10 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) Krefelder Baugesellschaft mbH GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Seidenweberhaus GmbH Zoo Krefeld gGmbH Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Stadtentwässerung Krefeld. Gegenüber dem Vorjahr haben sich Änderungen ergeben. Die DYNERGIO SERVICE GmbH wurde zum 01. Januar 2014 in den Vollkonsolidierungskreis aufgenommen, da die SWK Energie GmbH die Restanteile in 2014 zurückerworben hat. IM GA 2013 war die DYNERGIO SERVIVE GmbH als assoziiertes Unternehmen von untergeordneter Bedeutung eingestuft. Aus der Vollkonsolidierung ergab sich kein UNterschiedsbetrag. Im GA 2014 ist die lekker Strom GmbH & Co. KG in die lekker Energie GmbH übergegangen. Zudem wurde die lekker Energie GmbH erstmals ganzjährig vollkonsolidiert (2013 nur anteilig für Dezember). b. In den Konsolidierungskreis (im weiteren Sinne) werden daneben die folgenden assoziierten Unternehmen 'at Equity' einbezogen: 1) Hafen Krefeld GmbH & Co. KG 2) MVA Weisweiler GmbH & Co. KG 3) GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH 4) Treuhandgesellschaft 5) Braun Umweltdienste GmbH 6) Energieversorgung Kranenburg GmbH 7) Quantum GmbH 8) GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG 9) Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen gGmbH 10) Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (Zweckverband). c. Der Ansatz der übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung erfolgte gemäß § 116 Absatz 3 GO zu Anschaffungskosten. Seite 11 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 3.3 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse Die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche werden gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW nicht in die Prüfung einbezogen, da sie bereits nach den gesetzlichen Vorschriften durch Abschlussprüfer geprüft worden sind. Ebenso werden die Überleitungsrechnungen der einbezogenen Unternehmen nicht gesondert geprüft. Diese werden einer prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüfer unterzogen. Die vorgelegten Jahresabschlüsse und Unterlagen, insbesondere die Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz I in die Kommunalbilanz II der verselbständigten Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht der Abschlussprüfer unterzogen wurden, waren vollständig, nachvollziehbar und wurden für eine Übernahme in die Prüfung des Gesamtabschlusses als geeignet angesehen. Soweit Umgliederungen sowie Anpassungen des Bilanzansatzes und -ausweises bzw. Bewertungsanpassungen bei den Einzelabschlüssen entsprechend der für den Gesamtabschluss geltenden Regelungen erforderlich waren, wurden diese im Rahmen der Überleitungsrechnungen vorgenommen. B 1 Der geprüfte Jahresabschluss 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtung lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor. Der Prüfungsbericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtung seitens der beauftragten Wirtschaftsprüfer lag zum Erstellungszeitpunkt des Gesamtabschlusses 2014 nicht vor. Gemäß §26 EigVO hat die eigenbetriebsähnlichen Einrichtung innerhalb der ersten drei Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss aufzustellen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Der Abschluss 2014 der Senioreneinrichtung wurde bis zum Prüfungszeitpunkt weder in den zuständigen Ausschüssen (Soziales, Gesundheit und Senioren und Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) noch im Hauptausschuss und im Rat zur Kenntnis genommen. 3.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung In Anlehnung an das Handelsrecht macht auch das NKF in § 116 Abs. 1 GO NRW die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zur Grundlage des städtischen Jahresabschlusses und aufgrund des Verweises auch zur Grundlage des Gesamtabschlusses. Zu den wesentlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehören die Grundsätze der Klarheit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Vorgehensweise und über die Ergebnisse verschaffen kann. Die GoB werden ergänzt durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung Seite 12 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 (GoK), die sich an den Schritten bei der Erstellung des Gesamtabschlusses orientieren. Zu beachtende GoK sind insbesondere: • Grundsatz der Einheitlichkeit der Stichtage (in Anlehnung an § 299 Abs. 2 S. 2 HGB) • Grundsatz der Einheitlichkeit des Ausweises (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 3, 4 und § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO NRW) • Grundsatz der Einheitlichkeit des Ansatzes (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 300 Abs. 2 HGB) • Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 308 Abs. 1 S. 1 HGB) Diese Grundsätze werden durch die Grundsätze der Wesentlichkeit (§§ 296 Abs. 2 HGB, 303 Abs. 2 HGB) und Wirtschaftlichkeit (§§ 291 Abs. 1, 293 HGB) eingeschränkt und bei der Prüfung beachtet. Grundlage für die Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ist ein vom Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung erarbeiteter Leitfaden für die Erstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld (Gesamtabschluss-Richtlinie, Stand: 02/2011), der entsprechend der Regelungen der GemHVO NRW grundsätzliche Vorgaben, z.B. hinsichtlich der Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung, der örtlichen Nutzungsdauern und des Positionenrahmens/-plans der Stadt Krefeld beinhaltet. Zudem sind darin Vorgaben zur Überleitung aus den Einzelabschlüssen sowie Hinweise für den Gesamtanhang und die Meldedateien enthalten. Er dient der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und der Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung. Seite 13 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 4 Prüfungsschwerpunkte 4.1 Einsatz der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD) Der Gesamtabschluss 2014 ist der dritte Abschluss, der mit der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente erstellt wurde. In diesem Kapitel beschäftigt sich die Prüfung u.a. mit der Aufarbeitung zurückliegender Beanstandungen und Hinweisen bei der Einführung von DAD. In den Prüfberichten zu den Gesamtabschlüssen 2012 und 2013 hatte die Prüfung u.a. auf - die systemseitig fehlende Prüferrolle, die Einspielung vertraulicher Unternehmensdaten durch den Softwarehersteller, die Abweichung des Positionenplans in der GA-Richtlinie zum DADPositionenplan und die Abweichung der Kapitalflussrechnung in DAD zu der in der Druckversion abgebildeten hingewiesen. 4.1.1 Bereitstellung der Prüferrolle Der Rechnungsprüfung war mit Beginn der Gesamtabschlussprüfung 2012 in der Software DAD lediglich die Rolle „nur lesend“ zugeordnet. Anhand dieser Rolle war die Prüfung nicht in der Lage selbständig die vollständige Konzernstruktur zu überprüfen oder Einsicht in sämtliche Log-Dateien zu nehmen. Daher wurde seitens der Prüfung im Oktober 2015 ein Incident-Verfahren beim KRZN eröffnet, um einen vollumfänglichen Prüferzugang zu bekommen. Das KRZN hatte diesen Sachverhalt an den Systementwickler weitergereicht. Mit Email vom 04. November wurde die Prüfung über einen bevorstehenden Releasewechsel zu KonDAD 2.0 vorab informiert. Eine wesentliche Neuerung soll die nun vorhandene Prüferrolle sein. Inwieweit die angekündigten Möglichkeiten (z.B. „Grunddaten anzeigen“, „Konzern anzeigen“, etc.) zur Erweiterung von Zugriffsrechten für eine vollumfassende Einsicht in DAD ausreichend sind, wird nach endgültiger Freigabe durch das Rechenzentrum gesondert von der Rechnungsprüfung im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 nachgeprüft. Bis dahin setzt die Prüfung das vom Hersteller vorgeschlagene Verfahren, einen separaten Prüfermandanten zu nutzen, ein. Hierbei wird eine vollständige Datensicherung aus dem Produktivmandanten, den der Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung zur Erstellung des Gesamtabschlusses nutzt, in den Prüfermandanten eingespielt. Im Prüfermandanten hat die Rechnungsprüfung vollständigen Zugriff und hat diesen im Rahmen der Prüfung GA 2014 auch genutzt. Seite 14 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 4.1.2 Einspielung vertraulicher Daten durch den Softwarehersteller In der Stellungnahme zum Prüfbericht 18/2015 über den Gesamtabschluss 2012 teilte der FB 20 mit, dass „laut Aussage vom KRZN an die Verwaltung, im Vertrag mit dem Softwarehersteller halloBTF! Verpflichtungserklärungen zum Datengeheimnis, zum Fernmeldegeheimnis und zur Wahrung von Geschäftsinteressen getroffen worden sind. Der Datenaustausch mit halloBTF! findet im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarungen statt. Zu dieser Form der Dateneinspielung besteht aus Sicht der Verwaltung zurzeit keine Alternative.“ Die Rechnungsprüfung hatte mit ihrer Beanstandung nicht das Verfahren an sich reklamiert, sondern die formale Umsetzung. Als Datenverantwortlicher hat die Verwaltung sicherzustellen, dass der Datenschutz, insbesondere hinsichtlich vertraulicher Unternehmensdaten, eingehalten wird. Dieser Sachverhalt wurde im Nachgang zum Prüfungsbericht intensiv mit dem FB 20 geklärt. Die Verwaltung hat die aufgezeigten Bedenken zwischenzeitlich verarbeitet und einen gesonderte datenschutzrechtliche Zusatzvereinbarung mit halloBTF! geschlossen. Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind damit die formalen Bedenken ausgeräumt. 4.1.3 Abweichung des Positionenplans in der GA-Richtlinie zum DAD-Positionenplan Mit Einführung der neuen Software DAD wurde seitens der Verwaltung der Positionenplan der Gesamtabschluss-Richtlinie nicht an den Positionenplan in DAD angepasst. Beide Varianten wurden bis einschließlich zum GA 2014 parallel verwendet, sozusagen wurden bei der Erstellung des Gesamtabschlusses zwei unterschiedliche Kontenrahmenpläne eingesetzt. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zum Bericht 18/2015 erklärt, diesen Umstand mit der Erstellung des Gesamtabschlusses 2015 abzustellen. Darüber hinaus teilte die Verwaltung per Mail am 02. November 2016 mit, dass die GA-Richtlinie überarbeitet wurde und verbindlich zum Gesamtabschluss 31.12.2016 eingesetzt wird. Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind damit die formalen Bedenken ausgeräumt. 4.1.4 Teilweise Abweichung der Kapitalflussrechnung in DAD zu der in Druckvorlage abgebildeten Im Prüfbericht 07/2016 zum Gesamtabschluss 2013 wurde auf inhaltliche Abweichungen der Kapitalflussrechnung zwischen DAD und der Druckvorlage hingewiesen. Ausgangspunkt dieses Hinweises war die schriftliche Aussage der Verwaltung vom 23. Juni 2016, aus der hervorgeht, dass der Gesamtabschluss ausschließlich mit der Software DAD erstellt wird. In der Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht 07/2016 verweist die Verwaltung darauf, dass „in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG unter Beachtung des DRS2 ein auf MSSeite 15 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Excel basierendes System zur Ableitung der Zahlungsströme im Konzern entwickelt wurde, welches den Anforderungen des § 51 Abs. 3 GemHVO NRW gerecht wird“ und führt weiter aus, „dass die Konsolidierungssoftware DAD zwar die Erstellung einer Kapitalflussrechnung ermöglicht, aber die von Fachbereich 20 gewählte Methode die verschiedenen Zahlungsströme deutlich detaillierter abgebildet und nachvollzogen werden können.“ Die Kapitalflussrechnung ist gem. § 51 (3) GemHVO NRW dem Gesamtanhang beizufügen. In ihr werden Zahlungsströme nach laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. DAD bietet eine separate Funktion zur Ausgabe einer Kapitalflussrechnung („Cashflow-Rechnung“). Dazu muss vom Fachbereich beim Einrichten von Konsolidierungsjahren und Perioden festgelegt werden, mit welchem „Cahsflowplan“ gearbeitet werden soll. H 2 Der Chashflow aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit wird teilweise nicht nach dem Bruttoprinzip aufgebaut, sondern saldiert dargestellt. Der Gesetzgeber verdeutlicht in der Handreichung, dass bei der Aufstellung der Gesamtkapitalflussrechnung (GKFR) neben den einschlägigen Grundsätzen (Stetigkeit, Nachprüfbarkeit und Wesentlichkeit) auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Kapitalflussrechnung zu beachten sind. Einer dieser Grundsätze geht auf die Einhaltung des Bruttoprinzips ein und besagt, dass die aufzunehmenden Einzahlungen und Auszahlungen nicht miteinander zu saldieren sind. Die Positionen 16 „Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten“ (+9,9 Mio. €) und 17 „Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten“ (0,0 Mio. €) der GKFR wiesen nach schriftlicher Aussage der Verwaltung lediglich die Veränderungen zwischen den Stichtagen 31.12.2013 und 31.12.2014 aus. Dies entspricht nicht den tatsächlichen Kreditaufnahmen und –tilgungen im Konzern. In welcher Höhe Kredite im Konzern aufgenommen bzw. getilgt wurden, ist für den Adressaten nicht erkennbar und lt. Aussage der Verwaltung derzeit nicht leistbar. Die Verwaltung hat während der laufenden Prüfung den Punkt anerkannt und die Packages zum GA 2016 überarbeitet. Im Rahmen der GA-Prüfung 2016 wird den Sachverhalt erneut betrachtet. Seite 16 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 4.2 Gesamtanhang - Gesamtverbindlichkeitenspiegel Der Gesetzgeber sieht den Gesamtanhang als „Ergänzungsfunktion zur aufgestellten Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung. Die entsprechenden Posten sind so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Wertansätze in der Gesamtbilanz und die Beträge zu den Positionen in der Gesamtergebnisrechnung beurteilen können“ 1. Im Gesamtanhang müssen aber weitere Informationen detailliert aufbereitet werden, damit der Informationsbedarf der Adressaten erfüllt wird. Diese Angaben (Pflichtangaben, Wahlpflichtangaben oder sonstige Angaben) müssen wahr, klar, übersichtlich und so vollständig sein, dass der Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW ein Bild über die tatsächliche wirtschaftliche Gesamtlage vermittelt. Eine wichtige Angabepflicht im Gesamthang stellt der Gesamtverbindlichkeitenspiegel dar. H 3 Die Prüfung empfiehlt die Position „Haftungsverhältnisse“ in Zukunft zu überarbeiten und für den Adressaten übersichtlicher und aussagekräftiger darzustellen. Gem. § 47 (1) GO NRW i. V. m. § 49 (3) GO NRW müssen Haftungsverhältnisse unterhalb des Gesamtverbindlichkeitenspiegels nach Arten und unter Angabe des jeweiligen Gesamtbetrages ausgewiesen werden. Durch die gewählte Darstellung kann der Adressat nicht auf einen Blick erkennen, wie hoch Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse in Summe sind. Die Haftungsverhältnisse im Konzern Stadt werden im Gesamtanhang in Kapitel V. auf Seite 34 nur nachrichtlich im Fließtext dargestellt. Sie machen zzgl. der gegebenen Bürgschaften der Stadt (vgl. S. 34 Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld) rund 49% der tabellarisch ausgewiesenen Summe aller Verbindlichkeiten aus. 4.3 Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses Im Rahmen der Prüfungshandlungen wurden seitens der Prüfung stichprobenhaft zunächst die Überleitungsrechnungen betrachtet. Die Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung wurden in eine Finanzdatenanalyse übertragen und anhand einer MS-Excel-Tabelle ausgewertet. Im Ergebnis wurden Bereiche identifiziert, die wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr auswiesen und nicht bereits im Rahmen der Prüfung des JA 2014 erläutert wurden, weil sie überwiegend auf die Stadt entfielen. Die Prüfung hat diese Positionen näher betrachtet und im Folgenden beschrieben. 1 Vgl. NKF-Handreichung 6. A., S. 3328 Seite 17 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 4.3.1 Bilanzposition Aktiva 1.1 – Immaterielle Vermögensgegenstände Der Bilanzansatz ist zum 31.12.2014 auf 13,41 Mio. Euro gesunken (Vorjahr: 16,57 Mio. Euro). Die Verringerung wird u.a. durch die Abschreibung des aktivischen Unterschiedsbetrags (Geschäfts- oder Firmenwert) aus der in 2013 durchgeführten erstmaligen Vollkonsolidierung der lekker Energie im Konzern über die rechtliche zugelassene Nutzungsdauer verursacht. Weitere wesentliche Vermögensgegenstände, die größtenteils aus Konzessionen und Software bestehen, sind dem SWK-Konzern hinzuzurechnen. Die Prüfung konnte die Position inhaltlich nachvollziehen. 4.3.2 Bilanzposition Aktiva 1.3 – Finanzanlagen Der Wertansatz bei den verbundenen Unternehmen hat sich zum Vorjahr (3,89 Mio. Euro) auf 7,06 Mio. Euro nahezu verdoppelt. Ursache hierfür ist die 100% Beteiligung der SWK Energie GmbH an der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG (Kaufpreis rund 3,2 Mio. Euro). Die Verwaltung hat sich bei der Eingliederung der Unternehmung in die Konzernstruktur am Praxisleitfaden (4. Auflage, September 2009) vom Innenministerium NRW orientiert. Danach wurde die Bilanzsumme der erworbenen Unternehmung ins Verhältnis zur Konzernbilanzsumme gesetzt und als unwesentlich bewertet. H 4 Im Rahmen der Wesentlichkeitsbetrachtung sollte aus Sicht der Rechnungsprüfung die jeweilige Bilanzposition verwendet werden. Bei Verwendung der Bilanzsumme (2014: 3.321 Mio. Euro) als Betrachtungsgrundlage für die Wesentlichkeit können aus Sicht der Rechnungsprüfung nahezu alle Veränderungen in den Bilanzpositionen als unwesentlich bewertet werden. Der Praxisleitfaden wurde anhand der wesentlichen Projektergebnisse in den Modellkommunen entwickelt und letztmalig in 2009 aktualisiert. Er enthält u.a. „Handlungsempfehlungen für den Einstieg in eine praxisorientierte Umsetzung der Anforderungen aus der Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen“ 2. Die Autoren des Praxisleitfadens weisen ausdrücklich darauf hin, dass „er weder eine Rechtsvorschrift noch ein verbindlicher Erlass des Innenministeriums ist“ 3. Mit dem Gesamtabschluss 2014 hat Krefeld bereits den 5. eigenen Gesamtabschluss aufgestellt. Daraus sollten seitens der Verwaltung Erfahrungen aufgebaut werden, die für eine eigene Einschätzung der Wesentlichkeitsbetrachtung herangezogen werden können. 2 3 Vgl. Praxisleitfaden, 4. Auflage 2009 S. 19 Vgl. Praxisleitfaden, 4. Auflage 2009 S. 21 Seite 18 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Die Rechnungsprüfung empfiehlt, die Wesentlichkeitsbetrachtung zu überarbeiten und mehr auf die maßgeblichen Veränderungen innerhalb der Bilanzpositionen zu achten. Die größte Veränderung innerhalb der Finanzanlagen ist bei den Anteilen an assoziierten Unternehmen zu verzeichnen. Der Wertansatz hat sich zum Vorjahr (50,42 Mio. Euro) um rund 18 Mio. Euro auf 32,39 Mio. reduziert. Maßgeblich dafür verantwortlich ist die Bewertungsanpassung bei der Krefelder Hafen GmbH & Co. KG. In Rahmen der Erstkonsolidierung zum 01.01.2010 wurden die Anteile an der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG mit dem Buchwert i. H. v. 34,50 Mio. Euro aus der städtischen Eröffnungsbilanz berücksichtigt. Bereits im Rahmen der Eröffnungsbilanzprüfung (siehe Bericht 01/2009 Seite 84 bis 86) hatte die Rechnungsprüfung darauf hingewiesen, dass das gewählte Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren inkl. wirtschaftliche Betrachtung von Planwerten über einen Zeitraum von 99 Jahren) Unsicherheiten enthält, die in künftigen Jahren zu Korrekturen führen könnten. Die negativen Befürchtungen der Rechnungsprüfung wurden durch die nun vorgenommene Abschreibung übertroffen. Aufgrund nicht eingetretener wirtschaftlicher Erwartungen musste der Ansatz innerhalb des städtischen Jahresabschlusses nach unten korrigiert werden. Insgesamt 29,3 Mio. Euro wurden im Haushaltsjahr 2014 außerordentlich abgeschrieben (s. auch Bericht 09/2016 zum Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld, S. 51. f.). Das entspricht einem Wertverlust von rund 85%. Im Gesamtabschluss schlägt dieser Wertverlust jedoch nicht vollständig zu Buche, weil im o.g. Ursprungswert ein sogenannter Goodwill, also ein Firmenwert, enthalten war, der gem. § 309 HGB a.F. seit 2010 über vier Jahre abzuschreiben war. Das hat die Verwaltung richtigerweise umgesetzt, so dass mit Beginn des Jahres 2014 lediglich ein Bewertungsansatz i. H. v. 25,86 Mio. geführt wurde. Insgesamt hat sich der Beteiligungsansatz der Hafen GmbH & Co. KG im Gesamtabschluss um 20,66 Mio. Euro reduziert. Bei den übrigen assoziierten Unternehmen haben sich größtenteils positive Wertveränderungen ergeben, weshalb die gesamte Bilanzposition lediglich um rund 18 Mio. Euro negativ verändert hat. Im Bereich der übrigen Beteiligungen hat die außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungsansatzes der DSM Krefeld Außenwerbung maßgeblich die Verringerung der Bilanzposition verursacht. Alle dargestellten außerplanmäßigen Abschreibungen wurden nach § 43 (3) GemHVO NRW unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Rechnungsprüfung konnte die durchgeführten Schritte nachvollziehen. Seite 19 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 4.3.3 Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bilanzposition umfasst folgende Konten: Nummer 122100 122200 Bezeichnung Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen im Konzern haben zum 31.12.2014 einen Wert von 122,63 Mio. Euro (Vorjahr: 152,46 Mio. Euro) und resultieren u.a. aus folgenden Teilbeträgen: • • • • 36,95 29,44 20,14 19,01 Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Stadt Krefeld SWK Energie GmbH lekker Teilkonzern Die Konzernforderungen sind um rund 30 Mio. Euro gesunken. Hauptursache hierfür sind die gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte bei der SWK Energie GmbH. Die Forderungen der Stadt wurden detailliert bei der Prüfung des kommunalen Einzelabschlusses kontrolliert. Der Restbetrag verteilt sich auf die übrigen voll zu konsolidierenden Unternehmen. Die Bilanzposition Sonstigen Vermögensgegenstände im Konzern weist zum 31.12.2014 einen Wert von 40,53 Mio. Euro (Vorjahr: 39,32 Mio. Euro) aus und verteilt sich im Wesentlichen wie folgt auf die Konzernunternehmen: • • 27,91 11,10 Mio. Euro Mio. Euro SWK Konzern Stadt Die Bilanzpositionen konnte aufgrund der jeweiligen Einzelabschlussprüfungsberichte der zuständigen Wirtschaftsprüfer durch die Rechnungsprüfung nachvollzogen werden. 4.3.4 Bilanzposition Passiva 1.2 – Gesamtjahresergebnis Das Gesamtjahresergebnis im Konzern hat sich gegenüber dem Vorjahr von -84,27 Mio. Euro auf -44,72 Mio. Euro verbessert. Bei Betrachtung der Gesamtergebnisrechnung fällt zunächst auf, dass die ordentlichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um 160,77 Mio. Euro (+8,97%) auf 1,95 Mrd. Euro gestiegen sind. Im Bereich der ordentlichen Aufwendungen liegt der durchschnittliche Anstieg bei lediglich 6,85% (+126,58 Mio. Euro auf 1,97 Mrd. Euro). Seite 20 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Geprägt wird dieser Anstieg durch massive Veränderungen bei den Personalaufwendungen (+12,80 %), den Versorgungsaufwendungen (+11,81 %), den bilanziellen Abschreibungen (+13,31 %) und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+15,18 %). Rund 53 % der Personalaufwendungen und 89 % der Versorgungsaufwendungen entfallen auf die Stadt Krefeld. Die Veränderungen sind im Bericht Nr. 09/2016 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erläutert. Durch die erstmalige ganzjährige Einbeziehung der lekker Gruppe in die Vollkonsolidierung ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr 2013 eingeschränkt. Bei den Personalaufwendungen liegt der Anteil an der Erhöhung bei rund 30%, bei den Versorgungsaufwendungen naturgemäß nur bei rund 4% und bei den bilanziellen Abschreibungen bei 9%. Die Erhöhung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird durch die lekker-Gruppe mit absolut 41,44 Mio. Euro beeinflusst. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen moderat um mehr 26,5 Mio. Euro (+2,75%) angestiegen. 4.3.5 Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen Die Bilanzposition weist zum 31.12.2014 einen Betrag i.H.v. 195,09 Mio. Euro aus und hat sich im Vergleich zu dem Vorjahr (197,12 Mio. Euro) nicht signifikant verändert. Der Gesamtwert wird dabei maßgeblich durch die Konzernmutter (12,11%), der EGN (37,23%), der lekker-Gruppe (6,21%), der SWKAG (5,90%) und der SWK Energie (21,39 %) bestimmt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Verlauf aller Rückstellungen (ohne Pensionsrückstellungen) im Konzern seit 01.01.2010. Anhand der Auswertung kann anschaulich dargestellt werden, welchen Einfluss u.a. Veränderungen im Bereich der Rückstellungen auf das Konzernergebnis ausüben. Insbesondere die sonstigen Rückstellungen unterliegen einer ständigen Veränderung, wenn beispielsweise im Energie- oder Entsorgungsbereich Drohverlustrückstellungen gebildet werden müssen. Rückstellungen im Konzern (ohne Pens.rück) Rückstellung für Deponien und Altlasten 01.01.2010 31.12.2010 105.830.067 € 101.344.285 € 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 93.916.834 € 85.980.571 € 78.873.162 € 6.899.145 € 6.649.977 € 7.568.942 € 5.278.046 € Instandhaltungsrückstellungen 12.438.600 € sonstige Rückstellungen 87.688.075 € 124.345.795 € 125.162.215 € 128.891.664 € 197.118.774 € 195.093.940 € Summe 7.854.665 € 31.12.2011 97.639.180 € 205.956.742 € 233.544.745 € 229.700.539 € 229.458.476 € 290.668.287 € 279.245.148 € 27.588.003 € -3.844.206 € -242.064 € 61.209.811 € -11.423.139 € Veränd. d. Rückst. zum Vorjahr 0€ Konzernergebnis 0 € -60.244.916 € -44.780.499 € -26.898.649 € -84.273.808 € -44.717.344 € Veränd. d. Konzernerg. zum Vorjahr 0 € -60.244.916 € 15.464.417 € 46% 25% % Veränd. d. Rückst. zu Veränd. d. Konzernerg. Tabelle 3: Vergleich der Entwicklung von Rückstellungen zum Ergebnis Seite 21 17.881.850 € -57.375.159 € 1% 107% 39.556.464 € 29% Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 5 Gesamtsteuerung im Konzern „Stadt Krefeld“ Im Rahmen der vergangenen Prüfungen (2010 bis 2013) wurden schwerpunktmäßig der Aufbau, der Konsolidierungsprozess und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei der Erstellung des Gesamtabschlusses geprüft. Mit Start in die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 hat die Rechnungsprüfung entschieden, den Fokus der Prüfung in Anlehnung an die zurückliegende Prüfung der GemeindePrüfungsanstalt NRW (s. Vorlage Nr. 3079/16) um das Thema Gesamtsteuerung zu erweitern und dies in den Folgejahren fortzuführen. Der Gesetzgeber stellt u. a. mit seiner 6. Auflage der NKF-Handreichung heraus, dass die Gesamtsteuerung im kommunalen Konzern zunehmend wichtiger wird. Insbesondere bei der Erreichung des Hauhaltsausgleiches sieht der Gesetzgeber den kommunalen Konzern von großer Bedeutung, weil dieses Ziel maßgeblich nur unter Einbeziehung der städtischen Töchter erreicht werden kann. Notwendig macht dies u.a. die komplexe Konzernstruktur, wie sie auch im Konzern „Stadt Krefeld“ gegeben ist. Die Beteiligungstiefe im städtischen Konzern erstreckt sich auf fünf Beteiligungsebenen, in einigen wenigen Fällen sogar auf weitere Ebenen. Insbesondere der Teilkonzern SWK prägt nachhaltig das Gesamtergebnis im Konzern „Stadt Krefeld“. Die Stadt Krefeld mit ihren Betrieben und Unternehmen sowie ihren Beteiligungen in unterschiedlichen Rechtsformen bildet zwar keinen Konzern im Sinne des Handelsrechts, jedoch faktisch ein dem gleich kommenden Verbund. Dieser Verbund dient der Erledigung der zugewiesenen Aufgaben, wobei die Gründe für die Schaffung der Beteiligungen vielfältig sind: Erledigung unterschiedlichster öffentlicher Aufgaben, notwendige unternehmerische Unabhängigkeit, Risikodiversifikation, interkommunale Kooperation oder gemischtwirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung mit Privaten im Sinne der Daseinsvorsorge. Insofern bildet Krefeld im Rahmen des Konzerns „Stadt Krefeld“ mit seinen Betrieben, Unternehmen und Beteiligungen – unbeschadet deren rechtlicher Selbstständigkeit – eine wirtschaftliche Einheit. Einführend in das Thema wird sich die Prüfung in diesem Abschnitt mit der Thematik „Mindestanforderungen an die Konzernsteuerung für die Stadt Krefeld“ auseinandersetzen. Dafür werden in folgenden Kapiteln die wesentlichen gesetzlichen Regelungen für wirtschaftliche Aktivitäten der Stadt skizziert, die Notwendigkeit einer kommunalen Beteiligungssteuerung dargestellt, Inhalt und Ziele einer Beteiligungsrichtlinie gezeigt, ein konzernweites internes Kontrollsystem vorgestellt, die Notwendigkeit eines Risikomanagements verdeutlicht und abschließend auf die mögliche Ausgestaltung von konzernweiten Compliance Regelungen eingegangen. Es wird weiterhin versucht, den Status Quo in der Stadtverwaltung aufzuzeigen. Für die Folgeprüfungen (ab Gesamtabschluss 2015) ist seitens FB 14 beabsichtigt die vorhandenen örtlichen Gegebenheiten tiefergehend darzustellen. In den kommenden Prüfungen wird daher die Beteiligungssteuerung im FB 20 intensiver betrachtet. Seite 22 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 5.1 Gesetzliche Regelungen Neben den maßgeblichen § 75 Absatz 1 und 2, §§ 76, 79, 95, 96, 107 bis 109, 113, 116, 117 GO NRW i. V. m. §§ 5, 14, 18, 27, 33, 49 bis 52 GemHVO als gemeindehaushaltsrechtliche Grundlagen gelten die einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Normen wie §§ 90 und 91 Absatz 2 AktG, § 52 GmbHG, §§ 10 und 14 EigVO, § 18 GKG und §§ 9 und 16 KUV und bestimmter Nebengesetze und Erlasse für die wirtschaftliche Betätigung der Kommune. Dabei steht für die Stadt insbesondere § 108 GO NRW im Fokus. Dieser besagt in Absatz 1, dass „die Gemeinde Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtform des privaten Rechts nur gründen oder sich daran beteiligen darf, wenn (Nr. 6) die Gemeinde einen angemessen Einfluss, insbesondere in einem Überwachungsorgan, erhält und dieser durch Gesellschaftervertrag, Satzung oder in anderer Weise gesichert ist“. Konkretisiert wird dieser Sachverhalt durch Absatz 5 des gleichen Paragraphen, der insbesondere auf die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung eingeht. Die Gemeinde muss danach durch die Ausgestaltung des Gesellschaftervertrages sicherstellen, dass „der Rat den von der Gemeinde bestellten oder auf Vorschlag der Gemeinde gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates Weisungen erteilen kann, soweit die Bestellung eines Aufsichtsrates gesetzlich nicht vorgeschrieben ist“. Kommt die Gemeinde dieser Vorgabe nicht nach, greifen umgehend zunächst § 52 GmbHG und in der Folge §§ 90 und 91 AktG. 5.2 Beteiligungssteuerung In der aktuellen Organisation der Stadtverwaltung laufen sämtliche Informationen zur Beteiligungssteuerung in der Abteilung „Beteiligungscontrolling“ in der Zentralen Finanzsteuerung zusammen. Mit dem Begriff kommunaler Beteiligungssteuerung wird in der Literatur die übergreifende, strategische Steuerung aller Unternehmen, die im Besitz der Stadt sind bzw. an denen die Stadt beteiligt ist, beschrieben. Bei der kommunalen Beteiligungssteuerung liegt der Fokus darauf, die wirtschaftlichen Ziele und den öffentlichen Zweck der kommunalen wirtschaftlichen Aktivitäten zueinander in Beziehung zu setzen, Öffentlichkeit und Transparenz zu gewährleisten und die politische Steuerung durch den Rat als gewähltes Organ wirksam werden zu lassen. Bausteine der Beteiligungssteuerung sind drei Säulen: • • • die klassische Beteiligungsverwaltung, die Mandatsbetreuung und das Beteiligungscontrolling. Seite 23 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 5.3 Beteiligungsrichtlinie Eine Beteiligungsrichtlinie, mit der Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch zwischen den Beteiligungen und der Stadt Krefeld geschaffen werden, um die vielfältigen öffentlichen Aufgaben übergreifend sowohl strategisch auszurichten als auch operativ zu bündeln, existiert allerdings nicht. Laut Aussage des FB 20 wird aber derzeit an einem „Public Coporate Governance“ Kodex gearbeitet. Ein solcher Kodex kann aus prüferischer Sicht ein gutes Instrument sein, um die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen Politik, Stadtverwaltung und Beteiligungen zu regeln. Oberste Ziele sind einerseits die Sicherstellung, dass der Gesellschafter Stadt Krefeld seine Gesellschafterziele erreicht, und andererseits die Schaffung von allgemeingültigen Regeln für die Beteiligungen inklusive den Rahmen für deren selbständiges Handeln festzulegen. Die Ausgestaltung eines Public Coporate Governance Kodex zielt auf Zuständigkeiten und Zusammenwirken aller beteiligten Akteure (Ratsmitglieder, Verwaltung und Geschäftsführer) ab. 5.4 Internes Kontrollsystem Die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems ist für die Gesamtsteuerung des Konzern Stadt Krefeld von signifikanter Bedeutung und ein wesentlicher Bestandteil eines Public Coporate Governance Kodex. In der momentanen Struktur der Stadtverwaltung obliegt dieses Instrument dem Beteiligungscontrolling im Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung. Grundlage für ein funktionierendes IKS ist eine aussagekräftige Beschreibung des Prozesses in der ausführenden Organisationseinheit. Die Ausgestaltung kann sich u. a. an folgenden Fragestellungen orientieren: • • • • • • • • Welche organisatorischen Regelungen existieren? Welche Maßnahmen werden im laufenden Geschäftsjahr ergriffen? Welche Personen sind für die Durchführung bestimmter Maßnahmen verantwortlich? Wie werden die Maßnahmen dokumentiert? Welche Qualität müssen die Informationen (Wirtschaftsplan, Gewinn- und Verlustrechnung, Investitionspläne, etc.) aufweisen? In welchen Zyklen werden unterjährig Informationen (Ist- und Hochrechnungen der Planungen zum Jahresende, Erläuterungen der Abweichungen in den einzelnen Planungspositionen, Benennung von Maßnahmen, die zur Gegensteuerung eingeleitet werden) von den Beteiligungen abgerufen? Wie werden die Informationen ausgewertet und im Reporting verarbeitet? Welchen internen und externen Adressaten wird berichtet? Seite 24 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 5.5 Risikomanagement Das im vorangehenden Kapitel beschriebenen IKS wirkt in engem Zusammenspiel mit dem Risikomanagement. Als Risiko wird im Allgemeinen jede wahrscheinliche negative Entwicklung angesehen, die zukünftig zu einer wesentlichen Verschlechterung der vorliegenden Planung führt. Im Zuge einer Gesamtsteuerung ist es unabdingbar, zeitnah Informationen über die Art von Risiken, die Risikobewertung (Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) zu erhalten. Im Vordergrund können dabei u.a. die Ziele Vermögenssicherung und Erreichung des kommunalen Haushaltsausgleiches stehen Auf Grundlage der im Vorkapitel beschriebenen Informationsbeschaffung, lässt sich aktuell feststellen, dass ein systematisches und unterjähriges Beteiligungscontrolling existiert, dessen wesentlichen Elemente wie folgt durch den FB 20 genannte wurden: • • • die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Stellungnahmen zu den Aufsichtsratssitzungen der Gesellschaften in Form von Quartalsberichten für den Oberbürgermeister und den Stadtkämmerer; der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird regelmäßig im Rahmen der Vorlagen über Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse informiert; im Rahmen von Prognoserechnungen fließen die aktuellen Informationen in die monatlichen ProFIS-Berichte ein. Über die Existenz oder Ausgestaltung eines Risikofrüherkennungssystems liegen der Prüfung bislang keine näheren Informationen vor. Ein solches System erscheint sinnvoll um frühzeitig bspw. auf Rückstellungsschwankungen im Verhältnis zur Ergebnisentwicklung, auf Wertschwankungen des Aktiva-Vermögen (Finanzanlagen, siehe Wertentwicklung Hafen in 2014), auf Haftungsrisiken bzw. Projektrisiken (Vielzahl an parallelen Projekten im Konzern, Kostenüberschreitung wodurch möglicherweise Haftungsrisiken für die Stadt entstehen) reagieren zu können. Wesentliche Aussagen zu den Risiken für die einzelnen Tochterunternehmen finden sich im Gesamtlagebericht des GA 2014 unter Ziffer 5.2 (S. 63 ff.). 5.6 Compliance-Regelungen Unter dem Begriff Compliance wird die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Standards und die Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel von der Stadt selbst gesetzte ethische Standards und Anforderungen verstanden. Die Notwendigkeit von Compliance Regelungen ergibt sich aus dem Grundsatz, dass Gesetze einzuhalten sind. Aufgrund der §§ 9, 30 und 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sind die städtischen Beteiligungen dafür verantwortlich, dass aus den Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße begonnen werden. Bei Nicht-Einhaltung drohen dem Unternehmen möglicherweise zivilSeite 25 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 rechtliche Klagen der Geschäftspartner oder Ordnungswidrigkeitsverfahren, die mit Unternehmensstrafen, Bußgeldern oder Gewinnabschöpfung sanktioniert werden können, die in der Folge auch unmittelbare Auswirkungen auf die Erreichung von Haushaltszielen haben können. Die konzernweite Compliancekultur kann sich beispielsweise an den maßgeblichen Werten der Stadt Krefeld orientieren, aber auch den Besonderheiten der Konzerntöchter Rechnung tragen. Den Töchtern wird dadurch ein hohes Maß an Flexibilität bei der Umsetzung ihres eigenen Compliancemanagementsystems zugestanden. Allgemeingültige Regeln können u.a. die Vermeidung von Korruption, die Einhaltung von Vorgaben bezüglich Datenschutz und Gleichbehandlung oder die Beachtung von Vorschriften zum Arbeitsschutz sein. Mit der Einführung eines Compliancemanagementsystems auf Konzernebene können entscheidende Ziele der Gesamtsteuerung erreicht werden, zu nennen sind hier z.B. Risikominimierung, Effizienz- und Effektivitätssteigerung. Dafür müssen zunächst wesentliche Complianceprozesse etabliert werden. Beispielsweise dient der Prozess der Risikoanalyse der Identifikation von Bedrohungen und Gefahren im Rahmen der wertschöpfenden Aktivitäten im Konzern (Drohverlustrückstellungen, Bewertungsrisiken frühzeitig erkennen). Neben der konzernweiten Compliancekultur sind aus organisatorischer Sicht auch die Complianceorganistaion, -kommunikation und –überwachung von immenser Bedeutung. 6 Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung Der Gesamtabschluss ist durch einen Gesamtlagebericht zu ergänzen (§ 116 Abs. 1 GO NRW). Gemäß § 51 GemHVO NRW ist durch den Gesamtlagebericht das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, den Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde zu enthalten. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde einzugehen. Im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht sind nach Auffassung der Rechnungsprüfung wesentliche Aussagen zur wirtschaftlichen Lage, zur Haushaltswirtschaft, zu Vorgängen von besonderer Bedeutung sowie zu den Chancen und Risiken der Stadt Krefeld getroffen worden. Seite 26 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Der Gesamtlagebericht entspricht ähnlich wie 2012 und 2013 nicht im vollen Umfang den gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 51 Absatz 1 sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO analog zum Einzelabschluss der Stadt in die Analyse einbezogen werden. Insbesondere unter Berücksichtigung wesentlicher Konzernbereiche aus Energie, Verkehr (ÖPNV), Ver- und –entsorgung (Abfallentsorgung, Wasser) und Bauen und Wohnen sollte eine Analyse mittelfristig in den Gesamtabschluss eingebaut werden. Da der Gesamtabschluss 2014 vor Ende der Prüfung der Gesamtabschlüsse 2012 und 2013 fertig gestellt war, konnte der Fachbereich 20 nicht korrigierend eingreifen. Der Gesamtlagebericht ist dennoch plausibel und nachvollziehbar und steht mit den bei der Prüfung des Gesamtabschlusses gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Die Beurteilung der Gesamtlage vermittelt insgesamt - zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesamtlageberichtes - ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Krefeld einschließlich der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche. Die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die Gesamtlagebeurteilung durch den Oberbürgermeister ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Eine Angabe am Schluss des Gesamtlageberichtes gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW (Verwaltungsvorstand und Ratsmitglieder, Angaben zu Name, Beruf, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten etc.) wurde im Gesamtabschluss erstmalig umgesetzt. Eine Prüfung dieser Angaben ist nicht erfolgt. Grundlage für die Beurteilung im Lagebericht zum Gesamtabschluss 2014 sind die Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld („Kernverwaltung") und ihrer voll zu konsolidierenden verselbstständigten Aufgabenbereiche. Seite 27 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 7 Bestätigungsvermerk Der Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2014, bestehend aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang, wurde gemäß § 116 (6) i. V. m. § 103 (5) und (6) GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes geprüft. In die Prüfung einbezogen wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Die Beurteilung der Prüfungssachverhalte erfolgte im Wesentlichen auf der Basis von Stichproben und durch Plausibilitätsprüfungen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde einschließlich der gemeindlichen Unternehmen berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der Überleitungsrechnungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche und der Stadt, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses einschließlich des Gesamtlageberichtes. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen. Er stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Seite 28 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 8 Anlagenverzeichnis Anlage 1 – Stellungnahme der Verwaltung Anlage 2 – Gesamtabschluss 2014 der Verwaltung Seite 30 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 9 Abkürzungsverzeichnis AG bzw. d.h. DAD EigVO ER etc. FB 20 GA GemHVO ggf. gGmbH GmbH GO NRW GoB GoF GoK GPA GuV HB HGB i.H.v. i.V.m. IDR IDW IKS JA KB Mio. Mrd. NKF NKFEG NKFWG OWiG S. TEuro u.a. u.ä. vAB VERPA vgl. z.B. Aktiengesellschaft beziehungsweise das heißt Doppik al Dente Eigenbetriebsverordnung NRW Ergebnisrechnung et cetera Zentrale Finanzsteuerung Gesamtabschluss Gemeindehaushaltsverordnung gegebenenfalls gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gemeindeordnung NRW Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Geschäfts- oder Firmenwert Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung Gemeinde Prüfungsanstalt NRW Gewinn und Verlustrechnung Handelsbilanz Handelsgesetzbuch in Höhe von in Verbindung mit Institut der Rechnungsprüfer Institut der Wirtschaftsprüfer Internes Kontrollsystem Jahresabschluss Kommunalbilanz Millionen Milliarden Neues Kommunales Finanzmangement NKF-Einführungsgesetz NKF-Weiterentwicklungsgesetz Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Seite Tausend Euro unter anderem und ähnliches verselbständigte Aufgabenbereiche Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen vergleiche zum Beispiel Seite 31 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Seite 32 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Anlage 1 Zusammenstellung der Hinweise und Stellungnahme des Oberbürgermeisters Der Prüfungsbericht Nr. 07/2016 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Beanstandungen und Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt. Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen nachstehend nach. Nummer Seite H1 9 Berichtsteil/Text Stellungnahme Die gesetzlichen Fristen zur Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat wurden nicht eingehalten. Die erstmalige Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 und die Einführung der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD) im Jahr 2014 führten zu umfangreichen organisatorischen und inhaltlichen Abstimmungen. Infolgedessen verzögerten sich die Vorlagen der bisherigen Gesamtabschlüsse. Mit Aufstellung des Gesamtabschlusses 2015, der im Rat am 08.12.2016 vorgelegt und von dort zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen wurde, konnten diese Verzögerungen nun nahezu vollständig abgebaut werden. B1 12 Der geprüfte Jahresabschluss 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtung lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor Die Packagemeldung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld“ erfolgte auf Basis des Jahresabschlusses 2014. Der Prüfbericht dieses Jahresabschlusses ist auf den 25.04.2016 datiert. Die im Gesamtabschluss 2014 einbezogenen Daten stimmen mit diesem Prüfbericht überein. Seite 33 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Nummer Seite H2 16 Berichtsteil/Text Stellungnahme Der Chashflow aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit wird teilweise nicht nach dem Bruttoprinzip aufgebaut, sondern saldiert dargestellt. Die Kapitalflussrechnung ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS2 dem Gesamtanhang beizufügen. Gemäß dieser Vorgabe wurde der Cashflow aus Investitionstätigkeit richtigerweise nach dem Bruttoprinzip aufgestellt. Lediglich im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erfolgte ein saldierter Ausweis, da die Meldedaten der voll zu konsolidierenden Unternehmen bisher keine differenzierte Abfrage enthielt. Text (ohne H/B) 16 Cashflow aus DAD Im Zuge der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2014 wurde dieser Mangel bereits erkannt und daher im April 2016 eine Überarbeitung der Datenabfrage vorgenommen. Die notwendigen Meldedaten wurden mit dem Package zum Gesamtabschluss 2015 erstmalig abgefragt und sind im Gesamtabschluss 2015 eingeflossen, welcher dem Rat der Stadt Krefeld am 08.12.2016 vorgelegt wurde. Hierdurch werden nun die Zahlungsströme aus Finanzierungstätigkeit getrennt nach Einund Auszahlungen ausgewiesen und entsprechen damit dem Bruttoprinzip. Durch die von Fachbereich 20 gewählte Methode wird eine detaillierte Zuordnung der Zahlungsströme innerhalb der Kapitalflussrechnung erreicht. Eine automatisierte Erstellung in dieser Detailstufe ist durch die Software nicht möglich, auch nicht durch Anlegen eines „Cashflowplans“. Bei Nutzung der Cashflow-Funktion aus DAD würde im Übrigen auch der Nettoausweis (siehe H2) weiter bestehen. Die automatisierte Ermittlungssystematik führt nicht zu einer plausiblen Darstellung der Ein- und Auszahlungen. Hierfür wären auch in DAD manuelle Anpassungen erforderlich. Seite 34 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Nummer Seite H3 17 H4 18 Berichtsteil/Text Stellungnahme Die Prüfung empfiehlt die Position „Haftungsverhältnisse“ in Zukunft zu überarbeiten und für den Adressaten übersichtlicher / aussagekräftiger darzustellen. Im Rahmen der Wesentlichkeitsbetrachtung sollte aus Sicht der Rechnungsprüfung die jeweilige Bilanzposition verwendet werden. Der Ausweis der Haftungsverhältnisse wird im Gesamtabschluss 2016 überprüft. Im Rahmen der erstmaligen Aufstellung des Konsolidierungskreises wurde, unter Zuhilfenahme des Praxisleitfadens und der Handreichung des Innenministeriumszum NKF, die Zuordnung der Beteiligungen festgelegt. Für die Festlegung der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen wurden und werden verschiedene Kennziffern gebildet. Neben der Bilanzsumme werden die Summen des Anlagevermögens, des Eigenkapitals und des Fremdkapitals berücksichtigt. Weiterhin werden ordentliche Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen. Diese werden im Verhältnis zur jeweiligen Summe über alle verbundenen Unternehmen betrachtet. Außerdem wurde auf Basis dieser Kennziffern eine Unwesentlichkeitsgrenze von 5% festgelegt. Es werden gegebenenfalls weitere Kriterien einbezogen (z.B. politischer oder strategischer Natur), die zu einer Zuordnung zu den wesentlichen Betrieben führen kann. Die Bilanzsumme der verbundenen Unternehmen ist nicht das ausschließliche Kriterium für die Zuordnung zur Einbeziehung in den Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses. Änderungen im Konsolidierungskreis werden anhand dieser Vorgehensweise jährlich fortgeschrieben und dokumentiert. Aufgrund der herangezogenen, umfangreichen Kennziffern sieht die Verwaltung keinen Änderungsbedarf. Seite 35 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Anlage 2: Gesamtabschluss 2014 der Verwaltung Seite 37 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Seite 38 Gesamtabschluss 2014 Herausgeber: Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Krefeld, Februar 2016 Gesamtabschluss 2014 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................... 2 Gesamtbilanz zum 31.12.2014 ................................................................................ 6 Gesamtergebnisrechnung 2014............................................................................... 8 Gesamtanhang ...................................................................................................... 10 Gesamtlagebericht ................................................................................................ 41 Gesamtabschluss 2014 Abkürzungsverzeichnis Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung 1. NKF-WG Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz) Absatz Aktiengesellschaft Bundesgesetzblatt Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) bezüglich beziehungsweise Dürener Deponiegesellschaft mbH Deutsche Rechnungslegungsstandards DYNERGIO SERVICE GmbH EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Eco-Care Recycling Solutions GmbH EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH et cetera fortfolgende GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH Gemeindehaushaltsverordnung NRW gemäß gegebenenfalls GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gemeindeordnung NRW Geschäfts- oder Firmenwert GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Handelsgesetzbuch Haushaltssicherungskonzept in der Regel in Höhe von in Verbindung mit Abs. AG BGBl. BilMoG bzgl. bzw. DDG DRS DYNERGIO SERVICE EAG Eco-Care EGK EGN etc. ff. GEKKO GEM GemHVO NRW gem. ggf. GGK GmbH GO NRW GoF GSAK Hafen Krefeld HGB HSK i.d.R. i.H.v. i.V.m. 2 Gesamtabschluss 2014 Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung KG Krefelder Bau KRZN GmbH lekker Energie lekker Strom lekker Strom Bet. Mio. Mrd. MVA NKF NOEX Nr. NRW ÖPNV ÖPP p.a. qm RGBL. RZVK Kommanditgesellschaft Krefelder Baugesellschaft mbH Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH lekker Energie GmbH lekker Strom GmbH & Co. KG lekker Strom Beteiligungs GmbH Million Milliarde MVA Weisweiler GmbH & Co. KG Neues Kommunales Finanzmanagement NOEX AG Nummer Nordrhein-Westfalen Öffentlicher Personennahverkehr Öffentlich-private Partnerschaft per anno Quadratmeter Reichsgesetzblatt Rheinische Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln Satz Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Stadtentwässerung der Stadt Krefeld Seidenweberhaus GmbH SWK Stadtwerke Krefeld AG plus ihre im Gesamtabschluss vollkonsolidierten Töchter SWK Stadtwerke Krefeld AG SWK AQUA GmbH SWK ENERGIE GmbH SWK MOBIL GmbH SWK NETZE GmbH SWK SETEC GmbH Tausend Euro unter anderem Vorjahr Versorgungskasse der SWK Stadtwerke Krefeld AG, der SWK MOBIL GmbH und der SWK ENERGIE GmbH für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder-Verkehrs AG e. V. WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG zum Beispiel Zoo Krefeld gGmbH Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein S. Senioreneinrichtungen Stadtentwässerung Seidenweberhaus SWK-Konzern SWK AG SWK AQUA SWK ENERGIE SWK MOBIL SWK NETZE SWK SETEC TEuro u.a. Vj. VKK WFG Wohnstätte z.B. Zoo ZV KRZN 3 Gesamtabschluss 2014 4 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2014 Stadt Krefeld Gesamtbilanz 5 Gesamtbilanz zum 31.12.2014 Aktiva 31.12.2014 Euro 31.12.2013 Euro Passiva Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 2.977.836.045,79 13.412.989,68 3.001.201.055,95 16.566.981,23 1. 1.1 (davon verrechnete Vorjahresergebnisse) (-216.197.871,78) (-131.924.063,98) 1.2 1.2.1 2.840.996.072,34 2.845.556.344,57 1.2 1.3 Gesamtjahresergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter -44.717.344,02 41.647.995,13 -84.273.807,80 40.707.988,73 108.228.500,07 16.396.417,56 15.210.980,50 69.260.706,42 109.652.095,88 16.341.841,04 15.183.509,50 70.283.571,85 51.631.426,85 311.360.356,29 228.316.822,69 444.083.181,72 40.934.982,89 317.603.067,19 225.284.457,81 463.130.280,06 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 566.682.086,18 429.808.516,55 111.879.776,88 11.127.066,78 13.866.725,97 566.459.196,45 424.928.012,89 114.200.508,63 13.754.066,78 13.576.608,15 191.805.887,86 36.033.898,25 4.948.645,70 303.089.587,12 405.536.222,24 136.597.603,65 5.065.736,22 74.484.575,09 327.122.898,79 38.868.219,48 72.954.405,84 191.741.571,36 36.695.085,21 6.018.754,04 294.578.949,36 416.448.134,00 128.407.081,63 3.472.550,85 74.267.476,23 308.424.238,36 39.778.318,91 87.310.378,40 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellung für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen 808.726.994,17 529.481.846,51 78.873.161,75 5.278.046,32 195.093.939,59 795.342.849,29 504.674.562,57 85.980.570,77 7.568.941,93 197.118.774,02 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 1.372.983.970,52 0,00 741.617.386,05 426.714.028,11 1.387.115.051,86 0,00 737.662.245,79 420.712.973,00 4.5 4.6 4.7 Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 1.233.023,87 80.163.780,85 80.166.755,56 43.088.996,08 1.276.364,45 94.161.674,52 94.204.937,44 39.096.856,66 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.6 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen Übrige Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen 123.426.983,77 7.063.351,40 32.394.718,27 19.000.897,41 0,00 15.257.881,09 49.710.135,60 139.077.730,15 3.890.851,40 50.422.887,90 20.456.045,27 0,00 15.257.882,09 49.050.063,49 5. Passive Rechnungsabgrenzung 65.774.615,05 61.192.895,97 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 Umlaufvermögen Vorräte Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen Grundstücke des Umlaufvermögens 331.772.265,37 56.760.906,14 27.459.376,37 15.835.478,41 13.466.051,36 363.770.610,22 60.447.424,96 28.483.097,13 16.863.713,71 15.100.614,12 2.2 2.2.1 2.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände 163.164.932,61 122.634.713,89 40.530.218,72 191.780.110,28 152.464.127,79 39.315.982,49 2.3 2.4 Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel 2.064.581,52 109.781.845,10 2.357.454,09 109.185.620,89 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 11.474.587,74 15.868.057,70 3.321.082.898,90 3.380.839.723,87 3.321.082.898,90 3.380.839.723,87 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 1.2.3.5 1.2.3.6 6 506.915.232,98 509.984.581,87 31.12.2013 Euro 1 1.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 Eigenkapital Allgemeine Rücklagen 31.12.2014 Euro 570.729.730,30 614.295.549,37 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2014 Stadt Krefeld Gesamtergebnisrechnung 7 Gesamtabschluss 2014 Gesamtergebnisrechnung 2014 Ergebnis des Jahres Ergebnis des Jahres Ertrags- und Aufwandsarten 2014 2013 EUR EUR 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 265.440.302,48 268.684.993,77 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 187.186.002,07 170.074.429,21 3 + Sonstige Transfererträge 8.097.577,35 8.477.328,22 125.128.751,26 125.573.965,34 1.211.935.836,39 1.080.758.550,26 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 63.658.284,34 55.440.048,52 7 + Sonstige ordentliche Erträge 78.150.365,96 66.785.827,99 8 + Aktivierte Eigenleistungen 17.075.216,21 17.646.206,57 9 +/- Bestandsveränderungen -3.079.271,13 -622.297,05 1.953.593.064,93 1.792.819.052,83 343.148.976,39 304.212.719,22 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 10 = Ordentliche Gesamterträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 35.115.067,79 31.406.122,36 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 989.503.543,99 963.019.909,62 14 - Bilanzielle Abschreibungen 137.256.153,75 121.135.820,86 15 - Transferaufwendungen 235.355.188,96 224.910.186,38 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 234.422.990,09 203.535.700,16 1.974.801.920,97 1.848.220.458,60 -21.208.856,04 -55.401.405,77 19 + Finanzerträge 7.331.762,57 4.042.813,02 20 + Erträge aus der Equity Konsolidierung 7.110.716,04 5.504.781,49 35.330.524,04 37.390.799,97 -20.888.045,43 -27.843.205,46 -42.096.901,47 -83.244.611,23 0,00 0,00 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 18 = Ordentliches Gesamtergebnis (=Zeilen 10 und 17) 21 - Finanzaufwendungen 22 = Gesamtfinanzergebnis (=Zeilen 19 bis 21) 23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (=Zeilen 18 und 22) 24 + Außerordentliche Erträge 25 - Außerordentliche Aufwendungen 26 = Außerordentliches Gesamtergebnis 745.874,62 0,00 -745.874,62 0,00 -42.842.776,09 -83.244.611,23 1.874.567,93 1.029.196,57 -44.717.344,02 -84.273.807,80 (=Zeilen 24 und 25) 27 = Gesamtjahresergebnis (=Zeilen 23 und 26) 28 - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 29 = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 30 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 31 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 32 + Verrechnete Aufwendungen bei -610.615,31 -373.391,69 0,00 0,00 27.466,36 660.226,29 Vermögensgegenständen 33 + Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 21.084.090,38 0,00 34 = Verrechnungssaldo 20.500.941,43 286.834,60 (=Zeilen 30 und 33) 8 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2014 Stadt Krefeld Gesamtanhang 9 Gesamtabschluss 2014 Gesamtanhang I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag _ 11 Konsolidierungskreis______________________________________________ 12 Konsolidierungsgrundsätze ________________________________________ 16 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ____________________________ 17 II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz ____________________________________ 19 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA _________________ 19 1. Anlagevermögen ______________________________________________ 19 2. Umlaufvermögen _____________________________________________ 22 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ___________________________________ 23 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA ________________ 24 1. Eigenkapital _________________________________________________ 24 2. Sonderposten ________________________________________________ 24 3. Rückstellungen _______________________________________________ 25 4. Verbindlichkeiten _____________________________________________ 28 5. Passive Rechnungsabgrenzung__________________________________ 29 III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung _________________________ 29 Ordentliche Gesamterträge _________________________________________ 30 Ordentliche Gesamtaufwendungen __________________________________ 31 Gesamtfinanzergebnis_____________________________________________ 32 Außerordentliches Gesamtergebnis __________________________________ 32 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis _____________________ 33 IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung _______________________ 33 V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen _____________ 34 VI. Anlagen zum Anhang _____________________________________________ 38 Gesamtkapitalflussrechnung _______________________________________ 38 Gesamtverbindlichkeitenspiegel ____________________________________ 39 10 Gesamtabschluss 2014 I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag Der vorliegende Gesamtabschluss wird gem. §§ 116 ff. GO NRW i.V.m. §§ 49 ff. GemHVO NRW aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des HGB zu berücksichtigen waren, fanden diese gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW (neue Fassung, nach Beschluss des 1. NKF-WG) in der Fassung des HGB vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), entsprechende Anwendung. Die Vereinfachungsempfehlungen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss vom Innenministerium des Landes NRW mit Stand September 2009 wurden in Anspruch genommen. Gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist die Kapitalflussrechnung nach § 51 Abs. 3 GemHVO NRW beizufügen. Gem. § 117 Abs. 1 S. 2 GO NRW ist dem Gesamtabschluss außerdem ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2014 wurde dem Rat der Stadt Krefeld bereits am 29.09.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 1699/15). Im Gesamtabschluss wird daher auf eine nochmalige Abbildung verzichtet. Basis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld sowie die grundsätzlich geprüften Jahresabschlüsse/Packages der verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen auf Basis der Vorschriften des HGB. Lediglich für die Senioreneinrichtungen liegt ein ungeprüftes Package vor, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs die Prüfung des Jahresabschlusses der Senioreneinrichtungen noch ausstehend war. Bestanden Abweichungen zwischen den Regelungen des NKF und den handelsgesetzlichen Vorgaben, waren im Zuge der Meldungen durch die Unternehmen entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Das Geschäftsjahr für den Konzern Stadt Krefeld und die konsolidierten Betriebe entspricht dem Kalenderjahr. Die Betragsangaben erfolgen in TEuro bzw. Mio. Euro. Mit Ausnahme des Bereichs Konsolidierungskreis werden bei Prozentangaben keine Nachkommastellen angegeben. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen und infolgedessen zu geringfügigen rechnerischen Abweichungen kommen. 11 Gesamtabschluss 2014 Konsolidierungskreis a) Verbundene Unternehmen Gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW werden verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, auf die die Gemeinde einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, den verbundenen Unternehmen zugeordnet. Als verbundene Unternehmen von wesentlicher (quantitativer) und besonderer (nicht-quantitativer) Bedeutung fließen neben der Stadt Krefeld die folgenden Unternehmen in den Vollkonsolidierungskreis ein: Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital SWK Stadtwerke Krefeld AG Krefeld 100,00% • SWK AQUA GmbH Krefeld 100,00% • SWK ENERGIE GmbH Krefeld 100,00% • SWK FAHRSERVICE GmbH Krefeld 100,00% • SWK KOMPAKT GmbH Krefeld 100,00% • SWK MOBIL GmbH Krefeld 100,00% • SWK NETZE GmbH Krefeld 100,00% • SWK SETEC GmbH Krefeld 100,00% • SWK-EGN Verwaltungs GmbH Krefeld 100,00% • EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Krefeld 100,00% • EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% • DYNERGIO SERVICE GmbH Krefeld 100,00% • lekker Energie GmbH Berlin 100,00% • lekker Strom Beteiligungs GmbH Berlin 100,00% • EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Viersen 100,00% • Eco-Care Recycling Solutions GmbH Krefeld 100,00% • Gerhard Schug Containerdienst GmbH Kaarst 100,00% • NH Niederrhein Holding GmbH Viersen 100,00% Grevenbroich 100,00% Tönisvorst 100,00% Hürtgenwald 74,90% • GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG • NOEX AG • Städtereinigung Gerke GmbH • Dürener Deponiegesellschaft mbH 12 Gesamtabschluss 2014 Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG Krefeld 100,00% Krefelder Baugesellschaft mbH Krefeld 100,00% Seidenweberhaus GmbH Krefeld 100,00% Zoo Krefeld gGmbH Krefeld 74,90% Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG Krefeld 70,25% WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Krefeld 68,68% Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Krefeld 100,00% Stadtentwässerung Krefeld Krefeld 100,00% Die Gesamtheit der zuvor genannten und der SWK AG zugeordneten Unternehmen wird zur Vereinfachung im weiteren Verlauf als SWK-Konzern bezeichnet. Die SWK ENERGIE erwarb in 2013 die Restanteile an der lekker Energie. Entsprechend dem Erwerbsdatum wurde die lekker Energie im Gesamtabschluss 2013 anteilig für einen Monat als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Im Gesamtabschluss 2014 wird die lekker Energie erstmalig ganzjährig vollkonsolidiert, die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten gem. § 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 Abs. 5 GemHVO NRW ist hierdurch eingeschränkt. Die lekker Strom ist im Berichtsjahr auf die lekker Energie angewachsen. Die SWK ENERGIE hat die Restanteile an der DYNERGIO SERVICE in 2014 zurückerworben, die DYNERGIO SERVICE wird nun vollkonsolidiert in den Gesamtabschluss einbezogen. Aus der Vollkonsolidierung dieser Gesellschaft ergab sich kein Unterschiedsbetrag. Im Gesamtabschluss 2013 war die DYNERGIO SERVICE als assoziiertes Unternehmen von untergeordneter Bedeutung eingestuft. Über den Hafen Krefeld besteht im Konzern Stadt Krefeld eine mittelbare Beteiligung an der WFG von 1,33%. 13 Gesamtabschluss 2014 Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld werden die folgenden verbundenen Unternehmen gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Gesamtabschluss einbezogen: Verbundene Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital DYNERGIO AG & Co. KG Krefeld 100,00% DYNERGIO NETZE GmbH Krefeld 100,00% DYNERGIO SETEC GmbH Krefeld 100,00% DYNERGIO Verwaltungs AG Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG Straelen 100,00% Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH Krefeld 100,00% Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Krefeld 100,00% Städtische Seniorenheim Service-Gesellschaft Krefeld mbH Krefeld 100,00% SWK SERVICE GmbH Krefeld 100,00% Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Krefeld 100,00% Suprion Versicherungsvermittlung GmbH Krefeld 70,25% VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG Krefeld 61,81% VERSON Verwaltungs GmbH Krefeld 61,81% EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld Verwaltungsgesellschaft mbH EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld Verwaltungsgesellschaft mbH GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH Im Berichtsjahr hat die SWK ENERGIE eine Beteiligung von 100% an der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG erworben. Der Ausweis dieser Unternehmen erfolgt in der Bilanzposition „Anteile an verbundenen Unternehmen“. Entsprechend des Praxisleitfadens vom Innenministerium des Landes NRW wurden zur Beurteilung der untergeordneten Bedeutung die Bilanzsummen dieser Unternehmen im Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme betrachtet. Die Wertgrenze zur Einbeziehung liegt laut Praxisleitfaden bei 5%. Neben der Bilanzsumme wurden auch die ordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen. Dies gilt ebenso für die assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung. 14 Gesamtabschluss 2014 b) Assoziierte Unternehmen Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW nur unter einem maßgeblichen Einfluss der Gemeinde stehen, werden im Konsolidierungskreis als assoziierte Unternehmen geführt. Entsprechend dem Vorgehen im SWK Konzernabschluss wird bei den assoziierten Unternehmen für einen Teil der Angaben von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die folgenden Gesellschaften werden „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen: Assoziierte Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Sitz Anteil am Kapital Krefeld 51,00% Mönchengladbach 50,00% Eschweiler 50,00% - 50,00% Kempen 45,00% Kranenburg 44,00% Pullach i. Isartal 30,49% Quantum GmbH Düsseldorf 30,00% Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH Tönisvorst 25,75% Kamp-Lintfort 20,00% GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH MVA Weisweiler GmbH & Co. KG Treuhandgesellschaft Braun Umweltdienste GmbH Energieversorgung Kranenburg GmbH GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Die folgenden assoziierten Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Sie wurden daher nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. Der Ausweis dieser Gesellschaften erfolgt unter der Position Beteiligungen. 15 Gesamtabschluss 2014 Assoziierte Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH Sitz Anteil am Kapital Krefeld 51,00% Duisburg 50,00% MOENA Verwaltungsgesellschaft mbH Eschweiler 50,00% MVA Weisweiler Verwaltungs-GmbH Eschweiler 50,00% Krefeld 50,00% - 50,00% Niederkrüchten 49,80% Krefeld 49,00% Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH Grevenbroich 36,70% Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Kamp-Lintfort 20,00% Gesellschaft für kommunale Versorgungswirtschaft Nordrhein mbH Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Treuhandgesellschaft Gemeindewerke Niederkrüchten GmbH DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Die MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG wurde liquidiert. Die MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH wurde im Berichtsjahr umfirmiert in MOENA Verwaltungsgesellschaft mbH. In 2014 hat die Stadt Krefeld den Gesellschaftsvertrag an der Niederrhein Tourismus GmbH gekündigt. Die KRZN GmbH ist eine 100%ige Beteiligung des ZV KRZN. c) Sonstige Unternehmen Neben den verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen bestehen bei der Stadt Krefeld noch Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen wurden. Über diese Unternehmen kann die Stadt entweder keinen beherrschenden bzw. maßgeblichen Einfluss ausüben oder die Unternehmen sind für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung. Konsolidierungsgrundsätze Für die vollkonsolidierten Unternehmen gelten die folgenden Grundsätze: Bei der Kapitalkonsolidierung wurde bis einschließlich zum Gesamtabschluss 2012 die Buchwertmethode gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr.1 HGB angewandt (Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte im Gesamtabschluss die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008. Der Erstkonsolidierungsstichtag war somit der 01.01.2008. 16 Gesamtabschluss 2014 Im Zuge der erstmaligen Kapitalkonsolidierung wurden Stille Reserven aufgedeckt. Diese werden, sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, linear abgeschrieben. Seit dem 01.01.2013 erfolgt die Aufstellung des Gesamtabschlusses unter Beachtung des 1. NKF-WG. Gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW i.V.m. den Vorschriften des HGB in der Fassung des HGB vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), erfolgt die Bewertung erstmalig vollkonsolidierter Unternehmen nunmehr nach der Neubewertungsmethode. Zum 01.01.2008 lagen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung vor, die mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Selbiges gilt für die diesbezügliche Fortschreibung. Gemäß dem 1. NKF-WG werden neue aktivische Unterschiedsbeträge als GoF im Bereich der Immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Neue passivische Unterschiedsbeträge werden zukünftig nach dem Eigenkapital gesondert ausgewiesen. Im Zuge der erstmaligen Vollkonsolidierung der lekker Energie sowie der lekker Strom Bet. wurde in 2013 ein aktivischer Unterschiedsbetrag aufgedeckt, der gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. §§ 309 Abs. 1 und 301 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird und eine Abschreibung entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer erfährt. Aus der erstmaligen Vollkonsolidierung der DYNERGIO SERVICE zum 31.12.2014 ergab sich kein Unterschiedsbetrag. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i.V.m. § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Die „at equity“ in den Gesamtabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode) und zwar auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Unternehmens oder zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Die Bewertungsmethoden der assoziierten Unternehmen wurden gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 5 HGB beibehalten. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Abschlüsse der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen gemäß Gesamtabschlussrichtlinie aufgestellt. 17 Gesamtabschluss 2014 Vermögensgegenstände wurden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände, die der Abschreibung unterliegen, sind konzernweit einheitlich durch eine Rahmentabelle festgelegt. Vermögensgegenstände der vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die nicht über die Rahmentabelle abgedeckt sind, werden gemäß den Nutzungsdauern im Einzelabschluss abgeschrieben. Die Sonstigen Ausleihungen wurden im Gesamtabschluss abgezinst, sofern diese niedrig verzinst bzw. unverzinst sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bilanziert. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, die in nachfolgenden Geschäftsjahren zu Aufwand führen. Die Sonderposten für Zuwendungen werden auf der Grundlage der Zuwendungsbescheide berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Sonderposten werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der voraussichtlich notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Zuweisungen und Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu ihrer bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einnahmen abgebildet, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. 18 Gesamtabschluss 2014 II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt grundsätzlich gem. § 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 GemHVO NRW nach dem dort vorgegebenen Gliederungsschema. Gem. § 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 Abs. 6 GemHVO NRW wurde diese Gliederung im Bereich der Vorräte durch die Position „Grundstücke des Umlaufvermögens“ erweitert. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände bestehen insbesondere für Konzessionen und Software und sind im Wesentlichen dem SWK-Konzern zuzuordnen. Darüber hinaus besteht ein GoF gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.v.m. § 301 Abs. 3 HGB aus der erstmaligen Vollkonsolidierung der lekker Energie in 2013. Der GoF wird entsprechend der Restlaufzeit der wesentlichen Verträge der lekker Energie linear abgeschrieben. 1.2 Sachanlagen Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte liegen insbesondere bei der Stadt Krefeld. Zugänge ergeben sich hier vor allem durch fertig gestellte Kinderspielplätze im Bereich der Grünflächen sowie durch Umbuchungen aus dem Umlaufvermögen für Grundstücke, für die keine Veräußerungsabsicht mehr besteht. Verminderungen ergeben sich vor allem durch erfolgte Grundstücksverkäufe im Bereich der sonstigen unbebauten Grundstücke, durch Umbuchungen ins Umlaufvermögen, da für einige Grundstücke eine Veräußerungsabsicht besteht, und durch planmäßige Abschreibungen für z.B. Aufbauten und Korrekturen der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld. Weiterhin wurden Umbuchungen ehemaliger Erbbaurechte in die bebauten Grundstücke vorgenommen. Die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte lassen sich insbesondere der Stadt Krefeld zuordnen, die hier maßgeblich die Grundstücke der Schulen, der Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude aktiviert hat. Zugänge ergeben sich überwiegend durch Aktivierungen fertig gestellter Maßnahmen im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Fertigstellung der Feuerwehr Hüls sowie der Umbuchung von ehemaligen Erbbaurechtsgrundstücken, zu denen nun auch die Wohnbauten bilanziert werden. Verminderungen ergeben sich vor allem durch eine Wertanpassung des Stadthauses von rund 12 Mio. Euro im Rahmen einer außerplanmäßigen Abschreibung nach § 35 Abs. 5 GemHVO NRW, durch die planmäßigen Abschreibungen und den Umbuchungen ins Umlaufvermögen, da für einige Grundstücke und Gebäude eine Veräußerungsabsicht besteht. Außerdem wurden Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld vorgenommen. Ein weiterer bedeutender Anteil dieser Position entfällt auf die Wohnbauten der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG, die im Berichtsjahr leicht angestiegen sind. 19 Gesamtabschluss 2014 Vom Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, das Straßennetz sowie die sonstigen Bauten zum Großteil der Stadt Krefeld zuzuordnen. Die Veränderungen im Bereich des Straßennetzes ergeben sich im Wesentlichen aufgrund planmäßiger Abschreibungen. Im Bereich der Straßen wurden darüber hinaus zahlreiche Investitionen aktiviert und entsprechende alte Straßenabschnitte in Abgang gesetzt. Im Bereich des Grund und Bodens wurden zudem Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld vorgenommen. Bei der SWK MOBIL sind die Gleisanlagen aktiviert. Die wesentlichen Veränderungen sind auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen. Die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind bei der Stadtentwässerung aktiviert, die Veränderungen resultieren überwiegend aus Zugängen. Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehen zum einen auf die Strom-, Gas- und Versorgungsanlagen der SWK ENERGIE sowie der SWK NETZE zurück. Zum anderen sind hier die Abfallbeseitigungsanlagen der EAG und der EGN aktiviert. Die Veränderung ergibt sich hauptsächlich durch Aktivierungen bei der SWK ENERGIE , durch Aktivierungen bzw. Umbuchungen aus der Position „Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ bei der SWK NETZE sowie durch Abschreibungen bei der EAG und der EGN. Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen. In 2014 wurden drei Kunstgegenstände angekauft und diverse gespendete Kunstgegenstände aktiviert. Die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge sind vorwiegend dem SWKKonzern und hier insbesondere der EAG, der SWK ENERGIE und der SWK MOBIL zuzuordnen. Die Veränderung geht hauptsächlich auf die Entwicklungen bei diesen Unternehmen zurück und wird hier geprägt durch Abschreibungen bei der EAG und Aktivierungen bzw. Umbuchungen aus der Position „Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ bei der SWK MOBIL. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist hauptsächlich bei der Stadt Krefeld und im SWK-Konzern aktiviert. Die geleisteten Anzahlungen sind in Gänze dem SWK-Konzern, insbesondere der SWK ENERGIE zuzuordnen. Die Anlagen im Bau liegen mit 41.523 TEuro (62%) (Vj. 35.743 TEuro) überwiegend bei der Stadt Krefeld. Die Veränderung der Anlagen im Bau ist geprägt durch Zugänge bei der Stadt Krefeld und Umbuchungen im Zuge fertiggestellter Maßnahmen bei der SWK MOBIL und SWK NETZE. 1.3 Finanzanlagen Die Finanzanlagen weisen unter anderem die im Gesamtabschluss 2014 verbliebenen Unternehmensanteile aus. Eine Übersicht über die verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen sowie die Beteiligungen ist im Abschnitt Konsolidierungskreis aufgeführt. 20 Gesamtabschluss 2014 Die Erhöhung der im Gesamtabschluss aufgrund untergeordneter Bedeutung verbliebenen Anteile an verbundenen Unternehmen resultiert aus dem Erwerb von 100 % der Anteile an der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. KG WP STRA III KG durch die SWK ENERGIE. Darüber hinaus ist weiterhin die 100%-ige Beteiligung der Senioreneinrichtungen an der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH in dieser Position enthalten. Unter der Position Anteile an assoziierten Unternehmen werden die im Gesamtabschluss nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Die Veränderung zum Vorjahr (18.028 TEuro) geht vollständig auf die Entwicklung der EquityBuchwerte zurück. Diese ist insbesondere durch die außerplanmäßige Abschreibung des fortgeschriebenen Equity-Ansatzes des Hafens Krefeld geprägt, die analog zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld nach § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wurde. Die Bewertung des Hafens Krefeld in der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) der Stadt Krefeld basierte auf den im notariellen Rahmenvertrag zugrunde gelegten verbindlichen Businessplanungen bis zum Jahr 2027. In diesen Businessplanungen wurde ein Ausbau des Hafens um drei wesentliche Komponenten eingeplant. Vorgesehen waren die Errichtung eines KLV-Bahnhofs (Kombinierter Ladungsverkehr) „Stichwort TTK“, eines Multi-Purpose-Terminals und eines Containerterminals. Nur der Containerterminal ist realisiert worden, blieb wirtschaftlich jedoch, wie der Hafen insgesamt, deutlich hinter den Erwartungen zurück und führte zur außerplanmäßigen Abschreibung in 2014. Unter der Position Beteiligungen erfolgt der Ausweis der Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht „at Equity“ im Gesamtabschluss berücksichtigt wurden, sowie die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen. Diese Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Die Veränderung resultiert aus Abschreibungen bei der SWK ENERGIE und aus Abgängen sowie aus außerplanmäßigen Abschreibungen an der Standort Niederrhein GmbH und der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH im städtischen Abschluss, die ebenfalls nach § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wurden. Die Bewertung der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH in der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld basierte auf der Planung anlässlich des Anteilserwerbs. Die Geschäftsentwicklung blieb hinter diesen Erwartungen zurück. Insbesondere die Finanzkrise hatte erhebliche Auswirkungen auf die Umsätze in der Werbebranche. Der Eröffnungsbilanzwert der Standort Niederrhein GmbH basierte auf einem Eigenkapital von 119.457 EUR. Der darin enthaltene Bilanzgewinn wurde zwischenzeitlich ausgeschüttet. Die Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen sich mit 3.986 TEuro (26%) (Vj. 3.986 TEuro) auf die Stadt Krefeld und 11.271 TEuro (74%) (Vj. 11.271 TEuro) auf die SWK AG. 21 Gesamtabschluss 2014 Ausleihungen liegen u.a. bei der Stadt Krefeld mit 13.146 TEuro (26%) (Vj. 14.093 TEuro), für unter anderem zwei Gesellschafterdarlehen sowie an Dritte vergebene langfristige Darlehen, vor. Darüber hinaus gibt es Ausleihungen bei der SWK ENERGIE mit 6.461 TEuro (13%) (Vj. 6.506 TEuro) und der Dürener Deponiegesellschaft mbH (DDG) mit 21.600 TEuro (43%) (Vj. 26.800 TEuro). Die Veränderung in dieser Position wird neben dem Rückgang bei der DDG insbesondere durch einen Anstieg bei der SWK AG auf 7.141 TEuro (14%) (Vj. 227 TEuro) geprägt. 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Die Position beinhaltet im Wesentlichen - unfertige Leistungen bei der SWK AQUA, überwiegend für noch nicht abgerechnete Aufträge für Entwässerungsanlagen, - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der EGK und der SWK SETEC, - unfertige Leistungen der Wohnstätte, für noch nicht abgerechnete umlagefähige Betriebskosten, - unbebaute Verkaufsgrundstücke der Wohnstätte sowie - zur Verwertung bestimmte Grundstücke bei der GGK. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen resultieren überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Krefeld sowie den privatrechtlichen Kundenforderungen der voll zu konsolidierenden Unternehmen. Der Anteil der im Gesamtabschluss verbleibenden Forderungen beläuft sich u.a. auf 29.436 TEuro (24%) (Vj. 31.801 TEuro) bei der Stadt Krefeld, auf 20.141 TEuro (16%) (Vj. 41.261 TEuro) bei der SWK ENERGIE, auf 19.009 TEuro (16%) (Vj. 16.634 TEuro) bei der lekker Energie und auf 36.950 TEuro (30%) (Vj. 35.633 TEuro) bei der EGN. Die Verringerung der Forderungen ist größtenteils auf die gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte der SWK Energie zurückzuführen. Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Wesentlichen bei - der Stadt Krefeld auf Grundstücke die zum Verkauf anstehen, Forderungen gegenüber öffentlichen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln und Forderungen gegenüber dem Hafen Krefeld aufgrund eines Erstattungsanspruchs für Pensions- und Beihilferückstellungen, der SWK AG auf Steuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt und Zinsforderungen aus langfristigen Festgeldanlagen, der SWK ENERGIE auf Forderungen aus weiterzuleitenden und verauslagten Beträgen aus dem Inkasso für die Elektrizitätsnetzpächterin Westnetz GmbH, Dortmund, dem Inkasso der Abwassergebühren, sowie Forderungen aus Optionen. Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 11.098 TEuro (27%) (Vj. 7.734 TEuro), ansonsten entfallen u.a. auf den SWK-Konzern 27.909 TEuro (69%) (Vj. 29.857 TEuro). 22 Gesamtabschluss 2014 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten die eigenen Anteile der Wohnstätte mit 1.263 TEuro (61%) (Vj. 1.263 TEuro) aus der Erstkonsolidierung und sind ansonsten der EGK zuzuordnen. 2.4 Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen hauptsächlich Guthaben bei Kreditinstituten und sind mit 76.016 TEuro (69%) (Vj. 87.081 TEuro) hauptsächlich dem SWK-Konzern zuzuordnen. Die Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Verringerungen bei der SWK AG (-24.273 TEuro) und der Stadtentwässerung (-2.035 TEuro) sowie auf Erhöhungen bei der Stadt Krefeld (+8.514 TEuro), der lekker Energie (+9.163 TEuro), der DDG (+4.846 TEuro) und der Wohnstätte (+6.287 TEuro) zurückzuführen. Die Entwicklung der liquiden Mittel ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Im Wesentlichen werden hier die Zahlungen der Stadt Krefeld an Beamte und Versorgungsempfänger i.H.v. 4.832 TEuro (Vj. 4,8 Mio. Euro) und die Vorausleistung der Sozialleistungen i.H.v. 4.531 TEuro (Vj. 9,5 Mio. Euro) für den Monat Januar 2015 erfasst, deren Zahlung bereits im Dezember 2014 veranlasst wurde. Der Anteil der Stadt Krefeld beläuft sich auf 9.852 TEuro (86%) (Vj. 14.778 TEuro). 23 Gesamtabschluss 2014 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA 1. Eigenkapital Das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld hat sich folgendermaßen entwickelt: Eigenkapital Allgemeine Rücklagen (davon verrechnete Vorjahresergebnisse) Gesamtjahresergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Gesamt 31.12.2014 31.12.2013 TEuro TEuro 509.984 614.296 (-216.198) (-131.924) -44.717 -84.274 41.648 40.708 506.915 570.730 Die Allgemeine Rücklage weist einen Rückgang von 104.311 TEuro auf und beläuft sich damit auf 509.985 TEuro (Vj. 614.296 TEuro). Ursächlich ist zum einen die Verrechnung des Gesamtjahresergebnisses 2013 i.H.v. -84.274 TEuro. Zum anderen wurden gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen i.H.v. 20.501 TEuro TEuro (Vj. 287 TEuro) unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Wertveränderungen entfallen insbesondere auf die bei der Stadt Krefeld vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen am Hafen Krefeld, der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH und der Standort Niederrhein GmbH. Weitere Veränderungen der Allgemeinen Rücklage ergeben sich u.a. aus Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld und der Erstkonsolidierung der DYNERGIO SERVICE im Gesamtabschluss 2014. Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stellt die Minderheitenanteile anderer Gesellschafter dar. 2. Sonderposten Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren mit 385.521 TEuro (90%) (Vj. 375.465 TEuro) und die Sonderposten für Beiträge mit 91.969 TEuro (82%) (Vj. 94.195 TEuro) aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Die von der Stadt Krefeld gem. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW angesetzten Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge, die im Rahmen einer Zweckbindung für Investitionen bewilligt und ausgezahlt werden, werden über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Neben den direkt zweckgebunden bewilligten Zuwendungen wurden von der Stadt Krefeld in dieser Position auch die pauschal gewährten Zuwendungen aus der Allgemeinen Investitionspauschale sowie der Schul-/Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale erfasst, sofern sie sich auf akti- 24 Gesamtabschluss 2014 vierte investive Maßnahmen beziehen und die Zuordnung zum Anlagegut bereits erfolgt ist. Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschriften im HGB und NKF sind in dieser Position von verschiedenen Tochterunternehmen Ansatz- und Bewertungsanpassungen vorgenommen worden. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Hier werden die Überhänge der kostenrechnenden Einrichtungen aus den Gebührenabrechnungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) gem. § 43 Abs. 6 GemHVO NRW passiviert. Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Sonderposten i.H.v. 9.739 TEuro (70%) (Vj. 9.506 TEuro) umfasst das Vermögen der von der Stadt Krefeld verwalteten Stiftungen sowie die Stellplatzablöse. Darüber hinaus hat u.a. die Zoo Krefeld gGmbH (Zoo) einen sonstigen Sonderposten i.H.v. 3.442 TEuro (25%) (Vj. 3.398 TEuro) für zweckgebundene Spenden für Investitionen gebildet. 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen entfallen mit 478.599 TEuro (90%) (Vj. 454.528 TEuro) auf die Stadt Krefeld. Die Pensionsverpflichtungen der Stadt Krefeld werden gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW nach den beamtenrechtlichen Vorschriften gebildet. Ermittelt werden die Werte unter Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G). Der zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt entsprechend § 36 Abs. 1 S. 3 und 4 GemHVO NRW fünf Prozent. Die Pensionsverpflichtungen umfassen bestehende Pensionsansprüche, Pensionsanwartschaften für Beamte im aktiven Dienst sowie die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz NRW. Gem. § 36 Abs. 1 S. 5 GemHVO NRW wird der Barwert für Beihilfen als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt. Im Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld wurde der Beihilfesatz von 20,68% auf 23,37% erhöht. Die Veränderung der Pensions- und Beihilferückstellungen im Jahr 2014 beläuft sich auf 24.071 TEuro, wovon 10.436 TEuro auf die Anhebung des Beihilfesatzes von 2,69 Prozentpunkte entfallen. Des Weiteren entfallen u.a. 43.791 TEuro (8%) (Vj. 43.442 TEuro) auf den SWKKonzern. Grundlage bilden hier versicherungsmathematische Berechnungen unter Berücksichtigung der „Richttafel 2005 G“ von Klaus Heubeck. Die verbleibenden Pensionsrückstellungen wurden von der Wohnstätte und der GGK, ebenfalls unter Anwendung versicherungsmathematischer Berechnungen, gebildet. 25 Gesamtabschluss 2014 Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen gekommen. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Rückstellungen für Deponien und Altlasten sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW in Höhe des voraussichtlich notwendigen Betrages anzusetzen. Dies beinhaltet die zu erwartende Preissteigerung, eine Abzinsung der Rückstellung ist nicht vorzunehmen. Diese Position resultiert aus Rückstellungen zur Durchführung von Deponienachsorgemaßnahmen der EGN i.H.v. 59.048 TEuro (75%) (Vj. 64.942 TEuro) sowie aus Rückstellungen für Nachsorge und Rekultivierungsmaßnahmen der DDG von 17.554 TEuro (22%) (Vj. 18.735 TEuro). Darüber hinaus bestehen bei der Stadt Krefeld Rückstellungen über 2.271 TEuro (3%) (Vj. 2.303 TEuro) für Altlastensanierungssachverhalte. In dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF ebenfalls zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen. 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt: Unternehmen EGK Entsorgungsgesellschaft Maßnahme 31.12.2014 31.12.2013 TEuro TEuro unterlassene Instandhaltungen 2.866 4.166 unterlassene Instandhaltungen 917 942 unterlassene Instandhaltungen 606 763 Stadt Krefeld Schulsanierung - Brandschutzmaßnahmen 398 536 Stadt Krefeld Schulsanierung - Brandmelder, Hausalarmanlagen 336 336 Stadt Krefeld Sanierung Stadtgarten Parkplatz 53 58 Stadt Krefeld Sanierung Seidenweberhaus 39 190 Stadt Krefeld Sporthalle Glockenspitz, Löschwasserversorgung 30 0 0 265 0 130 0 109 0 24 33 50 5.278 7.569 Krefeld GmbH & Co. KG SWK MOBIL GmbH EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Stadt Krefeld Stadt Krefeld Stadt Krefeld Berzirkssportanlage Sprödental, Sanierung Umkleide- und Sanitäreinrichtungen Schulsanierung - Naturwissenschaftliche Räume Bezirkssportanlage Gladbacher Str., Sanierung Umkleide- und Sanitäreinrichtungen Stadt Krefeld Museum Burg Linn - Brandschutzmaßnahmen verschiedene verschiedene Gesamt Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW zu bilden, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt 26 Gesamtabschluss 2014 sind, als bisher unterlassen gelten und die entsprechenden Maßnahmen einzeln wertmäßig beziffert werden können. 3.4 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen lassen sich wie folgt kategorisieren: Sonstige Rückstellungen 31.12.2014 31.12.2013 TEuro TEuro Drohverlustrückstellungen 87.611 90.940 Lieferbezogene Rückstellungen 21.516 31.078 Personalbezogene Rückstellungen 18.663 16.744 Steuerrückstellungen 12.674 9.187 Rückstellungen für Rückerstattungen 3.685 3.442 Gebührenbezogene Rückstellungen 3.297 3.745 47.648 41.983 195.094 197.119 verschiedene Gesamt Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 23.630 TEuro (12%) (Vj. 20.529 TEuro) auf die Stadt Krefeld und mit insgesamt 161.664 TEuro (83%) (Vj. 166.458 TEuro) auf den SWK-Konzern. Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen. 27 Gesamtabschluss 2014 4. Verbindlichkeiten Eine Gesamtübersicht der Verbindlichkeiten einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zu entnehmen. Dieser ist als Anlage dem Anhang beigefügt. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: 31.12.2014 31.12.2013 TEuro TEuro Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 741.617 737.662 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 426.714 420.713 1.233 1.276 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 80.164 94.162 Sonstige Verbindlichkeiten 80.167 94.205 Erhaltene Anzahlungen 43.089 39.097 1.372.984 1.387.115 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Gesamt Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen u.a. mit 190.295 TEuro (26%) (Vj. 195.243 TEuro) auf die Stadt Krefeld, mit 250.933 TEuro (34%) (Vj. 242.424 TEuro) auf die Stadtentwässerung, mit 173.185 TEuro (23%) (Vj. 162.724 TEuro) auf die Wohnstätte und mit 89.533 TEuro (12%) (Vj. 100.127 TEuro) auf die EAG. Der Kassenkreditbestand der Stadt Krefeld am 31.12.2014 i.H.v. 426.550 TEuro (Vj. 420.550 TEuro) stellt beinahe den kompletten Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung dar. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind insbesondere auf die SWK ENERGIE mit 30.688 TEuro (38%) (Vj. 36.516 TEuro), die lekker Energie mit 12.612 TEuro (16 %) (Vj. 21.065) und die EGN mit 10.773 TEuro (13%) (Vj. 12.202 TEuro) zurückzuführen. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen hauptsächlich auf die Stadt Krefeld mit 19.040 TEuro (24%) (Vj. 21.289 TEuro) und den SWK-Konzern mit 60.369 TEuro (75%) (Vj. 71.247 TEuro). Sie resultieren unter anderem aus Steuerverbindlichkeiten, kreditorische Debitoren und Verbindlichkeiten aus Transferleistungen. Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen gehen mit 22.277 TEuro (52%) (Vj. 18.703 TEuro) auf die Stadt Krefeld zurück. Es handelt sich hierbei um noch nicht zweckentsprechend verwendete Gelder aus erhaltenen Anzahlungen bzw. noch nicht 28 Gesamtabschluss 2014 den Anlagegütern zugeordnete erhaltene Zuwendungen. Weiterhin entfallen u.a. 18.889 TEuro (44%) (Vj. 19.812 TEuro) auf erhaltene Anzahlungen bei der Wohnstätte. 5. Passive Rechnungsabgrenzung Diese Position entfällt größtenteils auf die Stadt Krefeld mit 53.130 TEuro (81%) (Vj. 50.493 TEuro). Von diesem städtischen Anteil gehen 82% (Vj. 85%) auf abgegrenzte Friedhofsgebühren zurück. III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem vom Innenministerium vorgegebenen Muster zu § 49 i.V.m. § 38 GemHVO NRW. Diese Gliederung wurde im Bereich des Gesamtfinanzergebnisses um die Position „Erträge aus der Equity Konsolidierung“ (Position 20) erweitert. Gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 4 S. 2 HGB ist das auf assoziierte Unternehmen entfallende Ergebnis unter einer separaten Position auszuweisen. Außerdem wurde die Position „Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld“ (Position 29) ergänzt, welche dem „Gesamtjahresergebnis“ im Eigenkapital der Gesamtbilanz entspricht. Im Gesamtabschluss 2013 erfolgte die erstmalige Vollkonsolidierung der lekker Energie, der lekker Strom und der lekker Strom Bet. Bis zum 30.11.2013 wurde die lekker Energie nach der Equity-Methode konsolidiert. Infolge dessen wurde die Gewinn- und Verlustrechnung der lekker Energie für 2013 lediglich zu 1/12 in den Gesamtabschluss 2013 eingezogen. In 2014 ist die lekker Strom auf die lekker Energie angewachsen. Darüber hinaus wird erstmalig die ganzjährige Gewinn- und Verlustrechnung der lekker Energie und lekker Strom Bet. in den Gesamtabschluss 2014 einbezogen. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wird dadurch eingeschränkt. 29 Gesamtabschluss 2014 Ordentliche Gesamterträge Die einzelnen Ertragsarten der ordentlichen Gesamterträge stellen sich wie folgt dar: 2014 Anteil 2013 Anteil TEuro % TEuro % + Steuern und ähnliche Abgaben 265.440 14% 268.685 15% + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 187.186 10% 170.074 9% 8.098 0% 8.477 0% 125.129 6% 125.574 7% 1.211.936 62% 1.080.759 60% + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 63.658 3% 55.440 3% + Sonstige ordentliche Erträge 78.150 4% 66.786 4% + Aktivierte Eigenleistungen 17.075 1% 17.646 1% -3.079 0% -622 0% 1.953.593 100% 1.792.819 100% Bezeichnung + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Gesamterträge Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend erläutert. Die Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie sonstigen Transfererträge basieren beinahe vollständig auf dem Ergebnis der Stadt Krefeld. Bezogen auf die Steuern und ähnliche Abgaben sind im Zuge der Konsolidierungsarbeiten Gewerbe- und Grundsteuerträge, die den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises zuzuordnen waren, eliminiert worden. Im Vergleich zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld, wo sich die Steuern und ähnlichen Abgaben auf 273.480 TEuro (Vj. 276.827 TEuro) belaufen, führt dies im Gesamtabschluss zu einer Verringerung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben von 8.039 TEuro (Vj. 8.142 TEuro). Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen auf die Stadt Krefeld i.H.v. 74.398 TEuro (59%) (Vj. 73.559 TEuro), z.B. aus Benutzungs- und Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen Leistungsentgelte von der Stadtentwässerung i.H.v. 50.731 TEuro (41%) (Vj. 52.015 TEuro) z.B. aus Abwassergebühren. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden u.a. i.H.v. 1.140.777 TEuro (94%) (Vj. 1.009.297 TEuro) vom SWK-Konzern erwirtschaftet. Hiervon entfallen 530.682 TEuro (44%) (Vj. 688.048 TEuro) auf die SWK ENERGIE. Auf die EGN entfallen Erträge von 182.312 TEuro (15%) (Vj. 175.489 TEuro). Dieser Anstieg ist insbesondere auf die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie zurückzuführen. Auf die lekker Energie entfallen 283.869 TEuro (23%) (Vj. 20.764 TEuro). 30 Gesamtabschluss 2014 Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stammen annähernd zu 100% (Vj. 99%) von der Stadt Krefeld und resultieren z.B. aus Kostenerstattungen vom Land. Ein Anteil von 25.805 TEuro (33%) (Vj. 26.322 TEuro) der sonstigen ordentlichen Erträge wurde von der Stadt Krefeld erzielt, auf den SWK-Konzern entfallen insgesamt 48.629 TEuro (62%) (Vj. 37.321 TEuro). Ordentliche Gesamtaufwendungen Die einzelnen Aufwandsarten der ordentlichen Gesamtaufwendungen stellen sich wie folgt dar: Bezeichnung - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2014 Anteil 2013 Anteil TEuro % TEuro % 343.149 17% 304.213 16% 35.115 2% 31.406 2% 989.504 50% 963.020 52% - Bilanzielle Abschreibungen 137.256 7% 121.136 7% - Transferaufwendungen 235.355 12% 224.910 12% - Sonstige ordentliche Aufwendungen 234.423 12% 203.535 11% 1.974.802 100% 1.848.220 100% = Ordentliche Gesamtaufwendungen Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend erläutert. Die Personalaufwendungen sind i.H.v. 180.494 TEuro (53%) (Vj. 157.986 TEuro) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Der Anstieg in 2014 ist auch auf die Anpassung des Beihilfesatzes für Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften von 20,68% auf 23,37% zurückzuführen. Auf den SWK-Konzern entfallen Aufwendungen i.H.v. 151.761 TEuro (44%) (136.259 TEuro), der Anstieg ist insbesondere auf die erstmalig ganzjährig einbezogene lekker Energie zurückzuführen. Bei den Versorgungsaufwendungen beläuft sich der städtische Anteil auf 31.156 TEuro (89%) (Vj. 28.100 TEuro) und der des SWK-Konzerns auf 3.728 TEuro (11%) (Vj. 3.130 TEuro). Die im Gesamtabschluss in entscheidendem Maß ergebnisprägenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit einem wesentlichen Anteil von 902.782 TEuro (91%) (Vj. 874.671) beim SWK-Konzern entstanden. Der Anstieg dieser Position ist insbesondere geprägt durch die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie, 31 Gesamtabschluss 2014 welcher teilweise kompensiert wird durch die gesunkenen Materialaufwendungen für Strom-, Gas- und Wärmebezug bei der SWK ENERGIE. Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich u.a. mit 58.784 TEuro (43%) (Vj. 51.247 TEuro) auf die Stadt Krefeld und mit 63.513 TEuro (46%) (Vj. 56.003 TEuro) auf den SWK-Konzern. Den Abschreibungen auf das Anlagevermögen stehen ggfs. planmäßige Auflösungen von Sonderposten gegenüber. Die Transferaufwendungen sind vollständig auf die Stadt Krefeld zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Hilfen zur Erziehung, Betriebskostenzuschüsse Kindertageseinrichtungen und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen u.a. mit 97.338 TEuro (42%) (Vj. 103.873 TEuro) auf die Stadt Krefeld und sind im Wesentlichen auf Kosten der Unterkunft zurückzuführen. Auf den SWK-Konzern entfallen 129.715 TEuro (55%) (Vj. 91.866 TEuro), auch diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie zurückzuführen. Gesamtfinanzergebnis Das Gesamtfinanzergebnis von -22.191 TEuro (Vj. -27.843 TEuro) ist insbesondere geprägt durch Zinsaufwendungen. Die Wesentlichen Zinsaufwendungen entfallen u.a. mit 9.902 TEuro (28%) (Vj. 11.762 TEuro) auf die Stadt Krefeld, 8.969 TEuro (25%) (Vj. 9.068 TEuro) auf den SWK-Konzern, 5.328 TEuro (15%) (Vj. 5.213 TEuro) auf die Wohnstätte sowie 10.094 TEuro (29%) (Vj. 9.837 TEuro) auf die Stadtentwässerung. Die Finanzerträge gehen insbesondere auf Zinserträge sowie sonstige Finanzerträge innerhalb des SWK-Konzerns zurück. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Ergebnisabführungen von übrigen Unternehmen an die SWK ENERGIE zurückzuführen. Aus den Arbeiten am Gesamtabschluss zum 31.12.2014 ergeben sich Erträge aus der Equity Konsolidierung von 7.111 TEuro (Vj. 5.505 TEuro). Hierbei handelt es sich um die Ergebnisse der konsolidierten “at Equity“ Unternehmen (siehe Abschnitt Konsolidierungskreis). Außerordentliches Gesamtergebnis Unter den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen werden die Vorgänge, die durch die Aufgabenerledigung der Stadt Krefeld oder ihrer Betriebe verursacht wurden, jedoch für den normalen Geschäftsablauf unüblich sind, erfasst. Hierzu zählen Sachverhalte, die ungewöhnlich in der Art, selten vorkommend und von wesentlicher Bedeutung sind. Diese Kriterien müssen kumulativ vorliegen. 32 Gesamtabschluss 2014 Die außerordentlichen Aufwendungen in 2014 sind komplett auf die vorzeitige Beendigung der Mietverhältnisse und der Schließung der Standorte Wilhelmshaven und Gemmerich bei der NOEX AG zurückzuführen. Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Die Ergebnisse der voll zu konsolidierenden Unternehmen, an denen der Konzern Stadt Krefeld nicht zu 100% beteiligt ist, entfallen anteilig auf konzernfremde Gesellschafter. Diese konzernfremden Anteile werden hier ausgewiesen und setzen sich wie folgt zusammen: Tochterunternehmen mit Minderheitenanteil 2014 2013 TEuro TEuro Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG -1.610 -1.143 Dürener Deponiegesellschaft mbH -175 -20 Zoo Krefeld gGmbH -36 -3 WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH -54 137 -1.875 -1.029 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme und den Zahlungsmittelbestand des Konzerns Stadt Krefeld. Außerdem zeigt sie, wie finanzielle Mittel erwirtschaftet und in welcher Höhe zahlungswirksame Investitionsund Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in die Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit strukturiert. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form dem Anhang als Anlage beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich in Zeile 20 der Gesamtkapitalflussrechnung bei der Bezeichnung „Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds“ um eine Standardvorgabe handelt, die gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form verbindlich anzugeben ist. Der erfolgte Ausweis in 2013 resultiert nicht aus wechselkursbedingten Änderungen, sondern ist auf konsolidierungs- und bewertungsbedingte Änderungen zurückzuführen. 33 Gesamtabschluss 2014 V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen Nachstehend werden wesentliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen aufgezeigt. Für die Wirtschaftsjahre 2015 bis 2019 bestehen im Konzernabschluss der SWK AG Verpflichtungen aus Strombezugsverträgen i.H.v. 236.969 TEuro und für den Zeitraum 2015 bis 2019 aus Erdgasbezugsverträgen i.H.v. 88.290 TEuro. Leasingverträge bestehen zum Stichtag i.H.v. insgesamt 583 TEuro, wobei 104 TEuro der Stadt Krefeld und 479 TEuro dem Konzernabschluss der SWK AG zuzurechnen sind. Die Laufzeiten liegen im Regelfall zwischen drei und fünf Jahren. Im Zusammenhang mit der Leerziehung des Stadthauses wurden diverse Mietverträge zur Unterbringung der städtischen Mitarbeiter abgeschlossen. Daneben wurden Anmietungen für die Unterbringung von Asylbewerbern vorgenommen. Weiterhin war im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung die Anmietung von diversen Kita-Dependancen notwendig. Auch für den Umbau des Kaiser-Wilhelm-Museums wurden Flächen zur Auslagerung der Kunstgegenstände angemietet. Insgesamt beläuft sich die Verpflichtung aus diesen Mietverträgen auf rund 19.762 TEuro. Der Stand der Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen im Konzernabschluss der SWK AG beläuft sich auf 8.250 TEuro. Darüber hinaus bestehen bei der SWK MOBIL sonstige Verpflichtungen aus Verträgen i.H.v. 11.891 TEuro, die fast in Gänze (11.197 TEuro) auf Verträge mit Subunternehmern über die Durchführung von Omnibusfahrten zurückzuführen sind. Das Bestellobligo im Konzernabschluss der SWK AG beläuft sich auf 34.751 TEuro. Seitens der Stadt Krefeld bestehen zum 31.12.2014 Bürgschaften außerhalb des Vollkonsolidierungskreises i.H.v. 1.267 TEuro. Für die EGN besteht zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft i.H.v. 48.100 TEuro. Die Bankbürgschaft ist durch einen Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückversichert. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zum 31.12.2014 i.H.v. 29.000 TEuro p.a. bei einer Vertragslaufzeit bis November 2017. Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft i.H.v. 8.400 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. 34 Gesamtabschluss 2014 Zugunsten der GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG wurde eine Bankbürgschaft für die Zahlungsverpflichtungen der SWK ENERGIE aus dem am 19.02.2008 geschlossenen Lizenzvertrag i.H.v. 1.500 TEuro gestellt. Weitere Bankbürgschaften existieren in einer Größenordnung von 200 TEuro. Im Konzernabschluss der SWK AG besteht gegenüber einer ihrer Beteiligungen eine Einzahlungsverpflichtung i.H.v. 3.892 TEuro. Die EGN hat gegenüber dem Kreis Viersen für den Kaufpreis der Deponie Brüggen II bis zum Ablauf des Tilgungszeitraums im Jahr 2034 eine Zinsverpflichtung. Einige der im Konsolidierungskreis über den Konzern der SWK Stadtwerke Krefeld AG einbezogenen Unternehmen sind Mitglieder der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK) Köln. Durch die RZVK werden Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene gewährt. Gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten betrug die anteilige Kapitalunterdeckung der RZVK zum 31.12.2014 insgesamt ca. 68.800 TEuro. Hiervon sind 10.100 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Eine Inanspruchnahme für die vorgenannten Verpflichtungen erscheint derzeit nicht wahrscheinlich. Die SWK AG, die SWK ENERGIE und die SWK MOBIL sind Mitglieder der Versorgungskasse für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder Verkehrs-AG e. V. (VKK). Die Versorgungskasse hat keine weiteren Mitglieder. Das Kassenvermögen der VKK ist auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten voll dotiert. Gegenüber dem unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck – mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 15 Jahre, hier 4,53% – errechneten Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen gem. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) (nach der allgemein anerkannten "Projected Unit Credit Method") besteht eine Unterdeckung von insgesamt 37.200 TEuro. Hiervon sind 12.100 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Es verbleibt eine nicht passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch anzugebende Unterdeckung von 25.100 TEuro. Darüber hinaus hat die SWK ENERGIE im Rahmen einer Patronatserklärung dafür Sorge zu tragen, dass die Quantum bis zur vollständigen Beendigung Ihrer Vertragsbeziehungen mit ihr finanziell so ausgestattet ist, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen gegenüber Vattenfall Europe Sales GmbH, Hamburg zu erfüllen. Diese Verpflichtung übernimmt die SWK ENERGIE mit der Maßgabe, dass sie ausschließlich auf Schadensersatz in Form von Geld in Anspruch genommen werden kann. Die Haftung der Patronatsgeberin gegenüber der Vertragspartnerin aus dieser Patronatsvereinbarung ist der Höhe nach begrenzt auf 12.000 TEuro. Unter den Finanzanlagen weist die SWK AG verpfändete Festgeldanlagen zur Sicherung von Pensionsansprüchen i.H.v. 6.900 TEuro aus. 35 Gesamtabschluss 2014 Im Rahmen der Beteiligung der SWK ENERGIE an der Quantum ergeben sich Verpflichtungen aus den von der Quantum mit der RWE Vertrieb AG, Dortmund (RWE) abgeschlossenen und beabsichtigten Rahmenverträgen über die Lieferung und Abnahme von Strom und Erdgas sowie über den Kauf/Verkauf von Emissionszertifikaten. Die Gesellschaft tritt den genannten Rahmenverträgen und auf dieser Grundlage abgeschlossenen Einzelverträgen zwischen der Quantum und der RWE, begrenzt auf die konkret auf die SWK ENERGIE entfallenden Mengen oder Lieferanteile, gesamtschuldnerisch mit der Quantum bei. Das in 2013 für die SWK MOBIL GmbH, EGN, EGK und GSAK durch die SWK AG zentral abgeschlossene Sicherungsgeschäft für Diesel und Heizöl für den Zeitraum 2014 bis 2015 dient der Absicherung des Preisniveaus voraussichtlich benötigter Mengen. Die Grundgeschäfte (künftige Kraftstoffkäufe) und das Sicherungsgeschäft (Swap) bilden eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB. Infolge dessen ist der negative Marktwert der Swapvereinbarung per 31.12.2014 i.H.v. 1.900 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren. Laut SWK-Konzern dienen die von einer SWK-Konzerngesellschaft in 2007 und 2008 abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte der langfristigen Sicherung des seinerzeit günstigen Zinsniveaus im Zusammenhang mit den Darlehensaufnahmen zur Finanzierung einer Großinvestition. Der in 2007 mit der Deutsche Bank AG abgeschlossene Zinsswap hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2019. Der in 2008 mit der IKB Deutsche Industriebank AG abgeschlossene Zinsswap endet am 30.09.2030. Zum Bilanzstichtag waren Darlehen mit einem Volumen von 5.672 TEuro bzw. 56.099 TEuro mit oben genannter Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswap) sind betragsmäßig aufeinander abgestimmt und laufen fristenkongruent. Nach § 254 Satz 1 HGB liegen somit jeweils Bewertungseinheiten vor. Infolgedessen sind die negativen Marktwerte der Zinsswapvereinbarungen per 31.12.2014 i.H.v. 236 TEuro bzw. 18.016 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren. Bei der Stadtentwässerung dient das von der Gesellschaft abgeschlossene Zinsswapgeschäft der langfristigen Sicherung des Zinsniveaus. Zum Abschlussstichtag waren sieben Darlehen mit einem Volumen von 24,3 Mio. Euro mit einer Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) laufen fristkongruent bis zum Ende des Jahres 2020. Nach § 254 Satz 1 HGB liegt somit eine Bewertungseinheit vor. Infolgedessen ist der negative Marktwert der Zinsswapvereinbarung per 31.12.2014 in Höhe von 3.549 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren. Des Weiteren wurde von der Wohnstätte Krefeld ein derivatives Finanzinstrument zur Absicherung von Zinsrisiken genutzt. Das Derivat wurde nach dem Modell BlackScholes, Heath-Jarrow-Morton bewertet. Es handelt sich um einen Nominalbetrag von 3.300 TEuro. Ein Darlehen (der Sparkasse Krefeld Restvaluta per 31.12.2014: 1.809 TEUR) dient als Grundlage des Swaps. 36 Gesamtabschluss 2014 Daneben wurde von der Wohnstätte Krefeld ein Zins-Swapgeschäft zur Absicherung der Zinsen eines Darlehens im Zeitraum 2003-2018 abgeschlossen. Zum 31.12.2014 hat der Swap einen Wert von 320 TEuro zu Lasten der Gesellschaft. Die Haushaltssatzungen der vergangenen Haushaltsjahre enthielten eine Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss von ergänzenden Verträgen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Sicherung der Zinsstruktur. Auf dieser Grundlage sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Erlasslage hat die Verwaltung in der Vergangenheit einzelne Geschäfte abgeschlossen. Im Bereich der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wurden einzelne Geschäfte zur Sicherung der Zinsstruktur unter Portfoliogesichtspunkten abgeschlossen. Von den Guthaben bei Kreditinstituten der Wohnstätte sind 865 TEuro zugunsten Dritter verpfändet. Bei der Krefelder Bau werden Treuhandkonten für Rechnungen von Dritten im Rahmen von Baubetreuungsmaßnahmen und für Wohnungseigentümergemeinschaften geführt. Zum 31.12.2014 betragen die Guthaben auf den Konten 3.820 TEuro. Krefeld, den 23.02.2016 Aufgestellt: Bestätigt: 37 Gesamtabschluss 2014 VI. Anlagen zum Anhang Gesamtkapitalflussrechnung 2014 Zahlungsströme 1 2013 Mio. Euro Mio. Euro Gesamtjahresergebnis 2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 5 +/- Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6 +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -42,8 -83,2 124,5 101,5 13,4 69,8 -19,8 -21,2 4,1 -4,3 32,6 -39,2 -19,5 40,7 0,0 0,0 92,5 64,1 16,0 47,5 23,6 25,9 -140,4 -185,5 0,0 -2,5 -100,9 -114,6 0,1 0,0 sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8 +/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten 9 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 10 Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen 11 + Einzahlungen aus Sonderposten 12 - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 13 +/- Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten 13 = Cashflow aus Investitionstätigkeit 14 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 15 - Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter -1,1 -1,1 16 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von 9,9 0,0 0,0 14,6 18 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 9,0 13,5 19 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 0,6 -36,9 0,0 -0,5 21 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 109,2 146,5 22 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 109,8 109,2 (Finanz-) Krediten 17 - Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten (= Summe aller Cashflows) 20 +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 38 Gesamtabschluss 2014 Gesamtverbindlichkeitenspiegel Gesamtbetrag am Art der Verbindlichkeiten 31.12.2014 TEuro 1. Anleihen Gesamtbetrag am mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 bis mehr als 1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre TEuro TEuro TEuro 31.12.2013 TEuro 0 0 0 0 0 741.617 42.383 140.852 558.382 737.662 426.714 356.714 70.000 0 420.713 1.233 162 655 416 1.276 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 80.164 80.164 0 0 94.162 6. Sonstige Verbindlichkeiten 80.167 39.670 8.181 32.316 94.205 7. Erhaltene Anzahlungen 43.089 43.089 0 0 39.097 1.372.984 562.182 219.688 591.114 1.387.115 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 8. Summe aller Verbindlichkeiten 39 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2014 Stadt Krefeld Gesamtlagebericht 40 Gesamtabschluss 2014 Gesamtlagebericht 1. Einleitung ______________________________________________________ 41 2. Überblick über den Geschäftsverlauf ________________________________ 42 3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage ________________________ 45 4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage ______________________________ 52 5. Chancen, Risiken und Ausblick _____________________________________ 60 6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates ___________________ 75 1. Einleitung Gem. § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ist der Gesamtabschluss um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Durch den Gesamtlagebericht ist gemäß § 51 GemHVO NRW das im Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Weiterhin soll der Gesamtlagebericht einen Überblick über den Geschäftsverlauf des Konzerns Stadt Krefeld geben, sowie Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zur weiteren Entwicklung unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken enthalten. Der hiermit vorgelegte Gesamtlagebericht 2014 fasst die wesentlichen Aussagen des Konzernverbundes der Stadt Krefeld komprimiert zusammen. Bei zusätzlichem Informationsbedarf wird hiermit auf die Lageberichte der Einzelabschlüsse von Stadt und Konzernbetrieben, auf den Konzernlagebericht des SWK-Konzerns und den Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld verwiesen. Die im Lagebericht des Gesamtabschlusses 2014 abgebildeten Erkenntnisse basieren auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses sowie der geprüften Jahresabschlüsse/Packages der jeweiligen Unternehmen und des Konzerns SWK AG. Lediglich für die Senioreneinrichtungen wurde ein ungeprüftes Package berücksichtigt, da die Prüfung des Jahresabschlusses bis zur Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs noch ausstehend war. Die in den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen sind tätig in den Bereichen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung, des Wohnungsbaus und der Wohnungsverwaltung, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, der Kultur und Bildung sowie den Bereichen Gesundheit und Soziales. Diese Unternehmen sollen vorrangig der Erfüllung städtischer Pflichtaufgaben und freiwilliger Selbstverpflichtungen dienen. 41 Gesamtabschluss 2014 2. Überblick über den Geschäftsverlauf Im Einzelabschluss 2014 der Stadt Krefeld setzt sich die negative Entwicklung des Vorjahres fort. Das Jahresergebnis der Stadt Krefeld fällt im Vergleich zur Prognose für 2014 deutlich negativer aus. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich ebenfalls eine deutliche Verschlechterung. Die erneute Haushaltsverschlechterung der Stadt Krefeld im Jahr 2014 ist insbesondere auf den Rückgang der Gewerbesteuer und auf HSKMaßnahmen, die nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden konnten sowie auf ein weiterhin steigendes Aufwandsniveau im Personal-, Sozial- und Jugendbereich zurückzuführen. Darüber hinaus wurden im Einzelabschluss der Stadt Krefeld außerplanmäßige Abschreibungen im Bereich des Anlagevermögens im Zusammenhang mit dem Stadthaus vorgenommen. Die diversen Verschlechterungen konnten in 2014 nicht kompensiert werden. Die Arbeitslosenquote der Stadt Krefeld hat sich im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte auf 10,7 Prozent (Vj. 11,2 Prozent) verbessern können. Die Quote der Bedarfsgemeinschaften ist erneut geringfügig angestiegen und lag am Jahresende bei 15.339 (Vj. 15.334). Bedarfsgemeinschaften belasten den städtischen Haushalt bei den Kosten der Unterkunft als ein Ausfluss der sogenannten Hartz IV-Gesetze in nicht unerheblichem Maße. Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld beläuft sich 2014 auf -44,7 Mio. Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresergebnis (-84,3 Mio. Euro) um 39,6 Mio. Euro verbessert. In Abschnitt „4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage“ erfolgt eine nähere Darstellung der Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld. Aus Sicht des Konzerns Stadt Krefeld waren in 2014 folgende Themen von besonderer Bedeutung:  Mitte 2013 wurde der vom Rat der Stadt Krefeld verabschiedete Doppelhaushalt 2013/2014 und das zugehörige HSK der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die ursprüngliche Planung sah das erstmalige Erreichen des Haushaltsausgleichs in 2014 vor. In 2013 zeichneten sich dann jedoch insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer Entwicklungen ab, die auf deutliche Ertragsausfälle hinwiesen. Auch die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen konnten nicht vollumfänglich umgesetzt werden. Aufgrund dieser Haushaltsverschlechterungen war das Ziel des Haushaltsausgleichs im Jahr 2014 nicht mehr zu realisieren, so dass die Genehmigung im Oktober 2013 versagt wurde. Die Stadt Krefeld befand sich damit in den Jahren 2013 und 2014 im Nothaushalt. Nach § 82 GO NRW sind damit nur Aufwendungen oder Auszahlungen legitim, zu denen die Stadt Krefeld rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Insbesondere durften keine neuen Investitionen begonnen werden. In 2015 hat die Bezirksregierung die nach § 76 42 Gesamtabschluss 2014          GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts erteilt, so dass der Nothaushalt verlassen werden konnte. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Krefeld und Weiterleitung an den Rat zur Feststellung erfolgte nicht in der nach § 95 Abs. 3 GO NRW vorgegebenen Zeit von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres. Gründe waren die vorrangige Bearbeitung anderer Themen wie z.B. die Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept. Die Anzahl der Asylbewerber steigt auch in Krefeld stetig an. Da die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW nicht mehr ausreichen, werden die Asylbewerber an die Kommunen weitergeleitet. Seit August 2013 garantiert das Kinderförderungsgesetz (KiföG) einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Die diesbezügliche Versorgungsquote in Krefeld wird sich durch die Fertigstellung weiterer U3-Baumaßnahmen und den Ausbau der Tagespflege kontinuierlich bessern. Im Betreuungsjahr 2013/2014 betrug die Versorgungsquote 33 Prozent. Im Jahr 2014 wurden weite Teile der Büroflächen im Stadthaus geräumt und die Mitarbeiter haben (zumeist angemietete) Ersatzräume bezogen. In 2016 soll das Stadthaus vollständig leer gezogen werden. Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes sowie die Planungsleistung zum Neubau eines Technik- und Dienstleistungszentrums am Standort „Stadthaus“ wurden in 2014 ausgeschrieben. Das Großprojekt „Haltestelle Ostwall/Rheinstraße“ konnte in 2014 weiter vorangetrieben werden. Zeitliche Verzögerungen zeichneten sich erst in 2015 ab, so dass die Eröffnung erst Ende 2015 erfolgen konnte. Bei dem Projekt „Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser-WilhelmMuseums“ kam es in 2014 zu Kostensteigerungen, die hauptsächlich in der vorgefundenen desolaten Bausubstanz und den zeitlichen Verzögerungen durch Nicht- oder Schlechtleistung sowie den damit verbundenen Neuausschreibungen einzelner Gewerke begründet waren. Die für Herbst 2015 vorgesehene Wiedereröffnung musste verschoben werden. Das Projekt „Neubau und Betrieb der Hauptfeuer- und Rettungswache“ in Form eines ÖPP-Modells wurde in 2014 fortgesetzt. Ab März 2016 soll der Betrieb der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache an der Neuen Ritterstraße starten. In 2014 konnte im SWK-Konzern die erwartete Rückkehr in die Gewinnzone realisiert werden, nachdem die Bildung von Drohverlustrückstellungen in den Geschäftsfeldern Energie und Entsorgung im Vorjahr zu einem negativen Jahresergebnis im SWK-Konzern geführt hatten. Nach dem Erwerb der restlichen Anteile an der lekker Energie Ende 2013, wurde diese in 2014 erstmalig ganzjährig einbezogen. Dies führte 2014 im SWKKonzern zu einem Rekord-Konzernumsatz. 43 Gesamtabschluss 2014    Im Geschäftsjahr 2014 erfüllte die Wohnstätte ihre wohnungswirtschaftlichen Aufgaben unter Berücksichtigung angemessener Wohnungspreise. Die Ziele einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals und eine Bildung ausreichender Rücklagen wurden ebenfalls erfüllt. Hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen hat sich die überaus positive Entwicklung bei der GGK seit dem Herbst 2013 nahtlos fortgesetzt, konnte doch im Berichtsjahr mit der Veräußerung von vier Gewerbegrundstücken mit einer Gesamtfläche von über 39.000 qm der beste Wert in einem Kalenderjahr seit 2008 erreicht werden. Auch in den ersten Monaten des Jahres 2015 setzte sich dieser Trend fort, was zu zwei weiteren Grundstücksverkäufen im Frühjahr 2015 führte. Aktuell verhandelt die Gesellschaft noch über einige weitere Verkäufe von kleineren ebenso wie zum Teil relativ großen (> 10.000 qm) Grundstücken. Beim Zoo wurden drei Neubau-Projekte (die neue Pinguin-Anlage, eine Lagerhalle für Heu und Stroh sowie ein Stallgebäude für afrikanische Huftiere und Laufvögel) aus dem Vorjahr abgeschlossen, die Anlagen wurden in Betrieb genommen. Die Umsetzung des Konzeptes zur nachhaltigen Wasserwirtschaft wurde weiter optimiert. 44 Gesamtabschluss 2014 3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Vermögens- und Schuldenlage zum 31.12.2014 wie folgt dar: Aktiva 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 31.12.2014 31.12.2013 Veränderung TEuro TEuro TEuro 2.977.836 3.001.201 -23.365 13.413 16.567 -3.154 2.840.996 2.845.556 -4.560 209.097 211.461 -2.364 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.035.392 1.046.953 -11.561 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.078.011 1.073.890 4.121 5.066 3.473 1.593 74.485 74.267 218 327.123 308.424 18.699 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 38.868 39.778 -910 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 72.954 87.310 -14.356 123.427 139.078 -15.651 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 7.063 3.891 3.172 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 32.395 50.423 -18.028 1.3.3 Übrige Beteiligungen 19.001 20.456 -1.455 0 0 0 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 15.258 15.258 0 1.3.6 Ausleihungen 49.710 49.050 660 331.772 363.771 -31.999 56.760 60.448 -3.688 2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 27.459 28.483 -1.024 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 15.835 16.864 -1.029 2.1.3 Grundstücke des Umlaufvermögens 13.466 15.101 -1.635 163.165 191.780 -28.615 122.635 152.464 -29.829 40.530 39.316 1.214 2.065 2.357 -292 109.782 109.186 596 11.475 15.868 -4.393 3.321.083 3.380.840 -59.757 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.3 Finanzanlagen 1.3.4 Sondervermögen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Summe 45 Gesamtabschluss 2014 31.12.2014 31.12.2013 Veränderung Passiva TEuro TEuro TEuro 1. Eigenkapital 506.915 570.730 -63.815 1.1 Allgemeine Rücklagen 509.984 614.296 -104.312 1.2 Gesamtjahresergebnis -44.717 -84.274 39.557 1.3 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 41.648 40.708 940 2. Sonderposten 566.682 566.459 223 2.1 für Zuwendungen 429.808 424.927 4.881 2.2 für Beiträge 111.880 114.201 -2.321 2.3 für den Gebührenausgleich 11.127 13.754 -2.627 2.4 Sonstige Sonderposten 13.867 13.577 290 3. Rückstellungen 808.727 795.343 13.384 3.1 Pensionsrückstellungen 529.482 504.674 24.808 3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten 78.873 85.981 -7.108 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 5.278 7.569 -2.291 3.4 Sonstige Rückstellungen 195.094 197.119 -2.025 4. Verbindlichkeiten 1.372.984 1.387.115 -14.131 4.1 Anleihen 0 0 0 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 741.617 737.662 3.955 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 426.714 420.713 6.001 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 1.233 1.276 -43 wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 80.164 94.162 -13.998 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 80.167 94.205 -14.038 4.8 Erhaltene Anzahlungen 43.089 39.097 3.992 5. Passive Rechnungsabgrenzung 65.775 61.193 4.582 3.321.083 3.380.840 -59.757 Summe 46 Gesamtabschluss 2014 Das Verhältnis der einzelnen Bilanzpositionen zur Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig geändert. Zum 31.12.2014 sind die Rückstellungen leicht gestiegen, wohingegen das Eigenkapital eine gegenläufige Verringerung (Vj. 17%) erfahren hat. Das Verhältnis der Bilanzpositionen zur Bilanzsumme am 31.12.2014 wird im Folgenden dargestellt: AKTIVA PASSIVA Passive Rechnungs-abgre nzung 1% Umlaufvermögen 10% Aktive Rechnungs-abgren zung 0% Eigenkapital 15% Sonderposten 17% Verbindlichkeiten 41% Anlagevermögen 90% Rückstellungen 25% Aktiva Das Anlagevermögen hat seit dem 01.01.2010 nur geringfügige Veränderungen von +2% erfahren. Geprägt ist das Anlagevermögen im Gesamtabschluss seit dem 01.01.2010 insbesondere durch das Sachanlagevermögen. Hier sind wesentlich die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit einem Bilanzanteil von 31% (Vj. 31%) sowie das Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote (Infrastrukturvermögen im Verhältnis zur Bilanzsumme) ist seit dem 01.01.2010 (31%) nahezu unverändert und liegt zum 31.12.2014 bei 32%. Das Umlaufvermögen entfällt mit ca. 49% (Vj. 53%) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Gemessen an der Bilanzsumme von rund 3,3 Mrd. Euro beträgt der Anteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände rund 5% (Vj. 6%). Im Vergleich zum Vorjahr ist das Umlaufvermögen gesunken, was insbesondere auf eine Verringerung der Forderungen um rund 29.829 TEuro (-20%) zurückzuführen ist. Diese Verringerung der Forderungen resultiert größtenteils aus gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der SWK Energie gegen Dritte. 47 Gesamtabschluss 2014 Zuordnung der Aktivposten der Gesamtbilanz auf Stadt Krefeld und vollkonsolidierte Unternehmen: AKTIVA Gesamtaktiva Anteil Aktiva Anteil Aktiva 2014 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro TEuro % TEuro % Anlagevermögen 2.977.836 1.537.492 52% 1.440.344 48% Umlaufvermögen 331.772 60.006 18% 271.766 82% 11.475 9.852 86% 1.622 14% Aktive Rechnungsabgrenzung Zum 31.12.2014 sind etwa 52% (Vj. 53%) vom Gesamtanlagevermögen der Stadt Krefeld zuzuordnen und geht hier insbesondere auf Grundstücke mit Schulbauten, Grund und Boden des Infrastrukturvermögens sowie das Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen zurück. Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen am Gesamtanlagevermögen beläuft sich auf 48% (Vj. 47%). Dies ist insbesondere auf die aktivierten Stromversorgungs- und Abfallbeseitigungsanlagen, die Maschinen und technischen Anlagen und die Fahrzeuge im SWK-Konzern, die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bei der Stadtentwässerung sowie die Grundstücke mit Wohnbauten bei der Wohnstätte zurückzuführen. Das Umlaufvermögen ist mit 82% überwiegend den vollkonsolidierten Unternehmen zuzuordnen. Im Vergleich zum Vorjahr (86%) ist dieser Anteil, insbesondere durch die verringerten Forderungen und liquiden Mittel im SWK-Konzern, leicht gesunken. Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen an den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 75% (Vj. 79%) (rund 72% allein im SWK-Konzern; Vj. 77%), an den Vorräten 99% (Vj. 99%) und den liquiden Mitteln 84% (Vj. 92%). 48 Gesamtabschluss 2014 Passiva Die Zusammensetzung der Passivseite der Gesamtbilanz im Zeitablauf seit dem 01.01.2010 sieht wie folgt aus: 17% 15% 17% 17% 22% 24% 24% 40% 40% 41% 41% 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 22% 21% 20% 20% 17% 16% 17% 17% 20% 21% 21% 39% 40% 01.01.2010 31.12.2010 Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten Das Eigenkapital zum 31.12.2014 ist im Vergleich zum Vorjahr auf 506.915 TEuro gesunken, dies entspricht einer Verringerung um rund 11% zum Vorjahr und um 30% zum 01.01.2010. Im Berichtsjahr 2014 liegt das Eigenkapital im Konzern Stadt Krefeld wieder knapp über dem Eigenkapital des Einzelabschlusses. Die Entwicklung seit dem 01.01.2010 stellt sich folgendermaßen dar: Vergleich der Entwicklung des Eigenkapitals (in TEuro) 750.000 719.552 702.847 700.000 683.187 702.238 655.504 667.644 650.000 661.752 639.779 602.159 600.000 570.730 550.000 506.915 500.000 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 Jahresabschluss Stadt Krefeld 49 506.120 Gesamtabschluss 2014 Die Entwicklung der Eigenkapitalquote 1 (Eigenkapital zur Bilanzsumme) und Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital und Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) stellt sich wie folgt dar: Entwicklung der Eigenkapitalquoten 40% 38% 37% 36% 36% 35% 33% 32% 30% 25% 22% 21% 20% 20% 20% 17% 15% 15% 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 Eigenkapitalquote 1 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 Eigenkapitalquote 2 Das Eigenkapital erfährt infolge der Jahresfehlbeträge eine wesentliche Veränderung. Die Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses des Konzerns Stadt Krefeld seit 2010 ist nachfolgend dargestellt: Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses (TEuro) 2010 2011 2012 2013 2014 -26.899 -44.780 -44.717 -60.245 -84.274 Die Rückstellungen werden weiterhin bestimmt durch die, über die vergangenen Jahre kontinuierlich gestiegenen, Pensionsrückstellungen. Diese sind weiterhin mit einem Anteil von 90% (Vj. 90%) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Aufgrund der Entwicklung der vergangenen Jahre nehmen allerdings auch die Sonstigen Rückstellungen zunehmende Bedeutung für die Gesamtbilanz ein, hier insbesondere die innerhalb des SWKKonzerns gebildeten Drohverlustrückstellungen. Insgesamt sind die Rückstellungen seit dem 01.01.2010 um 142.364 TEuro und damit 21% (Vj. 19%) gestiegen. 50 Gesamtabschluss 2014 Die Verbindlichkeiten werden wie im Vorjahr dominiert von den Verbindlichkeiten aus Krediten mit insgesamt 1,2 Mrd. Euro. Während die Kredite zur Liquiditätssicherung beinahe vollständig dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld zuzurechnen sind, beläuft sich der städtische Anteil bei den Investitionskrediten auf lediglich 26% (Vj. 26%). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kreditverbindlichkeiten in der Gesamtbilanz um rund 10,0 Mio. Euro gestiegen. Dies ist hauptsächlich auf die gestiegenen Kreditverbindlichkeiten bei der Stadtentwässerung und der Wohnstätte zurückzuführen, die durch gegenläufige Entwicklungen im Konzern Stadt Krefeld teilweise kompensiert wurden, hier insbesondere durch die gesunkenen Kreditverbindlichkeiten bei der EAG. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten im Konzern der Stadt Krefeld ist nachfolgend dargestellt: Entwicklung der Verbindlichkeiten (in TEuro) 750.000 752.351 741.617 737.662 729.694 738.154 717.622 650.000 550.000 450.000 402.213 420.100 426.714 420.713 414.231 368.601 350.000 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 31.12.2014 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die Passivposten wie folgt zuordnen: PASSIVA Gesamtpassiva Anteil Passiva Anteil Passiva 2014 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro TEuro % TEuro % Sonderposten 566.682 498.356 88% 68.326 12% Rückstellungen 808.727 505.389 62% 303.338 38% 1.372.984 662.593 48% 710.391 52% 65.775 53.130 81% 12.645 19% Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Die Sonderposten werden hauptsächlich bei der Stadt Krefeld bilanziert. Das Vermögen der Konzernmutter wird damit zu wesentlichen Teilen durch Zuwendungen und Beiträge finanziert. Dies wird auch durch die in 2014 weiterhin deutlich geringere Zuwendungsquote von 10% (VJ. 9%) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum städtischen Jahresabschluss mit 28% (VJ. 26%) deutlich. Die Rückstellungen resultieren nur zu 38% 51 Gesamtabschluss 2014 (VJ. 40%) aus den Beteiligungen, sie werden weiterhin geprägt durch die städtischen Pensionsrückstellungen. Die Verbindlichkeiten entfallen etwa zur Hälfte auf den Vollkonsolidierungskreis. Während die Kredite zur Liquiditätssicherung praktisch vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen sind, sind die langfristigen Investitionskredite größtenteils dem Vollkonsolidierungskreis, z.B. der EAG, der Stadtentwässerung und der Wohnstätte, zuzurechnen. 4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage Finanzlage Die Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld für das Jahr 2014 ist nachfolgend zusammengefasst dargestellt: Bezeichnung 2014 2013 Mio. Euro Mio. Euro 92,5 64,1 -100,9 -114,6 +/- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit +/- Cashflow aus Investitionstätigkeit +/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 9,0 13,5 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 0,6 -36,9 +/- Änderungen des Finanzmittelfonds 0,0 -0,5 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 109,2 146,5 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 109,8 109,2 Insgesamt hat sich der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2014 geringfügig erhöht. In 2014 beträgt der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit +92,5 Mio. Euro (Vj. +64,1 Mio. Euro). Die Finanzmittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen die Finanzmittelabflüsse damit deutlich und können zum Großteil die gegenläufige Entwicklung im Bereich der Investitionstätigkeit auffangen. Geprägt wird dies durch das deutlich bessere Gesamtjahresergebnis. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beläuft sich in 2014 auf -100,9 Mio. Euro (Vj. -114,6 Mio. Euro). Dieser ist insbesondere auf Investitionen im Anlagevermögen (140,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Der wesentliche Anteil hiervon sind Investitionen ins Sachanlagevermögen (125,6 Mio. Euro), die sich im Konzern Stadt Krefeld folgendermaßen zuordnen lassen: 52 Gesamtabschluss 2014 Investitionen in Sachanlagevermögen 31.12.2014 Mio. Euro Anteil Stadt Krefeld 38,5 31% Wohnstätte Krefeld 18,9 15% SWK ENERGIE 18,2 14% Stadtentwässerung 14,1 11% SWK MOBIL 12,5 10% Übrige vollkonsolidierte Beteiligungen 23,4 19% 125,6 100% Gesamtinvestitionen Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf +9,0 Mio. Euro (Vj. +13,5 Mio. Euro). Er resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Liquiditäts- und Investitionskredite (Netto-Kreditaufnahme). Für den Konzern Stadt Krefeld liegt der Anlagendeckungsgrad 2 am 31.12.2014 lediglich bei rund 75% (Vj. 80%), das heißt langfristiges Vermögen ist zum Teil kurzfristig finanziert worden. Im Zeitverlauf stellt sich der Anlagendeckungsgrad wie folgt dar: Anlagendeckungsgrad 2 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 81% 80% 80% 80% 75% Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Gesamtjahresfehlbetrag verringert um 39.556 TEuro auf insgesamt -44.717 TEuro. Die positive Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses wird insbesondere durch erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie geprägt, deren geschäftliche Betätigung im Wesentlichen außerhalb des Konzerns Stadt Krefeld stattfindet. Darüber hinaus wirkt sich die Ergebnisverbesserung bei der EGN positiv auf das Gesamtergebnis aus, bei der in 2014 die Neubildung von Drohverlustrückstellungen deutlich geringer ausfiel als in der Vorperiode. Diesen positiven Effekten steht eine Ergebnisverschlechterung im städtischen Jahresabschluss gegenüber. 53 Gesamtabschluss 2014 Ordentliche Gesamterträge Bezeichnung 2014 2013 TEuro TEuro Veränderung TEuro % + Steuern und ähnliche Abgaben 265.440 268.685 -3.245 -1% + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 187.186 170.074 17.112 10% 8.098 8.477 -380 -4% 125.129 125.574 -445 0% 1.211.936 1.080.759 131.177 12% + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 63.658 55.440 8.218 15% + Sonstige ordentliche Erträge 78.150 66.786 11.365 17% + Aktivierte Eigenleistungen 17.075 17.646 -571 -3% -3.079 -622 -2.457 395% 1.953.593 1.792.819 160.774 9% + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Gesamterträge Mit einem Gesamtanteil von etwa 23% (Vj. 24%) an den ordentlichen Gesamterträgen sind die Ertragspositionen Steuern sowie Zuwendungen von großer Bedeutung. Der Konzern Stadt Krefeld ist allerdings wesentlich weniger abhängig von den Erträgen aus Steuern und Zuwendungen als die Stadt in ihrem Einzelabschluss. Hier sind diese Ertragspositionen noch von absolut prägender Bedeutung, decken rund zwei Drittel des konsumtiven Haushaltsvolumens und stellen den überwiegenden Teil der städtischen Erträge dar. Gerade diese Positionen sind nachhaltig von der konjunkturellen Entwicklung betroffen. Die Steuerquote gibt an, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Gesamterträgen ist. Im Vergleich zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld fällt diese im Gesamtabschluss konstant niedriger aus: Entwicklung der Steuerquote 50% 46% 44% 40% 45% 43% 41% 30% 20% 10% 15% 16% 16% 15% 14% 0% 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamtabschluss Stadt Krefeld Jahresabschluss Stadt Krefeld 54 Gesamtabschluss 2014 Im Konzern Stadt Krefeld sind die Steuererträge deutlich weniger prägend als im Jahresabschluss der Stadt Krefeld. In Folge der deutlich gestiegenen privatrechtlichen Leistungsentgelte, bei gleichzeitig gesunkenen Steuererträgen, hat sich diese Entwicklung in 2014 noch verstärkt. Neben den Steuererträgen sind auch die Leistungen Dritter im Konzern Stadt Krefeld von deutlich geringerer Bedeutung für das ordentliche Gesamtergebnis als noch im städtischen Jahresabschluss. Dementsprechend geringer fällt im Gesamtabschluss die Zuwendungsquote aus, die angibt wie hoch der Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Gesamterträgen ist: Entwicklung der Zuwendungsquote 30% 27% 26% 26% 20% 28% 26% 10% 10% 9% 10% 9% 10% 0% 2010 2011 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2012 2013 Jahresabschluss Stadt Krefeld 2014 Im Konzern der Stadt Krefeld lassen sich die ordentlichen Gesamterträge zu etwa 62% (Vj. 60%) auf die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten zurückzuführen. Diese werden mit 94% (Vj. 93%) fast in Gänze im SWK-Konzern erwirtschaftet. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte werden zum größten Teil von der SWK ENERGIE (44%) (Vj. 64%) und der EGN (15%) (Vj. 16%) erwirtschaftet. Bei der SWK ENERGIE ist es 2014 zu einem deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse gekommen. Dieser ist zum einen auf zurückgegangene Erlöse aus dem Stromvertriebsgeschäft, zum anderen auf gesunkene Erlöse im Gasvertriebsgeschäft aufgrund eines niedrigeren Absatzes, zurückzuführen. Die Erlösrückgänge bei der SWK ENERGIE werden im Gesamtabschluss kompensiert durch die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie. Auf die lekker Energie entfallen in 2014 23% (Vj. 2%) der privatrechtlichen Leistungsentgelte. 55 Gesamtabschluss 2014 Ordentliche Gesamtaufwendungen Veränderung 2014 2013 TEuro TEuro 343.149 304.213 38.936 13% 35.115 31.406 3.709 12% 989.504 963.020 26.484 3% - Bilanzielle Abschreibungen 137.256 121.136 16.120 13% - Transferaufwendungen 235.355 224.910 10.445 5% - Sonstige ordentliche Aufwendungen 234.423 203.536 30.887 15% 1.974.802 1.848.220 126.581 7% Bezeichnung - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen = Ordentliche Gesamtaufwendungen TEuro % Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind mit einem Anteil von 50% (Vj. 52%) im Wesentlichen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen entfällt auf die SWK ENERGIE (49%) (Vj. 64%) und die EGN (11%) (Vj. 14%). Auch diese Position wird entscheidend geprägt durch die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie, der 19% (Vj. 2%) dieser Aufwendungen zuzuordnen sind. Dieser Anstieg wird in 2014 teilweise kompensiert durch die gesunkenen Materialaufwendungen für Strom-, Gas- und Wärmebezug bei der SWK ENERGIE. Die Personalintensität, also der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen, ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Sie bleibt damit aber konstant unter dem Wert des städtischen Jahresabschlusses und ist auch weiterhin im Gesamtabschluss weniger ergebnisprägend als im Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Insgesamt haben sich in 2014 die Personalaufwendungen sowohl auf Seiten der Stadt Krefeld als auch auf Seiten des SWK-Konzerns leicht erhöht und können unter anderem auf die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, Stellenmehrbedarfe und die Anpassungen des Beihilfeprozentsatzes für Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften zurückgeführt werden. Von den Personalaufwendungen entfallen rund 53% (Vj. 52%) auf die Stadt Krefeld. Entwicklung der Personalintensität 30% 20% 17% 10% 23% 23% 17% 23% 17% 24% 22% 16% 17% 0% 2010 2011 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2012 2013 Jahresabschluss Stadt Krefeld 56 2014 Gesamtabschluss 2014 Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen auf die Stadt Krefeld und den SWK-Konzern. Die Transferaufwendungen sind vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Im Gegensatz zum Jahresabschluss (32%) (Vj. 33%) beläuft sich die Transferaufwandsquote im Gesamtabschluss daher auf lediglich 12% (Vj. 12%) und liegt damit im gleichen Bereich wie im Vorjahr. Ordentliches Gesamtergebnis Das ordentliche Gesamtergebnis hat sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt: Entwicklung des Ordentlichen Gesamtergebnisses (TEuro) 7.075 2010 2011 2012 2013 2014 -12.685 -21.209 -29.682 -55.401 Durch die deutlich gestiegenen Ordentlichen Gesamterträge ist das Ordentliche Gesamtergebnis 2014 von -21.209 TEuro (Vj. -55.401 TEuro) prägend für das Gesamtjahresergebnis. Im Vergleich zum Vorjahr waren bei der SWK ENERGIE und der EGN weniger neue Drohverlustrückstellungen zu bilden. Dies hat, zusammen mit gesunkenen Materialaufwendungen für Strom-, Gas- und Wärmebezug bei der SWK ENERGIE, zur positiven Entwicklung des Ordentlichen Gesamtergebnisses beigetragen. Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Gesamtaufwendungen zu ordentlichen Gesamterträgen) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist zum 31.12.2014 weiterhin höher als im Einzelabschluss der Konzernmutter. Vergleich der Entwicklung des Aufwandsdeckungsgrades 100% 100% 99% 98% 94% 94% 90% 99% 97% 92% 89% 90% 80% 2010 2011 2012 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2013 Jahresabschluss Stadt Krefeld 57 2014 Gesamtabschluss 2014 Gesamtfinanzergebnis Das erneut verbesserte aber noch immer negative Gesamtfinanzergebnis 2014 von -20.888 TEuro (Vj. -27.843 TEuro) ist weiterhin von großer Bedeutung für das Gesamtjahresergebnis. Bezeichnung 2014 2013 TEuro TEuro + Finanzerträge 7.332 4.043 + Erträge aus der Equity Konsolidierung 7.111 5.505 - Finanzaufwendungen 35.331 37.391 -20.888 -27.843 = Gesamtfinanzergebnis Das Gesamtfinanzergebnis resultiert hauptsächlich aus den weiterhin hohen Zinsaufwendungen im Gesamtabschluss von 35.193 TEuro (Vj. 36.931 TEuro), die zu 28% (Vj. 32%) auf die Stadt Krefeld, zu 29% (Vj. 27%) auf die Stadtentwässerung, zu 25% (Vj. 25%) auf den SWK-Konzern, zu 15% (Vj. 14%) auf die Wohnstätte und zu 3% (Vj. 2%) auf sonstige Unternehmen zurückzuführen sind. Insgesamt konnten die Finanzaufwendungen um rund 5% (Vj. 6%) gesenkt werden, dies ist im Wesentlichen erneut auf entsprechende Verbesserungen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld zurückzuführen. Ursächlich sind günstigere Konditionen bei Prolongationen und das weiterhin niedrige Zinsniveau. Prägend für die Verbesserung des Gesamtfinanzergebnisses sind die gestiegenen Erträge aus der Equity Konsolidierung, die im Wesentlichen auf die Entwicklung der Jahresergebnisse bei der Treuhand, der GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH (GEM) und dem Hafen Krefeld zurückzuführen sind. 58 Gesamtabschluss 2014 Das Gesamtergebnis des städtischen Konzerns kann wie folgt aufgeteilt werden: Gesamtergebnisrechnung Gesamt Anteil Anteil 2014 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro TEuro TEuro % % Ordentliches Gesamtergebnis -21.209 -34.592 163% 13.383 -63% Gesamtfinanzergebnis -20.888 -8.817 42% -12.071 58% -745 0 0% -745 100% -1.875 0 0% -1.875 100% -44.717 -43.409 97% -1.308 3% Außerordentliches Gesamtergebnis Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld Das Gesamtjahresergebnis wird in 2014 weiterhin wesentlich durch die vollkonsolidierten Unternehmen bestimmt. Der Anteil der Beteiligungen am Ordentlichen Gesamtergebnis lag zum 31.12.2013 noch bei -35.882 TEuro und hat sich damit zum 31.12.2014 um 49.265 TEuro verbessert. Diese Entwicklung prägt das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld. Diese Verbesserung wird zum einen wesentlich bestimmt durch die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie, die ihr wirtschaftliches Betätigungsfeld hauptsächlich außerhalb des Konzerns Stadt Krefeld hat, zum anderen durch die gesunkenen Zuführungen bei den Drohverlustrückstellungen der EGN. Demgegenüber hat sich der städtische Anteil am ordentlichen Gesamtergebnis von -19.519 TEuro in 2013 auf -34.592 TEuro in 2014 und damit um 15.073 TEuro verschlechtert, insbesondere beeinflusst u.a. durch die negative Gewerbesteuerentwicklung in 2014, durch HSK-Maßnahmen, die nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden konnten sowie durch ein weiterhin steigendes Aufwandsniveau im Personal-, Sozial- und Jugendbereich. Des Weiteren sind außerplanmäßige Abschreibungen im Bereich des Anlagevermögens im Zusammenhang mit dem Stadthaus und dem Krematorium vorgenommen worden. Aber auch die Verschlechterung des städtischen Anteils am Ordentlichen Gesamtergebnis um 15.073 TEuro ist von wesentlicher Bedeutung für das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld. 59 Gesamtabschluss 2014 5. Chancen, Risiken und Ausblick 5.1 Stadt Krefeld Die Stadt Krefeld befindet sich seit Jahren in der Haushaltssicherung. Mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 und über das neu aufgestellte HSK geht die Stadt Krefeld davon aus, im Jahr 2020 den Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit Verfügung vom 09.09.2015 ist die nach § 76 GO NRW erforderliche Genehmigung des HSK von der Bezirksregierung erteilt worden. Der Nothaushalt konnte damit in 2015 verlassen werden und unterliegt damit nicht mehr den Beschränkungen des § 82 GO NRW. Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die Umsetzung des HSK muss weiterhin bei allen anstehenden städtischen Entscheidungen allerhöchste Priorität haben. Es ist zu beachten, dass mit der Umsetzung von HSK-Maßnahmen in der Regel nicht nur eine Ergebnis-, sondern auch eine Liquiditätswirkung verbunden ist. Dadurch besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Erreichen des geplanten Ergebnisses und den Liquiditätsüberschüssen, die im Rahmen der Investitionsplanung zur Finanzierung herangezogen werden. Sollten demnach Verschlechterungen bei zahlungswirksamen HSK-Maßnahmen (oder auch bei sonstigen konsumtiven Haushaltspositionen) eintreten, wird diese Liquiditätsbelastung auch zu einer Einschränkung bei der Investitionstätigkeit führen. Somit ist für die Aufrechterhaltung des bisherigen Investitionsumfangs auch entscheidend, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Maßnahmen zeitnah ihre Konsolidierungswirkung entfalten. Sofern Rückstellungen in Anspruch genommen und damit zahlungswirksam werden, kann sich auch hieraus eine Auswirkung auf die Investitionstätigkeit ergeben, da sich o.g. Liquiditätsüberschüsse reduzieren. Kritische Erfolgsfaktoren für das Erreichen des Haushaltsausgleichs sind auch die vom Land NRW vorzugebenden Zahlen zu den Gemeindefinanzierungsgesetzen der künftigen Jahre sowie die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“. Ein Risiko für das Erreichen des Haushaltsausgleichs in 2020 ist auch in den steigenden Flüchtlingszahlen zu sehen. Die Belastungen der kommunalen Haushalte sind diesbezüglich nicht kalkulierbar. Die finanziellen, personellen und logistischen Herausforderungen bei der Unterbringung tragen zum überwiegenden Teil die Kommunen. Die zwischenzeitlich vereinbarte Fallpauschale deckt nach Auffassung des Deutschen Städtetages landesweit nicht die entstehenden Kosten. Insbesondere die gesetzliche Neuregelung bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden stellt die Kommunen vor neue Herausforderungen. Bund und Länder müssen den Kommunen die Mittel zur Verfügung stellen, die sie zur Versorgung der Flüchtlinge aufwenden. Nach positiver Entscheidung über den Asylantrag wird auch die Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft keine leichte Aufgabe für die Kommunen sein. Dem 60 Gesamtabschluss 2014 wachsenden Bedarf an Wohnungen, KiTa-Plätzen, Schulplätzen etc. muss die Kommune gerecht werden. Darüber hinaus wird die Umsetzung des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes NRW die Kapazitäten der Verwaltung in den nächsten Jahren überproportional binden. So positiv eine Förderung von rd. 20 Mio. Euro für Investitionen innerhalb der Stadt Krefeld ist, so ambitioniert ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Umsetzungsfrist bis 2018. Die Auswahl, Abwicklung und Abrechnung von geeigneten kommunalen Maßnahmen ist vor dem Hintergrund, dass hierfür weder zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird noch die gesetzlichen Vergaberichtlinien – wie beim Konjunkturpaket II geschehen – vereinfacht werden, mit einem über die Maßen erforderlichen Engagement der Mitarbeiter/innen verbunden. Hinzu kommt, dass sich aus dem Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung NRW eine Vielzahl von Wünschen wie z.B. Ausbau von Familienzentren, von frühkindlichen Betreuungsplätzen und von Ganztagsschulen, Inklusion in Kindertagesstätten und Schulen etc. ergeben, die durch die Kommunen wahrgenommen werden sollen. Aussagen zur Finanzierung dieser Vorhaben fehlen jedoch in der Koalitionsvereinbarung. Ebenso soll eine Vielzahl von Landesförderprogrammen dahingehend überprüft werden, ob sie auf eine Darlehensvergabe durch die Landesbank NRW umgestellt werden können. Insofern besteht nach wie vor die Gefahr, dass bisher eingeplante Landesförderungen zukünftig wegfallen. Erfreulicherweise sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vor. Der Städtetag sieht dies als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch gesamtstaatlich finanziert werden muss und fordert eine baldige Verabschiedung eines entsprechenden Bundesteilhabegesetzes. Wegen der hohen Sozialausgaben der Kommunen sollte eine sofortige Entlastung noch vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Für diese Soforthilfe des Bundes hat die Landesregierung inzwischen mitgeteilt, dass in den Jahren 2015 – 2017 zum einen die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 3,6 Prozent erhöht wird (Entlastungseffekt ca. 2,5 Mio. EUR p.a.). Zum anderen erhalten die Kommunen einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer (Entlastungseffekt ca. 1,8 Mio. EUR p.a.). Damit ist sichergestellt, dass der Bund seine Zusage zur Entlastung der kommunalen Haushalte i.H.v. 1 Milliarde EUR jährlich umsetzt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Bundesteilhabegesetz zum 01.01.2018 in Kraft tritt. Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Haushaltslage besteht die Notwendigkeit, das kommunale Forderungsmanagement konsequent weiter zu verfolgen. Ein nicht unerhebliches Risiko liegt weiterhin in der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, da sich hieraus entsprechende Auswirkungen auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen ergeben. 61 Gesamtabschluss 2014 In 2014 war ein Rückgang der Arbeitslosenquote von 11,2 Prozent auf 10,7 Prozent zu verzeichnen. Nach einem Anstieg im März 2015 auf 11,4 Prozent lagen die Zahlen für Oktober 2015 wieder auf dem Niveau von Dezember 2014. Änderungen im Bereich der Arbeitslosenzahlen führen i.d.R. zu entsprechenden Entwicklungen der Transferleistungen. Schließlich ist auch die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise weiterhin nicht außer Acht zu lassen. Diese Faktoren wirken in nicht unerheblicher Höhe auf den städtischen Haushalt. Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, gegen den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl (Zensus 2011) Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen. Der ermittelte Einwohnerverlust führt zu negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Vor dem Hintergrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Organisation der Stadtentwässerung Krefeld, wurde mit Beschluss des Rates vom 18. Juni 2015 mit der Umsetzung des Konzeptes zur Neuorganisation der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld begonnen. Die vollständige Umsetzung erfolgte zum 01. Januar 2016. Die Stadtentwässerung Krefeld erhebt als kostenrechnende Einrichtung Abwassergebühren. Aufgrund laufender Klageverfahren besteht das erhöhte Risiko, dass das Gericht die im Rahmen der Gebührenerhebung angesetzten Kosten als nicht zulässig oder als nicht in der bisherigen Höhe angemessen ansieht. Diese Kosten wären dann nicht weiter vom Gebührenzahler zu tragen, sondern würden möglicherweise den städtischen Haushalt belasten. Aufwandsseitig besteht nach wie vor die Chance, dass die Geld- und Kapitalmärkte weiterhin relativ günstige Zinssätze ermöglichen. Ein etwaiger Zinsanstieg stellt jedoch auch ein entsprechendes Risiko für die Entwicklung der Zinsaufwendungen dar. Im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 460 Mio. Euro festgelegt. Der Höchstbetrag behält auch im Haushaltsjahr 2014 seine Gültigkeit. In 2015 wurde diese Höchstgrenze vorsorglich auf 520 Mio. Euro erhöht. Diese erneute Erhöhung der Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten sowie die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten macht deutlich, dass es derzeit nicht möglich ist, dauerhaft laufende Auszahlungen über entsprechende Einzahlungen zu decken. Dieser Problemlage sehen sich auch andere Kommunen ausgesetzt. Entscheidenden Einfluss wird hier der weitere Konsolidierungsprozess der Stadt Krefeld haben. Eine weitere Herausforderung wird auch die künftige Finanzierung der Pensionslasten darstellen. Zum 31.12.2014 belaufen sich die Pensionsrückstellungen auf 478,6 Mio. 62 Gesamtabschluss 2014 Euro (Vorjahr: 454,5 Mio. Euro), aufgrund der Altersstruktur der Beamten werden diese Rückstellungen in den kommenden Jahren noch ansteigen. Eine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe liegt derzeit nicht vor. Das städtische Jahresergebnis wird darüber hinaus auch durch die städtischen Tochterunternehmen beeinflusst. Für den städtischen Haushalt bleibt hier u.a. abzuwarten, wie sich die schwierige Situation auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt weiter entwickelt. Krefeld befindet sich somit weiterhin in einer schwierigen Haushaltssituation mit sehr engen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die Umsetzung des HSK sollen den Haushaltsausgleich im Jahr 2020 und den dringend benötigten Gestaltungsspielraum bringen, der dazu führt, dass dann auch wieder wünschenswerte Angebote z.B. im Sozial- und Jugendbereich oder zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können. Bis dahin wird es zu einem weiteren Abbau des Eigenkapitals kommen. 5.2 Tochterunternehmen Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen, Risiken und Prognosen der einzelnen Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld beschrieben. Die Ergebnisprognosen der SWK-Töchter ergibt sich aus der Wirtschaftsplanung für die Jahre 2015-2019 des SWK Konzerns. Die SWK AG hat 2013 ein neues Swap-Geschäft zur Absicherung des Diesel- und Heizölpreises für den erwarteten Verbrauch des SWK-Konzerns für die Jahre 2014 und 2015 abgeschlossen. Analog zu dem vorhergehenden Vertrag haben im Innenverhältnis wiederum die SWK MOBIL, EGN, EGK und GSAK das Swap-Geschäft für die jeweils auf sie entfallenden Diesel- und Heizölmengen übernommen. Insgesamt besteht eine Absicherung für eine Diesel- und Heizölmenge i.H.v. 15.528 metrischen Tonnen. Zum 31. Dezember 2014 bestand ein negativer Marktwert i.H.v. 1.900 TEuro. Die Chancen für die SWK AQUA liegen weiterhin im Ausbau des externen Dienstleistungsgeschäftes und der Vermarktung des vorhandenen Know-hows in der Wasserwirtschaft. Die Gesellschaft will darüber hinaus über Beteiligungen und Kooperationen mit Ver- und Entsorgern in der Region Niederrhein Chancen zur effizienteren Nutzung der eigenen Ressourcen und zur Kostensenkung realisieren. Auch die Anpassung der Instandhaltungs- und Wartungsstrategie sowie eine Optimierung der Betriebskosten in der Sparte Trinkwasser sollen zu einer Stabilisierung der Ergebnisse beitragen. Die Organisation des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Krefeld und das damit verbundene Betriebsführungsmodell zwischen der Stadtentwässerung Krefeld und der SWK AQUA ist 2013 beklagt und auf den Prüfstand gestellt worden. Vor dem Hintergrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Organisation der Stadtentwässe- 63 Gesamtabschluss 2014 rung Krefeld, wurde mit Beschluss des Rates vom 18. Juni 2015 mit der Umsetzung des Konzeptes zur Neuorganisation der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld begonnen. Die vollständige Umsetzung erfolgte zum 01. Januar 2016. Die Stadtentwässerung Krefeld erhebt als kostenrechnende Einrichtung Abwassergebühren. Aufgrund laufender Klageverfahren besteht das erhöhte Risiko, dass das Gericht die im Rahmen der Gebührenerhebung angesetzten Kosten als nicht zulässig oder als nicht in der bisherigen Höhe angemessen ansieht. Diese Kosten wären dann nicht weiter vom Gebührenzahler zu tragen, sondern würden möglicherweise den städtischen Haushalt belasten. Weiterhin bestehen Risiken aus kartellrechtlichen Entwicklungen. Seitens des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKUNLV) wird auf ein freiwilliges Landesbenchmarking als Effizienzmotor in der Trinkwasserbranche gesetzt. Dies schützt allerdings nicht vor einer Preismissbrauchskontrolle durch die Landeskartellbehörde NRW oder das Bundeskartellamt. Die Bundeskartellbehörde ist bereits in NRW an ein Unternehmen für ein Auskunftsersuchen herangetreten. Die SWK AQUA nimmt seit 2008 am Landesbenchmarking teil. Nach der Preiserhöhung im Jahre 2013 liegen die Wasserbezugskosten der Kunden in Krefeld innerhalb der Vergleichsgruppe im oberen Mittelfeld. Die SWK AQUA hatte 2013 die Kosten für die Enthärtung des Trinkwassers und die zusätzliche Errichtung eines Trinkwasserbehälters an die Kunden weitergegeben. In der Trinkwasserversorgung wird das Geschäftsumfeld der SWK AQUA als stabil angesehen. Für 2015 wird eine Erhöhung der sonstigen Umsatzerlöse – bedingt durch einen höheren Anlagenverkauf an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Krefeld wegen der Erschließung der Hafenringstraße – erwartet. Analog dazu ist von einem Anstieg des Aufwands für Materialverbrauch und Fremdleistungen in der Sparte Abwasser auszugehen. Aufgrund der ab 2015 eingeplanten nachhaltigen Kostenreduzierungen bei den Maßnahmen im Instandhaltungsbereich wird davon ausgegangen, dass das Jahresergebnis vor Ergebnisausgleich 2015 deutlich höher ausfallen wird als 2014. Für die SWK ENERGIE werden Chancen im weiteren Ausbau neuer Geschäftssegmente gesehen. Daher wird das Dienstleistungsspektrum im Bereich Contracting und Energiedienstleistungen weiter ausgebaut. Beim Contracting steht das Wärmecontracting z.B. von Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen oder Gasbrennwertthermen im Vordergrund. Zusätzlich wird ein Beleuchtungscontracting angeboten, das vor allem auf moderne LED-Technik baut. Weitere neue Produkte werden im Segment Energiemanagement und Energieeffizienz angeboten, um zusätzliche Ergebnisbeiträge zu generieren. Hierzu gehören auch Beratungsleistungen, die den Kunden helfen, Auditierungen bzw. Zertifizierungen umzusetzen, die sich aus Gesetzesanforderungen ergeben. Dieses wird durch das von der SWK ENERGIE entwickelte SWK ECO (Energie Controlling Online) Portal unterstützt, das 2014 den Deutschen Preis für Onlinekommunikation gewonnen hat. Als bestes B2B-Portal wurde es als Lösung für mehr Energie-Transparenz für Unternehmen prämiert. Die Vorteile für Kunden sind die Transparenz ihres Energiever- 64 Gesamtabschluss 2014 brauchs, detaillierte Analysefunktionen der gesamten Verbrauchs- und Anlagenstruktur, optimierter Energieeinkauf und eine Vielzahl weiterer Serviceleistungen. Weiterhin werden nach wie vor Chancen im Bereich der Stromerzeugung gesehen, allerdings aufgrund der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen mit Fokus auf kleinteiligere effiziente Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien. Denn zukünftig wird durch den beschlossenen Ausstieg aus der Atomkraft Bedarf an flexibler Erzeugungsleistung bestehen. Auf Basis des abgeschlossenen Strategieprojekts „SWK 2020“ wird die Wachstumsstrategie im externen Vertriebsgeschäft fortgesetzt. Im Privat- und Gewerbekundengeschäft Strom wird hierbei auf eine Wertsteigerung geachtet, d. h. es wird primär eine Steigerung des spezifischen Deckungsbeitrages angestrebt. Im Privat- und Gewerbekundengeschäft Gas soll die Zahl der externen Gaskunden langfristig deutlich gesteigert werden. Bei der SWK ENERGIE und bei der lekker Energie resultieren insbesondere Risiken aus der Energiebeschaffung und dem -vertrieb, bei der SWK ENERGIE zusätzlich noch aus der Energieerzeugung (Strom). In der Energiebeschaffung resultieren im Wesentlichen Preisrisiken der Commodities Strom, Gas und CO2. Um diese zu minimieren, werden bei vertrieblichen Strom- und Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Die Risikozuschläge werden regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte, Portfolio und Bestellbevollmächtigten Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang und die Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht. Im Energievertrieb bestehen Mengenrisiken im Rahmen der strukturierten Beschaffung (Abweichung der am Terminmarkt beschafften Menge von der kurzfristigen Prognose bzw. zu den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über Risikozuschläge berücksichtigt. Zudem soll dem Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst. Da bei der Bewertung von Preis- oder Mengenrisiken i.d.R. symmetrische Verteilungen angenommen werden, sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und damit auch Chancen verbunden. In seiner Rolle als kommunaler Energieversorger bewirtschaftet die Gesellschaft ihre Portfolios stets risikoavers, spekulative Geschäfte sind gemäß Risikohandbuch ausgeschlossen. Weiterhin ist im Vertrieb ein Kreditrisiko in Form des Kontrahentenausfallrisikos (Forderungsausfälle) gegeben. Diesem wird begegnet durch eine stetig verbesserte Bonitäts- 65 Gesamtabschluss 2014 prüfung und ein umfangreiches Forderungsmanagement (automatisierte Mahnläufe, Inkassotätigkeiten, Insolvenzbeobachtung, Versicherungsschutz). Des Weiteren konkretisierte sich das Risiko von möglichen Rückforderungen aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Normsonderkundenverträgen außerhalb der Grundversorgung für die Strom- und Gasbelieferung auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH und BGH im Vorjahr. Für die Zukunft soll das Risiko durch die Verwendung einer angepassten Preisregelung für Neuverträge und durch die Ablösung gegebenenfalls noch geltender Altverträge ausgeschlossen werden. In der Energieerzeugung (Strom) bestehen Risiken durch den fortschreitenden Zubau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Zum einen hat dies eine dämpfende Wirkung auf die Strom-Großhandelspreise, wodurch das Erlöspotenzial konventioneller Kraftwerke begrenzt wird. Zum anderen führt der Einspeisevorrang erneuerbarer Energien dazu, dass die notwendige Auslastung von konventionellen Kraftwerken nicht gewährleistet werden kann. Deren wirtschaftlicher Betrieb wird somit oftmals unmöglich. Dies betrifft mit GEKKO und TGH auch die SWK ENERGIE. Beim Letztgenannten soll über dessen zukünftige Betriebsweise noch im Laufe von 2015 entschieden werden. In der jüngsten Gesellschafterversammlung haben die Gesellschafter die Restrukturierung der TGH beschlossen. Damit kann der Einsatz besser und flexibler an die aktuellen Marktbedingungen angepasst werden. Die Voraussetzung für die Restrukturierung wurde durch eine Einigung mit dem Gaslieferanten E.ON geschaffen. Im Hinblick auf den Wettbewerbs- und Kostendruck setzt die SWK ENERGIE einerseits auf die Hebung von Synergie- bzw. Kostensenkungspotenzialen wie z. B. im Rahmen des Beschaffungsmodells der Quantum und des Kundenservicemodells der DYNERGIO SERVICE. Andererseits wird der Fokus auf den weiteren Ausbau der Geschäftsfelder Contracting und Energiedienstleistungen (Energiemanagement und Energieeffizienz) gelegt. Im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas setzt die Quantum als beauftragter Dienstleister u. a. für die SWK ENERGIE derivative Finanzinstrumente in Form von physisch zu erfüllenden Terminmarktgeschäften am OTC-Markt ein. Bei diesen Terminmarktgeschäften besteht das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien (in dem Fall i. d. R. die Quantum oder der jeweils andere Handelspartner) ausfällt. Je nach Preisentwicklung ergeben sich hieraus für Käufer oder Verkäufer Risiken. Muss sich die Quantum bei steigenden Marktpreisen einen neuen Energieverkäufer suchen, wird der Verkäufer die Energie teurer anbieten als der alte Verkäufer. Die Quantum als Einkäufer hat bei steigenden Preisen ein sogenanntes Wiederbeschaffungsrisiko. Muss sich der Energieverkäufer bei fallenden Marktpreisen einen neuen Käufer suchen, wird der Käufer nur einen niedrigeren Preis akzeptieren als vorher die Quantum. Der Verkäufer hat bei fallenden Preisen ein sogenanntes Wiederabsatzrisiko. Die Risiken aus solchen Preisdifferenzen werden üblicherweise durch ein Patronat oder eine Bürgschaft abgesichert. Die SWK ENERGIE trat für Stromgeschäfte (Termin- und Spotmarkt) bei Ge- 66 Gesamtabschluss 2014 schäftsabschlüssen bis ins Jahr 2012 hinein gegenüber den Handelspartnern als alleiniger Vertragspartner und Bürge auf. Dabei wurden die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte durch Patronatserklärungen dieser gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Seit Umsetzung des neuen Besicherungskonzepts in 2012 steigen die Lieferverträge, die die Quantum in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt, an. Auch hier fungiert die SWK ENERGIE als Bürge, jedoch neben weiteren Bürgen und in der Höhe begrenzt. Wie bei den „Altgeschäften“ werden auch hier die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte im Innenverhältnis durch Patronatserklärungen gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Der von der SWK ENERGIE freigegebene Bürgschaftsrahmen wurde 2014 von 35.000 TEuro auf 70.000 TEuro erhöht. Hiervon waren zum 31. Dezember Bürgschaften i.H.v. 28.400 TEuro an Handelspartner der Quantum ausgegeben. Bei der SWK ENERGIE sind für 2015 insbesondere keine periodenfremden Erträge eingeplant, so wie sie 2014 angefallen sind. Außerdem wird unterstellt, dass in den Sparten Strom und Gas die durch öffentliche Abgaben und Netznutzungsentgelte bedingten Preissteigerungen nicht an die Kunden weitergereicht werden. Darüber hinaus wird in der Sparte Strom angenommen, dass Neukunden nur zu niedrigeren Preisen akquiriert werden können. In Folge wird von einem Rückgang der Vertriebsmarge bzw. Rohertragsmarge ausgegangen. Darüber hinaus wirken sich Personalaufwandsteigerungen durch den Zugang von Mitarbeitern im Laufe von 2014 und eine weitere Tarifsteigerung in 2015 aus. Des Weiteren wird ein steigender Aufwand aus Abschreibungen sowie aus einem höheren Maßnahmen-/ Projektbudget erwartet. Weiterhin führen Drohverluste, die im Zusammenhang mit der Stromerzeugung stehen, zu Belastungen. Auf Basis dieser Annahmen wird für das Geschäftsjahr 2015 mit einem deutlich niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung als 2014 gerechnet. Die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen der SWK MOBIL sind schwierig. Der demographische Wandel und die damit sinkenden Schülerzahlen werden zukünftig den Absatz in diesem Kundensegment reduzieren. Es ergeben sich jedoch Chancen, diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen Kundensegmenten zu kompensieren. Maßnahmen hierfür liegen in einer fortgesetzten Kundenorientierung und der stetigen Verbesserung des Serviceangebots, die weiterhin im Fokus der nächsten Jahre stehen. Ebenso wird eine stärkere Kundenbindung bzw. -gewinnung durch die neuen Niederflurstraßenbahnen erwartet. Auch werden positive Impulse auf die Fahrgastzahlen von der in 2015 wieder in Betrieb gehenden Haltestelle Ostwall erwartet. Bei der SWK MOBIL sind im Rahmen des zum 1. Mai 2012 in Kraft getretenen Tariftreueund Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) von allen öffentlichen Auftraggebern bei allen ab diesem Zeitpunkt begonnenen Vergabeverfahren Mindestarbeitsbedingungen einschließlich der Zahlung eines Mindestentgelts aufgrund eines allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder einer Rechtsverordnung nach dem Ar- 67 Gesamtabschluss 2014 beitnehmerentsendegesetz zu berücksichtigen. Für den ÖPNV wurde gemäß der vom Minister für Arbeit, Integration und Soziales erlassenen und am 1. Februar 2013 in Kraft getretenen Verordnung nur der kommunale Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) als repräsentativ festgelegt. Im Worst Case – falls alle Subunternehmerverträge, die zwischen den beiden oben genannten Zeitpunkten durch die SWK MOBIL neu abgeschlossen wurden, erfolgreich angefochten und zu den Konditionen des TV-N neu angeboten werden müssten – ergäbe sich ein höherer Subunternehmeraufwand von jährlich rund 1.000 TEuro. Stellvertretend für den Verband nordrhein-westfälischer Busunternehmer (NWO) hat ein Mitgliedsunternehmen zwischenzeitlich gegen diese Verordnung zur Festlegung eines repräsentativen Tarifvertrages in der Branche geklagt. Die Entwicklung wird aufmerksam beobachtet. Ein Ergebnis ist derzeit noch nicht absehbar. Die SWK MOBIL geht davon aus, dass der Aufwand für Fahrstrom aufgrund positiver Effekte aus der Änderung des EEG-Gesetzes sinken wird. Der Schwellenwert für die Begrenzung der EEG-Umlage für die im Straßenbahnbetrieb verbrauchte Strommenge wurde herabgesetzt. Dies wirkt sich 2015 erstmals ganzjährig aus. Der Dieselaufwand ist im Rahmen einer Preisabsicherung mit einem Festpreis bis Ende 2015 gesichert, sodass hier eine stabile Entwicklung erwartet wird. Darüber hinaus rechnet die Gesellschaft mit einem höheren sonstigen betrieblichen Ertrag infolge der Vereinnahmung der Aufgabenträgerpauschale. Auf Basis dieser Annahmen wird für das Geschäftsjahr 2015 mit einem besseren Jahresergebnis vor Ergebnisausgleich als 2014 gerechnet. Im Falle des Gewinns der Konzessionen für Niederkrüchten bzw. Tönisvorst eröffnen sich der SWK NETZE, zusammen mit der für die technische Betriebsführung maßgeblichen Schwestergesellschaft SWK SETEC und anderen beteiligten Dienstleistern im Unternehmensverbund, neue Chancen für Synergien und eine damit einhergehende verbesserte Profitabilität im Netzbetrieb. Die SWK NETZE erwartet eine wieder höhere Netznutzung, insbesondere im Gasnetz Krefeld. Darüber hinaus werden Mindererlöse aus 2014 über das Regulierungskonto mittelfristig nachgeholt. In Folge geht die Gesellschaft von steigenden Umsatzerlösen aus Netzentgelten aus. Beim Aufwand für Material und Fremdleistungen wird über alle Netzgebiete insgesamt lediglich ein geringfügiger Anstieg aufgrund einer weiterhin strengen Kostendisziplin angenommen. Auf Basis dieser Annahmen wird für das Geschäftsjahr 2015 mit einem besseren, positiven Jahresergebnis vor Ergebnisabführung gerechnet. Bei der SWK SETEC liegen Chancen im Wesentlichen in der Realisierung von Effizienzverbesserungen durch Prozessoptimierung, um Ergebnisrückgänge etwas zu dämpfen. Weiterhin wird der Fokus auf den Messstellenbetrieb, die Messdienstleistung und den Betrieb von Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaikanlagen) gelegt. Besonders bei Letzteren konnte in den vergangenen Jahren verstärkt Kompetenz aufgebaut werden. 68 Gesamtabschluss 2014 Die SWK SETEC sieht sich auf Basis der 2014 durchgeführten Reorganisation gut aufgestellt, um Kostensenkungen zu erreichen und damit einer weiteren deutlichen Ergebnisverschlechterung auf mittelfristige Sicht entgegenzuwirken. Es ist von einer fortgesetzten Reduzierung der Betriebsführungserlöse für das Krefelder Stromnetz und das Krefelder Gasnetz auszugehen. Auch wird eine Verringerung der Erlöse für aktivierungsfähige Bauleistungen über alle Sparten (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) erwartet. Diese Rückgänge können nicht vollständig durch eine entsprechende Reduzierung des Material- und Fremdleistungsaufwands kompensiert werden, da auch steigende Personalkosten dem entgegenwirken. Daher wird für das Geschäftsjahr 2015 von einem niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung als 2014 ausgegangen. Durch die starke Stellung der EGN und der EGK am linken Niederrhein und den Verbund mit Public Private Partnerships im Entsorgungssektor in den Städten Krefeld und Mönchengladbach sowie der MVA Weisweiler sieht die EGN gute Chancen, sowohl die Dienstleistungspalette bei bestehenden Kunden zu erweitern als auch neue Kunden zu gewinnen. Die EGN hat begonnen, ihre überregionalen Aktivitäten zu intensivieren und unter anderem einen Standort in der Stadt Köln aufgebaut. Dieser Weg soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, um neue Kunden zu gewinnen. Die Möglichkeiten zum stofflichen Recycling werden weiterhin über eigene Anlagen sowie über verschiedene Beteiligungsgesellschaften, insbesondere die NOEX AG (Verwertung von ElektroAltgeräten) sowie die Eco-Care Recycling Solutions GmbH (Entsorgung, Verwertung und Verwendung von Kunststoffabfällen aus der Automobil- und Automobilzulieferindustrie), wahrgenommen. Durch die Weiterführung der begonnenen Umstrukturierungen (z. B. Erbringung der IT-Dienstleistungen für die EGN durch die IT-Abteilung der SWK, Optimierung der Verwaltungs- und Vertriebsbereiche etc.) und die Entwicklung neuer Verwertungstechnologien (Sekundärbrennstoffe, verstärkte Ausschleusung von Papier und Kunststoff, Elektronikschrott) hat sich die Gesellschaft eine Prozessstruktur geschaffen, mit der sie auch in dem hart umkämpften Umfeld eine gute Ausgangslage findet. Es besteht für die EGN zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft i.H.v. 48.100 TEuro. Sie ist durch einen Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückbesichert. Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft i.H.v. 8.400 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Der Haftungseintritt der vorbezeichneten Verpflichtungen wird unverändert als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zum 31. Dezember 2014 zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Krefeld und Düsseldorf mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten. Bei der EGN betrifft ein wesentliches Risiko die Entwicklung der verfügbaren Mengen und der Preise für Abfälle zur Verbrennung. Im Geschäftsjahr 2012 haben der Kreis Viersen sowie die Stadt Mönchengladbach ihre mit der EGN geschlossenen Entsorgungsverträge zum 31. Dezember 2014 gekündigt und anschließend die Beseitigung ihrer Abfälle europaweit ausgeschrieben. Angesichts der in Nordrhein-Westfalen be- 69 Gesamtabschluss 2014 stehenden Überkapazitäten für Siedlungsabfälle bei Verbrennungsanlagen ist es zu einem deutlichen Preisrückgang gekommen. Die EGN hat die Risiken, welche sich aus der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, die Abgabe bindender Angebote und den Abschluss von mehrjährigen Verträgen ergaben, durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen in ausreichendem Maße im Jahresabschluss 2014 berücksichtigt. Im Geschäftsfeld Entsorgung beurteilt die EGN die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv. Die Entsorgungsbranche bietet großes Wachstumspotential. Ziel der Geschäftsführung ist es, die Kerngeschäftsfelder weiter auszubauen. Die Gesellschaft rechnet für 2015 mit einem positiven Jahresergebnis, nach einem deutlich negativen in 2014. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei Auslaufen weiterer langfristiger Verträge zusätzliche Belastungen auf das Unternehmen zukommen, wenn sich die aktuelle Preissituation am Verbrennungsmarkt nicht verbessert und beim Abschluss mehrjähriger Verträge Drohverlustrückstellungen zu bilden sind. Für die EAG/EGK zusammengenommen wird für das Geschäftsjahr 2015 von einem niedrigeren Jahresüberschuss als 2014 ausgegangen. Die EGK ist eingebunden in die langfristige Strategie des Konzerns der SWK AG, die im Jahr 2013 in einem konzernweiten Prozess entwickelt wurde. Dabei ist insbesondere das Ziel der langfristigen Weiterführung des bestehenden Geschäftsmodells der Gesellschaft hervorzuheben. Dies findet u.a. Ausdruck durch den Abschluss einer weiteren, vierjährigen Festpreisvereinbarung (2014 bis 2017) zur Abwasserreinigung und Abfallentsorgung mit der Stadt Krefeld. Durch die Ausgestaltung der MKVA als KraftWärme-Kopplungsanlage und die Anbindung an das SWK-Fernwärmenetz leistet die Anlage auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur lokalen Energieversorgung. Dies erfolgt mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad unter Einsatz teilweise regenerativer Energieträger. Damit unterstützt die Anlage die Energiewende, deren Bedeutung in Zukunft eher zu- als abnehmen wird. Das Kerngeschäft der GSAK ist aufgrund der langfristigen Beauftragungen durch die Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft stabil. Inwieweit sich das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz mittelfristig auf die kommunale Abfallwirtschaft auswirken wird, bleibt in der Praxis weiterhin abzuwarten. Da ein Wertstoffgesetz weiter auf sich warten lässt, wird die Zuständigkeit für eine vorgesehene Wertstofftonne auch weiterhin über das Jahr 2014 hinaus eine der zentralen Fragestellungen bleiben. Die Gesellschaft wird sich hierauf einzustellen haben. Für die GSAK wird für das Geschäftsjahr 2015 ein Jahresüberschuss auf dem Niveau des Jahres 2014 erwartet. Bei der lekker Energie resultieren Chancen aus der Weiterverfolgung der nachhaltigen Kundenorientierung und der kontinuierlichen Effizienzverbesserung bei Dienstleistungen und Sachaufwand. Hierdurch können nachhaltig Ergebnisbeiträge generiert wer- 70 Gesamtabschluss 2014 den. Die Gesellschaft erwartet, dass die Kundenanzahl (Privat- und Geschäftskunden) in den nächsten Jahren nahezu auf dem Niveau von 2014 gehalten werden kann, der Stromverbrauch langfristig konstant bleibt, der Gasverbrauch hingegen langfristig sinkt. Chancen bieten sich allerdings aufgrund der Annahme, dass sich kleinere Anbieter aus dem bundesweiten Vertrieb zurückziehen bzw. ihren Aktivitätenumfang reduzieren werden. Die lekker Energie geht in ihrer Planung für 2015 von einem positiven Jahresergebnis aus. Das im Geschäftsjahr 2014 sehr erfolgreich umgesetzte lekker PLUS Programm hat durch die klare strategische Ausrichtung die Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft gelegt. Alle strategischen Maßnahmen der Gesellschaft zielen weiterhin darauf, die Kundenbasis zu sichern. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit ist weiterhin bei aller Wettbewerbsintensität oberstes Ziel. Darüber hinaus können für die weiteren direkten und voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen des Konzern Stadt Krefeld folgende Aussagen getroffen werden: Im Wirtschaftsplan der Krefelder Bau wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2015 ein Jahresüberschuss von 73 TEuro bzw. für 2016 ein Jahresfehlbetrag von 62 TEuro erwartet. Der Jahresfehlbetrag 2016 resultiert aus nicht aktivierten Zinsen während der Bauzeit für das in 2015 / 2016 im Bau befindliche Geschäftshaus auf den Grundstücken Ostwall 148 – 152, Peterstr. 137 und Neue Linner Straße 87 – 89. Die Krefelder Bau hat mit Wirkung zum 01. Januar 2015 mit der Seidenweberhaus und der Stadt Krefeld eine Ergänzungsvereinbarung geschlossen, in der die Stadt Krefeld als Gesamtschuldnerin den Zahlungsverpflichtungen aus dem Pachtvertrag des KönigPALAST Krefeld beitritt. Bei der GGK wird sich der im April 2014 erzielte „Ausverkauf“ des seit vielen Jahren sehr beliebten Gewerbegebietes Uerdingen-Nord in den nächsten Jahren unweigerlich negativ auf die weiteren Verkaufschancen und somit auch die Ertragsaussichten auswirken, so dass dem Erwerb neuer Flächen im Süden der Stadt sowie der Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes an der A 57 (und der Zurverfügungstellung der benötigten finanziellen Mittel zum Ankauf auch der dortigen Flächen) eine erhöhte Bedeutung zukommt. Neue Chancen für die Gesellschaft ergeben sich aus der mittlerweile zu ersten sichtbaren Ergebnissen geführten Revitalisierung der Liegenschaft „Handwerkerhof“ (bzw. „Werkkontor Krefeld“), in der durch Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen zusätzliche Flächen für Handwerksunternehmen und sonstige mittelständische Unternehmen geschaffen worden sind, was sowohl aus wirtschaftsförderlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Gründen für die GGK als äußerst sinnvoll erscheint. Die sehr gute Vermarktung der Lager- und Büroflächen, welche im Zuge des 1. Bauabschnittes im Gebäude Nauenweg 40 realisiert werden konnten, hatte in diesem Zusammenhang be- 71 Gesamtabschluss 2014 reits im Frühjahr 2014 die Hoffnung auf eine erfolgreiche Fortführung dieses wichtigen Projekts genährt; dies bestätigte sich auch mit den im Frühjahr 2015 realisierten Vermietungen im Gebäude Nauenweg 42 e. Die GGK muss in Anbetracht des „gedeckelten“ städtischen Zuschusses und der nach wie vor beträchtlichen von den Vorgängergesellschaften übernommenen Altverbindlichkeiten und den damit einhergehenden Finanzierungskosten (im Wirtschaftsplan 2015 entfallen allein rund 370 TEuro auf die Zinsbelastung aus Darlehen, die erstmals vor mehr als zehn Jahren aufgenommen worden sind) jedes Jahr Gewinne aus Grundstücksverkäufen in etwa siebenstelliger Höhe generieren (im Wirtschaftsplan für 2014 wurde hieraus z. B. ein Gewinn von mehr als 1.100 TEuro kalkuliert), was nicht nur äußerst schwierig zu prognostizieren ist, sondern künftig immer schwieriger zu realisieren sein wird. Der damit schon seit einigen Jahren ausgelöste steigende Vermarktungsdruck steht nämlich in einem zunehmenden Widerspruch zur Endlichkeit der verfügbaren Grundstücke. Diese Situation, auf die bereits in den Lageberichten der Vorjahre hingewiesen wurde, hat sich mit dem erwähnten „Ausverkauf“ des Gewerbegebiets Uerdingen-Nord noch deutlich verschärft. Ein langfristiges Risiko liegt darin, dass durch eine mögliche Veräußerung der Liegenschaft „Werkkontor Krefeld“ im Jahr 2023 ein erheblicher Teil der Mieteinnahmen entfallen würde, was sich auf die Liquidität der Gesellschaft entsprechend auswirken würde. Bei der Seidenweberhaus sind die vorhandenen technischen Anlagen des Seidenweberhauses im Heizungs- und Lüftungsbereich seit 1975 in Betrieb und nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik. Zur Realisierung von Kosteneinsparungspotentialen bei den Energiekosten wird eine Renovierung angestrebt. Durch den aus Sicherheitsgründen dringend notwendig gewordenen Austausch der Lampenaufhängungen im Saal 1 und dem Beschluss, gleich stromsparende LED Leuchten einzubauen, konnte bereits in 2014 Strom eingespart werden, was sich auch in den Folgejahren positiv auswirken wird. Durch die Erfüllung der Brandschutzauflagen ist es der Seidenweberhaus derzeit genehmigt, Veranstaltungen in dieser Spielstätte mit bis zu 1.425 Personen durchzuführen. Die Krefelder Pinguine Eishockey GmbH ist eine wesentliche Einnahmequelle für den KönigPALAST. In 2015 wurde ein neuer Mietvertag mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen, beginnend am 01.07.2015. Das Jahresergebnis wird auch zukünftig wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über den KönigPALAST mit der Krefelder Bau GmbH und der Stadt Krefeld bestimmt. Außerdem wird der neue Mietvertrag mit der Krefelder Pinguine GmbH (KEV) Einfluss auf das Jahresergebnis haben. 72 Gesamtabschluss 2014 Bei der Wohnstätte liegt der Anteil des öffentlich geförderten Bestandes nur noch bei ca. 18 % des Gesamtbestandes, daraus ergibt sich ein größerer Spielraum bei der Mietpreisfestsetzung und der Belegung der Wohnungen. Bei der Wohnstätte Krefeld können sich Risiken aus weiter steigenden Erlösausfällen infolge von Leerständen ergeben. Auf Grundlage des Wirtschaftsplans 2014 der Wohnstätte Krefeld wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2015 bzw. 2016 ein Jahresüberschuss von 5.508 TEuro bzw. 5.798 TEuro erwartet. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Wohnstätte Krefeld liegt auch in Zukunft auf der Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsbestandes, sowie dem weiteren Ausbau einer ortsnahen und flexiblen Mietbetreuung. Bei der Stadtentwässerung zeichnet sich ab, dass der im Geschäftsjahr geplante Jahresüberschuss von 7.100 TEuro nicht erreicht wird. Mit Beschluss des Rates vom 18. Juni 2015 wurde mit der Umsetzung des Konzeptes zur Neuorganisation der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld begonnen. Die richterliche Bestätigung dieser Organisation erfolgte am 11. November 2015, die vollständige Umsetzung zum 01. Januar 2016. Die Neuorganisation wurde vor dem Hintergrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Organisation der Stadtentwässerung Krefeld notwendig. Aufgrund laufender Klageverfahren besteht das erhöhte Risiko, dass das Gericht die im Rahmen der Gebührenerhebung angesetzten Kosten als nicht zulässig oder als nicht in der bisherigen Höhe angemessen ansieht. Diese Kosten wären dann nicht weiter vom Gebührenzahler zu tragen, sondern würden möglicherweise den städtischen Haushalt belasten. Beim ZOO ist eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses der Stadt Krefeld in Höhe von 1.854 TEUR bis 2018 nicht vorgesehen. Aufgrund des fehlenden Inflationsausgleichs hat dieser wesentliche Teil der Erträge in den letzten 10 Jahren deutlich an Wert verloren, diese Entwicklung setzt sich fort. Eine Reduzierung der größten Aufwandposition „Personalkosten“ ist aufgrund der unbefristeten Verträge arbeitsrechtlich nicht möglich und würde zudem mit drastischen Einschnitten im derzeitigen Tierbestand sowie in den neuen Service- und Bildungsangeboten verbunden sein. Mögliche Einsparungen im Personal- wie auch in den Sachkostenbereichen sind ausgeschöpft. Bei der ZOO sind negative Ergebnisse im Einzelabschluss ohne Anpassung des städtischen Betriebskostenzuschusses künftig nur durch Heranziehen noch nicht verwendeter Mittel aus einem Nachlass für laufende Instandhaltungsmaßnahmen im Großtierbereich (Größenordnung 50 TEuro) und der Zuwendungen aus der Gehlen-Schenkung i.H.v. mindestens 40 TEuro p.a. zu vermeiden. 73 Gesamtabschluss 2014 5.3 Ausblick im Konzern Stadt Krefeld Ein wesentlicher Anteil der positiven Ergebnisse der verbundenen Unternehmen wird innerhalb des Konzerns Stadt Krefeld erwirtschaftet und daher im Zuge der Konsolidierungsarbeiten zum Gesamtabschluss eliminiert. Ob sich die positiven Ergebnisse der Einzelunternehmen auf das Gesamtergebnis auswirken, ist infolgedessen vom konzernexternen Anteil am jeweiligen Einzelergebnis abhängig. Für den Konzern Stadt Krefeld bleibt von großer Bedeutung, ob im Jahresabschluss der Stadt Krefeld in der Zukunft der Haushaltsausgleich gelingt. Darüber hinaus wird der Konzern Stadt Krefeld durch die wirtschaftliche Entwicklung der verbundenen Unternehmen geprägt. Bis dahin wird es zu einem weiteren Abbau des Gesamteigenkapitals kommen. Zum 31.12.2014 liegt dieses bei 506.915 TEuro (im Vorjahr 570.730 TEuro). Bei Gesamtjahresfehlbeträgen auf dem Niveau des Jahres 2014 wird das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld in rund elf Jahren aufgezehrt sein. 74 Gesamtabschluss 2014 6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates Angaben zum Verwaltungsvorstand gem. § 116 Abs. 4 GO NRW Kathstede, Gregor Name GB Unternehmen / Zweckverband 1 Funktion SWK Stadtwerke Krefeld AG RWE AG Verband der kommunalen RWE - Aktionäre GmbH (VkA) Zweckverband VRR Krefelder Bau GmbH WfG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Aufsichtsrat Regionalbeirat West Gesellschafterversammlung Stellv. Mitglied Verbandsversammlung Aufsichtsrat Vorsitzender Aufsichtsrat Vorsitzender Gesellschafterversammlung GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Vorsitzender Aufsichtsrat, bis 29.08.2014 Aufsichtsrat, seit 29.08.2014 Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Vorsitzender Aufsichtsrat, bis 18.09.2014 Standort Niederrhein GmbH Vorsitzender Gesellschafterversammlung Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsrat, bis 01.07.2014 Helios Klinikum Krefeld GmbH Vorsitzender Aufsichtsrat Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Vorsitzender Aufsichtsrat, bis 22.10.2014 Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EAG) Gesellschafterrat Beirat Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EGK) Gesellschafterrat Beirat Gesellschaft für Stadtreiningung und Abfallwirtschaft Krefeld Gesellschafterrat mbH & Co. KG (GSAK) Beirat SWK Stadtwerke Krefeld AG - Entsorgungsgesellschaft Koordinierungskreis Entsorgung Niederrhein (EGN) VerwaltungsGmbH Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord Vorstand Verbandsversammlung Stellv. Vorsitzender INTERREG-Ausschuss Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Verbandsvorstand, bis 10.12.2014 Vorsitzender Verbandsvorstand, seit 10.12.2014 Verbandsversamm lung, bis 10.12.2014 Vors itzender Verbands versammlung, seit 10.12.2014 Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen Sparkasse Krefeld Regionalbeiräte Kempen, Willich, Tönisvorst, Schwalmtal, Nettetal, Viersen, Geldern der Sparkasse Krefeld Provinzial Sparkassenakademie NRW Sparkassen - Kulturstiftung Krefeld Sparkassenstiftung Sport & Umwelt Krefeld Sparkassenstiftung Natur und Kultur Kreis Viersen Nettetaler Sparkassenstiftung Tönsivorster Sparkassenstiftung Viersener Sparkassenstiftung DSM Außenwerbung Krefeld GmbH Hauptausschuss Deutscher Städtetag 75 Hauptausschuss, bis 10.12.2014 Vorsitzender Hauptausschuss, seit 10.12.2014 Trägerausschuss, bis 10.12.2014 Vorsitzender Trägerausschuss, seit 10.12.2014 Stellv.Verbandsvorsteher, bis 30.09.2014 Verbandsvorsteher, seit 01.10.2014 Verwaltungsrat Hauptausschuss Risikoausschuss Mitglied Kommunalbeirat Trägerversammlung, seit 10.12.2014 Vorsitzender Stiftungskuratorium Vorsitzender Stiftungskuratorium, bis 30.09.2014 Stiftungskuratorium, seit 01.10.2014 Stiftungskuratorium, seit 11.11.2014 Stiftungskuratorium, seit 01.10.2014 Stiftungskuratorium, seit 01.10.2014 Stiftungskuratorium, seit 15.12.2014 Vorsitzender Aufsichtsrat Mitglied Gesamtabschluss 2014 Kathstede, Gregor Name GB Unternehmen / Zweckverband 1 Funktion Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Präsidium Deutscher Städtetag Städtetag Nordrhein-Westfalen Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. Studieninstitut Niederrhein Krefeld (S.I.N.N.) Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V. Zoo Krefeld gGmbH Bürgerstiftung Krefeld Adolf-Luther-Stiftung Verein „Schluff und historische Verkehrsmittel Krefeld e.V.“ Gesellschaft Bürger und Polizei e.V. Gerd-Wellen Sportstiftung action medeor Mitglied Mitglied, seit 26.06.2014 Vorstand Vorsitzender Präsidium Kuratorium Kuratorium Aufsichtsrat Stiftungsrat Vorstand Vorstand Mitglied Kuratorium Mitglied Cyprian, Ulrich Name GB Unternehmen / Zweckverband 2 Funktion DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Seidenweberhaus GmbH Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld GmbH & Co. KG Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH VRR AöR Zweckverband VRR Kooperationsgesellschaft Mittlerer Niederrhein (GbR) Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Krefeld Nebenamtlicher Geschäftsführer Aufsichtsrat Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats Beirat Beirat Ausschuss für Investitionen und Finanzen Ausschuss für Tarif und Marketing (Stellv. Mitglied) Vergabeausschuss (Stellv. Mitglied) Verwaltungsrat Verbandsversammlung Finanzausschuss Betriebsausschuss (Stellv. Mitglied) Gesellschafterversammlung Allgemeiner Ausschuss Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied) Verwaltungsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat, seit 18.09.2014 Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied) Zielke, Beate Name GB Unternehmen / Zweckverband 3 Funktion Seidenweberhaus GmbH Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Kommunaler Schadensausgleich Westdeutscher Städte (KSA) Bundesagentur für Arbeit – Krefeld – Unfallkasse NRW (UK NRW) Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalen (FSG) Städt. Seniorenheime Krefeld gGmbH 76 Aufsichtsrat, bis 30.06.2014 Verbandsversammlung Verwaltungsrat Aufsichtsrat Vorstandsvorsitzende Verwaltungsausschuss Vertreterversammlung und Widerspruchausschuss Mitgliederversammlung und Beirat Aufsichtsrat Gesamtabschluss 2014 Zielke, Beate Name GB Unternehmen / Zweckverband 3 Funktion Jobcenter Heilpädagogisches Zentrum Krefeld/Viersen gGmbH Sparkasse Krefeld - Stiftung Kultur Sparkasse Krefeld - Stiftung Sport und Umwelt Vorsitzende der Trägerversammlung Beirat Kuratorium, seit November 2014 Kuratorium, seit November 2014 Micus, Gregor Name GB Unternehmen / Zweckverband 4 Funktion Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord WfK-Forschungsinstitut für Reinigungstechnologie an der Hochschule Niederrhein e.V. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Kreisverband Krefeld Verein Niederrhein e.V. Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V. Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Sparkassenstiftung Krefeld Mitglied Mitglied Kurator Vorsitzender Vorsitzender Mitglied und Kurator Kuratorium Kuratorium Linne, Martin Name GB Unternehmen / Zweckverband 5 Funktion Wohnstätte Krefeld AG Aufsichtsrat GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Aufsichtsrat Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Aufsichtsrat NRW Urban Service GmbH Aufsichtsrat, ab Juni 2014 Krefelder Bau GmbH Aufsichtsrat Visser, Thomas Name GB Unternehmen / Zweckverband 6 Funktion SWK Stadtwerke Krefeld AG Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Gesellschaft für Stadtreiningung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Verein Niederrhein e.V. Villa Merländer e.V. Helmut und Erni Aretz Stiftung 77 Fachbeiräte Verkehr, Versorgung und Entsorgung Beirat Gesellschaftsrat Beirat Gesellschaftsrat Beirat Gesellschaftsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Beirat Naturschutzwart Kuratorium Kuratorium Gesamtabschluss 2014 Angaben zu den Ratsmitgliedern gem. § 116 Abs. 4 GO NRW Name Fraktion ausgeübter Beruf Aretz, Christoph bis 27.06.2014 Becker, Hans bis 25.05.2014 Behr, Barbara Blondin, Marc SPD Ltd. Bahndirektor Deutsche Bahn Niederrhein Tourismus GmbH SPD Rentner Grüne CDU Lehrerin Versicherungsfachmann Böhme, Rosemarie bis 25.05.2014 Bönders, Christoph bis 25.05.2014 Bovenkerk, Wilfried Brauers, Ruth seit 12.06.2014 Brendle, Martin bis 25.05.2014 Brinner, Monika bis 25.05.2014 Brockers, Hans-Jürgen bis 25.05.2014 Butzen, Hans bis 25.05.2014 Cakir, Basri Unternehmen / Zweckverband Funktion Aufsichtsrat CDU Rentnerin Seidenweberhaus Krefeld GmbH KRZN Moers Seidenweberhaus Krefeld GmbH SWK Stadtwerke Krefeld AG EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Landschaftsversammlung Rheinland/LVR) CDU-Kreisvorstand Grüne Lehrer SWK Stadtwerke Krefeld AG Beirat Versorgung Seidenweberhaus GmbH Waldgut Schirmau Aufsichtsrat Beirat - - Mitglied Verbandsversammlung SPD Chemikant AfD bis 25.06.2014 UWG ab 26.06.2014 SPD Aufsichtsrat Verbandsversammlung Aufsichtsrat Beirat Beirat CDU-Fraktion CDU Sparkassenbetriebswirt a. D. Seidenweberhaus GmbH Polizeibeirat KRZN Moers SPD Bereichsleiter Personal TÜV - - Die LINKE Briefzusteller Deutsche Post AG Solidaritätshaus e.V. GGK Stadt Krefeld - Mitglied Aufsichtsrat - Westdeutscher Tischtennisverband 1. Vorsitzender e.V. - Kreis Krefeld Stadtsportbund Krefeld Fachschaftsleiter Tischtennis SJD - Die Falken Kreisverband Organisationsreferent Krefeld SPD - Ortsverein West 2. Vorsitzender KG Grün-Weiß Grönland 1957 e.V. Mitglied Bürgerverein Grönland Mitglied TTF Falken Krefeld 1959 e.V. Mitglied Bund Deutscher Kriminalbeamter - Mitglied Bezirk Krefeld - Grüne Cäsar, Anja seit 12.06.2014 Dahm, Roman Grüne SPD Kriminalbeamter Dick, Daniel Ansgar bis 25.05.2014 Drabben Andreas seit 12.06.2014 Drießen-Seeger, Anke FDP Referent FDP-Landtagsfraktion UWG - - SPD Seidenweberhaus GmbH Zweckverbandsversammlung Sparkasse Krefeld Kulturstiftung Sparkasse Krefeld Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Seidenweberhaus GmbH GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG KFC Uerdingen 05 e.V. SWK Stadtwerke Krefeld AG WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH DEL Deutsche Eishockey Liga GmbH Aufsichtsrat Ertürk, Mustafa seit 12.06.2014 SPD Fabel, Wilfrid bis 25.05.2014 CDU Rechtsanwalt 78 Aufsichtsrat Aufsichtsrat Verwaltungsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Gesamtabschluss 2014 Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Zweckverband Funktion Fasbender, Walter CDU SWK AG Feld, Wolfgang bis 25.05.2014 CDU Geschäftsführer Fa. Feld GmbH Seniorenzentrum KR e.V. Krefelder Bau GmbH Zoo Krefeld gGmbH Fa. Feld GmbH EFF Sportmarketing Krefeld Zweckverband Sparkasse Krefeld Gabriel, Joachim SPD Kundenberater Sitel Krefeld Vorstand Aufsichtsrat Aufsichtsrat Geschäftsführer Gesellschafter Mitglied Zweckverbandsversammlung Mitglied Kulturausschuss Landschaftsverband Rheinland Zweckverband Sparkasse Krefeld SWK Stadtwerke Krefeld AG Dr. Galke, Stefan CDU Gergis, Elvira bis 25.05.2014 Grüne Grosche, Gregor seit 12.06.2014 Haas, Michael Hagemes,Stephan seit 12.06.2014 Hahnen, Ulrich (MdL) CDU Hansen, Thorsten seit 12.06.2014 Dr. Hattstein, Gero seit 12.06.2014 Heitmann, Joachim C. Heitzer, Hans-Jürgen seit 12.06.2014 Hengst, Jürgen Hillmann, Heidrun bis 25.05.2014 Hoffmann, Paul Euregio Rhein Maas Nord Seniorenheime Krefeld gGmbH Zweckverband Sparkasse Krefeld Rechtsanwalt nicht berufstätig Polizeibeirat Zweckverband Euregio Rhein-Maas-Nord - Mitglied Zweckverbandsversammlung Verkehrsbeirat Verkehrsbeirat Mitglied Zweckverbandsversammlung Verbandsversammlung - SPD die Linke Sachbearbeiter Krefelder Bau GmbH Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsrat Aufsichtsrat SPD Dipl.-Finanzwirt, Land NRW Aufsichtsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Grüne SWK Stadtwerke Krefeld AG Wohnstätte Krefeld AG Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld (GGK) Kulturstiftung Sparkasse - CDU X-map AG Krefeld Aufsichtsrat Vorsitzender Verein der Rechtsanwälte Krefeld e.V. Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Krefeld e.V. Kath. Pfarrgemeinde St. Christopherus Zoo Krefeld gGmbH Grundstücksgesellschaft Stadt Krefeld mbH & Co.KG WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld / Kreis Viersen Sparkasse Krefeld Vorsitzender FDP Rechtsanwalt Heimatverein Krefeld-Bockum e.V. Bürgerverein Krefeld-Bockum e.V. WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH SWK Stadtwerke Krefeld AG EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Krefelder Bau GmbH GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Cafeteria Verein städt. Meerbusch Gymnasium Wohnstätte Krefeld AG Sparkasse Krefeld Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk KR/VIE Seidenweberhaus Krefelder Bau GmbH Wohnstätte Krefeld AG AfD SPD Lehrer CDU FDP HNO-Facharzt 79 Kuratorium - stellvertretender Vorsitzender Kirchenvorstand Aufsichtsratsvorsitzender Aufsichtsrat Aufsichtsrat Mitglied Zweckverbandsversammlung stellv. Mitglied im Verwaltungsrat Vorsitzender Vorstand Aufsichtsrat Aufsichtsrat Vorstand Aufsichtsrat Vorstand Vorsitzender Vorstand Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Gesamtabschluss 2014 Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Zweckverband Funktion Horster, Rolf Jakubowski, Elmar bis 25.05.2014 John, Daniel seit 12.06.2014 SPD CDU Krankenpfleger - Aufsichtsrat Aufsichtsrat Kaiser, Peter bis 25.05.2014 CDU Klaer, Gisela seit 12.06.2014 Klein, Peter seit 12.06.2014 Klein, Simone seit 12.06.2014 Kokol, Klaus bis 25.05.2014 SPD Seidenweberhaus GmbH GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Seidenweberhaus Verkehr AHA-GmbH Bäko Düsseldorf e. G. WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Zoo Krefeld gGmbH - Piraten - - SPD - - SPD Jurist / Leiter des Rechtsamtes Stadt Neuss Mitglied Beisitzer im Vorstand Aufsichtsrat Konow, Joachim bis 25.05.2014 Kreuzberg, Hans-Peter bis 25.05.2014 FDP Syndikus/Personalleiter KRZN Moers Freunde & Förderer Mediothek KR Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Zoo Krefeld gGmbH - CDU ehem. Schulleiter/ Oberstudienrektor Krings, Ralf bis 25.05.2014 Kühn, Timo seit 12.06.2014 Läckes, Manfred seit 12.06.2014 UWG Finanzberater Sparkasse Krefeld Wohnstätte Krefeld AG Seidenweberhaus GmbH - Verwaltungsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat - CDU - - CDU Kommunalpolitische Vereingung der Mitglied CDU Krefeld Bürgerverein Bockum Mitglied - Grüne Lichtenberg, Benedikt CDU Lippke, Frank bis 25.05.2014 Lohmar, Ulrich seit 12.06.2014 UWG Mälzer, Stefani bis 25.05.2014 Geschäftsführer AHA-GmbH Handelsfachwirt (Eisen und Metallhandel GmbH) Maurer CDU Grüne Vermarktung von Museumsreplikaten Matthias, Heidi Grüne Mitarbeiterin Frauenkulturbüro NRW e.V. Meincke, Karin CDU DRK-Oberin Meyer, Frank SPD wissenschaftl. Mitarbeiter Müllers, Ingeborg Aufsichtsrat - Betriebsratsvorsitzender Uerdinger Kaufmannsbund Uerdinger Heimatbund Einzelhandelsverband KR-VIE WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Grundstücksgesellschaft Stadt Krefeld mbH & Co. KG Wohnstätte Krefeld AG Hafen GmbH & Co. KG Zweckverband Sparkasse Krefeld Mitglied Mitglied Mitglied Aufsichtsrat Sparkasse Krefeld/ Viersen - WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld (GGK) Sparkasse Krefeld - 80 Aufsichtsrat - Rostek & Pesch GmbH Sport für betagte Bürger Hospiz-Stiftung Krefeld Die Wiege Stiftung Lebenshilfe Krefeld Krankenpflegeschule Duisburg DRK-Schwesternschaft Zweckverband Sparkasse Krefeld CDU Beirat Geschäftsführer Aufsichtsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Mitglied Zweckverbandsversammlung Verwaltungsrat - Vorstand Vorstand Beirat Kuratorium Vorstand Vorstand Mitglied Zweckverbandsversammlung Aufsichtsrat Aufsichtsrat Verwaltungsrat - Gesamtabschluss 2014 Name Fraktion Neukirchner, Stefanie CDU ausgeübter Beruf Unternehmen / Zweckverband Funktion Aufsichtsrat Aufsichtsrat Mitglied Zweckverbandsversammlung Aufsichtsratsmitglied Oppers, Jürgen seit 12.06.2014 Ott, Florian seit 12.06.2014 Özkurt, Halide seit 12.06.2014 Pasch, Edgar bis 25.05.2014 Peters, Anja seit 12.06.2014 SPD Krefelder Bau GmbH Kulturstiftung der Sparkasse Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld / Kreis Viersen Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Krefelder Verein für Haus- und Krankenpflege e.V. Freunde & Förderer Mediothek Krefeld e.V. DPWV Kreisgruppe Krefeld VdK Welle Niederrhein Städtische Seniorenheime gGmbH Förderverein Fischelner Bruch e.V. Bürgerverein Krefeld-Fischeln e.V. Jugendzentrum Fischeln e.V. „Die Ehemaligen der Freiherr-vomStein-Realschule“ e.v. HELIOS Klinikum Seniorenheime Krefeld gGmbH Krokobär Förderverein Familie und Kind e.V. - FDP - - SPD GEW Mitglied Krefelder Kreis Beisitzer CDU KRZN Moers Pilat, Jutta bis 25.05.2014 Dr. Porst, Günther FDP Zoo Krefeld gGmbH Sparkassenzweckverband Stellv. Mitglied Verbandsversammlung Aufsichtsrat Mitglied Nottebohm, Doris SPD Ernährungsberatung Oellers, Britta CDU Sparkassenfachwirtin Preuß, Claus-Dieter seit 12.06.2014 Reuters, Philibert UWG FDP Dipl. Ing. SWK Stadtwerke Krefeld AG GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Wohnstätte Krefeld AG Sparkasse Krefeld Sport&Umwelt EAG Krefelder Bau GmbH Bürgerverein Forstwald e.V. - die Partei CDU Roemer, Simone CDU seit 12.06.2014 Dr. Ruhland, Hans-Josef CDU bis 25.05.2014 Rüsing, Björn seit 12.06.2014 Nicht berufstätig Seidenweberhaus GmbH Wohnstätte Krefeld AG GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG SWK Stadtwerke Krefeld AG Oberstudiendirektor a. D.; Lehrbeauftragter der Universität Duisburg Kinderheim Marianum Heilpädagogisches Zentrum Stadt Krefeld / Kreis Viersen gGmbH KRZN Moers Seniorenheime Krefeld gGmbH Euregio Rhein-Maas-Nord - SPD 81 Mitglied Mitglied Vorstand Vorstand Vorstand Aufsichtsrat Vorsitzende Vorstand Vorstand Vorsitzende Aufsichtsrat Aufsichtsrat Beirat - Aufsichtsrat Beirat Mitglied Kuratorium Beirat Mitglied Vorsitzender Aufsichtsrat Aufsichtsrat Beirat Aufsichtsrat Kuratorium Beirat Verbandsversammlung Aufsichtsratsvorsitzender Mitglied - Gesamtabschluss 2014 Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Zweckverband Funktion Rundmund, Rolf bis 25.05.2014 Grüne Studiendirektor SWK Stadtwerke Krefeld AG Krefelder Bau GmbH GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Zweckverbandsversammlung Sparkasse Krefeld SWK Stadtwerke Krefeld AG Provinzial Rheinland Aufsichtsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Scheelen, Bernd bis 25.05.2014 SPD Schittges, Winfried (MdL) bis 25.05.2014 Schmitz, Heinz-Albert seit 12.06.2014 Schnell-Holthoff, Gerda bis 25.05.2014 CDU SPD Rentnerin Schneppe, Petra bis 25.05.2014 Schock, Gabi seit 12.06.2014 Seeger, Julian seit 12.06.2014 Späth, Karin seit 12.06.2014 Suermondt, Julia seit 12.06.2014 Dr. Tüller, Alexander bis 25.05.2014 SPD Hausfrau und studierte Psychologin Abgeordneter im Landtag NRW CDU - Aufsichtsrat Mitglied Zweckverbandsversammlung Aufsichtsrat Mitglied der Gewährträgerversammlung - Krefelder Gründstücksgesellschaft Zweckverbandsversammlung Sparkasse Krefeld Städt. Seniorenheime gGmbH Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Wohnstätte Krefeld AG Aufsichtsrat Mitglied Zweckverbandsversammlung Aufsichtsrat Aufsichtsrat SPD - - SPD SWK Stadtwerke Krefeld AG Verkehrsbeirat SPD Bürgerverein Oppum 1960 e.V. Schutzengelpfarre - Mitglied Kirchenvorstand - die Linke CDU Wettingfeld, Jürgen CDU Wiedelbach, Heinz bis 25.05.2014 Wingender, Daniel seit 25.05.2014 Winzen, Benedikt seit 25.05.2014 Wirtz, Theo bis 25.05.2014 Zecha, Michael seit 25.05.2014 SPD Rechtsanwalt Förderkreis Altenheim am Tiergarten Förderverein Kirchenmusik Hüls e.V. Geschäftsführer / Dipl.-Ing. W. Wettingfeld GmbH & Co. KG W. Wettingfeld GmbH & Co. KG, Zweckverbandsversammlung öff. best. Sachverständiger Sparkasse Krefeld SWK Stadtwerke Krefeld AG Wohnstätte AG GKW Verband deutscher Blitzschutzfirmen - Vorsitzende Aufsichtsrat Vorstand Vorstand Geschäftsführer Mitglied Zweckverbandsversammlung Verkehrsbeirat Aufsichtsrat Aufsichtsrat - CDU - - SPD - - Wirtz Werkzeugbau GmbH Geschäftsführer Seidenweberhaus GmbH WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Aufsichtsrat Aufsichtsrat CDU Geschäftsführer CDU 82