Daten
Kommune
Krefeld
Größe
2,8 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:33
Stichworte
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3752/17
2014
13/2016
Bericht Nr. 13/2016
über die Prüfung des Gesamtabschlusses
der Stadt Krefeld zum 31.12.2014
gemäß § 116 (6) GO NRW
durch die Rechnungsprüfung
für den Rechnungsprüfungsausschuss
der Stadt Krefeld
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Seite 2
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Inhaltsverzeichnis
1
Prüfungsauftrag.................................................................................................... 5
2
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............................................................. 6
3
Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ........ 9
4
3.1
Allgemeines ............................................................................................. 9
3.2
Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag ................. 9
3.3
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Abschlüsse............................................................................................. 12
3.4
Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung .................................. 12
Prüfungsschwerpunkte ....................................................................................... 14
4.1
5
Einsatz der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD) ................... 14
4.1.1
Bereitstellung der Prüferrolle .................................................................. 14
4.1.2
Einspielung vertraulicher Daten durch den Softwarehersteller ................ 15
4.1.3
Abweichung des Positionenplans in der GA-Richtlinie zum DADPositionenplan ....................................................................................... 15
4.1.4
Teilweise Abweichung der Kapitalflussrechnung in DAD zu der in
Druckvorlage abgebildeten ..................................................................... 15
4.2
Gesamtanhang - Gesamtverbindlichkeitenspiegel .................................. 17
4.3
Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses ..................... 17
4.3.1
Bilanzposition Aktiva 1.1 – Immaterielle Vermögensgegenstände .......... 18
4.3.2
Bilanzposition Aktiva 1.3 – Finanzanlagen ............................................. 18
4.3.3
Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände ......................................................................... 20
4.3.4
Bilanzposition Passiva 1.2 – Gesamtjahresergebnis ............................... 20
4.3.5
Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen ............................ 21
Gesamtsteuerung im Konzern „Stadt Krefeld“ ..................................................... 22
5.1
Gesetzliche Regelungen ......................................................................... 23
5.2
Beteiligungssteuerung............................................................................ 23
5.3
Beteiligungsrichtlinie ............................................................................. 24
5.4
Internes Kontrollsystem .......................................................................... 24
5.5
Risikomanagement ................................................................................. 25
5.6
Compliance-Regelungen ......................................................................... 25
6
Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung ................................. 26
7
Bestätigungsvermerk.......................................................................................... 28
8
Anlagenverzeichnis ............................................................................................ 30
9
Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................... 31
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Anlagen
Stellungnahme der Verwaltung………………………………………………………………………………33
Gesamtabschluss 2014 der Verwaltung…………………………………………………………………37
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1 Prüfungsauftrag
Die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld obliegt gemäß § 59 Abs. 3
i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen
Rechnungsprüfung, zu deren Aufgabenbereich die Prüfung des Gesamtabschlusses
nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört.
Die Prüfung erfolgt unter Beachtung der Gemeindeordnung NRW (GO), der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO), sowie der örtlichen Regelungen, den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V. (IDW) und Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur
Konzernrechnungslegung. Dabei legt die GemHVO NRW fest, dass das HGB ab dem
Haushaltsjahr 2013 in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009, anzuwenden ist. Zudem wurden die Handlungsempfehlungen des nordrheinwestfälischen Modellprojektes zur Aufstellung eines NKFGesamtabschlusses (Praxisleitfaden des IM NRW, 4. Auflage, September 2009)
sowie die Handreichung für Kommunen des MIK NRW zur Anwendung des NKF
(6. Auflage, Oktober 2014) zur Prüfung herangezogen.
Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfungsbericht.
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2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist der gesetzliche Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
zum 31. Dezember 2014 einschließlich Gesamtanhang sowie der Gesamtlagebericht (§ 116 Abs. 6 GO NRW). Dem Gesamtabschluss ist gemäß § 117 Absatz 1 Satz
2 GO der Beteiligungsbericht nach § 117 GO beizufügen. Der Beteiligungsbericht
2014 wurde dem Rat der Stadt Krefeld bereits am 29.09.2015 zur Kenntnisnahme
vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 1699/15).
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Gesamtabschluss abzugeben. Im Rahmen des gesetzlichen
Prüfungsauftrages ist die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften,
der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften geprüft
worden.
Die Prüfung ist gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW und § 116 Abs. 6 GO NRW i. V. m.
§ 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW sowie in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen worden.
Daneben hat sich die Prüfung an den vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) aufgestellten „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie 300) in Verbindung mit den „Leitlinien zur Durchführung von
kommunalen Jahresabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie L 200) orientiert.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtabschluss frei von wesentlichen Fehlern ist. Ziel der Prüfung ist gemäß § 116 Abs.
6 GO NRW die Beurteilung, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Durch die Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen bestätigt und insoweit deren Glaubhaftigkeit erhöht werden. Die Verlässlichkeit dieser
Informationen schließt auch deren Ordnungsmäßigkeit ein, da diese von den Adressaten des Gesamtabschlusses bei ihrer Interpretation mit herangezogen wird.
Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes ist eine an den Risiken
des „Konzern Stadt Krefeld“ ausgerichtete Prüfungsplanung vorgenommen worden.
Diese Prüfungsplanung beruht auf vorbereitenden analytischen Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Einschätzung der Wirksamkeit des im Aufbau befindlichen rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems auf Konzernebene (Konzern-IKS insbesondere Konsolidierungsprozess). Das darauf aufbauende
prüffeldbezogene Prüfungsprogramm bestimmt auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren die Prüfungsschwerpunkte.
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Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Gesamtlagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Die Prüfung umfasst insbesondere
•
die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse und Überleitungsrechnungen,
•
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
•
der angewandten Konsolidierungsgrundsätze (GoK),
•
der wesentlichen Lageeinschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie
•
die abschließende Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses
und Gesamtlageberichtes.
Die gesetzlichen Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurden gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW nicht durch
die Rechnungsprüfung geprüft, da die Prüfung bereits nach gesetzlichen Vorschriften durch deren Abschlussprüfer erfolgt ist.
Dennoch wurden die Überleitungsrechnungen der einbezogenen verselbständigten
Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht durch die jeweiligen Abschlussprüfer unterzogen wurden, stichprobenartig durch die örtliche Rechnungsprüfung nochmals durchgesehen, aber nicht gesondert geprüft.
Für diese Abschlüsse kann festgestellt werden, dass sie vollständig sind und eine
geeignete Konsolidierungsgrundlage darstellen.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf
Basis von Stichproben beurteilt. Es wurden System- und Einzelfallprüfungen
durchgeführt. Die Auswahl der Stichproben beruhte - im Gegensatz zu mathematisch-statistischen Verfahren - auf Verfahren mit bewusster Auswahl.
Die Prüfungshandlungen wurden überwiegend im Zeitraum September bis Dezember 2016 durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses wurden
Prüfungshandlungen insbesondere mit folgenden Schwerpunkten vorgenommen:
•
Prüfung von Festlegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, einschließlich der vertikalen Konzernstruktur,
•
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Jahresabschlüsse,
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•
Ermittlung des Summenabschlusses (einschließlich der Überleitungsrechnungen und Anpassungen an die Bewertungsmethoden aus Sicht des Gesamtabschlusses, zutreffende Anwendung von Wahlrechten, Ansatzgeboten
und -verboten sowie Vereinfachungen auf Grundlage der geltenden Gesamtabschluss-Richtlinie),
•
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Übernahmewerte aus den Meldedateien
der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche einschließlich systembezogener Grundlagen,
•
Prüfung der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung),
•
Ermittlung der Anteile fremder Gesellschafter und der auf fremde Gesellschafter entfallenden Jahresergebnisse,
•
Prüfung von Darstellung und Erläuterungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung und
•
Prüfung von Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Angaben im Gesamtanhang einschließlich der Gesamtkapitalflussrechnung sowie der beigefügten
rechnungslegungsbezogenen Übersichten (Gesamtanlagenspiegel, Gesamtverbindlichkeitenspiegel).
Die Prüfung wurde überwiegend in Stichproben durchgeführt.
Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf.
eine Änderung des Entwurfs des Gesamtabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen.
Ist eine einvernehmliche Wertung von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben.
Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden,
enthält der Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme der
Verwaltung ist als Anlage 1 beigefügt.
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3 Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses
3.1 Allgemeines
H 1 Die gesetzlichen Fristen zur Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat
und Feststellung durch den Rat wurden nicht eingehalten.
Nach § 116 (5) GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate
nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Die Einbringung des Gesamtabschlusses 2014 erfolgte zur Sitzung des Rates am 25. Februar 2016, also mit 5 monatiger
Verspätung.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss ist gemäß
§ 116 i. V. m. § 96 (1) GO NRW bis zum 31. Dezember des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat der Stadt durch Beschluss zu bestätigen.
Auf den Gesamtabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichungen bedingt
oder nichts anderes bestimmt ist, gemäß § 49 Absatz 3 GemHVO NRW die §§ 32
bis 38, 41 bis 43 und 47 GemHVO NRW, die die Regelungen zum städtischen Einzelabschluss (Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW) enthalten, entsprechend anzuwenden.
3.2 Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag
Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch
selbständigen Unternehmen der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung
bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW einbezogen werden müssen. Die Art der Einbeziehung richtet sich nach § 50 GemHVO NRW.
Hierbei bezieht sich die GemHVO NRW auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung.
Die GemHVO NRW regelt, dass das HGB in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009, anzuwenden ist.
Verselbstständigte Aufgabenbereiche sind voll zu konsolidieren, sofern sie entweder unter der einheitlichen Leitung der Kommune gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 GemHVO
NRW stehen oder das Control-Konzept gemäß § 50 Abs. 2 S. 2 GemHVO NRW seine
Anwendung findet. Sondervermögen u. ä. öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der
Stadt sind gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO stets voll zu konsolidieren.
Kann die Kommune nur einen maßgeblichen Einfluss auf die verselbstständigten
Aufgabenbereiche ausüben, ist die Equity-Methode gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO
NRW i. V. m. §§ 311 und 312 HGB anzuwenden. Ausgehend von den Anschaffungskosten der Beteiligung im Erwerbszeitpunkt wird der Beteiligungsbuchwert laufend
an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens, an dem die Beteiligung
besteht, angepasst.
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Sofern weder beherrschender noch maßgeblicher Einfluss von Seiten der Kommune gegeben ist oder aber das Einbeziehungswahlrecht gemäß § 116 Abs. 3 GO
NRW ausgeübt wird, sind die Unternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten
(At Cost) zu bewerten.
Die Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises und die Abgrenzung der nach der
Equity-Methode einzubeziehenden Unternehmen erfolgten grundsätzlich nach Wesentlichkeitsgrundsätzen, die sich an den im NRW-Modellprojekt genannten Kriterien orientieren.
Zur Bestimmung des Konsolidierungskreises für den Gesamtabschluss der Stadt
Krefeld zum 31. Dezember 2013 wurden Kennzahlen hinsichtlich der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage aus den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2013 der verselbständigten Aufgabenbereiche anhand absoluter und relativer Werte zu Grunde gelegt. Die ermittelten Beträge jedes Unternehmens wurden
ins Verhältnis zu der Gesamtsumme aller verbundenen Unternehmen je Kriterium
gesetzt. Anhand der Zahlenwerte wurde jeder einzelne verselbständigte Aufgabenbereich hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft. Anschließend erfolgte
eine Gesamtbetrachtung in Form einer Addition aller als unwesentlich eingestuften
Unternehmen je Kriterium.
a. Die folgenden verselbständigten Aufgabenbereiche werden voll konsolidiert:
1) Kernverwaltung Stadt Krefeld
2) SWK Stadtwerke Krefeld AG
2.1) SWK ENERGIE GmbH
2.2) SWK MOBIL GmbH
2.3) SWK FAHRSERVICE GmbH
2.4) SWK NETZE GmbH
2.5) SWK AQUA GmbH
2.6) SWK KOMPAKT GmbH
2.7) SWK SETEC GmbH
2.8) SWK-EGN Verwaltungs-GmbH
2.9) EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
2.10) EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
2.11) GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld
mbH & Co. GK
2.12) DYNERGIO SERVICE GmbH
2.13) EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
2.14) NH Niederrhein Holding GmbH
2.15) NOEX AG
2.16) Eco-Care Recycling Solutions GmbH
2.17) Städtereinigung Gerke GmbH
2.18) Dürener Deponiegesellschaft mbH
2.19) Gerhard Schug Containerdienst GmbH
2.20) lekker Energie GmbH
2.21) lekker Strom Beteiligungs GmbH
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3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
Krefelder Baugesellschaft mbH
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Seidenweberhaus GmbH
Zoo Krefeld gGmbH
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Stadtentwässerung Krefeld.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich Änderungen ergeben. Die DYNERGIO SERVICE
GmbH wurde zum 01. Januar 2014 in den Vollkonsolidierungskreis aufgenommen,
da die SWK Energie GmbH die Restanteile in 2014 zurückerworben hat. IM GA 2013
war die DYNERGIO SERVIVE GmbH als assoziiertes Unternehmen von untergeordneter Bedeutung eingestuft. Aus der Vollkonsolidierung ergab sich kein UNterschiedsbetrag.
Im GA 2014 ist die lekker Strom GmbH & Co. KG in die lekker Energie GmbH übergegangen. Zudem wurde die lekker Energie GmbH erstmals ganzjährig vollkonsolidiert (2013 nur anteilig für Dezember).
b. In den Konsolidierungskreis (im weiteren Sinne) werden daneben die folgenden
assoziierten Unternehmen 'at Equity' einbezogen:
1) Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
2) MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
3) GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH
4) Treuhandgesellschaft
5) Braun Umweltdienste GmbH
6) Energieversorgung Kranenburg GmbH
7) Quantum GmbH
8) GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG
9) Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen gGmbH
10) Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (Zweckverband).
c. Der Ansatz der übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
von untergeordneter Bedeutung erfolgte gemäß § 116 Absatz 3 GO zu Anschaffungskosten.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
3.3 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse
Die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche werden gemäß
§ 116 Abs. 7 GO NRW nicht in die Prüfung einbezogen, da sie bereits nach den gesetzlichen Vorschriften durch Abschlussprüfer geprüft worden sind. Ebenso werden
die Überleitungsrechnungen der einbezogenen Unternehmen nicht gesondert geprüft. Diese werden einer prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüfer unterzogen.
Die vorgelegten Jahresabschlüsse und Unterlagen, insbesondere die Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz I in die Kommunalbilanz II der verselbständigten Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht der Abschlussprüfer unterzogen wurden, waren vollständig, nachvollziehbar und wurden für eine Übernahme in die Prüfung des Gesamtabschlusses als geeignet angesehen.
Soweit Umgliederungen sowie Anpassungen des Bilanzansatzes und -ausweises
bzw. Bewertungsanpassungen bei den Einzelabschlüssen entsprechend der für
den Gesamtabschluss geltenden Regelungen erforderlich waren, wurden diese im
Rahmen der Überleitungsrechnungen vorgenommen.
B 1 Der geprüfte Jahresabschluss 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtung lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor.
Der Prüfungsbericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtung
seitens der beauftragten Wirtschaftsprüfer lag zum Erstellungszeitpunkt des Gesamtabschlusses 2014 nicht vor. Gemäß §26 EigVO hat die eigenbetriebsähnlichen Einrichtung innerhalb der ersten drei Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss aufzustellen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss
innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Der Abschluss 2014
der Senioreneinrichtung wurde bis zum Prüfungszeitpunkt weder in den zuständigen Ausschüssen (Soziales, Gesundheit und Senioren und Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften) noch im Hauptausschuss und im Rat zur Kenntnis genommen.
3.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung
In Anlehnung an das Handelsrecht macht auch das NKF in § 116 Abs. 1 GO NRW die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zur Grundlage des städtischen
Jahresabschlusses und aufgrund des Verweises auch zur Grundlage des Gesamtabschlusses. Zu den wesentlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
gehören die Grundsätze der Klarheit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit
und Nachvollziehbarkeit. Die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn ein
sachverständiger Dritter sich innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick
über die Vorgehensweise und über die Ergebnisse verschaffen kann. Die GoB werden ergänzt durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung
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(GoK), die sich an den Schritten bei der Erstellung des Gesamtabschlusses orientieren. Zu beachtende GoK sind insbesondere:
• Grundsatz der Einheitlichkeit der Stichtage (in Anlehnung an § 299 Abs. 2
S. 2 HGB)
• Grundsatz der Einheitlichkeit des Ausweises (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41
Abs. 3, 4 und § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO NRW)
• Grundsatz der Einheitlichkeit des Ansatzes (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.
V. m. § 300 Abs. 2 HGB)
• Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.
V. m. § 308 Abs. 1 S. 1 HGB)
Diese Grundsätze werden durch die Grundsätze der Wesentlichkeit (§§ 296 Abs. 2
HGB, 303 Abs. 2 HGB) und Wirtschaftlichkeit (§§ 291 Abs. 1, 293 HGB) eingeschränkt und bei der Prüfung beachtet.
Grundlage für die Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ist ein vom Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung erarbeiteter Leitfaden für die Erstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld (Gesamtabschluss-Richtlinie, Stand: 02/2011),
der entsprechend der Regelungen der GemHVO NRW grundsätzliche Vorgaben, z.B.
hinsichtlich der Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung, der
örtlichen Nutzungsdauern und des Positionenrahmens/-plans der Stadt Krefeld beinhaltet. Zudem sind darin Vorgaben zur Überleitung aus den Einzelabschlüssen
sowie Hinweise für den Gesamtanhang und die Meldedateien enthalten. Er dient
der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und der Sicherstellung der
Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung.
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4 Prüfungsschwerpunkte
4.1 Einsatz der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD)
Der Gesamtabschluss 2014 ist der dritte Abschluss, der mit der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente erstellt wurde. In diesem Kapitel beschäftigt sich die Prüfung u.a. mit der Aufarbeitung zurückliegender Beanstandungen und Hinweisen bei
der Einführung von DAD. In den Prüfberichten zu den Gesamtabschlüssen 2012
und 2013 hatte die Prüfung u.a. auf
-
die systemseitig fehlende Prüferrolle,
die Einspielung vertraulicher Unternehmensdaten durch den Softwarehersteller,
die Abweichung des Positionenplans in der GA-Richtlinie zum DADPositionenplan und
die Abweichung der Kapitalflussrechnung in DAD zu der in der Druckversion
abgebildeten
hingewiesen.
4.1.1 Bereitstellung der Prüferrolle
Der Rechnungsprüfung war mit Beginn der Gesamtabschlussprüfung 2012 in der
Software DAD lediglich die Rolle „nur lesend“ zugeordnet. Anhand dieser Rolle war
die Prüfung nicht in der Lage selbständig die vollständige Konzernstruktur zu überprüfen oder Einsicht in sämtliche Log-Dateien zu nehmen. Daher wurde seitens der
Prüfung im Oktober 2015 ein Incident-Verfahren beim KRZN eröffnet, um einen
vollumfänglichen Prüferzugang zu bekommen. Das KRZN hatte diesen Sachverhalt
an den Systementwickler weitergereicht. Mit Email vom 04. November wurde die
Prüfung über einen bevorstehenden Releasewechsel zu KonDAD 2.0 vorab informiert. Eine wesentliche Neuerung soll die nun vorhandene Prüferrolle sein. Inwieweit die angekündigten Möglichkeiten (z.B. „Grunddaten anzeigen“, „Konzern anzeigen“, etc.) zur Erweiterung von Zugriffsrechten für eine vollumfassende Einsicht
in DAD ausreichend sind, wird nach endgültiger Freigabe durch das Rechenzentrum
gesondert von der Rechnungsprüfung im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung
2015 nachgeprüft.
Bis dahin setzt die Prüfung das vom Hersteller vorgeschlagene Verfahren, einen
separaten Prüfermandanten zu nutzen, ein. Hierbei wird eine vollständige Datensicherung aus dem Produktivmandanten, den der Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung zur Erstellung des Gesamtabschlusses nutzt, in den Prüfermandanten eingespielt. Im Prüfermandanten hat die Rechnungsprüfung vollständigen Zugriff und
hat diesen im Rahmen der Prüfung GA 2014 auch genutzt.
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4.1.2 Einspielung vertraulicher Daten durch den Softwarehersteller
In der Stellungnahme zum Prüfbericht 18/2015 über den Gesamtabschluss 2012
teilte der FB 20 mit, dass „laut Aussage vom KRZN an die Verwaltung, im Vertrag
mit dem Softwarehersteller halloBTF! Verpflichtungserklärungen zum Datengeheimnis, zum Fernmeldegeheimnis und zur Wahrung von Geschäftsinteressen getroffen worden sind. Der Datenaustausch mit halloBTF! findet im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarungen statt. Zu dieser Form der Dateneinspielung besteht aus
Sicht der Verwaltung zurzeit keine Alternative.“
Die Rechnungsprüfung hatte mit ihrer Beanstandung nicht das Verfahren an sich
reklamiert, sondern die formale Umsetzung. Als Datenverantwortlicher hat die Verwaltung sicherzustellen, dass der Datenschutz, insbesondere hinsichtlich vertraulicher Unternehmensdaten, eingehalten wird. Dieser Sachverhalt wurde im Nachgang zum Prüfungsbericht intensiv mit dem FB 20 geklärt. Die Verwaltung hat die
aufgezeigten Bedenken zwischenzeitlich verarbeitet und einen gesonderte datenschutzrechtliche Zusatzvereinbarung mit halloBTF! geschlossen.
Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind damit die formalen Bedenken ausgeräumt.
4.1.3 Abweichung des Positionenplans in der GA-Richtlinie zum DAD-Positionenplan
Mit Einführung der neuen Software DAD wurde seitens der Verwaltung der Positionenplan der Gesamtabschluss-Richtlinie nicht an den Positionenplan in DAD angepasst. Beide Varianten wurden bis einschließlich zum GA 2014 parallel verwendet,
sozusagen wurden bei der Erstellung des Gesamtabschlusses zwei unterschiedliche Kontenrahmenpläne eingesetzt. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme
zum Bericht 18/2015 erklärt, diesen Umstand mit der Erstellung des Gesamtabschlusses 2015 abzustellen. Darüber hinaus teilte die Verwaltung per Mail am 02.
November 2016 mit, dass die GA-Richtlinie überarbeitet wurde und verbindlich
zum Gesamtabschluss 31.12.2016 eingesetzt wird.
Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind damit die formalen Bedenken ausgeräumt.
4.1.4 Teilweise Abweichung der Kapitalflussrechnung in DAD zu der in Druckvorlage
abgebildeten
Im Prüfbericht 07/2016 zum Gesamtabschluss 2013 wurde auf inhaltliche Abweichungen der Kapitalflussrechnung zwischen DAD und der Druckvorlage hingewiesen. Ausgangspunkt dieses Hinweises war die schriftliche Aussage der Verwaltung
vom 23. Juni 2016, aus der hervorgeht, dass der Gesamtabschluss ausschließlich
mit der Software DAD erstellt wird. In der Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht 07/2016 verweist die Verwaltung darauf, dass „in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG unter Beachtung des DRS2 ein auf MSSeite 15
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Excel basierendes System zur Ableitung der Zahlungsströme im Konzern entwickelt
wurde, welches den Anforderungen des § 51 Abs. 3 GemHVO NRW gerecht wird“
und führt weiter aus, „dass die Konsolidierungssoftware DAD zwar die Erstellung
einer Kapitalflussrechnung ermöglicht, aber die von Fachbereich 20 gewählte Methode die verschiedenen Zahlungsströme deutlich detaillierter abgebildet und
nachvollzogen werden können.“
Die Kapitalflussrechnung ist gem. § 51 (3) GemHVO NRW dem Gesamtanhang beizufügen. In ihr werden Zahlungsströme nach laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. DAD bietet eine separate Funktion zur Ausgabe einer Kapitalflussrechnung („Cashflow-Rechnung“). Dazu muss
vom Fachbereich beim Einrichten von Konsolidierungsjahren und Perioden festgelegt werden, mit welchem „Cahsflowplan“ gearbeitet werden soll.
H 2 Der Chashflow aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit
wird teilweise nicht nach dem Bruttoprinzip aufgebaut, sondern saldiert
dargestellt.
Der Gesetzgeber verdeutlicht in der Handreichung, dass bei der Aufstellung der
Gesamtkapitalflussrechnung (GKFR) neben den einschlägigen Grundsätzen (Stetigkeit, Nachprüfbarkeit und Wesentlichkeit) auch die Grundsätze ordnungsmäßiger
Kapitalflussrechnung zu beachten sind. Einer dieser Grundsätze geht auf die Einhaltung des Bruttoprinzips ein und besagt, dass die aufzunehmenden Einzahlungen und Auszahlungen nicht miteinander zu saldieren sind.
Die Positionen 16 „Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten“ (+9,9 Mio. €) und 17 „Auszahlung aus der Tilgung von
Anleihen und (Finanz-) Krediten“ (0,0 Mio. €) der GKFR wiesen nach schriftlicher
Aussage der Verwaltung lediglich die Veränderungen zwischen den Stichtagen
31.12.2013 und 31.12.2014 aus. Dies entspricht nicht den tatsächlichen Kreditaufnahmen und –tilgungen im Konzern. In welcher Höhe Kredite im Konzern aufgenommen bzw. getilgt wurden, ist für den Adressaten nicht erkennbar und lt. Aussage der Verwaltung derzeit nicht leistbar.
Die Verwaltung hat während der laufenden Prüfung den Punkt anerkannt und die
Packages zum GA 2016 überarbeitet. Im Rahmen der GA-Prüfung 2016 wird den
Sachverhalt erneut betrachtet.
Seite 16
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
4.2 Gesamtanhang - Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Der Gesetzgeber sieht den Gesamtanhang als „Ergänzungsfunktion zur aufgestellten Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung. Die entsprechenden Posten
sind so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Wertansätze in der Gesamtbilanz und die Beträge zu den Positionen in der Gesamtergebnisrechnung beurteilen
können“ 1.
Im Gesamtanhang müssen aber weitere Informationen detailliert aufbereitet werden, damit der Informationsbedarf der Adressaten erfüllt wird. Diese Angaben
(Pflichtangaben, Wahlpflichtangaben oder sonstige Angaben) müssen wahr, klar,
übersichtlich und so vollständig sein, dass der Gesamtabschluss nach § 116 GO
NRW ein Bild über die tatsächliche wirtschaftliche Gesamtlage vermittelt.
Eine wichtige Angabepflicht im Gesamthang stellt der Gesamtverbindlichkeitenspiegel dar.
H 3 Die Prüfung empfiehlt die Position „Haftungsverhältnisse“ in Zukunft zu
überarbeiten und für den Adressaten übersichtlicher und aussagekräftiger darzustellen.
Gem. § 47 (1) GO NRW i. V. m. § 49 (3) GO NRW müssen Haftungsverhältnisse unterhalb des Gesamtverbindlichkeitenspiegels nach Arten und unter Angabe des jeweiligen Gesamtbetrages ausgewiesen werden. Durch die gewählte Darstellung
kann der Adressat nicht auf einen Blick erkennen, wie hoch Verbindlichkeiten und
Haftungsverhältnisse in Summe sind.
Die Haftungsverhältnisse im Konzern Stadt werden im Gesamtanhang in Kapitel V.
auf Seite 34 nur nachrichtlich im Fließtext dargestellt. Sie machen zzgl. der gegebenen Bürgschaften der Stadt (vgl. S. 34 Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld)
rund 49% der tabellarisch ausgewiesenen Summe aller Verbindlichkeiten aus.
4.3 Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses
Im Rahmen der Prüfungshandlungen wurden seitens der Prüfung stichprobenhaft
zunächst die Überleitungsrechnungen betrachtet. Die Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung wurden in eine Finanzdatenanalyse übertragen und anhand einer MS-Excel-Tabelle ausgewertet. Im Ergebnis wurden Bereiche identifiziert, die
wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr auswiesen und nicht bereits
im Rahmen der Prüfung des JA 2014 erläutert wurden, weil sie überwiegend auf die
Stadt entfielen. Die Prüfung hat diese Positionen näher betrachtet und im Folgenden beschrieben.
1
Vgl. NKF-Handreichung 6. A., S. 3328
Seite 17
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
4.3.1 Bilanzposition Aktiva 1.1 – Immaterielle Vermögensgegenstände
Der Bilanzansatz ist zum 31.12.2014 auf 13,41 Mio. Euro gesunken (Vorjahr: 16,57
Mio. Euro). Die Verringerung wird u.a. durch die Abschreibung des aktivischen Unterschiedsbetrags (Geschäfts- oder Firmenwert) aus der in 2013 durchgeführten
erstmaligen Vollkonsolidierung der lekker Energie im Konzern über die rechtliche
zugelassene Nutzungsdauer verursacht.
Weitere wesentliche Vermögensgegenstände, die größtenteils aus Konzessionen
und Software bestehen, sind dem SWK-Konzern hinzuzurechnen.
Die Prüfung konnte die Position inhaltlich nachvollziehen.
4.3.2 Bilanzposition Aktiva 1.3 – Finanzanlagen
Der Wertansatz bei den verbundenen Unternehmen hat sich zum Vorjahr (3,89 Mio.
Euro) auf 7,06 Mio. Euro nahezu verdoppelt. Ursache hierfür ist die 100% Beteiligung der SWK Energie GmbH an der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP
STRA III KG (Kaufpreis rund 3,2 Mio. Euro). Die Verwaltung hat sich bei der Eingliederung der Unternehmung in die Konzernstruktur am Praxisleitfaden (4. Auflage,
September 2009) vom Innenministerium NRW orientiert. Danach wurde die Bilanzsumme der erworbenen Unternehmung ins Verhältnis zur Konzernbilanzsumme gesetzt und als unwesentlich bewertet.
H 4 Im Rahmen der Wesentlichkeitsbetrachtung sollte aus Sicht der Rechnungsprüfung die jeweilige Bilanzposition verwendet werden.
Bei Verwendung der Bilanzsumme (2014: 3.321 Mio. Euro) als Betrachtungsgrundlage für die Wesentlichkeit können aus Sicht der Rechnungsprüfung nahezu alle
Veränderungen in den Bilanzpositionen als unwesentlich bewertet werden. Der
Praxisleitfaden wurde anhand der wesentlichen Projektergebnisse in den Modellkommunen entwickelt und letztmalig in 2009 aktualisiert. Er enthält u.a. „Handlungsempfehlungen für den Einstieg in eine praxisorientierte Umsetzung der Anforderungen aus der Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen“ 2. Die Autoren des Praxisleitfadens weisen ausdrücklich
darauf hin, dass „er weder eine Rechtsvorschrift noch ein verbindlicher Erlass des
Innenministeriums ist“ 3.
Mit dem Gesamtabschluss 2014 hat Krefeld bereits den 5. eigenen Gesamtabschluss aufgestellt. Daraus sollten seitens der Verwaltung Erfahrungen aufgebaut
werden, die für eine eigene Einschätzung der Wesentlichkeitsbetrachtung herangezogen werden können.
2
3
Vgl. Praxisleitfaden, 4. Auflage 2009 S. 19
Vgl. Praxisleitfaden, 4. Auflage 2009 S. 21
Seite 18
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Die Rechnungsprüfung empfiehlt, die Wesentlichkeitsbetrachtung zu überarbeiten
und mehr auf die maßgeblichen Veränderungen innerhalb der Bilanzpositionen zu
achten.
Die größte Veränderung innerhalb der Finanzanlagen ist bei den Anteilen an assoziierten Unternehmen zu verzeichnen. Der Wertansatz hat sich zum Vorjahr (50,42
Mio. Euro) um rund 18 Mio. Euro auf 32,39 Mio. reduziert. Maßgeblich dafür verantwortlich ist die Bewertungsanpassung bei der Krefelder Hafen GmbH & Co. KG.
In Rahmen der Erstkonsolidierung zum 01.01.2010 wurden die Anteile an der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG mit dem Buchwert i. H. v. 34,50 Mio. Euro aus der städtischen Eröffnungsbilanz berücksichtigt. Bereits im Rahmen der Eröffnungsbilanzprüfung (siehe Bericht 01/2009 Seite 84 bis 86) hatte die Rechnungsprüfung darauf hingewiesen, dass das gewählte Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren
inkl. wirtschaftliche Betrachtung von Planwerten über einen Zeitraum von 99 Jahren) Unsicherheiten enthält, die in künftigen Jahren zu Korrekturen führen könnten.
Die negativen Befürchtungen der Rechnungsprüfung wurden durch die nun vorgenommene Abschreibung übertroffen.
Aufgrund nicht eingetretener wirtschaftlicher Erwartungen musste der Ansatz innerhalb des städtischen Jahresabschlusses nach unten korrigiert werden. Insgesamt 29,3 Mio. Euro wurden im Haushaltsjahr 2014 außerordentlich abgeschrieben (s. auch Bericht 09/2016 zum Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld, S. 51.
f.). Das entspricht einem Wertverlust von rund 85%. Im Gesamtabschluss schlägt
dieser Wertverlust jedoch nicht vollständig zu Buche, weil im o.g. Ursprungswert
ein sogenannter Goodwill, also ein Firmenwert, enthalten war, der gem. § 309 HGB
a.F. seit 2010 über vier Jahre abzuschreiben war. Das hat die Verwaltung richtigerweise umgesetzt, so dass mit Beginn des Jahres 2014 lediglich ein Bewertungsansatz i. H. v. 25,86 Mio. geführt wurde. Insgesamt hat sich der Beteiligungsansatz
der Hafen GmbH & Co. KG im Gesamtabschluss um 20,66 Mio. Euro reduziert.
Bei den übrigen assoziierten Unternehmen haben sich größtenteils positive Wertveränderungen ergeben, weshalb die gesamte Bilanzposition lediglich um rund 18
Mio. Euro negativ verändert hat.
Im Bereich der übrigen Beteiligungen hat die außerplanmäßige Abschreibung des
Beteiligungsansatzes der DSM Krefeld Außenwerbung maßgeblich die Verringerung
der Bilanzposition verursacht.
Alle dargestellten außerplanmäßigen Abschreibungen wurden nach § 43 (3)
GemHVO NRW unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Die Rechnungsprüfung konnte die durchgeführten Schritte nachvollziehen.
Seite 19
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
4.3.3 Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Bilanzposition umfasst folgende Konten:
Nummer
122100
122200
Bezeichnung
Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen im Konzern haben zum 31.12.2014 einen Wert von 122,63 Mio.
Euro (Vorjahr: 152,46 Mio. Euro) und resultieren u.a. aus folgenden Teilbeträgen:
•
•
•
•
36,95
29,44
20,14
19,01
Mio. Euro
Mio. Euro
Mio. Euro
Mio. Euro
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Stadt Krefeld
SWK Energie GmbH
lekker Teilkonzern
Die Konzernforderungen sind um rund 30 Mio. Euro gesunken. Hauptursache hierfür sind die gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte
bei der SWK Energie GmbH.
Die Forderungen der Stadt wurden detailliert bei der Prüfung des kommunalen Einzelabschlusses kontrolliert.
Der Restbetrag verteilt sich auf die übrigen voll zu konsolidierenden Unternehmen.
Die Bilanzposition Sonstigen Vermögensgegenstände im Konzern weist zum
31.12.2014 einen Wert von 40,53 Mio. Euro (Vorjahr: 39,32 Mio. Euro) aus und verteilt sich im Wesentlichen wie folgt auf die Konzernunternehmen:
•
•
27,91
11,10
Mio. Euro
Mio. Euro
SWK Konzern
Stadt
Die Bilanzpositionen konnte aufgrund der jeweiligen Einzelabschlussprüfungsberichte der zuständigen Wirtschaftsprüfer durch die Rechnungsprüfung nachvollzogen werden.
4.3.4 Bilanzposition Passiva 1.2 – Gesamtjahresergebnis
Das Gesamtjahresergebnis im Konzern hat sich gegenüber dem Vorjahr von
-84,27 Mio. Euro auf -44,72 Mio. Euro verbessert.
Bei Betrachtung der Gesamtergebnisrechnung fällt zunächst auf, dass die ordentlichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um 160,77 Mio. Euro (+8,97%) auf 1,95 Mrd.
Euro gestiegen sind. Im Bereich der ordentlichen Aufwendungen liegt der durchschnittliche Anstieg bei lediglich 6,85% (+126,58 Mio. Euro auf 1,97 Mrd. Euro).
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Geprägt wird dieser Anstieg durch massive Veränderungen bei den Personalaufwendungen (+12,80 %), den Versorgungsaufwendungen (+11,81 %), den bilanziellen Abschreibungen (+13,31 %) und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(+15,18 %). Rund 53 % der Personalaufwendungen und 89 % der Versorgungsaufwendungen entfallen auf die Stadt Krefeld. Die Veränderungen sind im Bericht Nr.
09/2016 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erläutert.
Durch die erstmalige ganzjährige Einbeziehung der lekker Gruppe in die Vollkonsolidierung ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr 2013 eingeschränkt. Bei den Personalaufwendungen liegt der Anteil an der Erhöhung bei rund 30%, bei den Versorgungsaufwendungen naturgemäß nur bei rund 4% und bei den bilanziellen Abschreibungen bei 9%. Die Erhöhung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen
wird durch die lekker-Gruppe mit absolut 41,44 Mio. Euro beeinflusst.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
moderat um mehr 26,5 Mio. Euro (+2,75%) angestiegen.
4.3.5 Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen
Die Bilanzposition weist zum 31.12.2014 einen Betrag i.H.v. 195,09 Mio. Euro aus
und hat sich im Vergleich zu dem Vorjahr (197,12 Mio. Euro) nicht signifikant verändert. Der Gesamtwert wird dabei maßgeblich durch die Konzernmutter (12,11%),
der EGN (37,23%), der lekker-Gruppe (6,21%), der SWKAG (5,90%) und der SWK
Energie (21,39 %) bestimmt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Verlauf aller Rückstellungen (ohne Pensionsrückstellungen) im Konzern seit 01.01.2010. Anhand der Auswertung kann anschaulich dargestellt werden, welchen Einfluss u.a. Veränderungen im Bereich der
Rückstellungen auf das Konzernergebnis ausüben. Insbesondere die sonstigen
Rückstellungen unterliegen einer ständigen Veränderung, wenn beispielsweise im
Energie- oder Entsorgungsbereich Drohverlustrückstellungen gebildet werden müssen.
Rückstellungen im Konzern (ohne Pens.rück)
Rückstellung für Deponien und Altlasten
01.01.2010
31.12.2010
105.830.067 € 101.344.285 €
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
93.916.834 €
85.980.571 €
78.873.162 €
6.899.145 €
6.649.977 €
7.568.942 €
5.278.046 €
Instandhaltungsrückstellungen
12.438.600 €
sonstige Rückstellungen
87.688.075 € 124.345.795 € 125.162.215 € 128.891.664 € 197.118.774 € 195.093.940 €
Summe
7.854.665 €
31.12.2011
97.639.180 €
205.956.742 € 233.544.745 € 229.700.539 € 229.458.476 € 290.668.287 € 279.245.148 €
27.588.003 €
-3.844.206 €
-242.064 €
61.209.811 € -11.423.139 €
Veränd. d. Rückst. zum Vorjahr
0€
Konzernergebnis
0 € -60.244.916 € -44.780.499 € -26.898.649 € -84.273.808 € -44.717.344 €
Veränd. d. Konzernerg. zum Vorjahr
0 € -60.244.916 €
15.464.417 €
46%
25%
% Veränd. d. Rückst. zu Veränd. d. Konzernerg.
Tabelle 3: Vergleich der Entwicklung von Rückstellungen zum Ergebnis
Seite 21
17.881.850 € -57.375.159 €
1%
107%
39.556.464 €
29%
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
5 Gesamtsteuerung im Konzern „Stadt Krefeld“
Im Rahmen der vergangenen Prüfungen (2010 bis 2013) wurden schwerpunktmäßig der Aufbau, der Konsolidierungsprozess und die Einhaltung der rechtlichen
Vorgaben bei der Erstellung des Gesamtabschlusses geprüft. Mit Start in die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 hat die Rechnungsprüfung entschieden, den
Fokus der Prüfung in Anlehnung an die zurückliegende Prüfung der GemeindePrüfungsanstalt NRW (s. Vorlage Nr. 3079/16) um das Thema Gesamtsteuerung zu
erweitern und dies in den Folgejahren fortzuführen.
Der Gesetzgeber stellt u. a. mit seiner 6. Auflage der NKF-Handreichung heraus,
dass die Gesamtsteuerung im kommunalen Konzern zunehmend wichtiger wird.
Insbesondere bei der Erreichung des Hauhaltsausgleiches sieht der Gesetzgeber
den kommunalen Konzern von großer Bedeutung, weil dieses Ziel maßgeblich nur
unter Einbeziehung der städtischen Töchter erreicht werden kann. Notwendig
macht dies u.a. die komplexe Konzernstruktur, wie sie auch im Konzern „Stadt Krefeld“ gegeben ist. Die Beteiligungstiefe im städtischen Konzern erstreckt sich auf
fünf Beteiligungsebenen, in einigen wenigen Fällen sogar auf weitere Ebenen. Insbesondere der Teilkonzern SWK prägt nachhaltig das Gesamtergebnis im Konzern
„Stadt Krefeld“.
Die Stadt Krefeld mit ihren Betrieben und Unternehmen sowie ihren Beteiligungen
in unterschiedlichen Rechtsformen bildet zwar keinen Konzern im Sinne des Handelsrechts, jedoch faktisch ein dem gleich kommenden Verbund. Dieser Verbund
dient der Erledigung der zugewiesenen Aufgaben, wobei die Gründe für die Schaffung der Beteiligungen vielfältig sind: Erledigung unterschiedlichster öffentlicher
Aufgaben, notwendige unternehmerische Unabhängigkeit, Risikodiversifikation, interkommunale Kooperation oder gemischtwirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung
mit Privaten im Sinne der Daseinsvorsorge. Insofern bildet Krefeld im Rahmen des
Konzerns „Stadt Krefeld“ mit seinen Betrieben, Unternehmen und Beteiligungen –
unbeschadet deren rechtlicher Selbstständigkeit – eine wirtschaftliche Einheit.
Einführend in das Thema wird sich die Prüfung in diesem Abschnitt mit der Thematik „Mindestanforderungen an die Konzernsteuerung für die Stadt Krefeld“ auseinandersetzen. Dafür werden in folgenden Kapiteln die wesentlichen gesetzlichen
Regelungen für wirtschaftliche Aktivitäten der Stadt skizziert, die Notwendigkeit
einer kommunalen Beteiligungssteuerung dargestellt, Inhalt und Ziele einer Beteiligungsrichtlinie gezeigt, ein konzernweites internes Kontrollsystem vorgestellt, die
Notwendigkeit eines Risikomanagements verdeutlicht und abschließend auf die
mögliche Ausgestaltung von konzernweiten Compliance Regelungen eingegangen.
Es wird weiterhin versucht, den Status Quo in der Stadtverwaltung aufzuzeigen. Für
die Folgeprüfungen (ab Gesamtabschluss 2015) ist seitens FB 14 beabsichtigt die
vorhandenen örtlichen Gegebenheiten tiefergehend darzustellen. In den kommenden Prüfungen wird daher die Beteiligungssteuerung im FB 20 intensiver betrachtet.
Seite 22
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
5.1 Gesetzliche Regelungen
Neben den maßgeblichen § 75 Absatz 1 und 2, §§ 76, 79, 95, 96, 107 bis 109,
113, 116, 117 GO NRW i. V. m. §§ 5, 14, 18, 27, 33, 49 bis 52 GemHVO als gemeindehaushaltsrechtliche Grundlagen gelten die einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Normen wie §§ 90 und 91 Absatz 2 AktG, § 52 GmbHG, §§ 10 und 14
EigVO, § 18 GKG und §§ 9 und 16 KUV und bestimmter Nebengesetze und Erlasse
für die wirtschaftliche Betätigung der Kommune. Dabei steht für die Stadt insbesondere § 108 GO NRW im Fokus. Dieser besagt in Absatz 1, dass „die Gemeinde
Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtform des privaten Rechts nur gründen oder sich daran beteiligen darf, wenn (Nr. 6) die Gemeinde einen angemessen
Einfluss, insbesondere in einem Überwachungsorgan, erhält und dieser durch Gesellschaftervertrag, Satzung oder in anderer Weise gesichert ist“. Konkretisiert wird
dieser Sachverhalt durch Absatz 5 des gleichen Paragraphen, der insbesondere auf
die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung eingeht. Die Gemeinde
muss danach durch die Ausgestaltung des Gesellschaftervertrages sicherstellen,
dass „der Rat den von der Gemeinde bestellten oder auf Vorschlag der Gemeinde
gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates Weisungen erteilen kann, soweit die Bestellung eines Aufsichtsrates gesetzlich nicht vorgeschrieben ist“. Kommt die Gemeinde dieser Vorgabe nicht nach, greifen umgehend zunächst § 52 GmbHG und in
der Folge §§ 90 und 91 AktG.
5.2 Beteiligungssteuerung
In der aktuellen Organisation der Stadtverwaltung laufen sämtliche Informationen
zur Beteiligungssteuerung in der Abteilung „Beteiligungscontrolling“ in der Zentralen Finanzsteuerung zusammen. Mit dem Begriff kommunaler Beteiligungssteuerung wird in der Literatur die übergreifende, strategische Steuerung aller Unternehmen, die im Besitz der Stadt sind bzw. an denen die Stadt beteiligt ist, beschrieben. Bei der kommunalen Beteiligungssteuerung liegt der Fokus darauf, die
wirtschaftlichen Ziele und den öffentlichen Zweck der kommunalen wirtschaftlichen Aktivitäten zueinander in Beziehung zu setzen, Öffentlichkeit und Transparenz zu gewährleisten und die politische Steuerung durch den Rat als gewähltes
Organ wirksam werden zu lassen.
Bausteine der Beteiligungssteuerung sind drei Säulen:
•
•
•
die klassische Beteiligungsverwaltung,
die Mandatsbetreuung und
das Beteiligungscontrolling.
Seite 23
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
5.3 Beteiligungsrichtlinie
Eine Beteiligungsrichtlinie, mit der Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch zwischen den Beteiligungen und der Stadt Krefeld geschaffen werden, um
die vielfältigen öffentlichen Aufgaben übergreifend sowohl strategisch auszurichten als auch operativ zu bündeln, existiert allerdings nicht.
Laut Aussage des FB 20 wird aber derzeit an einem „Public Coporate Governance“
Kodex gearbeitet. Ein solcher Kodex kann aus prüferischer Sicht ein gutes Instrument sein, um die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen Politik, Stadtverwaltung und Beteiligungen zu regeln. Oberste Ziele sind einerseits
die Sicherstellung, dass der Gesellschafter Stadt Krefeld seine Gesellschafterziele
erreicht, und andererseits die Schaffung von allgemeingültigen Regeln für die Beteiligungen inklusive den Rahmen für deren selbständiges Handeln festzulegen.
Die Ausgestaltung eines Public Coporate Governance Kodex zielt auf Zuständigkeiten und Zusammenwirken aller beteiligten Akteure (Ratsmitglieder, Verwaltung und
Geschäftsführer) ab.
5.4 Internes Kontrollsystem
Die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems ist für die Gesamtsteuerung des
Konzern Stadt Krefeld von signifikanter Bedeutung und ein wesentlicher Bestandteil eines Public Coporate Governance Kodex. In der momentanen Struktur der
Stadtverwaltung obliegt dieses Instrument dem Beteiligungscontrolling im Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung. Grundlage für ein funktionierendes IKS ist eine
aussagekräftige Beschreibung des Prozesses in der ausführenden Organisationseinheit. Die Ausgestaltung kann sich u. a. an folgenden Fragestellungen orientieren:
•
•
•
•
•
•
•
•
Welche organisatorischen Regelungen existieren?
Welche Maßnahmen werden im laufenden Geschäftsjahr ergriffen?
Welche Personen sind für die Durchführung bestimmter Maßnahmen verantwortlich?
Wie werden die Maßnahmen dokumentiert?
Welche Qualität müssen die Informationen (Wirtschaftsplan, Gewinn- und
Verlustrechnung, Investitionspläne, etc.) aufweisen?
In welchen Zyklen werden unterjährig Informationen (Ist- und Hochrechnungen der Planungen zum Jahresende, Erläuterungen der Abweichungen in den
einzelnen Planungspositionen, Benennung von Maßnahmen, die zur Gegensteuerung eingeleitet werden) von den Beteiligungen abgerufen?
Wie werden die Informationen ausgewertet und im Reporting verarbeitet?
Welchen internen und externen Adressaten wird berichtet?
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
5.5 Risikomanagement
Das im vorangehenden Kapitel beschriebenen IKS wirkt in engem Zusammenspiel
mit dem Risikomanagement. Als Risiko wird im Allgemeinen jede wahrscheinliche
negative Entwicklung angesehen, die zukünftig zu einer wesentlichen Verschlechterung der vorliegenden Planung führt. Im Zuge einer Gesamtsteuerung ist es unabdingbar, zeitnah Informationen über die Art von Risiken, die Risikobewertung
(Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) zu erhalten. Im Vordergrund können dabei u.a. die Ziele Vermögenssicherung und Erreichung des kommunalen
Haushaltsausgleiches stehen
Auf Grundlage der im Vorkapitel beschriebenen Informationsbeschaffung, lässt
sich aktuell feststellen, dass ein systematisches und unterjähriges Beteiligungscontrolling existiert, dessen wesentlichen Elemente wie folgt durch den FB 20 genannte wurden:
•
•
•
die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Stellungnahmen zu den Aufsichtsratssitzungen der Gesellschaften in Form von Quartalsberichten für
den Oberbürgermeister und den Stadtkämmerer;
der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird regelmäßig im Rahmen der Vorlagen über Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse informiert;
im Rahmen von Prognoserechnungen fließen die aktuellen Informationen in
die monatlichen ProFIS-Berichte ein.
Über die Existenz oder Ausgestaltung eines Risikofrüherkennungssystems liegen
der Prüfung bislang keine näheren Informationen vor. Ein solches System erscheint
sinnvoll um frühzeitig bspw. auf Rückstellungsschwankungen im Verhältnis zur Ergebnisentwicklung, auf Wertschwankungen des Aktiva-Vermögen (Finanzanlagen,
siehe Wertentwicklung Hafen in 2014), auf Haftungsrisiken bzw. Projektrisiken
(Vielzahl an parallelen Projekten im Konzern, Kostenüberschreitung wodurch möglicherweise Haftungsrisiken für die Stadt entstehen) reagieren zu können. Wesentliche Aussagen zu den Risiken für die einzelnen Tochterunternehmen finden sich
im Gesamtlagebericht des GA 2014 unter Ziffer 5.2 (S. 63 ff.).
5.6 Compliance-Regelungen
Unter dem Begriff Compliance wird die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Standards und die Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der
Regel von der Stadt selbst gesetzte ethische Standards und Anforderungen verstanden. Die Notwendigkeit von Compliance Regelungen ergibt sich aus dem
Grundsatz, dass Gesetze einzuhalten sind. Aufgrund der §§ 9, 30 und 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sind die städtischen Beteiligungen dafür
verantwortlich, dass aus den Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße begonnen werden. Bei Nicht-Einhaltung drohen dem Unternehmen möglicherweise zivilSeite 25
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
rechtliche Klagen der Geschäftspartner oder Ordnungswidrigkeitsverfahren, die mit
Unternehmensstrafen, Bußgeldern oder Gewinnabschöpfung sanktioniert werden
können, die in der Folge auch unmittelbare Auswirkungen auf die Erreichung von
Haushaltszielen haben können.
Die konzernweite Compliancekultur kann sich beispielsweise an den maßgeblichen Werten der Stadt Krefeld orientieren, aber auch den Besonderheiten der Konzerntöchter Rechnung tragen. Den Töchtern wird dadurch ein hohes Maß an Flexibilität bei der Umsetzung ihres eigenen Compliancemanagementsystems zugestanden. Allgemeingültige Regeln können u.a. die Vermeidung von Korruption, die Einhaltung von Vorgaben bezüglich Datenschutz und Gleichbehandlung oder die Beachtung von Vorschriften zum Arbeitsschutz sein. Mit der Einführung eines Compliancemanagementsystems auf Konzernebene können entscheidende Ziele der Gesamtsteuerung erreicht werden, zu nennen sind hier z.B. Risikominimierung, Effizienz- und Effektivitätssteigerung. Dafür müssen zunächst wesentliche Complianceprozesse etabliert werden. Beispielsweise dient der Prozess der Risikoanalyse
der Identifikation von Bedrohungen und Gefahren im Rahmen der wertschöpfenden
Aktivitäten im Konzern (Drohverlustrückstellungen, Bewertungsrisiken frühzeitig
erkennen).
Neben der konzernweiten Compliancekultur sind aus organisatorischer Sicht auch
die Complianceorganistaion, -kommunikation und –überwachung von immenser
Bedeutung.
6 Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung
Der Gesamtabschluss ist durch einen Gesamtlagebericht zu ergänzen (§ 116 Abs. 1
GO NRW). Gemäß § 51 GemHVO NRW ist durch den Gesamtlagebericht das durch
den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit
den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren
tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, den Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde zu enthalten. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde einzugehen.
Im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht sind nach Auffassung der Rechnungsprüfung wesentliche Aussagen zur wirtschaftlichen Lage, zur Haushaltswirtschaft, zu Vorgängen von besonderer Bedeutung sowie zu den Chancen und Risiken der Stadt Krefeld getroffen worden.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Der Gesamtlagebericht entspricht ähnlich wie 2012 und 2013 nicht im vollen Umfang den gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 51 Absatz 1 sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO analog zum Einzelabschluss der
Stadt in die Analyse einbezogen werden. Insbesondere unter Berücksichtigung wesentlicher Konzernbereiche aus Energie, Verkehr (ÖPNV), Ver- und –entsorgung
(Abfallentsorgung, Wasser) und Bauen und Wohnen sollte eine Analyse mittelfristig
in den Gesamtabschluss eingebaut werden. Da der Gesamtabschluss 2014 vor Ende der Prüfung der Gesamtabschlüsse 2012 und 2013 fertig gestellt war, konnte
der Fachbereich 20 nicht korrigierend eingreifen.
Der Gesamtlagebericht ist dennoch plausibel und nachvollziehbar und steht mit
den bei der Prüfung des Gesamtabschlusses gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Die Beurteilung der Gesamtlage vermittelt insgesamt - zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesamtlageberichtes - ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt
Krefeld einschließlich der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche. Die
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die
Gesamtlagebeurteilung durch den Oberbürgermeister ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Eine Angabe am Schluss des Gesamtlageberichtes gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW
(Verwaltungsvorstand und Ratsmitglieder, Angaben zu Name, Beruf, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten etc.) wurde im Gesamtabschluss erstmalig umgesetzt. Eine
Prüfung dieser Angaben ist nicht erfolgt.
Grundlage für die Beurteilung im Lagebericht zum Gesamtabschluss 2014 sind die
Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld („Kernverwaltung") und ihrer voll zu konsolidierenden verselbstständigten Aufgabenbereiche.
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7
Bestätigungsvermerk
Der Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2014, bestehend aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang, wurde gemäß
§ 116 (6) i. V. m. § 103 (5) und (6) GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes geprüft.
In die Prüfung einbezogen wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen
der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht
zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
des Konzerns „Stadt Krefeld“ wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden konnten. Die Beurteilung der Prüfungssachverhalte erfolgte im Wesentlichen auf der Basis von Stichproben und durch Plausibilitätsprüfungen.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde einschließlich der gemeindlichen Unternehmen berücksichtigt
worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der Überleitungsrechnungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche und der Stadt,
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses einschließlich des Gesamtlageberichtes.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.
Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen. Er stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes
absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Seite 28
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
8 Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Stellungnahme der Verwaltung
Anlage 2 – Gesamtabschluss 2014 der Verwaltung
Seite 30
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
9 Abkürzungsverzeichnis
AG
bzw.
d.h.
DAD
EigVO
ER
etc.
FB 20
GA
GemHVO
ggf.
gGmbH
GmbH
GO NRW
GoB
GoF
GoK
GPA
GuV
HB
HGB
i.H.v.
i.V.m.
IDR
IDW
IKS
JA
KB
Mio.
Mrd.
NKF
NKFEG
NKFWG
OWiG
S.
TEuro
u.a.
u.ä.
vAB
VERPA
vgl.
z.B.
Aktiengesellschaft
beziehungsweise
das heißt
Doppik al Dente
Eigenbetriebsverordnung NRW
Ergebnisrechnung
et cetera
Zentrale Finanzsteuerung
Gesamtabschluss
Gemeindehaushaltsverordnung
gegebenenfalls
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gemeindeordnung NRW
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Geschäfts- oder Firmenwert
Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung
Gemeinde Prüfungsanstalt NRW
Gewinn und Verlustrechnung
Handelsbilanz
Handelsgesetzbuch
in Höhe von
in Verbindung mit
Institut der Rechnungsprüfer
Institut der Wirtschaftsprüfer
Internes Kontrollsystem
Jahresabschluss
Kommunalbilanz
Millionen
Milliarden
Neues Kommunales Finanzmangement
NKF-Einführungsgesetz
NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Seite
Tausend Euro
unter anderem
und ähnliches
verselbständigte Aufgabenbereiche
Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen
vergleiche
zum Beispiel
Seite 31
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Seite 32
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Anlage 1
Zusammenstellung der Hinweise und Stellungnahme des
Oberbürgermeisters
Der Prüfungsbericht Nr. 07/2016 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Beanstandungen und Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt.
Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen nachstehend nach.
Nummer Seite
H1
9
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Die gesetzlichen Fristen zur
Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat wurden nicht eingehalten.
Die erstmalige Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 und die Einführung der Konsolidierungssoftware
Doppik al Dente (DAD) im Jahr 2014 führten zu umfangreichen organisatorischen
und inhaltlichen Abstimmungen. Infolgedessen verzögerten sich die Vorlagen der
bisherigen Gesamtabschlüsse.
Mit Aufstellung des Gesamtabschlusses
2015, der im Rat am 08.12.2016 vorgelegt
und von dort zwecks Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen
wurde, konnten diese Verzögerungen nun
nahezu vollständig abgebaut werden.
B1
12
Der geprüfte Jahresabschluss 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Senioreneinrichtung lag
zum Erstellungszeitpunkt
nicht vor
Die Packagemeldung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld“ erfolgte auf Basis des Jahresabschlusses 2014. Der Prüfbericht dieses Jahresabschlusses ist auf
den 25.04.2016 datiert. Die im Gesamtabschluss 2014 einbezogenen Daten stimmen mit diesem Prüfbericht überein.
Seite 33
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Nummer Seite
H2
16
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Der Chashflow aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit wird
teilweise nicht nach dem
Bruttoprinzip aufgebaut,
sondern saldiert dargestellt.
Die Kapitalflussrechnung ist gem. § 51
Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des
DRS2 dem Gesamtanhang beizufügen.
Gemäß dieser Vorgabe wurde der Cashflow aus Investitionstätigkeit richtigerweise nach dem Bruttoprinzip aufgestellt.
Lediglich im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erfolgte ein saldierter Ausweis, da die Meldedaten der voll zu konsolidierenden Unternehmen bisher keine
differenzierte Abfrage enthielt.
Text
(ohne
H/B)
16
Cashflow aus DAD
Im Zuge der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2014 wurde dieser Mangel bereits erkannt und daher im April 2016 eine
Überarbeitung der Datenabfrage vorgenommen. Die notwendigen Meldedaten
wurden mit dem Package zum Gesamtabschluss 2015 erstmalig abgefragt und sind
im Gesamtabschluss 2015 eingeflossen,
welcher dem Rat der Stadt Krefeld am
08.12.2016 vorgelegt wurde. Hierdurch
werden nun die Zahlungsströme aus Finanzierungstätigkeit getrennt nach Einund Auszahlungen ausgewiesen und entsprechen damit dem Bruttoprinzip.
Durch die von Fachbereich 20 gewählte
Methode wird eine detaillierte Zuordnung
der Zahlungsströme innerhalb der Kapitalflussrechnung erreicht. Eine automatisierte Erstellung in dieser Detailstufe ist durch
die Software nicht möglich, auch nicht
durch Anlegen eines „Cashflowplans“.
Bei Nutzung der Cashflow-Funktion aus
DAD würde im Übrigen auch der Nettoausweis (siehe H2) weiter bestehen.
Die automatisierte Ermittlungssystematik
führt nicht zu einer plausiblen Darstellung
der Ein- und Auszahlungen. Hierfür wären
auch in DAD manuelle Anpassungen erforderlich.
Seite 34
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Nummer Seite
H3
17
H4
18
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Die Prüfung empfiehlt die
Position „Haftungsverhältnisse“ in Zukunft zu überarbeiten und für den Adressaten übersichtlicher / aussagekräftiger darzustellen.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsbetrachtung sollte aus
Sicht der Rechnungsprüfung
die jeweilige Bilanzposition
verwendet werden.
Der Ausweis der Haftungsverhältnisse wird
im Gesamtabschluss 2016 überprüft.
Im Rahmen der erstmaligen Aufstellung
des Konsolidierungskreises wurde, unter
Zuhilfenahme des Praxisleitfadens und
der Handreichung des Innenministeriumszum NKF, die Zuordnung der Beteiligungen
festgelegt.
Für die Festlegung der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen wurden und werden verschiedene Kennziffern
gebildet. Neben der Bilanzsumme werden
die Summen des Anlagevermögens, des
Eigenkapitals und des Fremdkapitals berücksichtigt. Weiterhin werden ordentliche
Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen. Diese werden im Verhältnis zur jeweiligen Summe über alle verbundenen Unternehmen betrachtet.
Außerdem wurde auf Basis dieser Kennziffern eine Unwesentlichkeitsgrenze von 5%
festgelegt. Es werden gegebenenfalls weitere Kriterien einbezogen (z.B. politischer
oder strategischer Natur), die zu einer Zuordnung zu den wesentlichen Betrieben
führen kann.
Die Bilanzsumme der verbundenen Unternehmen ist nicht das ausschließliche Kriterium für die Zuordnung zur Einbeziehung
in den Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses.
Änderungen im Konsolidierungskreis werden anhand dieser Vorgehensweise jährlich fortgeschrieben und dokumentiert.
Aufgrund der herangezogenen, umfangreichen Kennziffern sieht die Verwaltung keinen Änderungsbedarf.
Seite 35
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Anlage 2:
Gesamtabschluss 2014
der Verwaltung
Seite 37
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Seite 38
Gesamtabschluss
2014
Herausgeber:
Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Krefeld, Februar 2016
Gesamtabschluss 2014
INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................... 2
Gesamtbilanz zum 31.12.2014 ................................................................................ 6
Gesamtergebnisrechnung 2014............................................................................... 8
Gesamtanhang ...................................................................................................... 10
Gesamtlagebericht ................................................................................................ 41
Gesamtabschluss 2014
Abkürzungsverzeichnis
Kurzbezeichnung
vollständige Bezeichnung
1. NKF-WG
Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein Westfalen
(1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz)
Absatz
Aktiengesellschaft
Bundesgesetzblatt
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)
bezüglich
beziehungsweise
Dürener Deponiegesellschaft mbH
Deutsche Rechnungslegungsstandards
DYNERGIO SERVICE GmbH
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co.
KG
Eco-Care Recycling Solutions GmbH
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
et cetera
fortfolgende
GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG
GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH
Gemeindehaushaltsverordnung NRW
gemäß
gegebenenfalls
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co.
KG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gemeindeordnung NRW
Geschäfts- oder Firmenwert
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Handelsgesetzbuch
Haushaltssicherungskonzept
in der Regel
in Höhe von
in Verbindung mit
Abs.
AG
BGBl.
BilMoG
bzgl.
bzw.
DDG
DRS
DYNERGIO SERVICE
EAG
Eco-Care
EGK
EGN
etc.
ff.
GEKKO
GEM
GemHVO NRW
gem.
ggf.
GGK
GmbH
GO NRW
GoF
GSAK
Hafen Krefeld
HGB
HSK
i.d.R.
i.H.v.
i.V.m.
2
Gesamtabschluss 2014
Kurzbezeichnung
vollständige Bezeichnung
KG
Krefelder Bau
KRZN GmbH
lekker Energie
lekker Strom
lekker Strom Bet.
Mio.
Mrd.
MVA
NKF
NOEX
Nr.
NRW
ÖPNV
ÖPP
p.a.
qm
RGBL.
RZVK
Kommanditgesellschaft
Krefelder Baugesellschaft mbH
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
lekker Energie GmbH
lekker Strom GmbH & Co. KG
lekker Strom Beteiligungs GmbH
Million
Milliarde
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Neues Kommunales Finanzmanagement
NOEX AG
Nummer
Nordrhein-Westfalen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentlich-private Partnerschaft
per anno
Quadratmeter
Reichsgesetzblatt
Rheinische Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und
Gemeindeverbände, Köln
Satz
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Stadtentwässerung der Stadt Krefeld
Seidenweberhaus GmbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG plus ihre im Gesamtabschluss
vollkonsolidierten Töchter
SWK Stadtwerke Krefeld AG
SWK AQUA GmbH
SWK ENERGIE GmbH
SWK MOBIL GmbH
SWK NETZE GmbH
SWK SETEC GmbH
Tausend Euro
unter anderem
Vorjahr
Versorgungskasse der SWK Stadtwerke Krefeld AG, der SWK
MOBIL GmbH und der SWK ENERGIE GmbH für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder-Verkehrs AG e. V.
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
zum Beispiel
Zoo Krefeld gGmbH
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
S.
Senioreneinrichtungen
Stadtentwässerung
Seidenweberhaus
SWK-Konzern
SWK AG
SWK AQUA
SWK ENERGIE
SWK MOBIL
SWK NETZE
SWK SETEC
TEuro
u.a.
Vj.
VKK
WFG
Wohnstätte
z.B.
Zoo
ZV KRZN
3
Gesamtabschluss 2014
4
Gesamtabschluss 2014
Gesamtabschluss 2014
Stadt Krefeld
Gesamtbilanz
5
Gesamtbilanz zum 31.12.2014
Aktiva
31.12.2014
Euro
31.12.2013
Euro
Passiva
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.977.836.045,79
13.412.989,68
3.001.201.055,95
16.566.981,23
1.
1.1
(davon verrechnete Vorjahresergebnisse)
(-216.197.871,78)
(-131.924.063,98)
1.2
1.2.1
2.840.996.072,34
2.845.556.344,57
1.2
1.3
Gesamtjahresergebnis
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
-44.717.344,02
41.647.995,13
-84.273.807,80
40.707.988,73
108.228.500,07
16.396.417,56
15.210.980,50
69.260.706,42
109.652.095,88
16.341.841,04
15.183.509,50
70.283.571,85
51.631.426,85
311.360.356,29
228.316.822,69
444.083.181,72
40.934.982,89
317.603.067,19
225.284.457,81
463.130.280,06
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
566.682.086,18
429.808.516,55
111.879.776,88
11.127.066,78
13.866.725,97
566.459.196,45
424.928.012,89
114.200.508,63
13.754.066,78
13.576.608,15
191.805.887,86
36.033.898,25
4.948.645,70
303.089.587,12
405.536.222,24
136.597.603,65
5.065.736,22
74.484.575,09
327.122.898,79
38.868.219,48
72.954.405,84
191.741.571,36
36.695.085,21
6.018.754,04
294.578.949,36
416.448.134,00
128.407.081,63
3.472.550,85
74.267.476,23
308.424.238,36
39.778.318,91
87.310.378,40
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellung für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
808.726.994,17
529.481.846,51
78.873.161,75
5.278.046,32
195.093.939,59
795.342.849,29
504.674.562,57
85.980.570,77
7.568.941,93
197.118.774,02
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
1.372.983.970,52
0,00
741.617.386,05
426.714.028,11
1.387.115.051,86
0,00
737.662.245,79
420.712.973,00
4.5
4.6
4.7
Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
1.233.023,87
80.163.780,85
80.166.755,56
43.088.996,08
1.276.364,45
94.161.674,52
94.204.937,44
39.096.856,66
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.6
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen
Übrige Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
123.426.983,77
7.063.351,40
32.394.718,27
19.000.897,41
0,00
15.257.881,09
49.710.135,60
139.077.730,15
3.890.851,40
50.422.887,90
20.456.045,27
0,00
15.257.882,09
49.050.063,49
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
65.774.615,05
61.192.895,97
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
Grundstücke des Umlaufvermögens
331.772.265,37
56.760.906,14
27.459.376,37
15.835.478,41
13.466.051,36
363.770.610,22
60.447.424,96
28.483.097,13
16.863.713,71
15.100.614,12
2.2
2.2.1
2.2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
163.164.932,61
122.634.713,89
40.530.218,72
191.780.110,28
152.464.127,79
39.315.982,49
2.3
2.4
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
2.064.581,52
109.781.845,10
2.357.454,09
109.185.620,89
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
11.474.587,74
15.868.057,70
3.321.082.898,90
3.380.839.723,87
3.321.082.898,90
3.380.839.723,87
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
1.2.3.5
1.2.3.6
6
506.915.232,98
509.984.581,87
31.12.2013
Euro
1
1.1
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
31.12.2014
Euro
570.729.730,30
614.295.549,37
Gesamtabschluss 2014
Gesamtabschluss 2014
Stadt Krefeld
Gesamtergebnisrechnung
7
Gesamtabschluss 2014
Gesamtergebnisrechnung 2014
Ergebnis des Jahres Ergebnis des Jahres
Ertrags- und Aufwandsarten
2014
2013
EUR
EUR
1 + Steuern und ähnliche Abgaben
265.440.302,48
268.684.993,77
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
187.186.002,07
170.074.429,21
3 + Sonstige Transfererträge
8.097.577,35
8.477.328,22
125.128.751,26
125.573.965,34
1.211.935.836,39
1.080.758.550,26
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
63.658.284,34
55.440.048,52
7 + Sonstige ordentliche Erträge
78.150.365,96
66.785.827,99
8 + Aktivierte Eigenleistungen
17.075.216,21
17.646.206,57
9 +/- Bestandsveränderungen
-3.079.271,13
-622.297,05
1.953.593.064,93
1.792.819.052,83
343.148.976,39
304.212.719,22
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
10 = Ordentliche Gesamterträge
11
-
Personalaufwendungen
12
-
Versorgungsaufwendungen
35.115.067,79
31.406.122,36
13
-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
989.503.543,99
963.019.909,62
14
-
Bilanzielle Abschreibungen
137.256.153,75
121.135.820,86
15
-
Transferaufwendungen
235.355.188,96
224.910.186,38
16
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
234.422.990,09
203.535.700,16
1.974.801.920,97
1.848.220.458,60
-21.208.856,04
-55.401.405,77
19 + Finanzerträge
7.331.762,57
4.042.813,02
20 + Erträge aus der Equity Konsolidierung
7.110.716,04
5.504.781,49
35.330.524,04
37.390.799,97
-20.888.045,43
-27.843.205,46
-42.096.901,47
-83.244.611,23
0,00
0,00
17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen
18 = Ordentliches Gesamtergebnis
(=Zeilen 10 und 17)
21
-
Finanzaufwendungen
22 = Gesamtfinanzergebnis
(=Zeilen 19 bis 21)
23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
(=Zeilen 18 und 22)
24 + Außerordentliche Erträge
25
-
Außerordentliche Aufwendungen
26 = Außerordentliches Gesamtergebnis
745.874,62
0,00
-745.874,62
0,00
-42.842.776,09
-83.244.611,23
1.874.567,93
1.029.196,57
-44.717.344,02
-84.273.807,80
(=Zeilen 24 und 25)
27 = Gesamtjahresergebnis
(=Zeilen 23 und 26)
28
-
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
29 = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
30 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
31 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
32 + Verrechnete Aufwendungen bei
-610.615,31
-373.391,69
0,00
0,00
27.466,36
660.226,29
Vermögensgegenständen
33 + Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
21.084.090,38
0,00
34 = Verrechnungssaldo
20.500.941,43
286.834,60
(=Zeilen 30 und 33)
8
Gesamtabschluss 2014
Gesamtabschluss 2014
Stadt Krefeld
Gesamtanhang
9
Gesamtabschluss 2014
Gesamtanhang
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag _ 11
Konsolidierungskreis______________________________________________ 12
Konsolidierungsgrundsätze ________________________________________ 16
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ____________________________ 17
II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz ____________________________________ 19
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA _________________ 19
1. Anlagevermögen ______________________________________________ 19
2. Umlaufvermögen _____________________________________________ 22
3. Aktive Rechnungsabgrenzung ___________________________________ 23
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA ________________ 24
1. Eigenkapital _________________________________________________ 24
2. Sonderposten ________________________________________________ 24
3. Rückstellungen _______________________________________________ 25
4. Verbindlichkeiten _____________________________________________ 28
5. Passive Rechnungsabgrenzung__________________________________ 29
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung _________________________ 29
Ordentliche Gesamterträge _________________________________________ 30
Ordentliche Gesamtaufwendungen __________________________________ 31
Gesamtfinanzergebnis_____________________________________________ 32
Außerordentliches Gesamtergebnis __________________________________ 32
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis _____________________ 33
IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung _______________________ 33
V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen _____________ 34
VI. Anlagen zum Anhang _____________________________________________ 38
Gesamtkapitalflussrechnung _______________________________________ 38
Gesamtverbindlichkeitenspiegel ____________________________________ 39
10
Gesamtabschluss 2014
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Der vorliegende Gesamtabschluss wird gem. §§ 116 ff. GO NRW i.V.m. §§ 49 ff.
GemHVO NRW aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des HGB zu berücksichtigen
waren, fanden diese gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW (neue Fassung, nach Beschluss
des 1. NKF-WG) in der Fassung des HGB vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), entsprechende Anwendung.
Die Vereinfachungsempfehlungen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss vom Innenministerium des Landes NRW mit Stand September 2009 wurden in Anspruch genommen.
Gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist die Kapitalflussrechnung nach § 51 Abs.
3 GemHVO NRW beizufügen. Gem. § 117 Abs. 1 S. 2 GO NRW ist dem Gesamtabschluss
außerdem ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2014 wurde
dem Rat der Stadt Krefeld bereits am 29.09.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt (siehe
Vorlage Nr. 1699/15). Im Gesamtabschluss wird daher auf eine nochmalige Abbildung
verzichtet.
Basis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld sowie die grundsätzlich geprüften Jahresabschlüsse/Packages der verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen auf Basis der Vorschriften des HGB. Lediglich für die Senioreneinrichtungen liegt ein ungeprüftes Package vor,
da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs die Prüfung des Jahresabschlusses der Senioreneinrichtungen noch ausstehend war. Bestanden Abweichungen zwischen den Regelungen des NKF und den handelsgesetzlichen Vorgaben,
waren im Zuge der Meldungen durch die Unternehmen entsprechende Anpassungen
vorzunehmen.
Das Geschäftsjahr für den Konzern Stadt Krefeld und die konsolidierten Betriebe entspricht dem Kalenderjahr.
Die Betragsangaben erfolgen in TEuro bzw. Mio. Euro. Mit Ausnahme des Bereichs Konsolidierungskreis werden bei Prozentangaben keine Nachkommastellen angegeben.
Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen und infolgedessen zu geringfügigen rechnerischen Abweichungen kommen.
11
Gesamtabschluss 2014
Konsolidierungskreis
a) Verbundene Unternehmen
Gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW werden verselbstständigte Aufgabenbereiche in
öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie Unternehmen und Einrichtungen des
privaten Rechts, auf die die Gemeinde einen beherrschenden Einfluss ausüben kann,
den verbundenen Unternehmen zugeordnet. Als verbundene Unternehmen von wesentlicher (quantitativer) und besonderer (nicht-quantitativer) Bedeutung fließen neben der
Stadt Krefeld die folgenden Unternehmen in den Vollkonsolidierungskreis ein:
Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Krefeld
100,00%
• SWK AQUA GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK ENERGIE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK FAHRSERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK KOMPAKT GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK MOBIL GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK NETZE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK SETEC GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK-EGN Verwaltungs GmbH
Krefeld
100,00%
• EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Krefeld
100,00%
• EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
• DYNERGIO SERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
• lekker Energie GmbH
Berlin
100,00%
• lekker Strom Beteiligungs GmbH
Berlin
100,00%
• EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Viersen
100,00%
• Eco-Care Recycling Solutions GmbH
Krefeld
100,00%
• Gerhard Schug Containerdienst GmbH
Kaarst
100,00%
• NH Niederrhein Holding GmbH
Viersen
100,00%
Grevenbroich
100,00%
Tönisvorst
100,00%
Hürtgenwald
74,90%
• GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und
Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG
• NOEX AG
• Städtereinigung Gerke GmbH
• Dürener Deponiegesellschaft mbH
12
Gesamtabschluss 2014
Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Krefeld
100,00%
Krefelder Baugesellschaft mbH
Krefeld
100,00%
Seidenweberhaus GmbH
Krefeld
100,00%
Zoo Krefeld gGmbH
Krefeld
74,90%
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
Krefeld
70,25%
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Krefeld
68,68%
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Krefeld
100,00%
Stadtentwässerung Krefeld
Krefeld
100,00%
Die Gesamtheit der zuvor genannten und der SWK AG zugeordneten Unternehmen wird
zur Vereinfachung im weiteren Verlauf als SWK-Konzern bezeichnet.
Die SWK ENERGIE erwarb in 2013 die Restanteile an der lekker Energie. Entsprechend
dem Erwerbsdatum wurde die lekker Energie im Gesamtabschluss 2013 anteilig für
einen Monat als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Im Gesamtabschluss
2014 wird die lekker Energie erstmalig ganzjährig vollkonsolidiert, die Vergleichbarkeit
mit den Vorjahreswerten gem. § 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 Abs. 5 GemHVO NRW ist hierdurch eingeschränkt.
Die lekker Strom ist im Berichtsjahr auf die lekker Energie angewachsen. Die SWK
ENERGIE hat die Restanteile an der DYNERGIO SERVICE in 2014 zurückerworben, die
DYNERGIO SERVICE wird nun vollkonsolidiert in den Gesamtabschluss einbezogen. Aus
der Vollkonsolidierung dieser Gesellschaft ergab sich kein Unterschiedsbetrag. Im Gesamtabschluss 2013 war die DYNERGIO SERVICE als assoziiertes Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung eingestuft.
Über den Hafen Krefeld besteht im Konzern Stadt Krefeld eine mittelbare Beteiligung an
der WFG von 1,33%.
13
Gesamtabschluss 2014
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld werden die folgenden verbundenen Unternehmen gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Gesamtabschluss einbezogen:
Verbundene Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
DYNERGIO AG & Co. KG
Krefeld
100,00%
DYNERGIO NETZE GmbH
Krefeld
100,00%
DYNERGIO SETEC GmbH
Krefeld
100,00%
DYNERGIO Verwaltungs AG
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG
Straelen
100,00%
Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH
Krefeld
100,00%
Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH
Krefeld
100,00%
Städtische Seniorenheim Service-Gesellschaft Krefeld mbH
Krefeld
100,00%
SWK SERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Krefeld
100,00%
Suprion Versicherungsvermittlung GmbH
Krefeld
70,25%
VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG
Krefeld
61,81%
VERSON Verwaltungs GmbH
Krefeld
61,81%
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld
Verwaltungsgesellschaft mbH
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld
Verwaltungsgesellschaft mbH
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH
Im Berichtsjahr hat die SWK ENERGIE eine Beteiligung von 100% an der Energiepark
Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG erworben.
Der Ausweis dieser Unternehmen erfolgt in der Bilanzposition „Anteile an verbundenen
Unternehmen“.
Entsprechend des Praxisleitfadens vom Innenministerium des Landes NRW wurden zur
Beurteilung der untergeordneten Bedeutung die Bilanzsummen dieser Unternehmen im
Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme betrachtet. Die Wertgrenze zur Einbeziehung liegt
laut Praxisleitfaden bei 5%. Neben der Bilanzsumme wurden auch die ordentlichen
Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen.
Dies gilt ebenso für die assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung.
14
Gesamtabschluss 2014
b) Assoziierte Unternehmen
Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW nur unter
einem maßgeblichen Einfluss der Gemeinde stehen, werden im Konsolidierungskreis
als assoziierte Unternehmen geführt.
Entsprechend dem Vorgehen im SWK Konzernabschluss wird bei den assoziierten Unternehmen für einen Teil der Angaben von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3
HGB Gebrauch gemacht.
Die folgenden Gesellschaften werden „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen:
Assoziierte Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Sitz
Anteil am
Kapital
Krefeld
51,00%
Mönchengladbach
50,00%
Eschweiler
50,00%
-
50,00%
Kempen
45,00%
Kranenburg
44,00%
Pullach i. Isartal
30,49%
Quantum GmbH
Düsseldorf
30,00%
Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH
Tönisvorst
25,75%
Kamp-Lintfort
20,00%
GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung
und Entsorgung Mönchengladbach mbH
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Treuhandgesellschaft
Braun Umweltdienste GmbH
Energieversorgung Kranenburg GmbH
GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Die folgenden assoziierten Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Sie wurden
daher nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. Der Ausweis dieser Gesellschaften erfolgt unter der Position Beteiligungen.
15
Gesamtabschluss 2014
Assoziierte Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung
Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH
Sitz
Anteil am
Kapital
Krefeld
51,00%
Duisburg
50,00%
MOENA Verwaltungsgesellschaft mbH
Eschweiler
50,00%
MVA Weisweiler Verwaltungs-GmbH
Eschweiler
50,00%
Krefeld
50,00%
-
50,00%
Niederkrüchten
49,80%
Krefeld
49,00%
Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH
Grevenbroich
36,70%
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Kamp-Lintfort
20,00%
Gesellschaft für kommunale Versorgungswirtschaft
Nordrhein mbH
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Treuhandgesellschaft
Gemeindewerke Niederkrüchten GmbH
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Die MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG wurde liquidiert. Die
MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH wurde im Berichtsjahr umfirmiert in
MOENA Verwaltungsgesellschaft mbH. In 2014 hat die Stadt Krefeld den Gesellschaftsvertrag an der Niederrhein Tourismus GmbH gekündigt. Die KRZN GmbH ist eine
100%ige Beteiligung des ZV KRZN.
c) Sonstige Unternehmen
Neben den verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen bestehen bei der Stadt Krefeld noch Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht in den
Konsolidierungskreis aufgenommen wurden. Über diese Unternehmen kann die Stadt
entweder keinen beherrschenden bzw. maßgeblichen Einfluss ausüben oder die Unternehmen sind für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu
vermitteln, von untergeordneter Bedeutung.
Konsolidierungsgrundsätze
Für die vollkonsolidierten Unternehmen gelten die folgenden Grundsätze:
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde bis einschließlich zum Gesamtabschluss 2012
die Buchwertmethode gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2
Nr.1 HGB angewandt (Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte im
Gesamtabschluss die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum
01.01.2008. Der Erstkonsolidierungsstichtag war somit der 01.01.2008.
16
Gesamtabschluss 2014
Im Zuge der erstmaligen Kapitalkonsolidierung wurden Stille Reserven aufgedeckt. Diese werden, sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, linear abgeschrieben.
Seit dem 01.01.2013 erfolgt die Aufstellung des Gesamtabschlusses unter Beachtung
des 1. NKF-WG. Gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW i.V.m. den Vorschriften des HGB in
der Fassung des HGB vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), erfolgt die Bewertung erstmalig vollkonsolidierter
Unternehmen nunmehr nach der Neubewertungsmethode.
Zum 01.01.2008 lagen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung vor, die mit
dem Eigenkapital verrechnet wurden. Selbiges gilt für die diesbezügliche Fortschreibung. Gemäß dem 1. NKF-WG werden neue aktivische Unterschiedsbeträge als GoF im
Bereich der Immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Neue passivische Unterschiedsbeträge werden zukünftig nach dem Eigenkapital gesondert ausgewiesen.
Im Zuge der erstmaligen Vollkonsolidierung der lekker Energie sowie der lekker Strom
Bet. wurde in 2013 ein aktivischer Unterschiedsbetrag aufgedeckt, der gem. § 50
Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. §§ 309 Abs. 1 und 301 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite der
Bilanz ausgewiesen wird und eine Abschreibung entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer erfährt. Aus der erstmaligen Vollkonsolidierung der DYNERGIO SERVICE
zum 31.12.2014 ergab sich kein Unterschiedsbetrag.
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i.V.m.
§ 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben.
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO
NRW i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen.
Die „at equity“ in den Gesamtabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode) und zwar auf
der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Unternehmens oder zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Die Bewertungsmethoden der
assoziierten Unternehmen wurden gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 5
HGB beibehalten.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Abschlüsse der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen gemäß
Gesamtabschlussrichtlinie aufgestellt.
17
Gesamtabschluss 2014
Vermögensgegenstände wurden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet.
Die Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände, die der Abschreibung unterliegen,
sind konzernweit einheitlich durch eine Rahmentabelle festgelegt. Vermögensgegenstände der vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die nicht über die Rahmentabelle
abgedeckt sind, werden gemäß den Nutzungsdauern im Einzelabschluss abgeschrieben.
Die Sonstigen Ausleihungen wurden im Gesamtabschluss abgezinst, sofern diese
niedrig verzinst bzw. unverzinst sind.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bilanziert. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, die in nachfolgenden Geschäftsjahren zu Aufwand führen.
Die Sonderposten für Zuwendungen werden auf der Grundlage der Zuwendungsbescheide berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Sonderposten werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der voraussichtlich notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Zuweisungen
und Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu
ihrer bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen.
Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag eingegangene
Einnahmen abgebildet, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag
darstellen.
18
Gesamtabschluss 2014
II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz
Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt grundsätzlich gem. § 49 Abs. 3 i.V.m. § 41
GemHVO NRW nach dem dort vorgegebenen Gliederungsschema.
Gem. § 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 Abs. 6 GemHVO NRW wurde diese Gliederung im Bereich
der Vorräte durch die Position „Grundstücke des Umlaufvermögens“ erweitert.
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände bestehen insbesondere für Konzessionen und
Software und sind im Wesentlichen dem SWK-Konzern zuzuordnen. Darüber hinaus
besteht ein GoF gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.v.m. § 301 Abs. 3 HGB aus der erstmaligen Vollkonsolidierung der lekker Energie in 2013. Der GoF wird entsprechend der
Restlaufzeit der wesentlichen Verträge der lekker Energie linear abgeschrieben.
1.2 Sachanlagen
Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte liegen insbesondere
bei der Stadt Krefeld. Zugänge ergeben sich hier vor allem durch fertig gestellte Kinderspielplätze im Bereich der Grünflächen sowie durch Umbuchungen aus dem Umlaufvermögen für Grundstücke, für die keine Veräußerungsabsicht mehr besteht. Verminderungen ergeben sich vor allem durch erfolgte Grundstücksverkäufe im Bereich der
sonstigen unbebauten Grundstücke, durch Umbuchungen ins Umlaufvermögen, da für
einige Grundstücke eine Veräußerungsabsicht besteht, und durch planmäßige Abschreibungen für z.B. Aufbauten und Korrekturen der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld. Weiterhin wurden Umbuchungen ehemaliger Erbbaurechte in die bebauten
Grundstücke vorgenommen.
Die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte lassen sich insbesondere
der Stadt Krefeld zuordnen, die hier maßgeblich die Grundstücke der Schulen, der Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
aktiviert hat. Zugänge ergeben sich überwiegend durch Aktivierungen fertig gestellter
Maßnahmen im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Fertigstellung
der Feuerwehr Hüls sowie der Umbuchung von ehemaligen Erbbaurechtsgrundstücken,
zu denen nun auch die Wohnbauten bilanziert werden. Verminderungen ergeben sich
vor allem durch eine Wertanpassung des Stadthauses von rund 12 Mio. Euro im Rahmen einer außerplanmäßigen Abschreibung nach § 35 Abs. 5 GemHVO NRW, durch die
planmäßigen Abschreibungen und den Umbuchungen ins Umlaufvermögen, da für einige Grundstücke und Gebäude eine Veräußerungsabsicht besteht. Außerdem wurden
Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld vorgenommen. Ein
weiterer bedeutender Anteil dieser Position entfällt auf die Wohnbauten der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG, die im Berichtsjahr leicht angestiegen sind.
19
Gesamtabschluss 2014
Vom Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens,
Brücken und Tunnel, das Straßennetz sowie die sonstigen Bauten zum Großteil der
Stadt Krefeld zuzuordnen. Die Veränderungen im Bereich des Straßennetzes ergeben
sich im Wesentlichen aufgrund planmäßiger Abschreibungen. Im Bereich der Straßen
wurden darüber hinaus zahlreiche Investitionen aktiviert und entsprechende alte Straßenabschnitte in Abgang gesetzt. Im Bereich des Grund und Bodens wurden zudem
Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld vorgenommen.
Bei der SWK MOBIL sind die Gleisanlagen aktiviert. Die wesentlichen Veränderungen
sind auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen.
Die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind bei der Stadtentwässerung aktiviert, die Veränderungen resultieren überwiegend aus Zugängen.
Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehen zum einen auf die Strom-,
Gas- und Versorgungsanlagen der SWK ENERGIE sowie der SWK NETZE zurück. Zum anderen sind hier die Abfallbeseitigungsanlagen der EAG und der EGN aktiviert. Die Veränderung ergibt sich hauptsächlich durch Aktivierungen bei der SWK ENERGIE , durch
Aktivierungen bzw. Umbuchungen aus der Position „Geleistete Anzahlungen, Anlagen
im Bau“ bei der SWK NETZE sowie durch Abschreibungen bei der EAG und der EGN.
Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen. In 2014 wurden drei Kunstgegenstände angekauft und diverse gespendete
Kunstgegenstände aktiviert.
Die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge sind vorwiegend dem SWKKonzern und hier insbesondere der EAG, der SWK ENERGIE und der SWK MOBIL zuzuordnen. Die Veränderung geht hauptsächlich auf die Entwicklungen bei diesen Unternehmen zurück und wird hier geprägt durch Abschreibungen bei der EAG und Aktivierungen bzw. Umbuchungen aus der Position „Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“
bei der SWK MOBIL.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist hauptsächlich bei der Stadt Krefeld und im
SWK-Konzern aktiviert.
Die geleisteten Anzahlungen sind in Gänze dem SWK-Konzern, insbesondere der SWK
ENERGIE zuzuordnen. Die Anlagen im Bau liegen mit 41.523 TEuro (62%) (Vj. 35.743
TEuro) überwiegend bei der Stadt Krefeld. Die Veränderung der Anlagen im Bau ist geprägt durch Zugänge bei der Stadt Krefeld und Umbuchungen im Zuge fertiggestellter
Maßnahmen bei der SWK MOBIL und SWK NETZE.
1.3 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen weisen unter anderem die im Gesamtabschluss 2014 verbliebenen
Unternehmensanteile aus. Eine Übersicht über die verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen sowie die Beteiligungen ist im Abschnitt Konsolidierungskreis aufgeführt.
20
Gesamtabschluss 2014
Die Erhöhung der im Gesamtabschluss aufgrund untergeordneter Bedeutung verbliebenen Anteile an verbundenen Unternehmen resultiert aus dem Erwerb von 100 % der
Anteile an der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. KG WP STRA III KG durch die
SWK ENERGIE. Darüber hinaus ist weiterhin die 100%-ige Beteiligung der Senioreneinrichtungen an der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH in dieser Position enthalten.
Unter der Position Anteile an assoziierten Unternehmen werden die im Gesamtabschluss nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Die Veränderung zum Vorjahr (18.028 TEuro) geht vollständig auf die Entwicklung der EquityBuchwerte zurück. Diese ist insbesondere durch die außerplanmäßige Abschreibung
des fortgeschriebenen Equity-Ansatzes des Hafens Krefeld geprägt, die analog zum
Jahresabschluss der Stadt Krefeld nach § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der
Allgemeinen Rücklage verrechnet wurde. Die Bewertung des Hafens Krefeld in der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) der Stadt Krefeld basierte auf den im notariellen Rahmenvertrag zugrunde gelegten verbindlichen Businessplanungen bis zum Jahr 2027. In diesen Businessplanungen wurde ein Ausbau des Hafens um drei wesentliche Komponenten eingeplant. Vorgesehen waren die Errichtung eines KLV-Bahnhofs (Kombinierter
Ladungsverkehr) „Stichwort TTK“, eines Multi-Purpose-Terminals und eines Containerterminals. Nur der Containerterminal ist realisiert worden, blieb wirtschaftlich jedoch,
wie der Hafen insgesamt, deutlich hinter den Erwartungen zurück und führte zur außerplanmäßigen Abschreibung in 2014.
Unter der Position Beteiligungen erfolgt der Ausweis der Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht „at Equity“ im Gesamtabschluss berücksichtigt wurden, sowie die
nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen.
Diese Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Die Veränderung resultiert aus
Abschreibungen bei der SWK ENERGIE und aus Abgängen sowie aus außerplanmäßigen
Abschreibungen an der Standort Niederrhein GmbH und der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH im städtischen Abschluss, die ebenfalls nach § 43 Abs. 3 GemHVO NRW
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wurden.
Die Bewertung der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH in der Eröffnungsbilanz der Stadt
Krefeld basierte auf der Planung anlässlich des Anteilserwerbs. Die Geschäftsentwicklung blieb hinter diesen Erwartungen zurück. Insbesondere die Finanzkrise hatte erhebliche Auswirkungen auf die Umsätze in der Werbebranche.
Der Eröffnungsbilanzwert der Standort Niederrhein GmbH basierte auf einem Eigenkapital von 119.457 EUR. Der darin enthaltene Bilanzgewinn wurde zwischenzeitlich ausgeschüttet.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen sich mit 3.986 TEuro (26%) (Vj. 3.986
TEuro) auf die Stadt Krefeld und 11.271 TEuro (74%) (Vj. 11.271 TEuro) auf die SWK AG.
21
Gesamtabschluss 2014
Ausleihungen liegen u.a. bei der Stadt Krefeld mit 13.146 TEuro (26%) (Vj. 14.093 TEuro), für unter anderem zwei Gesellschafterdarlehen sowie an Dritte vergebene langfristige Darlehen, vor. Darüber hinaus gibt es Ausleihungen bei der SWK ENERGIE mit
6.461 TEuro (13%) (Vj. 6.506 TEuro) und der Dürener Deponiegesellschaft mbH (DDG)
mit 21.600 TEuro (43%) (Vj. 26.800 TEuro). Die Veränderung in dieser Position wird
neben dem Rückgang bei der DDG insbesondere durch einen Anstieg bei der SWK AG
auf 7.141 TEuro (14%) (Vj. 227 TEuro) geprägt.
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Die Position beinhaltet im Wesentlichen
- unfertige Leistungen bei der SWK AQUA, überwiegend für noch nicht abgerechnete Aufträge für Entwässerungsanlagen,
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der EGK und der SWK SETEC,
- unfertige Leistungen der Wohnstätte, für noch nicht abgerechnete umlagefähige
Betriebskosten,
- unbebaute Verkaufsgrundstücke der Wohnstätte sowie
- zur Verwertung bestimmte Grundstücke bei der GGK.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen resultieren überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Forderungen der
Stadt Krefeld sowie den privatrechtlichen Kundenforderungen der voll zu konsolidierenden Unternehmen. Der Anteil der im Gesamtabschluss verbleibenden Forderungen
beläuft sich u.a. auf 29.436 TEuro (24%) (Vj. 31.801 TEuro) bei der Stadt Krefeld, auf
20.141 TEuro (16%) (Vj. 41.261 TEuro) bei der SWK ENERGIE, auf 19.009 TEuro (16%)
(Vj. 16.634 TEuro) bei der lekker Energie und auf 36.950 TEuro (30%) (Vj. 35.633 TEuro) bei der EGN. Die Verringerung der Forderungen ist größtenteils auf die gesunkenen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte der SWK Energie zurückzuführen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Wesentlichen bei
- der Stadt Krefeld auf Grundstücke die zum Verkauf anstehen, Forderungen gegenüber öffentlichen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln und Forderungen gegenüber dem Hafen Krefeld aufgrund eines Erstattungsanspruchs
für Pensions- und Beihilferückstellungen,
der SWK AG auf Steuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt und Zinsforderungen aus langfristigen Festgeldanlagen, der SWK ENERGIE auf Forderungen
aus weiterzuleitenden und verauslagten Beträgen aus dem Inkasso für die Elektrizitätsnetzpächterin Westnetz GmbH, Dortmund, dem Inkasso der Abwassergebühren, sowie Forderungen aus Optionen.
Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 11.098
TEuro (27%) (Vj. 7.734 TEuro), ansonsten entfallen u.a. auf den SWK-Konzern 27.909
TEuro (69%) (Vj. 29.857 TEuro).
22
Gesamtabschluss 2014
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten die eigenen Anteile der Wohnstätte
mit 1.263 TEuro (61%) (Vj. 1.263 TEuro) aus der Erstkonsolidierung und sind ansonsten
der EGK zuzuordnen.
2.4 Liquide Mittel
Die liquiden Mittel umfassen hauptsächlich Guthaben bei Kreditinstituten und sind mit
76.016 TEuro (69%) (Vj. 87.081 TEuro) hauptsächlich dem SWK-Konzern zuzuordnen.
Die Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Verringerungen bei der SWK AG
(-24.273 TEuro) und der Stadtentwässerung (-2.035 TEuro) sowie auf Erhöhungen bei
der Stadt Krefeld (+8.514 TEuro), der lekker Energie (+9.163 TEuro), der DDG (+4.846
TEuro) und der Wohnstätte (+6.287 TEuro) zurückzuführen. Die Entwicklung der liquiden Mittel ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Im Wesentlichen werden hier die Zahlungen der Stadt Krefeld an Beamte und Versorgungsempfänger i.H.v. 4.832 TEuro (Vj. 4,8 Mio. Euro) und die Vorausleistung der Sozialleistungen i.H.v. 4.531 TEuro (Vj. 9,5 Mio. Euro) für den Monat Januar 2015 erfasst,
deren Zahlung bereits im Dezember 2014 veranlasst wurde. Der Anteil der Stadt Krefeld
beläuft sich auf 9.852 TEuro (86%) (Vj. 14.778 TEuro).
23
Gesamtabschluss 2014
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA
1. Eigenkapital
Das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld hat sich folgendermaßen entwickelt:
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
(davon verrechnete Vorjahresergebnisse)
Gesamtjahresergebnis
Ausgleichsposten für Anteile
anderer Gesellschafter
Gesamt
31.12.2014
31.12.2013
TEuro
TEuro
509.984
614.296
(-216.198)
(-131.924)
-44.717
-84.274
41.648
40.708
506.915
570.730
Die Allgemeine Rücklage weist einen Rückgang von 104.311 TEuro auf und beläuft sich
damit auf 509.985 TEuro (Vj. 614.296 TEuro). Ursächlich ist zum einen die Verrechnung
des Gesamtjahresergebnisses 2013 i.H.v. -84.274 TEuro. Zum anderen wurden gem.
§ 43 Abs. 3 GemHVO NRW Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen i.H.v. 20.501 TEuro TEuro (Vj. 287 TEuro) unmittelbar mit der allgemeinen
Rücklage verrechnet. Die Wertveränderungen entfallen insbesondere auf die bei der
Stadt Krefeld vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen am Hafen Krefeld,
der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH und der Standort Niederrhein GmbH.
Weitere Veränderungen der Allgemeinen Rücklage ergeben sich u.a. aus Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld und der Erstkonsolidierung
der DYNERGIO SERVICE im Gesamtabschluss 2014.
Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stellt die Minderheitenanteile
anderer Gesellschafter dar.
2. Sonderposten
Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren mit 385.521 TEuro (90%) (Vj. 375.465
TEuro) und die Sonderposten für Beiträge mit 91.969 TEuro (82%) (Vj. 94.195 TEuro)
aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld.
Die von der Stadt Krefeld gem. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW angesetzten Sonderposten
für Zuwendungen und Beiträge, die im Rahmen einer Zweckbindung für Investitionen
bewilligt und ausgezahlt werden, werden über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Neben den direkt zweckgebunden bewilligten Zuwendungen wurden von der Stadt Krefeld in dieser Position auch die pauschal gewährten Zuwendungen aus der Allgemeinen Investitionspauschale sowie der
Schul-/Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale erfasst, sofern sie sich auf akti-
24
Gesamtabschluss 2014
vierte investive Maßnahmen beziehen und die Zuordnung zum Anlagegut bereits erfolgt ist.
Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschriften im HGB und NKF sind in dieser Position von verschiedenen Tochterunternehmen Ansatz- und Bewertungsanpassungen
vorgenommen worden.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Hier werden die Überhänge der kostenrechnenden Einrichtungen aus den Gebührenabrechnungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) gem. § 43 Abs. 6
GemHVO NRW passiviert.
Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Sonderposten i.H.v. 9.739 TEuro (70%)
(Vj. 9.506 TEuro) umfasst das Vermögen der von der Stadt Krefeld verwalteten Stiftungen sowie die Stellplatzablöse. Darüber hinaus hat u.a. die Zoo Krefeld gGmbH (Zoo)
einen sonstigen Sonderposten i.H.v. 3.442 TEuro (25%) (Vj. 3.398 TEuro) für zweckgebundene Spenden für Investitionen gebildet.
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen entfallen mit 478.599 TEuro (90%) (Vj. 454.528 TEuro) auf
die Stadt Krefeld.
Die Pensionsverpflichtungen der Stadt Krefeld werden gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW
nach den beamtenrechtlichen Vorschriften gebildet. Ermittelt werden die Werte unter
Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G). Der zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt entsprechend § 36 Abs. 1 S. 3 und 4 GemHVO NRW fünf Prozent. Die
Pensionsverpflichtungen umfassen bestehende Pensionsansprüche, Pensionsanwartschaften für Beamte im aktiven Dienst sowie die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88
Landesbeamtengesetz NRW. Gem. § 36 Abs. 1 S. 5 GemHVO NRW wird der Barwert für
Beihilfen als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt.
Im Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld wurde der Beihilfesatz von 20,68% auf
23,37% erhöht. Die Veränderung der Pensions- und Beihilferückstellungen im Jahr
2014 beläuft sich auf 24.071 TEuro, wovon 10.436 TEuro auf die Anhebung des Beihilfesatzes von 2,69 Prozentpunkte entfallen.
Des Weiteren entfallen u.a. 43.791 TEuro (8%) (Vj. 43.442 TEuro) auf den SWKKonzern. Grundlage bilden hier versicherungsmathematische Berechnungen unter Berücksichtigung der „Richttafel 2005 G“ von Klaus Heubeck.
Die verbleibenden Pensionsrückstellungen wurden von der Wohnstätte und der GGK,
ebenfalls unter Anwendung versicherungsmathematischer Berechnungen, gebildet.
25
Gesamtabschluss 2014
Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen gekommen.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Rückstellungen für Deponien und Altlasten sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW in Höhe des
voraussichtlich notwendigen Betrages anzusetzen. Dies beinhaltet die zu erwartende
Preissteigerung, eine Abzinsung der Rückstellung ist nicht vorzunehmen.
Diese Position resultiert aus Rückstellungen zur Durchführung von Deponienachsorgemaßnahmen der EGN i.H.v. 59.048 TEuro (75%) (Vj. 64.942 TEuro) sowie aus Rückstellungen für Nachsorge und Rekultivierungsmaßnahmen der DDG von 17.554 TEuro
(22%) (Vj. 18.735 TEuro). Darüber hinaus bestehen bei der Stadt Krefeld Rückstellungen über 2.271 TEuro (3%) (Vj. 2.303 TEuro) für Altlastensanierungssachverhalte.
In dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF ebenfalls zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen.
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt:
Unternehmen
EGK Entsorgungsgesellschaft
Maßnahme
31.12.2014
31.12.2013
TEuro
TEuro
unterlassene Instandhaltungen
2.866
4.166
unterlassene Instandhaltungen
917
942
unterlassene Instandhaltungen
606
763
Stadt Krefeld
Schulsanierung - Brandschutzmaßnahmen
398
536
Stadt Krefeld
Schulsanierung - Brandmelder, Hausalarmanlagen
336
336
Stadt Krefeld
Sanierung Stadtgarten Parkplatz
53
58
Stadt Krefeld
Sanierung Seidenweberhaus
39
190
Stadt Krefeld
Sporthalle Glockenspitz, Löschwasserversorgung
30
0
0
265
0
130
0
109
0
24
33
50
5.278
7.569
Krefeld GmbH & Co. KG
SWK MOBIL GmbH
EGN Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein mbH
Stadt Krefeld
Stadt Krefeld
Stadt Krefeld
Berzirkssportanlage Sprödental, Sanierung
Umkleide- und Sanitäreinrichtungen
Schulsanierung - Naturwissenschaftliche Räume
Bezirkssportanlage Gladbacher Str., Sanierung
Umkleide- und Sanitäreinrichtungen
Stadt Krefeld
Museum Burg Linn - Brandschutzmaßnahmen
verschiedene
verschiedene
Gesamt
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW
zu bilden, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt
26
Gesamtabschluss 2014
sind, als bisher unterlassen gelten und die entsprechenden Maßnahmen einzeln wertmäßig beziffert werden können.
3.4 Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen lassen sich wie folgt kategorisieren:
Sonstige Rückstellungen
31.12.2014
31.12.2013
TEuro
TEuro
Drohverlustrückstellungen
87.611
90.940
Lieferbezogene Rückstellungen
21.516
31.078
Personalbezogene Rückstellungen
18.663
16.744
Steuerrückstellungen
12.674
9.187
Rückstellungen für Rückerstattungen
3.685
3.442
Gebührenbezogene Rückstellungen
3.297
3.745
47.648
41.983
195.094
197.119
verschiedene
Gesamt
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 23.630 TEuro (12%)
(Vj. 20.529 TEuro) auf die Stadt Krefeld und mit insgesamt 161.664 TEuro (83%)
(Vj. 166.458 TEuro) auf den SWK-Konzern.
Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen.
27
Gesamtabschluss 2014
4. Verbindlichkeiten
Eine Gesamtübersicht der Verbindlichkeiten einschließlich der Restlaufzeiten ist dem
Gesamtverbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zu entnehmen. Dieser ist als
Anlage dem Anhang beigefügt.
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
31.12.2014
31.12.2013
TEuro
TEuro
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
741.617
737.662
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
426.714
420.713
1.233
1.276
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
80.164
94.162
Sonstige Verbindlichkeiten
80.167
94.205
Erhaltene Anzahlungen
43.089
39.097
1.372.984
1.387.115
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Gesamt
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen u.a. mit 190.295 TEuro
(26%) (Vj. 195.243 TEuro) auf die Stadt Krefeld, mit 250.933 TEuro (34%) (Vj. 242.424
TEuro) auf die Stadtentwässerung, mit 173.185 TEuro (23%) (Vj. 162.724 TEuro) auf die
Wohnstätte und mit 89.533 TEuro (12%) (Vj. 100.127 TEuro) auf die EAG.
Der Kassenkreditbestand der Stadt Krefeld am 31.12.2014 i.H.v. 426.550 TEuro
(Vj. 420.550 TEuro) stellt beinahe den kompletten Stand der Verbindlichkeiten aus
Krediten zur Liquiditätssicherung dar.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind insbesondere auf die SWK
ENERGIE mit 30.688 TEuro (38%) (Vj. 36.516 TEuro), die lekker Energie mit 12.612 TEuro (16 %) (Vj. 21.065) und die EGN mit 10.773 TEuro (13%) (Vj. 12.202 TEuro) zurückzuführen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen hauptsächlich auf die Stadt Krefeld mit
19.040 TEuro (24%) (Vj. 21.289 TEuro) und den SWK-Konzern mit 60.369 TEuro (75%)
(Vj. 71.247 TEuro). Sie resultieren unter anderem aus Steuerverbindlichkeiten, kreditorische Debitoren und Verbindlichkeiten aus Transferleistungen.
Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen gehen mit 22.277 TEuro (52%)
(Vj. 18.703 TEuro) auf die Stadt Krefeld zurück. Es handelt sich hierbei um noch nicht
zweckentsprechend verwendete Gelder aus erhaltenen Anzahlungen bzw. noch nicht
28
Gesamtabschluss 2014
den Anlagegütern zugeordnete erhaltene Zuwendungen. Weiterhin entfallen u.a.
18.889 TEuro (44%) (Vj. 19.812 TEuro) auf erhaltene Anzahlungen bei der Wohnstätte.
5. Passive Rechnungsabgrenzung
Diese Position entfällt größtenteils auf die Stadt Krefeld mit 53.130 TEuro (81%)
(Vj. 50.493 TEuro). Von diesem städtischen Anteil gehen 82% (Vj. 85%) auf abgegrenzte Friedhofsgebühren zurück.
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem vom Innenministerium vorgegebenen Muster zu § 49 i.V.m. § 38 GemHVO NRW.
Diese Gliederung wurde im Bereich des Gesamtfinanzergebnisses um die Position „Erträge aus der Equity Konsolidierung“ (Position 20) erweitert. Gem. § 50 Abs. 3 GemHVO
NRW i.V.m. § 312 Abs. 4 S. 2 HGB ist das auf assoziierte Unternehmen entfallende Ergebnis unter einer separaten Position auszuweisen. Außerdem wurde die Position „Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld“ (Position 29) ergänzt, welche dem
„Gesamtjahresergebnis“ im Eigenkapital der Gesamtbilanz entspricht.
Im Gesamtabschluss 2013 erfolgte die erstmalige Vollkonsolidierung der lekker Energie, der lekker Strom und der lekker Strom Bet. Bis zum 30.11.2013 wurde die lekker
Energie nach der Equity-Methode konsolidiert. Infolge dessen wurde die Gewinn- und
Verlustrechnung der lekker Energie für 2013 lediglich zu 1/12 in den Gesamtabschluss
2013 eingezogen. In 2014 ist die lekker Strom auf die lekker Energie angewachsen.
Darüber hinaus wird erstmalig die ganzjährige Gewinn- und Verlustrechnung der lekker
Energie und lekker Strom Bet. in den Gesamtabschluss 2014 einbezogen. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wird dadurch eingeschränkt.
29
Gesamtabschluss 2014
Ordentliche Gesamterträge
Die einzelnen Ertragsarten der ordentlichen Gesamterträge stellen sich wie folgt dar:
2014
Anteil
2013
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
+ Steuern und ähnliche Abgaben
265.440
14%
268.685
15%
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
187.186
10%
170.074
9%
8.098
0%
8.477
0%
125.129
6%
125.574
7%
1.211.936
62%
1.080.759
60%
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
63.658
3%
55.440
3%
+ Sonstige ordentliche Erträge
78.150
4%
66.786
4%
+ Aktivierte Eigenleistungen
17.075
1%
17.646
1%
-3.079
0%
-622
0%
1.953.593
100%
1.792.819
100%
Bezeichnung
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Gesamterträge
Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend
erläutert.
Die Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie
sonstigen Transfererträge basieren beinahe vollständig auf dem Ergebnis der Stadt
Krefeld. Bezogen auf die Steuern und ähnliche Abgaben sind im Zuge der Konsolidierungsarbeiten Gewerbe- und Grundsteuerträge, die den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises zuzuordnen waren, eliminiert worden. Im Vergleich zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld, wo sich die Steuern und ähnlichen Abgaben auf 273.480
TEuro (Vj. 276.827 TEuro) belaufen, führt dies im Gesamtabschluss zu einer Verringerung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben von 8.039 TEuro (Vj. 8.142 TEuro).
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen auf die Stadt Krefeld i.H.v.
74.398 TEuro (59%) (Vj. 73.559 TEuro), z.B. aus Benutzungs- und Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen Leistungsentgelte von der Stadtentwässerung i.H.v. 50.731 TEuro
(41%) (Vj. 52.015 TEuro) z.B. aus Abwassergebühren.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden u.a. i.H.v. 1.140.777 TEuro (94%)
(Vj. 1.009.297 TEuro) vom SWK-Konzern erwirtschaftet. Hiervon entfallen 530.682 TEuro (44%) (Vj. 688.048 TEuro) auf die SWK ENERGIE. Auf die EGN entfallen Erträge von
182.312 TEuro (15%) (Vj. 175.489 TEuro). Dieser Anstieg ist insbesondere auf die
erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie zurückzuführen. Auf die lekker
Energie entfallen 283.869 TEuro (23%) (Vj. 20.764 TEuro).
30
Gesamtabschluss 2014
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stammen annähernd zu 100% (Vj. 99%)
von der Stadt Krefeld und resultieren z.B. aus Kostenerstattungen vom Land.
Ein Anteil von 25.805 TEuro (33%) (Vj. 26.322 TEuro) der sonstigen ordentlichen Erträge wurde von der Stadt Krefeld erzielt, auf den SWK-Konzern entfallen insgesamt
48.629 TEuro (62%) (Vj. 37.321 TEuro).
Ordentliche Gesamtaufwendungen
Die einzelnen Aufwandsarten der ordentlichen Gesamtaufwendungen stellen sich wie
folgt dar:
Bezeichnung
-
Personalaufwendungen
-
Versorgungsaufwendungen
-
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2014
Anteil
2013
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
343.149
17%
304.213
16%
35.115
2%
31.406
2%
989.504
50%
963.020
52%
-
Bilanzielle Abschreibungen
137.256
7%
121.136
7%
-
Transferaufwendungen
235.355
12%
224.910
12%
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
234.423
12%
203.535
11%
1.974.802
100%
1.848.220
100%
= Ordentliche Gesamtaufwendungen
Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend
erläutert.
Die Personalaufwendungen sind i.H.v. 180.494 TEuro (53%) (Vj. 157.986 TEuro) der
Stadt Krefeld zuzuordnen. Der Anstieg in 2014 ist auch auf die Anpassung des Beihilfesatzes für Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften von
20,68% auf 23,37% zurückzuführen. Auf den SWK-Konzern entfallen Aufwendungen
i.H.v. 151.761 TEuro (44%) (136.259 TEuro), der Anstieg ist insbesondere auf die erstmalig ganzjährig einbezogene lekker Energie zurückzuführen.
Bei den Versorgungsaufwendungen beläuft sich der städtische Anteil auf 31.156 TEuro
(89%) (Vj. 28.100 TEuro) und der des SWK-Konzerns auf 3.728 TEuro (11%) (Vj. 3.130
TEuro).
Die im Gesamtabschluss in entscheidendem Maß ergebnisprägenden Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen sind mit einem wesentlichen Anteil von 902.782 TEuro
(91%) (Vj. 874.671) beim SWK-Konzern entstanden. Der Anstieg dieser Position ist insbesondere geprägt durch die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie,
31
Gesamtabschluss 2014
welcher teilweise kompensiert wird durch die gesunkenen Materialaufwendungen für
Strom-, Gas- und Wärmebezug bei der SWK ENERGIE.
Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich u.a. mit 58.784 TEuro (43%) (Vj. 51.247
TEuro) auf die Stadt Krefeld und mit 63.513 TEuro (46%) (Vj. 56.003 TEuro) auf den
SWK-Konzern. Den Abschreibungen auf das Anlagevermögen stehen ggfs. planmäßige
Auflösungen von Sonderposten gegenüber.
Die Transferaufwendungen sind vollständig auf die Stadt Krefeld zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Hilfen zur Erziehung, Betriebskostenzuschüsse Kindertageseinrichtungen und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen u.a. mit 97.338 TEuro (42%)
(Vj. 103.873 TEuro) auf die Stadt Krefeld und sind im Wesentlichen auf Kosten der Unterkunft zurückzuführen. Auf den SWK-Konzern entfallen 129.715 TEuro (55%)
(Vj. 91.866 TEuro), auch diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie zurückzuführen.
Gesamtfinanzergebnis
Das Gesamtfinanzergebnis von -22.191 TEuro (Vj. -27.843 TEuro) ist insbesondere geprägt durch Zinsaufwendungen. Die Wesentlichen Zinsaufwendungen entfallen u.a. mit
9.902 TEuro (28%) (Vj. 11.762 TEuro) auf die Stadt Krefeld, 8.969 TEuro (25%) (Vj.
9.068 TEuro) auf den SWK-Konzern, 5.328 TEuro (15%) (Vj. 5.213 TEuro) auf die
Wohnstätte sowie 10.094 TEuro (29%) (Vj. 9.837 TEuro) auf die Stadtentwässerung.
Die Finanzerträge gehen insbesondere auf Zinserträge sowie sonstige Finanzerträge
innerhalb des SWK-Konzerns zurück. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Ergebnisabführungen von übrigen Unternehmen an die SWK ENERGIE zurückzuführen.
Aus den Arbeiten am Gesamtabschluss zum 31.12.2014 ergeben sich Erträge aus der
Equity Konsolidierung von 7.111 TEuro (Vj. 5.505 TEuro). Hierbei handelt es sich um
die Ergebnisse der konsolidierten “at Equity“ Unternehmen (siehe Abschnitt Konsolidierungskreis).
Außerordentliches Gesamtergebnis
Unter den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen werden
die Vorgänge, die durch die Aufgabenerledigung der Stadt Krefeld oder ihrer Betriebe
verursacht wurden, jedoch für den normalen Geschäftsablauf unüblich sind, erfasst.
Hierzu zählen Sachverhalte, die ungewöhnlich in der Art, selten vorkommend und von
wesentlicher Bedeutung sind. Diese Kriterien müssen kumulativ vorliegen.
32
Gesamtabschluss 2014
Die außerordentlichen Aufwendungen in 2014 sind komplett auf die vorzeitige Beendigung der Mietverhältnisse und der Schließung der Standorte Wilhelmshaven und
Gemmerich bei der NOEX AG zurückzuführen.
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
Die Ergebnisse der voll zu konsolidierenden Unternehmen, an denen der Konzern Stadt
Krefeld nicht zu 100% beteiligt ist, entfallen anteilig auf konzernfremde Gesellschafter.
Diese konzernfremden Anteile werden hier ausgewiesen und setzen sich wie folgt zusammen:
Tochterunternehmen mit Minderheitenanteil
2014
2013
TEuro
TEuro
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
-1.610
-1.143
Dürener Deponiegesellschaft mbH
-175
-20
Zoo Krefeld gGmbH
-36
-3
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
-54
137
-1.875
-1.029
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung
Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme
und den Zahlungsmittelbestand des Konzerns Stadt Krefeld. Außerdem zeigt sie, wie
finanzielle Mittel erwirtschaftet und in welcher Höhe zahlungswirksame Investitionsund Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in die Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit strukturiert.
Die Gesamtkapitalflussrechnung ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung
des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt
gemachten Form dem Anhang als Anlage beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich in Zeile 20 der Gesamtkapitalflussrechnung
bei der Bezeichnung „Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte
Änderungen des Finanzmittelfonds“ um eine Standardvorgabe handelt, die gem. § 51
Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in der vom Bundesministerium der
Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form verbindlich anzugeben ist. Der
erfolgte Ausweis in 2013 resultiert nicht aus wechselkursbedingten Änderungen, sondern ist auf konsolidierungs- und bewertungsbedingte Änderungen zurückzuführen.
33
Gesamtabschluss 2014
V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nachstehend werden wesentliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen aufgezeigt.
Für die Wirtschaftsjahre 2015 bis 2019 bestehen im Konzernabschluss der SWK AG
Verpflichtungen aus Strombezugsverträgen i.H.v. 236.969 TEuro und für den Zeitraum
2015 bis 2019 aus Erdgasbezugsverträgen i.H.v. 88.290 TEuro.
Leasingverträge bestehen zum Stichtag i.H.v. insgesamt 583 TEuro, wobei 104 TEuro
der Stadt Krefeld und 479 TEuro dem Konzernabschluss der SWK AG zuzurechnen sind.
Die Laufzeiten liegen im Regelfall zwischen drei und fünf Jahren.
Im Zusammenhang mit der Leerziehung des Stadthauses wurden diverse Mietverträge
zur Unterbringung der städtischen Mitarbeiter abgeschlossen. Daneben wurden Anmietungen für die Unterbringung von Asylbewerbern vorgenommen. Weiterhin war im
Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung die Anmietung von diversen Kita-Dependancen
notwendig. Auch für den Umbau des Kaiser-Wilhelm-Museums wurden Flächen zur Auslagerung der Kunstgegenstände angemietet. Insgesamt beläuft sich die Verpflichtung
aus diesen Mietverträgen auf rund 19.762 TEuro.
Der Stand der Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen im Konzernabschluss
der SWK AG beläuft sich auf 8.250 TEuro.
Darüber hinaus bestehen bei der SWK MOBIL sonstige Verpflichtungen aus Verträgen
i.H.v. 11.891 TEuro, die fast in Gänze (11.197 TEuro) auf Verträge mit Subunternehmern über die Durchführung von Omnibusfahrten zurückzuführen sind.
Das Bestellobligo im Konzernabschluss der SWK AG beläuft sich auf 34.751 TEuro.
Seitens der Stadt Krefeld bestehen zum 31.12.2014 Bürgschaften außerhalb des Vollkonsolidierungskreises i.H.v. 1.267 TEuro.
Für die EGN besteht zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im
Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft i.H.v. 48.100 TEuro. Die Bankbürgschaft ist
durch einen Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückversichert.
Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zum 31.12.2014 i.H.v.
29.000 TEuro p.a. bei einer Vertragslaufzeit bis November 2017.
Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft i.H.v. 8.400 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und
Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt.
34
Gesamtabschluss 2014
Zugunsten der GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG wurde eine Bankbürgschaft
für die Zahlungsverpflichtungen der SWK ENERGIE aus dem am 19.02.2008 geschlossenen Lizenzvertrag i.H.v. 1.500 TEuro gestellt. Weitere Bankbürgschaften existieren in
einer Größenordnung von 200 TEuro.
Im Konzernabschluss der SWK AG besteht gegenüber einer ihrer Beteiligungen eine
Einzahlungsverpflichtung i.H.v. 3.892 TEuro.
Die EGN hat gegenüber dem Kreis Viersen für den Kaufpreis der Deponie Brüggen II bis
zum Ablauf des Tilgungszeitraums im Jahr 2034 eine Zinsverpflichtung.
Einige der im Konsolidierungskreis über den Konzern der SWK Stadtwerke Krefeld AG
einbezogenen Unternehmen sind Mitglieder der Rheinischen Zusatzversorgungskasse
für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK) Köln. Durch die RZVK werden Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene gewährt.
Gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten betrug die anteilige Kapitalunterdeckung der RZVK zum 31.12.2014 insgesamt ca. 68.800 TEuro. Hiervon sind
10.100 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Eine Inanspruchnahme für die vorgenannten Verpflichtungen erscheint derzeit nicht wahrscheinlich.
Die SWK AG, die SWK ENERGIE und die SWK MOBIL sind Mitglieder der Versorgungskasse für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder Verkehrs-AG e. V. (VKK).
Die Versorgungskasse hat keine weiteren Mitglieder. Das Kassenvermögen der VKK ist
auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten voll dotiert. Gegenüber dem
unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck – mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 15 Jahre, hier 4,53% – errechneten Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen gem. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) (nach der
allgemein anerkannten "Projected Unit Credit Method") besteht eine Unterdeckung von
insgesamt 37.200 TEuro. Hiervon sind 12.100 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Es
verbleibt eine nicht passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch anzugebende Unterdeckung von 25.100 TEuro.
Darüber hinaus hat die SWK ENERGIE im Rahmen einer Patronatserklärung dafür Sorge
zu tragen, dass die Quantum bis zur vollständigen Beendigung Ihrer Vertragsbeziehungen mit ihr finanziell so ausgestattet ist, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen gegenüber Vattenfall Europe Sales GmbH, Hamburg zu erfüllen. Diese
Verpflichtung übernimmt die SWK ENERGIE mit der Maßgabe, dass sie ausschließlich
auf Schadensersatz in Form von Geld in Anspruch genommen werden kann. Die Haftung der Patronatsgeberin gegenüber der Vertragspartnerin aus dieser Patronatsvereinbarung ist der Höhe nach begrenzt auf 12.000 TEuro.
Unter den Finanzanlagen weist die SWK AG verpfändete Festgeldanlagen zur Sicherung
von Pensionsansprüchen i.H.v. 6.900 TEuro aus.
35
Gesamtabschluss 2014
Im Rahmen der Beteiligung der SWK ENERGIE an der Quantum ergeben sich Verpflichtungen aus den von der Quantum mit der RWE Vertrieb AG, Dortmund (RWE) abgeschlossenen und beabsichtigten Rahmenverträgen über die Lieferung und Abnahme
von Strom und Erdgas sowie über den Kauf/Verkauf von Emissionszertifikaten. Die Gesellschaft tritt den genannten Rahmenverträgen und auf dieser Grundlage abgeschlossenen Einzelverträgen zwischen der Quantum und der RWE, begrenzt auf die konkret
auf die SWK ENERGIE entfallenden Mengen oder Lieferanteile, gesamtschuldnerisch mit
der Quantum bei.
Das in 2013 für die SWK MOBIL GmbH, EGN, EGK und GSAK durch die SWK AG zentral
abgeschlossene Sicherungsgeschäft für Diesel und Heizöl für den Zeitraum 2014 bis
2015 dient der Absicherung des Preisniveaus voraussichtlich benötigter Mengen. Die
Grundgeschäfte (künftige Kraftstoffkäufe) und das Sicherungsgeschäft (Swap) bilden
eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB. Infolge dessen ist der negative Marktwert der
Swapvereinbarung per 31.12.2014 i.H.v. 1.900 TEuro nicht durch die Bildung einer
Drohverlustrückstellung zu bilanzieren.
Laut SWK-Konzern dienen die von einer SWK-Konzerngesellschaft in 2007 und 2008
abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte der langfristigen Sicherung des seinerzeit günstigen Zinsniveaus im Zusammenhang mit den Darlehensaufnahmen zur Finanzierung
einer Großinvestition. Der in 2007 mit der Deutsche Bank AG abgeschlossene Zinsswap
hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2019. Der in 2008 mit der IKB Deutsche Industriebank
AG abgeschlossene Zinsswap endet am 30.09.2030. Zum Bilanzstichtag waren Darlehen mit einem Volumen von 5.672 TEuro bzw. 56.099 TEuro mit oben genannter Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswap) sind betragsmäßig aufeinander abgestimmt und laufen fristenkongruent. Nach § 254 Satz 1 HGB liegen somit jeweils Bewertungseinheiten vor. Infolgedessen sind die negativen Marktwerte der Zinsswapvereinbarungen per 31.12.2014
i.H.v. 236 TEuro bzw. 18.016 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren.
Bei der Stadtentwässerung dient das von der Gesellschaft abgeschlossene Zinsswapgeschäft der langfristigen Sicherung des Zinsniveaus. Zum Abschlussstichtag waren
sieben Darlehen mit einem Volumen von 24,3 Mio. Euro mit einer Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und das Sicherungsgeschäft (Zinsswap)
laufen fristkongruent bis zum Ende des Jahres 2020. Nach § 254 Satz 1 HGB liegt somit
eine Bewertungseinheit vor. Infolgedessen ist der negative Marktwert der Zinsswapvereinbarung per 31.12.2014 in Höhe von 3.549 TEuro nicht durch die Bildung einer
Drohverlustrückstellung zu bilanzieren.
Des Weiteren wurde von der Wohnstätte Krefeld ein derivatives Finanzinstrument zur
Absicherung von Zinsrisiken genutzt. Das Derivat wurde nach dem Modell BlackScholes, Heath-Jarrow-Morton bewertet. Es handelt sich um einen Nominalbetrag von
3.300 TEuro. Ein Darlehen (der Sparkasse Krefeld Restvaluta per 31.12.2014: 1.809
TEUR) dient als Grundlage des Swaps.
36
Gesamtabschluss 2014
Daneben wurde von der Wohnstätte Krefeld ein Zins-Swapgeschäft zur Absicherung der
Zinsen eines Darlehens im Zeitraum 2003-2018 abgeschlossen. Zum 31.12.2014 hat
der Swap einen Wert von 320 TEuro zu Lasten der Gesellschaft.
Die Haushaltssatzungen der vergangenen Haushaltsjahre enthielten eine Ermächtigung
der Verwaltung zum Abschluss von ergänzenden Verträgen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Sicherung der Zinsstruktur. Auf dieser Grundlage sowie im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Erlasslage hat die Verwaltung in der
Vergangenheit einzelne Geschäfte abgeschlossen. Im Bereich der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wurden einzelne Geschäfte zur Sicherung der Zinsstruktur unter
Portfoliogesichtspunkten abgeschlossen.
Von den Guthaben bei Kreditinstituten der Wohnstätte sind 865 TEuro zugunsten Dritter verpfändet.
Bei der Krefelder Bau werden Treuhandkonten für Rechnungen von Dritten im Rahmen
von Baubetreuungsmaßnahmen und für Wohnungseigentümergemeinschaften geführt.
Zum 31.12.2014 betragen die Guthaben auf den Konten 3.820 TEuro.
Krefeld, den 23.02.2016
Aufgestellt:
Bestätigt:
37
Gesamtabschluss 2014
VI. Anlagen zum Anhang
Gesamtkapitalflussrechnung
2014
Zahlungsströme
1
2013
Mio. Euro Mio. Euro
Gesamtjahresergebnis
2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
5 +/- Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
6 +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
-42,8
-83,2
124,5
101,5
13,4
69,8
-19,8
-21,2
4,1
-4,3
32,6
-39,2
-19,5
40,7
0,0
0,0
92,5
64,1
16,0
47,5
23,6
25,9
-140,4
-185,5
0,0
-2,5
-100,9
-114,6
0,1
0,0
sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind
7 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind
8 +/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten
9 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
10
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen
11 + Einzahlungen aus Sonderposten
12 -
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
13 +/- Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von
konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten
13 = Cashflow aus Investitionstätigkeit
14
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
15 -
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter
-1,1
-1,1
16 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von
9,9
0,0
0,0
14,6
18 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
9,0
13,5
19 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
0,6
-36,9
0,0
-0,5
21 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
109,2
146,5
22 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode
109,8
109,2
(Finanz-) Krediten
17 -
Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten
(= Summe aller Cashflows)
20 +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen
des Finanzmittelfonds
38
Gesamtabschluss 2014
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Gesamtbetrag
am
Art der Verbindlichkeiten
31.12.2014
TEuro
1. Anleihen
Gesamtbetrag
am
mit einer Restlaufzeit von
bis zu
1 bis
mehr als
1 Jahr
5 Jahre
5 Jahre
TEuro
TEuro
TEuro
31.12.2013
TEuro
0
0
0
0
0
741.617
42.383
140.852
558.382
737.662
426.714
356.714
70.000
0
420.713
1.233
162
655
416
1.276
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
80.164
80.164
0
0
94.162
6. Sonstige Verbindlichkeiten
80.167
39.670
8.181
32.316
94.205
7. Erhaltene Anzahlungen
43.089
43.089
0
0
39.097
1.372.984
562.182
219.688
591.114
1.387.115
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
8. Summe aller Verbindlichkeiten
39
Gesamtabschluss 2014
Gesamtabschluss 2014
Stadt Krefeld
Gesamtlagebericht
40
Gesamtabschluss 2014
Gesamtlagebericht
1. Einleitung ______________________________________________________ 41
2. Überblick über den Geschäftsverlauf ________________________________ 42
3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage ________________________ 45
4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage ______________________________ 52
5. Chancen, Risiken und Ausblick _____________________________________ 60
6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates ___________________ 75
1. Einleitung
Gem. § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ist der Gesamtabschluss um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Durch den Gesamtlagebericht ist
gemäß § 51 GemHVO NRW das im Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Weiterhin soll der Gesamtlagebericht
einen Überblick über den Geschäftsverlauf des Konzerns Stadt Krefeld geben, sowie
Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zur weiteren Entwicklung unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken enthalten. Der hiermit vorgelegte Gesamtlagebericht
2014 fasst die wesentlichen Aussagen des Konzernverbundes der Stadt Krefeld komprimiert zusammen. Bei zusätzlichem Informationsbedarf wird hiermit auf die Lageberichte der Einzelabschlüsse von Stadt und Konzernbetrieben, auf den Konzernlagebericht des SWK-Konzerns und den Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld verwiesen.
Die im Lagebericht des Gesamtabschlusses 2014 abgebildeten Erkenntnisse basieren
auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses sowie der geprüften Jahresabschlüsse/Packages der jeweiligen Unternehmen und des Konzerns SWK AG. Lediglich
für die Senioreneinrichtungen wurde ein ungeprüftes Package berücksichtigt, da die
Prüfung des Jahresabschlusses bis zur Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs noch
ausstehend war.
Die in den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen
sind tätig in den Bereichen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung, des Wohnungsbaus
und der Wohnungsverwaltung, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, der
Kultur und Bildung sowie den Bereichen Gesundheit und Soziales. Diese Unternehmen
sollen vorrangig der Erfüllung städtischer Pflichtaufgaben und freiwilliger Selbstverpflichtungen dienen.
41
Gesamtabschluss 2014
2. Überblick über den Geschäftsverlauf
Im Einzelabschluss 2014 der Stadt Krefeld setzt sich die negative Entwicklung des Vorjahres fort. Das Jahresergebnis der Stadt Krefeld fällt im Vergleich zur Prognose für
2014 deutlich negativer aus. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich ebenfalls eine deutliche Verschlechterung. Die erneute Haushaltsverschlechterung der Stadt Krefeld im Jahr
2014 ist insbesondere auf den Rückgang der Gewerbesteuer und auf HSKMaßnahmen, die nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden konnten sowie auf ein
weiterhin steigendes Aufwandsniveau im Personal-, Sozial- und Jugendbereich zurückzuführen. Darüber hinaus wurden im Einzelabschluss der Stadt Krefeld außerplanmäßige Abschreibungen im Bereich des Anlagevermögens im Zusammenhang mit dem
Stadthaus vorgenommen. Die diversen Verschlechterungen konnten in 2014 nicht
kompensiert werden.
Die Arbeitslosenquote der Stadt Krefeld hat sich im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr
um 0,5 Prozentpunkte auf 10,7 Prozent (Vj. 11,2 Prozent) verbessern können. Die Quote der Bedarfsgemeinschaften ist erneut geringfügig angestiegen und lag am Jahresende bei 15.339 (Vj. 15.334). Bedarfsgemeinschaften belasten den städtischen Haushalt
bei den Kosten der Unterkunft als ein Ausfluss der sogenannten Hartz IV-Gesetze in
nicht unerheblichem Maße.
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld beläuft sich 2014 auf -44,7 Mio.
Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresergebnis (-84,3 Mio. Euro) um 39,6
Mio. Euro verbessert.
In Abschnitt „4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage“ erfolgt eine nähere Darstellung der Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld.
Aus Sicht des Konzerns Stadt Krefeld waren in 2014 folgende Themen von besonderer
Bedeutung:
Mitte 2013 wurde der vom Rat der Stadt Krefeld verabschiedete Doppelhaushalt
2013/2014 und das zugehörige HSK der Bezirksregierung zur Genehmigung
vorgelegt. Die ursprüngliche Planung sah das erstmalige Erreichen des Haushaltsausgleichs in 2014 vor. In 2013 zeichneten sich dann jedoch insbesondere
im Bereich der Gewerbesteuer Entwicklungen ab, die auf deutliche Ertragsausfälle hinwiesen. Auch die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen konnten
nicht vollumfänglich umgesetzt werden. Aufgrund dieser Haushaltsverschlechterungen war das Ziel des Haushaltsausgleichs im Jahr 2014 nicht mehr zu realisieren, so dass die Genehmigung im Oktober 2013 versagt wurde. Die Stadt
Krefeld befand sich damit in den Jahren 2013 und 2014 im Nothaushalt. Nach
§ 82 GO NRW sind damit nur Aufwendungen oder Auszahlungen legitim, zu denen die Stadt Krefeld rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Insbesondere durften keine neuen Investitionen begonnen werden. In 2015 hat die Bezirksregierung die nach § 76
42
Gesamtabschluss 2014
GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts erteilt,
so dass der Nothaushalt verlassen werden konnte.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Krefeld und Weiterleitung
an den Rat zur Feststellung erfolgte nicht in der nach § 95 Abs. 3 GO NRW vorgegebenen Zeit von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres. Gründe waren
die vorrangige Bearbeitung anderer Themen wie z.B. die Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept.
Die Anzahl der Asylbewerber steigt auch in Krefeld stetig an. Da die Kapazitäten
der Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterbringungseinrichtungen des
Landes NRW nicht mehr ausreichen, werden die Asylbewerber an die Kommunen
weitergeleitet.
Seit August 2013 garantiert das Kinderförderungsgesetz (KiföG) einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Die
diesbezügliche Versorgungsquote in Krefeld wird sich durch die Fertigstellung
weiterer U3-Baumaßnahmen und den Ausbau der Tagespflege kontinuierlich
bessern. Im Betreuungsjahr 2013/2014 betrug die Versorgungsquote 33 Prozent.
Im Jahr 2014 wurden weite Teile der Büroflächen im Stadthaus geräumt und die
Mitarbeiter haben (zumeist angemietete) Ersatzräume bezogen. In 2016 soll das
Stadthaus vollständig leer gezogen werden. Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes sowie die Planungsleistung zum Neubau eines Technik- und Dienstleistungszentrums am Standort „Stadthaus“ wurden in 2014 ausgeschrieben.
Das Großprojekt „Haltestelle Ostwall/Rheinstraße“ konnte in 2014 weiter vorangetrieben werden. Zeitliche Verzögerungen zeichneten sich erst in 2015 ab,
so dass die Eröffnung erst Ende 2015 erfolgen konnte.
Bei dem Projekt „Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser-WilhelmMuseums“ kam es in 2014 zu Kostensteigerungen, die hauptsächlich in der vorgefundenen desolaten Bausubstanz und den zeitlichen Verzögerungen durch
Nicht- oder Schlechtleistung sowie den damit verbundenen Neuausschreibungen einzelner Gewerke begründet waren. Die für Herbst 2015 vorgesehene Wiedereröffnung musste verschoben werden.
Das Projekt „Neubau und Betrieb der Hauptfeuer- und Rettungswache“ in Form
eines ÖPP-Modells wurde in 2014 fortgesetzt. Ab März 2016 soll der Betrieb der
neuen Hauptfeuer- und Rettungswache an der Neuen Ritterstraße starten.
In 2014 konnte im SWK-Konzern die erwartete Rückkehr in die Gewinnzone realisiert werden, nachdem die Bildung von Drohverlustrückstellungen in den Geschäftsfeldern Energie und Entsorgung im Vorjahr zu einem negativen Jahresergebnis im SWK-Konzern geführt hatten.
Nach dem Erwerb der restlichen Anteile an der lekker Energie Ende 2013, wurde
diese in 2014 erstmalig ganzjährig einbezogen. Dies führte 2014 im SWKKonzern zu einem Rekord-Konzernumsatz.
43
Gesamtabschluss 2014
Im Geschäftsjahr 2014 erfüllte die Wohnstätte ihre wohnungswirtschaftlichen
Aufgaben unter Berücksichtigung angemessener Wohnungspreise. Die Ziele einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals und eine Bildung ausreichender Rücklagen wurden ebenfalls erfüllt.
Hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen hat sich die überaus positive
Entwicklung bei der GGK seit dem Herbst 2013 nahtlos fortgesetzt, konnte doch
im Berichtsjahr mit der Veräußerung von vier Gewerbegrundstücken mit einer
Gesamtfläche von über 39.000 qm der beste Wert in einem Kalenderjahr seit
2008 erreicht werden. Auch in den ersten Monaten des Jahres 2015 setzte sich
dieser Trend fort, was zu zwei weiteren Grundstücksverkäufen im Frühjahr 2015
führte. Aktuell verhandelt die Gesellschaft noch über einige weitere Verkäufe
von kleineren ebenso wie zum Teil relativ großen (> 10.000 qm) Grundstücken.
Beim Zoo wurden drei Neubau-Projekte (die neue Pinguin-Anlage, eine Lagerhalle für Heu und Stroh sowie ein Stallgebäude für afrikanische Huftiere und Laufvögel) aus dem Vorjahr abgeschlossen, die Anlagen wurden in Betrieb genommen. Die Umsetzung des Konzeptes zur nachhaltigen Wasserwirtschaft wurde
weiter optimiert.
44
Gesamtabschluss 2014
3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Vermögens- und Schuldenlage zum 31.12.2014
wie folgt dar:
Aktiva
1
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
31.12.2014
31.12.2013
Veränderung
TEuro
TEuro
TEuro
2.977.836
3.001.201
-23.365
13.413
16.567
-3.154
2.840.996
2.845.556
-4.560
209.097
211.461
-2.364
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.035.392
1.046.953
-11.561
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.078.011
1.073.890
4.121
5.066
3.473
1.593
74.485
74.267
218
327.123
308.424
18.699
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
38.868
39.778
-910
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
72.954
87.310
-14.356
123.427
139.078
-15.651
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
7.063
3.891
3.172
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen
32.395
50.423
-18.028
1.3.3 Übrige Beteiligungen
19.001
20.456
-1.455
0
0
0
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
15.258
15.258
0
1.3.6 Ausleihungen
49.710
49.050
660
331.772
363.771
-31.999
56.760
60.448
-3.688
2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
27.459
28.483
-1.024
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
15.835
16.864
-1.029
2.1.3 Grundstücke des Umlaufvermögens
13.466
15.101
-1.635
163.165
191.780
-28.615
122.635
152.464
-29.829
40.530
39.316
1.214
2.065
2.357
-292
109.782
109.186
596
11.475
15.868
-4.393
3.321.083
3.380.840
-59.757
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.3
Finanzanlagen
1.3.4 Sondervermögen
2.
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Forderungen
2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Summe
45
Gesamtabschluss 2014
31.12.2014 31.12.2013 Veränderung
Passiva
TEuro
TEuro
TEuro
1.
Eigenkapital
506.915
570.730
-63.815
1.1
Allgemeine Rücklagen
509.984
614.296
-104.312
1.2
Gesamtjahresergebnis
-44.717
-84.274
39.557
1.3
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
41.648
40.708
940
2.
Sonderposten
566.682
566.459
223
2.1
für Zuwendungen
429.808
424.927
4.881
2.2
für Beiträge
111.880
114.201
-2.321
2.3
für den Gebührenausgleich
11.127
13.754
-2.627
2.4
Sonstige Sonderposten
13.867
13.577
290
3.
Rückstellungen
808.727
795.343
13.384
3.1
Pensionsrückstellungen
529.482
504.674
24.808
3.2
Rückstellung für Deponien und Altlasten
78.873
85.981
-7.108
3.3
Instandhaltungsrückstellungen
5.278
7.569
-2.291
3.4
Sonstige Rückstellungen
195.094
197.119
-2.025
4.
Verbindlichkeiten
1.372.984
1.387.115
-14.131
4.1
Anleihen
0
0
0
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
741.617
737.662
3.955
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
426.714
420.713
6.001
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
1.233
1.276
-43
wirtschaftlich gleichkommen
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
80.164
94.162
-13.998
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
80.167
94.205
-14.038
4.8
Erhaltene Anzahlungen
43.089
39.097
3.992
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
65.775
61.193
4.582
3.321.083
3.380.840
-59.757
Summe
46
Gesamtabschluss 2014
Das Verhältnis der einzelnen Bilanzpositionen zur Bilanzsumme hat sich im Vergleich
zum Vorjahr nur geringfügig geändert. Zum 31.12.2014 sind die Rückstellungen leicht
gestiegen, wohingegen das Eigenkapital eine gegenläufige Verringerung (Vj. 17%) erfahren hat. Das Verhältnis der Bilanzpositionen zur Bilanzsumme am 31.12.2014 wird
im Folgenden dargestellt:
AKTIVA
PASSIVA
Passive
Rechnungs-abgre
nzung
1%
Umlaufvermögen
10%
Aktive
Rechnungs-abgren
zung
0%
Eigenkapital
15%
Sonderposten
17%
Verbindlichkeiten
41%
Anlagevermögen
90%
Rückstellungen
25%
Aktiva
Das Anlagevermögen hat seit dem 01.01.2010 nur geringfügige Veränderungen von
+2% erfahren.
Geprägt ist das Anlagevermögen im Gesamtabschluss seit dem 01.01.2010 insbesondere durch das Sachanlagevermögen. Hier sind wesentlich die bebauten Grundstücke
und grundstücksgleichen Rechte mit einem Bilanzanteil von 31% (Vj. 31%) sowie das
Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote (Infrastrukturvermögen im Verhältnis zur
Bilanzsumme) ist seit dem 01.01.2010 (31%) nahezu unverändert und liegt zum
31.12.2014 bei 32%.
Das Umlaufvermögen entfällt mit ca. 49% (Vj. 53%) auf Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände. Gemessen an der Bilanzsumme von rund 3,3 Mrd. Euro beträgt der Anteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände rund 5% (Vj.
6%). Im Vergleich zum Vorjahr ist das Umlaufvermögen gesunken, was insbesondere
auf eine Verringerung der Forderungen um rund 29.829 TEuro (-20%) zurückzuführen
ist. Diese Verringerung der Forderungen resultiert größtenteils aus gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der SWK Energie gegen Dritte.
47
Gesamtabschluss 2014
Zuordnung der Aktivposten der Gesamtbilanz auf Stadt Krefeld und vollkonsolidierte
Unternehmen:
AKTIVA
Gesamtaktiva
Anteil Aktiva
Anteil Aktiva
2014
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
TEuro
%
TEuro
%
Anlagevermögen
2.977.836
1.537.492
52%
1.440.344
48%
Umlaufvermögen
331.772
60.006
18%
271.766
82%
11.475
9.852
86%
1.622
14%
Aktive
Rechnungsabgrenzung
Zum 31.12.2014 sind etwa 52% (Vj. 53%) vom Gesamtanlagevermögen der Stadt Krefeld zuzuordnen und geht hier insbesondere auf Grundstücke mit Schulbauten, Grund
und Boden des Infrastrukturvermögens sowie das Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungsanlagen zurück.
Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen am Gesamtanlagevermögen beläuft sich
auf 48% (Vj. 47%). Dies ist insbesondere auf die aktivierten Stromversorgungs- und
Abfallbeseitigungsanlagen, die Maschinen und technischen Anlagen und die Fahrzeuge im SWK-Konzern, die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bei der
Stadtentwässerung sowie die Grundstücke mit Wohnbauten bei der Wohnstätte zurückzuführen.
Das Umlaufvermögen ist mit 82% überwiegend den vollkonsolidierten Unternehmen
zuzuordnen. Im Vergleich zum Vorjahr (86%) ist dieser Anteil, insbesondere durch die
verringerten Forderungen und liquiden Mittel im SWK-Konzern, leicht gesunken. Der
Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen an den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 75% (Vj. 79%) (rund 72% allein im SWK-Konzern; Vj. 77%),
an den Vorräten 99% (Vj. 99%) und den liquiden Mitteln 84% (Vj. 92%).
48
Gesamtabschluss 2014
Passiva
Die Zusammensetzung der Passivseite der Gesamtbilanz im Zeitablauf seit dem
01.01.2010 sieht wie folgt aus:
17%
15%
17%
17%
22%
24%
24%
40%
40%
41%
41%
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
22%
21%
20%
20%
17%
16%
17%
17%
20%
21%
21%
39%
40%
01.01.2010
31.12.2010
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Das Eigenkapital zum 31.12.2014 ist im Vergleich zum Vorjahr auf 506.915 TEuro gesunken, dies entspricht einer Verringerung um rund 11% zum Vorjahr und um 30% zum
01.01.2010. Im Berichtsjahr 2014 liegt das Eigenkapital im Konzern Stadt Krefeld wieder knapp über dem Eigenkapital des Einzelabschlusses. Die Entwicklung seit dem
01.01.2010 stellt sich folgendermaßen dar:
Vergleich der Entwicklung des Eigenkapitals (in TEuro)
750.000
719.552
702.847
700.000
683.187
702.238
655.504
667.644
650.000
661.752
639.779
602.159
600.000
570.730
550.000
506.915
500.000
01.01.2010
31.12.2010
31.12.2011
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
Jahresabschluss Stadt Krefeld
49
506.120
Gesamtabschluss 2014
Die Entwicklung der Eigenkapitalquote 1 (Eigenkapital zur Bilanzsumme) und Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital und Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) stellt sich wie folgt dar:
Entwicklung der Eigenkapitalquoten
40%
38%
37%
36%
36%
35%
33%
32%
30%
25%
22%
21%
20%
20%
20%
17%
15%
15%
01.01.2010
31.12.2010
31.12.2011
Eigenkapitalquote 1
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
Eigenkapitalquote 2
Das Eigenkapital erfährt infolge der Jahresfehlbeträge eine wesentliche Veränderung.
Die Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses des Konzerns Stadt Krefeld seit 2010
ist nachfolgend dargestellt:
Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses
(TEuro)
2010
2011
2012
2013
2014
-26.899
-44.780
-44.717
-60.245
-84.274
Die Rückstellungen werden weiterhin bestimmt durch die, über die vergangenen Jahre
kontinuierlich gestiegenen, Pensionsrückstellungen. Diese sind weiterhin mit einem
Anteil von 90% (Vj. 90%) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Aufgrund der Entwicklung der
vergangenen Jahre nehmen allerdings auch die Sonstigen Rückstellungen zunehmende
Bedeutung für die Gesamtbilanz ein, hier insbesondere die innerhalb des SWKKonzerns gebildeten Drohverlustrückstellungen. Insgesamt sind die Rückstellungen
seit dem 01.01.2010 um 142.364 TEuro und damit 21% (Vj. 19%) gestiegen.
50
Gesamtabschluss 2014
Die Verbindlichkeiten werden wie im Vorjahr dominiert von den Verbindlichkeiten aus
Krediten mit insgesamt 1,2 Mrd. Euro. Während die Kredite zur Liquiditätssicherung
beinahe vollständig dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld zuzurechnen sind, beläuft
sich der städtische Anteil bei den Investitionskrediten auf lediglich 26% (Vj. 26%). Im
Vergleich zum Vorjahr sind die Kreditverbindlichkeiten in der Gesamtbilanz um rund
10,0 Mio. Euro gestiegen. Dies ist hauptsächlich auf die gestiegenen Kreditverbindlichkeiten bei der Stadtentwässerung und der Wohnstätte zurückzuführen, die durch
gegenläufige Entwicklungen im Konzern Stadt Krefeld teilweise kompensiert wurden,
hier insbesondere durch die gesunkenen Kreditverbindlichkeiten bei der EAG.
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten im Konzern der Stadt Krefeld ist
nachfolgend dargestellt:
Entwicklung der Verbindlichkeiten (in TEuro)
750.000
752.351
741.617
737.662
729.694
738.154
717.622
650.000
550.000
450.000
402.213
420.100
426.714
420.713
414.231
368.601
350.000
01.01.2010
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
31.12.2014
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die Passivposten wie folgt zuordnen:
PASSIVA
Gesamtpassiva
Anteil Passiva
Anteil Passiva
2014
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
TEuro
%
TEuro
%
Sonderposten
566.682
498.356
88%
68.326
12%
Rückstellungen
808.727
505.389
62%
303.338
38%
1.372.984
662.593
48%
710.391
52%
65.775
53.130
81%
12.645
19%
Verbindlichkeiten
Passive
Rechnungsabgrenzung
Die Sonderposten werden hauptsächlich bei der Stadt Krefeld bilanziert. Das Vermögen
der Konzernmutter wird damit zu wesentlichen Teilen durch Zuwendungen und Beiträge
finanziert. Dies wird auch durch die in 2014 weiterhin deutlich geringere Zuwendungsquote von 10% (VJ. 9%) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum städtischen Jahresabschluss mit 28% (VJ. 26%) deutlich. Die Rückstellungen resultieren nur zu 38%
51
Gesamtabschluss 2014
(VJ. 40%) aus den Beteiligungen, sie werden weiterhin geprägt durch die städtischen
Pensionsrückstellungen. Die Verbindlichkeiten entfallen etwa zur Hälfte auf den Vollkonsolidierungskreis. Während die Kredite zur Liquiditätssicherung praktisch vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen sind, sind die langfristigen Investitionskredite größtenteils dem Vollkonsolidierungskreis, z.B. der EAG, der Stadtentwässerung und der
Wohnstätte, zuzurechnen.
4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage
Finanzlage
Die Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld für das Jahr 2014 ist nachfolgend zusammengefasst dargestellt:
Bezeichnung
2014
2013
Mio. Euro
Mio. Euro
92,5
64,1
-100,9
-114,6
+/-
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
+/-
Cashflow aus Investitionstätigkeit
+/-
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
9,0
13,5
=
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
0,6
-36,9
+/-
Änderungen des Finanzmittelfonds
0,0
-0,5
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
109,2
146,5
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
109,8
109,2
Insgesamt hat sich der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2014 geringfügig erhöht.
In 2014 beträgt der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit +92,5 Mio. Euro (Vj.
+64,1 Mio. Euro). Die Finanzmittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen die Finanzmittelabflüsse damit deutlich und können zum Großteil die gegenläufige
Entwicklung im Bereich der Investitionstätigkeit auffangen. Geprägt wird dies durch
das deutlich bessere Gesamtjahresergebnis.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beläuft sich in 2014 auf -100,9 Mio. Euro
(Vj. -114,6 Mio. Euro). Dieser ist insbesondere auf Investitionen im Anlagevermögen
(140,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Der wesentliche Anteil hiervon sind Investitionen ins
Sachanlagevermögen (125,6 Mio. Euro), die sich im Konzern Stadt Krefeld folgendermaßen zuordnen lassen:
52
Gesamtabschluss 2014
Investitionen in Sachanlagevermögen
31.12.2014
Mio. Euro
Anteil
Stadt Krefeld
38,5
31%
Wohnstätte Krefeld
18,9
15%
SWK ENERGIE
18,2
14%
Stadtentwässerung
14,1
11%
SWK MOBIL
12,5
10%
Übrige vollkonsolidierte Beteiligungen
23,4
19%
125,6
100%
Gesamtinvestitionen
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf +9,0 Mio. Euro (Vj. +13,5 Mio.
Euro). Er resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Liquiditäts- und Investitionskredite (Netto-Kreditaufnahme).
Für den Konzern Stadt Krefeld liegt der Anlagendeckungsgrad 2 am 31.12.2014 lediglich bei rund 75% (Vj. 80%), das heißt langfristiges Vermögen ist zum Teil kurzfristig
finanziert worden. Im Zeitverlauf stellt sich der Anlagendeckungsgrad wie folgt dar:
Anlagendeckungsgrad 2
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014
81%
80%
80%
80%
75%
Ertragslage
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Gesamtjahresfehlbetrag verringert um 39.556
TEuro auf insgesamt -44.717 TEuro.
Die positive Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses wird insbesondere durch erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie geprägt, deren geschäftliche Betätigung im Wesentlichen außerhalb des Konzerns Stadt Krefeld stattfindet. Darüber hinaus wirkt sich die Ergebnisverbesserung bei der EGN positiv auf das Gesamtergebnis
aus, bei der in 2014 die Neubildung von Drohverlustrückstellungen deutlich geringer
ausfiel als in der Vorperiode. Diesen positiven Effekten steht eine Ergebnisverschlechterung im städtischen Jahresabschluss gegenüber.
53
Gesamtabschluss 2014
Ordentliche Gesamterträge
Bezeichnung
2014
2013
TEuro
TEuro
Veränderung
TEuro
%
+ Steuern und ähnliche Abgaben
265.440
268.685
-3.245
-1%
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
187.186
170.074
17.112
10%
8.098
8.477
-380
-4%
125.129
125.574
-445
0%
1.211.936
1.080.759
131.177
12%
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
63.658
55.440
8.218
15%
+ Sonstige ordentliche Erträge
78.150
66.786
11.365
17%
+ Aktivierte Eigenleistungen
17.075
17.646
-571
-3%
-3.079
-622
-2.457
395%
1.953.593
1.792.819
160.774
9%
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Gesamterträge
Mit einem Gesamtanteil von etwa 23% (Vj. 24%) an den ordentlichen Gesamterträgen
sind die Ertragspositionen Steuern sowie Zuwendungen von großer Bedeutung. Der
Konzern Stadt Krefeld ist allerdings wesentlich weniger abhängig von den Erträgen aus
Steuern und Zuwendungen als die Stadt in ihrem Einzelabschluss. Hier sind diese Ertragspositionen noch von absolut prägender Bedeutung, decken rund zwei Drittel des
konsumtiven Haushaltsvolumens und stellen den überwiegenden Teil der städtischen
Erträge dar. Gerade diese Positionen sind nachhaltig von der konjunkturellen Entwicklung betroffen.
Die Steuerquote gibt an, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Gesamterträgen ist. Im Vergleich zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld fällt diese im Gesamtabschluss konstant niedriger aus:
Entwicklung der Steuerquote
50%
46%
44%
40%
45%
43%
41%
30%
20%
10%
15%
16%
16%
15%
14%
0%
2010
2011
2012
2013
2014
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
Jahresabschluss Stadt Krefeld
54
Gesamtabschluss 2014
Im Konzern Stadt Krefeld sind die Steuererträge deutlich weniger prägend als im Jahresabschluss der Stadt Krefeld. In Folge der deutlich gestiegenen privatrechtlichen
Leistungsentgelte, bei gleichzeitig gesunkenen Steuererträgen, hat sich diese Entwicklung in 2014 noch verstärkt.
Neben den Steuererträgen sind auch die Leistungen Dritter im Konzern Stadt Krefeld
von deutlich geringerer Bedeutung für das ordentliche Gesamtergebnis als noch im
städtischen Jahresabschluss. Dementsprechend geringer fällt im Gesamtabschluss die
Zuwendungsquote aus, die angibt wie hoch der Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Gesamterträgen ist:
Entwicklung der Zuwendungsquote
30%
27%
26%
26%
20%
28%
26%
10%
10%
9%
10%
9%
10%
0%
2010
2011
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2012
2013
Jahresabschluss Stadt Krefeld
2014
Im Konzern der Stadt Krefeld lassen sich die ordentlichen Gesamterträge zu etwa 62%
(Vj. 60%) auf die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten zurückzuführen. Diese werden mit 94% (Vj. 93%) fast in Gänze im SWK-Konzern erwirtschaftet.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte werden zum größten Teil von der SWK ENERGIE
(44%) (Vj. 64%) und der EGN (15%) (Vj. 16%) erwirtschaftet. Bei der SWK ENERGIE ist
es 2014 zu einem deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse gekommen. Dieser ist zum
einen auf zurückgegangene Erlöse aus dem Stromvertriebsgeschäft, zum anderen auf
gesunkene Erlöse im Gasvertriebsgeschäft aufgrund eines niedrigeren Absatzes, zurückzuführen. Die Erlösrückgänge bei der SWK ENERGIE werden im Gesamtabschluss
kompensiert durch die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie. Auf die
lekker Energie entfallen in 2014 23% (Vj. 2%) der privatrechtlichen Leistungsentgelte.
55
Gesamtabschluss 2014
Ordentliche Gesamtaufwendungen
Veränderung
2014
2013
TEuro
TEuro
343.149
304.213
38.936
13%
35.115
31.406
3.709
12%
989.504
963.020
26.484
3%
- Bilanzielle Abschreibungen
137.256
121.136
16.120
13%
- Transferaufwendungen
235.355
224.910
10.445
5%
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
234.423
203.536
30.887
15%
1.974.802
1.848.220
126.581
7%
Bezeichnung
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
-
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
= Ordentliche Gesamtaufwendungen
TEuro
%
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind mit einem Anteil von 50% (Vj. 52%) im
Wesentlichen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der
überwiegende Teil dieser Aufwendungen entfällt auf die SWK ENERGIE (49%) (Vj. 64%)
und die EGN (11%) (Vj. 14%). Auch diese Position wird entscheidend geprägt durch die
erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie, der 19% (Vj. 2%) dieser Aufwendungen zuzuordnen sind. Dieser Anstieg wird in 2014 teilweise kompensiert durch
die gesunkenen Materialaufwendungen für Strom-, Gas- und Wärmebezug bei der SWK
ENERGIE.
Die Personalintensität, also der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen
Gesamtaufwendungen, ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Sie bleibt damit
aber konstant unter dem Wert des städtischen Jahresabschlusses und ist auch weiterhin im Gesamtabschluss weniger ergebnisprägend als im Jahresabschluss der Stadt
Krefeld. Insgesamt haben sich in 2014 die Personalaufwendungen sowohl auf Seiten
der Stadt Krefeld als auch auf Seiten des SWK-Konzerns leicht erhöht und können unter
anderem auf die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, Stellenmehrbedarfe und die
Anpassungen des Beihilfeprozentsatzes für Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften zurückgeführt werden. Von den Personalaufwendungen
entfallen rund 53% (Vj. 52%) auf die Stadt Krefeld.
Entwicklung der Personalintensität
30%
20%
17%
10%
23%
23%
17%
23%
17%
24%
22%
16%
17%
0%
2010
2011
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2012
2013
Jahresabschluss Stadt Krefeld
56
2014
Gesamtabschluss 2014
Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen auf die Stadt Krefeld
und den SWK-Konzern.
Die Transferaufwendungen sind vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Im Gegensatz zum Jahresabschluss (32%) (Vj. 33%) beläuft sich die Transferaufwandsquote im
Gesamtabschluss daher auf lediglich 12% (Vj. 12%) und liegt damit im gleichen Bereich wie im Vorjahr.
Ordentliches Gesamtergebnis
Das ordentliche Gesamtergebnis hat sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt:
Entwicklung des Ordentlichen Gesamtergebnisses
(TEuro)
7.075
2010
2011
2012
2013
2014
-12.685
-21.209
-29.682
-55.401
Durch die deutlich gestiegenen Ordentlichen Gesamterträge ist das Ordentliche Gesamtergebnis 2014 von -21.209 TEuro (Vj. -55.401 TEuro) prägend für das Gesamtjahresergebnis. Im Vergleich zum Vorjahr waren bei der SWK ENERGIE und der EGN weniger
neue Drohverlustrückstellungen zu bilden. Dies hat, zusammen mit gesunkenen Materialaufwendungen für Strom-, Gas- und Wärmebezug bei der SWK ENERGIE, zur positiven Entwicklung des Ordentlichen Gesamtergebnisses beigetragen.
Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Gesamtaufwendungen zu ordentlichen Gesamterträgen) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist zum 31.12.2014 weiterhin
höher als im Einzelabschluss der Konzernmutter.
Vergleich der Entwicklung des Aufwandsdeckungsgrades
100%
100%
99%
98%
94%
94%
90%
99%
97%
92%
89%
90%
80%
2010
2011
2012
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2013
Jahresabschluss Stadt Krefeld
57
2014
Gesamtabschluss 2014
Gesamtfinanzergebnis
Das erneut verbesserte aber noch immer negative Gesamtfinanzergebnis 2014 von
-20.888 TEuro (Vj. -27.843 TEuro) ist weiterhin von großer Bedeutung für das Gesamtjahresergebnis.
Bezeichnung
2014
2013
TEuro
TEuro
+
Finanzerträge
7.332
4.043
+
Erträge aus der Equity Konsolidierung
7.111
5.505
-
Finanzaufwendungen
35.331
37.391
-20.888
-27.843
= Gesamtfinanzergebnis
Das Gesamtfinanzergebnis resultiert hauptsächlich aus den weiterhin hohen Zinsaufwendungen im Gesamtabschluss von 35.193 TEuro (Vj. 36.931 TEuro), die zu 28% (Vj.
32%) auf die Stadt Krefeld, zu 29% (Vj. 27%) auf die Stadtentwässerung, zu 25% (Vj.
25%) auf den SWK-Konzern, zu 15% (Vj. 14%) auf die Wohnstätte und zu 3% (Vj. 2%)
auf sonstige Unternehmen zurückzuführen sind. Insgesamt konnten die Finanzaufwendungen um rund 5% (Vj. 6%) gesenkt werden, dies ist im Wesentlichen erneut auf entsprechende Verbesserungen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld zurückzuführen. Ursächlich sind günstigere Konditionen bei Prolongationen und das weiterhin niedrige
Zinsniveau.
Prägend für die Verbesserung des Gesamtfinanzergebnisses sind die gestiegenen Erträge aus der Equity Konsolidierung, die im Wesentlichen auf die Entwicklung der Jahresergebnisse bei der Treuhand, der GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH (GEM) und dem Hafen Krefeld
zurückzuführen sind.
58
Gesamtabschluss 2014
Das Gesamtergebnis des städtischen Konzerns kann wie folgt aufgeteilt werden:
Gesamtergebnisrechnung
Gesamt
Anteil
Anteil
2014
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
TEuro
TEuro
%
%
Ordentliches Gesamtergebnis
-21.209
-34.592
163%
13.383
-63%
Gesamtfinanzergebnis
-20.888
-8.817
42%
-12.071
58%
-745
0
0%
-745
100%
-1.875
0
0%
-1.875
100%
-44.717
-43.409
97%
-1.308
3%
Außerordentliches
Gesamtergebnis
Anderen Gesellschaftern
zuzurechnendes Ergebnis
Gesamtjahresergebnis des
Konzerns Stadt Krefeld
Das Gesamtjahresergebnis wird in 2014 weiterhin wesentlich durch die vollkonsolidierten Unternehmen bestimmt. Der Anteil der Beteiligungen am Ordentlichen Gesamtergebnis lag zum 31.12.2013 noch bei -35.882 TEuro und hat sich damit zum
31.12.2014 um 49.265 TEuro verbessert. Diese Entwicklung prägt das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld. Diese Verbesserung wird zum einen wesentlich
bestimmt durch die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der lekker Energie, die ihr wirtschaftliches Betätigungsfeld hauptsächlich außerhalb des Konzerns Stadt Krefeld hat,
zum anderen durch die gesunkenen Zuführungen bei den Drohverlustrückstellungen
der EGN.
Demgegenüber hat sich der städtische Anteil am ordentlichen Gesamtergebnis von
-19.519 TEuro in 2013 auf -34.592 TEuro in 2014 und damit um 15.073 TEuro verschlechtert, insbesondere beeinflusst u.a. durch die negative Gewerbesteuerentwicklung in 2014, durch HSK-Maßnahmen, die nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden konnten sowie durch ein weiterhin steigendes Aufwandsniveau im Personal-, Sozial- und Jugendbereich. Des Weiteren sind außerplanmäßige Abschreibungen im Bereich des Anlagevermögens im Zusammenhang mit dem Stadthaus und dem Krematorium vorgenommen worden.
Aber auch die Verschlechterung des städtischen Anteils am Ordentlichen Gesamtergebnis um 15.073 TEuro ist von wesentlicher Bedeutung für das Gesamtjahresergebnis
des Konzerns Stadt Krefeld.
59
Gesamtabschluss 2014
5. Chancen, Risiken und Ausblick
5.1 Stadt Krefeld
Die Stadt Krefeld befindet sich seit Jahren in der Haushaltssicherung. Mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 und über das neu aufgestellte
HSK geht die Stadt Krefeld davon aus, im Jahr 2020 den Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit Verfügung vom 09.09.2015 ist die nach § 76 GO NRW erforderliche Genehmigung des HSK von der Bezirksregierung erteilt worden. Der Nothaushalt konnte damit in
2015 verlassen werden und unterliegt damit nicht mehr den Beschränkungen des § 82
GO NRW.
Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die Umsetzung des HSK muss weiterhin bei allen anstehenden städtischen Entscheidungen allerhöchste Priorität haben.
Es ist zu beachten, dass mit der Umsetzung von HSK-Maßnahmen in der Regel nicht nur
eine Ergebnis-, sondern auch eine Liquiditätswirkung verbunden ist. Dadurch besteht
ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Erreichen des geplanten Ergebnisses
und den Liquiditätsüberschüssen, die im Rahmen der Investitionsplanung zur Finanzierung herangezogen werden. Sollten demnach Verschlechterungen bei zahlungswirksamen HSK-Maßnahmen (oder auch bei sonstigen konsumtiven Haushaltspositionen)
eintreten, wird diese Liquiditätsbelastung auch zu einer Einschränkung bei der Investitionstätigkeit führen. Somit ist für die Aufrechterhaltung des bisherigen Investitionsumfangs auch entscheidend, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten
Maßnahmen zeitnah ihre Konsolidierungswirkung entfalten. Sofern Rückstellungen in
Anspruch genommen und damit zahlungswirksam werden, kann sich auch hieraus eine
Auswirkung auf die Investitionstätigkeit ergeben, da sich o.g. Liquiditätsüberschüsse
reduzieren.
Kritische Erfolgsfaktoren für das Erreichen des Haushaltsausgleichs sind auch die vom
Land NRW vorzugebenden Zahlen zu den Gemeindefinanzierungsgesetzen der künftigen Jahre sowie die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“.
Ein Risiko für das Erreichen des Haushaltsausgleichs in 2020 ist auch in den steigenden Flüchtlingszahlen zu sehen. Die Belastungen der kommunalen Haushalte sind
diesbezüglich nicht kalkulierbar. Die finanziellen, personellen und logistischen Herausforderungen bei der Unterbringung tragen zum überwiegenden Teil die Kommunen. Die
zwischenzeitlich vereinbarte Fallpauschale deckt nach Auffassung des Deutschen
Städtetages landesweit nicht die entstehenden Kosten. Insbesondere die gesetzliche
Neuregelung bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden
stellt die Kommunen vor neue Herausforderungen. Bund und Länder müssen den
Kommunen die Mittel zur Verfügung stellen, die sie zur Versorgung der Flüchtlinge aufwenden. Nach positiver Entscheidung über den Asylantrag wird auch die Integration der
Flüchtlinge in die Gesellschaft keine leichte Aufgabe für die Kommunen sein. Dem
60
Gesamtabschluss 2014
wachsenden Bedarf an Wohnungen, KiTa-Plätzen, Schulplätzen etc. muss die Kommune gerecht werden.
Darüber hinaus wird die Umsetzung des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes
NRW die Kapazitäten der Verwaltung in den nächsten Jahren überproportional binden.
So positiv eine Förderung von rd. 20 Mio. Euro für Investitionen innerhalb der Stadt Krefeld ist, so ambitioniert ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Umsetzungsfrist bis
2018. Die Auswahl, Abwicklung und Abrechnung von geeigneten kommunalen Maßnahmen ist vor dem Hintergrund, dass hierfür weder zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird noch die gesetzlichen Vergaberichtlinien – wie beim Konjunkturpaket II geschehen – vereinfacht werden, mit einem über die Maßen erforderlichen Engagement der Mitarbeiter/innen verbunden.
Hinzu kommt, dass sich aus dem Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung
NRW eine Vielzahl von Wünschen wie z.B. Ausbau von Familienzentren, von frühkindlichen Betreuungsplätzen und von Ganztagsschulen, Inklusion in Kindertagesstätten
und Schulen etc. ergeben, die durch die Kommunen wahrgenommen werden sollen.
Aussagen zur Finanzierung dieser Vorhaben fehlen jedoch in der Koalitionsvereinbarung. Ebenso soll eine Vielzahl von Landesförderprogrammen dahingehend überprüft
werden, ob sie auf eine Darlehensvergabe durch die Landesbank NRW umgestellt werden können. Insofern besteht nach wie vor die Gefahr, dass bisher eingeplante Landesförderungen zukünftig wegfallen.
Erfreulicherweise sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine Entlastung der
Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vor. Der Städtetag sieht dies als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch gesamtstaatlich
finanziert werden muss und fordert eine baldige Verabschiedung eines entsprechenden Bundesteilhabegesetzes. Wegen der hohen Sozialausgaben der Kommunen sollte
eine sofortige Entlastung noch vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Für diese Soforthilfe des Bundes hat die Landesregierung inzwischen mitgeteilt, dass in den Jahren
2015 – 2017 zum einen die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 3,6
Prozent erhöht wird (Entlastungseffekt ca. 2,5 Mio. EUR p.a.). Zum anderen erhalten die
Kommunen einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer (Entlastungseffekt ca. 1,8 Mio.
EUR p.a.). Damit ist sichergestellt, dass der Bund seine Zusage zur Entlastung der
kommunalen Haushalte i.H.v. 1 Milliarde EUR jährlich umsetzt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Bundesteilhabegesetz zum 01.01.2018 in Kraft tritt.
Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Haushaltslage besteht die Notwendigkeit, das kommunale Forderungsmanagement konsequent weiter zu verfolgen.
Ein nicht unerhebliches Risiko liegt weiterhin in der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, da sich hieraus entsprechende Auswirkungen auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen ergeben.
61
Gesamtabschluss 2014
In 2014 war ein Rückgang der Arbeitslosenquote von 11,2 Prozent auf 10,7 Prozent zu
verzeichnen. Nach einem Anstieg im März 2015 auf 11,4 Prozent lagen die Zahlen für
Oktober 2015 wieder auf dem Niveau von Dezember 2014. Änderungen im Bereich der
Arbeitslosenzahlen führen i.d.R. zu entsprechenden Entwicklungen der Transferleistungen.
Schließlich ist auch die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise weiterhin nicht
außer Acht zu lassen. Diese Faktoren wirken in nicht unerheblicher Höhe auf den städtischen Haushalt.
Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, gegen den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl (Zensus 2011) Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen. Der ermittelte Einwohnerverlust führt zu negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Vor dem Hintergrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Organisation der Stadtentwässerung Krefeld, wurde mit Beschluss des Rates vom 18. Juni 2015
mit der Umsetzung des Konzeptes zur Neuorganisation der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld begonnen. Die vollständige Umsetzung erfolgte
zum 01. Januar 2016. Die Stadtentwässerung Krefeld erhebt als kostenrechnende Einrichtung Abwassergebühren. Aufgrund laufender Klageverfahren besteht das erhöhte
Risiko, dass das Gericht die im Rahmen der Gebührenerhebung angesetzten Kosten als
nicht zulässig oder als nicht in der bisherigen Höhe angemessen ansieht. Diese Kosten
wären dann nicht weiter vom Gebührenzahler zu tragen, sondern würden möglicherweise den städtischen Haushalt belasten.
Aufwandsseitig besteht nach wie vor die Chance, dass die Geld- und Kapitalmärkte
weiterhin relativ günstige Zinssätze ermöglichen. Ein etwaiger Zinsanstieg stellt jedoch
auch ein entsprechendes Risiko für die Entwicklung der Zinsaufwendungen dar.
Im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wurde
der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 460 Mio. Euro festgelegt. Der Höchstbetrag behält auch im Haushaltsjahr 2014 seine Gültigkeit. In 2015 wurde diese Höchstgrenze vorsorglich auf 520 Mio.
Euro erhöht. Diese erneute Erhöhung der Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten sowie die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten macht
deutlich, dass es derzeit nicht möglich ist, dauerhaft laufende Auszahlungen über entsprechende Einzahlungen zu decken. Dieser Problemlage sehen sich auch andere
Kommunen ausgesetzt. Entscheidenden Einfluss wird hier der weitere Konsolidierungsprozess der Stadt Krefeld haben.
Eine weitere Herausforderung wird auch die künftige Finanzierung der Pensionslasten
darstellen. Zum 31.12.2014 belaufen sich die Pensionsrückstellungen auf 478,6 Mio.
62
Gesamtabschluss 2014
Euro (Vorjahr: 454,5 Mio. Euro), aufgrund der Altersstruktur der Beamten werden diese
Rückstellungen in den kommenden Jahren noch ansteigen. Eine Liquiditätsvorsorge in
entsprechender Höhe liegt derzeit nicht vor.
Das städtische Jahresergebnis wird darüber hinaus auch durch die städtischen Tochterunternehmen beeinflusst. Für den städtischen Haushalt bleibt hier u.a. abzuwarten,
wie sich die schwierige Situation auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt weiter entwickelt.
Krefeld befindet sich somit weiterhin in einer schwierigen Haushaltssituation mit sehr
engen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die
Umsetzung des HSK sollen den Haushaltsausgleich im Jahr 2020 und den dringend
benötigten Gestaltungsspielraum bringen, der dazu führt, dass dann auch wieder wünschenswerte Angebote z.B. im Sozial- und Jugendbereich oder zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können. Bis dahin wird es zu
einem weiteren Abbau des Eigenkapitals kommen.
5.2 Tochterunternehmen
Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen, Risiken und Prognosen der einzelnen
Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld beschrieben. Die Ergebnisprognosen
der SWK-Töchter ergibt sich aus der Wirtschaftsplanung für die Jahre 2015-2019 des
SWK Konzerns.
Die SWK AG hat 2013 ein neues Swap-Geschäft zur Absicherung des Diesel- und Heizölpreises für den erwarteten Verbrauch des SWK-Konzerns für die Jahre 2014 und 2015
abgeschlossen. Analog zu dem vorhergehenden Vertrag haben im Innenverhältnis wiederum die SWK MOBIL, EGN, EGK und GSAK das Swap-Geschäft für die jeweils auf sie
entfallenden Diesel- und Heizölmengen übernommen. Insgesamt besteht eine Absicherung für eine Diesel- und Heizölmenge i.H.v. 15.528 metrischen Tonnen. Zum 31. Dezember 2014 bestand ein negativer Marktwert i.H.v. 1.900 TEuro.
Die Chancen für die SWK AQUA liegen weiterhin im Ausbau des externen Dienstleistungsgeschäftes und der Vermarktung des vorhandenen Know-hows in der Wasserwirtschaft. Die Gesellschaft will darüber hinaus über Beteiligungen und Kooperationen mit
Ver- und Entsorgern in der Region Niederrhein Chancen zur effizienteren Nutzung der
eigenen Ressourcen und zur Kostensenkung realisieren. Auch die Anpassung der Instandhaltungs- und Wartungsstrategie sowie eine Optimierung der Betriebskosten in
der Sparte Trinkwasser sollen zu einer Stabilisierung der Ergebnisse beitragen.
Die Organisation des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Krefeld und das damit verbundene Betriebsführungsmodell zwischen der Stadtentwässerung Krefeld und der SWK
AQUA ist 2013 beklagt und auf den Prüfstand gestellt worden. Vor dem Hintergrund
eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Organisation der Stadtentwässe-
63
Gesamtabschluss 2014
rung Krefeld, wurde mit Beschluss des Rates vom 18. Juni 2015 mit der Umsetzung des
Konzeptes zur Neuorganisation der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld begonnen. Die vollständige Umsetzung erfolgte zum 01. Januar 2016. Die
Stadtentwässerung Krefeld erhebt als kostenrechnende Einrichtung Abwassergebühren. Aufgrund laufender Klageverfahren besteht das erhöhte Risiko, dass das Gericht
die im Rahmen der Gebührenerhebung angesetzten Kosten als nicht zulässig oder als
nicht in der bisherigen Höhe angemessen ansieht. Diese Kosten wären dann nicht weiter vom Gebührenzahler zu tragen, sondern würden möglicherweise den städtischen
Haushalt belasten.
Weiterhin bestehen Risiken aus kartellrechtlichen Entwicklungen. Seitens des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKUNLV) wird auf ein freiwilliges Landesbenchmarking als
Effizienzmotor in der Trinkwasserbranche gesetzt. Dies schützt allerdings nicht vor einer Preismissbrauchskontrolle durch die Landeskartellbehörde NRW oder das Bundeskartellamt. Die Bundeskartellbehörde ist bereits in NRW an ein Unternehmen für ein
Auskunftsersuchen herangetreten. Die SWK AQUA nimmt seit 2008 am Landesbenchmarking teil. Nach der Preiserhöhung im Jahre 2013 liegen die Wasserbezugskosten
der Kunden in Krefeld innerhalb der Vergleichsgruppe im oberen Mittelfeld. Die SWK
AQUA hatte 2013 die Kosten für die Enthärtung des Trinkwassers und die zusätzliche
Errichtung eines Trinkwasserbehälters an die Kunden weitergegeben.
In der Trinkwasserversorgung wird das Geschäftsumfeld der SWK AQUA als stabil angesehen. Für 2015 wird eine Erhöhung der sonstigen Umsatzerlöse – bedingt durch einen
höheren Anlagenverkauf an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Krefeld wegen der
Erschließung der Hafenringstraße – erwartet. Analog dazu ist von einem Anstieg des
Aufwands für Materialverbrauch und Fremdleistungen in der Sparte Abwasser auszugehen. Aufgrund der ab 2015 eingeplanten nachhaltigen Kostenreduzierungen bei den
Maßnahmen im Instandhaltungsbereich wird davon ausgegangen, dass das Jahresergebnis vor Ergebnisausgleich 2015 deutlich höher ausfallen wird als 2014.
Für die SWK ENERGIE werden Chancen im weiteren Ausbau neuer Geschäftssegmente
gesehen. Daher wird das Dienstleistungsspektrum im Bereich Contracting und Energiedienstleistungen weiter ausgebaut. Beim Contracting steht das Wärmecontracting z.B.
von Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen oder Gasbrennwertthermen im Vordergrund. Zusätzlich wird ein Beleuchtungscontracting angeboten, das vor allem auf moderne LED-Technik baut. Weitere neue Produkte werden im Segment Energiemanagement und Energieeffizienz angeboten, um zusätzliche Ergebnisbeiträge zu generieren.
Hierzu gehören auch Beratungsleistungen, die den Kunden helfen, Auditierungen bzw.
Zertifizierungen umzusetzen, die sich aus Gesetzesanforderungen ergeben. Dieses
wird durch das von der SWK ENERGIE entwickelte SWK ECO (Energie Controlling Online)
Portal unterstützt, das 2014 den Deutschen Preis für Onlinekommunikation gewonnen
hat. Als bestes B2B-Portal wurde es als Lösung für mehr Energie-Transparenz für Unternehmen prämiert. Die Vorteile für Kunden sind die Transparenz ihres Energiever-
64
Gesamtabschluss 2014
brauchs, detaillierte Analysefunktionen der gesamten Verbrauchs- und Anlagenstruktur, optimierter Energieeinkauf und eine Vielzahl weiterer Serviceleistungen.
Weiterhin werden nach wie vor Chancen im Bereich der Stromerzeugung gesehen, allerdings aufgrund der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen mit Fokus auf kleinteiligere effiziente Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien. Denn zukünftig wird durch
den beschlossenen Ausstieg aus der Atomkraft Bedarf an flexibler Erzeugungsleistung
bestehen.
Auf Basis des abgeschlossenen Strategieprojekts „SWK 2020“ wird die Wachstumsstrategie im externen Vertriebsgeschäft fortgesetzt. Im Privat- und Gewerbekundengeschäft Strom wird hierbei auf eine Wertsteigerung geachtet, d. h. es wird primär
eine Steigerung des spezifischen Deckungsbeitrages angestrebt. Im Privat- und Gewerbekundengeschäft Gas soll die Zahl der externen Gaskunden langfristig deutlich gesteigert werden.
Bei der SWK ENERGIE und bei der lekker Energie resultieren insbesondere Risiken aus
der Energiebeschaffung und dem -vertrieb, bei der SWK ENERGIE zusätzlich noch aus
der Energieerzeugung (Strom).
In der Energiebeschaffung resultieren im Wesentlichen Preisrisiken der Commodities
Strom, Gas und CO2. Um diese zu minimieren, werden bei vertrieblichen Strom- und
Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Die Risikozuschläge werden regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte, Portfolio und Bestellbevollmächtigten Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang
und die Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht.
Im Energievertrieb bestehen Mengenrisiken im Rahmen der strukturierten Beschaffung
(Abweichung der am Terminmarkt beschafften Menge von der kurzfristigen Prognose
bzw. zu den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über
Risikozuschläge berücksichtigt. Zudem soll dem Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls
angepasst.
Da bei der Bewertung von Preis- oder Mengenrisiken i.d.R. symmetrische Verteilungen
angenommen werden, sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und
damit auch Chancen verbunden. In seiner Rolle als kommunaler Energieversorger bewirtschaftet die Gesellschaft ihre Portfolios stets risikoavers, spekulative Geschäfte
sind gemäß Risikohandbuch ausgeschlossen.
Weiterhin ist im Vertrieb ein Kreditrisiko in Form des Kontrahentenausfallrisikos (Forderungsausfälle) gegeben. Diesem wird begegnet durch eine stetig verbesserte Bonitäts-
65
Gesamtabschluss 2014
prüfung und ein umfangreiches Forderungsmanagement (automatisierte Mahnläufe,
Inkassotätigkeiten, Insolvenzbeobachtung, Versicherungsschutz).
Des Weiteren konkretisierte sich das Risiko von möglichen Rückforderungen aufgrund
unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Normsonderkundenverträgen außerhalb der
Grundversorgung für die Strom- und Gasbelieferung auf Grundlage der Rechtsprechung
des EuGH und BGH im Vorjahr. Für die Zukunft soll das Risiko durch die Verwendung
einer angepassten Preisregelung für Neuverträge und durch die Ablösung gegebenenfalls noch geltender Altverträge ausgeschlossen werden.
In der Energieerzeugung (Strom) bestehen Risiken durch den fortschreitenden Zubau
von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Zum einen hat dies eine dämpfende Wirkung auf die Strom-Großhandelspreise, wodurch das Erlöspotenzial konventioneller
Kraftwerke begrenzt wird. Zum anderen führt der Einspeisevorrang erneuerbarer Energien dazu, dass die notwendige Auslastung von konventionellen Kraftwerken nicht gewährleistet werden kann. Deren wirtschaftlicher Betrieb wird somit oftmals unmöglich.
Dies betrifft mit GEKKO und TGH auch die SWK ENERGIE. Beim Letztgenannten soll über
dessen zukünftige Betriebsweise noch im Laufe von 2015 entschieden werden. In der
jüngsten Gesellschafterversammlung haben die Gesellschafter die Restrukturierung der
TGH beschlossen. Damit kann der Einsatz besser und flexibler an die aktuellen Marktbedingungen angepasst werden. Die Voraussetzung für die Restrukturierung wurde
durch eine Einigung mit dem Gaslieferanten E.ON geschaffen.
Im Hinblick auf den Wettbewerbs- und Kostendruck setzt die SWK ENERGIE einerseits
auf die Hebung von Synergie- bzw. Kostensenkungspotenzialen wie z. B. im Rahmen
des Beschaffungsmodells der Quantum und des Kundenservicemodells der DYNERGIO
SERVICE. Andererseits wird der Fokus auf den weiteren Ausbau der Geschäftsfelder
Contracting und Energiedienstleistungen (Energiemanagement und Energieeffizienz)
gelegt.
Im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas setzt die Quantum als beauftragter
Dienstleister u. a. für die SWK ENERGIE derivative Finanzinstrumente in Form von physisch zu erfüllenden Terminmarktgeschäften am OTC-Markt ein. Bei diesen Terminmarktgeschäften besteht das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien (in dem Fall
i. d. R. die Quantum oder der jeweils andere Handelspartner) ausfällt. Je nach Preisentwicklung ergeben sich hieraus für Käufer oder Verkäufer Risiken. Muss sich die Quantum bei steigenden Marktpreisen einen neuen Energieverkäufer suchen, wird der Verkäufer die Energie teurer anbieten als der alte Verkäufer. Die Quantum als Einkäufer hat
bei steigenden Preisen ein sogenanntes Wiederbeschaffungsrisiko. Muss sich der
Energieverkäufer bei fallenden Marktpreisen einen neuen Käufer suchen, wird der Käufer nur einen niedrigeren Preis akzeptieren als vorher die Quantum. Der Verkäufer hat
bei fallenden Preisen ein sogenanntes Wiederabsatzrisiko. Die Risiken aus solchen
Preisdifferenzen werden üblicherweise durch ein Patronat oder eine Bürgschaft abgesichert. Die SWK ENERGIE trat für Stromgeschäfte (Termin- und Spotmarkt) bei Ge-
66
Gesamtabschluss 2014
schäftsabschlüssen bis ins Jahr 2012 hinein gegenüber den Handelspartnern als alleiniger Vertragspartner und Bürge auf. Dabei wurden die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte durch Patronatserklärungen dieser gegenüber der SWK
ENERGIE abgesichert. Seit Umsetzung des neuen Besicherungskonzepts in 2012 steigen die Lieferverträge, die die Quantum in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
durchführt, an. Auch hier fungiert die SWK ENERGIE als Bürge, jedoch neben weiteren
Bürgen und in der Höhe begrenzt. Wie bei den „Altgeschäften“ werden auch hier die
auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte im Innenverhältnis durch
Patronatserklärungen gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert.
Der von der SWK ENERGIE freigegebene Bürgschaftsrahmen wurde 2014 von 35.000
TEuro auf 70.000 TEuro erhöht. Hiervon waren zum 31. Dezember Bürgschaften i.H.v.
28.400 TEuro an Handelspartner der Quantum ausgegeben.
Bei der SWK ENERGIE sind für 2015 insbesondere keine periodenfremden Erträge eingeplant, so wie sie 2014 angefallen sind. Außerdem wird unterstellt, dass in den Sparten Strom und Gas die durch öffentliche Abgaben und Netznutzungsentgelte bedingten
Preissteigerungen nicht an die Kunden weitergereicht werden. Darüber hinaus wird in
der Sparte Strom angenommen, dass Neukunden nur zu niedrigeren Preisen akquiriert
werden können. In Folge wird von einem Rückgang der Vertriebsmarge bzw. Rohertragsmarge ausgegangen. Darüber hinaus wirken sich Personalaufwandsteigerungen
durch den Zugang von Mitarbeitern im Laufe von 2014 und eine weitere Tarifsteigerung
in 2015 aus. Des Weiteren wird ein steigender Aufwand aus Abschreibungen sowie aus
einem höheren Maßnahmen-/ Projektbudget erwartet. Weiterhin führen Drohverluste,
die im Zusammenhang mit der Stromerzeugung stehen, zu Belastungen. Auf Basis dieser Annahmen wird für das Geschäftsjahr 2015 mit einem deutlich niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung als 2014 gerechnet.
Die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen der SWK MOBIL sind schwierig.
Der demographische Wandel und die damit sinkenden Schülerzahlen werden zukünftig
den Absatz in diesem Kundensegment reduzieren. Es ergeben sich jedoch Chancen,
diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen
Kundensegmenten zu kompensieren. Maßnahmen hierfür liegen in einer fortgesetzten
Kundenorientierung und der stetigen Verbesserung des Serviceangebots, die weiterhin
im Fokus der nächsten Jahre stehen. Ebenso wird eine stärkere Kundenbindung bzw.
-gewinnung durch die neuen Niederflurstraßenbahnen erwartet. Auch werden positive
Impulse auf die Fahrgastzahlen von der in 2015 wieder in Betrieb gehenden Haltestelle
Ostwall erwartet.
Bei der SWK MOBIL sind im Rahmen des zum 1. Mai 2012 in Kraft getretenen Tariftreueund Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) von allen öffentlichen Auftraggebern bei allen ab diesem Zeitpunkt begonnenen Vergabeverfahren Mindestarbeitsbedingungen einschließlich der Zahlung eines Mindestentgelts aufgrund eines allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder einer Rechtsverordnung nach dem Ar-
67
Gesamtabschluss 2014
beitnehmerentsendegesetz zu berücksichtigen. Für den ÖPNV wurde gemäß der vom
Minister für Arbeit, Integration und Soziales erlassenen und am 1. Februar 2013 in Kraft
getretenen Verordnung nur der kommunale Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) als repräsentativ festgelegt. Im Worst Case – falls alle Subunternehmerverträge, die zwischen den
beiden oben genannten Zeitpunkten durch die SWK MOBIL neu abgeschlossen wurden,
erfolgreich angefochten und zu den Konditionen des TV-N neu angeboten werden
müssten – ergäbe sich ein höherer Subunternehmeraufwand von jährlich rund 1.000
TEuro. Stellvertretend für den Verband nordrhein-westfälischer Busunternehmer (NWO)
hat ein Mitgliedsunternehmen zwischenzeitlich gegen diese Verordnung zur Festlegung
eines repräsentativen Tarifvertrages in der Branche geklagt. Die Entwicklung wird aufmerksam beobachtet. Ein Ergebnis ist derzeit noch nicht absehbar.
Die SWK MOBIL geht davon aus, dass der Aufwand für Fahrstrom aufgrund positiver
Effekte aus der Änderung des EEG-Gesetzes sinken wird. Der Schwellenwert für die Begrenzung der EEG-Umlage für die im Straßenbahnbetrieb verbrauchte Strommenge
wurde herabgesetzt. Dies wirkt sich 2015 erstmals ganzjährig aus. Der Dieselaufwand
ist im Rahmen einer Preisabsicherung mit einem Festpreis bis Ende 2015 gesichert,
sodass hier eine stabile Entwicklung erwartet wird. Darüber hinaus rechnet die Gesellschaft mit einem höheren sonstigen betrieblichen Ertrag infolge der Vereinnahmung
der Aufgabenträgerpauschale. Auf Basis dieser Annahmen wird für das Geschäftsjahr
2015 mit einem besseren Jahresergebnis vor Ergebnisausgleich als 2014 gerechnet.
Im Falle des Gewinns der Konzessionen für Niederkrüchten bzw. Tönisvorst eröffnen
sich der SWK NETZE, zusammen mit der für die technische Betriebsführung maßgeblichen Schwestergesellschaft SWK SETEC und anderen beteiligten Dienstleistern im Unternehmensverbund, neue Chancen für Synergien und eine damit einhergehende verbesserte Profitabilität im Netzbetrieb.
Die SWK NETZE erwartet eine wieder höhere Netznutzung, insbesondere im Gasnetz
Krefeld. Darüber hinaus werden Mindererlöse aus 2014 über das Regulierungskonto
mittelfristig nachgeholt. In Folge geht die Gesellschaft von steigenden Umsatzerlösen
aus Netzentgelten aus. Beim Aufwand für Material und Fremdleistungen wird über alle
Netzgebiete insgesamt lediglich ein geringfügiger Anstieg aufgrund einer weiterhin
strengen Kostendisziplin angenommen. Auf Basis dieser Annahmen wird für das Geschäftsjahr 2015 mit einem besseren, positiven Jahresergebnis vor Ergebnisabführung
gerechnet.
Bei der SWK SETEC liegen Chancen im Wesentlichen in der Realisierung von Effizienzverbesserungen durch Prozessoptimierung, um Ergebnisrückgänge etwas zu dämpfen.
Weiterhin wird der Fokus auf den Messstellenbetrieb, die Messdienstleistung und den
Betrieb von Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaikanlagen)
gelegt. Besonders bei Letzteren konnte in den vergangenen Jahren verstärkt Kompetenz
aufgebaut werden.
68
Gesamtabschluss 2014
Die SWK SETEC sieht sich auf Basis der 2014 durchgeführten Reorganisation gut aufgestellt, um Kostensenkungen zu erreichen und damit einer weiteren deutlichen Ergebnisverschlechterung auf mittelfristige Sicht entgegenzuwirken. Es ist von einer fortgesetzten Reduzierung der Betriebsführungserlöse für das Krefelder Stromnetz und das
Krefelder Gasnetz auszugehen. Auch wird eine Verringerung der Erlöse für aktivierungsfähige Bauleistungen über alle Sparten (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) erwartet. Diese Rückgänge können nicht vollständig durch eine entsprechende Reduzierung des
Material- und Fremdleistungsaufwands kompensiert werden, da auch steigende Personalkosten dem entgegenwirken. Daher wird für das Geschäftsjahr 2015 von einem
niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung als 2014 ausgegangen.
Durch die starke Stellung der EGN und der EGK am linken Niederrhein und den Verbund
mit Public Private Partnerships im Entsorgungssektor in den Städten Krefeld und Mönchengladbach sowie der MVA Weisweiler sieht die EGN gute Chancen, sowohl die
Dienstleistungspalette bei bestehenden Kunden zu erweitern als auch neue Kunden zu
gewinnen. Die EGN hat begonnen, ihre überregionalen Aktivitäten zu intensivieren und
unter anderem einen Standort in der Stadt Köln aufgebaut. Dieser Weg soll in den
nächsten Jahren fortgesetzt werden, um neue Kunden zu gewinnen. Die Möglichkeiten
zum stofflichen Recycling werden weiterhin über eigene Anlagen sowie über verschiedene Beteiligungsgesellschaften, insbesondere die NOEX AG (Verwertung von ElektroAltgeräten) sowie die Eco-Care Recycling Solutions GmbH (Entsorgung, Verwertung und
Verwendung von Kunststoffabfällen aus der Automobil- und Automobilzulieferindustrie), wahrgenommen. Durch die Weiterführung der begonnenen Umstrukturierungen (z.
B. Erbringung der IT-Dienstleistungen für die EGN durch die IT-Abteilung der SWK, Optimierung der Verwaltungs- und Vertriebsbereiche etc.) und die Entwicklung neuer Verwertungstechnologien (Sekundärbrennstoffe, verstärkte Ausschleusung von Papier und
Kunststoff, Elektronikschrott) hat sich die Gesellschaft eine Prozessstruktur geschaffen, mit der sie auch in dem hart umkämpften Umfeld eine gute Ausgangslage findet.
Es besteht für die EGN zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien
im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft i.H.v. 48.100 TEuro. Sie ist durch einen
Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückbesichert. Darüber hinaus hat die SWK AG
dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft i.H.v. 8.400 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Der Haftungseintritt der vorbezeichneten Verpflichtungen wird unverändert als
sehr unwahrscheinlich eingestuft. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen
der EGN zum 31. Dezember 2014 zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Krefeld und Düsseldorf mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten.
Bei der EGN betrifft ein wesentliches Risiko die Entwicklung der verfügbaren Mengen
und der Preise für Abfälle zur Verbrennung. Im Geschäftsjahr 2012 haben der Kreis
Viersen sowie die Stadt Mönchengladbach ihre mit der EGN geschlossenen Entsorgungsverträge zum 31. Dezember 2014 gekündigt und anschließend die Beseitigung
ihrer Abfälle europaweit ausgeschrieben. Angesichts der in Nordrhein-Westfalen be-
69
Gesamtabschluss 2014
stehenden Überkapazitäten für Siedlungsabfälle bei Verbrennungsanlagen ist es zu
einem deutlichen Preisrückgang gekommen. Die EGN hat die Risiken, welche sich aus
der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, die Abgabe bindender Angebote und den
Abschluss von mehrjährigen Verträgen ergaben, durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen in ausreichendem Maße im Jahresabschluss 2014 berücksichtigt.
Im Geschäftsfeld Entsorgung beurteilt die EGN die voraussichtliche Entwicklung des
Unternehmens positiv. Die Entsorgungsbranche bietet großes Wachstumspotential.
Ziel der Geschäftsführung ist es, die Kerngeschäftsfelder weiter auszubauen. Die Gesellschaft rechnet für 2015 mit einem positiven Jahresergebnis, nach einem deutlich
negativen in 2014. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei Auslaufen weiterer
langfristiger Verträge zusätzliche Belastungen auf das Unternehmen zukommen, wenn
sich die aktuelle Preissituation am Verbrennungsmarkt nicht verbessert und beim Abschluss mehrjähriger Verträge Drohverlustrückstellungen zu bilden sind.
Für die EAG/EGK zusammengenommen wird für das Geschäftsjahr 2015 von einem
niedrigeren Jahresüberschuss als 2014 ausgegangen.
Die EGK ist eingebunden in die langfristige Strategie des Konzerns der SWK AG, die im
Jahr 2013 in einem konzernweiten Prozess entwickelt wurde. Dabei ist insbesondere
das Ziel der langfristigen Weiterführung des bestehenden Geschäftsmodells der Gesellschaft hervorzuheben. Dies findet u.a. Ausdruck durch den Abschluss einer weiteren, vierjährigen Festpreisvereinbarung (2014 bis 2017) zur Abwasserreinigung und
Abfallentsorgung mit der Stadt Krefeld. Durch die Ausgestaltung der MKVA als KraftWärme-Kopplungsanlage und die Anbindung an das SWK-Fernwärmenetz leistet die
Anlage auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur lokalen Energieversorgung. Dies
erfolgt mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad unter Einsatz teilweise regenerativer
Energieträger. Damit unterstützt die Anlage die Energiewende, deren Bedeutung in Zukunft eher zu- als abnehmen wird.
Das Kerngeschäft der GSAK ist aufgrund der langfristigen Beauftragungen durch die
Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft stabil. Inwieweit sich
das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz mittelfristig auf die kommunale Abfallwirtschaft
auswirken wird, bleibt in der Praxis weiterhin abzuwarten. Da ein Wertstoffgesetz weiter auf sich warten lässt, wird die Zuständigkeit für eine vorgesehene Wertstofftonne
auch weiterhin über das Jahr 2014 hinaus eine der zentralen Fragestellungen bleiben.
Die Gesellschaft wird sich hierauf einzustellen haben.
Für die GSAK wird für das Geschäftsjahr 2015 ein Jahresüberschuss auf dem Niveau
des Jahres 2014 erwartet.
Bei der lekker Energie resultieren Chancen aus der Weiterverfolgung der nachhaltigen
Kundenorientierung und der kontinuierlichen Effizienzverbesserung bei Dienstleistungen und Sachaufwand. Hierdurch können nachhaltig Ergebnisbeiträge generiert wer-
70
Gesamtabschluss 2014
den. Die Gesellschaft erwartet, dass die Kundenanzahl (Privat- und Geschäftskunden)
in den nächsten Jahren nahezu auf dem Niveau von 2014 gehalten werden kann, der
Stromverbrauch langfristig konstant bleibt, der Gasverbrauch hingegen langfristig
sinkt. Chancen bieten sich allerdings aufgrund der Annahme, dass sich kleinere Anbieter aus dem bundesweiten Vertrieb zurückziehen bzw. ihren Aktivitätenumfang reduzieren werden.
Die lekker Energie geht in ihrer Planung für 2015 von einem positiven Jahresergebnis
aus. Das im Geschäftsjahr 2014 sehr erfolgreich umgesetzte lekker PLUS Programm hat
durch die klare strategische Ausrichtung die Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft gelegt. Alle strategischen Maßnahmen der Gesellschaft zielen weiterhin darauf, die Kundenbasis zu sichern. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit ist weiterhin bei aller Wettbewerbsintensität oberstes Ziel.
Darüber hinaus können für die weiteren direkten und voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen des Konzern Stadt Krefeld folgende Aussagen getroffen werden:
Im Wirtschaftsplan der Krefelder Bau wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2015 ein
Jahresüberschuss von 73 TEuro bzw. für 2016 ein Jahresfehlbetrag von 62 TEuro erwartet. Der Jahresfehlbetrag 2016 resultiert aus nicht aktivierten Zinsen während der Bauzeit für das in 2015 / 2016 im Bau befindliche Geschäftshaus auf den Grundstücken
Ostwall 148 – 152, Peterstr. 137 und Neue Linner Straße 87 – 89.
Die Krefelder Bau hat mit Wirkung zum 01. Januar 2015 mit der Seidenweberhaus und
der Stadt Krefeld eine Ergänzungsvereinbarung geschlossen, in der die Stadt Krefeld
als Gesamtschuldnerin den Zahlungsverpflichtungen aus dem Pachtvertrag des KönigPALAST Krefeld beitritt.
Bei der GGK wird sich der im April 2014 erzielte „Ausverkauf“ des seit vielen Jahren
sehr beliebten Gewerbegebietes Uerdingen-Nord in den nächsten Jahren unweigerlich
negativ auf die weiteren Verkaufschancen und somit auch die Ertragsaussichten auswirken, so dass dem Erwerb neuer Flächen im Süden der Stadt sowie der Ausweisung
eines neuen Gewerbegebietes an der A 57 (und der Zurverfügungstellung der benötigten finanziellen Mittel zum Ankauf auch der dortigen Flächen) eine erhöhte Bedeutung
zukommt.
Neue Chancen für die Gesellschaft ergeben sich aus der mittlerweile zu ersten sichtbaren Ergebnissen geführten Revitalisierung der Liegenschaft „Handwerkerhof“ (bzw.
„Werkkontor Krefeld“), in der durch Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen zusätzliche Flächen für Handwerksunternehmen und sonstige mittelständische Unternehmen geschaffen worden sind, was sowohl aus wirtschaftsförderlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Gründen für die GGK als äußerst sinnvoll erscheint. Die sehr gute
Vermarktung der Lager- und Büroflächen, welche im Zuge des 1. Bauabschnittes im
Gebäude Nauenweg 40 realisiert werden konnten, hatte in diesem Zusammenhang be-
71
Gesamtabschluss 2014
reits im Frühjahr 2014 die Hoffnung auf eine erfolgreiche Fortführung dieses wichtigen
Projekts genährt; dies bestätigte sich auch mit den im Frühjahr 2015 realisierten Vermietungen im Gebäude Nauenweg 42 e.
Die GGK muss in Anbetracht des „gedeckelten“ städtischen Zuschusses und der nach
wie vor beträchtlichen von den Vorgängergesellschaften übernommenen Altverbindlichkeiten und den damit einhergehenden Finanzierungskosten (im Wirtschaftsplan
2015 entfallen allein rund 370 TEuro auf die Zinsbelastung aus Darlehen, die erstmals
vor mehr als zehn Jahren aufgenommen worden sind) jedes Jahr Gewinne aus Grundstücksverkäufen in etwa siebenstelliger Höhe generieren (im Wirtschaftsplan für 2014
wurde hieraus z. B. ein Gewinn von mehr als 1.100 TEuro kalkuliert), was nicht nur äußerst schwierig zu prognostizieren ist, sondern künftig immer schwieriger zu realisieren
sein wird. Der damit schon seit einigen Jahren ausgelöste steigende Vermarktungsdruck steht nämlich in einem zunehmenden Widerspruch zur Endlichkeit der verfügbaren Grundstücke. Diese Situation, auf die bereits in den Lageberichten der Vorjahre
hingewiesen wurde, hat sich mit dem erwähnten „Ausverkauf“ des Gewerbegebiets
Uerdingen-Nord noch deutlich verschärft.
Ein langfristiges Risiko liegt darin, dass durch eine mögliche Veräußerung der Liegenschaft „Werkkontor Krefeld“ im Jahr 2023 ein erheblicher Teil der Mieteinnahmen entfallen würde, was sich auf die Liquidität der Gesellschaft entsprechend auswirken würde.
Bei der Seidenweberhaus sind die vorhandenen technischen Anlagen des Seidenweberhauses im Heizungs- und Lüftungsbereich seit 1975 in Betrieb und nicht mehr auf
dem aktuellen Stand der Technik. Zur Realisierung von Kosteneinsparungspotentialen
bei den Energiekosten wird eine Renovierung angestrebt.
Durch den aus Sicherheitsgründen dringend notwendig gewordenen Austausch der
Lampenaufhängungen im Saal 1 und dem Beschluss, gleich stromsparende LED Leuchten einzubauen, konnte bereits in 2014 Strom eingespart werden, was sich auch in den
Folgejahren positiv auswirken wird. Durch die Erfüllung der Brandschutzauflagen ist es
der Seidenweberhaus derzeit genehmigt, Veranstaltungen in dieser Spielstätte mit bis
zu 1.425 Personen durchzuführen.
Die Krefelder Pinguine Eishockey GmbH ist eine wesentliche Einnahmequelle für den
KönigPALAST. In 2015 wurde ein neuer Mietvertag mit einer Laufzeit von drei Jahren
abgeschlossen, beginnend am 01.07.2015. Das Jahresergebnis wird auch zukünftig
wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über den
KönigPALAST mit der Krefelder Bau GmbH und der Stadt Krefeld bestimmt. Außerdem
wird der neue Mietvertrag mit der Krefelder Pinguine GmbH (KEV) Einfluss auf das Jahresergebnis haben.
72
Gesamtabschluss 2014
Bei der Wohnstätte liegt der Anteil des öffentlich geförderten Bestandes nur noch bei
ca. 18 % des Gesamtbestandes, daraus ergibt sich ein größerer Spielraum bei der
Mietpreisfestsetzung und der Belegung der Wohnungen.
Bei der Wohnstätte Krefeld können sich Risiken aus weiter steigenden Erlösausfällen
infolge von Leerständen ergeben.
Auf Grundlage des Wirtschaftsplans 2014 der Wohnstätte Krefeld wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2015 bzw. 2016 ein Jahresüberschuss von 5.508 TEuro bzw.
5.798 TEuro erwartet. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Wohnstätte Krefeld liegt auch
in Zukunft auf der Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsbestandes, sowie dem
weiteren Ausbau einer ortsnahen und flexiblen Mietbetreuung.
Bei der Stadtentwässerung zeichnet sich ab, dass der im Geschäftsjahr geplante Jahresüberschuss von 7.100 TEuro nicht erreicht wird.
Mit Beschluss des Rates vom 18. Juni 2015 wurde mit der Umsetzung des Konzeptes
zur Neuorganisation der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld begonnen. Die richterliche Bestätigung dieser Organisation erfolgte am 11. November 2015, die vollständige Umsetzung zum 01. Januar 2016. Die Neuorganisation
wurde vor dem Hintergrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Organisation der Stadtentwässerung Krefeld notwendig. Aufgrund laufender Klageverfahren besteht das erhöhte Risiko, dass das Gericht die im Rahmen der Gebührenerhebung angesetzten Kosten als nicht zulässig oder als nicht in der bisherigen Höhe angemessen ansieht. Diese Kosten wären dann nicht weiter vom Gebührenzahler zu tragen, sondern würden möglicherweise den städtischen Haushalt belasten.
Beim ZOO ist eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses der Stadt Krefeld in Höhe
von 1.854 TEUR bis 2018 nicht vorgesehen. Aufgrund des fehlenden Inflationsausgleichs hat dieser wesentliche Teil der Erträge in den letzten 10 Jahren deutlich an Wert
verloren, diese Entwicklung setzt sich fort.
Eine Reduzierung der größten Aufwandposition „Personalkosten“ ist aufgrund der unbefristeten Verträge arbeitsrechtlich nicht möglich und würde zudem mit drastischen
Einschnitten im derzeitigen Tierbestand sowie in den neuen Service- und Bildungsangeboten verbunden sein. Mögliche Einsparungen im Personal- wie auch in den Sachkostenbereichen sind ausgeschöpft.
Bei der ZOO sind negative Ergebnisse im Einzelabschluss ohne Anpassung des städtischen Betriebskostenzuschusses künftig nur durch Heranziehen noch nicht verwendeter Mittel aus einem Nachlass für laufende Instandhaltungsmaßnahmen im Großtierbereich (Größenordnung 50 TEuro) und der Zuwendungen aus der Gehlen-Schenkung
i.H.v. mindestens 40 TEuro p.a. zu vermeiden.
73
Gesamtabschluss 2014
5.3 Ausblick im Konzern Stadt Krefeld
Ein wesentlicher Anteil der positiven Ergebnisse der verbundenen Unternehmen wird
innerhalb des Konzerns Stadt Krefeld erwirtschaftet und daher im Zuge der Konsolidierungsarbeiten zum Gesamtabschluss eliminiert. Ob sich die positiven Ergebnisse der
Einzelunternehmen auf das Gesamtergebnis auswirken, ist infolgedessen vom konzernexternen Anteil am jeweiligen Einzelergebnis abhängig.
Für den Konzern Stadt Krefeld bleibt von großer Bedeutung, ob im Jahresabschluss der
Stadt Krefeld in der Zukunft der Haushaltsausgleich gelingt. Darüber hinaus wird der
Konzern Stadt Krefeld durch die wirtschaftliche Entwicklung der verbundenen Unternehmen geprägt. Bis dahin wird es zu einem weiteren Abbau des Gesamteigenkapitals
kommen. Zum 31.12.2014 liegt dieses bei 506.915 TEuro (im Vorjahr 570.730 TEuro).
Bei Gesamtjahresfehlbeträgen auf dem Niveau des Jahres 2014 wird das Eigenkapital
des Konzerns Stadt Krefeld in rund elf Jahren aufgezehrt sein.
74
Gesamtabschluss 2014
6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates
Angaben zum Verwaltungsvorstand gem. § 116 Abs. 4 GO NRW
Kathstede, Gregor
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
1
Funktion
SWK Stadtwerke Krefeld AG
RWE AG
Verband der kommunalen RWE - Aktionäre GmbH (VkA)
Zweckverband VRR
Krefelder Bau GmbH
WfG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Aufsichtsrat
Regionalbeirat West
Gesellschafterversammlung
Stellv. Mitglied Verbandsversammlung
Aufsichtsrat
Vorsitzender Aufsichtsrat
Vorsitzender Gesellschafterversammlung
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Vorsitzender Aufsichtsrat, bis 29.08.2014
Aufsichtsrat, seit 29.08.2014
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Vorsitzender Aufsichtsrat, bis 18.09.2014
Standort Niederrhein GmbH
Vorsitzender Gesellschafterversammlung
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsrat, bis 01.07.2014
Helios Klinikum Krefeld GmbH
Vorsitzender Aufsichtsrat
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Vorsitzender Aufsichtsrat, bis 22.10.2014
Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EAG) Gesellschafterrat
Beirat
Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EGK)
Gesellschafterrat
Beirat
Gesellschaft für Stadtreiningung und Abfallwirtschaft Krefeld
Gesellschafterrat
mbH & Co. KG (GSAK)
Beirat
SWK Stadtwerke Krefeld AG - Entsorgungsgesellschaft
Koordinierungskreis Entsorgung
Niederrhein (EGN) VerwaltungsGmbH
Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord
Vorstand
Verbandsversammlung
Stellv. Vorsitzender INTERREG-Ausschuss
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
Verbandsvorstand, bis 10.12.2014
Vorsitzender Verbandsvorstand, seit 10.12.2014
Verbandsversamm lung, bis 10.12.2014
Vors itzender Verbands versammlung, seit 10.12.2014
Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen
Sparkasse Krefeld
Regionalbeiräte Kempen, Willich, Tönisvorst, Schwalmtal,
Nettetal, Viersen, Geldern der Sparkasse Krefeld
Provinzial
Sparkassenakademie NRW
Sparkassen - Kulturstiftung Krefeld
Sparkassenstiftung Sport & Umwelt Krefeld
Sparkassenstiftung Natur und Kultur Kreis Viersen
Nettetaler Sparkassenstiftung
Tönsivorster Sparkassenstiftung
Viersener Sparkassenstiftung
DSM Außenwerbung Krefeld GmbH
Hauptausschuss Deutscher Städtetag
75
Hauptausschuss, bis 10.12.2014
Vorsitzender Hauptausschuss, seit 10.12.2014
Trägerausschuss, bis 10.12.2014
Vorsitzender Trägerausschuss, seit 10.12.2014
Stellv.Verbandsvorsteher, bis 30.09.2014
Verbandsvorsteher, seit 01.10.2014
Verwaltungsrat
Hauptausschuss
Risikoausschuss
Mitglied
Kommunalbeirat
Trägerversammlung, seit 10.12.2014
Vorsitzender Stiftungskuratorium
Vorsitzender Stiftungskuratorium, bis 30.09.2014
Stiftungskuratorium, seit 01.10.2014
Stiftungskuratorium, seit 11.11.2014
Stiftungskuratorium, seit 01.10.2014
Stiftungskuratorium, seit 01.10.2014
Stiftungskuratorium, seit 15.12.2014
Vorsitzender Aufsichtsrat
Mitglied
Gesamtabschluss 2014
Kathstede, Gregor
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
1
Funktion
Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit in der
Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen
Europas (RGRE)
Präsidium Deutscher Städtetag
Städtetag Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte,
Gemeinden und Kreise in NRW e.V.
Studieninstitut Niederrhein Krefeld (S.I.N.N.)
Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V.
Zoo Krefeld gGmbH
Bürgerstiftung Krefeld
Adolf-Luther-Stiftung
Verein „Schluff und historische Verkehrsmittel Krefeld e.V.“
Gesellschaft Bürger und Polizei e.V.
Gerd-Wellen Sportstiftung
action medeor
Mitglied
Mitglied, seit 26.06.2014
Vorstand
Vorsitzender Präsidium
Kuratorium
Kuratorium
Aufsichtsrat
Stiftungsrat
Vorstand
Vorstand
Mitglied
Kuratorium
Mitglied
Cyprian, Ulrich
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
2
Funktion
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Seidenweberhaus GmbH
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld GmbH & Co. KG
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
VRR AöR
Zweckverband VRR
Kooperationsgesellschaft Mittlerer Niederrhein (GbR)
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Krefeld
Nebenamtlicher Geschäftsführer
Aufsichtsrat
Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
Beirat
Beirat
Ausschuss für Investitionen und Finanzen
Ausschuss für Tarif und Marketing (Stellv. Mitglied)
Vergabeausschuss (Stellv. Mitglied)
Verwaltungsrat
Verbandsversammlung
Finanzausschuss
Betriebsausschuss (Stellv. Mitglied)
Gesellschafterversammlung
Allgemeiner Ausschuss
Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied)
Verwaltungsrat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat, seit 18.09.2014
Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied)
Zielke, Beate
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
3
Funktion
Seidenweberhaus GmbH
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Zweckverband
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Kommunaler Schadensausgleich Westdeutscher Städte (KSA)
Bundesagentur für Arbeit – Krefeld –
Unfallkasse NRW (UK NRW)
Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und
Westfalen (FSG)
Städt. Seniorenheime Krefeld gGmbH
76
Aufsichtsrat, bis 30.06.2014
Verbandsversammlung
Verwaltungsrat
Aufsichtsrat
Vorstandsvorsitzende
Verwaltungsausschuss
Vertreterversammlung und Widerspruchausschuss
Mitgliederversammlung und Beirat
Aufsichtsrat
Gesamtabschluss 2014
Zielke, Beate
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
3
Funktion
Jobcenter
Heilpädagogisches Zentrum Krefeld/Viersen gGmbH
Sparkasse Krefeld - Stiftung Kultur
Sparkasse Krefeld - Stiftung Sport und Umwelt
Vorsitzende der Trägerversammlung
Beirat
Kuratorium, seit November 2014
Kuratorium, seit November 2014
Micus, Gregor
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
4
Funktion
Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord
WfK-Forschungsinstitut für Reinigungstechnologie an der
Hochschule Niederrhein e.V.
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Kreisverband Krefeld
Verein Niederrhein e.V.
Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V.
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Sparkassenstiftung Krefeld
Mitglied
Mitglied
Kurator
Vorsitzender
Vorsitzender
Mitglied und Kurator
Kuratorium
Kuratorium
Linne, Martin
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
5
Funktion
Wohnstätte Krefeld AG
Aufsichtsrat
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Aufsichtsrat
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Aufsichtsrat
NRW Urban Service GmbH
Aufsichtsrat, ab Juni 2014
Krefelder Bau GmbH
Aufsichtsrat
Visser, Thomas
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
6
Funktion
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG
Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG
Gesellschaft für Stadtreiningung und Abfallwirtschaft Krefeld
mbH & Co. KG
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Verein Niederrhein e.V.
Villa Merländer e.V.
Helmut und Erni Aretz Stiftung
77
Fachbeiräte Verkehr, Versorgung und Entsorgung
Beirat
Gesellschaftsrat
Beirat
Gesellschaftsrat
Beirat
Gesellschaftsrat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Beirat
Naturschutzwart
Kuratorium
Kuratorium
Gesamtabschluss 2014
Angaben zu den Ratsmitgliedern gem. § 116 Abs. 4 GO NRW
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Aretz, Christoph
bis 27.06.2014
Becker, Hans
bis 25.05.2014
Behr, Barbara
Blondin, Marc
SPD
Ltd. Bahndirektor Deutsche Bahn Niederrhein Tourismus GmbH
SPD
Rentner
Grüne
CDU
Lehrerin
Versicherungsfachmann
Böhme, Rosemarie
bis 25.05.2014
Bönders, Christoph
bis 25.05.2014
Bovenkerk, Wilfried
Brauers, Ruth
seit 12.06.2014
Brendle, Martin
bis 25.05.2014
Brinner, Monika
bis 25.05.2014
Brockers, Hans-Jürgen
bis 25.05.2014
Butzen, Hans
bis 25.05.2014
Cakir, Basri
Unternehmen /
Zweckverband
Funktion
Aufsichtsrat
CDU
Rentnerin
Seidenweberhaus Krefeld GmbH
KRZN Moers
Seidenweberhaus Krefeld GmbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG
EGK Entsorgungsgesellschaft
Krefeld mbH & Co. KG
GSAK Gesellschaft für
Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Landschaftsversammlung
Rheinland/LVR)
CDU-Kreisvorstand
Grüne
Lehrer
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Beirat Versorgung
Seidenweberhaus GmbH
Waldgut Schirmau
Aufsichtsrat
Beirat
-
-
Mitglied
Verbandsversammlung
SPD
Chemikant
AfD bis
25.06.2014
UWG ab
26.06.2014
SPD
Aufsichtsrat
Verbandsversammlung
Aufsichtsrat
Beirat
Beirat
CDU-Fraktion
CDU
Sparkassenbetriebswirt a. D.
Seidenweberhaus GmbH
Polizeibeirat
KRZN Moers
SPD
Bereichsleiter Personal TÜV
-
-
Die LINKE
Briefzusteller Deutsche Post AG
Solidaritätshaus e.V.
GGK Stadt Krefeld
-
Mitglied
Aufsichtsrat
-
Westdeutscher Tischtennisverband 1. Vorsitzender
e.V. - Kreis Krefeld
Stadtsportbund Krefeld
Fachschaftsleiter
Tischtennis
SJD - Die Falken Kreisverband
Organisationsreferent
Krefeld
SPD - Ortsverein West
2. Vorsitzender
KG Grün-Weiß Grönland 1957 e.V. Mitglied
Bürgerverein Grönland
Mitglied
TTF Falken Krefeld 1959 e.V.
Mitglied
Bund Deutscher Kriminalbeamter - Mitglied
Bezirk Krefeld
-
Grüne
Cäsar, Anja
seit 12.06.2014
Dahm, Roman
Grüne
SPD
Kriminalbeamter
Dick, Daniel Ansgar
bis 25.05.2014
Drabben Andreas
seit 12.06.2014
Drießen-Seeger, Anke
FDP
Referent FDP-Landtagsfraktion
UWG
-
-
SPD
Seidenweberhaus GmbH
Zweckverbandsversammlung
Sparkasse Krefeld
Kulturstiftung Sparkasse Krefeld
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Seidenweberhaus GmbH
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
KFC Uerdingen 05 e.V.
SWK Stadtwerke Krefeld AG
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
DEL Deutsche Eishockey Liga
GmbH
Aufsichtsrat
Ertürk, Mustafa
seit 12.06.2014
SPD
Fabel, Wilfrid
bis 25.05.2014
CDU
Rechtsanwalt
78
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Verwaltungsrat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Gesamtabschluss 2014
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Zweckverband
Funktion
Fasbender, Walter
CDU
SWK AG
Feld, Wolfgang
bis 25.05.2014
CDU
Geschäftsführer Fa. Feld GmbH
Seniorenzentrum KR e.V.
Krefelder Bau GmbH
Zoo Krefeld gGmbH
Fa. Feld GmbH
EFF Sportmarketing Krefeld
Zweckverband Sparkasse Krefeld
Gabriel, Joachim
SPD
Kundenberater Sitel Krefeld
Vorstand
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Geschäftsführer
Gesellschafter
Mitglied Zweckverbandsversammlung
Mitglied
Kulturausschuss
Landschaftsverband Rheinland
Zweckverband Sparkasse Krefeld
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Dr. Galke, Stefan
CDU
Gergis, Elvira
bis 25.05.2014
Grüne
Grosche, Gregor
seit 12.06.2014
Haas, Michael
Hagemes,Stephan
seit 12.06.2014
Hahnen, Ulrich (MdL)
CDU
Hansen, Thorsten
seit 12.06.2014
Dr. Hattstein, Gero
seit 12.06.2014
Heitmann, Joachim C.
Heitzer, Hans-Jürgen
seit 12.06.2014
Hengst, Jürgen
Hillmann, Heidrun
bis 25.05.2014
Hoffmann, Paul
Euregio Rhein Maas Nord
Seniorenheime Krefeld gGmbH
Zweckverband Sparkasse Krefeld
Rechtsanwalt
nicht berufstätig
Polizeibeirat
Zweckverband Euregio
Rhein-Maas-Nord
-
Mitglied Zweckverbandsversammlung
Verkehrsbeirat
Verkehrsbeirat
Mitglied Zweckverbandsversammlung
Verbandsversammlung
-
SPD
die Linke
Sachbearbeiter
Krefelder Bau GmbH
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
SPD
Dipl.-Finanzwirt,
Land NRW
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Grüne
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Wohnstätte Krefeld AG
Grundstücksgesellschaft der Stadt
Krefeld (GGK)
Kulturstiftung Sparkasse
-
CDU
X-map AG Krefeld
Aufsichtsrat Vorsitzender
Verein der Rechtsanwälte Krefeld
e.V.
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Krefeld e.V.
Kath. Pfarrgemeinde St.
Christopherus
Zoo Krefeld gGmbH
Grundstücksgesellschaft Stadt
Krefeld mbH & Co.KG
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld / Kreis Viersen
Sparkasse Krefeld
Vorsitzender
FDP
Rechtsanwalt
Heimatverein Krefeld-Bockum e.V.
Bürgerverein Krefeld-Bockum e.V.
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG
EGK Entsorgungsgesellschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Krefelder Bau GmbH
GSAK Gesellschaft für
Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Cafeteria Verein städt. Meerbusch
Gymnasium
Wohnstätte Krefeld AG
Sparkasse Krefeld
Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk
KR/VIE
Seidenweberhaus
Krefelder Bau GmbH
Wohnstätte Krefeld AG
AfD
SPD
Lehrer
CDU
FDP
HNO-Facharzt
79
Kuratorium
-
stellvertretender
Vorsitzender
Kirchenvorstand
Aufsichtsratsvorsitzender
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Mitglied Zweckverbandsversammlung
stellv. Mitglied im
Verwaltungsrat
Vorsitzender
Vorstand
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Vorstand
Aufsichtsrat
Vorstand
Vorsitzender
Vorstand
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Gesamtabschluss 2014
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Zweckverband
Funktion
Horster, Rolf
Jakubowski, Elmar
bis 25.05.2014
John, Daniel
seit 12.06.2014
SPD
CDU
Krankenpfleger
-
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Kaiser, Peter
bis 25.05.2014
CDU
Klaer, Gisela
seit 12.06.2014
Klein, Peter
seit 12.06.2014
Klein, Simone
seit 12.06.2014
Kokol, Klaus
bis 25.05.2014
SPD
Seidenweberhaus GmbH
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Seidenweberhaus Verkehr
AHA-GmbH
Bäko Düsseldorf e. G.
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Zoo Krefeld gGmbH
-
Piraten
-
-
SPD
-
-
SPD
Jurist / Leiter des
Rechtsamtes Stadt Neuss
Mitglied
Beisitzer im Vorstand
Aufsichtsrat
Konow, Joachim
bis 25.05.2014
Kreuzberg, Hans-Peter
bis 25.05.2014
FDP
Syndikus/Personalleiter
KRZN Moers
Freunde & Förderer Mediothek KR
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Zoo Krefeld gGmbH
-
CDU
ehem. Schulleiter/
Oberstudienrektor
Krings, Ralf
bis 25.05.2014
Kühn, Timo
seit 12.06.2014
Läckes, Manfred
seit 12.06.2014
UWG
Finanzberater
Sparkasse Krefeld
Wohnstätte Krefeld AG
Seidenweberhaus GmbH
-
Verwaltungsrat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
-
CDU
-
-
CDU
Kommunalpolitische Vereingung der Mitglied
CDU Krefeld
Bürgerverein Bockum
Mitglied
-
Grüne
Lichtenberg, Benedikt
CDU
Lippke, Frank
bis 25.05.2014
Lohmar, Ulrich
seit 12.06.2014
UWG
Mälzer, Stefani
bis 25.05.2014
Geschäftsführer AHA-GmbH
Handelsfachwirt (Eisen
und Metallhandel GmbH)
Maurer
CDU
Grüne
Vermarktung von
Museumsreplikaten
Matthias, Heidi
Grüne
Mitarbeiterin Frauenkulturbüro
NRW e.V.
Meincke, Karin
CDU
DRK-Oberin
Meyer, Frank
SPD
wissenschaftl. Mitarbeiter
Müllers, Ingeborg
Aufsichtsrat
-
Betriebsratsvorsitzender
Uerdinger Kaufmannsbund
Uerdinger Heimatbund
Einzelhandelsverband KR-VIE
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Grundstücksgesellschaft Stadt
Krefeld mbH & Co. KG
Wohnstätte Krefeld AG
Hafen GmbH & Co. KG
Zweckverband Sparkasse Krefeld
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsrat
Sparkasse Krefeld/ Viersen
-
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Grundstücksgesellschaft der Stadt
Krefeld (GGK)
Sparkasse Krefeld
-
80
Aufsichtsrat
-
Rostek & Pesch GmbH
Sport für betagte Bürger
Hospiz-Stiftung Krefeld
Die Wiege
Stiftung Lebenshilfe Krefeld
Krankenpflegeschule Duisburg
DRK-Schwesternschaft
Zweckverband Sparkasse Krefeld
CDU
Beirat
Geschäftsführer
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Mitglied Zweckverbandsversammlung
Verwaltungsrat
-
Vorstand
Vorstand
Beirat
Kuratorium
Vorstand
Vorstand
Mitglied Zweckverbandsversammlung
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Verwaltungsrat
-
Gesamtabschluss 2014
Name
Fraktion
Neukirchner, Stefanie
CDU
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Zweckverband
Funktion
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Mitglied Zweckverbandsversammlung
Aufsichtsratsmitglied
Oppers, Jürgen
seit 12.06.2014
Ott, Florian
seit 12.06.2014
Özkurt, Halide
seit 12.06.2014
Pasch, Edgar
bis 25.05.2014
Peters, Anja
seit 12.06.2014
SPD
Krefelder Bau GmbH
Kulturstiftung der Sparkasse
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld / Kreis Viersen
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Krefelder Verein für Haus- und
Krankenpflege e.V.
Freunde & Förderer Mediothek
Krefeld e.V.
DPWV Kreisgruppe Krefeld
VdK
Welle Niederrhein
Städtische Seniorenheime gGmbH
Förderverein Fischelner Bruch e.V.
Bürgerverein Krefeld-Fischeln e.V.
Jugendzentrum Fischeln e.V.
„Die Ehemaligen der Freiherr-vomStein-Realschule“ e.v.
HELIOS Klinikum
Seniorenheime Krefeld gGmbH
Krokobär Förderverein Familie und
Kind e.V.
-
FDP
-
-
SPD
GEW
Mitglied
Krefelder Kreis
Beisitzer
CDU
KRZN Moers
Pilat, Jutta
bis 25.05.2014
Dr. Porst, Günther
FDP
Zoo Krefeld gGmbH
Sparkassenzweckverband
Stellv. Mitglied
Verbandsversammlung
Aufsichtsrat
Mitglied
Nottebohm, Doris
SPD
Ernährungsberatung
Oellers, Britta
CDU
Sparkassenfachwirtin
Preuß, Claus-Dieter
seit 12.06.2014
Reuters, Philibert
UWG
FDP
Dipl. Ing.
SWK Stadtwerke Krefeld AG
GSAK Gesellschaft für
Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Wohnstätte Krefeld AG
Sparkasse Krefeld Sport&Umwelt
EAG
Krefelder Bau GmbH
Bürgerverein Forstwald e.V.
-
die Partei
CDU
Roemer, Simone
CDU
seit 12.06.2014
Dr. Ruhland, Hans-Josef CDU
bis 25.05.2014
Rüsing, Björn
seit 12.06.2014
Nicht berufstätig
Seidenweberhaus GmbH
Wohnstätte Krefeld AG
GSAK Gesellschaft für
Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld mbH & Co. KG
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Oberstudiendirektor a. D.;
Lehrbeauftragter der
Universität Duisburg
Kinderheim Marianum
Heilpädagogisches Zentrum Stadt
Krefeld / Kreis Viersen gGmbH
KRZN Moers
Seniorenheime Krefeld gGmbH
Euregio Rhein-Maas-Nord
-
SPD
81
Mitglied
Mitglied
Vorstand
Vorstand
Vorstand
Aufsichtsrat
Vorsitzende
Vorstand
Vorstand
Vorsitzende
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Beirat
-
Aufsichtsrat
Beirat
Mitglied
Kuratorium
Beirat
Mitglied
Vorsitzender
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Beirat
Aufsichtsrat
Kuratorium
Beirat
Verbandsversammlung
Aufsichtsratsvorsitzender
Mitglied
-
Gesamtabschluss 2014
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Zweckverband
Funktion
Rundmund, Rolf
bis 25.05.2014
Grüne
Studiendirektor
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Krefelder Bau GmbH
GSAK Gesellschaft für
Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld mbH & Co. KG
EGK Entsorgungsgesellschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Zweckverbandsversammlung
Sparkasse Krefeld
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Provinzial Rheinland
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Scheelen, Bernd
bis 25.05.2014
SPD
Schittges, Winfried
(MdL) bis 25.05.2014
Schmitz, Heinz-Albert
seit 12.06.2014
Schnell-Holthoff, Gerda
bis 25.05.2014
CDU
SPD
Rentnerin
Schneppe, Petra
bis 25.05.2014
Schock, Gabi
seit 12.06.2014
Seeger, Julian
seit 12.06.2014
Späth, Karin
seit 12.06.2014
Suermondt, Julia
seit 12.06.2014
Dr. Tüller, Alexander
bis 25.05.2014
SPD
Hausfrau und studierte
Psychologin
Abgeordneter im Landtag NRW
CDU
-
Aufsichtsrat
Mitglied Zweckverbandsversammlung
Aufsichtsrat
Mitglied der Gewährträgerversammlung
-
Krefelder Gründstücksgesellschaft
Zweckverbandsversammlung
Sparkasse Krefeld
Städt. Seniorenheime gGmbH
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Wohnstätte Krefeld AG
Aufsichtsrat
Mitglied Zweckverbandsversammlung
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
SPD
-
-
SPD
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Verkehrsbeirat
SPD
Bürgerverein Oppum 1960 e.V.
Schutzengelpfarre
-
Mitglied
Kirchenvorstand
-
die Linke
CDU
Wettingfeld, Jürgen
CDU
Wiedelbach, Heinz
bis 25.05.2014
Wingender, Daniel
seit 25.05.2014
Winzen, Benedikt
seit 25.05.2014
Wirtz, Theo
bis 25.05.2014
Zecha, Michael
seit 25.05.2014
SPD
Rechtsanwalt
Förderkreis Altenheim am
Tiergarten
Förderverein Kirchenmusik Hüls
e.V.
Geschäftsführer / Dipl.-Ing.
W. Wettingfeld GmbH & Co. KG
W. Wettingfeld GmbH & Co. KG, Zweckverbandsversammlung
öff. best. Sachverständiger
Sparkasse Krefeld
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Wohnstätte AG
GKW
Verband deutscher
Blitzschutzfirmen
-
Vorsitzende Aufsichtsrat
Vorstand
Vorstand
Geschäftsführer
Mitglied Zweckverbandsversammlung
Verkehrsbeirat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
-
CDU
-
-
SPD
-
-
Wirtz Werkzeugbau GmbH
Geschäftsführer
Seidenweberhaus GmbH
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
CDU
Geschäftsführer
CDU
82