Daten
Kommune
Krefeld
Größe
397 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:33
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.03.2017
Nr.
3752 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 14 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
04.05.2017
Rat
04.05.2017
Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses 2014 für das Haushaltsjahr 2014 sowie Entlastung des
Oberbürgermeisters
Beschlussentwurf:
1. Der Rat bestätigt den Gesamtabschluss 2014 gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GB NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am 29.11.2016.
2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeisters für seine Geschäftstätigkeit gem.
§ 116 (1) Satz 4 i. V. m. § 96 (1) Satz 4 GO NRW Entlastung.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3752 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 116 (6) GO NRW den
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld geprüft. Er hat sich bei dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 (8) GO NRW bedient.
Nach § 116 (1) Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 96 (1) GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens
31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Mit Beschluss des Rates vom 25.02.2016 wurde der
Gesamtabschluss 2014 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 konnte erst zum Ende des Jahres 2016 abgeschlossen
werden, da zunächst die Prüfung der vorangegangenen Gesamtabschlüsse 2013 und 2012 abzuschließen war, die dem Rechnungsprüfungsausschuss in seinen Sitzungen am 30.11.2016 (2013)
bzw. 01.06.2016 (2012) zur Beratung vorgelegt wurden. Die entsprechenden Prüfungsberichte
wurden zwischenzeitlich vom Rat beschlossen. Der Gesamtabschlusses 2015, der vom Rat in seiner Sitzung am 08.12.2016 zur Kenntnis genommen wurde, befindet sich aktuell in der Prüfung
durch die Rechnungsprüfung
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat diesen Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW i.V.m. §
101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk formuliert, der auf den Seiten 28/29 des Prüfungsberichtes
13/2016 wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut hat:
"Der Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2014, bestehend aus der Gesamtbilanz, der
Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang, wurde gemäß § 116 (6) i. V. m. § 103 (5) und
(6) GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes geprüft.
In die Prüfung einbezogen wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung,
der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen.
Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.
Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 der Stadt Krefeld hat keine Tatsachen ergeben, die einem Bestätigungsbeschluss gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.
Dem Rat wird daher empfohlen, den Gesamtabschluss durch Beschluss zu bestätigen und dem
Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen."
Der Oberbürgermeister hat gemäß § 116 (6) Satz 4 in Verbindung mit § 101 (2) Satz 1 GO NRW
eine Stellungnahme zu den Hinweisen des Berichtes abgegeben, die in der Anlage 1 des Berichtes (Seite 33 ff.) abgedruckt ist.
Begründung
Seite 3
Der Bericht Nr. 13/2016 der Rechnungsprüfung (seinerzeit Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 3568/17)
wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Beschluss vom 15.03.2017 einstimmig bei
Stimmenthaltung von Ratsherr Hagemes und Ratsfrau Brauers zum Prüfungsbericht im Sinne von
§ 101 (1) Satz 5 GO NRW erklärt.
Der Prüfungsbericht Nr. 13/2016 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei.