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Verwaltungsvorlage (58. Satzung Anlage zur Vorlage.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
129 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:33
Verwaltungsvorlage (58. Satzung Anlage zur Vorlage.doc)

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Inhalt der Datei

Anlage zu Vorlage Nr. 324/14 58. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld vom________________ Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S. 878) und der §§ 132 und 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) und des § 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom 15. Juni 1990 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 28. Juni 1990, S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am _______________ folgende Satzung beschlossen: Für die Kliedbruchstraße – von Hökendyk bis Minkweg – ist der beitragsfähige Erschließungsaufwand zu ermitteln und auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Straße besteht aus einer Fahrbahn und einem einseitigen Gehweg. Die Entwässerung der befestigten Straßenflächen erfolgt teilweise über einseitige Entwässerungsmulden und teilweise über Entwässerungsmulden innerhalb einer Grünfläche mit Baumbestand. Das Regelprofil der Straße beträgt 14,85 m. Die Beleuchtung erfolgt durch einseitige Mastaufsatzleuchten.