Daten
Kommune
Krefeld
Größe
129 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
zu Vorlage Nr. 324/14
58. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld vom________________
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S. 878) und der §§ 132 und 133
Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) und
des § 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom
15. Juni 1990 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 28. Juni 1990, S. 153) in der zur Zeit gültigen
Fassung hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am _______________ folgende Satzung beschlossen:
Für die Kliedbruchstraße – von Hökendyk bis Minkweg – ist der beitragsfähige Erschließungsaufwand zu ermitteln und auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen.
Die Straße besteht aus einer Fahrbahn und einem einseitigen Gehweg. Die Entwässerung der
befestigten Straßenflächen erfolgt teilweise über einseitige Entwässerungsmulden und teilweise über Entwässerungsmulden innerhalb einer Grünfläche mit Baumbestand. Das Regelprofil der Straße beträgt 14,85 m. Die Beleuchtung erfolgt durch einseitige Mastaufsatzleuchten.