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Verwaltungsvorlage (58. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld - Kliedbruchstraße von Hökendyk bis Minkweg)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:33
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.08.2014 Nr. 324 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 21.10.2014 Haupt- und Beschwerdeausschuss 04.11.2014 Rat 04.11.2014 Betreff 58. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld - Kliedbruchstraße von Hökendyk bis Minkweg Beschlussentwurf: Die 58. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld wird gemäß Anlage beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 324 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990 in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Rat als Satzung für jede Erschließungsanlage deren Umfang, deren Teileinrichtungen sowie die Art der Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen.