Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:34
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 08.06.2015
Nr.
600 /14/2
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 6720 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.06.2015
Betreff
Erhöhung des Pachtpreises für städtische Kleingärten von 0,20 EUR auf 0,24 EUR je m² und Jahr
Beschlussentwurf:
Die Erhöhung der Pacht für städtische Kleingärten zum 01. Januar 2016 von derzeit 0,20 EUR auf 0,24 EUR
pro m² und Jahr wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 600 /14/2
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06702040000
44111100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Durch die Pachterhöhung werden Mehrerträge von rd. 57.000,-- EUR erzielt.
Begründung
Seite 2
Anlass:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02. Juni 2015
wurde der gemeinsame Antrag der drei Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum
Entwurf des Haushaltsplanes 2015 und Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen. Anstelle der
verwaltungsseitig vorgeschlagenen Erhöhung von 0,20 EUR auf 0,31 EUR je m² und Jahr wurde
eine Erhöhung auf 0,24 EUR /m²/Jahr vorgeschlagen und mehrheitlich im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlossen.
Aktueller Pachtpreis und Pachteinnahmen
Die Pacht für städtische Kleingärten wurde zuletzt im Januar 2011 angehoben, von
0,13 EUR auf 0,20 EUR je m² und Jahr. Damit zahlt ein Pächter mit einem Garten von 350 m² zurzeit 70,00 EUR jährlich oder 5,83 EUR monatlich.
Die Pachteinnahmen für die städtischen Kleingärten betragen bei einer Flächengröße von
1.426.863 m² zurzeit rd. 285.370,- EUR. Dazu kommen Einnahmen für Grabeland in Höhe von ca.
700,-EUR.
Pachterhöhung
Nach dem Bundeskleingartengesetz darf die Kleingartenpacht höchstens das Vierfache des ortsüblichen Pachtpreises im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen.
Mit dieser Pachtpreisbegrenzung will der Gesetzgeber der sozialen Funktion des Kleingartens
gerecht werden. Damit soll einer nicht absehbaren Preisentwicklung am freien Markt vorgebeugt
werden.
Auf Grundlage dieser Pachtpreisbegrenzung könnte in Krefeld ein Pachtpreis von maximal 0,31
EUR erhoben werden (Pachtpreisermittlung: Wertgutachten des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte 1997).
Bei einer Pachterhöhung auf 0,24 EUR würden die Pachteinnahmen bei rd. 342.450,- EUR liegen.
Ein Gartenpächter mit einem Garten von 350 m² würde eine jährliche Pacht von 84,00 EUR zahlen, dies wären monatlich 7,00 EUR.
Mit dieser Pachterhöhung wären Mehreinnahmen von insgesamt rd. 57.000,- EUR zu erzielen.
Dies setzt voraus, dass gemäß Bundeskleingartengesetz dem Vertragspartner in 2015 die Pachterhöhung in Form einer Anpassungserklärung mitgeteilt wird.