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Verwaltungsvorlage (Sachstand zum Glasdach an der Ostwallhaltestelle)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
555 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:35
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Inhalt der Datei

TOP 16 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.08.2016 Nr. 2926 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 06.09.2016 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 13.09.2016 Betreff Sachstand zum Glasdach an der Ostwallhaltestelle Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2926 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Aktueller Sachstand - Darstellung der grundsätzlichen Konstruktion Die Überdachung der Haltestelle Ostwall besteht aus einer tragenden Stahlkonstruktion (Längsträger auf neun Stützenpaaren), an welcher die Dachfläche (Glasmodule) freihängend angebracht wurde. Die Dachfläche, die aus den Glasmodulen besteht, erhält ihre Tragfähigkeit aus einem Zusammenspiel der Glasscheiben mit den sie umgebenden Stahlrahmen. Die Stahlrahmen sind in einer technisch neuartigen Weise mit den Glasscheiben verklebt (Silikat-Verklebung). Die Glasmodule bestehen aus einem teilgebogenen Verbundsicherheitsglas aus zwei Floatglasscheiben (Flachglas) mit einer dazwischen liegenden Folie und an drei Seiten an die Scheiben geklebten Stahlrahmen. Für dieses einmalig existierende Bauelement wurde eine „Zulassung im Einzelfall“ (ZiE) durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW erwirkt. Begründung Seite 3 Die Rahmen übernehmen die Funktion der Aufhängung und der Verbindung der Glasmodule untereinander sowie der Aufnahme von Kabeltrassen und des Randprofils für die Beleuchtung sowie der Abhängung der Fahrleitungsanlage. Die Glasscheiben dienen der Aussteifung in Dachebene und der nötigen Begehbarkeit für Reinigungs- und Wartungszwecke. Die Dachfläche ist rundherum umgeben von einem stählernen U-Profil, in dem die Beleuchtung untergebracht ist, welche die Aufgabe hat, sowohl den Bahnsteig als auch die angrenzenden Fahrbahnen zu beleuchten. - Derzeitiger Stand der Reparaturen Während des Aufbaus der Haltestellenüberdachung sind drei Glasmodule beschädigt worden, die von der ausführenden Baufirma noch vor Betriebsbeginn ausgetauscht wurden. Bis zum Betriebsbeginn rissen weitere zwei Glasmodule, die noch vor Betriebsbeginn am 23.12.2015 ausgebaut, aber nicht durch neue Glasmodule ersetzt wurden, da nicht mehr genügend Zeit für die Nachproduktion verblieb. Einen Tag nach Betriebsbeginn war eine weitere Scheibe defekt. Im Februar 2016 wiesen zwei weitere Glasmodule Schäden auf. Es fehlten somit fünf intakte Glasmodule. Dazu gab es einen ersten Nachbearbeitungseinsatz Ende März bis Anfang April 2016. Es wurden hierbei zunächst die zwei fehlenden Glasmodule ergänzt. Das erste wurde montiert, war aber wenige Stunden später wieder beschädigt. Das zweite Modul konnte nicht montiert werden, weil es bei der Montage komplett zerstört wurde. Daraufhin hat die Baufirma die Arbeiten abgebrochen und jeden weiteren Glasmodulaustausch zu ihren Lasten abgelehnt. Begründung - Seite 4 Bestehendes Gefahrenpotential Die Schäden an den Glasmodulen sind ausschließlich Querrisse in den oberen Scheiben im Bereich des unteren, gebogenen Drittels. Die Folie und die untere Scheibe sind noch unbeschädigt. Ohne weitere Belastung besteht derzeit kein Gefahrenpotenzial. Bei jeglicher gewichtigen Belastung (Krafteinwirkung von außen wie z.B. Betreten oder auch Vandalismus, nicht Regen oder Wind, aber ggf. dicke Schneedecke) gilt ein gerissenes Glasmodul als geschwächter Querschnitt, für den die Werte gemäß ZiE nicht mehr greifen. Deshalb sind die Bereiche unterhalb der gerissenen Module präventiv abgesperrt. Die Dachfläche ist statisch stabil, auch wenn einzelne Glasmodule fehlen. Eine akute Gefahr besteht nicht!! - Mögliche Handlungsoptionen bzw. weiter geplante Vorgehensweise Mögliche Handlungsoptionen können aufgrund einer nicht eindeutigen Schadensursache noch nicht eruiert und festgelegt werden. Derzeit ist seitens des Bauherrn (Stadt Krefeld) ein Institut mit der Schadensanalyse beauftragt. Da auch die Baufirma eine entsprechende Analyse ihrerseits beauftragt hat, die allerdings noch nicht vorliegt, ist derzeit kein Fertigstellungsdatum festlegbar.