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Verwaltungsvorlage (10. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 86 2. Änderung – Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk – im Bereich Nassauerring 341)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
256 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:35
Verwaltungsvorlage (10. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 86 2. Änderung – Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk – im Bereich Nassauerring 341) Verwaltungsvorlage (10. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 86 2. Änderung – Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk – im Bereich Nassauerring 341)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.02.2016 Nr. 2306 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/Mo Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 03.03.2016 Bezirksvertretung Nord 03.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 25.05.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 02.06.2016 Rat 02.06.2016 Betreff 10. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 86 2. Änderung - Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk– im Bereich Nassauerring 341 hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung Krefeld Nord nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der 10. vereinfachten Änderung Bebauungsplan Nr. 86 2. Änderung - Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk– im Bereich Nassauerring 341 zu. II. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtgestaltung, der Haupt- und Beschwerdeausschuss und der Rat der Stadt Krefeld beschließen: a) Der Bebauungsplan Nr. 86 2. Änderung - Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk– wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 10. vereinfachten Änderung geändert. b) Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahme zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 2. Änderung - Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk– wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. c) Die 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 2. Änderung - Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk – wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. d) Der Begründung zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 2. Änderung Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk– gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt. Seite 1