Daten
Kommune
Krefeld
Größe
256 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:35
Stichworte
Inhalt der Datei
hier: Satzungsbeschluss
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.02.2016
Nr.
2306 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/Mo Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Nord
03.03.2016
Bezirksvertretung Nord
03.05.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
25.05.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
02.06.2016
Rat
02.06.2016
Betreff
10. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 86 2. Änderung - Westlich Moerser Straße zwischen
Hökendyk und Dahlerdyk– im Bereich Nassauerring 341
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
I. Bezirksvertretung:
Die Bezirksvertretung Krefeld Nord nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der 10.
vereinfachten Änderung Bebauungsplan Nr. 86 2. Änderung - Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk– im Bereich Nassauerring 341 zu.
II. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtgestaltung, der Haupt- und Beschwerdeausschuss und der
Rat der Stadt Krefeld beschließen:
a)
Der Bebauungsplan Nr. 86 2. Änderung - Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk– wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 10. vereinfachten
Änderung geändert.
b)
Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahme zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 2. Änderung - Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk– wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
c)
Die 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 2. Änderung - Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk – wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1
Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen.
d)
Der Begründung zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 2. Änderung Westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk– gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt.
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