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Verwaltungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
308 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:35
Verwaltungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.11.2015 Nr. 2007 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 3611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 01.12.2015 Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 08.12.2015 Rat 10.12.2015 Betreff 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012 Beschlussentwurf: 1. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und Winterwartung gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld ab dem 01. Januar 2016 wird in der als Anlage A beigefügten Fassung zur Kenntnis genommen. 2. Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (GebSRein) wird gemäß Anlage B beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2007 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemein zu erwartenden Kostenänderungen und aufgrund anderer notwendiger Anpassungen folgende erforderliche Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (GebSRein) vor: Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Gebührensätze für die Straßenreinigung auf der Grundlage der Reinigungsklasse und für die Winterwartung auf der Grundlage der Zuordnung zu einer Winterdienstklasse. Die Gebühren-sätze für die Straßenreinigung (§ 3 Ziffer 1 GebSRein) sind danach anzupassen. Ein wesentlicher Grund für die Änderung der Gebührensätze ist die nun vollständige Auflösung des Sonderpostens Straßenreinigung, mit der die Auflösungen und Kostensteigerungen der vergangenen Jahre nicht vollständig aufgefangen werden können. Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2016 wird im Einzelnen verwiesen. Im Rahmen einer Synopse werden der Entwurf der neuen Fassung und die geltende Fassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld gegenübergestellt. Die Änderungen sind in Fettschrift dargestellt. Auszug aus der geltenden Fassung Entwurf neue Fassung § 3 Ziffer 1 wird wie folgt geändert: §3 Gebührenhöhe Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4) Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4) 1. für die Straßenreinigung 1. für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse I wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 59,43 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 53,48 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 47,53 EUR in der Reinigungsklasse I wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 64,12 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 57,68 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 51,31 EUR in der Reinigungsklasse II wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 25,47 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 22,92 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 20,37 EUR in der Reinigungsklasse II wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 27,48 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 24,72 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 21,99 EUR in der Reinigungsklasse III wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, in der Reinigungsklasse III wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, Begründung Seite 3 Auszug aus der geltenden Fassung die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient Entwurf neue Fassung die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 16,98 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 18,32 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 15,28 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 16,48 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 13,58 EUR 14,66 EUR in der Reinigungsklasse IV wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 8,49 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 7,64 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 6,79 EUR in der Reinigungsklasse IV wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 9,16 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 8,24 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 7,33 EUR in der Reinigungsklasse V wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 10,19 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 9,17 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 8,15 EUR in der Reinigungsklasse V wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 10,99 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 9,89 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 8,80 EUR in der Reinigungsklasse VI wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 5,09 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 4,58 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 4,07 EUR in der Reinigungsklasse VI wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 5,50 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 4,94 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 4,40 EUR in der Reinigungsklasse VII wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 2,55 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 2,29 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 2,04 EUR in der Reinigungsklasse VII wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 2,75 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 2,47 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 2,20 EUR Begründung Seite 4 Auszug aus der geltenden Fassung Entwurf neue Fassung In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren erhoben. erhoben. 2. und zusätzlich für die Winterwartung 2. Und zusätzlich für die Winterwartung in der Winterdienstklasse 1 in der Winterdienstklasse 2 in der Winterdienstklasse 3 in der Winterdienstklasse 1 in der Winterdienstklasse 2 in der Winterdienstklasse 3 1,64 EUR 0,62 EUR 0,33 EUR 1,64 EUR 0,62 EUR 0,33 EUR