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Archiv (Bestellung der Schriftführerin und ihrer Stellvertreterinnen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
243 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:35
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.04.2016 Nr. 2586 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 25.05.2016 Betreff Bestellung der Schriftführerin und ihrer Stellvertreterinnen Beschlussentwurf: Gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und § 27 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld werden Frau Debbie Hoffmann zur Schriftführerin für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie Frau Simone Löb und Frau Iris Hofmann zu ihren Stellvertreterinnen bestellt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2 Gemäß den § 58 Abs. 2 und § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für jeden Ausschuss ein Schriftführer zu bestellen. Die Verwaltung schlägt vor, für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung Frau Debbie Hoffmann zur Schriftführerin sowie Frau Simone Löb und Frau Iris Hofmann zu ihren Stellvertreterinnen zu benennen.