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Verwaltungsvorlage (Quartalsbericht-2.Quartal2016.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
191 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:35

Inhalt der Datei

Entwicklung von Januar bis Juni 2016 Stadtentwässerung Krefeld I. Ergebnisentwicklung Das Ergebnis entwickelte sich von Januar bis Juni 2016 wie folgt: Januar bis Juni 2016 2015 in T€ absolut Plan 2016 T€ in % Planerfüllungsgrad in % 1. Abwassergebühren 2. Oberflächenentwässerung öffentlicher Straßen und Plätze 3. Entsorgungsgebühren 4. Inanspruchnahme der Rückstellung aus dem Gebührenausgleich nach § 6 KAG 5. Kostenersatz Sanierung Hausanschlüsse 6. Auflösung Ertragszuschüsse 7. Sonstige Erträge (inkl. Zinserträge) 8. Entnahme zweckgebundene Rücklage 23.532 2.874 27.216 2.775 -3.683 99 -13,5 3,6 54.520 5.726 43,2 50,2 51 1.026 102 995 -50 32 -49,4 3,2 227 2.052 22,6 50,0 0 154 60 - 100 163 42 - -100 -10 18 - -100,0 -6,1 43,9 - 150 312 35 - 0,0 49,2 171,1 - 9. Summe Erträge 27.698 31.392 -3.694 -11,8 63.022 43,9 4.017 386 2.843 14.418 266 265 0 1.021 4.671 4.673 0 2.727 14.418 266 0 100 1.241 4.965 -656 386 115 0 0 265 -100 -220 -294 -14,0 4,2 0,0 0,0 -100,0 -17,7 -5,9 8.051 1.159 5.782 28.837 532 569 150 1.554 9.550 49,9 33,3 49,2 50,0 50,0 46,6 0,0 65,7 48,9 27.886 28.391 -505 -1,8 56.182 49,6 -188 3.001 -3.189 -106,3 6.839 -2,8 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Betriebsführungsentgelt Personalaufwand Abschreibungen Kläranlagenbeitrag EGK Abwasserabgabe Abrechnungsdienstleistung (inkl. Porto/Versand) Kosten Sanierung Hausanschlüsse Übrige sonst. betriebl. Aufwendungen Finanzaufwendungen 19. Summe Aufwendungen 20. Ergebnis 1. Veränderung Betriebserträge Die von der Stadtentwässerung vereinnahmten monatlichen Abschlagszahlungen für die Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) belaufen sich im 1. Halbjahr 2016 auf 23.108 (Vj. durch SWK ENERGIE vereinnahmt 26.787) T€. Der im 1. Quartal 2016 verzögerte vollumfängliche Einzug der Abschlagszahlungen ist schon stark aufgeholt. Für manuell abgerechnete Kunden fielen im Berichtszeitraum aperiodische Erlöse in Höhe von 623 T€ an (Vorjahreswert nicht vergleichbar, da eine abgrenzungstechnische Größe abgebildet wurde). Aus Abrechnungskorrekturen für z. B. Erstattungen u. a. für nicht eingeleitetes Trinkwasser für Produktionsprozesse und für bis einschließlich 2015 abgetretene Forderungen fiel für Vorjahre per Saldo eine Erlösminderung von 258 T€ an. Die Erträge aus Grundwassereinleitungen (sowohl durch Dritte als auch im Zuge von Baumaßnahmen durch die SWK AQUA) erreichten bislang 59 (Vj. 60) T€. -2- Insgesamt liegen die Erlöse aus Abwassergebühren damit bei 43,2 % des Jahresplanwerts. Die Gebühren für die Oberflächenentwässerung öffentlicher Straßen und Plätze belaufen sich auf 2.874 T€ und erreichen 50,2 % des Jahresplanwerts. Der Anstieg ist durch den höheren Gebührensatz in 2016 und der etwas größeren zugrunde gelegten Fläche bedingt. Die Entsorgungsgebühren für die Entleerung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen erreichen 51 (Vj. 102) T€. Bei der Gebührenvorkalkulation 2016 wurden die bisher noch nicht angesetzten Restbeträge aus den Überdeckungen des Geschäftsjahres 2012 berücksichtigt. Dies führt zu einer Inanspruchnahme der Rückstellung für den Gebührenausgleich im Geschäftsjahr 2016 in Höhe von insgesamt 2.052 T€, wovon 1.535 T€ auf den Schmutzwasser- und 517 T€ auf den Niederschlags-/Grundwasserbereich entfallen. Die zeitanteilige Inanspruchnahme in 2016 beträgt dementsprechend 1.026 T€. Im Vorjahr war ein zeitanteiliger Erlös für die Inanspruchnahme der Rückstellung aus der Überdeckung beim Schmutz- und Niederschlags-/Grundwasser (Teilbetrag) des Jahres 2012 von 995 T€ angefallen. Der ausgewiesene Vorjahreswert beruht auf dem ursprünglichen Planansatz 2015. In der Gebührenkalkulation für den Nachtrag 2015 wurde für Schmutzwasser lediglich ein Betrag von 203 T€ und für Niederschlags-/Grundwasser lediglich ein Betrag von 533 T€ berücksichtigt. Der anteilige Vorjahreswert basierend auf dem Nachtrag 2015 liegt daher niedriger bei 368 T€. Für den Kostenersatz für die Sanierung von Hausanschlüssen ist im 1. Halbjahr nichts gebucht. Im Vorjahr war der anteilige Planwert angegeben. Da der diesbezügliche Ertrag mit dem entsprechenden Aufwand übereinstimmt, haben diese Positionen keine Ergebnisauswirkung. Die Erträge aus der Auflösung der Ertragszuschüsse liegen bei 154 T€ bzw. 49,2 % des Planwerts. Die sonstigen Erträge liegen bei 60 (Vj. 42) T€. Sie umfassen im Wesentlichen Mahn- und Einziehungserträge, Erträge aus bereits abgeschriebenen Forderungen sowie Zinserträge. Unterjährig wurde dabei unterstellt, dass keine nennenswerten Pauschalwertberichtigungen und aus Anlagenabgang anfallen. Erträge aus -32. Betriebsaufwendungen Das Betriebsführungsentgelt beinhaltet die Vergütung an die SWK AQUA GmbH gemäß des 1. Änderungsvertrags zum Betriebsführungsvertrag vom 9.05/10.05/19.05.2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2016. Hierbei wurde ab 2016 der preisrechtlich konforme Leistungsumfang bei der SWK AQUA durch die Übertragung der hoheitlichen Aufgaben auf die Stadtentwässerung berücksichtigt. Die SWK AQUA erhält weiterhin eine jährliche Pauschalvergütung auf Selbstkostenbasis, die jeweils zu Beginn eines Jahres gemäß einer differenzierten Preisgleitklausel angepasst wird. Für 2016 beträgt dieses Entgelt 8.034 T€. Für den Berichtszeitraum ergibt sich dementsprechend ein zeitanteiliges Betriebsführungsentgelt von 4.017 T€. In Bezug auf den neuen Vertrag ist eine erstmalige Anwendung der Preisgleitklausel ab dem Jahr 2017 möglich. Der Personalaufwand beträgt 386 (Vj. 0) T€. Der Eigenbetrieb beschäftigte im Berichtszeitraum insgesamt 14 Mitarbeiter mit 6 Beamten und 8 Angestellten. Der Planerfüllungsgrad ist mit 33,3 % weiterhin niedrig, weil in den Planungsprämissen die vollständige Besetzung des Stellenplans vorgesehen war. Im Berichtszeitraum waren drei Stellen unbesetzt. In Teilen sind die Ausschreibungen veröffentlicht oder die Stellenbesetzungsverfahren in der Vorbereitung. Die Abschreibungen belaufen sich auf 2.843 (Vj. 2.727) T€ bzw. 49,2 % des Planwerts. Der Anstieg ist durch die kontinuierliche Investitionstätigkeit bedingt, bei der im Wesentlichen ein Anlagenzugang in der 2. Jahreshälfte stattfindet. Der Kläranlagenbeitrag an die EGK entspricht mit insgesamt 28.837 T€ der ab 2014 getroffenen Festpreisvereinbarung. Der anteilige Betrag für den Berichtszeitraum beträgt somit wie im Vorjahr 14.418 T€. Die preisliche Regelung ist bis zum 31. Dezember 2017 festgeschrieben. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. November 2015 dürfen nicht alle Positionen des Selbstkostenpreises in der bisherigen Höhe in der Gebührenkalkulation angesetzt werden. Demzufolge werden die Möglichkeiten einer Vertragsanpassung mit der EGK untersucht. Die Abwasserabgabe wird von der Bezirksregierung Düsseldorf festgesetzt. Der Wert in Höhe von 266 T€ entspricht, so wie im Vorjahr, dem anteiligen Planwert von 532 T€. Für die Unterstützung bei der Berechnung von Abwassergebühren und den Briefversandservice wurden mit der SWK ENERGIE neue Vereinbarungen mit Wirkung zum 1. Januar 2016 getroffen. Das Jahresentgelt für die Abrechnungsdienstleistung inkl. Briefversand beträgt gemäß dieser Verträge 530 T€ und zeitanteilig entsprechend 265 T€. -4Im Vorjahr ist das Dienstleistungsentgelt noch in dem Block übrige sonstige betriebliche Aufwendungen mit einem Betrag von 330 T€ enthalten. Ab 2016 wird der Aufwand in diesem Bericht separat ausgewiesen. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 1.021 T€ um 220 T€ unter dem Vorjahr, jedoch bei rd. 66 % des Jahresplanwerts. Diese Position setzt sich im Wesentlichen aus Verrechnungen mit den Fachbereichen und Dienstleistungen der Stadt Krefeld (561 T€), Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen (105 T€), Miete (34 T€), Aufwand für Zahlungsverkehr (26 T€) und Beratung (21 T€) zusammen. Darüber hinaus ist für eine an die SWK AQUA beauftragte und unterbrochene Maßnahme (Nordsammler), die tatsächlich noch nicht in 2015 abgerechnet wurde, ein zeitanteiliger Weiterverrechnungsaufwand von 210 T€ berücksichtigt. Letzter Punkt ist auch der Grund für den überproportionalen Planerfüllungsgrad, da dieser Aufwand planerisch in 2015 berücksichtigt war. Die Finanzaufwendungen enthalten die Zinsaufwendungen für langfristige Darlehen und den Aufwand aus der Aufzinsung der Rückstellung aus dem Gebührenausgleich nach § 6 KAG. Die Darlehenszinsen belaufen sich auf 4.652 (Vj. 4.948) T€ und liegen damit um rd. 300 T€ niedriger als 2015. Der Aufzinsungsanteil an der Rückstellung für den Gebührenausgleich beträgt anteilig 19 (Vj. 16) T€. Zu dieser Position gibt es keinen Ansatz im Wirtschaftsplan. Der Planerfüllungsgrad erreicht rd. 49 %. 3. Ergebnis Das Ergebnis von Januar bis Juni 2016 beträgt -188 (Vj. 3.001) T€ und hat damit gegenüber dem 1. Quartal schon aufgeholt. Allerdings liegen die Abschlagszahlungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum, dem ein geringerer Gebührensatz beim Niederschlags-/Grundwasser zugrunde lag, noch um 3.679 T€ niedriger. Dies liegt an dem verzögerten Einzug der Abschlagszahlungen für das Jahr 2016 (siehe Erlöse Abwassergebühren). Der Einzug wird im Laufe der nächsten Quartale weiter aufgeholt, so dass das Ergebnis im Jahresverlauf wieder in den positiven Bereich kommen wird. Würde man eine abgrenzungstechnische Größe für die Erlöse aus Abwassergebühren auf Basis der Jahresabrechnung 2015 (Mengen) der SWK ENERGIE und den aktuellen Gebührensätzen für 2016 ansetzen, so ergäben sich voraussichtlich Erlöse von 27.295 T€ und damit ein Halbjahresergebnis von 3.575 T€. -5- II. Vermögensentwicklung 1. Anlagevermögen Die Baumaßnahmen entwickelten sich von Januar bis Juni 2016 wie folgt: 2016 in Mio. € Investitionsausgaben Wirtschaftsplan 16,70 Verpflichtungsermächtigungen 42,15 Summe 58,85 Januar - Juni 2016 in Mio. € Mittelfreigabe (IST) - davon in der Stadtentwässerung direkt bewirtschaftet - Straßenwiederherstellung 0,00 0,00 0,00 - für Grunderwerb 0,00 0,00 0,00 - für Grundwassereinleitungen 1,06 0,03 1,09 12,54 3,57 16,11 Summe Mittelfreigabe 13,60 3,60 17,20 Verfügbare Restmittel 3,10 38,55 41,65 - davon Beauftragung an die SWK AQUA GmbH - für Erweiterungen und Erneuerungen Für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen hat die Stadtentwässerung die SWK AQUA von Januar bis Juni 2016 mit einem Gesamtvolumen von 12,54 Mio. € beauftragt. Von diesem Auftragsvolumen (12,54 Mio. €) hat die SWK AQUA bis zum 30. Juni 2016 4,81 Mio. € (inkl. MwSt) verausgabt. Für die im 1. Halbjahr freigegebenen Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen liegen folgende Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3,57 Mio. € vor:  Niepkuhlen (3,48 Mio. €)  Boomdyk (0,09 Mio. €) 2. Finanzwirtschaft Für genehmigte Baumaßnahmen wurden der Stadtentwässerung im Berichtszeitraum (Januar - Juni 2016) durch die SWK AQUA noch keine Anlagen in Rechnung gestellt, da eine neue Vereinbarung über den Bewertungsansatz der geleisteten Stunden erst Ende des 2. Quartals zustande gekommen ist und bis dahin keine Abrechnung möglich war. Dies wird sich ab dem 3. Quartal ändern. -6- Zur Finanzierung der Baumaßnahmen 2015 und der Kredittilgung 2016 wurde am 20. Januar 2016 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 24,4 Mio. € getätigt. Diese entspricht der für das Jahr 2015 im Nachtrag angesetzten Darlehensaufnahme. Die Kredittilgungen betrugen im Berichtszeitraum (Januar - Juni 2016) 5,1 Mio. €. III. Risiken Im 2. Quartal 2016 wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Im Fokus der Berichterstattung liegt die Netto-Bewertung, die eine Bewertung der Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen darstellt. Im Folgenden werden alle vier bisher gemeldeten Risiken aufgeführt: Es besteht ein Risiko aus dem Absinken des kalkulatorischen Zinssatzes durch die Gesetzgebung/Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung an die entsprechende Entwicklung der langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere. Für dieses aus makroökonomischen und rechtlichen Faktoren resultierende Risiko ist die Ergreifung von Gegenmaßnahmen nicht möglich. Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Planung sind nicht zu erwarten. Als weiteres Risiko wird die Empfehlung der GPA beurteilt, dass das Eigenkapital vor dem Hintergrund der Kreditfinanzierung durch geeignete Maßnahmen gestärkt werden soll. Es besteht die Gefahr, dass die kumulierte Darlehensaufnahme die kumulierte Investitionssumme übersteigt. Dies wäre gemeinderechtlich nicht zulässig und könnte zu einer Ergänzung des veröffentlichungspflichtigen Testats der GPA führen. Folgende Gegenmaßnahmen sind möglich und werden geprüft: 1.) Verkürzung der Abschreibungsdauer, zunächst für Neuinvestitionen, schrittweise auch für den Anlagenbestand. 2.) Bündelung und Neuverhandlung von bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine längere Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen, um damit die Tilgungsraten zu senken/strecken. 3.) Umstellung der Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert. Diese vorbeugenden Maßnahmen werden derzeit als geeignet und ausreichend angesehen, um die Wahrscheinlichkeit einer Rücklagenzuführung zu verringern bzw. ggf. sogar zu vermeiden. Bei einem zum derzeitigen Zeitpunkt als sehr unwahrscheinlich angesehenem Anstieg des Marktzinsniveaus für Darlehen würde ein 1%iger Anstieg unter Zugrundelegung des -7aktuellen Darlehensbestands für 2017 einen um 0,3 Mio. € und für 2018 und 2019 jeweils um 0,4 Mio. € höheren (Zins)Aufwand bedeuten. Ggf. könnten für den Fall, dass ein Steigen der Zinsen für möglich gehalten wird, entsprechende Sicherungsgeschäfte zu den Darlehensverträgen abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund, dass das Investitionsvolumen in der aktuellen Planung (2015 (NT) – 2019) durch die Stadtentwässerung sukzessiv von 16,7 Mio. € in 2016 auf 13,7 Mio. € in 2019 gesenkt wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies einen Sanierungsstau bedingen könnte. Ein ansteigender sanierungsbedürftiger Bestand kann zu höheren Stilllegungen und Veräußerungen von Anlagen führen. Wenn der Restbuchwert bei einer Veräußerung nicht mehr erzielt werden kann, kommt es zu höheren Aufwendungen aus Anlagenabgang. Bei einer unterstellten Verdoppelung der Verluste aus Anlagenabgang (von derzeit 0,1 % auf 0,2 % des Restbuchwerts = 190 T€) würde dies also einen Mehraufwand von 0,2 Mio. € p. a. bedeuten. Gegenmaßnahmen wären ggf. die gezieltere u./o. umfangreichere Auswahl von Baumaßnahmen. Allerdings ist auch zu beachten, inwieweit ein Mehr an Sanierungsmaßnahmen überhaupt abgearbeitet werden kann (organisatorisch, z. B. Anzahl/Art von Straßensperrungen im Stadtgebiet und ressourcenmäßig).