Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:35
Stichworte
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Entwicklung von Januar bis Juni 2016
Stadtentwässerung Krefeld
I.
Ergebnisentwicklung
Das Ergebnis entwickelte sich von Januar bis Juni 2016 wie folgt:
Januar bis Juni
2016
2015
in T€
absolut
Plan
2016
T€
in %
Planerfüllungsgrad
in %
1. Abwassergebühren
2. Oberflächenentwässerung
öffentlicher Straßen und Plätze
3. Entsorgungsgebühren
4. Inanspruchnahme der Rückstellung aus
dem Gebührenausgleich nach § 6 KAG
5. Kostenersatz Sanierung Hausanschlüsse
6. Auflösung Ertragszuschüsse
7. Sonstige Erträge (inkl. Zinserträge)
8. Entnahme zweckgebundene Rücklage
23.532
2.874
27.216
2.775
-3.683
99
-13,5
3,6
54.520
5.726
43,2
50,2
51
1.026
102
995
-50
32
-49,4
3,2
227
2.052
22,6
50,0
0
154
60
-
100
163
42
-
-100
-10
18
-
-100,0
-6,1
43,9
-
150
312
35
-
0,0
49,2
171,1
-
9. Summe Erträge
27.698
31.392
-3.694
-11,8
63.022
43,9
4.017
386
2.843
14.418
266
265
0
1.021
4.671
4.673
0
2.727
14.418
266
0
100
1.241
4.965
-656
386
115
0
0
265
-100
-220
-294
-14,0
4,2
0,0
0,0
-100,0
-17,7
-5,9
8.051
1.159
5.782
28.837
532
569
150
1.554
9.550
49,9
33,3
49,2
50,0
50,0
46,6
0,0
65,7
48,9
27.886
28.391
-505
-1,8
56.182
49,6
-188
3.001
-3.189
-106,3
6.839
-2,8
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
Betriebsführungsentgelt
Personalaufwand
Abschreibungen
Kläranlagenbeitrag EGK
Abwasserabgabe
Abrechnungsdienstleistung (inkl. Porto/Versand)
Kosten Sanierung Hausanschlüsse
Übrige sonst. betriebl. Aufwendungen
Finanzaufwendungen
19. Summe Aufwendungen
20. Ergebnis
1.
Veränderung
Betriebserträge
Die von der Stadtentwässerung vereinnahmten monatlichen Abschlagszahlungen für die
Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) belaufen sich im
1. Halbjahr 2016 auf 23.108 (Vj. durch SWK ENERGIE vereinnahmt 26.787) T€. Der im
1. Quartal 2016 verzögerte vollumfängliche Einzug der Abschlagszahlungen ist schon stark
aufgeholt. Für manuell abgerechnete Kunden fielen im Berichtszeitraum aperiodische Erlöse
in Höhe von 623 T€ an (Vorjahreswert nicht vergleichbar, da eine abgrenzungstechnische
Größe abgebildet wurde). Aus Abrechnungskorrekturen für z. B. Erstattungen u. a. für nicht
eingeleitetes Trinkwasser für Produktionsprozesse und für bis einschließlich 2015
abgetretene Forderungen fiel für Vorjahre per Saldo eine Erlösminderung von 258 T€ an.
Die Erträge aus Grundwassereinleitungen (sowohl durch Dritte als auch im Zuge von
Baumaßnahmen durch die SWK AQUA) erreichten bislang 59 (Vj. 60) T€.
-2-
Insgesamt
liegen
die
Erlöse
aus
Abwassergebühren
damit
bei
43,2
%
des
Jahresplanwerts.
Die Gebühren für die Oberflächenentwässerung öffentlicher Straßen und Plätze belaufen
sich auf 2.874 T€ und erreichen 50,2 % des Jahresplanwerts. Der Anstieg ist durch den
höheren Gebührensatz in 2016 und der etwas größeren zugrunde gelegten Fläche bedingt.
Die
Entsorgungsgebühren
für
die
Entleerung
von
abflusslosen
Gruben
und
Kleinkläranlagen erreichen 51 (Vj. 102) T€.
Bei der Gebührenvorkalkulation 2016 wurden die bisher noch nicht angesetzten Restbeträge
aus den Überdeckungen des Geschäftsjahres 2012 berücksichtigt. Dies führt zu einer
Inanspruchnahme der Rückstellung für den Gebührenausgleich im Geschäftsjahr 2016
in Höhe von insgesamt 2.052 T€, wovon 1.535 T€ auf den Schmutzwasser- und 517 T€ auf
den Niederschlags-/Grundwasserbereich entfallen. Die zeitanteilige Inanspruchnahme in
2016 beträgt dementsprechend 1.026 T€. Im Vorjahr war ein zeitanteiliger Erlös für die
Inanspruchnahme
der
Rückstellung
aus
der
Überdeckung
beim
Schmutz-
und
Niederschlags-/Grundwasser (Teilbetrag) des Jahres 2012 von 995 T€ angefallen. Der
ausgewiesene Vorjahreswert beruht auf dem ursprünglichen Planansatz 2015. In der
Gebührenkalkulation für den Nachtrag 2015 wurde für Schmutzwasser lediglich ein Betrag
von 203 T€ und für Niederschlags-/Grundwasser lediglich ein Betrag von 533 T€
berücksichtigt. Der anteilige Vorjahreswert basierend auf dem Nachtrag 2015 liegt daher
niedriger bei 368 T€.
Für den Kostenersatz für die Sanierung von Hausanschlüssen ist im 1. Halbjahr nichts
gebucht. Im Vorjahr war der anteilige Planwert angegeben. Da der diesbezügliche Ertrag mit
dem entsprechenden Aufwand übereinstimmt, haben diese Positionen keine Ergebnisauswirkung.
Die Erträge aus der Auflösung der Ertragszuschüsse liegen bei 154 T€ bzw. 49,2 % des
Planwerts.
Die sonstigen Erträge liegen bei 60 (Vj. 42) T€. Sie umfassen im Wesentlichen Mahn- und
Einziehungserträge, Erträge aus bereits abgeschriebenen Forderungen sowie Zinserträge.
Unterjährig
wurde
dabei
unterstellt,
dass
keine
nennenswerten
Pauschalwertberichtigungen und aus Anlagenabgang anfallen.
Erträge
aus
-32.
Betriebsaufwendungen
Das Betriebsführungsentgelt beinhaltet die Vergütung an die SWK AQUA GmbH gemäß
des 1. Änderungsvertrags zum Betriebsführungsvertrag vom 9.05/10.05/19.05.2016 mit
Wirkung zum 1. Januar 2016. Hierbei wurde ab 2016 der preisrechtlich konforme
Leistungsumfang bei der SWK AQUA durch die Übertragung der hoheitlichen Aufgaben auf
die Stadtentwässerung berücksichtigt. Die SWK AQUA erhält weiterhin eine jährliche
Pauschalvergütung auf Selbstkostenbasis, die jeweils zu Beginn eines Jahres gemäß einer
differenzierten Preisgleitklausel angepasst wird. Für 2016 beträgt dieses Entgelt 8.034 T€.
Für
den
Berichtszeitraum
ergibt
sich
dementsprechend
ein
zeitanteiliges
Betriebsführungsentgelt von 4.017 T€. In Bezug auf den neuen Vertrag ist eine erstmalige
Anwendung der Preisgleitklausel ab dem Jahr 2017 möglich.
Der Personalaufwand beträgt 386 (Vj. 0) T€. Der Eigenbetrieb beschäftigte im
Berichtszeitraum insgesamt 14 Mitarbeiter mit 6 Beamten und 8 Angestellten. Der
Planerfüllungsgrad ist mit 33,3 % weiterhin niedrig, weil in den Planungsprämissen die
vollständige Besetzung des Stellenplans vorgesehen war. Im Berichtszeitraum waren drei
Stellen
unbesetzt.
In
Teilen
sind
die
Ausschreibungen
veröffentlicht
oder
die
Stellenbesetzungsverfahren in der Vorbereitung.
Die Abschreibungen belaufen sich auf 2.843 (Vj. 2.727) T€ bzw. 49,2 % des Planwerts. Der
Anstieg ist durch die kontinuierliche Investitionstätigkeit bedingt, bei der im Wesentlichen ein
Anlagenzugang in der 2. Jahreshälfte stattfindet.
Der Kläranlagenbeitrag an die EGK entspricht mit insgesamt 28.837 T€ der ab 2014
getroffenen Festpreisvereinbarung. Der anteilige Betrag für den Berichtszeitraum beträgt
somit wie im Vorjahr 14.418 T€. Die preisliche Regelung ist bis zum 31. Dezember 2017
festgeschrieben. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. November
2015 dürfen nicht alle Positionen des Selbstkostenpreises in der bisherigen Höhe in der
Gebührenkalkulation angesetzt werden. Demzufolge werden die Möglichkeiten einer
Vertragsanpassung mit der EGK untersucht.
Die Abwasserabgabe wird von der Bezirksregierung Düsseldorf festgesetzt. Der Wert in
Höhe von 266 T€ entspricht, so wie im Vorjahr, dem anteiligen Planwert von 532 T€.
Für
die
Unterstützung
bei
der
Berechnung
von
Abwassergebühren
und
den
Briefversandservice wurden mit der SWK ENERGIE neue Vereinbarungen mit Wirkung zum
1. Januar 2016 getroffen. Das Jahresentgelt für die Abrechnungsdienstleistung inkl.
Briefversand beträgt gemäß dieser Verträge 530 T€ und zeitanteilig entsprechend 265 T€.
-4Im Vorjahr ist das Dienstleistungsentgelt noch in dem Block übrige sonstige betriebliche
Aufwendungen mit einem Betrag von 330 T€ enthalten. Ab 2016 wird der Aufwand in diesem
Bericht separat ausgewiesen.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 1.021 T€ um 220 T€ unter
dem Vorjahr, jedoch bei rd. 66 % des Jahresplanwerts. Diese Position setzt sich im
Wesentlichen aus Verrechnungen mit den Fachbereichen und Dienstleistungen der Stadt
Krefeld (561 T€), Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen (105 T€), Miete (34 T€),
Aufwand für Zahlungsverkehr (26 T€) und Beratung (21 T€) zusammen. Darüber hinaus ist
für eine an die SWK AQUA beauftragte und unterbrochene Maßnahme (Nordsammler), die
tatsächlich
noch
nicht
in
2015
abgerechnet
wurde,
ein
zeitanteiliger
Weiterverrechnungsaufwand von 210 T€ berücksichtigt. Letzter Punkt ist auch der Grund für
den überproportionalen Planerfüllungsgrad, da dieser Aufwand planerisch in 2015
berücksichtigt war.
Die Finanzaufwendungen enthalten die Zinsaufwendungen für langfristige Darlehen und
den Aufwand aus der Aufzinsung der Rückstellung aus dem Gebührenausgleich nach
§ 6 KAG. Die Darlehenszinsen belaufen sich auf 4.652 (Vj. 4.948) T€ und liegen damit um
rd. 300 T€ niedriger als 2015. Der Aufzinsungsanteil an der Rückstellung für den
Gebührenausgleich beträgt anteilig 19 (Vj. 16) T€. Zu dieser Position gibt es keinen Ansatz
im Wirtschaftsplan. Der Planerfüllungsgrad erreicht rd. 49 %.
3.
Ergebnis
Das Ergebnis von Januar bis Juni 2016 beträgt -188 (Vj. 3.001) T€ und hat damit gegenüber
dem 1. Quartal schon aufgeholt. Allerdings liegen die Abschlagszahlungen gegenüber dem
Vorjahreszeitraum, dem ein geringerer Gebührensatz beim Niederschlags-/Grundwasser
zugrunde lag, noch um 3.679 T€ niedriger. Dies liegt an dem verzögerten Einzug der
Abschlagszahlungen für das Jahr 2016 (siehe Erlöse Abwassergebühren). Der Einzug wird
im Laufe der nächsten Quartale weiter aufgeholt, so dass das Ergebnis im Jahresverlauf
wieder in den positiven Bereich kommen wird.
Würde man eine abgrenzungstechnische Größe für die Erlöse aus Abwassergebühren auf
Basis der Jahresabrechnung 2015 (Mengen) der SWK ENERGIE und den aktuellen
Gebührensätzen für 2016 ansetzen, so ergäben sich voraussichtlich Erlöse von 27.295 T€
und damit ein Halbjahresergebnis von 3.575 T€.
-5-
II.
Vermögensentwicklung
1. Anlagevermögen
Die Baumaßnahmen entwickelten sich von Januar bis Juni 2016 wie folgt:
2016
in Mio. €
Investitionsausgaben
Wirtschaftsplan
16,70
Verpflichtungsermächtigungen
42,15
Summe
58,85
Januar - Juni 2016
in Mio. €
Mittelfreigabe (IST)
- davon in der Stadtentwässerung direkt
bewirtschaftet
- Straßenwiederherstellung
0,00
0,00
0,00
- für Grunderwerb
0,00
0,00
0,00
- für Grundwassereinleitungen
1,06
0,03
1,09
12,54
3,57
16,11
Summe Mittelfreigabe
13,60
3,60
17,20
Verfügbare Restmittel
3,10
38,55
41,65
- davon Beauftragung an die SWK AQUA GmbH
- für Erweiterungen und Erneuerungen
Für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen hat die Stadtentwässerung die SWK AQUA
von Januar bis Juni 2016 mit einem Gesamtvolumen von 12,54 Mio. € beauftragt.
Von diesem Auftragsvolumen (12,54 Mio. €) hat die SWK AQUA bis zum 30. Juni 2016
4,81 Mio. € (inkl. MwSt) verausgabt.
Für die im 1. Halbjahr freigegebenen Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen liegen
folgende Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3,57 Mio. € vor:
Niepkuhlen (3,48 Mio. €)
Boomdyk (0,09 Mio. €)
2. Finanzwirtschaft
Für genehmigte Baumaßnahmen wurden der Stadtentwässerung im Berichtszeitraum
(Januar - Juni 2016) durch die SWK AQUA noch keine Anlagen in Rechnung gestellt, da
eine neue Vereinbarung über den Bewertungsansatz der geleisteten Stunden erst Ende des
2. Quartals zustande gekommen ist und bis dahin keine Abrechnung möglich war. Dies wird
sich ab dem 3. Quartal ändern.
-6-
Zur Finanzierung der Baumaßnahmen 2015 und der Kredittilgung 2016 wurde am
20. Januar 2016 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 24,4 Mio. € getätigt. Diese
entspricht der für das Jahr 2015 im Nachtrag angesetzten Darlehensaufnahme.
Die Kredittilgungen betrugen im Berichtszeitraum (Januar - Juni 2016) 5,1 Mio. €.
III.
Risiken
Im 2. Quartal 2016 wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Im Fokus der Berichterstattung
liegt
die
Netto-Bewertung,
die
eine
Bewertung
der
Schadenshöhe
und
Eintrittswahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen darstellt. Im
Folgenden werden alle vier bisher gemeldeten Risiken aufgeführt:
Es besteht ein Risiko aus dem Absinken des kalkulatorischen Zinssatzes durch die
Gesetzgebung/Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung an die entsprechende Entwicklung
der
langfristigen
Emissionsrendite
festverzinslicher
Wertpapiere.
Für
dieses
aus
makroökonomischen und rechtlichen Faktoren resultierende Risiko ist die Ergreifung von
Gegenmaßnahmen nicht möglich. Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Planung sind
nicht zu erwarten.
Als weiteres Risiko wird die Empfehlung der GPA beurteilt, dass das Eigenkapital vor dem
Hintergrund der Kreditfinanzierung durch geeignete Maßnahmen gestärkt werden soll. Es
besteht
die
Gefahr,
dass
die
kumulierte
Darlehensaufnahme
die
kumulierte
Investitionssumme übersteigt. Dies wäre gemeinderechtlich nicht zulässig und könnte zu
einer Ergänzung des veröffentlichungspflichtigen Testats der GPA führen.
Folgende Gegenmaßnahmen sind möglich und werden geprüft:
1.) Verkürzung der Abschreibungsdauer, zunächst für Neuinvestitionen, schrittweise auch für
den Anlagenbestand.
2.) Bündelung und Neuverhandlung von bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine längere
Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen, um damit die Tilgungsraten zu senken/strecken.
3.) Umstellung der Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert.
Diese vorbeugenden Maßnahmen werden derzeit als geeignet und ausreichend angesehen,
um die Wahrscheinlichkeit einer Rücklagenzuführung zu verringern bzw. ggf. sogar zu
vermeiden.
Bei einem zum derzeitigen Zeitpunkt als sehr unwahrscheinlich angesehenem Anstieg des
Marktzinsniveaus für Darlehen würde ein 1%iger Anstieg unter Zugrundelegung des
-7aktuellen Darlehensbestands für 2017 einen um 0,3 Mio. € und für 2018 und 2019 jeweils um
0,4 Mio. € höheren (Zins)Aufwand bedeuten. Ggf. könnten für den Fall, dass ein Steigen der
Zinsen
für
möglich
gehalten
wird,
entsprechende
Sicherungsgeschäfte
zu
den
Darlehensverträgen abgeschlossen werden.
Vor dem Hintergrund, dass das Investitionsvolumen in der aktuellen Planung (2015 (NT) –
2019) durch die Stadtentwässerung sukzessiv von 16,7 Mio. € in 2016 auf 13,7 Mio. € in
2019 gesenkt wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies einen Sanierungsstau
bedingen könnte. Ein ansteigender sanierungsbedürftiger Bestand kann zu höheren
Stilllegungen und Veräußerungen von Anlagen führen. Wenn der Restbuchwert bei einer
Veräußerung nicht mehr erzielt werden kann, kommt es zu höheren Aufwendungen aus
Anlagenabgang. Bei einer unterstellten Verdoppelung der Verluste aus Anlagenabgang (von
derzeit 0,1 % auf 0,2 % des Restbuchwerts = 190 T€) würde dies also einen Mehraufwand
von 0,2 Mio. € p. a. bedeuten. Gegenmaßnahmen wären ggf. die gezieltere u./o. umfangreichere Auswahl von Baumaßnahmen. Allerdings ist auch zu beachten, inwieweit ein Mehr
an Sanierungsmaßnahmen überhaupt abgearbeitet werden kann (organisatorisch, z. B.
Anzahl/Art von Straßensperrungen im Stadtgebiet und ressourcenmäßig).