Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011-2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
317 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:36
Verwaltungsvorlage (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011-2017) Verwaltungsvorlage (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011-2017) Verwaltungsvorlage (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011-2017) Verwaltungsvorlage (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011-2017)

öffnen download melden Dateigröße: 317 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.07.2016 Nr. 2906 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 13.09.2016 Betreff Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011-2017 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beschließt 1. im Rahmen der Fortführung des Erneuerungsprogramms Straßenbeleuchtung in den Jahren 2011 bis 2017 den Ausbau auch an den sogenannten unfertigen Straßen Anlage 1. 2. die Konkretisierung des Erneuerungsprogramms der Straßenbeleuchtung 2011 bis 2017 für die in der Anlage 2 aufgeführten Straßenabschnitte. 3. die Umstellung der Beleuchtungsanlagen auf der Berliner Straße und dem Glockenspitz von einer Überspannungsanlage auf Mastleuchten. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2906 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Fortführung des Erneuerungsprogramms für Straßenbeleuchtung an sogenannten unfertigen Straßen Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 11.05.2011 das Erneuerungsprogramm Straßenbeleuchtung 2011-2017 beschlossen, wobei die Beschlussfassung über die vorgesehenen sogenannten unfertigen Straßenabschnitte wegen weiteren Informationsbedarfs über deren beitragsmäßige Abwicklung zunächst zurückgestellt wurde. In seiner Sitzung am 05.05.2015 hat der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität die von der Verwaltung vorgestellte Vorgehensweise bei der Abrechnung von Beleuchtungsmaßnahmen an unfertigen Straßen beschlossen. Für die in der Anlage 1 aufgeführten Straßenabschnitte wurde bisher noch kein entsprechender Beschluss gefasst. Es handelt sich hierbei um die letzten noch fehlenden Straßenabschnitte, die, wie ausgeführt auch bereits in der Beschlussvorlage für den Ausschuss am 11.05.2011 enthalten waren. 2. Konkretisierung bereits beschlossener Abschnitte für Beitragsabrechnungen nach KAG: Für die in der Anlage 2 aufgeführten Straßenabschnitte ist eine Konkretisierung bereits beschlossener Abschnitte für eine Beitragsabrechnung nach § 8 KAG NRW erforderlich. Im Zuge der Planung der bereits beschlossenen Beleuchtungsmaßnahmen fällt immer wieder auf, dass um eine beitragsrechtlich korrekte Abrechnung durchführen zu können, einzelne Abschnitte oder auch Stichstraßen einer Baumaßnahme den beitragsrechtlichen Erfordernissen angepasst werden müssen. Als Leuchten sollen die gleichen Typen verwendet werden, die bislang vom Bauausschuss bzw. von den Bezirksvertretungen für gleichartige Straßen beschlossen worden sind 3. Änderung der Beleuchtung auf der Berliner Straße und dem Glockenspitz: a) Änderung der Leuchten auf der Berliner Straße im • Abschnitt 1: Berliner Straße von Glockenspitz bis Essener Straße und • Abschnitt 2: Berliner Straße von Essener Straße bis Lange Straße aufgeteilt in: Teilabschnitt 2a: Essener Straße bis Bruchfeld Teilabschnitt 2b: Bruchfeld bis Lange Straße Die bisherige Beschlusslage sieht die Erneuerung der Überspannungsanlagen in den Abschnitten 1 und 2a mit den Hängeleuchten vom Typ A5 (siehe Bild weiter unten) vor. Bei der Detailplanung ergab sich ein erheblicher Kostenvorteil von rund 300.000 Euro bei Aufstellung von technischen Mast-Straßenleuchten des Typ A1 (siehe Bild weiter unten) anstatt der beschlossenen Hängeleuchten. Teilabschnitt 2b: Bruchfeld bis Lange Straße Die vorhandenen technischen Straßenleuchten werden ebenfalls durch neue Mastansatzleuchten Typ A1 ersetzt. Der Leuchtentyp ist bislang nicht konkret benannt worden. Dies wird hiermit nachgeholt. b) Änderung der Leuchten auf der Straße Glockenspitz im Begründung Abschnitt: Seite 3 Glockenspitz von Kuhleshütte bis Abzweig Berliner Straße Die bisherige Beschlusslage sieht die Erneuerung der Überspannungsanlagen mit den Hängeleuchten vom Typ A5 vor. Bei der Detailplanung ergab sich ein erheblicher Kostenvorteil von rund 80.000 Euro bei Aufstellung von technischen Straßenleuchten des Typ A1 anstatt der Hängeleuchten des Typ A5. Typ A1 Technische Straßenleuchte Typ A5 Hängeleuchte rund, techn.-deko. Die Verwaltung schlägt vor, auf den o.g. Abschnitten statt der Hängeleuchten Mastleuchten aufzustellen. 4. Es wird nach wie vor davon ausgegangen, dass der Kostenrahmen des Erneuerungsprogramms (37,5 Mio EUR) nicht überschritten wird.