Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:36
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.07.2016
Nr.
2906 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
13.09.2016
Betreff
Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011-2017
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beschließt
1.
im Rahmen der Fortführung des Erneuerungsprogramms Straßenbeleuchtung in den Jahren 2011 bis 2017 den Ausbau auch an den sogenannten unfertigen Straßen Anlage 1.
2.
die Konkretisierung des Erneuerungsprogramms der Straßenbeleuchtung 2011 bis 2017
für die in der Anlage 2 aufgeführten Straßenabschnitte.
3.
die Umstellung der Beleuchtungsanlagen auf der Berliner Straße und dem Glockenspitz
von einer Überspannungsanlage auf Mastleuchten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2906 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1.
Fortführung des Erneuerungsprogramms für Straßenbeleuchtung an sogenannten unfertigen Straßen
Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 11.05.2011 das Erneuerungsprogramm Straßenbeleuchtung 2011-2017 beschlossen, wobei die Beschlussfassung über die vorgesehenen sogenannten
unfertigen Straßenabschnitte wegen weiteren Informationsbedarfs über deren beitragsmäßige
Abwicklung zunächst zurückgestellt wurde. In seiner Sitzung am 05.05.2015 hat der Ausschuss
für Bauen, Wohnen und Mobilität die von der Verwaltung vorgestellte Vorgehensweise bei der
Abrechnung von Beleuchtungsmaßnahmen an unfertigen Straßen beschlossen. Für die in der
Anlage 1 aufgeführten Straßenabschnitte wurde bisher noch kein entsprechender Beschluss gefasst. Es handelt sich hierbei um die letzten noch fehlenden Straßenabschnitte, die, wie ausgeführt auch bereits in der Beschlussvorlage für den Ausschuss am 11.05.2011 enthalten waren.
2.
Konkretisierung bereits beschlossener Abschnitte für Beitragsabrechnungen nach KAG:
Für die in der Anlage 2 aufgeführten Straßenabschnitte ist eine Konkretisierung
bereits beschlossener Abschnitte für eine Beitragsabrechnung nach § 8 KAG NRW erforderlich.
Im Zuge der Planung der bereits beschlossenen Beleuchtungsmaßnahmen fällt immer wieder
auf, dass um eine beitragsrechtlich korrekte Abrechnung durchführen zu können, einzelne Abschnitte oder auch Stichstraßen einer Baumaßnahme den beitragsrechtlichen Erfordernissen
angepasst werden müssen.
Als Leuchten sollen die gleichen Typen verwendet werden, die bislang vom Bauausschuss bzw.
von den Bezirksvertretungen für gleichartige Straßen beschlossen worden sind
3.
Änderung der Beleuchtung auf der Berliner Straße und dem Glockenspitz:
a) Änderung der Leuchten auf der Berliner Straße im
•
Abschnitt 1: Berliner Straße von Glockenspitz bis Essener Straße und
•
Abschnitt 2: Berliner Straße von Essener Straße bis Lange Straße
aufgeteilt in:
Teilabschnitt 2a:
Essener Straße bis Bruchfeld
Teilabschnitt 2b:
Bruchfeld bis Lange Straße
Die bisherige Beschlusslage sieht die Erneuerung der Überspannungsanlagen in den Abschnitten
1 und 2a mit den Hängeleuchten vom Typ A5 (siehe Bild weiter unten) vor. Bei der Detailplanung
ergab sich ein erheblicher Kostenvorteil von rund 300.000 Euro bei Aufstellung von technischen
Mast-Straßenleuchten des Typ A1 (siehe Bild weiter unten) anstatt der beschlossenen Hängeleuchten.
Teilabschnitt 2b:
Bruchfeld bis Lange Straße
Die vorhandenen technischen Straßenleuchten werden ebenfalls durch neue Mastansatzleuchten Typ A1 ersetzt. Der Leuchtentyp ist bislang nicht konkret benannt worden. Dies wird hiermit
nachgeholt.
b) Änderung der Leuchten auf der Straße Glockenspitz im
Begründung
Abschnitt:
Seite 3
Glockenspitz von Kuhleshütte bis Abzweig Berliner Straße
Die bisherige Beschlusslage sieht die Erneuerung der Überspannungsanlagen mit den Hängeleuchten vom Typ A5 vor. Bei der Detailplanung ergab sich ein erheblicher Kostenvorteil von
rund 80.000 Euro bei Aufstellung von technischen Straßenleuchten des Typ A1 anstatt der Hängeleuchten des Typ A5.
Typ A1
Technische Straßenleuchte
Typ A5
Hängeleuchte rund, techn.-deko.
Die Verwaltung schlägt vor, auf den o.g. Abschnitten statt der Hängeleuchten
Mastleuchten aufzustellen.
4.
Es wird nach wie vor davon ausgegangen, dass der Kostenrahmen des Erneuerungsprogramms (37,5 Mio EUR) nicht überschritten wird.