Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:36
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
1995 /15
öffentlich
Datum 30.10.2015
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - II/C Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
01.12.2015
Betreff
Bestellung einer Schriftführerin
Beschlussentwurf:
Nach § 58 Absatz 2 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) und § 27 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt
Krefeld wird Frau Melanie Krohnen zur Schriftführerin für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften bestellt.
Die bisherige Vertretungsregelung bleibt hiervon unberührt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1995 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß den §§ 58 Absatz 2, 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist für
jeden Ausschuss ein Schriftführer zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor, Frau Melanie Krohnen zur Schriftführerin zu benennen.