Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:36
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Inhalt der Datei
Mitglied der
UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld
Ruth Brauers, Husarenallee 2, 47803 Krefeld
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe,
Ordnung und Sicherheit
Herr Reuters
Rathaus
28.09.2014
Anfrage zur Sitzung für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit am 22.10.2014
Erstellung von Rechtsvorschriften für das Car-Sharing-Angebot im öffentlichen Raum:
z. Zt. Bockumer Platz und Bismarckplatz
(CarSharing in Krefeld - jetzt mit stadtmobil und SWK losfahren!)
Sehr geehrter Herr Reuters,
wie ich der Presse entnommen habe, wurden in Krefeld weitere Car-Sharing-Standorte mit Ladestation für EMobile eingerichtet.
Als Ratsmitglied begrüße ich dieses Angebot, zumal ein eigenes Auto zu unterhalten, nicht immer notwendig
bzw. für viele Menschen nicht mehr bezahlbar ist.
Es stellt sich für mich die Frage, ob die Stadtverwaltung mit dem Krefelder Car-Sharing-Betreiber bezüglich der
Ladestation-Parkplätze im öffentlichen Raum (Bockumer Platz und Bismarckplatz) besondere Vereinbarungen
getroffen hat.
Wird diesen Fahrzeugen ein Vorrecht an den ausgezeichneten Ladestellen eingeräumt?
Können „Falschparker“ belangt werden?
Dürfen und können andere E-Mobil-Besitzer diese Ladestationen für Ihre eigenen Fahrzeuge nutzen?
Sind grundsätzlich bundesrechtliche Rechtsvorschriften vorhanden, da die Straßenverkehrsordnung, meiner
Kenntnis nach, diesbezüglich keine Berücksichtigung ausweist.
Aus meiner Sicht sind derartige Richtlinien für die Stadt Krefeld notwendig, da sich das Mobilitätsverhalten der
Einwohner mit dem Car-Sharing-Angebot auf Dauer positiv verändern wird und dazu beitragen kann, dass so
mancher Krefelder Bürger/in zukünftig auf sein eigenes Auto verzichtet und das umweltfreundliche Car-SharingAngebot nutzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Brauers
Mitglied des Rates der Stadt Krefeld
Ruth Brauers, Husarenallee 2, 47803 Krefeld
E-Mail: ruthbrauers.uwg@outlook.de
Telefon und Fax: 02151 7590049