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Verwaltungsvorlage (E-Mobilität und Carsharing)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
383 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:36
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.10.2014 Nr. 504 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 6600 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 21.10.2014 Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 22.10.2014 Betreff E-Mobilität und Carsharing Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 504 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zu den Themen „E-Mobilität“ und „Carsharing“ liegen die folgenden Anträge vor: SPD-Fraktion vom 28.04.2014 (Bauausschuss 13.05.2014/Vorl.-Nr. 6015/2014) Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität am 21.10.2014: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept mit geeigneten Standorten in der Innenstadt sowie in den Stadtteilen zu erstellen. Das Fahrzeugangebot soll vorzugsweise mit Elektroautos ausgestattet werden. Die Beratung dieses Antrages (Vorlage-Nr. 6015/2014) wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 13.05.2014 auf die erste Sitzung der neuen Legislaturperiode verschoben. UWG-Ratsgruppe vom 28.09.2014 Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit am 22.10.2014: Erstellung von Rechtsvorschriften für das Carsharing-Angebot im öffentlichen Raum UWG-Ratsgruppe vom 30.09.2014 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität am 21.10.2014: E-Mobil-Parkplätze und Ladestationen für öffentliche und besuchsstarke Gebäude, wie z.B. IHKParkplätze, Volksbank, Stadthaus etc. Stellungnahme der Verwaltung: Der Anteil an E-Mobilität beim Carsharing ist bisher sehr gering. Hauptsächlich werden für Carsharing-Angebote Fahrzeuge, die mit herkömmlichen Kraftstoffen betrieben werden, verwendet. Carsharing stellt ein privatwirtschaftliches Angebot dar. Ein Ausbau der Angebotsstruktur ist insofern nicht vorrangig als öffentliche Aufgabe anzusehen, sondern er muss sich aus privater Initiative heraus entwickeln. Bauaufsichtsrechtlich sind E-Mobil-Carsharing-Plätze als eigenständige, gewerbliche Nutzung grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ladestationen für E-Mobile finden in der Bauordnung NRW zur Zeit noch keine Berücksichtigung, allenfalls als gewerbliche Anlage. In Bezug auf die Art der Nutzung wären E-Mobil-Carsharing-Plätze in Kerngebieten (MK), Mischgebieten (MI), Gewerbegebieten (GE) und in Industriegebieten (GI) zulässig. Bauanträge für derartige Anlagen wurden bisher nicht gestellt. Da es an einer rechtlichen Grundlage fehlt, kann die Schaffung von Flächen für E-MobilCarsharing nicht als Auflage in bestimmten Baugenehmigungen vorgesehen werden. Die SWK MOBIL GmbH hatte am 15.01.2014 einen Antrag auf die Nutzung von Flächen an den folgenden drei Standorten „für die Errichtung von E-Säulen und Stellflächen für CarsharingFahrzeuge“ gestellt: I. Hauptbahnhof vor der Cinemaxx-Stele II. Bockumer Platz, südlicher Bereich Parkflächen gesamt ca. 3 m x 10 m der Bushaltestelle, für zwei III. Bismarck-Platz gegenüber Hs. Nr. 36 im „westlichen Bereich“ der TaxiSpur zwei Parkflächen gesamt ca. 3 m x 10 m Der Standort I./Hauptbahnhof liegt im Zuständigkeitsbereich der Deutsche Bahn AG; diese hat den Antrag abgelehnt. Begründung Seite 3 Die stadteigenen Standorte II./Bockumer Platz und III./Bismarckplatz befinden sich im öffentlichen Straßenraum. Mangels vorliegender Rechtsgrundlage für eine solche Nutzung des öffentlichen Straßenraums konnten diese Standorte für ein Carsharing-Angebot nicht genehmigt werden. Grundsätzlich begleitet die Stadt Krefeld das Thema „E-Mobilität und Carsharing“ aber positiv und unterstützt im rechtlich möglichen Rahmen entsprechende Initiativen. So konnte der SWK MOBIL GmbH an den beantragten Standorten II./Bockumer Platz und III./Bismarckplatz zwar keine Genehmigung für Carsharing ausgestellt werden; im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis konnte aber jeweils eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge genehmigt werden. Die Ladesäule ermöglicht das Aufladen elektrobetriebener Fahrzeuge. In Krefeld sind derzeit insgesamt 46 elektrisch betriebene Fahrzeuge zugelassen, davon 22 Fahrzeuge auf Privatpersonen und 24 auf Firmen. In der Sondernutzungserlaubnis für zwei E-Ladesäulen wurde wegen der fehlenden Rechtsgrundlage darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Reservierung der insgesamt vier dazu gehörenden Parkplätze besteht. Eine besondere Beschilderung ist nicht vorgesehen. Die notwendigen Parkplätze sind allerdings farblich markiert worden, was aber kein Vorrecht für bestimmte Fahrzeuge beinhaltet. Die Markierung dient lediglich der Verdeutlichung, erlaubt also das Parken von Fahrzeugen für jedermann. Deshalb kann es auch keine Falschparker geben, die belangt werden könnten. Da es an einer bundesgesetzlichen Regelung für die Genehmigung von privaten Car-sharingStandorten im öffentlichen Straßenraum derzeit noch fehlt, wurden seitens der Stadt Krefeld bisher auch keine grundlegenden Entscheidungskriterien festgelegt. Zu den Modellstädten, in denen bundesweit Projekte im Bereich der E-Mobilität gefördert werden, zählt Krefeld nicht.