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Verwaltungsvorlage (42. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I – Forstwald - Im Bereich Stockweg 68 b)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
255 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:36
Verwaltungsvorlage (42. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I – Forstwald - Im Bereich Stockweg 68 b) Verwaltungsvorlage (42. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I – Forstwald - Im Bereich Stockweg 68 b) Verwaltungsvorlage (42. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I – Forstwald - Im Bereich Stockweg 68 b)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 30.07.2015 Nr. 1614 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/Mo Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung West 08.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 23.09.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff 42. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I – Forstwald - Im Bereich Stockweg 68 b hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung Krefeld West nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der 42. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I – Forstwald – im Bereich Stockweg 68 b zu. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtgestaltung, der Haupt- und Beschwerdeausschuss und der Rat der Stadt Krefeld beschließen: a) Der Bebauungsplan Nr. 158/I – Forstwald - wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 42. vereinfachten Änderung geändert. b) Die 42. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I – Forstwald - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. c) Der Begründung zur 42. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I – Forstwald gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 3 Der Sachverhalt und die Begründung werden in den Anhängen zur Verwaltungsvorlage dargestellt.