Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:36
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.10.2014
Nr.
580 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
11.12.2014
Rat
11.12.2014
Betreff
Einrichtung "Gemeinsames Lernen" an der Stephanusschule und dem Gymnasium am Stadtpark
Uerdingen ab dem Schuljahr 2015/2016
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Krefeld stimmt der Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Stephanusschule,
katholische Hauptschule Rote-Kreuz-Straße, Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld ab dem Schuljahr
2015/2016 zu.
2. Der Rat der Stadt Krefeld stimmt der Einrichtung des Gemeinsamen Lernens am Gymnasium am Stadtpark Uerdingen, Nicolaus-Groß-Straße 31, 47829 Krefeld ab dem Schuljahr 2015/2016 zu.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 580 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Zum Schuljahr 2014/2015 wurden die integrativen Lerngruppen und der Gemeinsame Unterricht
durch das Gemeinsame Lernen abgelöst.
Die Veränderungen, die sich für die Schulen organisatorisch ergeben, wurden in der Vorlage
5635/14 ausführlich dargestellt.
Im Schuljahr 2014/2015 bieten folgende Schulen Gemeinsames Lernen an:
-
Josef-Hafels-Schule
Freiherr-vom-Stein-Realschule
Realschule Oppum
Arndt-Gymnasium
Robert-Jungk-Gesamtschule
Gesamtschule Kaiserplatz
Gesamtschule Uerdingen
Derzeitig wird das Anmelde- und Aufnahmeverfahren für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen, die einen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben,
vorbereitet. Für die erste Koordinierungssitzung am 30. September 2014 wurde vom Schulamt
eine Bedarfsübersicht vorgelegt, aus der hervorgeht, dass der Bedarf an Plätzen bei insgesamt
bis zu 123 liegen wird. Da von diesen 23 Kinder Unterstützungsbedarf im Bereich Emotionale und
soziale Entwicklung
vorweisen, und diese Schüler daher nicht in das Koordinierungsverfahren einbezogen werden,
sind 100 Plätze im Rahmen dieses Koordinierungsverfahrens vorzuhalten (davon 79 zieldifferent
und 21 zielgleich). Diese Zahlen beruhen auf Annahmen und Vorerfahrungen und werden sich
erfahrungsgemäß im Laufe des Verfahrens noch verringern. Eine Konkretisierung der Bedarfe
erfolgt in der zweiten Koordinierungssitzung, die für den 8.12.2014 vorgesehen ist.
Klar ist allerdings, dass die Kapazitäten der bisherigen 7 weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens nicht ausreichen würden. Es wurden daher zwei weitere Schulen gesucht, die
zukünftig Gemeinsames Lernen anbieten werden.
Fazit der ersten Koordinierungskonferenz war, dass die Stephanusschule und das Gymnasium am
Stadtpark Uerdingen zukünftig Gemeinsames Lernen anbieten sollten.
Nach neuer Rechtslage wird das Gemeinsame Lernen durch die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers eingerichtet. Damit bis zum Anmeldeverfahren Anfang Februar feststeht, an welchen Schulen Gemeinsames Lernen angeboten wird, muss die Zustimmung durch
den Rat noch in diesem Jahr erfolgen. Da der Schulausschuss, erst nach dem Rat am 17.12.2014
tagt, wird diese Vorlage nur durch den Hauptausschuss und den Rat behandelt. Dies wurde am
6.11.2014 mit den schulpolitischen Sprechern abgesprochen.
Aufgrund der dargestellten Sachlage empfiehlt die Verwaltung, dass der Schulträger der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an der Stephanusschule, Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld
und am Gymnasium am Stadtpark Uerdingen, Nikolaus-Groß-Straße 31, 47829 Krefeld ab dem
Schuljahr 2015/2016 zustimmt.