Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:36
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.05.2017
Nr.
4009 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 mg Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
28.06.2017
Rat
06.07.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnis- und Teilfinanzplan 2017
hier: Bereitstellung der Mittel aus dem Projekt "Gute Schule 2017-2020"
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bei den Innenaufträgen P40001010000-P40001070000 und der Kostenart
54996000/78340000 - Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen Festwerte - in Gesamthöhe von
470.000,00 EUR zugestimmt. Die einzelnen Beträge sind der Anlage zu entnehmen.
Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei dem Innenauftrag P00000010000 - Steuern, allgem. Zuweisungen und allgem. Umlagen -, Kostenart 53720000 - Allgem. Umlagen an Gemeindeverbände - und durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05004020000 – Allgemeine Förderung der
Wohlfahrtspflege -, Kostenart 68683000 - Rückfluss Ausleihungen sonst. inländischer Bereich– (PSPElement 7.650002.730 - Rückfluss Ausleihungen).
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4009 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P40001010000-P40001070000, 54996000
78340000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das Land NRW hat mit Wirkung zum 15.12.2016 das Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen
für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) kurz: "Gute Schule 2020" verabschiedet.
Den Kommunen werden insgesamt Finanzmittel von zwei Milliarden Euro für Schulsanierung, Schulbau,
Breitbandanbindung der Schulen und Modernisierung der schulischen IT-Infrastruktur ab 2017 bis einschließlich 2020 zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden den Kommunen als Kredite offeriert, deren
Zins- und Tilgungsleistungen vom Land übernommen werden. Der Stadt Krefeld werden in den Jahren
2017 bis 2020 jeweils jährlich 7.519.110 Euro aus diesem Programm zugewiesen, insgesamt 30.076.440
Euro.
Die Kommunen können für das jeweilige Haushaltsjahr einen Kreditantrag in Höhe des zugewiesenen
Kontingentes bei der NRW.BANK stellen, die in Form einer Gemeinschaftsaktion mit dem Land NRW mit
der Durchführung des Programmes beauftragt ist.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen
auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazu gehörigen Schulsportanlagen.
Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung der Schulen.
Als erster Schritt wurden im März 2017 die für das Jahr 2017 anstehenden und umsetzbaren ITAusstattungsmaßnahmen für die Krefelder Schulen geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ergibt ein Finanzvolumen von 470.000 EUR zur Beschaffung von IT-Hardware sowie Netzwerk- und Präsentationstechnik.
Mit Ratsbeschluss vom 08.12.2016 ist die Haushaltssatzung 2017 bereits verabschiedet worden. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Detailplanung über den Einsatz der Projektmittel und dementsprechend
keine Veranschlagung im Haushaltsplan 2017, so dass eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt und kann zum Einen aus Mehreinzahlungen im
Bereich der Wohlfahrtspflege realisiert werden, da in diesem Bereich unvorhergesehenerweise mehrere
Darlehen zurückgezahlt wurden. Zum Anderen ergibt sich bei der Landschaftsumlage auf Grund des Feststellungsbescheides des LVR vom 16.05.2017 eine Ansatzunterschreitung von ca. 2,4 Mio. Euro, die zur
Deckung herangezogen werden können.