Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,8 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 2531/16
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt für den Bereich der „Alten Feuerwache“ an der Florastraße
einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 800 – Alte Feuerwache, Florastraße –
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Baublocks an der Florastraße und wird im
Blockinneren begrenzt durch die südlich angrenzenden Gärten der rückwärtigen
Wohnbebauung der Florastraße und die unmittelbar westlich angrenzenden Gebäude der
sozialpädagogischen Tagesgruppe „Leuchtturm“ des Kinderschutzbundes. Das Gebäude
und die Außenspielfläche grenzen direkt an das Grundstück der ehemaligen Hauptfeuerwache. Im Norden grenzen die Gärten der Wohnbebauung An der Elisabethkirche an das
Plangebiet. Nordöstlich ist das Plangebiet abgeschrägt und verläuft parallel zu einer
begrünten Verkehrsinsel, zu der auch parallel die Straße An der Elisabethkirche verläuft,
die auf die Florastraße mündet. Das Plangebiet befindet sich in diesem Teilabschnitt an der
öffentlichen Verkehrsfläche und wird über diese erschlossen.
Abbildung 1: Luftbild
Quelle: GeoMedia®SmartClient
Im direkten Umfeld befindet sich vorwiegend Wohnbebauung in drei-, vereinzelt auch in
viergeschossiger Bauweise. Entlang der Florastraße sind tief in den Innenbereich hineingreifende Flügelanbauten in ein- bis zweigeschossiger Bauweise, mit einer maximalen Bau-
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tiefe von ca. 20 Metern vorhanden. Auf dem südlich angrenzenden Nachbargrundstück beträgt die Bautiefe ca. 49 Meter, wobei es sich bei der Tiefenbebauung um eine dreigeschossige Wohnbebauung in zweiter Reihe handelt. Unmittelbar westlich angrenzend, geschützt im Innenbereich, liegt die sozialpädagogische Tagesgruppe „Leuchtturm“ des Kinderschutzbundes. Sie grenzt mit ihrem Gebäude und der Außenspielfläche direkt an das
Grundstück der ehemaligen Hauptfeuerwache.
Die Hardenbergstraße, gesäumt von altem Baumbestand und mit einer Spielplatzfläche,
befindet sich südlich des Plangebiets. In Verlängerung der Hardenbergstraße, in östliche
Richtung, liegt der Sprödentalplatz, eine für Veranstaltungen vielgenutzte Fläche.
Das Plangebiet wird über die Florastraße erschlossen, die an die Uerdinger Straße und die
Oppumer Straße in nord-südlicher Richtung angebunden ist. Die Florastraße, die Freiligathstraße, der Viktoriaplatz und die Straße An der Elisabethkirche umgebenden das Plangebiet und sind Anwohnerstraßen mit entsprechendem Anliegerverkehr. Nördlich, in ca. 150
Meter Entfernung, befindet sich die Uerdinger Straße und südlich, in ca. 160 Meter Entfernung befindet sich die Oppumer Straße. Die Straßenbahnen an der Uerdinger Straße und
an der Oppumer Straße verkehren dort im 15-Minuten-Takt, so dass in ca. 5 Fahrminuten
die Innenstadt und in ca. 10 Fahrminuten der Hauptbahnhof erreicht werden kann. Insgesamt verfügt das Plangebiet über eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Schulen, Kirchen und Kindergärten sind vorhanden. Gleiches gilt für Dienstleistungsbetriebe, Banken und die Post. Aufgrund der Nähe zur Uerdinger Straße sind zudem verschiedene Einzelhandelseinrichtungen gut erreichbar. Entlang der Uerdinger Straße, nördlich des
Plangebiets, befindet sich das Nahversorgungszentrum Rheinstraße / Uerdinger Straße
(NVZ 6), das mit seinem umfangreichen Angebot in Verbindung mit den dort ansässigen
Dienstleistern die Versorgung des täglichen Bedarfs deckt.
Anlass und Ziele der Planung
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die zentral gelegene, östlich der Innenstadt befindliche Fläche von ca. 6.025 m² einschließlich der Bestandsgebäude zu veräußern. Wegen der Verlagerung des Standorts der Hauptfeuerwache und dem damit verbundenen Leerstand des
Gebäudekomplexes eröffnet sich die Chance, städtebauliche, funktionale und strukturelle
Defizite in diesem Teil des Stadtgebiets zu beheben und Weichen für die künftige Stadtentwicklung zu stellen.
Das Gebäude der Hauptfeuerwache einschließlich verschiedener Innenausbauten und
Ausstattungselemente, das Nachbarhaus Florastraße 68, der „Steigerturm“, sowie die
ehemalige, an der westlichen Plangebietsgrenze gelegene „städtische Desinfektionsanstalt“ sind in die Denkmalliste der Stadt Krefeld als Baudenkmal eingetragen. Teile des
eingeschossigen, direkt angrenzenden Gebäudes des „Steigerturms“ und der „Desinfektionsanstalt“ sind als erhaltenswerte eingestuft. Ziel ist es, die denkmalgeschützten Gebäude der alten Hauptfeuerwache einschließlich seiner Nebengebäude zu erhalten und einer
neuen Nutzung zu zuführen. Der bisher als Aufstellfläche genutzte Innenhofbereich soll
maßvoll bebaut werden.
Eine Ausweisung des Gebiets als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem
der vorherrschenden städtebaulichen Situation.
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Das Gebäude der ehemaligen Feuerwache kann für Wohnen, Gastronomie (Bistro, Cafe
u.ä.), nichtstörende Handwerksbetriebe (z.B. Schuster, Fahrradhändler, Friseur, Goldschmied u.ä.), für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
oder auch für freie Berufe gem. § 13 Baunutzungsverordnung (BauNVO) genutzt werden.
Einzelhandel ist insbesondere in Bezug auf Größe und Sortiment mit einer wohngebietsverträglichen Verkaufsfläche bis maximal 400 m² für beispielsweise den „Nachbarschaftsladen“ vertretbar. Die gemäß § 4 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden
gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ausgeschlossen.
Damit bietet sich die Fläche für vielfältige Nutzungen in einem ausgewogenen Verhältnis
zwischen Wohnen und wohngebietsverträglichen, gewerblichen Nutzungen an.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP
99) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen
Geltungsbereiches als Wohnbaufläche dar.
Der Bereich liegt außerhalb eines Bebauungsplans und innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteils. Das gesamte Plangebiet ist bebaut und versiegelt. Lediglich die Gärten
der angrenzenden Wohnbebauungen weisen Gehölzbestände auf.
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der
Stadt Krefeld (1992).
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 10.12.2015 hat der Rat der Stadt Krefeld die Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 2032/15). Da mit
dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 800 – Alte Feuerwache, Florastraße –
ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt
Krefeld ist der Bebauungsplan Nr. 800 auf Rang 24 platziert.
Sonstiges
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 800 als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur
Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre
(§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33
BauGB) geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 800 – Alte Feuerwache, Florastraße – beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 800 – Alte Feuerwache, Florastraße –
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
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