Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:36
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.03.2016
Nr.
2531 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Mitte
07.07.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
25.05.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2016
Rat
29.09.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
08.12.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 800 – Alte Feuerwache, Florastraße –
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
1. Gemäß § 2 Abs. Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich der „Alten Feuerwache, der innerhalb des Baublocks an der
Florastraße liegt und im Blockinneren begrenzt wird durch die südlich angrenzenden Gärten der rückwärtigen Wohnbebauung der Florastraße, die westlich angrenzenden Gebäude und Außenspielflächen eines
Hauses des Kinderschutzbundes, die nördlich gelegenen Gärten der Wohnbebauung An der Elisabethkirche und die nordöstlich abgeschrägte Straße An der Elisabethkirche, ein Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplans eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zu
diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 800 – Alte Feuerwache, Florastraße –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 800 außer Kraft gesetzt werden:
Fluchtlinienplan Nr. 237a – Uerdinger Straße, Florastraße, Freiligrathstraße, Dießemer Straße – aus dem
Jahr 1887
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld ist der Bebauungsplan Nr. 800 – Alte Feuerwache, Florastraße – auf Rang 24 platziert.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2531 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2