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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 800 – Alte Feuerwache, Florastraße – Einleitender Beschluss )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:36
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.03.2016 Nr. 2531 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 07.07.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 25.05.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 08.12.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 800 – Alte Feuerwache, Florastraße – Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: 1. Gemäß § 2 Abs. Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich der „Alten Feuerwache, der innerhalb des Baublocks an der Florastraße liegt und im Blockinneren begrenzt wird durch die südlich angrenzenden Gärten der rückwärtigen Wohnbebauung der Florastraße, die westlich angrenzenden Gebäude und Außenspielflächen eines Hauses des Kinderschutzbundes, die nördlich gelegenen Gärten der Wohnbebauung An der Elisabethkirche und die nordöstlich abgeschrägte Straße An der Elisabethkirche, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 800 – Alte Feuerwache, Florastraße – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 800 außer Kraft gesetzt werden: Fluchtlinienplan Nr. 237a – Uerdinger Straße, Florastraße, Freiligrathstraße, Dießemer Straße – aus dem Jahr 1887 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld ist der Bebauungsplan Nr. 800 – Alte Feuerwache, Florastraße – auf Rang 24 platziert. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2531 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2