Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:37
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.08.2014
Nr.
197 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 503 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
11.09.2014
Betreff
Quartiersbezogene kommunale Altenhilfeplanung
- Anträge der Fraktionen der CDU vom 05.08.2014 und Bündnis 90/Die Grünen vom 07.08.2014 -
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 197 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Antrag vom 05.08.2014 bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld um einen Bericht zu
der Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit die Altenplanung der Stadt Krefeld in der Weise
überarbeitungsbedürftig ist, dass die kommunale Altenhilfeplanung künftig verstärkt auf die Bedarfe der einzelnen Quartiere zu beziehen ist.
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet mit Antrag vom 07.08.2014 um Darstellung
•
welche Möglichkeiten das neue Landesgesetz zur Pflege für eine Neuorientierung der Pflegeplanung unter dem Gesichtspunkt der quartiersbezogenen kommunalen Altenhilfeplanung
bietet
•
welche Fördermöglichkeiten für Alternativen zur stationären Aufnahme bestehen
•
wie es der Stadt Duisburg gelungen ist, in Gesprächen mit Trägern und Investoren Fehlentwicklungen zu vermeiden
•
welche Aspekte des inhaltlichen und fördertechnischen Konzeptes der Stadt Duisburg über
das in Krefeld bestehende Angebot hinausgehen.
Die Altenhilfeplanung der Stadt Krefeld nimmt bereits jetzt einen wichtigen Stellenwert ein.
Gerade mit der im letzten Jahr aktualisierten kommunalen Pflegeplanung für die Stadt Krefeld
konnten insbesondere die ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsstrukturen
(ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege), die komplementären Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen (pflegeergänzende Dienste, vorpflegerische Angebote, Altenclubs und Begegnungsstätten, Information und Beratung, sonstige Freizeitangebote) sowie das Wohnen im Alter in Krefeld konkret dargestellt werden.
Die erfassten und bewerteten Strukturen decken aufgrund der sich aus der Sache ergebenden
Nähe einen großen Teil der auch im Bereich der Altenhilfe relevanten Themenbereiche ab.
Bei der Aktualisierung der kommunalen Pflegeplanung wurde großer Wert auf eine quartiersbezogene Erfassung und Bewertung gelegt, in der Regel wurde bis in die 45 statistischen Bezirke
Krefelds differenziert.
Bereits jetzt ist daher in Krefeld ein guter Überblick über die aktuelle Ausstattung der einzelnen
Quartiere sowie gegebenenfalls bestehende Defizite/Bedarfe gegeben.
Damit wird dem gesetzgeberischen Auftrag aus § 7 Absatz 1 des im Entwurfsstadium befindlichen Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen, in dem unter anderem geregelt wird:
„Die Planung hat übergreifende Aspekte einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen.“
bereits jetzt in großen Teilen Rechnung getragen.
Unabhängig von den seitens der Sozialverwaltung erfassten und dargestellten Themen macht die
demografische Entwicklung und deren Auswirkungen eine Ausweitung der Altenhilfeplanung
erforderlich.
Aspekte wie z. B. Stadtplanung und Verkehr, gesellschaftliche Integration älterer Menschen usw.
sollten bei der künftigen Planung Berücksichtigung finden. Hierzu wird eine gesamtstädtische
Zusammenarbeit ebenso erforderlich wie bei der nachhaltigen, zielgerichteten Umsetzung der
sich hieraus ergebenden Erkenntnisse.
Begründung
Seite 3
Die 2013 aktualisierte kommunale Pflegeplanung für die Stadt Krefeld wurde den Ausschussmitgliedern letztmalig am 06.06.2013 vorgestellt und erläutert. Darüber hinaus steht sie auf der
Internetseite der Stadt Krefeld unter Gesundheit & Soziales > Ältere Menschen > Kommunale
Pflegeplanung (http://intranet-krefeld/de/fb-50/kommunale-pflegeplanung/) zum Download zur
Verfügung.
Ergänzend bleibt zum Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu berichten:
Das Duisburger Modell ist im Hinblick auf die Unterschiede in den gewachsenen/vorhandenen
Strukturen, Einwohnerzahl und Größe des Stadtgebietes nicht mit den Krefelder Verhältnissen zu
vergleichen und stellt zudem einen grundsätzlich anderen Ansatz dar.
In Duisburg werden nach hier vorliegenden Informationen 23 über das Stadtgebiet verteilte Begegnungs- und Beratungszentren vorgehalten, die unter der Leitung verschiedener Träger der
freien Wohlfahrtspflege vor Ort stehen und auf der Grundlage von Leistungsverträgen mit der
Stadt gefördert werden. Durch diese Zentren erfolgt die Beratung nach § 4 des Landespflegegesetzes NW (so dass die eigenständige zentrale kommunale Pflege- und Seniorenberatung durch
die Stadt Duisburg zwischenzeitlich eingestellt wurde) und es werden umfangreiche Angebote
bezogen auf die Bedürfnisse älterer Menschen gemacht (insbesondere Freizeitgestaltung, Begegnung, Information, Schulung, Förderung von Hilfe- und Gestaltungsaktivitäten).
In Krefeld werden die beratenden und informierenden Aufgaben insbesondere durch die städtische Pflegeberatung und Altenhilfe sowie die Wohnberatung wahrgenommen, die sonstigen
vergleichbaren Angebote erfolgen überwiegend durch eine Vielzahl von von unterschiedlichen
Trägern betriebenen Altenclubs, Begegnungsstätten sowie Beratungsbüros.
Zur Vermeidung von Fehlentwicklungen (gemeint sein dürfte hier eine unausgewogene Versorgung mit stationären und sonstigen Pflege- und Wohneinrichtungen unter quantitativen, qualitativen und bezirksbezogenen Gesichtspunkten) erfolgt auch in Krefeld verstärkt eine gezielte und
aktive Beratung von Trägern und Investoren, die auch die Hinlenkung und Anregung in Richtung
wünschenswerter(er) Versorgungsformen bzw. geeigneter(er) Standorte hierfür umfasst.
Erst kürzlich führten entsprechende Beratungen des Sozialhilfeträgers erfolgreich zum Umdenken bei Betreibern zweier vollstationärer Pflegeeinrichtungen, so dass bezüglich des Standortes
Fehlentscheidungen vermieden werden konnten.
Eine andere als die zuvor beschriebene Vorgehensweise ist hier auch aus Duisburg nicht bekannt.
Diesbezüglich wird auf den Austausch der Sozialhilfeträger im Rahmen der Teilnahme an der
viermal jährlich erfolgenden Konferenz der Altenplaner des Rheinlandes hingewiesen.
Hinderlich für eine nachhaltige Einflussnahme auf die Entscheidungen von Investoren/Trägern
ist, dass eine rechtlich abgesicherte Steuerungsmöglichkeit der Verwaltung seit dem Wegfall der
Pflegebedarfsplanung (die eine Bedarfsprüfung beinhaltete) nicht mehr besteht. Es ist auch nicht
erkennbar, dass im Rahmen der anstehenden Pflegereform den Kommunen Steuerungsinstrumente an die Hand gegeben werden sollen. Da bei einigen Trägern die oben beschriebenen Versuche der Einwirkung ohne Erfolg bleiben, entstehen im Ergebnis Einrichtungen, wo kein Bedarf
gegeben ist, denn letztlich bleibt es jedem Investor/Träger nach jetzigem Recht freigestellt, seine
gegebenenfalls ausschließlich an wirtschaftlichen Interessen ausgerichteten Planungen zu verfolgen und umzusetzen.
Begründung
Seite 4
Hilfreich kann es in diesem Zusammenhang sicher auch sein, wenn Verwaltung und Politik gemeinsam einen klaren Standpunkt zu dem, was im Bereich der Kommune auf diesem Gebiet gewünscht ist, öffentlich vertreten.
Wunsch der allermeisten Menschen ist es, so lange wie möglich nicht in ein Pflegeheim einziehen zu müssen, sondern auch bei Hochaltrigkeit und eventuell bestehender Pflegebedürftigkeit
in den eigenen vier Wänden leben zu können. Dies ist die individuelle Ausprägung der bereits
durch den Gesetzgeber gemachten Vorgabe „ambulant vor stationär“.
Zur Umsetzung dieses Prinzips stehen dem Bürger, wenn es um den Verbleib in der eigenen
Wohnung geht, die Beratung u. a. durch die städtische Pflegeberatung und Altenhilfe sowie die
Wohnberatung zur Seite.
Zudem haben sich im Laufe der Jahre unterschiedlichste Angebote für den Bereich zwischen der
eigenen Wohnung mit eigener Haushaltsführung und der stationären Versorgung in einem Pflegeheim herausgebildet, z. B. seniorengerechte/barrierefreie Wohnungen, Betreutes Wohnen/Service Wohnen, Wohnen in Mehrgenerationen-Wohnprojekten oder SeniorenWohngemeinschaften.
Im Rahmen der anstehenden Pflegereform ist beabsichtigt, in das Wohn- und Teilhabegesetz u.
a. Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (das sind Wohn- und Betreuungsangebote, in
denen mehrere ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen in
einer Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand leben und ihnen von einem oder mehreren
Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern Betreuungsleistungen angeboten werden) aufzunehmen.
Eine eventuelle Fördermöglichkeit sieht der Entwurf des Alten- und Pflegegesetzes vor.
Der endgültige Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und das Inkrafttreten bleiben abzuwarten.
Bezüglich der im Rahmen der Altenhilfe erbrachten Hilfen durch die städtische Pflegeberatung
und Altenhilfe sowie die Wohnberatung kann jederzeit hier im Ausschuss vorgetragen werden.