Daten
Kommune
Krefeld
Größe
7,3 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Leitfaden
Straßenplanung und Straßenbau
der Stadt Krefeld
Fachbereich 66 Tiefbau
Herausgeber:
Stadt Krefeld
Fachbereich 66 Tiefbau
Uerdinger Straße 204
47799 Krefeld
Tel. 02151-3660-4201
Verantwortlich: Klaus Birker, Marvin Welzel
Tel. 02151-3660-4253
02151-3660-4251
Stand: Juni 2016
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
2
Fachbereich 66 Tiefbau
Inhaltsverzeichnis
Teil A Planung
1. Allgemeines
2. Allgemeine Anforderungen an die Planung
2.1 Grundlagen
2.2 Vorplanung
2.3 Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung
2.3.1 Entwurfsplanung
2.3.2 Genehmigungsplanung
2.3.3 Ausführungsplanung
3. Allgemeine planerische Grundsätze für den Verkehrsraum
3.1 Grundlegendes
3.2 Verkehrsraumgestaltung
3.2.1 Fahrbahn
3.3 Behindertengerechte Fußgängerverkehrsanlagen
3.3.1 Allgemein
3.3.2 Gehwege
3.3.3 Fahrbahnquerungen und Gehwegabsenkungen
3.3.4 Lichtsignalanlagen für Fußgänger
3.4 Radverkehrsanlagen
3.4.2 Angebotsstreifen
3.4.3 Radfahrstreifen
3.5 Kreisverkehre
3.6 Parken im Straßenraum
3.7 Grundstückszufahrten
3.8 Mischflächen (verkehrsberuhigte Bereiche)
3.9 Krefelder Kissen
3.10 Haltestellen
3.11 Oberflächenentwässerung
3.12 Beschilderung, Markierung
3.13 Ausstattung und Möblierung
3.14 Beleuchtung
4. Ausführung
4.1 Fahrbahnaufbau
4.1.1 Standardbauweise Asphalt
4.2 Pflaster und Einfassungen
4.2.1 Pflasterbeläge mit Vorsatz
5. Straßenbegleitgrün
5.1. Planungsgrundsätze
5.1.1 Straßenbaumliste
5.1.2 Baumscheiben
5.1.3 Schutzmaßnahmen
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
6
7
7
10
11
15
15
15
16
16
16
16
17
17
18
19
24
25
26
26
28
30
34
37
38
39
42
43
45
46
47
47
47
48
48
51
51
51
51
52
3
Fachbereich 66 Tiefbau
Teil B Bauausführung
Allgemeine Vorgehensweise der Bauausführung
1. Ausschreibungen
1.1 Vorbereiten der Ausschreibung
1.2 Kostenermittlung
2. Aufgrabungen in Verkehrsflächen
2.1 Verkehrsregelung
2.2 Standardbauweisen von Randeinfassungen
2.3 Rinnenbahnen und Einfassungen aus Pflastersteinen
3. Wiederherstellung der Oberflächen
4. Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen
5. Wasserschutzzonen
6. Denkmalschutz
7. Baubeginn- und Fertigstellungsmeldungen
7.1 Bauschild
8. Stolpersteine
54
57
57
57
57
57
58
58
59
60
61
61
61
61
61
Anhang A - Planung
Anhang B - Bauausführung
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
4
Fachbereich 66 Tiefbau
Leitfaden
Straßenplanung und Straßenbau
der Stadt Krefeld
Teil A: Planung
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
5
Fachbereich 66 Tiefbau
1.
Allgemeines
Straßenbauvorhaben sind ganzheitlich zu betrachten. Dies umfasst
- die Nachvollziehbarkeit des Ursprungsgedankens der Maßnahme,
- alle Verkehrsarten, d.h. Fußgänger-, Radverkehr, MIV, SV, sowie ggf. ÖPNV
- die Ziele, die dabei verfolgt werden,
- die notwendigen Eigenschaften,
- Beziehungsaspekte des Bauvorhabens mit direkten und indirekten Zusammenhängen und die Einhaltung von Regeln, Werten und Normen,
- die Rahmenbedingungen
- den Nutzen mit den Neben-, Folge- und Wechselwirkungen
- und die Reaktion der Betroffenen
Letztendlich muss die Maßnahme daraufhin nach dem Nachhaltigkeitsprinzip
wirtschaftlich entwickelt und umgesetzt werden.
Nur so kann die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, sowie Umweltbelange und
die Interessen von Politik und Bewohnern angemessen berücksichtigt werden.
Die in diesem Leitfaden aufgeführten Hinweise dienen der Unterstützung der
Planung von Verkehrsanlagen für das Krefelder Stadtgebiet. In begründeten
Fällen kann davon abgewichen werden, benötigen jedoch einer Zustimmung
des zuständigen und verantwortenden Fachbereichs „66 Tiefbau“.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
6
Fachbereich 66 Tiefbau
2.
Allgemeine Anforderungen an die Planung
2.1
Grundlagen
Zu Beginn der Planungen muss die zu überplanende Fläche eindeutig definiert
werden. Zudem muss der Sachverhalt ermittelt und umfassend beschrieben
werden. Dies umfasst den Anlass der Planungsmaßnahme, die örtlichen Gegebenheiten sowie das Planungsziel. Die zur Planung notwendigen Daten sind
folgend beschrieben.
Vermessungsunterlagen:
Es wird benötigt:
-
Bebauungsplan
Katasterkarte mit Straßenbegrenzungslinien, Baulinien und Baugrenzen
Grundstücksverhältnisse, Widmung
o Topographie mit Straßen (Abbildung der Bordsteine) und Wegen, einschließlich aller Ein- und Überbauten, Gewässern (einschließlich der Böschungen),
Gebäude und andere Bauwerke, Hecken und Zäune, Grundstücksein- und
Überfahrten, den Eingängen von Häusern einschließlich Stufen, Schächten,
Maste, Schachtabdeckungen, Bäumen (mit Angabe des Stammumfanges),
o Schaltschränke, Litfaßsäulen, Hydranten, Schaltschränke, Straßeneinläufe,
Schildertafeln, Tankanlagen, etc.
o Fußgängerüberwege, Haltestellen, Verkehrsinseln, Verkehrssignalanlagen,
Gleisanlagen
o Lage der Entwässerungsleitungen einschließlich der Fließrichtung, Freileitungen, einmündende Straßen auf einer Länge von 50 m etc.
o Höhenplan mit NN-Höhen (Darstellung in Schrägschrift 3,5 mm) in einem
Netz von 10 m auf 10 m sowie in Hoch- und Tiefpunkten der Fahrbahn und
der Nebenanlagen sowie der Kanalsohlen
Alle Pläne sind im Maßstab 1:250 oder 1:500 darzustellen.
Übersichtspläne im Maßstab 1:1000 und Detailzeichnungen in 1:100, 1:40
oder 1:25.
Es gilt die Einhaltung der Planzeichenverordnung (siehe 2.3).
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
7
Fachbereich 66 Tiefbau
Folgende Unterlagen sind im Fachbereich 62 sowie im Fachbereich 66 einzureichen:
- Grundlagenpläne als Ausdruck im Maßstab 1:250 und einer maximalen Größe
von 841 x 1189 mm (DIN A0), gefaltet auf 210 x 297 (DIN A4).
- Plandateien im DXF-Format mit Layer-Belegung nach Angabe des Fachbereichs 62
- Sämtliche Protokolle der Vermessung
- Koordinaten- und Höhenverzeichnis nach Angabe des Fachbereichs 62
Die vollständige und technisch korrekte Erstellung der Unterlagen muss durch
die Unterschrift des Erstellers auf den Originalplänen bestätigt werden.
Ermittlung der Beanspruchung aus dem Verkehr
Wenn möglich, ist die Beanspruchung aus dem Verkehr zu ermitteln. Dazu
sind primär die Belastungen aus detaillierten Achslastdaten heranzuziehen.
Alternativ können auch Zählungen vorgenommen werden, um die Beanspruchung berechnen zu können. Alternativ muss eine Bestimmung nach der
Richtlinie RASt erfolgen. Eine Abstimmung mit dem Fachbereich 66 Tiefbau
hat zu erfolgen.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
8
Fachbereich 66 Tiefbau
Geotechnischer Bericht
Zu jeder Brückenbaumaßnahme ist ein dem Vorhaben entsprechender Geotechnischer Bericht gemäß DIN 4020 anzufertigen. Nur durch eine ausreichende Baugrunderkundung kann die richtige Bauweise ermittelt und das Risiko
unerwarteter Kosten gesenkt werden. Inhalte dieses Berichts sind unter anderem:
- Historische Angaben zum Grundstück
- Geländetopographie und regionale Geologie
- Grundwassersituation, hydrogeologische Situation des Standorts
- Schichtenfolge und Beschreibung des Baugrundmodells
- Auswertung von bodenmechanischen Laboruntersuchungen
- Baugrundeigenschaften, Setzungsverhalten und Tragfähigkeit der erkundeten Böden
- Gründungsempfehlung – Gründungstechnische Beratung
- Angabe der bodenmechanischen Kennwerte (Bodenkennwerte) und zulässigen Bodenpressungen
- Hinweise zur Baugrubenausbildung und -sicherung, Böschungswinkel
- Empfehlungen zu den Erdbauarbeiten, Wasserhaltung und Versickerung
- Angaben zu den Bodenklassen, Frostempfindlichkeitsklassen
- ggf. Auswertung von umweltanalytischen Laborprüfungen
Genehmigungsfähige Maßnahmen
Die im Plangebiet genehmigungsfähigen Alternativen müssen aufgeführt werden, um die baulichen Möglichkeiten überblicken zu können. Durch die frühzeitige Auseinandersetzung mit den genehmigungsfähigen Alternativen wird
zudem eine nicht zielführende Planung sichergestellt.
Sonstige Plangrundlagen
Es ist zu prüfen, ob Fachplaner herangezogen werden müssen. Bei Bauvorhaben, die Auswirkungen auf ihre Umwelt haben können, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorzunehmen.
Die Zielformulierungen der Fachplanungen sind immer mit den zuständigen
Fachbereichen abzustimmen.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
9
Fachbereich 66 Tiefbau
2.2.
Vorplanung
Die Vorplanung muss die Grundlagen nachvollziehbar analysieren. Daraufhin
muss die Aufgabenstellung, aus dem das Planungskonzept hervorgeht, erarbeitet werden. Das Planungskonzept beinhaltet Erläuterungen, Skizzen und eine Kostenschätzung nach AKS bzw. DIN 276 zur Lösung der Aufgabenstellung.
Um eine möglichst genaue Kostenschätzung zu erhalten, wird ein Ausstattungsstandard definiert.
Anforderungen an die Verkehrstechnik
Für die Auswahl einer geeigneten Knotenpunktart wird eine Berechnung der
Qualitätsstufen, Fahrspuren, etc. vorausgesetzt. Grundsätzlich ist es das Ziel,
Knotenpunkte unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten so auszubauen, dass
keine Lichtsignalanlage benötigt wird. Bei einem unabweisbaren Bedarf ist ein
Lichtsignalanlagenplan zu erstellen. Basis hierzu sind Umlaufzeiten von 60
und 85 Sekunden. Ein Wissensaustausch mit der Unfallkommission zu Besonderheiten im Planungsgebiet ist daher immer notwendig.
Bei Neuansiedlungen wird der Verkehr anhand der Bebauung bzw. Nutzung geschätzt.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
10
Fachbereich 66 Tiefbau
2.3
Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Alle Pläne sind mindestens im Maßstab 1:250 oder 1:500 darzustellen. Detailzeichnungen sind in einem Maßstab anzufertigen, in dem alle baulich relevanten Punkte erkennbar sind. Gegebenenfalls können Standardzeichnungen vom
Fachbereich 66 abgerufen werden. Die für den Bauherrn erstellten Pläne kann
dieser für andere Bauvorhaben als Standardzeichnungen ausgeben. Eine Prüfung der vorliegenden Standardzeichnungen auf Richtigkeit hat immer durch
den Planer zu erfolgen.
Für die Zeichnungen sind folgende Regeln zu beachten:
-
Planspiegel (Standardzeichnung), gefördert bzw. nicht gefördert, Anbringung seitlich, rechts, bei Faltung sichtbar
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
11
Fachbereich 66 Tiefbau
o
o
o
o
o
Planzeichenverordnung 1990 beachten
Planzeichen auflisten
Lage- und Deckenhöhenplan
Beispielzeichnungen
Beleuchtungsplan
Art und Stärke der Beleuchtung
Externe Planung
Verkehrszeichenplan
Beschilderungsplan
Markierungsplan
Lichtsignalanlagenplan
Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Wegweisungen
Begrünungsplan
Art der Begrünung
Flächeninhalt
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
12
Fachbereich 66 Tiefbau
Beispiel eines Lageplanes:
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
13
Fachbereich 66 Tiefbau
Beispiel eines Deckenhöhenplanes:
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
14
Fachbereich 66 Tiefbau
2.3.1
Entwurfsplanung
o Zeichnerische und textlich erläuternde Lösung des Planungskonzeptes mit
integrierten Fachplanerleistungen
o Erläuterungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
o Kostenberechnung nach AKS bzw. DIN 276
o Durchgeführte Kostenkontrolle (Abgleich der Kostenschätzung mit Kostenberechnung).
o Gegebenenfalls Erläuterungen bei Abweichungen
2.3.2
Genehmigungsplanung
In der Genehmigungsplanung werden alle Unterlagen zusammengestellt, die
für die Genehmigung notwendig sind. Hierzu gehören bspw. Der Abgleich mit
dem Bebauungsplan, wasserrechtliche Genehmigung, etc.
2.3.3
Ausführungsplanung
Die Detailklärung muss in diesem Planungsschritt erfolgen. Nach Vollendung
müssen alle Details geklärt sein um das Bauvorhaben zu realisieren. Zudem erfolgt die Mengenermittlung für die nachfolgende endgültige Erstellung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis. Ziel ist es einen Plansatz fertig zu
stellen, welcher zum Bau freigegeben wird.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
15
Fachbereich 66 Tiefbau
3.
Allgemeine planerische Grundsätze für den Verkehrsraum
3.1
Grundlegendes
Der Verkehrsraum muss unterschiedliche Funktionen für alle nutzenden Verkehrsarten erfüllen und setzt sich daher aus verschiedenen Verkehrsanlagen
zusammen. Beim Entwurf dieser Anlagen sind diese aus unterschiedlichen Gesichtspunkten zu betrachten, leistungsfähig, wirtschaftlich und sicher zu sein.
Grundsätzlich sind alle Verkehrsarten als gleichgestellt zu betrachten. Bei
Ausnahmen aus baulichen Gründen sind ausgleichende Maßnahmen umzusetzen.
Die Bemessung einer Straßenverkehrsanlage erfolgt nach den derzeit gültigen
Richtlinien, Normen, Merkblättern und Empfehlungen, wie auch den Erfahrungen der Bauleiter und Straßenplaner der Stadt Krefeld und den Gegebenheiten
vor Ort.
Der grundlegende Gedanke ist eine gleichbleibende Qualität durch gleichwertige Standards nach anerkannten Regeln der Technik.
(Benötigte Regelwerke sind im Anhang aufgelistet.)
3.2
Verkehrsraumgestaltung
Der Entwurf und die Gestaltung von Erschließungsstraßen sowie angebauter
Hauptverkehrsstraßen mit plangleichen Knotenpunkten erfolgt nach der RAST
in der jeweils gültigen Fassung (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen).
Die Planung von Radverkehrsanlagen richtet sich nach der ERA in der jeweils
gültigen Fassung (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen).
3.2.1
Fahrbahn
In den vorausgegangenen Berechnungen der Verkehrstechnik wird der Straßenaufbau bestimmt. Je nach Straßenkategorie, Verkehrsaufkommen oder Lage der Straße wird unterschieden:
o
o
o
o
zweistreifig, vierstreifig, einstreifig(e Richtungsfahrbahn)
Mittelstreifen, Mittelinsel (Querungsanlagen)
Mischflächen
Stichstraßen, Wendeanlagen
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
16
Fachbereich 66 Tiefbau
3.3
Behindertengerechte Fußgängerverkehrsanlagen
3.3.1
Allgemein
Den Anforderungen an Fußgängerverkehrsanlagen von mobilitätseingeschränkten, sehbehinderten, blinden, sowie auch allen anderen Personen ist gleichermaßen zu genügen. Ist dies nicht möglich, soll eine nachgeschaltete Abwägung erfolgen.
Durch den Einsatz von kontrastreichem Pflaster, taktilen Bodenplatten oder diversen anderen Sicherheitseinrichtungen, soll Sicherheit vermittelt werden.
Ebenso trägt, bei einer gemeinsamen Führung abseits der Fahrbahn, eine strikte Trennung von Geh- und Radweg anhand von taktilen Trennstreifen und Piktogrammen, wie auch der Randeinfassung zur Fahrbahn oder einer Freifläche,
dazu bei.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
17
Fachbereich 66 Tiefbau
3.3.2
Gehwege
Die Anlage von Fußgängerverkehrsanlagen wird in den Richtlinien zur Anlage
von Stadtstraßen (RASt in der jeweils gültigen Fassung), der Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA in der jeweils gültigen Fassung) und den Empfehlungen für Fußgängerverkehr (EFA in der jeweils gültigen Fassung) geregelt.
Zusätzlich sind im Hinblick auf die Barrierefreiheit folgende Regelwerke zu beachten:
o DIN 32984 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
o DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
o Leitfaden 2012 – Barrierefreiheit im Straßenraum (Straßen NRW)
o Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) (FGSV)
o Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
Bei Neu- und Umbauten muss die Fahrbahnkante (äußere Leitlinie) tastbar
(taktile Elemente) und durch einen hohen Kontrast erkennbar sein.
Die innere Leitlinie ist meist durch die vorhandene Bebauung gegeben.
Falls die innere Leitlinie Lücken aufweist, werden künstliche Leitlinien mit Hilfe
von Noppenplatten bei Grundstückszufahrten mit hohem Fußgängeranteil,
Rippenplatten bei Plätzen und Tiefbordsteine bei Grünflächen geschaffen.
Bei niveaugleichen baulich getrennten Geh- und Radwegen wird zur Erkennbarkeit ein sog. Trennstreifen aus Noppenplatten verlegt.
Die Signalisierung einer vorhandenen gesicherten Querung erfolgt mittels eines 90 cm breiten Auffindestreifens aus Noppenlatten über die gesamte Breite
des Gehwegs.
Bei einer ungesicherten Querung und einer Gehwegbreite ab 3 m wird an der
inneren Leitlinie ein 90 x 90cm großes Aufmerksamkeitsfeld geschaffen.
Um die Erkennbarkeit zu gewährleisten, werden die Bodenindikatoren talbündig verlegt.
Grundsätzlich werden die Bordsteine in einer Kurve nicht abgesenkt. Unmittelbar vor und hinter der Kurve werden Doppelquerungen geschaffen (siehe Bild
3.3.3).
Aufenthaltsflächen an Gehwegen mit Sitzbänken und/oder Spielgeräten, etc.
lockern vor allem in Stadtstraßen mit dichter Wohn- und Geschäftsbebauung
das Straßenbild auf.(60cm bzw. bewegliche Möbel 1,20m)
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
18
Fachbereich 66 Tiefbau
3.3.3
Fahrbahnquerungen und Bordsteinabsenkungen
Ebenso wie die Fußgängerverkehrsanlagen, werden die Fahrbahnquerungen
nach den gleichen Regelwerken geplant:
o DIN 32984 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
o DIN 32975 – Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur
barrierefreien Nutzung
o Leitfaden 2012 – Barrierefreiheit im Straßenraum (Straßen NRW)
o Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) (FGSV)
o Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
Unterschieden wird zwischen:
o
o
o
o
gesicherte Querung – umfassend barrierefrei
gesicherte Querung – bedingt barrierefrei
ungesicherte Querung – umfassend barrierefrei
ungesicherte Querung – bedingt barrierefrei
Es wird umfassend Barrierefrei geplant, wenn die Örtlichkeiten eine ausreichende Größe aufweisen und andere funktionale Anforderungen nicht dagegenstehen.
An allen Überwegen wird eine sog. Doppelquerung geschaffen, die sehbehinderten, blinden, sowie mobilitätseingeschränkten Personen gleichermaßen
dient.
Die Doppelquerung setzt sich aus zwei Bereichen zusammen, die durch einen
kontrastreichen Distanzstreifen von 50cm voneinander getrennt sind.
Eine gesicherte Querung setzt einen Fußgängerüberweg oder eine Lichtsignalanlage voraus.
Der Bereich für sehbehinderte bzw. blinde Personen besteht aus einem sog.
Richtungsfeld mit weißen Rippenplatten in der Größe 2x30x30cm und wird in
Querungsrichtung (Laufrichtung) verlegt.
Die Fahrbahnkante wird mit Taststeinen auf der Breite des Richtungsfeldes mit
6cm Höhe signalisiert.
Das Sperrfeld für mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, etc.) besteht ebenfalls aus weißen Rippenplatten in der Größe
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
19
Fachbereich 66 Tiefbau
2x30cmx30cm und wird quer zur Querungsrichtung verlegt. Dort wird der Bordstein auf Nullniveau abgesenkt.
Die Breite dieser beiden Felder richtet sich nach der Querungsbreite.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
20
Fachbereich 66 Tiefbau
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
21
Fachbereich 66 Tiefbau
Bei einer ungesicherten Querung sind das Richtungsfeld und das Sperrfeld jeweils um eine Reihe Rippenplatten in der Größe 30x30cm erweitert.
Der Distanzstreifen zwischen den beiden Feldern ist auf 1m zu verbreitern.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
22
Fachbereich 66 Tiefbau
Bei großen Fahrbahnbreiten, hoher Verkehrsstärken und unterschiedlicher
Signalisierung der Teilfurten, sind Mittelstreifen und Mittelinseln erforderlich.
Bei einer Furtenbreite von mindestens 4,00m sollte die Mittelinsel eine Mindestbreite von 2,50m, besser 3,00m aufweisen.
Die Mittelinseln werden nach dem gleichen Prinzip mit taktilen Bodenelementen ausgestattet. Ausnahmen sind aus städtebaulichen oder topographischen
Gründen möglich. Hier müssen ausgleichende Maßnahmen umgesetzt werden.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
23
Fachbereich 66 Tiefbau
3.3.4
Lichtsignalanlagen für Fußgänger
Lichtsignalanlagen spielen gerade für mobilitätseingeschränkte oder sehbehinderte Personen eine wichtige Rolle im Straßenverkehr. Um eine Querung als
gesichert und umfassend barrierefrei zu gestalten, bedarf es einer ganzen Reihe von Zusatzeinrichtungen:
Anforderungstaster
Akustischer Signalgeber
Richtungspfeil
Taktiles Freigabesignal (Vibration)
Die Kombination dieser Zusatzeinrichtungen wird bei der Grunderneuerung von
vorhandenen LSA, sowie für neue LSA eingesetzt.
Der akustische Signalgeber wird unter Rücksichtnahme der Anwohner der Umgebungslautstärke angepasst.
Entsprechende Regelungen befinden sich in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) und der DIN 32981.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
24
Fachbereich 66 Tiefbau
3.4
Radverkehrsanlagen
Die Anlage von Radverkehrsanlagen ist in den aktuellen gültigen Richtlinien zur
Anlage von Stadtstraßen (RASt in der jeweils gültigen Fassung) und in den
Empfehlungen von Radverkehrsanlagen (ERA in der jeweils gültigen Fassung)
geregelt. Auf Grundlage dieser Richtlinien und des Radverkehrskonzeptes Krefeld wird die Bemessung und Planung erstellt.
Für sämtliche Planungen ist festzuhalten, dass der Radverkehr dem MIV
gleichgestellt ist.
Als Radweg stehen planerisch verschiedene Radverkehrsanlagen zur Verfügung. Geführt auf der Fahrbahn sind dies Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen,
Schutzstreifen oder Radfahrstreifen. Neben der Fahrbahn können baulich angelegte Radwege erstellt werden. Mischformen sind dabei auch möglich. Bei der
Auswahl der Radverkehrsanlage steht die Verkehrssicherheit und Qualität immer im Vordergrund, wobei örtliche Anforderungen zu abgewogenen Kompromissen führen können.
Ein Wissensaustausch mit der Unfallkommission zu Besonderheiten im Planungsgebiet wird daher fortlaufend erfolgen.
Übergänge von Radverkehrsanlagen auf die Fahrbahn sind plangleich zu erstellen. Dies gilt auch bei gemeinsamen Geh- und Radwegen.
Vor Kreuzungen ist der Radfahrer in der Regel auf die Fahrbahn zu führen.
An Grundstückseinfahrten ist die Höhe des durchgehenden Radweges beizubehalten (Siehe dazu Abschnitt Zufahrten).
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
25
Fachbereich 66 Tiefbau
3.4.1
Angebotsstreifen/ Schutzstreifen
Die Regelbreite des Angebotsstreifens beträgt 1,60m. Sollte aufgrund der baulichen Gegebenheiten diese Breite nicht zu Verfügung stehen, wird eine Mindestbreite inklusive Markierung von 1,25m angestrebt. Die Markierung erfolgt
mittels unterbrochenem Schmalstrich 0,12m x 1,00m.
3.4.2
Radfahrstreifen
Der Radfahrstreifen hat eine Breite von 1,85m, darf aber an einzelnen Stellen
die Mindestbreite inklusive Markierung von 1,50m nicht unterschreiten. Der
angrenzende Fahrstreifen muss dabei eine Breite von mindestens 3,00m aufweisen. Die Markierung ist mit einem durchgehendem Breitstrich anzulegen
(0,25m). Der Radfahrstreifen ist im Kreuzungsbereich rot zu markieren.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
26
Fachbereich 66 Tiefbau
Um Radfahrern an LSA-geregelten Knotenpunkten das Linksabbiegen zu erleichtern, wird vor der Kfz Haltelinie eine Aufstellfläche geschaffen.
Dies gilt für Radfahrstreifen sowie für Schutzstreifen.
Aufstellfläche für Radfahrer
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
27
Fachbereich 66 Tiefbau
3.5
Kreisverkehre
Die Anlage von Kreisverkehren ist in den Richtlinien für die Anlage von Straßen
– Teil I plangleiche Knotenpunkte, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt in der jeweils gültigen Fassung) und im Merkblatt für die Anlage
von Kreisverkehren der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) geregelt.
Es wird zwischen drei Arten unterschieden:
Minikreisverkehre 13m -26m
(Fahrbahnaußendurchmesser)
Kleine Kreisverkehre 26m – 40m (Fahrbahnaußendurchmesser)
Große Kreisverkehre >40m
(Fahrbahnaußendurchmesser)
Grundsätzlich werden Fahrbahnteiler als Querungshilfe angelegt. In Abhängigkeit mit der Radverkehrsführung soll die Querungshilfe nicht weiter als 5m,
bzw. 8m mit Radverkehr von der Kreisfahrbahn abgesetzt werden. Generell
sind die Radwege, soweit sie baulich getrennt vorhanden sind, vor der Querungshilfe auf die Fahrbahn zu führen. Ausnahmen sind bei hohen Schwerlastverkehr möglich.
Die Bordsteine werden innerhalb des Kreisverkehrs nicht abgesenkt.
Ein behindertengerechter Ausbau nach DIN 32984 und Leitfaden 2012 - Barrierefreiheit im Straßenraum (Straßen NRW) ist die Regel.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
28
Fachbereich 66 Tiefbau
Beispiel eines Deckenhöhenplanes eines Kreisverkehrsplatzes:
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
29
Fachbereich 66 Tiefbau
3.6
Parken im Straßenraum
Parken im Straßenraum wird mit Hilfe der RASt in der jeweils gültigen Fassung
und den Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR in der jeweils gültigen Fassung) geplant.
Es wird zwischen drei Varianten unterschieden:
o Längsparken
o Schrägparken
o Senkrechtparken
Um einen Radweg von parkenden Fahrzeugen abzugrenzen, wird je nach Aufstellung ein Sicherheitsraum geplant.
Bei längsparkenden Fahrzeugen beträgt der Sicherheitsraum 0,5m bzw. 0,25m
bei senkrecht oder schräg parkenden Fahrzeugen.
Wird ein Baum Beet zur Unterbrechung der Längsparkstreifen geplant, wird je
nach Platzverhältnissen in der Ausführung unterschieden.
Durch die vorhandenen Wurzeln und weiteres Wurzelwachstum eines Baumes,
wird das Baumbeet rechteckig (2,50 m x 3 m) oder quadratisch (2,50 m x 2,50
m) ausgebildet. Dies schützt den angrenzenden Radweg bzw. die angrenzende
Fahrbahn vor Wurzelschäden. Parken mit einem Rad im Baumbeet wird
dadurch verhindert und spart zusätzliche Baumschutzbügel. Eine Ausbildung
des Baumbeetes als Trapez ist im Bestand nur dann möglich, wenn der Zwischenraum der Bestandsbäume ausreichend bemessen ist.
Bei einer Neuanlage oder Neupflanzungen werden die Baumbeete grundsätzlich als Trapez ausgebildet.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
30
Fachbereich 66 Tiefbau
Baumscheiben in Längsparkstreifen:
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
31
Fachbereich 66 Tiefbau
Beispiel Schrägparken:
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
32
Fachbereich 66 Tiefbau
Beispiel Längsparken (2 Stellplätze):
1
2
3
4
5
(1) Baumscheiben mit Kurvenradius 90°
(2) Baumscheiben mit Kurvenradius 45° bei gleichem Baumabstand
(3) Stellplatz nur für ein Fahrzeug
(4) Mindeststellplatzgröße und Mindestbaumabstand für zwei Fahrzeuge
(5) Vergleich (1) und (2)
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
33
Fachbereich 66 Tiefbau
Beispiel Längsparken (1 Stellplatz):
1
2
3
4
(1) Baumscheiben mit Kurvenradius 90°
(2) Baumscheiben mit Kurvenradius 45° bei gleichem Baumabstand
(3) Mindeststellplatzgröße und Mindestbaumabstand für zwei Fahrzeuge
(4) Vergleich (1) und (2)
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
34
Fachbereich 66 Tiefbau
3.7
Grundstückszufahrten
Grundsätzlich sind neue Privatzufahrten im Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet
6611 zu beantragen. Die Genehmigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
35
Fachbereich 66 Tiefbau
Die erforderlichen Arbeiten dürfen nur durch ein in die Handwerksrolle bzw. bei
der IHK eingetragenes Straßenbauunternehmen, das auch der BG Bau zugehörig ist, durchgeführt werden.
Die vorhandenen Bordsteine sind durch Einfahrtsschwellen 30x14-22x45
BxHxT mit Waschbetonansicht zu ersetzen.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
36
Fachbereich 66 Tiefbau
Die Höhendifferenz zwischen Rinne und Oberkante der Anschlussformsteine
darf nicht mehr als 8cm betragen. Ggf. müssen die angrenzenden Bordsteine
auf einer Länge von 2m, rechts und links der Zufahrt, auf 8cm angepasst werden. Das Quer- und Längsgefälle der Zufahrt im Geh- und Radwegbereich darf
max. 3% betragen. Die Befestigung der Einfahrt hat in Betonsteinpflaster
10/20/8cm anthrazit, ohne Fase im Ellenbogenverband fachgerecht zu erfolgen.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
37
Fachbereich 66 Tiefbau
3.8
Mischflächen
Mischflächen dürfen nur bei Straßen mit geringem Verkehr angewendet werden. Sie haben eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion.
Um den typischen Charakter einer Straße zu vermeiden, wird ein niveaugleicher Ausbau mit einheitlicher Pflasterung vorgenommen. Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Aufpflasterungen und Einengungen sorgen für eine Verringerung der Geschwindigkeit.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
38
Fachbereich 66 Tiefbau
3.9
Krefelder Kissen
Durch eine Aufpflasterung mit Rampensteinen an der Außenkante und Pflastersteinen im Inneren wird eine Geschwindigkeitssenkung herbeigeführt.
Die sog. Krefelder Kissen sind häufig in Tempo 30 Zonen und zu Beginn von
verkehrsberuhigten Bereichen zu finden. Diese können von Linienbussen und
Rettungsfahrzeugen einfach überfahren werden.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
39
Fachbereich 66 Tiefbau
3.10
Haltestellen
Der Entwurf von Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs richtet sich
nach den Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
(EAÖ) und den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06).
Eine gemeinsame Führung von Straßenbahn und Kfz-Verkehr lässt sich nur unter der Voraussetzung erfüllen, wenn der störende Einfluss des Kfz-Verkehrs
durch signaltechnische Maßnahmen weitgehend ausgeschlossen ist.
Bei Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen pro Richtung oder bei Einbahnstraßen mit gegenläufigem Straßenbahnverkehr, ist keine gemeinsame Führung
möglich. Eine Führung auf Sonderfahrstreifen ist erforderlich.
Die Fahrgäste sollen die Nahverkehrsfahrzeuge bequem, sicher und auf kurzem
Weg erreichen. Gleiches gilt an Umsteigehaltestellen für die Wege zwischen
den verschiedenen Verkehrsmitteln.
Für eine bessere Erreichbarkeit, sollen die Haltestellen möglichst in Knotenpunktnähe geschaffen werden.
Die Gesamtabmessungen der Wartefläche ergeben sich aus den Abmessungen
der Wetterschutzeinrichtung und den notwendigen Flächen zum Ein- und Aussteigen, sowie Längsgehen.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
40
Fachbereich 66 Tiefbau
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
41
Fachbereich 66 Tiefbau
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
42
Fachbereich 66 Tiefbau
3.11
Oberflächenentwässerung
Um eine ideale Oberflächenentwässerung zu gewährleisten, müssen bestimmte Werte der Neigung und der Steigung bzw. das Gefälle eingehalten werden.
Für einen behindertengerechten Ausbau sollte die Neigung 2,5% und das Gefälle bzw. die Steigung nicht mehr als 6% betragen.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
43
Fachbereich 66 Tiefbau
3.12
Beschilderung, Markierungen
Die Beschilderung ist der StVO und den Richtlinien zur wegweisenden Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) zu entnehmen.
Die Beschilderung für Radfahrer erfolgt nach dem Merkblatt zur wegweisenden
Beschilderung für den Radverkehr.
Die Markierungen auf der Fahrbahn sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. Fahrstreifen mit einer Breite von weniger als 2,75m sollen nicht
markiert werden. Wenn das Ziel der Ordnung, Regelung und Führung des Verkehrs mit anderen Maßnahmen erreicht werden kann, wird ebenfalls auf Markierungen verzichtet.
Die Abmessungen von Markierungen können den Richtlinien für die Markierung
von Straßen entnommen werden.
Beispiel eines Markierungsplanes:
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
44
Fachbereich 66 Tiefbau
Beispiel eines Beschilderungsplanes:
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
45
Fachbereich 66 Tiefbau
3.13
Ausstattung und Möblierung
Dazu gehören:
o
o
o
o
Bänke
Abfallbehälter
Poller
Fahrradständer, Fahrradabstellanlagen
Bei Ausstattung und Möblierung wird je nach Maßnahme oder Bezirk unterschieden und den Örtlichkeiten angepasst.
Fahrradabstellanlagen werden an wichtigen Zielen, wie etwa einem Bahnhof
installiert. Dabei sollen die verbleibenden Fußwege möglichst kurz gehalten
werden. Fahrradabstellanlagen werden in Hinweise zum Fahrradparken (FGSV)
behandelt.
Beispiel Fahrradabstellanlagen:
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
46
Fachbereich 66 Tiefbau
3.14
Beleuchtung
Neue Leuchtentypen adaptiert an vorhandenen
Bestand in den Stadtteilen Krefelds
Typ Straßen-
kategorie
Referenzleuchtentypen
Hauptverkehrsstraßen (HVS)
A
A1
A2
Technische
Linse gewölbt,
Straßenleuchte techn.-deko
B
A4
Neu 2015
LED
A5
Hängeleuchte Hängeleuchte
eckig, techn. rund, techn.-deko.
Haupterschließun
gs-straßen (HES)
inkl. HES mit
Sammelfunktion
B1
B2
Technische Linse gewölbt,
Straßenleuchte techn.-deko.
B3
Linse flach,
techn.-deko.
B5
Neu 2015 Hängeleuchte
LED rund, techn.-deko.
B6
B7
B8
Zylinder,
dekorativ
Kegel,
dekorativ
Pilz,
dekorativ
Anliegerstraßen
(AS)
C
C1
C2
Linse gewölbt,
Technische
Straßenleuchte techn.-deko.
1)
C3
Linse flach,
techn.-deko.
max. 1:1 Austausch im Bereich von AS und HES mit Sammelfunktion
Neu 2015
LED
C6
C7
C8
Zylinder,
dekorativ
Kegel,
dekorativ
Pilz,
dekorativ
Die Beleuchtung von Verkehrsflächen erfolgt auf Grundlage der DIN EN
13201 mittels einer der o.g. Leuchtentypen. Der Leuchtentyp wird im Rahmen der Beschlussfassung festgelegt.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
47
Fachbereich 66 Tiefbau
4.
Ausführung
4.1
Fahrbahnaufbau
Straßenbauarbeiten erfolgen grundsätzlich nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen – RStO in der aktuellen
Fassung.
Beispiel:
4.1.1 Standardbauweise Asphalt
Für die Einteilung nach Belastungsklasse ist die Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung nötig. Sie setzt sich aus der Anzahl der
Fahrstreifen, dem voraussichtlichen Verkehrsaufkommen und der voraussichtlichen Nutzungsart in dem Nutzungszeitraum zusammen. Sie ist
als äquivalente 10-Tonnen-Achsübergänge angegeben.
Belastungsklasse
dimensionierungsrelevante
Beanspruchung
(in Mio. äquivalente. 10-tAchsübergänge)
Beispiel
Bk100
> 32
Autobahnen, Schnellstraßen
Bk32
> 10 und ≤ 32
Industriestraßen
Bk10
> 3,2 und ≤ 10
Hauptgeschäftsstraßen
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
48
Fachbereich 66 Tiefbau
Bk3,2
> 1,8 und ≤ 3,2
Verbindungsstraßen
Bk1,8
> 1,0 und ≤ 1,8
Sammelstraßen, wenig befahrene Hauptgeschäftsstraßen
Bk1,0
> 0,3 und ≤ 1,0
Wohnstraßen
Bk0,3
≤ 0,3
Wohnwege
4.2
Pflaster und Einfassungen
4.2.1
Pflaster Beläge mit Vorsatz
Gehwege:
Radwege:
Geh-/Radwege
Betonsteinpflaster, granit-grau
Betonsteinpflaster, rot
Betonsteinpflaster, granit-grau/rot
Mischflächen (325er Bereiche): Betonsteinpflaster, granit-grau
Parkflächen:
Betonsteinpflaster, anthrazit
Das Pflasterformat richtet sich nach dem jeweiligen Gestaltungsplan der Örtlichkeit.
Rinnensteine:
Grundstückszufahrten:
Bordsteine:
Barrierefreiheit:
Busbord:
Betonsteinpflaster, grau,
Rampensteine, Beton, gewaschen
Beton, gewaschen oder anthrazit
Rippenplatten, weiß, 6 Rippen
Noppenplatten, weiß, 32 Noppen,
diagonal
Kasseler Sonderbord, weiß
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
49
Fachbereich 66 Tiefbau
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
50
Fachbereich 66 Tiefbau
Anmerkung zu den aufgeführten Bauweisen:
Die zur Ausschreibung kommenden Aufbauten hinsichtlich der Körnungen
und Stärken der einzelnen Schichten sind auf der Grundlage der Vorschriften
und Richtlinien in Anlehnung an die RStO 12, TL Asphalt-StB 07-13, ZTV
Asphalt-StB 07-13, TL Pflaster-StB 06 und ZTV SoB-StB 04/07 zu wählen.
Außerhalb von Wasserschutzzonen sind in den Frostschutz- und Schottertragschichten grundsätzlich Recycling bzw. industrielle Nebenprodukte einzubauen. Innerhalb von Wasserschutzzonen ist alternativ wie oben aufgeführt auszuschreiben. Änderungen der Ausführung bzw. der Materialwahl in
jeglicher Hinsicht, sind mit Frau Leonhardt und Herrn Lothmann abzustimmen.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
51
Fachbereich 66 Tiefbau
5.
Straßenbegleitgrün
5.1
Planungsgrundsätze
5.1.1
Straßenbaumliste
Die zu verwendenden Baumarten und die Herstellung geeigneter Pflanzflächen werden durch den Fachbereich 67 - Grünflächen bestimmt.
5.1.2
Baumscheiben
Beispiel:
Die Mindestbreite für Baumscheiben beträgt 2,50m.
Für die Ausrundung werden ausschließlich Kurvenbordsteine mit 90° Winkel
gewählt.
Außerdem sollte das Baumbeet ca. 50 bis 75cm in den Geh- bzw. Radweg
hineinragen, als Sicherheitsabstand zwischen den parkenden Kfz und den
Fußgängern bzw. Radfahrern.
Sollte die Mindestbreite nicht zur Verfügung stehen, ist eine Abstimmung
zwischen Fachbereich 66 Tiefbau und Fachbereich 67 Grünflächen erforderlich.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
52
Fachbereich 66 Tiefbau
5.1.3
Schutzmaßnahmen
Um Baumscheiben gegen das Befahren zu schützen, werden Baumschutzbügel, Poller oder eine Einfassung mit erhöhtem Bordstein errichtet.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
53
Fachbereich 66 Tiefbau
Leitfaden
Straßenplanung und Straßenbau
der Stadt Krefeld
Teil B: Bauausführung
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
54
Fachbereich 66 Tiefbau
Allgemeine Vorgehensweise der Bauausführung
Maßnahme:
HHSt
Hül-Nr.
Objekt-Nr.
Nr Art
1
Übergabe
1a
Übergabe
2
Mitteilung
3a
Bestandsaufnahme
Thema
Planung
Ämterumlauf
Abschluss Grunderwerb
6
Abstimmung
Aufmaß vorh. Befestigung
Bilder vorh. Befestigung
Bilder angrenzender
Bebauung
Bilder Beweissicherung
Bohrkernaufname
Bohrkernauswertung
Beginn der Aufstellung
Kostenschätzung
Änderungen
Verkehrsregelung
7
Abstimmung
Versorgungsträger
3b
3c
3d
4a
4b
5a
LV
5b
5c
8a
AiU
8b
9
10
11
12
LV
Antrag
LV
Beginn
Ende
Kopie S.1+7
techn. Wirtschaft. Prüfung (bei hohen Kosten)
Zustimmung zur Ausschreibung
Vervielfältigung
Formular
ZED-Nr.
von/mit/für
wen/m
FB 6620
FB 6620
FB 212
Liegen schaften
Prüfinstitut
Prüfinstitut
FB 3252
Verkehrs regelg.
SWK
Strom Gas Fernwärme
Beleuchtung
Telekom
Nachrich ten
Kabel
TV-Netz
FB 661
Kanal, HA
FB 660 Team3
Finanz wesen Control
ling Gebühren
x
RPA
FB 14
FB 660 Team3
Finanz wesen Control
ling Gebühren
FB 1014
Reprographie/Druckerei
x
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
55
Fachbereich 66 Tiefbau
13 Benachrichtigung
15
16
17
Übergabe
18a Vergabeverfahren
18b
18c
18d
18e
20
Versorgungsträger
SWK
Strom, Gas, Fernwärme, Straßenbeleuchtung
Telekom
Nachrichten
Kabel
TV-Netz
FB 661
Kanal, HA
FB 660
Submission
Preisspiegel
LV mit Vergabevorschlag, AiU, Vorlagen
der Ausschüsse
FB 660 Team3
RPA
Vergabeausschuss
Hauptausschuss
Rat
Auftragserteilung
FB 660 Team3
FB 62
21
Benachrichtigung
Grenzherstellung
Baubeginn
22
Abstimmung
Verkehrssicherung
Polizei, FB3252
23
Genehmigung
Baustellensicherung
FB 3252
x
Versorgungs
träger
Verteiler
FB 37
Verkehrsregelung
Polizeipräsidium
Feuer wehr
Bauakte
24
Anliegerbenachrichtigung x
Verteiler
Original Baustelle
Anlieger
Amt 13
Presse amt
FB 37
Feuer wehr
AMT 70
Abfall wirtschaft
Original Bauakte
25
Benachrichtigung
Beginn
FB 14
RPA
FB 212
Liegen schaften
AMT 70
Abfall wirtschaft
FB 221
Steuern Abgaben
FB 660 Team3
Finanz wesen Control
ling Gebühren
x
x
x
26
Benachrichtigung
27
Benachrichtigung
28
Baudurchführung
auswärtiges Unternehmen
erstmalig versiegelte
Flächen
x
x
Beginn der Arbeiten
Beginn Straßenbauarbeiten
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
56
Fachbereich 66 Tiefbau
Ende Straßenbauarbeiten
Ende der Arbeiten
29
Benachrichtigung
Beschilderung/Markierung
FB 6621
Verkehrstechnik
30
Aufforderung
Begrünung
FB 67
Grünflächen
31
Aufforderung
Senkenabnahme
FB 661
Entwässerung
32
Aufforderung
SWK
33
34
Benachrichtigung
Schieberabnahme
Abnahme an AN
Abnahme
x
x
Durchschrift an
AN
AL
Verteiler
FB 660 Team3
mit Vordruck
Team leiter
H.Horrix
Bauakte
Original
34
Aufforderung
35
36
Eingang
37
Übergabe
38
Übergabe
39
Mitteilung
40
Mitteilung
41
Mitteilung
Schlussvermessung
FB 62
Aufmaß
Schlußrechnung
Schlußrechnung geprüft
Flächenangaben
versiegelte Flächen
angefall. Straßenaufbruch
Widmung
AN
Vermes sung
6602
x
x
Hr. Krauss
FB 6601
FB70
FB62
Hr. Krauss
42
43
Mitteilung
Wiederaufnahme Reinigung
Benachrichtigung Fertigstellung Zuschussmaßnahme
44
45
46
Übergabe
47
48
nach Aufforderung
49
Übergabe
50
Mängelbeseitigung
Bauabrechnung
Bauabrechnung + Unterlagen
Registratur
Angaben zur Beitragsabrechnung
Angaben zur Beitragsabrechnung
Mängelbesichtigung vor
Ablauf Gewährleistungsfrist
FB 22, FB 70
FB 660 Team3
Finanzwesen, Controlling, Gebühren
FB 6602
Burk
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
57
Fachbereich 66 Tiefbau
1.
Ausschreibungen
1.1
Vorbereiten der Vergabe
Auf Grundlage der vorhergegangenen textlichen Erläuterungen und den
Mengenermittlungen wird eine Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis erstellt. Es sollen Standardleistungstexte, soweit vorhanden, verwendet werden.
Mit Erstellen des Leistungsverzeichnisses und der Leistungsbeschreibung
wird eine Kostenermittlung AKS aufgestellt. Auch hier ist eine Kostenkontrolle (Abgleich der Kostenberechnung mit Kostenermittlung) durchzuführen.
1.2
Kostenermittlung
Die Kosten einer Maßnahme werden auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses ermittelt.
Das Leistungsverzeichnis (LV) bildet zusammen mit der Baubeschreibung
die Grundlage für die Angebotskalkulation. Das LV ist häufig nach Leistungsbereichen gegliedert und stellt dabei den Kontext für die Sprache aller am
Bau Beteiligten her. Das LV besteht aus einer Vielzahl von Einzel- bzw. Teilleistungen, die wiederum als Positionen inhaltlich unterschiedlich strukturiert
werden.
2.
Aufgrabungen in Verkehrsflächen
Es gilt die ZTV A-StB in der aktuell gültigen Fassung.
Sämtliche Ausbaustoffe sind wieder zu verwerten. Beton und bituminöse Materialien sind einer Wiederaufbereitungsanlage zuzuführen.
Die Aufgrabungsflächen sind gemäß Aufgrabungsrichtlinie Krefeld (ARKR)
herzustellen.
2.1
Verkehrsregelung
Die Verkehrsregelung ist in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 66 Tiefbau bzw. dem Fachbereich 32 Ordnung, Abteilung Straßenverkehr abzustimmen.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
58
Fachbereich 66 Tiefbau
2.2
Standardbauweisen von Randeinfassungen
2.3
Rinnenbahn und Einfassungen aus Pflastersteinen
Rinnenbahn und Einfassungen aus Beton- bzw. Natursteinpflastersteinen
sind mit mind. 5mm Fugen zu verlegen. Die Fugen sind am Verlegetag mit
Zementmörtel MW 1:5 zu schließen.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
59
Fachbereich 66 Tiefbau
3.
Wiederherstellung der Oberflächen (ZTV BEA-Stb)
Durch den Aufbruch, wird die ursprüngliche Tragfähigkeit des Oberbaus
durch den Einbau der alten Befestigungsstärke i.d.R. nicht mehr erreicht. Bei
der Wiederherstellung sind deshalb für die Verkehrsflächen die Forderungen
der ZTV A-StB und der RStO dargestellten Straßenaufbauten im Bereich der
Aufbruchstellen in Abhängigkeit von der Straßenkategorie (z.B. Hauptverkehrsstraße, Wohnweg, Radweg etc.) einzuhalten. Gleiches gilt für angrenzende und beschädigte Flächen. Das Fugenband ist 1 cm höher als die Abschlussdecke zu wählen und fachgerecht einzuarbeiten.
Bei einer größeren Anzahl (n>4) von dicht aufeinanderfolgenden Aufgrabungen eines Veranlassers in Fahrbahnen mit einem Abstand von weniger als
10 m muss die gesamte Deckschicht erneuert werden.
Die Nähte in der Deckschicht sind als Fuge auszubilden.
Es gilt die ZTV A-StB und die ZTV Fug-StB.
Unabhängig von der Art der Fugenausbildung sind alle durchtrennten Asphaltschichten (Trag- und Deckschichten) mit Heissbitumen 160/220, Bitumenemulsion oder bituminösem Voranstrich vollständig anzustreichen oder
zu beschichten.
Der Deckeneinbau aus Asphaltmischgut darf bei Lufttemperaturen von weniger als +5°C nicht erfolgen. Bei Handeinbau, -bei entsprechender Witterung
auch bei Maschineneinbau- sind grundsätzlich Thermokübel für den Mischguttransport zu verwenden.
Der Anschluss an die vorhandenen Straßenbefestigungen ist bündig auszuführen. Neben Einbauten müssen die Anschlüsse 3 bis 5 mm über deren
Oberfläche liegen, neben Randeinfassungen oder wasserführenden Rinnen
5-10 mm über der Rinne.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
60
Fachbereich 66 Tiefbau
4.
Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen
Vorhandene Grünflächen einschließlich des Baumbestandes sind während
der Durchführung von Baumaßnahmen gemäß DIN 18 920 – „Schutz von
Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“
und der RAS-LP 4 – „Richtlinien für die Anlage von StraßenLandschaftspflege“ zu schützen.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
61
Fachbereich 66 Tiefbau
5.
Wasserschutzzonen
Beim Bauen im Bereich von Wasserschutzzonen sind die behördlichen Forderungen und Auflagen zu erfüllen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis muss
vorliegen.
6.
Denkmalschutz
Altertümer, welche während der Bauarbeiten in dem Baufeld angetroffen oder vorgefunden werden, sind Eigentum der Stadt Krefeld und unverzüglich
der Bauleitung zu melden.
7.
Baubeginn- und Fertigstellungsmeldungen
Sämtliche Baubeginn- und Fertigstellungsmeldungen im öffentlichen Straßenraum sind unverzüglich dem Fachbereich 66 Tiefbau mitzuteilen.
7.1
Bauschild
Beispiel eines Bauschildes:
8.
Stolpersteine
Stolpersteine haben eine aus Messing bestehende Oberfläche von 96 x 96
mm und werden meist vor dem jeweils letzten frei gewählten Wohnhaus des
auf dem Stolperstein Genannten niveaugleich in den Gehweg einzementiert.
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
62
Fachbereich 66 Tiefbau
Auflistung der Regelwerke Planung
o DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
o DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur
barrierefreien Nutzung
o DIN 18040-3 - Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
o Leitfaden 2012 - Barrierefreiheit im Straßenraum (Straßen NRW)
o Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) (FGSV)
o Merkblatt Kreisverkehr HBS 2001(2015)
o Merkblatt Gleisanlagen HBS 2001
o ERA (Radverkehrsanlagen)
o EAR 05 (ruhender Verkehr)
o RAS-Ew (Straßenentwässerung)
o RASt 06 (Anlage Stadtstraßen)
o Hinweise zum Fahrradparken (FGSV)
o RiLSA – Richtlinien für Lichtsignalanlagen
o DIN EN 13201 – Straßenbeleuchtung
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
63
Fachbereich 66 Tiefbau
Auflistung der Regelwerke Bauausführung
o RStO 12 (Bemessung Oberbau)
o RiStWag (Grundwasserschutz)
o DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
o ZTV Asphalt-StB 12
o ZTV Pflaster-StB 06
Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld
64