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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 - Leitfaden für den Straßenbau der Stadt Krefeld.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
7,3 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:38

Inhalt der Datei

Anlage 1 Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld Fachbereich 66 Tiefbau Herausgeber: Stadt Krefeld Fachbereich 66 Tiefbau Uerdinger Straße 204 47799 Krefeld Tel. 02151-3660-4201 Verantwortlich: Klaus Birker, Marvin Welzel Tel. 02151-3660-4253 02151-3660-4251 Stand: Juni 2016 Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 2 Fachbereich 66 Tiefbau Inhaltsverzeichnis Teil A Planung 1. Allgemeines 2. Allgemeine Anforderungen an die Planung 2.1 Grundlagen 2.2 Vorplanung 2.3 Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung 2.3.1 Entwurfsplanung 2.3.2 Genehmigungsplanung 2.3.3 Ausführungsplanung 3. Allgemeine planerische Grundsätze für den Verkehrsraum 3.1 Grundlegendes 3.2 Verkehrsraumgestaltung 3.2.1 Fahrbahn 3.3 Behindertengerechte Fußgängerverkehrsanlagen 3.3.1 Allgemein 3.3.2 Gehwege 3.3.3 Fahrbahnquerungen und Gehwegabsenkungen 3.3.4 Lichtsignalanlagen für Fußgänger 3.4 Radverkehrsanlagen 3.4.2 Angebotsstreifen 3.4.3 Radfahrstreifen 3.5 Kreisverkehre 3.6 Parken im Straßenraum 3.7 Grundstückszufahrten 3.8 Mischflächen (verkehrsberuhigte Bereiche) 3.9 Krefelder Kissen 3.10 Haltestellen 3.11 Oberflächenentwässerung 3.12 Beschilderung, Markierung 3.13 Ausstattung und Möblierung 3.14 Beleuchtung 4. Ausführung 4.1 Fahrbahnaufbau 4.1.1 Standardbauweise Asphalt 4.2 Pflaster und Einfassungen 4.2.1 Pflasterbeläge mit Vorsatz 5. Straßenbegleitgrün 5.1. Planungsgrundsätze 5.1.1 Straßenbaumliste 5.1.2 Baumscheiben 5.1.3 Schutzmaßnahmen Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 6 7 7 10 11 15 15 15 16 16 16 16 17 17 18 19 24 25 26 26 28 30 34 37 38 39 42 43 45 46 47 47 47 48 48 51 51 51 51 52 3 Fachbereich 66 Tiefbau Teil B Bauausführung Allgemeine Vorgehensweise der Bauausführung 1. Ausschreibungen 1.1 Vorbereiten der Ausschreibung 1.2 Kostenermittlung 2. Aufgrabungen in Verkehrsflächen 2.1 Verkehrsregelung 2.2 Standardbauweisen von Randeinfassungen 2.3 Rinnenbahnen und Einfassungen aus Pflastersteinen 3. Wiederherstellung der Oberflächen 4. Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen 5. Wasserschutzzonen 6. Denkmalschutz 7. Baubeginn- und Fertigstellungsmeldungen 7.1 Bauschild 8. Stolpersteine 54 57 57 57 57 57 58 58 59 60 61 61 61 61 61 Anhang A - Planung Anhang B - Bauausführung Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 4 Fachbereich 66 Tiefbau Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld Teil A: Planung Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 5 Fachbereich 66 Tiefbau 1. Allgemeines Straßenbauvorhaben sind ganzheitlich zu betrachten. Dies umfasst - die Nachvollziehbarkeit des Ursprungsgedankens der Maßnahme, - alle Verkehrsarten, d.h. Fußgänger-, Radverkehr, MIV, SV, sowie ggf. ÖPNV - die Ziele, die dabei verfolgt werden, - die notwendigen Eigenschaften, - Beziehungsaspekte des Bauvorhabens mit direkten und indirekten Zusammenhängen und die Einhaltung von Regeln, Werten und Normen, - die Rahmenbedingungen - den Nutzen mit den Neben-, Folge- und Wechselwirkungen - und die Reaktion der Betroffenen Letztendlich muss die Maßnahme daraufhin nach dem Nachhaltigkeitsprinzip wirtschaftlich entwickelt und umgesetzt werden. Nur so kann die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, sowie Umweltbelange und die Interessen von Politik und Bewohnern angemessen berücksichtigt werden. Die in diesem Leitfaden aufgeführten Hinweise dienen der Unterstützung der Planung von Verkehrsanlagen für das Krefelder Stadtgebiet. In begründeten Fällen kann davon abgewichen werden, benötigen jedoch einer Zustimmung des zuständigen und verantwortenden Fachbereichs „66 Tiefbau“. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 6 Fachbereich 66 Tiefbau 2. Allgemeine Anforderungen an die Planung 2.1 Grundlagen Zu Beginn der Planungen muss die zu überplanende Fläche eindeutig definiert werden. Zudem muss der Sachverhalt ermittelt und umfassend beschrieben werden. Dies umfasst den Anlass der Planungsmaßnahme, die örtlichen Gegebenheiten sowie das Planungsziel. Die zur Planung notwendigen Daten sind folgend beschrieben. Vermessungsunterlagen: Es wird benötigt: - Bebauungsplan Katasterkarte mit Straßenbegrenzungslinien, Baulinien und Baugrenzen Grundstücksverhältnisse, Widmung o Topographie mit Straßen (Abbildung der Bordsteine) und Wegen, einschließlich aller Ein- und Überbauten, Gewässern (einschließlich der Böschungen), Gebäude und andere Bauwerke, Hecken und Zäune, Grundstücksein- und Überfahrten, den Eingängen von Häusern einschließlich Stufen, Schächten, Maste, Schachtabdeckungen, Bäumen (mit Angabe des Stammumfanges), o Schaltschränke, Litfaßsäulen, Hydranten, Schaltschränke, Straßeneinläufe, Schildertafeln, Tankanlagen, etc. o Fußgängerüberwege, Haltestellen, Verkehrsinseln, Verkehrssignalanlagen, Gleisanlagen o Lage der Entwässerungsleitungen einschließlich der Fließrichtung, Freileitungen, einmündende Straßen auf einer Länge von 50 m etc. o Höhenplan mit NN-Höhen (Darstellung in Schrägschrift 3,5 mm) in einem Netz von 10 m auf 10 m sowie in Hoch- und Tiefpunkten der Fahrbahn und der Nebenanlagen sowie der Kanalsohlen Alle Pläne sind im Maßstab 1:250 oder 1:500 darzustellen. Übersichtspläne im Maßstab 1:1000 und Detailzeichnungen in 1:100, 1:40 oder 1:25. Es gilt die Einhaltung der Planzeichenverordnung (siehe 2.3). Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 7 Fachbereich 66 Tiefbau Folgende Unterlagen sind im Fachbereich 62 sowie im Fachbereich 66 einzureichen: - Grundlagenpläne als Ausdruck im Maßstab 1:250 und einer maximalen Größe von 841 x 1189 mm (DIN A0), gefaltet auf 210 x 297 (DIN A4). - Plandateien im DXF-Format mit Layer-Belegung nach Angabe des Fachbereichs 62 - Sämtliche Protokolle der Vermessung - Koordinaten- und Höhenverzeichnis nach Angabe des Fachbereichs 62 Die vollständige und technisch korrekte Erstellung der Unterlagen muss durch die Unterschrift des Erstellers auf den Originalplänen bestätigt werden. Ermittlung der Beanspruchung aus dem Verkehr Wenn möglich, ist die Beanspruchung aus dem Verkehr zu ermitteln. Dazu sind primär die Belastungen aus detaillierten Achslastdaten heranzuziehen. Alternativ können auch Zählungen vorgenommen werden, um die Beanspruchung berechnen zu können. Alternativ muss eine Bestimmung nach der Richtlinie RASt erfolgen. Eine Abstimmung mit dem Fachbereich 66 Tiefbau hat zu erfolgen. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 8 Fachbereich 66 Tiefbau Geotechnischer Bericht Zu jeder Brückenbaumaßnahme ist ein dem Vorhaben entsprechender Geotechnischer Bericht gemäß DIN 4020 anzufertigen. Nur durch eine ausreichende Baugrunderkundung kann die richtige Bauweise ermittelt und das Risiko unerwarteter Kosten gesenkt werden. Inhalte dieses Berichts sind unter anderem: - Historische Angaben zum Grundstück - Geländetopographie und regionale Geologie - Grundwassersituation, hydrogeologische Situation des Standorts - Schichtenfolge und Beschreibung des Baugrundmodells - Auswertung von bodenmechanischen Laboruntersuchungen - Baugrundeigenschaften, Setzungsverhalten und Tragfähigkeit der erkundeten Böden - Gründungsempfehlung – Gründungstechnische Beratung - Angabe der bodenmechanischen Kennwerte (Bodenkennwerte) und zulässigen Bodenpressungen - Hinweise zur Baugrubenausbildung und -sicherung, Böschungswinkel - Empfehlungen zu den Erdbauarbeiten, Wasserhaltung und Versickerung - Angaben zu den Bodenklassen, Frostempfindlichkeitsklassen - ggf. Auswertung von umweltanalytischen Laborprüfungen Genehmigungsfähige Maßnahmen Die im Plangebiet genehmigungsfähigen Alternativen müssen aufgeführt werden, um die baulichen Möglichkeiten überblicken zu können. Durch die frühzeitige Auseinandersetzung mit den genehmigungsfähigen Alternativen wird zudem eine nicht zielführende Planung sichergestellt. Sonstige Plangrundlagen Es ist zu prüfen, ob Fachplaner herangezogen werden müssen. Bei Bauvorhaben, die Auswirkungen auf ihre Umwelt haben können, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorzunehmen. Die Zielformulierungen der Fachplanungen sind immer mit den zuständigen Fachbereichen abzustimmen. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 9 Fachbereich 66 Tiefbau 2.2. Vorplanung Die Vorplanung muss die Grundlagen nachvollziehbar analysieren. Daraufhin muss die Aufgabenstellung, aus dem das Planungskonzept hervorgeht, erarbeitet werden. Das Planungskonzept beinhaltet Erläuterungen, Skizzen und eine Kostenschätzung nach AKS bzw. DIN 276 zur Lösung der Aufgabenstellung. Um eine möglichst genaue Kostenschätzung zu erhalten, wird ein Ausstattungsstandard definiert. Anforderungen an die Verkehrstechnik Für die Auswahl einer geeigneten Knotenpunktart wird eine Berechnung der Qualitätsstufen, Fahrspuren, etc. vorausgesetzt. Grundsätzlich ist es das Ziel, Knotenpunkte unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten so auszubauen, dass keine Lichtsignalanlage benötigt wird. Bei einem unabweisbaren Bedarf ist ein Lichtsignalanlagenplan zu erstellen. Basis hierzu sind Umlaufzeiten von 60 und 85 Sekunden. Ein Wissensaustausch mit der Unfallkommission zu Besonderheiten im Planungsgebiet ist daher immer notwendig. Bei Neuansiedlungen wird der Verkehr anhand der Bebauung bzw. Nutzung geschätzt. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 10 Fachbereich 66 Tiefbau 2.3 Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung Alle Pläne sind mindestens im Maßstab 1:250 oder 1:500 darzustellen. Detailzeichnungen sind in einem Maßstab anzufertigen, in dem alle baulich relevanten Punkte erkennbar sind. Gegebenenfalls können Standardzeichnungen vom Fachbereich 66 abgerufen werden. Die für den Bauherrn erstellten Pläne kann dieser für andere Bauvorhaben als Standardzeichnungen ausgeben. Eine Prüfung der vorliegenden Standardzeichnungen auf Richtigkeit hat immer durch den Planer zu erfolgen. Für die Zeichnungen sind folgende Regeln zu beachten: - Planspiegel (Standardzeichnung), gefördert bzw. nicht gefördert, Anbringung seitlich, rechts, bei Faltung sichtbar Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 11 Fachbereich 66 Tiefbau o o o o o Planzeichenverordnung 1990 beachten  Planzeichen auflisten Lage- und Deckenhöhenplan  Beispielzeichnungen Beleuchtungsplan  Art und Stärke der Beleuchtung  Externe Planung Verkehrszeichenplan  Beschilderungsplan  Markierungsplan  Lichtsignalanlagenplan  Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Wegweisungen Begrünungsplan  Art der Begrünung  Flächeninhalt Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 12 Fachbereich 66 Tiefbau Beispiel eines Lageplanes: Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 13 Fachbereich 66 Tiefbau Beispiel eines Deckenhöhenplanes: Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 14 Fachbereich 66 Tiefbau 2.3.1 Entwurfsplanung o Zeichnerische und textlich erläuternde Lösung des Planungskonzeptes mit integrierten Fachplanerleistungen o Erläuterungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen o Kostenberechnung nach AKS bzw. DIN 276 o Durchgeführte Kostenkontrolle (Abgleich der Kostenschätzung mit Kostenberechnung). o Gegebenenfalls Erläuterungen bei Abweichungen 2.3.2 Genehmigungsplanung In der Genehmigungsplanung werden alle Unterlagen zusammengestellt, die für die Genehmigung notwendig sind. Hierzu gehören bspw. Der Abgleich mit dem Bebauungsplan, wasserrechtliche Genehmigung, etc. 2.3.3 Ausführungsplanung Die Detailklärung muss in diesem Planungsschritt erfolgen. Nach Vollendung müssen alle Details geklärt sein um das Bauvorhaben zu realisieren. Zudem erfolgt die Mengenermittlung für die nachfolgende endgültige Erstellung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis. Ziel ist es einen Plansatz fertig zu stellen, welcher zum Bau freigegeben wird. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 15 Fachbereich 66 Tiefbau 3. Allgemeine planerische Grundsätze für den Verkehrsraum 3.1 Grundlegendes Der Verkehrsraum muss unterschiedliche Funktionen für alle nutzenden Verkehrsarten erfüllen und setzt sich daher aus verschiedenen Verkehrsanlagen zusammen. Beim Entwurf dieser Anlagen sind diese aus unterschiedlichen Gesichtspunkten zu betrachten, leistungsfähig, wirtschaftlich und sicher zu sein. Grundsätzlich sind alle Verkehrsarten als gleichgestellt zu betrachten. Bei Ausnahmen aus baulichen Gründen sind ausgleichende Maßnahmen umzusetzen. Die Bemessung einer Straßenverkehrsanlage erfolgt nach den derzeit gültigen Richtlinien, Normen, Merkblättern und Empfehlungen, wie auch den Erfahrungen der Bauleiter und Straßenplaner der Stadt Krefeld und den Gegebenheiten vor Ort. Der grundlegende Gedanke ist eine gleichbleibende Qualität durch gleichwertige Standards nach anerkannten Regeln der Technik. (Benötigte Regelwerke sind im Anhang aufgelistet.) 3.2 Verkehrsraumgestaltung Der Entwurf und die Gestaltung von Erschließungsstraßen sowie angebauter Hauptverkehrsstraßen mit plangleichen Knotenpunkten erfolgt nach der RAST in der jeweils gültigen Fassung (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen). Die Planung von Radverkehrsanlagen richtet sich nach der ERA in der jeweils gültigen Fassung (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen). 3.2.1 Fahrbahn In den vorausgegangenen Berechnungen der Verkehrstechnik wird der Straßenaufbau bestimmt. Je nach Straßenkategorie, Verkehrsaufkommen oder Lage der Straße wird unterschieden: o o o o zweistreifig, vierstreifig, einstreifig(e Richtungsfahrbahn) Mittelstreifen, Mittelinsel (Querungsanlagen) Mischflächen Stichstraßen, Wendeanlagen Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 16 Fachbereich 66 Tiefbau 3.3 Behindertengerechte Fußgängerverkehrsanlagen 3.3.1 Allgemein Den Anforderungen an Fußgängerverkehrsanlagen von mobilitätseingeschränkten, sehbehinderten, blinden, sowie auch allen anderen Personen ist gleichermaßen zu genügen. Ist dies nicht möglich, soll eine nachgeschaltete Abwägung erfolgen. Durch den Einsatz von kontrastreichem Pflaster, taktilen Bodenplatten oder diversen anderen Sicherheitseinrichtungen, soll Sicherheit vermittelt werden. Ebenso trägt, bei einer gemeinsamen Führung abseits der Fahrbahn, eine strikte Trennung von Geh- und Radweg anhand von taktilen Trennstreifen und Piktogrammen, wie auch der Randeinfassung zur Fahrbahn oder einer Freifläche, dazu bei. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 17 Fachbereich 66 Tiefbau 3.3.2 Gehwege Die Anlage von Fußgängerverkehrsanlagen wird in den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt in der jeweils gültigen Fassung), der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA in der jeweils gültigen Fassung) und den Empfehlungen für Fußgängerverkehr (EFA in der jeweils gültigen Fassung) geregelt. Zusätzlich sind im Hinblick auf die Barrierefreiheit folgende Regelwerke zu beachten: o DIN 32984 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum o DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung o Leitfaden 2012 – Barrierefreiheit im Straßenraum (Straßen NRW) o Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) (FGSV) o Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld Bei Neu- und Umbauten muss die Fahrbahnkante (äußere Leitlinie) tastbar (taktile Elemente) und durch einen hohen Kontrast erkennbar sein. Die innere Leitlinie ist meist durch die vorhandene Bebauung gegeben. Falls die innere Leitlinie Lücken aufweist, werden künstliche Leitlinien mit Hilfe von Noppenplatten bei Grundstückszufahrten mit hohem Fußgängeranteil, Rippenplatten bei Plätzen und Tiefbordsteine bei Grünflächen geschaffen. Bei niveaugleichen baulich getrennten Geh- und Radwegen wird zur Erkennbarkeit ein sog. Trennstreifen aus Noppenplatten verlegt. Die Signalisierung einer vorhandenen gesicherten Querung erfolgt mittels eines 90 cm breiten Auffindestreifens aus Noppenlatten über die gesamte Breite des Gehwegs. Bei einer ungesicherten Querung und einer Gehwegbreite ab 3 m wird an der inneren Leitlinie ein 90 x 90cm großes Aufmerksamkeitsfeld geschaffen. Um die Erkennbarkeit zu gewährleisten, werden die Bodenindikatoren talbündig verlegt. Grundsätzlich werden die Bordsteine in einer Kurve nicht abgesenkt. Unmittelbar vor und hinter der Kurve werden Doppelquerungen geschaffen (siehe Bild 3.3.3). Aufenthaltsflächen an Gehwegen mit Sitzbänken und/oder Spielgeräten, etc. lockern vor allem in Stadtstraßen mit dichter Wohn- und Geschäftsbebauung das Straßenbild auf.(60cm bzw. bewegliche Möbel 1,20m) Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 18 Fachbereich 66 Tiefbau 3.3.3 Fahrbahnquerungen und Bordsteinabsenkungen Ebenso wie die Fußgängerverkehrsanlagen, werden die Fahrbahnquerungen nach den gleichen Regelwerken geplant: o DIN 32984 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum o DIN 32975 – Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung o Leitfaden 2012 – Barrierefreiheit im Straßenraum (Straßen NRW) o Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) (FGSV) o Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld Unterschieden wird zwischen: o o o o gesicherte Querung – umfassend barrierefrei gesicherte Querung – bedingt barrierefrei ungesicherte Querung – umfassend barrierefrei ungesicherte Querung – bedingt barrierefrei Es wird umfassend Barrierefrei geplant, wenn die Örtlichkeiten eine ausreichende Größe aufweisen und andere funktionale Anforderungen nicht dagegenstehen. An allen Überwegen wird eine sog. Doppelquerung geschaffen, die sehbehinderten, blinden, sowie mobilitätseingeschränkten Personen gleichermaßen dient. Die Doppelquerung setzt sich aus zwei Bereichen zusammen, die durch einen kontrastreichen Distanzstreifen von 50cm voneinander getrennt sind. Eine gesicherte Querung setzt einen Fußgängerüberweg oder eine Lichtsignalanlage voraus. Der Bereich für sehbehinderte bzw. blinde Personen besteht aus einem sog. Richtungsfeld mit weißen Rippenplatten in der Größe 2x30x30cm und wird in Querungsrichtung (Laufrichtung) verlegt. Die Fahrbahnkante wird mit Taststeinen auf der Breite des Richtungsfeldes mit 6cm Höhe signalisiert. Das Sperrfeld für mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, etc.) besteht ebenfalls aus weißen Rippenplatten in der Größe Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 19 Fachbereich 66 Tiefbau 2x30cmx30cm und wird quer zur Querungsrichtung verlegt. Dort wird der Bordstein auf Nullniveau abgesenkt. Die Breite dieser beiden Felder richtet sich nach der Querungsbreite. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 20 Fachbereich 66 Tiefbau Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 21 Fachbereich 66 Tiefbau Bei einer ungesicherten Querung sind das Richtungsfeld und das Sperrfeld jeweils um eine Reihe Rippenplatten in der Größe 30x30cm erweitert. Der Distanzstreifen zwischen den beiden Feldern ist auf 1m zu verbreitern. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 22 Fachbereich 66 Tiefbau Bei großen Fahrbahnbreiten, hoher Verkehrsstärken und unterschiedlicher Signalisierung der Teilfurten, sind Mittelstreifen und Mittelinseln erforderlich. Bei einer Furtenbreite von mindestens 4,00m sollte die Mittelinsel eine Mindestbreite von 2,50m, besser 3,00m aufweisen. Die Mittelinseln werden nach dem gleichen Prinzip mit taktilen Bodenelementen ausgestattet. Ausnahmen sind aus städtebaulichen oder topographischen Gründen möglich. Hier müssen ausgleichende Maßnahmen umgesetzt werden. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 23 Fachbereich 66 Tiefbau 3.3.4 Lichtsignalanlagen für Fußgänger Lichtsignalanlagen spielen gerade für mobilitätseingeschränkte oder sehbehinderte Personen eine wichtige Rolle im Straßenverkehr. Um eine Querung als gesichert und umfassend barrierefrei zu gestalten, bedarf es einer ganzen Reihe von Zusatzeinrichtungen: Anforderungstaster Akustischer Signalgeber Richtungspfeil Taktiles Freigabesignal (Vibration) Die Kombination dieser Zusatzeinrichtungen wird bei der Grunderneuerung von vorhandenen LSA, sowie für neue LSA eingesetzt. Der akustische Signalgeber wird unter Rücksichtnahme der Anwohner der Umgebungslautstärke angepasst. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) und der DIN 32981. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 24 Fachbereich 66 Tiefbau 3.4 Radverkehrsanlagen Die Anlage von Radverkehrsanlagen ist in den aktuellen gültigen Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt in der jeweils gültigen Fassung) und in den Empfehlungen von Radverkehrsanlagen (ERA in der jeweils gültigen Fassung) geregelt. Auf Grundlage dieser Richtlinien und des Radverkehrskonzeptes Krefeld wird die Bemessung und Planung erstellt. Für sämtliche Planungen ist festzuhalten, dass der Radverkehr dem MIV gleichgestellt ist. Als Radweg stehen planerisch verschiedene Radverkehrsanlagen zur Verfügung. Geführt auf der Fahrbahn sind dies Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen. Neben der Fahrbahn können baulich angelegte Radwege erstellt werden. Mischformen sind dabei auch möglich. Bei der Auswahl der Radverkehrsanlage steht die Verkehrssicherheit und Qualität immer im Vordergrund, wobei örtliche Anforderungen zu abgewogenen Kompromissen führen können. Ein Wissensaustausch mit der Unfallkommission zu Besonderheiten im Planungsgebiet wird daher fortlaufend erfolgen. Übergänge von Radverkehrsanlagen auf die Fahrbahn sind plangleich zu erstellen. Dies gilt auch bei gemeinsamen Geh- und Radwegen. Vor Kreuzungen ist der Radfahrer in der Regel auf die Fahrbahn zu führen. An Grundstückseinfahrten ist die Höhe des durchgehenden Radweges beizubehalten (Siehe dazu Abschnitt Zufahrten). Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 25 Fachbereich 66 Tiefbau 3.4.1 Angebotsstreifen/ Schutzstreifen Die Regelbreite des Angebotsstreifens beträgt 1,60m. Sollte aufgrund der baulichen Gegebenheiten diese Breite nicht zu Verfügung stehen, wird eine Mindestbreite inklusive Markierung von 1,25m angestrebt. Die Markierung erfolgt mittels unterbrochenem Schmalstrich 0,12m x 1,00m. 3.4.2 Radfahrstreifen Der Radfahrstreifen hat eine Breite von 1,85m, darf aber an einzelnen Stellen die Mindestbreite inklusive Markierung von 1,50m nicht unterschreiten. Der angrenzende Fahrstreifen muss dabei eine Breite von mindestens 3,00m aufweisen. Die Markierung ist mit einem durchgehendem Breitstrich anzulegen (0,25m). Der Radfahrstreifen ist im Kreuzungsbereich rot zu markieren. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 26 Fachbereich 66 Tiefbau Um Radfahrern an LSA-geregelten Knotenpunkten das Linksabbiegen zu erleichtern, wird vor der Kfz Haltelinie eine Aufstellfläche geschaffen. Dies gilt für Radfahrstreifen sowie für Schutzstreifen. Aufstellfläche für Radfahrer Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 27 Fachbereich 66 Tiefbau 3.5 Kreisverkehre Die Anlage von Kreisverkehren ist in den Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil I plangleiche Knotenpunkte, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt in der jeweils gültigen Fassung) und im Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) geregelt. Es wird zwischen drei Arten unterschieden: Minikreisverkehre 13m -26m (Fahrbahnaußendurchmesser) Kleine Kreisverkehre 26m – 40m (Fahrbahnaußendurchmesser) Große Kreisverkehre >40m (Fahrbahnaußendurchmesser) Grundsätzlich werden Fahrbahnteiler als Querungshilfe angelegt. In Abhängigkeit mit der Radverkehrsführung soll die Querungshilfe nicht weiter als 5m, bzw. 8m mit Radverkehr von der Kreisfahrbahn abgesetzt werden. Generell sind die Radwege, soweit sie baulich getrennt vorhanden sind, vor der Querungshilfe auf die Fahrbahn zu führen. Ausnahmen sind bei hohen Schwerlastverkehr möglich. Die Bordsteine werden innerhalb des Kreisverkehrs nicht abgesenkt. Ein behindertengerechter Ausbau nach DIN 32984 und Leitfaden 2012 - Barrierefreiheit im Straßenraum (Straßen NRW) ist die Regel. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 28 Fachbereich 66 Tiefbau Beispiel eines Deckenhöhenplanes eines Kreisverkehrsplatzes: Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 29 Fachbereich 66 Tiefbau 3.6 Parken im Straßenraum Parken im Straßenraum wird mit Hilfe der RASt in der jeweils gültigen Fassung und den Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR in der jeweils gültigen Fassung) geplant. Es wird zwischen drei Varianten unterschieden: o Längsparken o Schrägparken o Senkrechtparken Um einen Radweg von parkenden Fahrzeugen abzugrenzen, wird je nach Aufstellung ein Sicherheitsraum geplant. Bei längsparkenden Fahrzeugen beträgt der Sicherheitsraum 0,5m bzw. 0,25m bei senkrecht oder schräg parkenden Fahrzeugen. Wird ein Baum Beet zur Unterbrechung der Längsparkstreifen geplant, wird je nach Platzverhältnissen in der Ausführung unterschieden. Durch die vorhandenen Wurzeln und weiteres Wurzelwachstum eines Baumes, wird das Baumbeet rechteckig (2,50 m x 3 m) oder quadratisch (2,50 m x 2,50 m) ausgebildet. Dies schützt den angrenzenden Radweg bzw. die angrenzende Fahrbahn vor Wurzelschäden. Parken mit einem Rad im Baumbeet wird dadurch verhindert und spart zusätzliche Baumschutzbügel. Eine Ausbildung des Baumbeetes als Trapez ist im Bestand nur dann möglich, wenn der Zwischenraum der Bestandsbäume ausreichend bemessen ist. Bei einer Neuanlage oder Neupflanzungen werden die Baumbeete grundsätzlich als Trapez ausgebildet. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 30 Fachbereich 66 Tiefbau Baumscheiben in Längsparkstreifen: Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 31 Fachbereich 66 Tiefbau Beispiel Schrägparken: Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 32 Fachbereich 66 Tiefbau Beispiel Längsparken (2 Stellplätze): 1 2 3 4 5 (1) Baumscheiben mit Kurvenradius 90° (2) Baumscheiben mit Kurvenradius 45° bei gleichem Baumabstand (3) Stellplatz nur für ein Fahrzeug (4) Mindeststellplatzgröße und Mindestbaumabstand für zwei Fahrzeuge (5) Vergleich (1) und (2) Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 33 Fachbereich 66 Tiefbau Beispiel Längsparken (1 Stellplatz): 1 2 3 4 (1) Baumscheiben mit Kurvenradius 90° (2) Baumscheiben mit Kurvenradius 45° bei gleichem Baumabstand (3) Mindeststellplatzgröße und Mindestbaumabstand für zwei Fahrzeuge (4) Vergleich (1) und (2) Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 34 Fachbereich 66 Tiefbau 3.7 Grundstückszufahrten Grundsätzlich sind neue Privatzufahrten im Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet 6611 zu beantragen. Die Genehmigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 35 Fachbereich 66 Tiefbau Die erforderlichen Arbeiten dürfen nur durch ein in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK eingetragenes Straßenbauunternehmen, das auch der BG Bau zugehörig ist, durchgeführt werden. Die vorhandenen Bordsteine sind durch Einfahrtsschwellen 30x14-22x45 BxHxT mit Waschbetonansicht zu ersetzen. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 36 Fachbereich 66 Tiefbau Die Höhendifferenz zwischen Rinne und Oberkante der Anschlussformsteine darf nicht mehr als 8cm betragen. Ggf. müssen die angrenzenden Bordsteine auf einer Länge von 2m, rechts und links der Zufahrt, auf 8cm angepasst werden. Das Quer- und Längsgefälle der Zufahrt im Geh- und Radwegbereich darf max. 3% betragen. Die Befestigung der Einfahrt hat in Betonsteinpflaster 10/20/8cm anthrazit, ohne Fase im Ellenbogenverband fachgerecht zu erfolgen. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 37 Fachbereich 66 Tiefbau 3.8 Mischflächen Mischflächen dürfen nur bei Straßen mit geringem Verkehr angewendet werden. Sie haben eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion. Um den typischen Charakter einer Straße zu vermeiden, wird ein niveaugleicher Ausbau mit einheitlicher Pflasterung vorgenommen. Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Aufpflasterungen und Einengungen sorgen für eine Verringerung der Geschwindigkeit. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 38 Fachbereich 66 Tiefbau 3.9 Krefelder Kissen Durch eine Aufpflasterung mit Rampensteinen an der Außenkante und Pflastersteinen im Inneren wird eine Geschwindigkeitssenkung herbeigeführt. Die sog. Krefelder Kissen sind häufig in Tempo 30 Zonen und zu Beginn von verkehrsberuhigten Bereichen zu finden. Diese können von Linienbussen und Rettungsfahrzeugen einfach überfahren werden. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 39 Fachbereich 66 Tiefbau 3.10 Haltestellen Der Entwurf von Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs richtet sich nach den Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) und den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Eine gemeinsame Führung von Straßenbahn und Kfz-Verkehr lässt sich nur unter der Voraussetzung erfüllen, wenn der störende Einfluss des Kfz-Verkehrs durch signaltechnische Maßnahmen weitgehend ausgeschlossen ist. Bei Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen pro Richtung oder bei Einbahnstraßen mit gegenläufigem Straßenbahnverkehr, ist keine gemeinsame Führung möglich. Eine Führung auf Sonderfahrstreifen ist erforderlich. Die Fahrgäste sollen die Nahverkehrsfahrzeuge bequem, sicher und auf kurzem Weg erreichen. Gleiches gilt an Umsteigehaltestellen für die Wege zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln. Für eine bessere Erreichbarkeit, sollen die Haltestellen möglichst in Knotenpunktnähe geschaffen werden. Die Gesamtabmessungen der Wartefläche ergeben sich aus den Abmessungen der Wetterschutzeinrichtung und den notwendigen Flächen zum Ein- und Aussteigen, sowie Längsgehen. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 40 Fachbereich 66 Tiefbau Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 41 Fachbereich 66 Tiefbau Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 42 Fachbereich 66 Tiefbau 3.11 Oberflächenentwässerung Um eine ideale Oberflächenentwässerung zu gewährleisten, müssen bestimmte Werte der Neigung und der Steigung bzw. das Gefälle eingehalten werden. Für einen behindertengerechten Ausbau sollte die Neigung 2,5% und das Gefälle bzw. die Steigung nicht mehr als 6% betragen. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 43 Fachbereich 66 Tiefbau 3.12 Beschilderung, Markierungen Die Beschilderung ist der StVO und den Richtlinien zur wegweisenden Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) zu entnehmen. Die Beschilderung für Radfahrer erfolgt nach dem Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr. Die Markierungen auf der Fahrbahn sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. Fahrstreifen mit einer Breite von weniger als 2,75m sollen nicht markiert werden. Wenn das Ziel der Ordnung, Regelung und Führung des Verkehrs mit anderen Maßnahmen erreicht werden kann, wird ebenfalls auf Markierungen verzichtet. Die Abmessungen von Markierungen können den Richtlinien für die Markierung von Straßen entnommen werden. Beispiel eines Markierungsplanes: Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 44 Fachbereich 66 Tiefbau Beispiel eines Beschilderungsplanes: Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 45 Fachbereich 66 Tiefbau 3.13 Ausstattung und Möblierung Dazu gehören: o o o o Bänke Abfallbehälter Poller Fahrradständer, Fahrradabstellanlagen Bei Ausstattung und Möblierung wird je nach Maßnahme oder Bezirk unterschieden und den Örtlichkeiten angepasst. Fahrradabstellanlagen werden an wichtigen Zielen, wie etwa einem Bahnhof installiert. Dabei sollen die verbleibenden Fußwege möglichst kurz gehalten werden. Fahrradabstellanlagen werden in Hinweise zum Fahrradparken (FGSV) behandelt. Beispiel Fahrradabstellanlagen: Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 46 Fachbereich 66 Tiefbau 3.14 Beleuchtung Neue Leuchtentypen adaptiert an vorhandenen Bestand in den Stadtteilen Krefelds Typ Straßen- kategorie Referenzleuchtentypen Hauptverkehrsstraßen (HVS) A A1 A2 Technische Linse gewölbt, Straßenleuchte techn.-deko B A4 Neu 2015 LED A5 Hängeleuchte Hängeleuchte eckig, techn. rund, techn.-deko. Haupterschließun gs-straßen (HES) inkl. HES mit Sammelfunktion B1 B2 Technische Linse gewölbt, Straßenleuchte techn.-deko. B3 Linse flach, techn.-deko. B5 Neu 2015 Hängeleuchte LED rund, techn.-deko. B6 B7 B8 Zylinder, dekorativ Kegel, dekorativ Pilz, dekorativ Anliegerstraßen (AS) C C1 C2 Linse gewölbt, Technische Straßenleuchte techn.-deko. 1) C3 Linse flach, techn.-deko. max. 1:1 Austausch im Bereich von AS und HES mit Sammelfunktion Neu 2015 LED C6 C7 C8 Zylinder, dekorativ Kegel, dekorativ Pilz, dekorativ Die Beleuchtung von Verkehrsflächen erfolgt auf Grundlage der DIN EN 13201 mittels einer der o.g. Leuchtentypen. Der Leuchtentyp wird im Rahmen der Beschlussfassung festgelegt. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 47 Fachbereich 66 Tiefbau 4. Ausführung 4.1 Fahrbahnaufbau Straßenbauarbeiten erfolgen grundsätzlich nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen – RStO in der aktuellen Fassung. Beispiel: 4.1.1 Standardbauweise Asphalt Für die Einteilung nach Belastungsklasse ist die Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung nötig. Sie setzt sich aus der Anzahl der Fahrstreifen, dem voraussichtlichen Verkehrsaufkommen und der voraussichtlichen Nutzungsart in dem Nutzungszeitraum zusammen. Sie ist als äquivalente 10-Tonnen-Achsübergänge angegeben. Belastungsklasse dimensionierungsrelevante Beanspruchung (in Mio. äquivalente. 10-tAchsübergänge) Beispiel Bk100 > 32 Autobahnen, Schnellstraßen Bk32 > 10 und ≤ 32 Industriestraßen Bk10 > 3,2 und ≤ 10 Hauptgeschäftsstraßen Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 48 Fachbereich 66 Tiefbau Bk3,2 > 1,8 und ≤ 3,2 Verbindungsstraßen Bk1,8 > 1,0 und ≤ 1,8 Sammelstraßen, wenig befahrene Hauptgeschäftsstraßen Bk1,0 > 0,3 und ≤ 1,0 Wohnstraßen Bk0,3 ≤ 0,3 Wohnwege 4.2 Pflaster und Einfassungen 4.2.1 Pflaster Beläge mit Vorsatz Gehwege: Radwege: Geh-/Radwege Betonsteinpflaster, granit-grau Betonsteinpflaster, rot Betonsteinpflaster, granit-grau/rot Mischflächen (325er Bereiche): Betonsteinpflaster, granit-grau Parkflächen: Betonsteinpflaster, anthrazit Das Pflasterformat richtet sich nach dem jeweiligen Gestaltungsplan der Örtlichkeit. Rinnensteine: Grundstückszufahrten: Bordsteine: Barrierefreiheit: Busbord: Betonsteinpflaster, grau, Rampensteine, Beton, gewaschen Beton, gewaschen oder anthrazit Rippenplatten, weiß, 6 Rippen Noppenplatten, weiß, 32 Noppen, diagonal Kasseler Sonderbord, weiß Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 49 Fachbereich 66 Tiefbau Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 50 Fachbereich 66 Tiefbau Anmerkung zu den aufgeführten Bauweisen: Die zur Ausschreibung kommenden Aufbauten hinsichtlich der Körnungen und Stärken der einzelnen Schichten sind auf der Grundlage der Vorschriften und Richtlinien in Anlehnung an die RStO 12, TL Asphalt-StB 07-13, ZTV Asphalt-StB 07-13, TL Pflaster-StB 06 und ZTV SoB-StB 04/07 zu wählen. Außerhalb von Wasserschutzzonen sind in den Frostschutz- und Schottertragschichten grundsätzlich Recycling bzw. industrielle Nebenprodukte einzubauen. Innerhalb von Wasserschutzzonen ist alternativ wie oben aufgeführt auszuschreiben. Änderungen der Ausführung bzw. der Materialwahl in jeglicher Hinsicht, sind mit Frau Leonhardt und Herrn Lothmann abzustimmen. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 51 Fachbereich 66 Tiefbau 5. Straßenbegleitgrün 5.1 Planungsgrundsätze 5.1.1 Straßenbaumliste Die zu verwendenden Baumarten und die Herstellung geeigneter Pflanzflächen werden durch den Fachbereich 67 - Grünflächen bestimmt. 5.1.2 Baumscheiben Beispiel: Die Mindestbreite für Baumscheiben beträgt 2,50m. Für die Ausrundung werden ausschließlich Kurvenbordsteine mit 90° Winkel gewählt. Außerdem sollte das Baumbeet ca. 50 bis 75cm in den Geh- bzw. Radweg hineinragen, als Sicherheitsabstand zwischen den parkenden Kfz und den Fußgängern bzw. Radfahrern. Sollte die Mindestbreite nicht zur Verfügung stehen, ist eine Abstimmung zwischen Fachbereich 66 Tiefbau und Fachbereich 67 Grünflächen erforderlich. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 52 Fachbereich 66 Tiefbau 5.1.3 Schutzmaßnahmen Um Baumscheiben gegen das Befahren zu schützen, werden Baumschutzbügel, Poller oder eine Einfassung mit erhöhtem Bordstein errichtet. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 53 Fachbereich 66 Tiefbau Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld Teil B: Bauausführung Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 54 Fachbereich 66 Tiefbau Allgemeine Vorgehensweise der Bauausführung Maßnahme: HHSt Hül-Nr. Objekt-Nr. Nr Art 1 Übergabe 1a Übergabe 2 Mitteilung 3a Bestandsaufnahme Thema Planung Ämterumlauf Abschluss Grunderwerb 6 Abstimmung Aufmaß vorh. Befestigung Bilder vorh. Befestigung Bilder angrenzender Bebauung Bilder Beweissicherung Bohrkernaufname Bohrkernauswertung Beginn der Aufstellung Kostenschätzung Änderungen Verkehrsregelung 7 Abstimmung Versorgungsträger 3b 3c 3d 4a 4b 5a LV 5b 5c 8a AiU 8b 9 10 11 12 LV Antrag LV Beginn Ende Kopie S.1+7 techn. Wirtschaft. Prüfung (bei hohen Kosten) Zustimmung zur Ausschreibung Vervielfältigung Formular ZED-Nr. von/mit/für wen/m FB 6620 FB 6620 FB 212 Liegen schaften Prüfinstitut Prüfinstitut FB 3252 Verkehrs regelg. SWK Strom Gas Fernwärme Beleuchtung Telekom Nachrich ten Kabel TV-Netz FB 661 Kanal, HA FB 660 Team3 Finanz wesen Control ling Gebühren x RPA FB 14 FB 660 Team3 Finanz wesen Control ling Gebühren FB 1014 Reprographie/Druckerei x Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 55 Fachbereich 66 Tiefbau 13 Benachrichtigung 15 16 17 Übergabe 18a Vergabeverfahren 18b 18c 18d 18e 20 Versorgungsträger SWK Strom, Gas, Fernwärme, Straßenbeleuchtung Telekom Nachrichten Kabel TV-Netz FB 661 Kanal, HA FB 660 Submission Preisspiegel LV mit Vergabevorschlag, AiU, Vorlagen der Ausschüsse FB 660 Team3 RPA Vergabeausschuss Hauptausschuss Rat Auftragserteilung FB 660 Team3 FB 62 21 Benachrichtigung Grenzherstellung Baubeginn 22 Abstimmung Verkehrssicherung Polizei, FB3252 23 Genehmigung Baustellensicherung FB 3252 x Versorgungs träger Verteiler FB 37 Verkehrsregelung Polizeipräsidium Feuer wehr Bauakte 24 Anliegerbenachrichtigung x Verteiler Original Baustelle Anlieger Amt 13 Presse amt FB 37 Feuer wehr AMT 70 Abfall wirtschaft Original Bauakte 25 Benachrichtigung Beginn FB 14 RPA FB 212 Liegen schaften AMT 70 Abfall wirtschaft FB 221 Steuern Abgaben FB 660 Team3 Finanz wesen Control ling Gebühren x x x 26 Benachrichtigung 27 Benachrichtigung 28 Baudurchführung auswärtiges Unternehmen erstmalig versiegelte Flächen x x Beginn der Arbeiten Beginn Straßenbauarbeiten Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 56 Fachbereich 66 Tiefbau Ende Straßenbauarbeiten Ende der Arbeiten 29 Benachrichtigung Beschilderung/Markierung FB 6621 Verkehrstechnik 30 Aufforderung Begrünung FB 67 Grünflächen 31 Aufforderung Senkenabnahme FB 661 Entwässerung 32 Aufforderung SWK 33 34 Benachrichtigung Schieberabnahme Abnahme an AN Abnahme x x Durchschrift an AN AL Verteiler FB 660 Team3 mit Vordruck Team leiter H.Horrix Bauakte Original 34 Aufforderung 35 36 Eingang 37 Übergabe 38 Übergabe 39 Mitteilung 40 Mitteilung 41 Mitteilung Schlussvermessung FB 62 Aufmaß Schlußrechnung Schlußrechnung geprüft Flächenangaben versiegelte Flächen angefall. Straßenaufbruch Widmung AN Vermes sung 6602 x x Hr. Krauss FB 6601 FB70 FB62 Hr. Krauss 42 43 Mitteilung Wiederaufnahme Reinigung Benachrichtigung Fertigstellung Zuschussmaßnahme 44 45 46 Übergabe 47 48 nach Aufforderung 49 Übergabe 50 Mängelbeseitigung Bauabrechnung Bauabrechnung + Unterlagen Registratur Angaben zur Beitragsabrechnung Angaben zur Beitragsabrechnung Mängelbesichtigung vor Ablauf Gewährleistungsfrist FB 22, FB 70 FB 660 Team3 Finanzwesen, Controlling, Gebühren FB 6602 Burk Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 57 Fachbereich 66 Tiefbau 1. Ausschreibungen 1.1 Vorbereiten der Vergabe Auf Grundlage der vorhergegangenen textlichen Erläuterungen und den Mengenermittlungen wird eine Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis erstellt. Es sollen Standardleistungstexte, soweit vorhanden, verwendet werden. Mit Erstellen des Leistungsverzeichnisses und der Leistungsbeschreibung wird eine Kostenermittlung AKS aufgestellt. Auch hier ist eine Kostenkontrolle (Abgleich der Kostenberechnung mit Kostenermittlung) durchzuführen. 1.2 Kostenermittlung Die Kosten einer Maßnahme werden auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses ermittelt. Das Leistungsverzeichnis (LV) bildet zusammen mit der Baubeschreibung die Grundlage für die Angebotskalkulation. Das LV ist häufig nach Leistungsbereichen gegliedert und stellt dabei den Kontext für die Sprache aller am Bau Beteiligten her. Das LV besteht aus einer Vielzahl von Einzel- bzw. Teilleistungen, die wiederum als Positionen inhaltlich unterschiedlich strukturiert werden. 2. Aufgrabungen in Verkehrsflächen Es gilt die ZTV A-StB in der aktuell gültigen Fassung. Sämtliche Ausbaustoffe sind wieder zu verwerten. Beton und bituminöse Materialien sind einer Wiederaufbereitungsanlage zuzuführen. Die Aufgrabungsflächen sind gemäß Aufgrabungsrichtlinie Krefeld (ARKR) herzustellen. 2.1 Verkehrsregelung Die Verkehrsregelung ist in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 66 Tiefbau bzw. dem Fachbereich 32 Ordnung, Abteilung Straßenverkehr abzustimmen. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 58 Fachbereich 66 Tiefbau 2.2 Standardbauweisen von Randeinfassungen 2.3 Rinnenbahn und Einfassungen aus Pflastersteinen Rinnenbahn und Einfassungen aus Beton- bzw. Natursteinpflastersteinen sind mit mind. 5mm Fugen zu verlegen. Die Fugen sind am Verlegetag mit Zementmörtel MW 1:5 zu schließen. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 59 Fachbereich 66 Tiefbau 3. Wiederherstellung der Oberflächen (ZTV BEA-Stb) Durch den Aufbruch, wird die ursprüngliche Tragfähigkeit des Oberbaus durch den Einbau der alten Befestigungsstärke i.d.R. nicht mehr erreicht. Bei der Wiederherstellung sind deshalb für die Verkehrsflächen die Forderungen der ZTV A-StB und der RStO dargestellten Straßenaufbauten im Bereich der Aufbruchstellen in Abhängigkeit von der Straßenkategorie (z.B. Hauptverkehrsstraße, Wohnweg, Radweg etc.) einzuhalten. Gleiches gilt für angrenzende und beschädigte Flächen. Das Fugenband ist 1 cm höher als die Abschlussdecke zu wählen und fachgerecht einzuarbeiten. Bei einer größeren Anzahl (n>4) von dicht aufeinanderfolgenden Aufgrabungen eines Veranlassers in Fahrbahnen mit einem Abstand von weniger als 10 m muss die gesamte Deckschicht erneuert werden. Die Nähte in der Deckschicht sind als Fuge auszubilden. Es gilt die ZTV A-StB und die ZTV Fug-StB. Unabhängig von der Art der Fugenausbildung sind alle durchtrennten Asphaltschichten (Trag- und Deckschichten) mit Heissbitumen 160/220, Bitumenemulsion oder bituminösem Voranstrich vollständig anzustreichen oder zu beschichten. Der Deckeneinbau aus Asphaltmischgut darf bei Lufttemperaturen von weniger als +5°C nicht erfolgen. Bei Handeinbau, -bei entsprechender Witterung auch bei Maschineneinbau- sind grundsätzlich Thermokübel für den Mischguttransport zu verwenden. Der Anschluss an die vorhandenen Straßenbefestigungen ist bündig auszuführen. Neben Einbauten müssen die Anschlüsse 3 bis 5 mm über deren Oberfläche liegen, neben Randeinfassungen oder wasserführenden Rinnen 5-10 mm über der Rinne. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 60 Fachbereich 66 Tiefbau 4. Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen Vorhandene Grünflächen einschließlich des Baumbestandes sind während der Durchführung von Baumaßnahmen gemäß DIN 18 920 – „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und der RAS-LP 4 – „Richtlinien für die Anlage von StraßenLandschaftspflege“ zu schützen. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 61 Fachbereich 66 Tiefbau 5. Wasserschutzzonen Beim Bauen im Bereich von Wasserschutzzonen sind die behördlichen Forderungen und Auflagen zu erfüllen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis muss vorliegen. 6. Denkmalschutz Altertümer, welche während der Bauarbeiten in dem Baufeld angetroffen oder vorgefunden werden, sind Eigentum der Stadt Krefeld und unverzüglich der Bauleitung zu melden. 7. Baubeginn- und Fertigstellungsmeldungen Sämtliche Baubeginn- und Fertigstellungsmeldungen im öffentlichen Straßenraum sind unverzüglich dem Fachbereich 66 Tiefbau mitzuteilen. 7.1 Bauschild Beispiel eines Bauschildes: 8. Stolpersteine Stolpersteine haben eine aus Messing bestehende Oberfläche von 96 x 96 mm und werden meist vor dem jeweils letzten frei gewählten Wohnhaus des auf dem Stolperstein Genannten niveaugleich in den Gehweg einzementiert. Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 62 Fachbereich 66 Tiefbau Auflistung der Regelwerke Planung o DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum o DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung o DIN 18040-3 - Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum o Leitfaden 2012 - Barrierefreiheit im Straßenraum (Straßen NRW) o Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) (FGSV) o Merkblatt Kreisverkehr  HBS 2001(2015) o Merkblatt Gleisanlagen  HBS 2001 o ERA (Radverkehrsanlagen) o EAR 05 (ruhender Verkehr) o RAS-Ew (Straßenentwässerung) o RASt 06 (Anlage Stadtstraßen) o Hinweise zum Fahrradparken (FGSV) o RiLSA – Richtlinien für Lichtsignalanlagen o DIN EN 13201 – Straßenbeleuchtung Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 63 Fachbereich 66 Tiefbau Auflistung der Regelwerke Bauausführung o RStO 12 (Bemessung Oberbau) o RiStWag (Grundwasserschutz) o DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen o ZTV Asphalt-StB 12 o ZTV Pflaster-StB 06 Leitfaden Straßenplanung und Straßenbau der Stadt Krefeld 64