Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Einführung eines Leitfadens für Straßenplanung und -bau Einführung der Aufgrabungsrichtlinie)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:38
Verwaltungsvorlage (Einführung eines Leitfadens für Straßenplanung und -bau Einführung der Aufgrabungsrichtlinie) Verwaltungsvorlage (Einführung eines Leitfadens für Straßenplanung und -bau Einführung der Aufgrabungsrichtlinie) Verwaltungsvorlage (Einführung eines Leitfadens für Straßenplanung und -bau Einführung der Aufgrabungsrichtlinie)

öffnen download melden Dateigröße: 282 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4581 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 06.03.2018 Betreff Einführung eines Leitfadens für Straßenplanung und -bau Einführung der Aufgrabungsrichtlinie Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Einführung des Leitfadens für Straßenplanung und -bau zur Kenntnis. Der Ausschuss nimmt die Einführung der Aufgrabungsrichtlinien zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4581 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Für die Umsetzung von Straßenplanungen und –baumaßnahmen gibt es eine Vielzahl von Hinweisen, Empfehlungen, Regelwerken, Normen, Satzungen und Gesetzen. Ergänzend dazu gibt es ortsgebundene Entscheidungen von Politik und Verwaltung. Diese sollen für Krefeld in einem fortzuschreibenden Leitfaden auf der Website der Stadtverwaltung veröffentlicht werden, um jedem Interessierten einen Einblick zu gewähren. Folgende Grobstruktur ist vorgesehen: • • • • • • • • • • • • • • • • • Grundlagen Planung und Bau Verkehrsraumgestaltung Fahrbahnen Behindertengerechte Fußgängerverkehrsanlagen (Gehwege, Lichtsignalanlagen) Radverkehrsanlagen (Angebotsstreifen, Radfahrstreifen) Kreisverkehre Parken im Straßenraum Grundstückzufahrten Mischflächen (verkehrsberuhigte Bereiche) Krefelder Kissen Haltestellen (Bus) Oberflächenentwässerung Beschilderung, Markierung Ausstattung und Möblierung im öffentlichen Raum Bauausführung in Asphalt und Pflaster Straßenbegleitgrün, Baumscheiben, Schutzmaßnahmen u. a. Maßgebliche Hinweise, Empfehlungen, Regelwerke, Normen, Satzungen und Gesetze werden im Leitfaden nur mit ihrem Titel aufgenommen, um die Fortschreibung zu vereinfachen. Für Krefeld standardisierte Regelungen werden dagegen im Leitfaden aufgenommen und fortgeschrieben wie die Titel vorgenannter Veröffentlichungen bei Änderung durch externe Fortschreibung. Die Aufgrabungsrichtlinie für Aufgrabungen öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Krefeld (ArKr) ist ein verbindlicher Leitfaden für alle Aufgrabungsarbeiten im öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum. Die ArKr gilt ab dem Inkrafttreten verbindlich für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den jeweiligen Dienststellen und Gesellschaften, die der Allgemeinheit dienende Versorgungs- und Entsorgungsleitungen bauen, verlegen und unterhalten sowie für alle Arbeiten sonstiger Dritter (z.B. Zufahrten, Kanalhausanschlüsse, Kellerwandisolierungen, Aufgrabungen in Verbindung mit Hochbaumaßnahmen). Weitere Informationen werden im Ausschusstermin bekannt gegeben. Die Veröffentlichung auf der Website ist bei Bestätigung für den 01. April 2018 vorgesehen.