Daten
Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:38
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.09.2016
Nr.
3110 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/201 - pom Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
20.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016
hier: Mehraufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bereich Amtstierärztlicher- und
Veterinärdienst
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag
P03220100000 - Amtstierärztlicher- und Veterinärdienst - , Kostenart 52910000 / 72910000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - in Höhe von 65.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag
P03220100000 - Amtstierärztlicher- und Veterinärdienst -, Kostenart 43110000 / 63110000 Verwaltungsgebühren - in gleicher Höhe.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3110 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P03220100000-Amtstierärztlicher-und Veterinärdienst
52910000-Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
65.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
65.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 65.000,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts sind die
Kreisordnungsbehörden zuständige Behörden im Sinne des Tierschutzrechts. Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, hier § 16 a, hat die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und zur Verhütung zukünftiger Verstöße notwendigen Anordnungen zu treffen. Danach ist ein Tier seinem Halter fortzunehmen und auf dessen Kosten anderweitig unterzubringen, wenn die Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz (angemessene Ernährung, Pflege
und Unterbringung) nicht erfüllt werden.
Die Quantität aber auch die Qualität der Fälle, in denen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
vorliegen, hat stark zugenommen. Bei dem aus der Presse bekannten Fall, der eine Fortnahme
und Unterbringung von 26 Hunden nach sich zog, belaufen sich die Unterbringungskosten auf
über 20.000 EUR pro Monat. Die entstandenen Kosten werden zwar im Nachgang vom Tierhalter
zurückgefordert, eine Durchsetzung der Ansprüche ist aber nicht garantiert.
Für die weitere Sicherstellung der erforderlichen Unterbringungen wird der in Rede stehende
Betrag benötigt.
Aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Regelungen sind die Bedingungen des § 82 GO erfüllt.
Die zur Deckung zur Verfügung stehenden Mehrerträge/Mehreinzahlungen resultieren einerseits
aus einer Anhebung der Gebühren und andererseits aus der gestiegenen Anzahl der Geschäftsvorfälle.
Die Zustimmung des Rates ist erforderlich, da bei der o.g. Haushaltsposition nunmehr die Gesamtsumme der überplanmäßigen Aufwendungen die Erheblichkeitsgrenze gem. § 22 Abs. 1 Nr.
4 der Hauptsatzung (100.000 EUR) überschreitet. Mit Verfügungen des Stadtkämmerers vom
13.05.2016 und 03.06.2016 wurden bereits 60.000 EUR bzw. 39.000 EUR überplanmäßig bereitgestellt (siehe auch Vorlage Nr. 2969/16, Anlage 2, Nr. 7 und 8).