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Verwaltungsvorlage (Anfragen: - Problemstellung der Notrufe aus dem Bereich Tönisvorst - Mevissenstraße)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:39
Verwaltungsvorlage (Anfragen: - Problemstellung der Notrufe aus dem Bereich Tönisvorst - Mevissenstraße) Verwaltungsvorlage (Anfragen: - Problemstellung der Notrufe aus dem Bereich Tönisvorst - Mevissenstraße) Verwaltungsvorlage (Anfragen: - Problemstellung der Notrufe aus dem Bereich Tönisvorst - Mevissenstraße) Verwaltungsvorlage (Anfragen: - Problemstellung der Notrufe aus dem Bereich Tönisvorst - Mevissenstraße) Verwaltungsvorlage (Anfragen: - Problemstellung der Notrufe aus dem Bereich Tönisvorst - Mevissenstraße)

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Inhalt der Datei

Anfrage der CDU Fraktion TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.01.2017 Nr. 3528 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 373 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 02.02.2017 Betreff Problemstellung der Notrufe aus dem Bereich Tönisvorst Anfrage der CDU Fraktion Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verwaltung,Vergabe, Ordnung und Sicherheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3528 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Einleitend muss zunächst gesagt werden, dass es sich insgesamt um einen sehr kleine Anzahl von Notrufen handelt, die überhaupt noch aus dem Bereich Tönisvorst in Krefeld landen. In diesem Jahr waren das nach jetzigem Stand knapp über 70 Anrufe bei weit über 30.000 Notrufen im Jahr. 1. Welche Möglichkeiten haben die Stadt Krefeld und der Kreis Viersen, bei Notrufen die vom Tönisvorster Stadtgebiet abgesendet werden, nach Krefeld umgeleitet werden und mit Verzögerung erst in Viersen an die Einsatzleitzentrale weitergeleitet werden, zu beschleunigen? Nach derzeitigem Stand kommt es auf den Provider an, ob der Notruf aus St. Tönis nach Krefeld oder Viersen geleitet wird. Dies kann durch die Verwaltungen nicht beeinflusst werden. Eine weitere Beschleunigung ist nach derzeitigem Stand der Technik nicht umsetzbar. Einzig die menschliche Komponente führt hier noch zu einer geringen Verzögerung. Diese liegt darin begründet, dass dem Disponenten in der Leitstelle klar werden muss, dass der Anrufer von außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs kommt und er deshalb weitergeleitet werden muss. Diesem Umstand wird im ersten Quartal 2017 Rechnung getragen, indem die sogenannte Strukturierte Notrufabfrage (SNA) eingeführt wird. Durch diese wird jede Notrufabfrage mit „Notruf der Feuerwehr. Wo genau ist der Notfallort?“ eröffnet. Durch diese einleitende Frage nach dem Notfallort wird viel Zeit eingespart, in der Anrufer nach jetzigem Verfahren zunächst beschreiben was passiert ist, um dies dann nach Feststellung der Notwendigkeit zur Weiterleitung noch einmal in der zuständigen Leitstelle zu tun. Dieses Problem wird zukünftig entfallen. Das Überstellen des Notrufs an die Leitstelle Viersen erfolgt über eine spezielle Nummer, aus der hervorgeht, dass dieser Anruf ein überstellter Notruf ist. Er wird dort also mit dem gleichen Vorrang bearbeitet, als wäre er über die „112“ dort aufgelaufen. Ein automatisches Überstellen von Anrufen mit einer Nummer, die im Bereich Tönisvorst registriert ist, ist zwar technisch umsetzbar, wird von unserer Seite aus aber sehr kritisch gesehen. Denn heutzutage ist es möglich, Rufnummern auch nach einem Umzug in eine andere Gemeinden mitzunehmen, so dass hier das Problem verlagert würde. 2. Warum wird beim Verbinden von der Einsatzleitzentrale Krefeld nach Viersen klassische Musik ein gespielt? Die Musik, welche der Anrufer in den wenigen Sekunden des Überleitens hört, wird in der Telefonanlage der Leitstelle Krefeld (Asgard) erzeugt. Dies ist eine standardisierte Wartemelodie. 3. Gibt es die Möglichkeit einen Hinweistext ansagen zu lassen? Zum Beispiel: „Sie werden zur Einsatzleitzentrale Viersen verbunden. Bitte warten Sie, ihr Anruf wird sofort entgegen genommen“. Derzeit wird geprüft, ob für bestimmte Rufnummern als Ziel eine Ansage anstelle der Melodie generiert werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch die Kostenfrage ermittelt. 4. Gibt es eine gesetzliche oder zeitliche Vorgabe, wie schnell von der Einsatzleitzentrale Krefeld der Notruf nach Viersen verbunden werden muss? Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, in welcher Zeit ein Anruf überstellt werden muss. Sicher ist aber, dass jedem Disponenten die Dringlichkeit klar ist und alle Notrufe, die in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Leitstelle fallen, auch unverzüglich dort hin geleitet werden. 5. Wie können die Stadt Krefeld und der Kreis Viersen der Tönisvorster Bürgerschaft bei der u.a. Problematik helfen? Begründung Seite 3 Mit Inbetriebnahme der neuen Leitstellentechnik in Krefeld besteht die Möglichkeit, einen fehlgeleiteten Notruf über den sogenannten „Assistance-Call“ ohne Unterbrechung an eine andere Leitstelle zu übergeben. Der „Assistance Call“ steht als in der Leitstelle Krefeld als „Rufweiterleitungs Feature“ dem Nutzer bei einem bestehenden Gespräch zur Verfügung. Der „Assistence-Call“ beinhaltet die besondere Funktion, ein Gespräch an einen weiteren Gesprächspartner weiter zu leiten, bzw. zu konferieren, OHNE dass die persönliche Kommunikation mit dem Teilnehmer unterbrochen wird. Die Schulungsmaßnahmen für die Anwendung dieses „Features“ werden in Kürze abgeschlossen sein, so dass künftig bei Weiterleitung eines Notrufs weder Musik noch Ansagetexte erforderlich sind.