Daten
Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage der CDU Fraktion
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 13.01.2017
Nr.
3528 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 373 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
02.02.2017
Betreff
Problemstellung der Notrufe aus dem Bereich Tönisvorst
Anfrage der CDU Fraktion
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verwaltung,Vergabe, Ordnung und Sicherheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3528 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Einleitend muss zunächst gesagt werden, dass es sich insgesamt um einen sehr kleine Anzahl von Notrufen handelt, die überhaupt noch aus dem Bereich Tönisvorst in Krefeld landen. In diesem Jahr waren das
nach jetzigem Stand knapp über 70 Anrufe bei weit über 30.000 Notrufen im Jahr.
1. Welche Möglichkeiten haben die Stadt Krefeld und der Kreis Viersen, bei Notrufen die vom
Tönisvorster Stadtgebiet abgesendet werden, nach Krefeld umgeleitet werden und mit Verzögerung erst in Viersen an die Einsatzleitzentrale weitergeleitet werden, zu beschleunigen?
Nach derzeitigem Stand kommt es auf den Provider an, ob der Notruf aus St. Tönis nach Krefeld
oder Viersen geleitet wird. Dies kann durch die Verwaltungen nicht beeinflusst werden. Eine
weitere Beschleunigung ist nach derzeitigem Stand der Technik nicht umsetzbar.
Einzig die menschliche Komponente führt hier noch zu einer geringen Verzögerung. Diese liegt
darin begründet, dass dem Disponenten in der Leitstelle klar werden muss, dass der Anrufer von
außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs kommt und er deshalb weitergeleitet werden
muss.
Diesem Umstand wird im ersten Quartal 2017 Rechnung getragen, indem die sogenannte Strukturierte Notrufabfrage (SNA) eingeführt wird. Durch diese wird jede Notrufabfrage mit „Notruf
der Feuerwehr. Wo genau ist der Notfallort?“ eröffnet. Durch diese einleitende Frage nach dem
Notfallort wird viel Zeit eingespart, in der Anrufer nach jetzigem Verfahren zunächst beschreiben
was passiert ist, um dies dann nach Feststellung der Notwendigkeit zur Weiterleitung noch einmal in der zuständigen Leitstelle zu tun. Dieses Problem wird zukünftig entfallen.
Das Überstellen des Notrufs an die Leitstelle Viersen erfolgt über eine spezielle Nummer, aus der
hervorgeht, dass dieser Anruf ein überstellter Notruf ist. Er wird dort also mit dem gleichen Vorrang bearbeitet, als wäre er über die „112“ dort aufgelaufen.
Ein automatisches Überstellen von Anrufen mit einer Nummer, die im Bereich Tönisvorst registriert ist, ist zwar technisch umsetzbar, wird von unserer Seite aus aber sehr kritisch gesehen.
Denn heutzutage ist es möglich, Rufnummern auch nach einem Umzug in eine andere Gemeinden mitzunehmen, so dass hier das Problem verlagert würde.
2. Warum wird beim Verbinden von der Einsatzleitzentrale Krefeld nach Viersen klassische
Musik ein gespielt?
Die Musik, welche der Anrufer in den wenigen Sekunden des Überleitens hört, wird in der Telefonanlage der Leitstelle Krefeld (Asgard) erzeugt. Dies ist eine standardisierte Wartemelodie.
3. Gibt es die Möglichkeit einen Hinweistext ansagen zu lassen? Zum Beispiel: „Sie werden zur
Einsatzleitzentrale Viersen verbunden. Bitte warten Sie, ihr Anruf wird sofort entgegen genommen“.
Derzeit wird geprüft, ob für bestimmte Rufnummern als Ziel eine Ansage anstelle der Melodie
generiert werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch die Kostenfrage ermittelt.
4. Gibt es eine gesetzliche oder zeitliche Vorgabe, wie schnell von der Einsatzleitzentrale Krefeld der Notruf nach Viersen verbunden werden muss?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, in welcher Zeit ein Anruf überstellt werden muss. Sicher ist
aber, dass jedem Disponenten die Dringlichkeit klar ist und alle Notrufe, die in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Leitstelle fallen, auch unverzüglich dort hin geleitet werden.
5. Wie können die Stadt Krefeld und der Kreis Viersen der Tönisvorster Bürgerschaft bei der
u.a. Problematik helfen?
Begründung
Seite 3
Mit Inbetriebnahme der neuen Leitstellentechnik in Krefeld besteht die Möglichkeit, einen fehlgeleiteten Notruf über den sogenannten „Assistance-Call“ ohne Unterbrechung an eine andere
Leitstelle zu übergeben.
Der „Assistance Call“ steht als in der Leitstelle Krefeld als „Rufweiterleitungs Feature“ dem Nutzer bei einem bestehenden Gespräch zur Verfügung. Der „Assistence-Call“ beinhaltet die besondere Funktion, ein Gespräch an einen weiteren Gesprächspartner weiter zu leiten, bzw. zu konferieren, OHNE dass die persönliche Kommunikation mit dem Teilnehmer unterbrochen wird.
Die Schulungsmaßnahmen für die Anwendung dieses „Features“ werden in Kürze abgeschlossen
sein, so dass künftig bei Weiterleitung eines Notrufs weder Musik noch Ansagetexte erforderlich
sind.