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Verwaltungsvorlage (Beratungen zur Finanzierung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH nach 2019/2020 hier: Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:39
Verwaltungsvorlage (Beratungen zur Finanzierung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH nach 2019/2020 hier: Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht) Verwaltungsvorlage (Beratungen zur Finanzierung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH nach 2019/2020 hier: Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht) Verwaltungsvorlage (Beratungen zur Finanzierung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH nach 2019/2020 hier: Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.04.2017 Nr. 3843 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/vs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 04.05.2017 Betreff Beratungen zur Finanzierung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH nach 2019/2020 hier: Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht Beschlussentwurf: Zur Beratung der Finanzplanung der Spielzeiten 2020/2021 bis 2024/2025 in den Ratsfraktionen, im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und im Stadtrat werden die Geschäftsführung und die Aufsichtsratsmitglieder der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH von der gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3843 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH wurde im Jahr 2010 gegründet. Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Städte Krefeld und Mönchengladbach einen jährlichen Gesellschafterbeitrag auf Basis einer Finanzierungsvereinbarung in Form von Transferzahlungen leisten. Die erste Finanzierungsvereinbarung für die Spielzeiten 2010/2011 bis 2014/2015 wurde am 03.01.2011 abgeschlossen. Diese wurde am 10.03.2013 für die Spielzeiten bis 2019/2020 fortgeschrieben ("Theater mit Zukunft II"). Wegen der Bedeutung des Theaterzuschusses für die städtischen Haushalte wurde damals der Weg gewählt, die zum Zweck der Zuschussberechnung für den Finanzierungszeitraum "Theater mit Zukunft II" durch die Geschäftsführung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH erstellten Finanzplanungen in den Fraktionen und im Stadtrat vorzustellen und zu beraten. Geschäftsführung und Aufsichtsrat wurde dies durch eine Entbindung von der gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheit ermöglicht. Der Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hat sich in seiner Sitzung am 04.04.2017 einstimmig dafür ausgesprochen, diese Vorgehensweise auch für die Beratung der Finanzplanung der Spielzeiten 2020/2021 bis 2024/2025 (Finanzierungsvereinbarung "Theater mit Zukunft III") zu nutzen, so dass Geschäftsführung und Aufsichtsrat erneut der Entbindung von der gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht bedürfen. Nach Informationsstand zum Zeitpunkt dieser Vorlagenerstellung beabsichtigt die Geschäftsführung, die mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2020/2021 bis 2024/2025 in der Aufsichtsratssitzung am 28.04.2017 einzubringen.