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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 Textliche Darstellungen 39-lsgÄ1b.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
544 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:39

Inhalt der Datei

Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen Erläuterungen und Festsetzungen 1.8 Entwicklungsziel 1.8 – Sicherung und Verbesserung der Standortqualität für den Naturund Artenschutz Großräumige Bereiche, die sich wegen ihrer naturnahen Landschaftsstruktur zur Weiterentwicklung eignen, sind mit diesem Entwicklungsziel bezeichnet. Dieses Entwicklungsziel gilt für: Naturschutzgebiet Egelsberg Dieses Entwicklungsziel soll nicht nur der Bestandssicherung besonders schutzwürdiger Bereiche dienen, sondern eine ökologische Aufwertung herbeiführen. Die schutzwürdige Landschaft ist zu erhalten und weiter zu entwickeln. Zur Berücksichtigung der bestehenden militärischen Nutzung ist mit den englischen Streitkräften ein Abkommen zu schließen. Der südlichste im Rheintal noch erhaltene saaleeiszeitliche Endmoränenrest mit u.a. einer Sandflora, einem alten Buchenbestand und einer Uferschwalbenkolonie bietet auf einem ca. 48 ha großen Areal einer verhältnismäßig reichhaltigen und seltenen Flora und Fauna einen ausgezeichneten Lebensraum. Dieses Gebiet unterliegt der militärischen Nutzung. Für dieses Gebiet ist ein Biotopmanagementplan aufzustellen. Eine Erweiterung dieses Naturschutzgebietes in östlicher Richtung ist anzustreben. Naturschutzgebiet Latumer Bruch Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebietes DE4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). Das gesamte Gebiet mit seinen zahlreichen naturnahen Lebensräumen und naturnahen Landschaftselementen ist nicht nur in seinem Bestand zu sichern, sondern auch im Ganzen weiter zu entwickeln. Für die im Norden befindlichen Kleingärten wird Bestandsschutz gewährt. Dieses Gebiet ist geprägt durch 2 landschaftsbestimmende Altstromrinnen und umfasst ca. 188,42 ha. Das Areal dieses Bruchgebietes enthält ein reichhaltiges Inventar verschiedener Kleinbiotope (offene Gewässer, Reliktwälder, Magerrasen). Dementsprechend vielfältig ist die Flora und Fauna dieses Gebietes. Die dort vorhandenen Biotope zeichnen sich vor allem durch ihren Artenreichtum aus. Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000-Nr. DE 4605-301). Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt der Rheinauenlandschaft mit auentypischen Lebensräumen innerhalb des Naturraums Mittlere Niederrheinebene. Es sind dies vor allem die Röhrichtbestände verlandeter nährstoffreicher Stillgewässer, Seggenriede, Feuchtgrünland- Flächen, feuchte Hochstaudenfluren und großflächige Bestände des Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans nährstoffreichen Erlenbruchwaldes. Das Latumer Bruch ist mit seinem gut erhaltenen, verzweigten System aus Rinnen und Donken aufgrund der stromtaltypischen Lebensraumausstattung ein hervorragendes Beispiel für die Rheinauenlandschaft und ihren traditionellen Nutzungsformen. Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richtlinie sind insbesondere maßgeblich: - a) -Erlen – Eschen- und Weichholz- AuenWälder (91EO, Prioritärer LebensRaum) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Glatthafer- und WiesenknopfSilgenwiesen (6510) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - Stieleichenwald-Hainbuchenwald (9160) - b) - Kammmolch - Eisvogel - Nachtigall - Wasserralle - Schwarzspecht - Pirol 45 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Für dieses Gebiet wurde ein Biotopmanagementplan aufgestellt. Die genannte Fläche soll über ihre Erhaltung hinaus zu einem Naturschutzgebiet mit naturnaher Landschaftsstruktur entwickelt werden. Als Ansatzpunkt dient die vorhandene Bruchlandschaft im Bereich einer Altrheinrinne mit einer deutlich erkennbaren Terrassenkante (entlang des Talweges. Eine Extensivierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist auch über die im Landschaftsplan getroffenen Festsetzungen hinaus auf Dauer anzustreben. Naturschutzgebiet In der Elt Die Schutzausweisung dient zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere. Dieses Gebiet dient als Standort für die z. T. gefährdeten Pflanzen der Röhrichtgesellschaften, Seggenrieder, Hochstaudenfluren, GlatthaferWiesenknopf-Silgenwiesen und als Brutbiotop für seltene und z. T. gefährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten sowie für seltene und z.T. gefährdete Amphibien und Insekten z.B. Kammmolch, sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenart des Naturschutzgebietes In der Elt. Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). (siehe oben) Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – Landschaftsschutzgebiet Linner Parkanlagen 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, mit Stadtgräben Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). (siehe oben) Die Schutzausweisung dient zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere und zur Erhaltung und Wiederherstellung von Altrheinarmen mit den dazugehörenden Gräben und Feuchtwasserzonen. Dieses Gebiet dient als Standort für die z. T. gefährdeten Pflanzen der Röhrichtgesellschaften, Seggenrieder, Hochstaudenfluren und als Brutbiotop für seltene und z. T. gefährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten sowie für seltene und z.T. gefährdete Amphibien und Insekten z.B. Kammmolch, sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenart des Landschaftsschutzgebietes Linner Parkanlagen, die sich durch kleinflächigen Wechsel von Park, Gehölzstreifen, extensiv genutztem Grünland sowie durch die offenen Gewässer mit entsprechender Ufervegetation auszeichnen. Naturschutzgebiet „Die Spey“ Das Gebiet „Die Spey“ wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Für den in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte dargestellten Bereich NSG „Die Spey“ (2.1.4) bedeutet dieses Entwicklungsziel insbesondere: Erhaltung und Entwicklung der artenreichen mageren Flachlandmähwiesen (FFH-Lebensraumtyp - Nr. 6510) Hierbei handelt es sich um die nördliche Ergänzung des auf Meerbuscher Stadtgebiet liegenden Naturschutzgebietes. Das Entwicklungziel „Sicherung und Verbesserung der Standortqualitäten für den Naturund Artenschutz“ ist auch für das FFH-Gebiet DE 4606-301 Spey dargestellt, welches zugleich Teilbereich des festgesetzten Naturschutzgebietes „Die Spey“ ist. Das Teilziel kann insbesondere erreicht werden: • zweischürige Mahd bei geringer Düngung (keine Gülle, keine Pflanzenschutzmittel), Verzicht auf Nachsaat und Pflegeumbruch • Mahdtermine ab 01.06. • Entwicklung und Vermehrung der mageren Flachlandwiesen durch Wiederaufnahme der extensiven Mahdnutzung im Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans • Falle von Sukzessionsstadien oder Extensivierung aufgedüngter Wiesen. Vermeidung einer Eutrophierung und Intensivierung der Nutzung (Beweidung, Umbruch, Entwässerung). Bei den Wiesen handelt es sich um Glatthafer- und Wiesenknopf –Silgenwiesen. Die extensive Bewirtschaftung dient der Erhaltung und Entwicklung dieser Grünlandgesellschaften mit den Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. 46 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 2.1.3 Naturschutzgebiet Latumer Bruch Schutzgegenstand. Das zu schützende Gebiet ist in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt und gekennzeichnet. Flächengröße: 188,35 ha Gemarkung Linn Flur: 9 Flurstücke: 12, Flur: 20 Flurstücke: 6, 21, 27 - 30, 32 - 37, 41, 49 tlw, 11, 19 Gemarkung Oppum Flur: 10 Flurstück: 52 Gemarkung Gellep Stratum Flur: 2 Flurstücke: 17, 18, 23, 24, 32 Das Latumer Bruch wird im Westen durch den parallel zum Talweg verlaufenden Reitweg begrenzt, im Südosten durch die Grenze zu Lank-Latum, im Norden und Osten in 20 m Entfernung von der Hangoberkante der Altstromrinne bzw. durch den Oelvebach. Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Flur: 3 Flurstücke: 14 – 20, 22, 25 Flur: 4 Flurstücke: 1 - 3, 9 - 17, 23 - 29, 31, 33, 34 Flur: 5 Flurstücke: 14, 15, 18, 20, 22 - 25 Flur: 6 Flurstücke: 30, 38, 40, 41, 48, 50, 52 Flur: 8 Flurstücke: 19, 20, 23, 27 - 31 Flur: 9 Flurstücke: 4, 7, 8, 10, 21, 13, 15, 17, 18, 19 Flur: 10 Flurstücke: 37, 39, 42, 44, 51, 54 56 Flur: 12 Flurstücke: 22, 23, 209 Flur: 32 Flurstücke: 3, 25, 26, 10, 11, 23, 36, 41, 27, 18 – 22, 35 Flur: 33 Flurstücke: 2 - 12, 14 - 25, 34, 36, 41, 43, 45, 46, 51 Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 BNatSchG. Die Schutzausweisung dient: - - - Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt der Rheinauenlandschaft mit auentypischen Lebensräumen innerhalb des Naturraums Mittlere Niederrheinebene. Es sind dies vor allem die Röhrichtbestände verlandeter nährstoffreicher Stillgewässer, Seggenriede, Feuchtgrünland- Flächen, feuchte Hochstaudenfluren und großflächige Bestände des nährstoffreichen Erlenbruchwaldes. Das Latumer Bruch ist mit seinem gut erhaltenen, verzweigten System aus Rinnen und Donken aufgrund der stromtaltypischen Lebensraumausstattung ein hervorragendes Beispiel für die Rheinauenlandschaft und ihren traditionellen Nutzungsformen. Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richtlinie sind insbesondere maßgeblich: zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere. zur Erhaltung und Wiederherstellung von zwei Altrheinarmen mit den dazugehörenden Gräben, Feuchtwasserzonen und Sümpfen. Dieses Gebiet dient als Standort für die z. T. gefährdeten Pflanzen der Bruchwälder, Röhrichtgesellschaften, Seggenrieder, Hochstaudenfluren und Nasswiesen und als Brutbiotop für seltene und z. T. gefährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten sowie für seltene und z.T. gefährdete Amphibien und Insekten z.B. Kammmolch und Dunkler Wiesenknopf - Ameisenbläuling, zur Erhaltung und Wiederherstellung von trockenen Magerstandorten der Niederterrassenkanten im Nordosten des Gebietes. Dieses Gebiet dient als Lebensraum - a) -Erlen – Eschen- und Weichholz- Auenfür seltene z.T. gefährdete PflanzengeWälder (91EO, Prioritärer Lebenssellschaften. Raum) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Glatthafer- und WiesenknopfSilgenwiesen (6510) Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - Stieleichenwald-Hainbuchenwald (9160) - b) - Kammmolch - Eisvogel - Nachtigall - Wasserralle - Dunkler Wiesenknopf – Ameisen bläuling - Schwarzspecht - Pirol -Neuntöter -Schwarzmilan -Rotmilan - Schwarzkehlchen - Zwergtaucher 68 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen - - - - Erläuterungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenart des Latumer Bruches die sich durch den Wechsel von Wald, Gehölzstreifen, extensiv genutztem Grünland sowie durch die offenen Gewässer mit entsprechender Ufervegetation auszeichnet, als Brut- und Nahrungsbiotop für hieran gebundene Tierarten, vor allem für seltene und gefährdete Vogelarten, als Rast- und Nahrungsbiotop für durchziehende Vogelarten sowie zahlreiche Kleinvögel und als Standort für gefährdete artenreiche Grünlandgesellschaften. zur Erhaltung und Wiederherstellung von schutzwürdigen Böden; insbesondere der Böden mit einem hohen bis sehr hohen Biotopentwicklungspotential (z.B. Moorböden) und Böden mit einer hohen bis sehr hohen Regelungs- und Pufferfunktion/Bodenfruchtbarkeit (z.B. Parabraunerden). A Verbote - Zusätzlich zu den unter Ziffer 2.1 aufgeführten Verboten ist untersagt: - die Gewässer fischereilich zu nutzen, - Düngemittel, (Kalk) und Pflanzenschutzmittel auf Grünland auszubringen - Grünland in der Zeit vom 15.03. – 15.06. zu bearbeiten (Walzen, Schleppen, Düngen, (Mähen, etc) oder zu beweiden - Grünland nachzusäen 69 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen B Gebote - Es ist geboten: - die Vernässung des Latumer Bruches zu fördern. - ein Maßnahmenkonzept (MAKO) für das Latumer Bruch aufzustellen - die Verhinderung der Verbuschung und Bewaldung der Grünland- Gesellschaf ten. - Erhalt und Förderung der Lebensräume sowie Lebensraumbestandteile des Großen Moorbläulings Insbesondere sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Wasserzufluss in das Gebiet zu erhöhen. Hierzu ist vor allem die Verbesserung des Zuflusses über den Stratumer Buschgraben in die Altstromrinne anzuführen. Durch das Maßnahmenkonzept ist auf der Grundlage aktuell erhobener Daten zum Zustand des Naturschutzgebietes festzulegen, wie die Entwicklung des Gebietes weitergeführt werden kann. Hierbei ist insbesondere die Entwicklung der FFHLebensraumtypen sowie der für die Schutzausweisung relevanten Arten darzustellen. C Unberührt von den Verboten und Geboten sowie den unter 2.1 aufgeführten Verboten bleibt: - das Reiten auf dem Lohbruchweg, dem Eltweg und dem Reitweg parallel zum Talweg 70 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen 2.1.11 Naturschutzgebiet Inder Elt Erläuterungen Schutzgegenstand. Das zu schützende Gebiet ist in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt und gekennzeichnet. Das Gebiet beginnt im Osten bei GellepStratum und dem Römersee. Es verläuft Richtung Westen südlich des Greiffenhorstparks und beinhaltet den Grünlandbereich nördlich des Elter Schützenweges. Das Wasserwerksgelände bildet den südlichen Teil des Naturschutzgebietes. Flächengröße 63,13 ha Gemarkung Linn Flur: 9 Flurstücke: 375, 376 tlw., 589, 851, 853, 855, 856, 858, 1060 tlw. Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 BNatSchG. Die Schutzausweisung dient: - - - Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, zur Erhaltung und Wiederherstellung von Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Lebensgemeinschaften wildwachsender Nr. DE 4605-301). Pflanzen und wildlebender Tiere. Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt zur Erhaltung von alten Abgrabungsgeder Rheinauenlandschaft mit auentypischen wässern und Anreicherungsbecken mit Lebensräumen innerhalb des Naturraums den dazugehörenden Gräben und Mittlere Niederrheinebene. Der gesamte Feuchtwasserzonen. Dieses Gebiet dient Gebietskomplex beherbergt zudem die als Standort für die z. T. gefährdeten größte bekannte Population des KammPflanzen der Röhrichtgesellschaften, molchs in Deutschland. Seggenrieder, Hochstaudenfluren und Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richtals Brutbiotop für seltene und z. T. gelinie sind insbesondere maßgeblich: fährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten sowie für seltene - a) und z.T. gefährdete Amphibien und In- Feuchte Hochstaudenfluren (6430) sekten z.B. Kammmolch, - Glatthafer- und WiesenknopfSilgenwiesen (6510) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenart des Naturschutzgebietes In der - b) - Kammmolch Elt, das sich durch extensiv genutztes - Eisvogel Grünland sowie durch die offenen Ge- Nachtigall wässer mit entsprechender Ufervegeta- Wasserralle tion auszeichnet, - Schwarzspecht - Pirol A Verbote Zusätzlich zu den unter 2.1 aufgeführten Verboten ist untersagt: - Die Gewässer fischereilich zu nutzen. Ausgenommen hiervon ist die fischereiliche Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Nutzung des Angelgewässers „Römersee“ im nördlichen Uferbereich. B Gebote Zusätzlich zu den unter 2.1 aufgeführten Geboten gelten folgende Gebote: - Erhaltung und Entwicklung der aquatischen und Terrestrischen Lebensräume des Kammmolches - Erhaltung und Förderung der extensiven Grünlandnutzung - Erhaltung und Entwicklung der artenreichen Flachlandmähwiesen (LRT 6510) durch zweischürige Mahd - Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes (MAKO) C Unberührt von den unter Ziffer 2.1 aufgeführten Verboten und Geboten bleibt: - Der Betrieb des Wasserwerks „In der Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten sind Elt“ incl. der Unterhaltungs- und Inin Abstimmung mit der Unteren Landstandhaltungsarbeiten. schaftsbehörde vorzunehmen. - Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten des Wasserwerks „In der Elt“ und seiner Einrichtungen in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde - Das Reiten auf dem Reitweg entlang der Straße „In der Elt“ sowie im weiteren Verlauf auf der Straße Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans 2.2.11a Landschaftsschutzgebiet Linner Parkanlagen mit Stadtgräben Schutzgegenstand. Das zu schützende Gebiet ist in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt und gekennzeichnet. Das Gebiet wird im Osten vom Oelvebach begrenzt. Es umfasst nachfolgend den Greiffenhorstpark, den Linner Stadtgraben und kleine Teile des Linner Burgparks. Der in der Parkanlage verlaufende Linner Mühlenbach geht im Westen in das äußere Grabensystem von Burg Linn über, das mit einem Teil der Burgwiese die westliche Begrenzung bildet. Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG. Die Schutzausweisung dient: - - - Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, zur Erhaltung und Wiederherstellung Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000von Lebensgemeinschaften wildwachNr. DE 4605-301). sender Pflanzen und wildlebender Tiere. Das Landschaftsschutzgebiet ist mit seinem zur Erhaltung von Altrheinarmen mit durch den Linner Mühlenbach geprägten den dazugehörenden Gräben und Gewässersystem ein hervorragendes BeiFeuchtwasserzonen. Dieses Gebiet dient spiel alter Kulturlandschaft mit Naturraumals Standort für die z. T. gefährdeten bezug Der gesamte Gebietskomplex beherPflanzen der Röhrichtgesellschaften, bergt zudem die größte bekannte PopulaSeggenrieder, Hochstaudenfluren und tion des Kammmolchs in Deutschland. als Brutbiotop für seltene und z. T. geAls Schutzgegenstand nach der FFH – Richtfährdete an derartige Lebensräume ge- linie sind insbesondere maßgeblich: bundene Vogelarten sowie für seltene und z.T. gefährdete Amphibien und In- a) sekten z.B. Kammmolch, - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) zur Erhaltung der Eigenart des Landschaftsschutzgebietes Linner Parkanla- b) - Kammmolch gen mit Stadtgräben, das sich durch - Eisvogel kleinflächigen Wechsel von Park, Ge- Nachtigall hölzstreifen, extensiv genutztem Grün- Wasserralle land sowie durch die offenen Gewässer - Schwarzspecht mit entsprechender Ufervegetation aus- Pirol zeichnet, A Verbote Zusätzlich zu den unter 2.2 aufgeführten Verboten ist untersagt: - Die Gewässer fischereilich zu nutzen. - Die Ufersäume am Linner Mühlenbach Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans (Äußerer Burggraben, Linner Stadtgraben, Greiffenhorstpark) zu betreten. B Gebote Zusätzlich zu den unter 2.2 aufgeführten geboten gelten folgende Gebote: - Erhaltung und Entwicklung der aquatischen und terrestrischen Lebensräume des Kammmolches - Erhaltung und Förderung der extensiven Grünlandnutzung - Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes C Unberührt von den unter Ziffer 2.2 aufgeführten Verboten und Geboten bleibt: - das Betreten der Eisflächen auf eigene Gefahr. - die Pflege der Parkflächen im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde. - die Regulierung des Wasserstandes in den Parkanlagen durch Einleitungen oder Ein- und Ausbau von Staueinrichtungen. - Textliche Darstellungen und Festsetzungen 3.1.18 entfällt Hierzu zählt die Pflege und Unterhaltung der Wege-, Gehölz- und Wiesenflächen. Die Regulierung der Wasserstände erfolgt im Rahmen der vorliegenden wasserrechtlichen Genehmigungen. Erläuterungen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans 4.3.14 Waldfläche östlich der BAB 57 Nach Endnutzung der Balsampappel Wiederaufforstung mit Laubbaumarten. Baumarten: Schwarzerle, Esche Flächengröße: 4 ha Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 22, 23, 44, 51 307 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.5 Extensive Weide (Mähweide) im Latumer Bruch Düngung: b nur P, kein N, 40 kg K2O, keine Gülle, keine Kalkung Gemarkung: Linn Flur: 20 Flurstück: 33 Extensive Wiesen Die anschließend aufgelisteten extensiven Wiesen werden wie folgt festgesetzt: Flächendeckende Bearbeitung: keine maschinelle Bearbeitung (Walzen; Schleppen, düngen, Mähen etc.) vom 15.03. bis zum 15.06. (*30.06.); ganzjährig kein Walzen auf städtischen Flächen. P = Phosphor K = Kali N = Stickstoff Sofern keine Vereinbarungen oder Zusätze unter „textliche Darstellungen und Festsetzungen“ stehen, gelten die jeweils unter a) aufgeführte Restriktion. Alternativen sind im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde schriftlich festzulegen. *) Mit der Bewirtschaftung muss bis zum 30.06. (im Einzelfall auch darüber hinaus) ausgesetzt werden, wenn spätbrütende Vogelarten in der Fläche vorkommen, ein Entwicklungsrückstand infolge nasskalter Witterung besteht u.a. (Entscheidung durch die Untere Landschaftsbehörde). Mahd: a) 1. Mahd ab 15.06. (*30.06.) 2. Mahd ab 01.09. Alternativnutzung: b) 1. Mahd ab 15.06. (*30.06.) 2. Mahd ab 15.09. Mahd von innen nach außen oder von einer Seite her. Zusatz: Randstreifen von mindestens 2,0 m Breite an Zäunen und Gräben belassen, dort Mahd ab September im Abstand von 3 Jahren (auf städtischen Flächen obligatorisch, auf privaten Flächen als Zusatzleistung). 386 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Beweidung: Keine Beweidung Düngung: a) keine Düngung, keine Kalkung. Alternativen: b) 60 kg N ha/a, 60 kg P2O5 ha/a 120 kg K2O ha/a, keine Gülle, keine Kalkung. c) bis zu 10 t Stallmist ha/a in mindestens 2 Gaben, keine Gülle, keine Kalkung. Sonstiges: Keine Biozide *) Kein Pflegeumbruch Keine Nachsaat 5.3.6 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Linn Flur: 20 Flurstück: 33 5.3.7 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 22, 51 5.3.8 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 6 Flurstück: 49 5.3.9 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 33 Flurstück: 51 *) Unerwünschter Aufwuchs kann nach Abstimmung mit der ULB selektiv behandelt werden. 387 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.10 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Nur P, K, kein N Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 5 Flurstück: 20, 24, 25 Flur: 6 Flurstück: 48 5.3.11 Extensive Wiesen im Latumer Bruch „Die Witzkampe“ Düngung: b Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 6 Flurstück: 40, 30 Entlang der nordöstlich gelegenen alluvialen Altstromrinne ist es verboten, auf einem 30 m breiten Streifen, ausgehend von der Oberkante entlang dieser Rinne zu düngen, Gülle sowie Kalk und Pflanzenschutzmittel auszubringen. 5.3.12 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 5 Flurstück: 18, 22, 23 5.3.13 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Nur P, K, kein N Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 4 Flurstück: 2 5.3.14 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Nur P, K, kein N Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 4 Flurstück: 28, 31 388 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen 5.3.15 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 5.3.16 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 Einschürige Wiesen Die anschließend aufgelisteten Wiesen werden wie folgt festgesetzt: Flächendeckende Bearbeitung: keine maschinelle Bearbeitung (ausgenommen Herbstmahd.) Beweidung: Keine Beweidung Zusatz: Randstreifen von mindestens 2 5,0 m Breite an Zäunen und Gräben belassen, dort Mahd ab September im Abstand von 3 Jahren (auf städtischen Flächen obligatorisch, auf privaten Flächen als Zusatzleistung). Düngung: Keine Düngung, keine Kalkung Sonstiges: Keine Biozide*) Kein Pflegeumbruch Keine Nachsaat Erläuterungen *) Unerwünschter Aufwuchs kann nach Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde selektiv behandelt werden. 389 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.17 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Keine Mahd zwischen dem 15.03. und 15.07., keine Düngung, der Erhalt der auf der Wiese befindlichen Kleingewässer. Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 5.3.18 Wiesen im Latumer Bruch Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 5.3.19 Wiesen im Latumer Bruch Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 33 Flurstück: 7, 8, 51 5.3.60 Wiesen im Latumer Bruch Gemarkung: Linn Flur: 9 Flurstück: 12 Gemarkung: Gellep Flur: 2 Flurstück: 17 390 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Anlage, Wiederherstellung und Pflege von Feuchtbiotopen 5.3.46 Der Linner Burggraben und fortführende Gräben sind in Teilbereichen unter weitgehender Schonung der Ufervegetation zu entschlammen und zu säubern. Die anfallenden Schlammmassen sind landschaftsunschädlich zu beseitigen. An den Gewässerrändern sind Arten der Röhrichtgesellschaften zur „Initialzündung“ nach der Maßnahme stehen zu lassen oder, sofern nicht vorhanden, anzusiedeln. 402 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.62 Die in der Niederung gelegene Kleingartenanlage ist auf die östliche Niederterrassenplatte (Oppumer Feld – B-Planvorentwurf Nr. 518) zu verlagern. Die freiwerdende Fläche soll dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden und ist durch den Biotopmanagementplan (Pflege- und Entwicklungsplan) für das NSG Latumer Bruch näher zu konkretisieren. Gemarkung: Linn Flur: 9 Flurstück: 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, Korrektur: Festsetzung fehlte in der Karte des Landschaftsplanes 404 Bemerkung: Die Festsetzung 5.3.62 wird in der Karte des Landschaftsplanes dargestellt. Textliche Darstellungen und Festsetzungen 5.3.101 Erläuterungen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Auf einem 20 m breiten Streifen beidseits des Stratumer Buschgrabens ist das Aufbringen von Düngemittel, und Pflanzenschutzmitteln verboten. Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 Flur: 33 Flurstück: 11, 34 414 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.98 Auf der östlichen Seite des Talweges ist der vorhandene Trockenrasen durch folgende Maßnahmen zu pflegen: - kein Einbringen von Düngemitteln und Bioziden. An Stellen mit Baum- und Strauchbestand weitet sich der Streifen entsprechend auf. Der Baum- und Strauchbestand ist zu erhalten. An jetzigen Fehlstellen ist der Trockenrasen zu entwickeln. Der Talweg bleibt für landwirtschaftliche Maschinen weiterhin befahrbar. Gemarkung: Oppum Flur: 10 Flurstück: 43, 52 Gemarkung Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 2. 5. 24. 41. 45, 46 415 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.4.19 Wiederherstellung und Pflege eines Feuchtgebietes im nördlichen Bereich des Latumer Bruches. Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 23 5.4.20 Wiederherstellung und Pflege eines Feuchtgebietes im nördlichen Bereich des Latumer Bruches. Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 51 Textliche Darstellungen und Festsetzungen 433 Erläuterungen 5.7 Herrichtung von geschädigten oder nicht mehr genutzten Grundstücken einschließlich der Beseitigung verfallener Gebäude oder sonstiger störender Anlagen Herrichtung von geschädigten -und nicht mehr genutzten Grundstücken 5.7.4 entfällt 441