Daten
Kommune
Krefeld
Größe
45 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Legende
LEGENDE
A
Erstaufforstung bestimmter Baumarten
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches nach § 16 Landschaftsgesetz (LG NW)
Erstaufforstung bestimmter Baumarten
Landschaftsplangrenze
Wiederaufforstung bestimmter Baumarten
1.1.1 Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen
Untersagung bestimmter Endnutzung
1.1.2 Erhaltung der in der Bauleitplanung vorgesehenen Funktion als Grünfläche
A
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft
1.2
A
A
Baumreihe
nahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen
Baumgruppe
Einzelbaum
und leistungsfähigen Landschaft
Kopfbäume
Gehölzstreifen
in ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft
Gehölzgruppe
1.4
Ausbau der Landschaft für die Erholung
Ufergehölz
1.5
Ausstattung der Landschaft zur Verbesserung des Klimas
Obstbäume
1.6.1 Temporäre Erhaltung von Freiflächen bis zur Realisierung von Bau- und
A
Obstwiese
Verkehrsflächen durch die Bauleitplanung
Hecke
1.6.2 Temporäre Erhaltung von Freiflächen bis zur Realisierung von Grünflächen
A
Waldmantel
durch die Bauleitplanung
1.7
A
Ausbau der Landschaftsstruktur durch Verwirklichung einer Grünfläche
Schutzpflanzung
B
im Rahmen der Bauleitplanung
1.8
Sicherunng und Verbesserung der Standortqualitäten für den Natur-
Landschaftsschutzgebiet Symbol
Naturdenkmal Symbol
Verbot Umbruch - Erhaltung
E
W
E
E
Anlage von Wildkräuterwiesen
AW
R
Anlage von Wildkräuterwiesen
Rekultivierung
Rekultivierung
Verbot Umbruch - Wiederherstellung
Beseitigung störender Anlagen
Verbot Umbruch - Wiederherstellung
Wanderweg
A
ERSCHLIESSUNGSMAßNAHMEN (§26 LG NW)
Geschützter Landschaftsbestandteil (Ausgestaltung)
Radweg
geschützter LandschaftsbestandteilSymbol
Reitweg
ZWECKBESTIMMUNG FÜR BRACHFLÄCHEN (§ 24 LG NW)
Aufhebung / Rückbau von Wegen
Natürliche Entwicklung
Liege- und Spielplatz
Natürliche Entwicklung
Bewirtschaftung und Pflege oder sonstige Nutzung
B
Spezielle Entwicklungsmaßnahmen
Verbot Umbruch - Erhaltung
Grünland-Umbruchverbot
LB
Renaturierung von Bachläufen
Renaturierung von Bachläufen
Naturdenkmale (Ausgestaltung)
ND
Erhaltung von Grünlandflächen
Anl., Wiederherst. der Pflege von Kleingewässern
R
Landschaftsschutzgebiet
L
Pflegemaßnahmen
Erhaltung von Grünlandflächen
EG
Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiet Symbol
Anlage naturnaher Lebensräume
Pflegemaßnahmen
Pf
und Artenschutz
BESONDERS GESCHÜTZTE TEILE VON NATUR UND LANDSCHAFT (§§ 19-23 LG NW)
N
ENTWICKLUNGS- UND PFLEGEMAßNAHMEN (§26 LG NW)
Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit natur-
1.3.2 Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder
A
Bewirtschaftung und Pflege oder sonstige Nutzung
Anlage 2:
Untersagung bestimmter Endnutzung
A
1.3.1 Wiederherstellung eine ökologisch stabilen, vielfältigen
A
BESONDERE FESTSETZUNGEN FÜR DIE FORSTLICHE NUTZUNG ( §25 LG NW)
ENTWICKLUNGSZIELE FÜR DIE LANDSCHAFT §§ 18 LG)
P
Parkplatz
Legende