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Verwaltungsvorlage (vereinfachte Änderung.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
4,2 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:40
Verwaltungsvorlage (vereinfachte Änderung.pdf)

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Inhalt der Datei

11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 2.Änderung - westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk Im Grundstücksbereich zwischen Kliedbruchstraße 2 und Dahlerdyk 132 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 86 2.Änderung (ohne vereinfachte Änderung) Textliche Festsetzungen, Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise Es gilt der Bebauungsplan Nr. 86 2.Änderung in der letzten gültigen Fassung vor der vereinfachten Änderung. Zusätzliche textliche Festsetzungen zur 11. vereinfachten Änderung Klarstellung zur Berechnung der Geschossfläche Berücksichtigung anderer Geschosse bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl - GFZ (§ 20 (3) Satz 2 BauNVO) Im Bereich der 11. vereinfachten Änderung sind bei der Berechnung der Geschossflächen die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschosse einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen. Überschreitung der Grund- und Geschossflächenzahlen Im Bereich der 11. vereinfachten Änderung gilt die textliche Ausnahmeregelung vom 26.08.1974 (Krefelder Amtsblatt Nr. 33 vom 15.08.1974) nicht. Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBL. I S. 132) in der derzeit gültigen Fassung Planzeichenverordnung (PlanzV 90 gemäß Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58) in der derzeit gültigen Fassung Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit, die geometrische Eindeutigkeit der städtebaulichen Planung und die Übereinstimmung mit den planerischen Festsetzungen der Bebauungsplanurkunde werden bescheinigt. Krefeld, ........................... FACHBEREICH 62 VERMESSUNGS- UND KATASTERWESEN Zusätzliche Hinweise: Wasser Das Grundstück liegt in der Wasserschutzzone IIIB Uerdingen. Das anfallende Niederschlagswasser aller befestigten Flächen muss über eine geeignete Auflage, hier Mulde oder Mulden-Rigole versickert werden. Hierfür ist ein Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Fachbereich Umwelt zu stellen. Für die Muldenversickerung wird je nach Größe der befestigten Flächen unbebauter Grundstücksanteil benötigt. Abwasser Es ist ein Schmutzwasserkanal (DN 300 STZ) im Dahlerdyk sowie ein Schmutzwasserkanal (DN 300 STZ) und ein Regenwasserkanal (DN 1600 SB) in der Kliedbruchstraße vorhanden. Details zur Grundstücksentwässerung sind im entsprechenden Entwässerungsgesuch durch den Kommunalbetrieb der Stadt Krefeld AöR abzustimmen. Elektrizität Für die Herstellung eines zweiten Hausanschlusses müssen beide Häuser baulich getrennt bleiben, getrennte Flurstücke und eigene Hausnummern bekommen. Rodungsverbot Die Rodung vorhandener Hecken, Gebüsche oder anderer Gehölze darf nicht im Verbotszeitraum des § 39 BNatSchG (01.03. - 30.09.) erfolgen. L.S. Gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit in der Zeit vom ............................ bis einschließlich ................................. Gelegenheit gegeben, zu der vereinfachten Änderung Stellung zu nehmen. DER OBERBÜRGERMEISTER Im Auftrag L.S. Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 86 2.Änderung (mit vereinfachter Änderung) gez. XXX Stadtvermessungsdirektorin \TT16gez. Hudde Fachbereichsleiter Stadtplanung Der Rat der Stadt Krefeld hat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchstabe g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am heutigen Tage (Punkt ........ der Tagesordnung für den öffentlichen Teil) die gemäß § 13 BauGB durchgeführte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen. Krefeld, ....................... L.S. \TT16gez. G. Kathstede Oberbürgermeister gez. Schüller Schriftführer Die vereinfachte Änderung des Bebauunghsplanes wird hiermit ausgefertigt. Krefeld, ........................ DER OBERBÜRGERMEISTER L.S. \TT16gez. G. Kathstede Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom ................. sowie das Bereithalten der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung zu jedermanns Einsicht im Krefelder Amtsblatt Nr. ........ vom ............... bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung tritt die vereinfachte Änderung in Kraft. Krefeld, ......................... DER OBERBÜRGERMEISTER Im Auftrag L.S. \TT16gez. Hudde Fachbereichsleiter Stadtplanung Maßstab 1 : 500