Daten
Kommune
Krefeld
Größe
4,2 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:40
Stichworte
Inhalt der Datei
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 2.Änderung
- westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk Im Grundstücksbereich zwischen Kliedbruchstraße 2 und Dahlerdyk 132
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 86 2.Änderung (ohne vereinfachte Änderung)
Textliche Festsetzungen, Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
Es gilt der Bebauungsplan Nr. 86 2.Änderung in der letzten gültigen Fassung vor der vereinfachten Änderung.
Zusätzliche textliche Festsetzungen zur 11. vereinfachten Änderung
Klarstellung zur Berechnung der Geschossfläche
Berücksichtigung anderer Geschosse bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl - GFZ
(§ 20 (3) Satz 2 BauNVO)
Im Bereich der 11. vereinfachten Änderung sind bei der Berechnung der Geschossflächen die Flächen von
Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschosse einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und
einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen.
Überschreitung der Grund- und Geschossflächenzahlen
Im Bereich der 11. vereinfachten Änderung gilt die textliche Ausnahmeregelung vom 26.08.1974 (Krefelder Amtsblatt Nr.
33 vom 15.08.1974) nicht.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung
Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBL. I S. 132) in der derzeit gültigen Fassung
Planzeichenverordnung (PlanzV 90 gemäß Bekanntmachung vom
18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58) in der derzeit gültigen Fassung
Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem
Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit, die geometrische
Eindeutigkeit der städtebaulichen Planung und die Übereinstimmung
mit den planerischen Festsetzungen der Bebauungsplanurkunde werden
bescheinigt.
Krefeld, ...........................
FACHBEREICH 62
VERMESSUNGS- UND KATASTERWESEN
Zusätzliche Hinweise:
Wasser
Das Grundstück liegt in der Wasserschutzzone IIIB Uerdingen.
Das anfallende Niederschlagswasser aller befestigten Flächen muss über eine geeignete Auflage, hier Mulde oder
Mulden-Rigole versickert werden. Hierfür ist ein Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Fachbereich Umwelt
zu stellen.
Für die Muldenversickerung wird je nach Größe der befestigten Flächen unbebauter Grundstücksanteil benötigt.
Abwasser
Es ist ein Schmutzwasserkanal (DN 300 STZ) im Dahlerdyk sowie ein Schmutzwasserkanal (DN 300 STZ) und ein
Regenwasserkanal (DN 1600 SB) in der Kliedbruchstraße vorhanden. Details zur Grundstücksentwässerung sind im
entsprechenden Entwässerungsgesuch durch den Kommunalbetrieb der Stadt Krefeld AöR abzustimmen.
Elektrizität
Für die Herstellung eines zweiten Hausanschlusses müssen beide Häuser baulich getrennt bleiben, getrennte Flurstücke
und eigene Hausnummern bekommen.
Rodungsverbot
Die Rodung vorhandener Hecken, Gebüsche oder anderer Gehölze darf nicht im Verbotszeitraum des § 39 BNatSchG
(01.03. - 30.09.) erfolgen.
L.S.
Gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit
in der Zeit vom
............................
bis einschließlich
................................. Gelegenheit gegeben, zu der vereinfachten
Änderung Stellung zu nehmen.
DER OBERBÜRGERMEISTER
Im Auftrag
L.S.
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 86 2.Änderung (mit vereinfachter Änderung)
gez. XXX
Stadtvermessungsdirektorin
\TT16gez. Hudde
Fachbereichsleiter Stadtplanung
Der Rat der Stadt Krefeld hat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 41 Abs. 1 Buchstabe g) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein - Westfalen (GO NRW) gemäß Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S.666) in der derzeit gültigen Fassung in seiner
Sitzung am heutigen Tage (Punkt ........ der Tagesordnung für den
öffentlichen Teil) die gemäß § 13 BauGB durchgeführte vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen.
Krefeld, .......................
L.S.
\TT16gez. G. Kathstede
Oberbürgermeister
gez. Schüller
Schriftführer
Die vereinfachte Änderung des Bebauunghsplanes wird hiermit
ausgefertigt.
Krefeld, ........................
DER OBERBÜRGERMEISTER
L.S.
\TT16gez. G. Kathstede
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld
vom ................. sowie das Bereithalten der vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes mit Begründung zu jedermanns Einsicht im Krefelder
Amtsblatt Nr. ........ vom ............... bekannt gemacht worden. Mit dieser
Bekanntmachung tritt die vereinfachte Änderung in Kraft.
Krefeld, .........................
DER OBERBÜRGERMEISTER
Im Auftrag
L.S.
\TT16gez. Hudde
Fachbereichsleiter Stadtplanung
Maßstab 1 : 500