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Verwaltungsvorlage (11. vereinfachte Änderung Bebauungsplan 86 2. Änderung -westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk- im Grundstücksbereich zwischen Kliedbruchstraße 2 und Dahlerdyk 132)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
253 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:40
Verwaltungsvorlage (11. vereinfachte Änderung Bebauungsplan 86 2. Änderung -westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk- im Grundstücksbereich zwischen Kliedbruchstraße 2 und Dahlerdyk 132) Verwaltungsvorlage (11. vereinfachte Änderung Bebauungsplan 86 2. Änderung -westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk- im Grundstücksbereich zwischen Kliedbruchstraße 2 und Dahlerdyk 132)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4853 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/ho Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 20.02.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 10.04.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 12.04.2018 Rat 12.04.2018 Betreff 11. vereinfachte Änderung Bebauungsplan 86 2. Änderung -westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk- im Grundstücksbereich zwischen Kliedbruchstraße 2 und Dahlerdyk 132 hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung Nord nimmt die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 2. Änderung – westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk - zur Kenntnis II. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtgestaltung, Haupt- und Beschwerdeausschuss, Rat der Stadt Krefeld: a) Der Bebauungsplan Nr. 86 2. Änderung – westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk – wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 11. vereinfachten Änderung geändert. b) Die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 2. Änderung – westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk – wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. c) Der Begründung zur 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 2. Änderung – westlich Moerser Straße zwischen Hökendyk und Dahlerdyk – gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt. Seite 1