Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:40
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.03.2015
Nr.
1261 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Nord
09.06.2015
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
16.06.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 214 1. Änderung - westlich Moerser Straße zwischen Breiten Dyk und Appellweg - ;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
und Antrag der FDP-Fraktion vom 29.04.2015
Beschlussentwurf:
I. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden zur Kenntnis genommen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist entsprechend der vom Rat beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung in
öffentlicher Veranstaltung durchzuführen.
II. Die Bezirksvertretung - Nord nimmt den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
des Bebauungsplanes Nr. 214 1. Änderung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1261 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Begründung
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6
Für den Bebauungsplan Nr. 214 1. Ä. - westlich Moerser Straße zwischen Breiten Dyk und Appellweg - hat der Rat der Stadt Krefeld am 8. April 2014 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
BauGB gefasst.
Beschreibung des Plangebietes
Der Bebauungsplan Nr. 214 – westlich Moerser Straße zwischen Breiten Dyk und Appellweg – ist
seit dem 19. Oktober 1968 rechtskräftig.
Das Plangebiet wird begrenzt
• im Süden durch Teile der nördlichen Grenze des Breiten Dyk und die nördliche Grenze der
Kleingartenanlage des Kleingärtnervereins e.V.,
• im Westen durch den Dahlerdyk,
• im Norden durch den Appellweg und
• im Osten durch die Moerser Straße bis in Höhe des Hauses Nr. 242 und der dortigen nordwestlich verlaufenden, öffentlichen Fußwegeverbindung zwischen Moerser Straße und Grüner
Dyk, der in diesem Bereich in einer Sackgasse endet und bis an die öffentliche Grünfläche heranreicht.
Der Plangebietsbereich zwischen Dahlerdyk und Moerser Straße wurde als Reines Wohngebiet
(WR) festgesetzt. Im mittleren Bereich des Plangebiets, östlich des Dahlerdyk, ist eine Öffentliche Grünfläche – Dauerkleingärten – festgesetzt.
Im südwestlichen Plangebietsbereich und im südwestlichen Bereich, parallel zur Moerser Straße,
ist ebenfalls ein Reines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Für den nordwestlichen Plangebietsbereich ist eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Sport festgesetzt.
Die Änderung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen, bekannt gemacht am 15.08.1974,
setzt für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 214 fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Festsetzungen der Grund- und Geschossflächenzahl bzw. der Baumassenzahl bis zu den in § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 1968) festgesetzten Höchstwerten zugelassen werden können. Die Baugenehmigungsbehörde wurde dadurch ermächtigt, für
Einzelgrundstücke Ausnahmen zuzulassen.
Innerhalb des Plangebiets wurden seit seiner Rechtskraft fünf vereinfachte Änderungsverfahren
durchgeführt, die sich zum einen auf Gestaltungsregelungen bezogen, die rechtswidrig waren
und zum anderen auf eine Verschiebung der überbaubaren Fläche und auf Änderungen der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Die vereinfachten Änderungen bezogen im Falle der
ersten vereinfachten Änderung auf einen größeren Plangebietsausschnitt mit elf Flurstücken und
ansonsten in der Regel auf einzelne Flurstücke.
Anlass und Ziel der Planung
In der Sitzung des Planungsausschusses am 09.10.2013 wurde auf Antrag der CDU-Fraktion vom
05.09.2013 einstimmig beschlossen, dass die durch die Änderung und Ergänzung der textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 214 vorgenannte Ausnahme entfallen soll, damit der
Siedlungscharakter des Reines Wohngebiets, durch Ein- und Zweifamilienhäuser in Verbindung
mit großzügig geschnittenen Grundstücken erhalten bleibt.
In diesem Änderungsverfahren soll es daher darum gehen, die Möglichkeit der Ausschöpfung der
Grund- und Geschossflächenzahl bzw. der Baumassenzahl bis zur Höchstgrenze gemäß § 17 der
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Baunutzungsverordnung (BauNVO 1968) künftig nicht mehr zu ermöglichen. In einer öffentlichen
Veranstaltung soll den betroffenen Grundstückseigentümern und Bürgern beispielhaft erläutert
werden, welche Konsequenzen das Änderungsverfahren für die Grundstücke haben kann.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 214 wird das Planrecht zur geltenden BauNVO umgestellt. Durch die Anwendung der aktuellen Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
1990 wird eine eindeutige Rechtslage geschaffen und innerhalb des Plangebiets findet die von
der Stadt Krefeld gewünschte Entwicklung statt.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 214 ist es:
•
die Änderung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen vom 15.08.1974 zu streichen,
•
die Anwendung der aktuellen Fassung der BauNVO 1990,
•
die brachliegende Fläche des ehemaligen Tennisplatzes in Wohnbaufläche umzuwandeln,
•
die Flächen des westlich angrenzenden Sportplatzes künftig zu Wohnzwecken auszuweisen.
Zum Erhalt der westlich gelegenen Sportplatzfläche wäre die Erneuerung des Tennenplatzes erforderlich, weil die Asche des Oberbodens schon 20 Jahre alt ist und in Kürze ausgetauscht werden müsste. Ergänzend müsste dann für die Entwicklung der ehemaligen Tennisanlage zu Wohnbauflächen und für die Errichtung eines Kindergartens eine voraussichtlich 4,5 m hohe Lärmschutzwand zwischen der Sportplatzanlage und den sensiblen Nutzungen errichtet werden.
Zwischenzeitlich wurde durch die Sportverwaltung festgestellt, dass der westlich gelegene
Sportplatz entbehrlich ist. Die Nutzungen der Sportvereine können auf andere Sportanlagen verlagert werden, so dass im vorliegenden Bebauungsplangebiet zukünftig lediglich Schul- und individueller Breitensport sowie Jugendsport auf der Hubert-Houben-Kampfbahn außerhalb der Ruhezeiten betrieben werden soll.
Damit wird mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 214 das Ziel verfolgt, neben der Umwandlung der brachliegenden Flächen des Tennisplatzes zu Wohnbauflächen, auch die Flächen
des westlich angrenzenden Sportplatzes bei Nutzungsaufgabe bzw. Verlagerung der Sportstätte
künftig zu Wohnzwecken auszuweisen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit ein Bebauungsplankonzept für die gesamte Fläche der Sportanlagen südwestlich des Appellweges (ca. 20.400 m²)
zu erstellen.
Bebauungsplanvorentwurf
Nach geltendem Planrecht ist eine offene Bauweise mit großzügigen Grundstücken und einer
geringen Versiegelung der Flächen zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,15 bzw. 0,25
festgesetzt. Das heißt, dass maximal 15 % bis 25 % der Grundstücksfläche von baulichen Anlagen
überdeckt werden können. In einigen Teilbereichen darf nach geltendem Planrecht bis zu 30 %
der Grundstücksfläche überdeckt werden.
Der Vorentwurf sieht vor, diese Grundflächenzahlen zu übernehmen, allerdings ohne die 1974
ergänzten textlichen Festsetzungen, die die Möglichkeit bietet, die Grundstücke bis zu 40 % zu
überbauen. Um dem demographischen Wandel durch An- und Umbauten der Bestandsgebäude
gerecht zu werden, könnten alternativ die geltenden GRZ-Werte um jeweils 0,05 erhöht werden.
Innerhalb der bisherigen Gemeinbedarfsfläche Sport an der Ecke Dahlerdyk / Appelweg soll eine
6-gruppige Kindertagesstätte errichtet und eine maßvolle, dem Umfeld angepasste Wohnbebauung ermöglicht werden, mit maximal zwei Vollgeschossen. Damit wird die Einfügung in den Kontext der umliegenden vorhandenen Bebauungsstrukturen gewährleistet. Unter Berücksichtigung
der vorhandenen Grünstrukturen sollen die vorhanden Bäume innerhalb der Fläche und die die
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Sportanlagen umgrenzenden Bäume, entlang des Dahlerdyk und des Appellweges, erhalten bleiben.
Für diese Fläche werden drei Planungsvarianten vorgeschlagen, die sich durch die Positionierung
der Kindertagestätte und die sich daraus ergebende Anzahl an Wohneinheiten unterscheiden:
• Variante A: Errichtung einer Kindertagesstätte am Appellweg, in Verlängerung des Hauses
Appellweg 14, im nördlichen Bereich der ehemaligen Tennisanlagen. Westlich und südwestlich
sollen ca. 26 Einfamilienhäuser in offener Bauweise in Form von Einzel - und Doppelhäusern (1
Doppel- und 24 Einzelhäuser)
entstehen, wobei die Baugrundstücke eine Größe von ca. 480
m² bis 746 m² haben sollen.
• Variante B: Errichtung einer Kindertagesstätte an der Ecke Appellweg / Dahlerdyk im nordwestlichen Bereich der ehemaligen Sportanlagen. Südwestlich und östlich sollen ca. 26 Einfamilienhäuser in offener Bauweise in Form von Einzel - und Doppelhäusern (4 Doppel- und 18
Einzelhäuser) entstehen, wobei die Baugrundstücke eine Größe von ca. 360 m² bis 698 m² haben sollen.
• Variante C: Errichtung einer Kindertagesstätte parallel zum Dahlerdyk, im südlichen Bereich
der ehemaligen Sportanlagen. Nordwestlich und östlich sollen ca. 26 Einfamilienhäuser in offener Bauweise in Form von Einzel - und Doppelhäusern (2 Doppel- und 22 Einzelhäuser) errichtet
werden, wobei die Baugrundstücke eine Größe von ca. 477 m² bis 730 m² haben sollen.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Grünstrukturen innerhalb der Flächen der ehemaligen
Sportanlagen und der die Sportanlagen umgebenden Grünstrukturen ist die notwendige Erschließung der Wohnbebauung über eine öffentliche Erschließungsstraße vom Appellweg geplant, die als Stichstraße tief in das Plangebiet hineinreicht.
Diese Sackgasse muss für die Zugangsmöglichkeit der Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr entsprechend ausgeführt werden. Von der Erschließungsstraße soll zu beiden Seiten über ein Netz
aus privaten Stichwegen die Erschließung und Anfahrbarkeit der Wohnbebauung sichergestellt
werden.
Um den Stellplatzbedarf der Wohnhäuser zu decken sieht die städtebauliche Konzeption vor,
dass den Gebäuden direkt Garagen und davorliegende Stellplätze zugeordnete werden und somit für jede Wohneinheit zwei Stellplätze sichergestellt werden. Besucherstellplätze sind parallel
der öffentlichen Erschließungsstraße und innerhalb der privaten Erschließungswege möglich.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen südlich des Appellweges,
im Bereich der Sportanlagen, als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Tennisanlagen dar.
Im neuen Flächennutzungsplan, für den am 8. April 2014 der abschließende Beschluss durch den
Rat der Stadt Krefeld gefasst wurde, ist die Flächenanpassung für den östlichen Bereich, im Bereich der ehemaligen Tennisanlage, von Grünfläche in Wohnbaufläche erfolgt.
Das Anpassungsverfahren des Flächennutzungsplanes im westlichen Bereich der Sportanlagen in
Wohnbaufläche erfolgt im weiteren Bebauungsplanverfahren. Das Verfahren wird erforderlich,
sofern die Sportanlagen in diesem Bereich aufgegeben und an einen anderen Standort im Stadtgebiet verlagert werden.
Begründung
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Der nördliche Plangebietsbereich befindet sich in der verbindlich festgesetzten Wasserschutzzone IIIb Bruchweg / Krefeld IV / Uerdingen. Der südliche Bereich befindet sich in der nicht festgelegten potenziellen Schutzzone Bruchweg.
Sonstiges
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB)
durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Für den Bereich der ehemaligen Tennissportanlage und den westlich angrenzenden Sportplatz
einschließlich des südlich gelegenen Schießstands liegt ein Altlastengutachten aus dem Jahr 2003
vor. Mit dem Fachbereich Umwelt wurde abgestimmt, dass einige, in 2003 unzugängliche Untersuchungsorte, ergänzt und das gesamte Gutachten aktualisiert wird. Diese Detailuntersuchung
inclusive eines nutzungsorientierten Sanierungskonzepts liegt dem Fachbereich Umwelt seit April 2015 vor. Mit Sanierung der Flächen ist eine Entwicklung als Wohnbaufläche und für eine Kindertagesstätte möglich.
Eine artenschutzrechtliche Untersuchung für den Bereich der Sportanlagen südlich des Appellweges wird derzeit durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Bebauungsplanverfahren noch konkretisiert und ergänzt.
Für die Sportanlagen nördlich und südlich des Appellweges liegt eine schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2007 vor. Hier müssen noch Untersuchungen ergänzt werden, die darstellen, wie die zu erwartenden Geräuschemissionen der verbleibenden Sportanlagen (HubertHouben-Kampfbahn und die Sportanlage der Schwimmvereinigung Krefeld 1972 e.V.) auf das
geplante Allgemeine Wohngebiet (WA) südlich des Appellweges wirken, wenn die Sportnutzung
auf dem Tennenplatz aufgegeben wird.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten. Daher soll den Bürgern die städtebauliche Konzeption
anhand von drei Varianten vorgestellt werden, um den Bürgern die Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung zu geben.
Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit
soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 214 1. Änderung – westlich Moerser Straße zwischen Breiten Dyk und Appellweg
– beigefügt.