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Verwaltungsvorlage (Planungsprozess Familienzentren in Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
394 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:40
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.03.2016 Nr. 2537 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/00-ra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 01.06.2016 Betreff Planungsprozess Familienzentren in Krefeld Beschlussentwurf: Der erstmaligen Bewerbung der städtischen Kindertageseinrichtung (Kita) Märklinstraße um das Gütesiegel "Familienzentren NRW" im Betreuungsjahr 2016/2017 wird zugestimmt. Im Betreuungsjahr 2015/2016 wurde, mit Zustimmung des Landschaftsverbandes Rheinland, das Kontingent für das Gütesiegel "Familienzentren NRW" von der städtischen Kita Lutherische-Kirch-Straße auf die neue städtische Kita Westwall verlagert. Die Kita Westwall befindet sich in der Zertifizierungsphase. Diesem Wechsel wird nachträglich zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2537 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Ausgangslage Die Landesregierung hat 2006 beschlossen, dass rund 30% aller Kindertageseinrichtungen (Kitas) zu Familienzentren (FamZ) ausgebaut werden sollten. Die Rahmenbedingungen für den weiteren Planungsprozess wurden in der Jugendhilfeausschusssitzung am 03. Dezember 2008 beschlossen (Vorlage 4095/08). Im Betreuungsjahr 2015/2016 sind 25 Kitas in Krefeld als Familienzentren zertifiziert (Anlage 1); vier Kitas befinden sich im Zertifizierungsverfahren. In jedem Stadtbezirk gibt es zumindest ein Familienzentrum. Situation in Krefeld Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Krefeld hatte bereits am 15. März 2006 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Weiterentwicklung bestehender Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren wird grundsätzlich begrüßt. Perspektivisch wird angestrebt, in Krefeld ein flächendeckendes bedarfsgerechtes Angebot in Trägervielfalt vorzuhalten. Vorrangig müssen Familienzentren in solchen Sozialräumen geschaffen werden, in denen junge Familien einen besonders hohen Bedarf an Unterstützung und Förderung haben. Die Vorgaben der Landesregierung werden somit in Krefeld bereits seit Jahren umgesetzt. Nach der Neuausrichtung der Familienzentren durch die Landesregierung ist es in Krefeld nicht mehr möglich, wie geplant ein „flächendeckendes Angebot in Trägervielfalt aufzubauen“, da die Fördervoraussetzungen in vielen Vororten nicht gegeben sind. Die Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ nach § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe hatte sich im Sommer 2014 bei der Auswahl der plusKITA Einrichtungen intensiv mit dem besonderen Unterstützungsbedarf für Familien in den Kitas in Krefeld beschäftigt. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass sich vorrangig anerkannte plusKITA für das Gütesiegel "Familienzentrum in NRW" bewerben können. Aufgrund der o.a. Vorgaben ist die Auswahl an in Frage kommenden Einrichtungen begrenzt. Vielfach liegen in unmittelbarer Nähe zu möglichen neuen Standorten bereits bestehende Familienzentren. Neues Familienzentrum im Betreuungsjahr 2016/2017 Mit Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 08. Januar 2016 wurde der Stadt Krefeld ein neues Familienzentrum zugeteilt. Im Jahre 2012 wurden die Voraussetzungen für die Schaffung von neuen Familienzentren geändert. Familienzentren sollen in Gebieten mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko installiert werden. Begründung Seite 3 Die Jugendämter sollen eigenständig die Stadtteile und Einrichtungen auswählen, in denen besonderer Handlungsbedarf besteht. Im Betreuungsjahr 2016/2017 verbleibt die städtische Kita Märklinstraße (4 Gruppen/87 Kinder) als optimalster neuer Standort. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung wird diese Einrichtung befürwortet, da die Kita in einem Wohnbereich liegt, in dem viele Familien einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten nach § 21 Absatz 5 und 6 Kinderbildungsgesetz eine Landesförderung von 14.000 € pro Jahr. Der städtische Haushalt wird nicht belastet. Wechsel des Kontingentes für ein Familienzentrum von der Kita Lutherische-Kirch-Straße auf die Kita Westwall (2015/2016) Der Landschaftsverband Rheinland hat dem Wechsel des Bestandskontingentes des Familienzentrums Lutherische-Kirch-Straße auf die Kita am Westwall zugestimmt. Die Einrichtung Lutherische-Kirch-Straße ist räumlich an der Belastungsgrenze und die vorhandenen Räumlichkeiten werden für die Betreuung der Kinder benötigt und können nicht weiter für das Familienzentrum genutzt werden. Da bereits seit dem Betreuungsjahr 2014/2015 eine enge Kooperation zwischen beiden Einrichtungen gelebt wird und diese nur 350 Meter auseinander liegen, wurde unter der Voraussetzung, dass die neue Kita besonderen Unterstützungsbedarf hat und die Maßnahme im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung erfolgt, der Wechsel genehmigt. Die Einrichtung Westwall ist plusKita und aus jugendhilfeplanerischer Sicht ist der Wechsel des Familienzentrums sinnvoll. Der städtische Haushalt wird nicht belastet.