Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:41
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.10.2016
Nr.
3288 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
24.11.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
08.12.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Beitritt der Stadt Krefeld zur d-NRW AöR
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, der d-NRW AöR beizutreten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3288 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
1.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
1.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 1.000,00 EUR
Bemerkungen
Der Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000 Euro wird aus dem Budget des Fachbereiches Verwaltungssteuerung und -service getragen.
Begründung
Seite 2
d-NRW begleitet seit mehr als einem Jahrzehnt Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik
und des E-Government. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die aufgrund von Schnittstellen eine einheitliche, gemeinschaftliche Umsetzung durch Land und Kommunen erfordern (z.B. Meldeportal für Behörden, Vergabemarktplatz NRW, Verwaltungssuchmaschine NRW, KiBiz). Derzeit besteht d-NRW aus
einem in privater (d-NRW-Betriebs-GmbH & Co. KG) und einem in öffentlicher Hand befindlichen Bereich
(d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG).
Ein von der Landesregierung vor kurzem in den Landtag eingebrachter Gesetzentwurf sieht vor, den bisher privatrechtlich organisierten öffentlichen Teil von d-NRW im Rahmen einer Anstalt öffentlichen
Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.2017 neu auszurichten. Dadurch soll der aus der ursprünglichen
Konzeption als öffentlich-private Partnerschaft resultierende Steuerungs- und Abstimmungsaufwand
minimiert werden, der durch komplizierte Strukturen mit einer Vielzahl von Organisationseinheiten und
Gremien bedingt ist. Träger der neuen Anstalt sollen neben dem Land NRW – auf freiwilliger Basis – ausschließlich Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände werden können. Das Stammkapital pro beitretender Kommune beträgt 1.000 Euro. Diese gemeinsame Trägerschaft ist vor folgendem Hintergrund von
besonderer Bedeutung:
•
Das am 06.07.2016 vom Landtag beschlossene E-Government-Gesetz NRW und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan enthalten eine Fülle neuer Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung
zwischen Land und Kommunen erfordern. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang.
•
Als Träger der d-NRW AöR können die Kommunen Produkte und Angebote von d-NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen (z.B. die regionalen Vergabemarktplätze
Rheinland, Metropole Ruhr und Westfalen) und fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik in Anspruch nehmen.
•
Als Träger der d-NRW AöR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal-staatlicher Kooperationsprojekte, da die kommunale
Trägerschaft eine zentrale Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung jener Dienstleister
durch die d-NRW AöR ist.
Kommunale IT-Dienstleister, die gegenwärtig neben einer Reihe kommunaler Gebietskörperschaften Träger von d-NRW sind – so auch das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein –, kommen künftig nicht
mehr für eine Trägerschaft in Betracht. Dies ist insofern konsequent, als damit eine klare Trennung zwischen Auftraggebern (Land und kommunale Gebietskörperschaften) und Auftragnehmern (kommunale
IT-Dienstleister) vorgenommen wird. Dadurch wird unter anderem die vergaberechtsfreie Beauftragung
(sogenannte Inhouse-Fähigkeit) der neuen Anstalt seitens ihrer Träger ermöglicht, wobei die operative
Durchführung sodann durch Beauftragung öffentlicher oder privater Leistungserbringer erfolgen würde.
Da eine ebenenübergreifende, medienbruchfreie Zusammenarbeit weiter an Bedeutung gewinnen wird,
liegt es auch zukünftig im kommunalen Interesse, die Expertise von d-NRW nutzen zu können.
Mit dem Beitritt zur d-NRW AöR ist nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des
öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ von den beitretenden Kommunen ein Stammkapitalanteil in Höhe von
1.000,- Euro einzubringen.
Die vorgesehene Neuorganisation wird von allen kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen
unterstützt und ein Beitritt zur künftigen d-NRW AöR befürwortet.