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Verwaltungsvorlage (Beitritt der Stadt Krefeld zur d-NRW AöR)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
289 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:41
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.10.2016 Nr. 3288 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 24.11.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 08.12.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Beitritt der Stadt Krefeld zur d-NRW AöR Beschlussentwurf: Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, der d-NRW AöR beizutreten. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3288 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 1.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 1.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 1.000,00 EUR Bemerkungen Der Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000 Euro wird aus dem Budget des Fachbereiches Verwaltungssteuerung und -service getragen. Begründung Seite 2 d-NRW begleitet seit mehr als einem Jahrzehnt Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Government. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die aufgrund von Schnittstellen eine einheitliche, gemeinschaftliche Umsetzung durch Land und Kommunen erfordern (z.B. Meldeportal für Behörden, Vergabemarktplatz NRW, Verwaltungssuchmaschine NRW, KiBiz). Derzeit besteht d-NRW aus einem in privater (d-NRW-Betriebs-GmbH & Co. KG) und einem in öffentlicher Hand befindlichen Bereich (d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG). Ein von der Landesregierung vor kurzem in den Landtag eingebrachter Gesetzentwurf sieht vor, den bisher privatrechtlich organisierten öffentlichen Teil von d-NRW im Rahmen einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.2017 neu auszurichten. Dadurch soll der aus der ursprünglichen Konzeption als öffentlich-private Partnerschaft resultierende Steuerungs- und Abstimmungsaufwand minimiert werden, der durch komplizierte Strukturen mit einer Vielzahl von Organisationseinheiten und Gremien bedingt ist. Träger der neuen Anstalt sollen neben dem Land NRW – auf freiwilliger Basis – ausschließlich Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände werden können. Das Stammkapital pro beitretender Kommune beträgt 1.000 Euro. Diese gemeinsame Trägerschaft ist vor folgendem Hintergrund von besonderer Bedeutung: • Das am 06.07.2016 vom Landtag beschlossene E-Government-Gesetz NRW und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan enthalten eine Fülle neuer Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang. • Als Träger der d-NRW AöR können die Kommunen Produkte und Angebote von d-NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen (z.B. die regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr und Westfalen) und fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik in Anspruch nehmen. • Als Träger der d-NRW AöR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal-staatlicher Kooperationsprojekte, da die kommunale Trägerschaft eine zentrale Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung jener Dienstleister durch die d-NRW AöR ist. Kommunale IT-Dienstleister, die gegenwärtig neben einer Reihe kommunaler Gebietskörperschaften Träger von d-NRW sind – so auch das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein –, kommen künftig nicht mehr für eine Trägerschaft in Betracht. Dies ist insofern konsequent, als damit eine klare Trennung zwischen Auftraggebern (Land und kommunale Gebietskörperschaften) und Auftragnehmern (kommunale IT-Dienstleister) vorgenommen wird. Dadurch wird unter anderem die vergaberechtsfreie Beauftragung (sogenannte Inhouse-Fähigkeit) der neuen Anstalt seitens ihrer Träger ermöglicht, wobei die operative Durchführung sodann durch Beauftragung öffentlicher oder privater Leistungserbringer erfolgen würde. Da eine ebenenübergreifende, medienbruchfreie Zusammenarbeit weiter an Bedeutung gewinnen wird, liegt es auch zukünftig im kommunalen Interesse, die Expertise von d-NRW nutzen zu können. Mit dem Beitritt zur d-NRW AöR ist nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ von den beitretenden Kommunen ein Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000,- Euro einzubringen. Die vorgesehene Neuorganisation wird von allen kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen unterstützt und ein Beitritt zur künftigen d-NRW AöR befürwortet.