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Archiv (Teilnahme Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen" des Landesministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
280 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:41
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Inhalt der Datei

- Antrag der SPD-Fraktion - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 14.09.2016 Nr. 3131 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/00-ra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 02.11.2016 Betreff Teilnahme Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen" des Landesministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - Antrag der SPD-Fraktion Beschlussentwurf: Der Jugendhifeausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3131 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja X nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 80.000,00 EUR 5.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt 85.000,00 EUR abzüglich 30.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 55.000,00 EUR Bemerkungen Den 85.000 EUR Kosten stehen für zwei Jahre Erträge in Höhe von rund 30.000 EUR gegenüber. Die Sachkosten werden dauerhaft und die wegfallenden Erträge ab dem Jahr 2019, werden aus dem Budget des FB 51 geleistet. Die offenen 50.000 EUR Personalkosten müssen im Rahmen der Etatberatungen dauerhaft zusätzlich ins Budget eingestellt werden. Begründung Seite 2 Ausgangslage: Vorbeugende Politik ist Kernanliegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Alle Kinder sollen die gleichen Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen haben. Ausgehend von den positiven Ergebnissen und Erfahrungen des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ will die Landesregierung die Politik der Vorbeugung schrittweise in die Fläche des Landes bringen. „Kein Kind zurücklassen – für ganz NRW!“ verfolgt das Ziel, dass sich alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Grundsätze vorbeugender Politik praktisch zu eigen machen und Kinder und ihre Familien von der Schwangerschaft und Geburt bis zum Eintritt in das Berufsleben unterstützen. Kommunen und Land sollen Hand in Hand in dem gemeinsamen Bestreben arbeiten, allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen und Zukunftsperspektiven zu eröffnen, den künftigen Fachkräftebedarf zu sichern und mittel- und langfristig soziale Folgekosten zu minimieren. Bis zum 15. November 2016 können sich interessierte Kommunen um eine Teilnahme am Projekt "Kein Kind zurücklassen" bewerben. 22 Kommunen werden ausgewählt und erhalten über zwei Jahre individuelle Beratung und Unterstützung. Darüber hinaus erhalten „Kein Kind zurücklassen-Kommunen“ eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) in Höhe von 29.958,39 Euro jährlich in Form einer Personalpauschale für die kommunale Koordination, die durch einen entsprechend hohen kommunalen Anteil zu ergänzen ist. Kernziele sind, wie bereits im Antrag aufgeführt, die Erstellung eines Leitbildes kommunaler Vorbeugung, die Erarbeitung einer Präventionskette und ein sozialräumliches Präventionsmonitoring. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen mit Hilfe der Landeskoordinierungsstelle in Trägerschaft des Instituts für soziale Arbeit (ISA, Münster). Für den Aufbau des sozialräumlichen Präventionsmonitorings vor Ort arbeitet die Landeskoordinierungsstelle mit der Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA) zusammen. Hierzu werden die Modellkommunen durch das Land NRW und das Institut für soziale Arbeit (ISA) unterstützt. Situation in Krefeld: Derzeit werden ein entsprechendes Konzept für ein Pilotprojekt und dazu die Interessensbekundung vorbereitet. Derzeit werden ein entsprechendes Konzept und dazu die Interessensbekundung vorbereitet. Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine positive Entscheidung des Verwaltungsvorstandes. Für die Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 08. November 2016 ist eine entsprechende Vorlage geplant. Sollte der Verwaltungsvorstand die Interessensbekundung befürworten, wird diese fristgerecht eingereicht. Der Jugendhilfeausschuss wird in der gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung im Februar, über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt und erhält ggf. die entsprechende Interessensbekundung. Sollte eine Entscheidung über eine Teilnahme bis dahin bekannt sein, wird diese ebenfalls vorgelegt. Finanzielle Voraussetzungen: Begründung Seite 3 Das Land NRW gewährt den Modellkommunen für zwei Jahre jeweils rund 30.000 EUR für Personalkosten für den/die Koordinator(in). Die entsprechend einzustellende Kraft wird Personalkosten von rund 80.000 EUR verursachen. Hinzu kommen rund 5.000 EUR Sachkosten. Auf politischem Weg sind über die Etatberatungen jährlich 50.000 EUR Personalkosten zusätzlich bereit zu stellen. Der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung wird die Sachkosten von rund 5.000 EUR, weitere Kosten im Rahmen der Stelleneinrichtung (IT-Arbeitsplatz, Büroausstattung etc.) aus dem Budget decken. Die in 2019 wegfallenden Fördermittel von rund 30.000 EUR wird der Fachbereich 51 ebenfalls aus dem Budget decken.