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Verwaltungsvorlage (AFBL 08. Sitzung 17.09.2015 öT.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
246 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:42

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 08. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Krefeld am Donnerstag, 17.09.2015, 17:00 Uhr im Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Raum C 2 I. Öffentlicher Teil Anwesend waren unter dem Vorsitz von Ratsherrn Bovenkerk die stimmberechtigten Mitglieder: Ratsherr Bovenkerk SPD-Fraktion Ratsherr Hengst SPD-Fraktion Ratsherr Ertürk SPD-Fraktion Ratsherr Rüsing SPD-Fraktion Ratsfrau Späth SPD-Fraktion Ratsherr Winzen SPD-Fraktion Ratsherr Lohmar CDU-Fraktion Ratsherr Lichtenberg CDU-Fraktion Ratsfrau Peters CDU-Fraktion Ratsherr Reuters CDU-Fraktion Ratsherr Wingender CDU-Fraktion Ratsherr Zecha CDU-Fraktion Ratsherr John Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsfrau Matthias Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Heitmann FDP-Fraktion Ratsherr Cakir Fraktion DIE LINKE Ratsherr Klein -1- von der Verwaltung: Stadtkämmerer Cyprian (GBL II) Herr Schüller (FB 05) Herr Bauermeister (13) Herr Mayer (FBL 20) Herr Baumgart (FB 20) Herr Plege (FB 20) Herr Mertens (FBL 21) Herr Sinzig (FB 21) Herr Linke (FB 60) Herr Joswig (FB 60) Herr Kritzler (FBL 62) – bis 18:30 Uhr Herr Plaßmann (Geschäftsführer SPD-Fraktion) folgende Gäste: Ratsfrau Brauers – bis 17:35 Uhr weiter Gäste und Pressevertreter Schriftführer: Denis Piontek Entschuldigt fehlten: Ratsherr Dahm SPD-Fraktion Ratsherr Hahnen, MdL SPD-Fraktion Ratsherr Horster SPD-Fraktion Ratsherr Blondin CDU-Fraktion Ratsherr Hansen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsfrau Behr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Drabben -2- Um 17:00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die Sitzung und stellt fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgt ist. Er weist darauf hin, dass die Niederschrift der letzten Sitzung aufgrund der Abwesenheit des Vorsitzenden in der nächsten Sitzung erfolgen wird. Stadtkämmerer Cyprian ergänzt, dass die Verwaltung den Punkt 16 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 18.06.2015 zurückzieht. Anschließend stellt der Vorsitzende die Tagesordnung wie folgt fest: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Mitteilungen und Eingänge 2. Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen 1599/15 des II. Quartals 2015 3. Bericht über die Entwicklung des Ergebnishaushalts zum 30.06.2015 1746/15 4. Bericht über die Umsetzung der HSK - Maßnahmen zum 30.06.2015 1753/15 5. Hundebestandsaufnahme 1297/15 / - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 10.04.2015 - 6. Erlass einer Satzung 1 1298/15 / - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 13.04.2015, 24.04.2015, 28.04.2015 1 u. 01.05.2015 - 7. Kreditverbindlichkeiten der Stadt Krefeld - Zins- und Schuldenmanagement 1600/15 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.03.2015 8. Auswirkungen des GFG 2016 auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft der Stadt Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 27.07.2015 und Verwaltungsvorlage - -3- 1702/15 9. Umsetzung des Kommunalen Investitionsförderungsgesetz 1763/15 10. 1. Änderung der Entgeltregelung für die Überlassung von Fahnen und 1479/15 Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken 11. 2. Änderung der Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das 1547/15 Museum Burg Linn 12. Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die 1549/15 Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn 13. Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld und 1601/15 Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule der Stadt Krefeld 14. Satzung für die Heinrich-Geerds-Stiftung 1738/15 15. Strategisches Bodenmanagement als Teil des Liegenschaftsmanagements 1673/15 in der Stadt Krefeld 16. Bebauungsplan Nr. 652 (Baugebiet Fischeln-Südwest); 1118/15 Beschluss zur Fortführung des Aufstellungsverfahrens - Gemeinsamer Antrag von CDU- und SPD-Fraktion vom 02.06.2015 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2015 - 17. Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Krefeld 1699/15 18. Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der 1573/15 Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH (HPZ) Hier: Jahresabschluss 2014 -4- 19. Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen 1577/15 Gesellschafterversammlung der Zoo Krefeld gGmbH hier: Jahresabschluss 2014 20. Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen 1593/15 Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Bestellung des Abschlussprüfers 21. Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen 1770/15 Gesellschafterversammlung der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH hier: Jahresabschluss 2014, Wirtschaftsprüfer 2015 22. Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen 1813/15 Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2015 23. Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen 1812/15 Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2014, Wirtschaftsprüfer 2015 24. Bestimmung des Abschlussprüfers für die eigenbetriebsähnliche 1661/15 Einrichtung Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2014 25. Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2013 26. Anfragen -5- 1662/15 Punkt 1: Mitteilungen und Eingänge Stadtkämmerer Cyprian teilt mit, dass die Haushaltsgenehmigung am 11.09.2015 eingegangen ist und die Stadt Krefeld mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung am 14.09.2015 das sogenannte Nothaushaltsrecht – mit den entsprechenden Beschränkungen – verlassen hat. Er dankt nochmals allen Beteiligten aus Politik, Verwaltung und der Bezirksregierung. Gleichzeitig weist er nochmals darauf hin, dass der Weg der Haushaltskonsolidierung bis 2020 ein langer Weg ist und allen Beteiligten entsprechende Anstrengungen abverlangen wird. Diesem Votum schließt sich der Ausschuss mehrheitlich an. Punkt 2: Vorlage Nr. 1599 /15 Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des II. Quartals 2015 RH Heitmann bittet bis zu den Fraktionssitzungen um ergänzende Informationen zu den Nachbewilligungen TEP Nr. 7, TEP Nr. 9 und TFP Nr. 12. Protokollnotiz: Mit Email vom 21.09.2015 wurden den Fraktionen folgende Erläuterungen zugeleitet: zu TEP Nr. 7: Im Innauftrag P03099010000 / Sachkonto 58115000 werden die geschäftsbereichsinternen Kaskoschäden mit den Fachbereichen abgewickelt. Dies bedeutet, dass die Kaskoschäden an städt. Fahrzeugen dem Kommunalen Schadenausgleich (KSA) gemeldet werden. Nach Prüfung durch den KSA erfolgt von dort keine direkte Erstattung des Schadens, sondern lediglich eine Vormerkung für die nächste, jährlich vorzunehmende Abrechnung: Sobald der KSA den Schaden vorgemerkt hat, erfolgt eine Erstattung durch den Fachbereich Recht an den jeweiligen geschädigten Fachbereich im Wege der internen Verrechnung. Zum damaligen Zeitpunkt waren bereits Schäden in Höhe von 37.400 EUR abgerechnet. Hinzu kamen Schäden i.H.v. 117.000 EUR, die bereits vom KSA vorgemerkt aber noch nicht mit den Fachbereichen abgerechnet waren. Hierunter fiel insbesondere ein Großschaden von rd. 112.000 EUR an einem Drehleiterwagen. Erfahrungsgemäß entstehen im Verlauf eines Jahres weitere Kaskoschäden, so dass ein Betrag i.H.v. 100.000 überplanmäßig bereitgestellt wurde. -6- zu TEP Nr. 9: Aus den Mitteln des Sachkontos 52370000 im Innenauftrag P03791010000 müssen Zahlungen an die Hilfsorganisationen geleistet werden, die im Auftrag der Stadt Krefeld die Rettungswachen besetzen. Wegen des Ablaufs einer Vertragslaufzeit wurde die Neuausschreibung einer Teil-Leistung notwendig, nämlich die des Betriebes von zwei Rettungswagen und eines Krankentransportwagens in der Rettungswache West. Das Ausschreibungsergebnis überstieg die diesbezüglich bisher kalkulierten Aufwendungen im Jahr 2015 um insgesamt 130.000 EUR. zu TFP Nr. 12: Die Maßnahme "Musikschule - Haus Sollbrüggen Hochbau" wurde überwiegend im Jahr 2014 abgeschlossen. Aufgrund diverser Verzögerungen konnte sie jedoch nicht vollständig im vergangenen Jahr abrechnet werden. Zusätzlich zu dem zunächst nachbewilligten Betrag i.H.v. 100.000 EUR hatte der zuständige Fachbereich Gebäudemanagement (60) einen weiteren Bedarf von 70.000 EUR gemeldet. Im Rahmen des Veränderungsnachweises wurde somit ein Ansatz von 170.000 EUR für die in Rede stehende Maßnahme veranschlagt. Nach aktueller Meldung des FB 60 geht dieser davon aus, dass der Betrag in voller Höhe im Jahr 2015 zahlungswirksam wird. Beschluss: Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen: - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 01.04.2015 - 30.06.2015 im Teilergebnisplan 2015 im Gesamtbetrag von 634.430,00 EUR gemäß Anlage Nr. 1 - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 01.04.2015 - 30.06.2015 im Teilfinanzplan 2015 im Gesamtbetrag von 179.450,00 EUR gemäß Anlage Nr. 2 Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen -7- Punkt 3: Vorlage Nr. 1746 /15 Bericht über die Entwicklung des Ergebnishaushalts zum 30.06.2015 Beschluss: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen Punkt 4: Vorlage Nr. 1753 /15 Bericht über die Umsetzung der HSK - Maßnahmen zum 30.06.2015 Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen Punkt 5: Vorlage Nr. 1297 /15 / 1 Hundebestandsaufnahme - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 10.04.2015 - RF Brauers erläutert ihren vorgenannten Antrag und teilt mit, dass Sie über die Ausführungen der Verwaltung nicht erfreut sei und daher die Entwicklung genau verfolgen werde. Beschluss: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen -8- Punkt 6: Vorlage Nr. 1298 /15 / 1 Erlass einer Satzung - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 13.04.2015, 24.04.2015, 28.04.2015 u. 01.05.2015 - RF Brauers erläutert ihren vorgenannten Antrag. Herr Mertens erläutert nochmals die Hintergründe, weshalb die Verwaltung – nach erfolgter Abwägung – von einer personenbezogenen Besteuerung Abstand genommen hat und kündigt nach rund einem Jahr einen entsprechenden Erfahrungsbericht an. Nach der Beratung des Punktes verlässt RF Brauers um 17:35 Uhr die Sitzung. Beschluss: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen Punkt 7: Vorlage Nr. 1600 /15 Kreditverbindlichkeiten der Stadt Krefeld - Zins- und Schuldenmanagement - Antrag der SPDStadtratsfraktion vom 05.03.2015 Die Ausschussmitglieder diskutieren intensiv die Chancen, aber vor allem die Risiken des aktuellen Kapitalmarktes (Zinsniveaus). Stadtkämmerer Cyprian nimmt dies zur Kenntnis und sichert die Berechnung entsprechender Szenarien für die Haushaltsplanberatungen 2016 zu. Beschluss: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen -9- Punkt 8: Vorlage Nr. 1702 /15 Auswirkungen des GFG 2016 auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft der Stadt Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 27.07.2015 und Verwaltungsvorlage - Beschluss: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen Punkt 9: Vorlage Nr. 1763 /15 Umsetzung des Kommunalen Investitionsförderungsgesetz Aufgrund des Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion zu Beschlussziffer 3 (Beteiligung Dritter), wird diese zunächst gestrichen und Ziffer 2 leicht modifiziert. Beschluss: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner nächsten Sitzung eine Liste kommunaler Maßnahmen zur Beratung vorzulegen und hiernach dem Rat in der nachfolgenden Sitzung zur Beschlussfassung zu empfehlen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 - Punkt 10: Vorlage Nr. 1479 /15 1. Änderung der Entgeltregelung für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken Beschluss: Die 1. Änderung der Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion Die Linke Punkt 11: Vorlage Nr. 1547 /15 2. Änderung der Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burg Linn Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die 2. Änderung der Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burg Linn gemäß Anlage 1 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion Die Linke - 11 - Punkt 12: Vorlage Nr. 1549 /15 Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn gemäß Anlage zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Punkt 13: Vorlage Nr. 1601 /15 Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld und Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule der Stadt Krefeld Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld und die Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule gemäß den Anlagen 1 und 2. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion Die Linke Punkt 14: Vorlage Nr. 1738 /15 Satzung für die Heinrich-Geerds-Stiftung Beschluss: Die Satzung für die Heinrich-Geerds-Stiftung wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 - Punkt 15: Vorlage Nr. 1673 /15 Strategisches Bodenmanagement als Teil des Liegenschaftsmanagements in der Stadt Krefeld RH Hengst macht die Erwartung deutlich, dass ein Umsetzungskonzept bis Mitte 2016 erarbeitet wird, damit die Ergebnisse in den Haushalt 2017 einfließen können. Darüber hinaus verdeutlicht er, dass es der SPD nicht nur um rein städtische Liegenschaften ginge, insofern auch Beteiligungen, aber auch andere Aufgabenbereiche (z.B. Stadtentwicklungsgesellschaft) gleichzeitig betrachtet werden müssten. RH Heitmann äußert gewisse Vorbehalte und glaubt, dass gerade zur Innenstadtentwicklung auch private Eigentümer eingebunden werden müssen. RH Reuters und RF Reuters schließen sich ihren Vorrednern an. Nach der Beratung des Punktes verlässt RH Kritzler um 18:30 Uhr die Sitzung. Beschluss: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vom Rat am 18.06.2015 beschlossenen HSKMaßnahme II-16 alsbald eine Flächenkonferenz mit dem Ziel des Aufbaus/der Optimierung eines städtischen Flächenmanagements einzurichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Punkt 16: Vorlage Nr. 1118 /15 Bebauungsplan Nr. 652 (Baugebiet Fischeln-Südwest); Beschluss zur Fortführung des Aufstellungsverfahrens - Gemeinsamer Antrag von CDU- und SPD-Fraktion vom 02.06.2015 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2015 - Beschluss: Der Punkt wurde seitens der Verwaltung, aufgrund der Beschlussfassung des Stadtrates am 18.06.2015 (Vorlage Nr. 1540/15), zurückgezogen. - 13 - Punkt 17: Vorlage Nr. 1699 /15 Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Krefeld Beschluss: Der Beteiligungsbericht 2014 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen Punkt 18: Vorlage Nr. 1573 /15 Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH (HPZ) Hier: Jahresabschluss 2014 RH Klein hat aus Gründen der Befangenheit an der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 18 - 25 nicht teilgenommen. Beschluss: Dem Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der "Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH" werden folgende Weisungen erteilt: 1. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 festzustellen. 2. den Ergebnisverwendungsvorschlag des Geschäftsführers entsprechend der gemeinnützigen Zweckbestimmung zu beschließen. Hiernach werden 664.907,00 € den Gewinnrücklagen zugeführt. Der verbleibende Betrag von 280,45 € wird auf neue Rechnung vorgetragen, 3. den Lagebericht 2014 zu genehmigen, 4. den Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen, - 14 - 5. dem Beirat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen, 6. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Krefeld, zu bestellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Punkt 19: Vorlage Nr. 1577 /15 Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Zoo Krefeld gGmbH hier: Jahresabschluss 2014 RH Klein hat aus Gründen der Befangenheit an der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 18 - 25 nicht teilgenommen. Beschluss: Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Zoo Krefeld gGmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Jahresabschluss der Zoo Krefeld gGmbH zum 31.12.2014 wird festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss von 107.578,18 EUR wird zusammen mit dem Gewinnvortrag von 114.135,65 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. 4. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke - 15 - Punkt 20: Vorlage Nr. 1593 /15 Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Bestellung des Abschlussprüfers RH Klein hat aus Gründen der Befangenheit an der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 18 - 25 nicht teilgenommen. Beschluss: Der Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung wird angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen: Als Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahrs 2014/2015 wird die RSM Verhülsdonk GmbH bestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Punkt 21: Vorlage Nr. 1770 /15 Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH hier: Jahresabschluss 2014, Wirtschaftsprüfer 2015 RH Klein hat aus Gründen der Befangenheit an der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 18 - 25 nicht teilgenommen. Beschluss: Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH folgende Beschlüsse zu fassen: a) Der Bericht des Aufsichtsrats wird zur Kenntnis genommen. - 16 - b) Der Jahresabschluss 2014 und der Lagebericht werden festgestellt. c) Das positive Jahresergebnis von 2.560,54 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. d) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. e) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. f) Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 wird AKP Fassin Hamacher Herrnkind Partnerschaft mbB, Krefeld, bestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Punkt 22: Vorlage Nr. 1813 /15 Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2015 RH Klein hat aus Gründen der Befangenheit an der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 18 - 25 nicht teilgenommen. Beschluss: Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH folgenden Beschluss zu fassen: Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke - 17 - Punkt 23: Vorlage Nr. 1812 /15 Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2014, Wirtschaftsprüfer 2015 RH Klein hat aus Gründen der Befangenheit an der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 18 - 25 nicht teilgenommen. Beschluss: Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt, den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zum 31.12.2014 festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.730.231,58 EUR gemäß § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG den Verlustvortragskonten der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kommanditanteile (Stadt Krefeld 51 % : 1.392.418,11 EUR - Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG 49 % : 1.337.813,47 EUR) zu belasten. 3. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten. 4. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Komplementärin für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten. 5. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke - 18 - Punkt 24: Vorlage Nr. 1661 /15 Bestimmung des Abschlussprüfers für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2014 RH Klein hat aus Gründen der Befangenheit an der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 18 - 25 nicht teilgenommen. Beschluss: Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld bestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Punkt 25: Vorlage Nr. 1662 /15 Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2013 RH Klein hat aus Gründen der Befangenheit an der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 18 - 25 nicht teilgenommen. Beschluss: 1. Der Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH vom 27. November 2014 wird zur Kenntnis genommen. 2. Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2013 a) der Jahresabschluss mit einem Fehlbetrag von 98.699,27 EUR und der Lagebericht festgestellt, - 19 - b) beschlossen, den vorstehenden Fehlbetrag mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 83.005,26 EUR zu verrechnen und den Verlust von 15.694,01 EUR auf neue Rechnung vorzutragen, c) der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Punkt 26: Anfragen RH Heitmann hinterfragt vor dem Hintergrund des Vorfalls und der damit einhergehenden Sachbeschädigung im Standesamt am 24.08.2015 die möglichen Schadensersatzforderungen. Stadtkämmerer Cyprian sichert eine Beantwortung mittels Protokollnotiz zu. Protokollnotiz: 1. Zunächst ist festzuhalten, dass es keine wie auch immer geartete „Veranstalterhaftung“ des Brautpaares gibt. Mit einer Veranstalterhaftung wird grundsätzlich die Haftung desjenigen, der durch eine von ihm zu verantwortende Veranstaltung eine Verkehrsgefahr eröffnet, die entsprechenden Verkehrssicherungspflichten übernommen. Dies betrifft beispielsweis die Verkehrssicherheit auf einem Popkonzert. Für das Verhalten der Gäste einer Veranstaltung und für durch diese in eigener Verantwortung herbei geführte Schäden haftet hingegen ein Veranstalter nicht. Unabhängig davon, ist ein Brautpaar, das zu einer Hochzeit einlädt, kein Veranstalter im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. 2. Eine Haftung für Schäden trifft mithin nur denjenigen, der selbst durch eine rechtswidrige und schuldhafte Tat Sach- oder sonstige Schäden herbei geführt hat. Es ist für die Inanspruchnahme einzelner Mitglieder der Hochzeitsgesellschaft mithin erforderlich, dass nachgewiesen werden kann, dass diese sich schuldhaft und rechtswidrig deliktisch, das heißt, in einer gegen Leid, Leben, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht gerichteten Art und Weise, verhalten haben. - 20 - Soweit dies jeweils für ein Mitglied der Hochzeitsgesellschaft festgestellt werden kann, kann im Übrigen gemäß § 830 Absatz 1 Satz 2 BGB die konkrete Frage, welche Handlung letztlich für den Verletzungserfolg, das heißt, für den Eintritt des Schadens, ursächlich war, dahin stehen. Insoweit würde hier eine Vermutungsregel zugunsten des Geschädigten greifen. 3. Zur Verfolgung von konkreten Schadensersatzansprüchen werden somit nähere Angaben dazu benötigt, welches Mitglied der Hochzeitsgesellschaft konkret deliktisch gehandelt hat. Auch müsste der jeweils deliktisch Handelnde namentlich bekannt sein. RH Cakir hinterfragt den aktuellen Sachstand zur Versendung von Hinweisschreiben an alle stimmberechtigten Bürger/innen wegen der Stichwahl. Herr Cyprian teilt hierzu mit, dass sich der Vorgang noch in der Prüfung befinde. Ende der Sitzung: 18:50 Uhr - 21 -